1. Die Studien zur Geschichte des Grundeigentums von 1876

1Mit dem vorliegenden Band (MEGA IV/24) wird eine von Marx im Jahr 1876 angelegte Serie von fünf Exzerptheften erstmals veröffentlicht. Die Hefte enthalten ausgedehnte Studien zu vorkapitalistischen Gesellschaften, Agrarverfassungen, Rechtsgeschichte und den Formen des Grundeigentums und wurden von Marx in zwei Arbeitsphasen, zwischen Mitte Mai und Juli sowie im November und Dezember 1876, erarbeitet. Zu dieser Zeit unternahm er auch neue Versuche, die von ihm immer noch beabsichtigte Fertigstellung des zweiten Bandes des „Kapital“, der die Bücher 2 und 3 enthalten sollte, voranzutreiben und neue ökonomische Manuskripte auszuarbeiten. Die Hefte dokumentieren das in seinen letzten Lebensjahren anhaltende Interesse an vorkapitalistischen Gesellschaftsformen, der Entwicklung des Eigentums sowie den Bedingungen gesellschaftlicher Transformation.

2Den Ausgangspunkt der Hefte bilden umfangreiche Exzerpte aus den rechts- und verfassungsgeschichtlichen Arbeiten Georg Ludwig von Maurers. Marx erstellte zwischen Mitte Mai und Juli 1876 drei aufeinanderfolgende Hefte, die nahezu das gesamte Hauptwerk Maurers zur deutschen Mark-, Hof- und Dorfverfassung erfassen. Das von Mitte bis Ende Mai 1876 entstandene „Heft a“ (95 Seiten) enthält Auszüge aus der „Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadt-Verfassung und der öffentlichen Gewalt“ (1854), der „Geschichte der Markenverfassung in Deutschland“ (1856) sowie dem ersten Band der „Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland“ (1862). Unmittelbar anschließend entstand im Juni 1876 „Heft b“ (94 Seiten) mit Exzerpten aus allen vier Bänden der „Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland“ (1862–1863). Das Ende Juni 1876 begonnene „Heft c“ (94 Seiten) führt die Maurer-Studien mit Auszügen aus dem vierten Band der „Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland“ sowie den beiden Bänden der „Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland“ (1865–1866) fort.

3Nach einer mehrmonatigen Unterbrechung, in der Marx unter anderem für einen längeren Kuraufenthalt nach Karlsbad gereist war, nahm er Ende des Jahres die Arbeit an den Heften wieder auf. Das im November 1876 angelegte „Heft d“ (98 Seiten) ist vollständig den beiden Bänden von Francisco de Cárdenas’ Werk über die Geschichte des spanischen Grundeigentums „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“ (1873–1875) gewidmet. Zudem treten in der zweiten Hälfte von „Heft c“ Materialien zu anderen Regionen und Rechtskreisen hinzu: Georg Hanssens Untersuchung der Trierer Gehöferschaften, Fedor Demelićs Darstellung des südslawischen Gewohnheitsrechts im Anschluss an die Forschungen von Valtazar Bogišić sowie Laurent Crémazys Vergleich von hinduistischem und französischem Recht. Ergänzt werden diese Hefte durch „Heft e“ (87 Seiten), das neben dem Abschluss der Cárdenas-Exzerpte Auszüge aus einer Reihe größtenteils zeitgenössischer Arbeiten enthält, darunter Schriften über russische Verhältnisse von Anatole Leroy-Beaulieu, die südslawische Hauskommunion von Ognjeslav Utiešenović, landwirtschaftliche Produktion sowie wirtschafts- und geldgeschichtliche Fragen.Insbesondere von den jenseits der Geschichte des Grundeigentums liegenden Studien in „Heft e“ lassen sich Querverbindungen zu anderen Serien von Exzerptheften herstellen: So gehören etwa die Exzerpte aus J. von Kirchbachs „Handbuch für Landwirthe“ thematisch in den Kontext der physiologischen Hefte aus dem Frühjahr 1876 (siehe MEGA IV/23), während Victor Bonnets Aufsatz „L’expérience nouvelle du papier-monnaie“ Marx’ Interesse am Staatspapiergeld in den ökonomischen Heften von 1878/1879 plausibilisiert (siehe MEGA IV/25), indem er die Wirtschaftskrise von 1873 als besonders einschneidend für jene Länder beschreibt, die zuvor entsprechende Papiergeld-Experimente unternommen hatten. Schließen [1]

4Damit weitete Marx in seinen Heften die von Maurer ausgehende Betrachtung der historischen Entwicklung von Eigentums-, Herrschafts- und Gemeindeverhältnissen zu einer vergleichenden Untersuchung aus, die Deutschland, Spanien, das Russische Reich, die südslawischen Länder, Indien und weitere Regionen einbezog. Über die verschiedenen Vergleichsfälle hinweg untersuchte er Fragen der Entstehung, Veränderung, Fortentwicklung und Auflösung verschiedener Gesellschaftsformen. Die Exzerpte behandeln frühgeschichtliche Gemeinwesen, vorkapitalistische Familienwesen, asiatische, antike und feudale Produktionsweisen sowie das moderne Privateigentum. In eigenen Worten weist Marx in den Heften auf den „historisch total verschiedne[n] Charakter des Grundeigenthums“ („Heft b“, S. 19) hin.

5Marx betrat mit den Studien von 1876 keineswegs ein neues Arbeitsfeld. Die vorkapitalistischen Produktionsweisen hatten ihn spätestens seit den 1840er Jahren beschäftigt. Entsprechende Ausführungen finden sich unter anderem in den Manuskripten zur „Deutschen Ideologie“ (MEGA I/5), Artikeln für die „New York Tribune“ (MEGA I/12), den „Grundrissen“ (MEGA II/1), dort insbesondere in dem Abschnitt mit dem redaktionellen Titel „Formen, die der kapitalistischen Produktion vorhergehen“,Siehe Karl Marx: Grundrisse. In: MEGA II/1. S. 378–415. Schließen [2] der „Kritik der politischen Ökonomie“ (MEGA II/2), dem ersten Band des „Kapital“ (MEGA II/5) sowie den Manuskripten zum zweiten Buch (MEGA II/11) und dritten Buch (MEGA II/4.2) des „Kapital“. Neuartig sind jedoch die außerordentliche thematische und geographische Breite sowie die empirische Tiefe, mit der Marx seit Mitte der 1870er Jahre rechtsgeschichtliche und ethnologische Forschungen auswertete. Die vorliegenden Hefte dokumentieren, dass dieser Arbeitszusammenhang nicht erst mit den zwischen 1879 und 1882 entstandenen Heften zu Frühgeschichte, Gemeindelandbesitz und Ethnologie (MEGA IV/27) einsetzte.

6Neu waren 1876 nicht zuletzt auch die Studien, auf die Marx zurückgriff. Die Arbeiten von Bogišić, Cárdenas, Crémazy und Leroy-Beaulieu erschienen in den 1870er Jahren; selbst viele Schriften von Maurer und Hanssen lagen erst seit Mitte der 1860er Jahre vor. Marx stützte sich somit auf eine Forschungsliteratur, die zum Zeitpunkt seiner Beschäftigung mit ihr wissenschaftlich innovativ war. Allgemein waren die 1860er und 1870er Jahre von einer starken Dynamik der Wissensproduktion geprägt: Neben den Naturwissenschaften – etwa Physiologie, Geologie und Chemie (siehe MEGA IV/23) – erfuhren auch Ethnologie, Anthropologie und die vergleichende Rechtswissenschaft einen erheblichen Aufschwung und konnten sich institutionell etablieren. In diesen Disziplinen entstanden neue Forschungsprogramme, Methoden und empirische Materialien, die das Verständnis gesellschaftlicher Entwicklung grundlegend erweiterten.Mit August von Haxthausen und Maurer beschäftigte sich Marx mit Autoren, die den Zeitgenossen als die literarischen Entdecker des Gemeinschaftseigentums (bei den Russen bzw. Germanen) galten. Ein Jahr nach den vorliegenden Studien von Marx erschien Lewis Henry Morgans Untersuchung der „Urgesellschaft“ in „Ancient Society“ (1877). Der belgische Ökonom Emil de Laveleye, der Marx’ „Kapital“ in der „Revue des Deux Mondes“ (Ausgabe vom 30. September 1876) kritisch besprach, hatte bereits 1874 mit „De la proprieté et de ses formes primitives“ ein Buch über die Organisation der Familie vom ökonomischen Standpunkt vorgelegt. Schließen [3] Marx verfolgte diese Entwicklungen in den verschiedenen Wissenschaften aufmerksam und versuchte dabei auch, ihre Ergebnisse für seine eigenen Vorhaben nutzbar zu machen. Die aktuellen Forschungen stellten ihm neues Material zur Verfügung und erlaubten ihm, seine früheren Deutungen zu überprüfen, zu präzisieren oder gegebenenfalls zu revidieren. Mit Frühgeschichte, Ethnologie, Agrarverfassungen und den in den vorliegenden Exzerptheften nachgegangenen Fragestellungen beschäftigte er sich bis an sein Lebensende.

2. Marxʼ Maurer-Lektüre von 1868

7Unter den Autoren, die Marx 1876 für seine Hefte zur Geschichte des Grundeigentums heranzog, nimmt Georg Ludwig von Maurer (1790–1872) eine herausragende Stellung ein. Der bayerische Jurist, Historiker und Staatsmann gehörte zu den bedeutendsten Vertretern der historischen Rechtsforschung des 19. Jahrhunderts. Seit den 1850er Jahren veröffentlichte er eine Reihe umfangreicher Untersuchungen zur deutschen Mark-, Hof-, Dorf- und Städteverfassung, die auf einer breiten Auswertung urkundlicher und rechtsgeschichtlicher Quellen beruhten. Seine Arbeiten waren von der Überzeugung getragen, dass sich die in der Gegenwart bestehenden Rechts- und Verfassungsverhältnisse nur aus ihrer geschichtlichen Entstehung begreifen ließen. Historische Forschung sollte für Maurer demnach nicht allein der Rekonstruktion vergangener Zeiten dienen. Vielmehr sprach er ihnen einen praktischen Nutzen für die Zustände der Jetztzeit zu: Die Geschichte könne helfen, die Ursachen gesellschaftlicher Entwicklungen zu verstehen und die Wiederholung politischer Fehler zu vermeiden.So heißt es am Ende seiner „Geschichte der Fronhöfe“: „Die großen Lehren der Geschichte, nur zu oft mit blutigem Griffel geschrieben, werden jedoch von niemand begriffen. Der sprichwörtlich gewordene Satz, nichts gelernt und nichts vergessen, gilt daher ganz allgemein von hoch wie von nieder und bezeichnet leider einen Grundzug unserer Geschichte.“ (Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland. Bd. 4. Erlangen 1863. S. 532.) Schließen [4] Auf diese Weise verband Maurer wissenschaftliche Gelehrsamkeit mit einem liberalen Interesse an politischer Freiheit, Selbstorganisation und öffentlicher Ordnung. Noch im modernen Deutschland müsse an die besondere deutsche Tradition der „Volksfreiheit“ – kommunale Selbstverwaltung und genossenschaftliche Strukturen – angeknüpft werden. Während Maurer von der zeitgenössischen Kritik der Vorwurf gemacht wurde, seine rechtsgeschichtlichen Forschungen mit einer allzu offensichtlichen politischen Ausrichtung versehen und das Wunschbild des vormärzlichen deutschen Liberalismus in die Vergangenheit projiziert zu haben,Siehe Karl Dickopf: Georg Ludwig von Maurer, 1790–1872. Eine Biographie. Kallmünz 1960. S. 277–286. Schließen [5] schloss sich Marx Maurers Grundtendenz weitgehend an und sprach in den vorliegenden Heften von der „deutschen Communtradition“ („Heft c“, S. 74).

8Maurers wissenschaftliches Hauptwerk entstand, nach einer rund dreißigjährigen Forschungszeit, zwischen 1854 und 1871.Bereits in seinem Frühwerk befasste er sich mit Rechtsgeschichte, vor allem mit den Gerichtsverfahren. Nach einer Unterbrechung von rund dreißig Jahren setzt er seine wissenschaftliche Arbeit dazu wieder fort. Schließen [6] Auf die „Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadt-Verfassung und der öffentlichen Gewalt“ (1854) folgten die „Geschichte der Markenverfassung in Deutschland“ (1856), die vierbändige „Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland“ (1862–1863), die zweibändige „Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland“ (1865–1866) sowie die vierbändige „Geschichte der Städteverfassung in Deutschland“ (1869–1871). Eine geplante Darstellung der Geschichte der öffentlichen Gewalt konnte Maurer vor seinem Tod im Jahr 1872 nicht mehr vollenden.

9Marx verfügte über alle zwölf Bände des Maurer’schen Hauptwerks in seiner Privatbibliothek.Ein Exemplar von Maurers „Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadt-Verfassung und der öffentlichen Gewalt“ ist überliefert (siehe MEGA IV/32. Nr. 880). Im Katalog der SPD-Bibliothek verzeichnet sind zudem die „Geschichte der Markenverfassung in Deutschland“ (SPD-Bibliothek. Nr. 33243, 9212), die „Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland“ (SPD-Bibliothek. Nr. 33245), die „Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland“ (SPD-Bibliothek. Nr. 33244) und die „Geschichte der Städteverfassung in Deutschland“ (Erlangen 1869–1871) (SPD-Bibliothek. Nr. 33246), zu der keine Exzerpte überliefert sind. In den vorliegenden Exzerpten verweist Marx mehrfach auf Marginalien, die er in seinen Büchern gemacht hatte und die im Edierten Text durch die Zeichen ⎰ + * wiedergegeben werden. Schließen [7] Mit Maurers Arbeiten beschäftigte er sich erstmals im März 1868, ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung des ersten Bandes des „Kapital“. Wahrscheinlich war sein Interesse durch die agrarhistorischen Studien von Carl Fraas angeregt worden, der Maurer ausdrücklich empfahl.Siehe Einführung. In: MEGA IV/18. S. 881. Schließen [8] Während seiner Arbeiten im Lesesaal des British Museum las Marx daraufhin mindestens zwei Werke Maurers und exzerpierte die „Einleitung“ ausführlich in seinen Heften zur Agrikultur.Siehe Karl Marx: Exzerpte aus Georg Ludwig von Maurer: Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadt-Verfassung und der öffentlichen Gewalt. In: MEGA IV/18. S. 542–559, 563–577 und 589–600. Schließen [9] Die Lektüre beeindruckte ihn nachhaltig, er bezeichnete Maurers Bücher als „ausserordentlich bedeutend“.Siehe Marx an Engels, 25. März 1868. Schließen [10] In zwei Briefen an Engels äußerte er sich geradezu euphorisch über seine Entdeckungen und schrieb ihm zunächst am 14. März 1868:

Auf dem Museum – by the by – u. a die neusten Schriften v. old Maurer (dem alten bairischen Staatsrath, der schon Rolle gespielt als einer der Regenten Griechenlands u. die Russen mit zuerst, lang vor Urquhart, denuncirt) geochst über deutsche Mark-, Dorf etc Verfassung. Er zeigt ausführlich nach, daß das Privateigenthum an Boden erst später entstand u.s.w. Die blödsinnige westphälische Junkeransicht (Möser etc), daß die Deutschen sich jeder für sich niedergelassen u. erst nachher Dörfer, Gaue etc gebildet, vollständig widerlegt. Interessant grade jezt, daß die russische Manier der Wiedervertheilung in bestimmten Terminen ⦗in Dtschd erst jährlich⦘ des Bodens sich in Dtschd stellenweis bis in’s 18. u. selbst 19. Jhdt erhielt. Die v. mir aufgestellte Ansicht, daß überall die asiatischen, resp. indischen Eigenthumsformen in Europa den Anfang bilden, erhält hier ⦗obgleich M. nichts davon weiß⦘ neuen Beweis. Für die Russen verschwindet aber auch die letzte Spur eines Anspruchs of originality, selbst in this line. Was ihnen bleibt, ist noch heute in Formen zu stecken, welche ihre Nachbarn seit lange abgestreift. Die Bücher des old Maurer (v. 1854 u. 1856 etc) sind mit echtdeutscher Gelehrsamkeit geschrieben, zugleich aber in der mehr heimlichen u. lesbaren Weise, welche die Süddeutschen (Maurer ist aus Heidelberg, aber die Sache gilt noch mehr v. Baiern u. Tyrolern wie Fallmerayer, Fraas etc) vor den Norddeutschen auszeichnet. Auch old Grimm (Rechtsalterthümer etc) wird hier u. da stark gedeckelt, d. h. re, non verbis.

10Der Engelsʼschen Skepsis ungeachtet,„Die Sachen von old Maurer sind sehr nett, es ist doch merkwürdig wie viel Material über diese Dinge schon existirt & wie wenig die Herren Professoren daraus zu machen gewußt haben.“ (Engels an Marx, 19. März 1868.) Schließen [11] fand Marx die Bedeutung von Maurers Forschungen hauptsächlich durch drei miteinander zusammenhängende Gesichtspunkte gegeben. Erstens sah er in ihnen eine wichtige Bestätigung seiner eigenen, bereits früher dargelegten Auffassung, dass Formen gemeinschaftlichen Eigentums zu den ursprünglichen Organisationsformen vieler Gesellschaften gehörten.Siehe Karl Marx: Zur Kritik der politischen Oekonomie. H. 1. Berlin 1859. In: MEGA II/2. S. 113. (Siehe unten, Fn. 14.) Schließen [12] Gegen die von Autoren wie Justus MöserSiehe zum Beispiel Justus Möser: Osnabrückische Geschichte: allgemeine Einleitung. Osnabrück 1768. S. 2–11. Schließen [13] und Nikolaus Kindlinger vertretene Ansicht, die Germanen hätten sich von Anfang an als voneinander getrennte Einzelbesitzer niedergelassen – eine Auffassung, die Marx dem Junkerstandpunkt zuordnete –, rekonstruierte Maurer die germanische Markgenossenschaft als einen Verband freier Genossen mit gemeinschaftlicher Verfügung über wesentliche Teile des Bodens (der „Feldgemeinschaft“). Die Genossen bewirtschafteten nicht nur gemeinschaftlich das Eigentum an Wald, Weide und Ackerland, sondern regelten auch Rechtsprechung und politische Angelegenheiten durch Gewohnheitsrecht und kollektive Beschlüsse. Die Begeisterung, mit der Marx auf Maurers Forschungen reagierte, erklärt sich auch daraus, dass er in ihnen empirische Belege für seine eigenen Überlegungen über das Gemeineigentum als einer universalen frühgeschichtlichen Gesellschaftsform fand. Das Privateigentum konnte demnach nicht als naturgegebene Ausgangsform gesellschaftlicher Entwicklung betrachtet werden. Sich durch Maurers Untersuchungen bestätigt sehend, fügte Marx der zweiten Ausgabe des „Kapital“, im Kapitel über den „Fetischcharakter der Waare und sein Geheimniß“, ein Selbstzitat aus seiner „Kritik der politischen Ökonomie“ von 1859 hinzu.Im „Kapital“ schrieb er im Haupttext: „Für die Betrachtung gemeinsamer, d. h. unmittelbar vergesellschafteter Arbeit brauchen wir nicht zurückzugehn zu der naturwüchsigen Form derselben, welche uns an der Geschichtsschwelle aller Kulturvölker begegnet.“ (MEGA II/6. S. 108.) In der neuen Fußnote dazu folgt das Selbstzitat, das im im Wesentlichen unveränderten Original wie folgt lautet: „Es ist ein lächerliches Vorurtheil, in neuester Zeit verbreitet, daß die Form des naturwüchsigen Gemeineigenthums specifisch slavisch oder gar ausschließlich russische Form sei. Sie ist die Urform, die wir bei Römern, Germanen, Celten nachweisen können, von der aber eine ganze Musterkarte mit mannichfaltigen Proben sich noch immer, wenn auch zum Theil ruinenweise, bei den Indiern vorfindet. Ein genaueres Studium der asiatischen, speciell der indischen Gemeineigenthumsformen, würde nachweisen, wie aus den verschiedenen Formen des naturwüchsigen Gemeineigenthums sich verschiedene Formen seiner Auflösung ergeben. So lassen sich z. B. die verschiedenen Originaltypen von römischem und germanischem Privateigenthum aus verschiedenen Formen von indischem Gemeineigenthum ableiten.“ (MEGA II/2. S. 113.) Schließen [14]

11Zweitens lobte Marx Maurers Darstellung der Herausbildung von neuen Verhältnissen sozialer Ungleichheit und politischer Herrschaft aus dem germanischen Gemeinwesen. In seinem Brief an Engels vom 25. März 1868 betonte er, dass Maurers Leistungen nicht nur die Frühgeschichte beträfen, sondern auch darin lägen, „die ganze spätere Entwicklung“ in einem neuen Licht erscheinen zu lassen, und zwar insbesondere die Geschichte der freien Reichsstädte, der Immunitäten, der öffentlichen Gewalt sowie des Kampfes zwischen freiem Bauerntum und Leibeigenschaft.Siehe Marx an Engels, 25. März 1868. Schließen [15] Drittens schätzte Marx den weiten Horizont, den Maurers Forschungen eröffneten. Obwohl dessen Untersuchungen auf die germanischen Verhältnisse konzentriert waren, verwies Maurer wiederholt auf andere europäische und außereuropäische Gesellschaften. Marx fiel auf, dass Maurer Beispiele aus Osteuropa, dem Osmanischen Reich, Nordafrika und Mexiko heranzog, und kritisierte ihn zugleich dafür, die keltischen Traditionen gemeinschaftlichen Eigentums nicht berücksichtigt zu haben.So teilte er Engels mit: „Höchst auffallend ist mir, daß Maurer, der oft an Afrika, Mexico etc beispielsweis erinnert, v. den Celten absolut nichts weiß, u. daher auch die Entwicklung des Gemeineigenthums in Fkch ganz den germanischen Erobrern zuschreibt. ‚Als ob‘, würde Herr Bruno sagen, ‚als ob‘ wir nicht noch ein ganz communistisches celtisches (Wales) Gesetzbuch aus dem 11 Jhdt besässen, u. ‚als ob‘ die Franzosen grade in den letzten Jahren nicht ursprüngliche Gemeinden mit celtischer Form stellenweise ausgegraben! Als ob! Aber die Sache ist ganz einfach. Old M. hat ausser deutschen u. altrömischen Verhältnissen nur orientalische (griechisch türkische!) studirt.“ (Marx an Engels, 25. März 1868.) Schließen [16] Diese Bemerkungen zeigen, dass Marx Maurers Ergebnisse bereits 1868 in einen breiteren Zusammenhang einordnete und ihnen eine globalgeschichtliche Bedeutung zuschrieb.

12Aus Maurers Erkenntnissen zog Marx weiterreichende Schlussfolgerungen. So nahm er die Lektüre zum Anlass wissenschaftlicher Selbstreflexion. Obwohl er in seinen beiden „Maurer-Briefen“ von 1868 die Leistungen von namentlich Geologie, Paläontologie, Archäologie und Philologie bei der wissenschaftlichen Erforschung der Urgeschichte hervorhob, sah er in der späten literarischen Entdeckung der germanischen Gemeinwesen zugleich ein Beispiel dafür, dass selbst bedeutende Gelehrte durch überkommene Vorurteile daran gehindert werden können, geschichtliche Tatsachen richtig zu erkennen.„Wie die Geologen gewisse faits, selbst die besten, wie Cuvier, ganz verkehrt ausgelegt, so übersetzten Philologen, v. der force eines Grimm, die einfachsten lateinischen Sätze falsch, weil v. Möser etc ⦗der, ich erinnre mich, entzückt, daß bei den Deutschen die ‚Freiheit‘ nie existirte, wohl aber ‚Luft macht eigen‘⦘ beherrscht. Z. B. die bekannte Stelle bei Tacitus: ‚arva per annos mutant et superest ager‘, was heißt: sie wechseln (durch Loos daher auch sortes in allen Leges Barbarorum später) die Felder (arva) u. es bleibt Gemeindeland (ager im Gegensatz v. arva als ager publicus) übrig, übersezt Grimm etc, sie bauen jedes Jahr neue Aecker, u. es bleibt immer noch (unbebautes) Land übrig!“ (Marx an Engels, 25. März 1868.) Schließen [17] In seinem Brief an Engels vom 25. März 1868 sprach Marx von einer „judicial blindness“, die Generationen von Historikern und Philologen daran gehindert habe, die Spuren des Gemeineigentums richtig zu deuten.„Es geht in der Menschengeschichte wie in der Paläontologie. Sachen, die vor der Nase liegen, werden prinzipiell, durch a certain judicial blindness, selbst v. den bedeutendsten Köpfen nicht gesehn.“ (Marx an Engels, 25. März 1868.) Besonders bemerkenswert erschien ihm die stellenweise bis ins 18. und selbst 19. Jahrhundert nachweisbare periodische Neuverteilung der Felder innerhalb von Gemeindeverbänden. Schließen [18] „Wie sehr wir alle in dieser judicial blindness befangen“, bemerkte er selbstkritischSiehe Marx an Engels, 25. März 1868. Möglicherweise dachte Marx, dass er die „germanische Form“ des Grundeigentums in den 1857/1858 – rund vier Jahre nach Maurers „Einleitung“ und ohne deren Kenntnis – entstandenen „Grundrissen“ etwas zu schematisch als zu individualistisch charakterisiert hatte (siehe MEGA II/1, S. 383–389). (Siehe dazu Tomonaga Tairako: Die Wende in Marx’ Geschichtsauffassung nach 1868. Seine Auseinandersetzung mit Maurer. In: Hitotsubashi Journal of Social Studies. Vol. 42. 2010. Nr. 2. S. 25–35.) Das bedeutet nicht unbedingt, dass er sich durch Maurer absolut widerlegt sah, aber Maurer verschob das Gewicht der Analyse deutlich in Richtung gemeinschaftlicher Strukturen: Die germanische Gemeinde war eine ökonomische Institution und nicht bloß ein politischer Verband. Schließen [19] und verwies darauf, dass entsprechende Überreste sogar in seiner Trierer Heimatregion bis in die jüngste Zeit fortbestanden hätten, ohne dass ihre Bedeutung erkannt worden sei.

13Weil Maurers Forschungen solche blinden Flecken der Geschichtsschreibung offenlegten, schrieb Marx ihnen eine große praktische Bedeutung zu. Obwohl Maurer weder Sozialist noch Kritiker des Privateigentums war, führte ihn seine Quellenarbeit nach Marx’ Auffassung zu Ergebnissen, die traditionelle Vorstellungen über die Naturgegebenheit und Ewigkeit von Staat, Klassenherrschaft und privatem Grundeigentum untergruben.Als bedeutender Kritiker der Maurer’schen Deutung ging später Numa-Denis Fustel de Coulanges hervor. Fustel de Coulanges stellte nicht die Existenz von Markgenossenschaften infrage, deutete sie aber als Sondereigentum großer Grundherren. Siehe dazu Karl Dickopf: Georg Ludwig von Maurer, 1790–1872. Eine Biographie. Kallmünz 1960. S. 340/341. Schließen [20] Marx meinte, dass die neueren Forschungen zur Frühgeschichte der Völker, die „über das Mittelalter hinaus in die Urzeit jeden Volks“ zurückgehe und dort überraschend egalitäre und freiheitliche Verhältnisse freilege, Ausdruck einer historischen Entwicklung seien. Diese Gelehrten hätten zwar, wie er bemerkte, „keine Ahnung“, dass ihre Arbeiten mit modernen sozialistischen Fragestellungen zusammenhingen, lieferten aber unbeabsichtigt empirisches Material, das sich zur Untermauerung sozialistischer Positionen heranziehen ließ.

14So faszinierte Marx an Maurers „Verfassungsgeschichte“ dessen implizit materialistische Erklärung gesellschaftlicher und politischer Verhältnisse.Maurers von ihm selbst so bezeichnete „Verfassungsgeschichte“ umfasst ausdrücklich mehr als die Geschichte der Staatsverfassungen im engeren Sinne. Sie sei vielmehr die Geschichte jener „mit dem Grund und Boden selbst zusammenhängenden Einrichtungen, aus denen mehr oder weniger die Staatsverfassung selbst hervorgegangen ist“ (Georg Ludwig von Maurer: Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadt-Verfassung und der öffentlichen Gewalt. München 1854. S. IV). Maurer nannte sein Vorhaben auch eine „Geschichte eines Volkes und seiner Einrichtungen“ (ebenda, S. III). Schließen [21] Aufmerksam registrierte er Maurers Nachweis, dass bei den Germanen rechtliche Kategorien und Denkformen aus gesellschaftlichen Lebensverhältnissen hervorgingen, und bemerkte ironisch gegenüber Engels, selbst Hegel müsste erstaunt sein, wenn er erführe, „daß das Allgemeine im Deutschen u. Nordischen nichts bedeutet als das Gemeinland“ und dass das Besondere ursprünglich das aus diesem ausgeschiedene Sondereigentum bezeichne. „Da gehen dann doch verflucht die logischen Kategorien aus ‚unsrem Verkehr‘ hervor“, fügte er hinzu.Marx an Engels, 25. März 1868. Schließen [22]

15Die intensive Wiederaufnahme der Maurer-Lektüre im Jahr 1876 knüpfte an diese früheren Erfahrungen an. Während Marx 1868 vor allem die grundsätzliche Bedeutung von Maurers Forschungen hervorgehoben hatte, arbeitete er nun nahezu das gesamte Hauptwerk systematisch durch und verband anschließend dessen Ergebnisse mit vergleichenden Studien zu Spanien, Indien, Russland und den südslawischen Ländern.

3. Die Maurer-Hefte von 1876

16Zwar äußerte sich Marx in seinen Briefen und Veröffentlichungen von 1876 ausdrücklich weder zu seinen damaligen Studien zur Geschichte des Grundeigentums im Allgemeinen noch zur Bedeutung Maurers im Besonderen. Der Umfang und die Systematik seiner Exzerpte dieser Zeit lassen jedoch kaum Zweifel daran, welch großen Stellenwert er den Untersuchungen des bayerischen Rechtshistorikers weiterhin beimaß. Nahezu einzigartig innerhalb von Marx’ Exzerptpraxis ist dabei die Tatsache, dass er ein derart umfangreiches Werk eines einzelnen Autors beinahe vollständig in einem Stück erschloss und ohne größere Auslassungen exzerpierte.Eine Ausnahme bildet lediglich Maurers vierbändige „Geschichte der Städteverfassung in Deutschland“ (Erlangen 1869–1871), die sich zwar in Marx’ Bibliothek befand (SPD-Bibliothek. Nr. 33246), aber keine entsprechenden Exzerpte hinterließ. Schließen [23]

17Dass Maurer in der zweiten Ausgabe des „Kapital“ (1872) eigens in einer neuen Fußnote Erwähnung gefunden hatte,Siehe Karl Marx: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Bd. 1. In: MEGA II/6. S. 102. Schließen [24] zeigt zudem, dass Marx dessen Forschungen für seine eigene ökonomische Theorie fruchtbar zu machen wusste. Seine intensive Beschäftigung mit Maurers Werk fiel jedes Mal in eine Phase, in der er unmittelbar an seinem ökonomischen Hauptwerk arbeitete oder arbeiten wollte. Nach seinen ersten Maurer-Studien von 1868 verfasste er das Manuskript II zum zweiten Buch des „Kapital“.Karl Marx: Das Kapital 〈Ökonomisches Manuskript 1868–1870〉. Zweites Buch: Der Zirkulationsprozess des Kapitals (Manuskript II). In: MEGA II/11. S. 1–523. Schließen [25] Auch als er mit dem Erscheinen der französischen Ausgabe des ersten Bandes im Laufe des Jahres 1875 die Arbeit an den noch unveröffentlichten Teilen seines Werks wieder aufnahm und sich dabei insbesondere mit dem Themenkomplex Grundeigentum und Grundrente beschäftigte – Ende November 1875 legte er ein Heft mit dem Titel „Grundeigenthum, Rente, Agronomie, Agrikulturchemie in Bezug darauf“ an,Marx erstellte in diesem Heft nur zwei vergleichsweise kurze Exzerpte aus Werken von Aleksandr Nikolaevič Engel’gardt und Johann Rudolf von Wagner (sie werden in MEGA IV/22 veröffentlicht), die sich diesem Komplex zuordnen lassen. Weil es noch viel Platz darin gab, benutzte er das Heft dann später ab November 1878 für die Fortsetzung seiner damaligen Studien zur Theorie und Geschichte des Geld- und Kreditwesens. Es wird redaktionell als Heft VII dieser Serie von 1878/1879 geführt (siehe MEGA IV/25). Schließen [26] Mitte Februar 1876 schrieb er eine Notiz über die DifferentialrenteKarl Marx: Differentialrente und Rente als bloßer Zins des dem Boden einverleibten Kapitals. In: MEGA II/14. S. 151/152. Schließen [27] und vertiefte sich im Anschluss im Frühjahr in ausgedehnte Studien zur Physiologie (siehe MEGA IV/23), während er parallel bei Leo FrankelSiehe Leo Frankel an Marx, 22. Mai 1876 (IISG, Marx-Engels-Nachlass, Sign. D 1960). Schließen [28] und Friedrich Adolph SorgeSiehe Marx an Friedrich Adolph Sorge, 4. April 1876: „Kann ich aus New York […] die amerikanischen Bücherkataloge v. 1873 bis jetzt erhalten? Es handelt sich für mich (für den zweiten Band des Capital’s) darum selbst zuzusehn, was über amerikanischen Ackerbau u. grundeigenthümliche Verhältnisse, ditto über Credit (Panic, Geld etc u. was damit zusammenhängt) etwa Brauchbares erschienen ist.“ (RGASPI, Sign. f. 1, o. 1, d. 3710.) Schließen [29] nach Material zu den Grundeigentumsverhältnissen in Ungarn und den Vereinigten Staaten anfragte –, wandte er sich ab Mitte Mai bemerkenswerterweise erneut den Schriften Maurers zu. Nur wenige Monate nach Abschluss dieser neuerlichen Studien, Ende Oktober / Anfang November 1876, begann er mit der Abfassung von Manuskript V zum zweiten Buch des „Kapital“.Karl Marx: Das Kapital. Zweites Buch: Der Zirkulationsprozess des Kapitals (Manuskript V). In: MEGA II/11. S. 556–662. Schließen [30]

18Die Frage nach der Relevanz dieser Studien für das „Kapital“ stellt sich umso mehr, als Marx im Manuskript zum dritten Buch von 1864/1865 ausdrücklich erklärte, die Analyse des Grundeigentums in seinen verschiedenen historischen Formen liege „jenseits der Grenzen dieses Werks“.Karl Marx: Das Kapital (Ökonomisches Manuskript 1863–1865). Drittes Buch: Die Gestaltungen des Gesamtprozesses. In: MEGA II/4.2. S. 667. Schließen [31] Tatsächlich beschränkte sich seine Untersuchung im „Kapital“ jedoch nicht ausschließlich auf die kapitalistische Form des Grundeigentums. Gerade in den Abschnitten zur Grundrente zog Marx wiederholt Vergleiche zu anderen Produktionsweisen und nahm dabei relativ ausführlich Bezug auf die asiatische und die feudale Produktionsweise.Siehe etwa ebenda, S. 731/732. Schließen [32] Zugleich betonte er, dass einer der „Hauptirrthümer“ in der Theorie der Grundrente in der „Verwechselung der verschiedenen Formen der Rente, die verschiednen Entwicklungsstufen des gesellschaftlichen Productionsprocesses entsprechen“,Ebenda. S. 685. Schließen [33] bestehe. Wenngleich sie nur in indirekter Beziehung zum „Kapital“ stehen, scheint Marx in der Analyse unterschiedlicher Gesellschafts- und Rentenformen eine nicht unwichtige Voraussetzung für das Verständnis der kapitalistischen Produktion und Grundrente gesehen zu haben.Auch Engels verstand Marx’ Untersuchungen zu den russischen Bodenverhältnissen (sie werden in MEGA IV/22 veröffentlicht) und zur Geschichte des Grundeigentums (MEGA IV/24) als Arbeiten, die in Zusammenhang mit dessen Untersuchungen zum „Kapital“, insbesondere dem Abschnitt zur Grundrente standen. In einem Brief vom 28. Mai 1876 schrieb er an Marx: „Du kannst im warmen Bett liegen – russ. Bodenverhältnisse im besondern & Grundrente im allg. treiben & nichts unterbricht Dich – ich aber soll auf der harten Bank sitzen & den kalten Wein saufen, plötzlich wieder alles unterbrechen & dem langweiligen Dühring auf den Pelz rücken.“ (Engels an Marx, 28. Mai 1876.) Schließen [34]

19Ähnlich wie seine wirtschaftshistorischen Studien von 1878/1879 zu Autoren wie Karl Dietrich Hüllmann oder Pietro Rota (siehe MEGA IV/25) dienten die Arbeiten Maurers nicht der unmittelbaren Ausarbeitung ökonomischer Kategorien. Aber sie boten einen Zugang zu den großen geschichtlichen Entwicklungslinien der Eigentumsverhältnisse, die Marx beschäftigten: die Entstehung und Auflösung gemeinschaftlicher Eigentumsformen, die Herausbildung des Allods und dann feudaler Besitzverhältnisse sowie die Durchsetzung privaten Grundeigentums. Die Bedeutung Maurers erschöpfte sich für Marx somit nicht in der detaillierten Rekonstruktion vormoderner Lebensformen, wenngleich er sich insbesondere in seinen Exzerpten aus der „Geschichte der Markenverfassung in Deutschland“ in „Heft a“ ein genaueres Bild der altdeutschen genossenschaftlichen Verhältnisse – der Nutzungsrechte der Märker (vom Bauholz über das Fischen und Jagen bis zum Torfstechen), der Verwaltung der Mark (durch Markvorstand und -beamte), ihrer politischen Formen (Ausschüsse, Versammlungen, Gerichte) sowie der Pflicht zur gegenseitigen Unterstützung und Verteidigung der Mark bei äußeren Angriffen – machen konnte. Von Interesse war für ihn insbesondere die Darstellung der Prozesse, durch die sich aus genossenschaftlichen Strukturen neue Formen der Abhängigkeit und Herrschaft entwickelten. Diesen Aspekt betonte Marx bereits 1868,Über Maurer bemerkte er damals: „Seine Bücher sind ausserordentlich bedeutend. Nicht nur die Urzeit, sondern die ganze spätere Entwicklung, die freien Reichsstädte, der Immunität besitzende Gutsbesitzer, die öffentliche Gewalt, des Kampfes zwischen freiem Bauernthum u. Leibeigenschaft erhält eine ganz neue Gestalt.“ (Marx an Engels, 25. März 1868.) Schließen [35] und 1876 verfolgt er in seinen Exzerpten nun kontinuierlich die Umwandlung gemeinschaftlicher Rechte in Herrschaftsrechte, die zunehmende Verknüpfung von Grundeigentum und sozialem Status sowie die Ausbildung von Klassengegensätzen und einer öffentlichen Gewalt innerhalb vormals freier Gemeinden. Diese Transformationsprozesse sind das Hauptthema der vier Bände von Maurers „Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland“, die, schematisch gesagt, die sich über rund eintausend Jahre hinweg vollziehende Bewegung der Entstehung (Band 1), Entwicklung (Band 2), Institutionalisierung und Differenzierung (Band 3) sowie des Untergangs (Band 4) der mittelalterlichen Fronhöfe als Zentren grundherrlicher Organisation sowie der an sie gebundenen sozialen, rechtlichen und ökonomischen Verhältnisse behandeln.

20Den Übergang von Gemeinschaft zu Herrschaft bezeichnet Marx selbst an einer Stelle der Exzerpte als den „Gang der Knechtung“ („Heft a“, S. 77). Maurers Material zeige, dass und wie sowohl Privateigentum als auch öffentliche Gewalt (erst) auf dem Boden älterer genossenschaftlicher Verhältnisse entstanden seien. Mit unverkennbarer Ironie bemerkt Marx: „Dieser Gang der ,Sach’‘ schöne Prob auf die Professorenbehauptung dass die Gemeinwesen auf Leibeigenschaft aufgepropfte Erfindung der höchsten Gewalthaber“ seien („Heft a“, S. 79). Anders als 1868 geht es nun nicht mehr nur gegen die „Junkeransicht“Marx an Engels, 14. März 1868. Schließen [36] von Möser und Kindlinger, sondern auch gegen Boris Nikolaevič Čičerin und dessen, Marx 1868 noch nicht bekannte These, dass es in Russland die zentrale Staatsgewalt, die Moskauer Autokratie, gewesen sei, welche die bäuerlichen Gemeinwesen erst hervorgebracht hätte. Aber Maurer konzipierte die Rolle der staatlichen Gewalt bei den Germanen als sekundär und als Ergebnis gesellschaftlicher Verhältnisse.Für eine Geringschätzung der geschichtlichen Rolle der Gewalt kritisierte Engels später Maurer (siehe unten, Fn. 67). Schließen [37]

21Kennzeichnend für diesen „Gang der Knechtung“ ist die Umkehrung des ursprünglichen Verhältnisses von Person und Eigentum. Während früher der freie Genosse Träger der Rechte gewesen sei, würden im Verlauf der Entwicklung die Rechte selbst zu Anhängseln eines nun privilegierten Grundeigentums. Maurer, so Marx, sage „nirgends, was er selbst zeigt“: „Erst der vollfreie Grundbesitz u. die damit verbundnen Freiheiten in Mark etc Appendix der vollfreien Genossen; aber dann umgekehrt werden sie Appendixe des vollfreien Grundbesitzes, der meist zu Privilegium gewisser Stände geworden; u. der vollfreie Grundbesitz macht nun den Vollfreien“ („Heft a“, S. 61). Marx interessierte sich also nicht einfach für das Eigentum als juristische Kategorie, sondern für die jeweils besonderen gesellschaftlichen Verhältnisse, die sich in Eigentumsformen ausdrücken. Auch das Grundeigentum trete in völlig unterschiedlichen Charakteren auf. In einer längeren theoretischen Bemerkung kritisiert er die von ihm so bezeichnete „ekelhafte Grundeigenthumspoesie“, die den Germanen im Feudalismus eigentümlich sei und die in der Verdinglichung persönlicher Verhältnisse noch die „Kapitalpoesie“ übertreffe („Heft b“, S. 19). Gemeint ist die Tendenz, dass gesellschaftliche Verhältnisse als Eigenschaften des Bodens erscheinen. Während im antiken Rom die Herrschaft über Menschen nicht aus dem Grundeigentum selbst folge, würden bei den Germanen persönliche Rechte, Pflichten und Rangstellungen dem Boden gleichsam einverleibt. Eben in dieser Bindung von Abhängigkeitsverhältnissen an den Boden zeige sich der „historisch total verschiedne Charakter des Grundeigenthums“ (ebenda). Der Grund und Boden selbst kann zum Träger sozialer Qualitäten werden. Diese Bemerkungen von Marx gehören zu den theoretisch originellsten seiner Maurer-Hefte von 1876.

22Umfassend informiert sich Marx auch über die mittelalterliche Klassenbildung, die Maurer in den späteren Bänden der „Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland“ beschreibt. Für ihn bilden diese Darstellungen eine Geschichte des Auf- und Abstiegs gesellschaftlicher Gruppen. Zwischen Vollfreien und Unfreien entstehen zahlreiche Zwischenstufen; Dienstverhältnisse, Benefizien und Ämter eröffnen einzelnen Gruppen Möglichkeiten sozialen Aufstiegs, während die arbeitenden freien Bauern schrittweise herabgedrückt werden. Wiederkehrend notiert Marx, dass sich die feudale Herrschaft in einer Doppelbewegung von „Usurpation nach oben, Erpressung nach unten“ („Heft b“, S. 42) ausbildet, und knüpft damit an seine frühere Terminologie aus den Manuskripten zur „Deutschen Ideologie“ an.Bereits dort hatten Engels und er auf den Befund der „neueren rechtsgeschichtlichen Forschungen“ verwiesen, demzufolge „sowohl in Rom, wie bei den germanischen celtischen & slawischen Völkern die Eigenthumsentwicklung vom Gemeindeeigenthum ausging & das eigentliche Privateigenthum überall durch Usurpation entstand“ (MEGA I/5, S. 423). Schließen [38] Die Immunität der Grundherren gegenüber öffentlicher Gewalt, die Aneignung ursprünglich öffentlicher Funktionen sowie die Unterordnung freier Bauern unter Hof- und Grundherrschaft werden Mechanismen der Feudalisierung.

23In den Exzerpten aus dem dritten Band der „Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland“ treten stärker fiskalische und geldgeschichtliche Fragen hervor. Marx verfolgt die Umwandlung von Natural- und Frondiensten in Geldleistungen und das Auftreten von Geld zunächst als Wertmaß und erst sekundär als Zahlungsmittel („Heft b“, S. 69). Die Ausbildung landesherrlicher Steuergewalt, die Entstehung der Landstände und die Überwälzung öffentlicher Lasten auf die abhängigen Produzenten waren weitere Momente derselben Entwicklung. Wiederholt notiert Marx dabei, wie Einrichtungen, die innerhalb der alten Gemeinde zweckmäßig und gemeinschaftlich gewesen waren, unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen zu Mitteln der Ausbeutung werden. „Alles, was in der freien Mark naiv u. Zweck entsprechend“, vermerkt er in den Exzerpten aus Maurers „Geschichte der Dorfverfassung“, werde „z. Th. Ausbeutungsmittel in der Hand der Grundherrn“ („Heft c“, S. 37).

24Nicht zuletzt beschäftigt sich Marx mit der Erosion der Fronhofverfassung. Zu den verschiedenen Kräften (rechtliche, ökonomische, politische), die die alten Formen allmählich untergraben, zählte Maurer unter anderem die Wirkungen von Handel, Geldwirtschaft und römischem Recht.Maurer selbst beurteilte das römische Recht ambivalent. Einerseits betrachtete er dessen Einführung als „Nationalunglück“, da es die deutschen Gewohnheiten zersetzend wirke. Andererseits erkannte er im auf individueller Freiheit basierenden römischen Recht zugleich einen Motor der rechtlichen Modernisierung, insofern es dazu beigetragen habe, die „beengenden Schranken des auf genossenschaftliche Freiheit gegründeten germanischen Rechtes zu durchbrechen“ (Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland. Bd. 4. Erlangen 1863. S. 484). Maurer positionierte sich damit zwischen zwei Strömungen der Historischen Schule: dem germanistischen Purismus und der romanistischen Richtung. (Siehe dazu Karl Dickopf: Georg Ludwig von Maurer, 1790–1872. Eine Biographie. Kallmünz 1960. S. 94–106.) Schließen [39]

25Auffällig ist, dass die Maurer-Studien nicht auf die deutschen Rechtsaltertümer beschränkt bleiben. Immer wieder ergänzt Marx seine Exzerpte durch Hinweise auf England,Der Vergleich mit England, wo die Entstehung des Grundeigentums ebenfalls auf „Raub od. Zwang zu Verkauf“ („Heft a“, S. 24) zurückzuführen sei, scheint sich auf die sogenannte ursprüngliche Akkumulation zu beziehen. Auch Marx’ Einwand gegen Cárdenas, dem er einen grundlegenden Widerspruch vorhält – nämlich die spanische Geschichte des Grundeigentums als eine als Geschichte von Eroberung und gewaltsamer Aneignung zu schreiben, anschließend aber die Entstehung der Grundrente theoretisch aus einem friedlichen Marktprozess zu erklären („Heft c“, S. 88) –, entspricht einer Figur seiner Kritik der politischen Ökonomie: Gegen harmonisierende Ableitungen ökonomischer Kategorien aus Tausch und Markt betonte er schon im „Kapital“ die Rolle von Gewalt und Enteignung bei ihrer tatsächlichen Entstehung. Schließen [40] das altrussische Novgorod („Heft a“, S. 45), die gegenwärtigen Vereinigten Staaten („Heft b“, S. 29), das Russische Imperium („Heft d“, S. 73), die Kolonisierung Irlands und Nordamerikas („Heft e“, S. 74/75) und weitere Fälle. Mithilfe solcher Analogien scheint Marx sich über den Einzelfall hinausgehende allgemeine Probleme sichtbar zu machen. Auch Maurer bediente sich ausgiebig einer „analogen Methode“, setzte sie allerdings anscheinend anders ein als Marx, der im ersten Entwurf für den Brief an Vera Ivanovna Zasulič das methodische Vorgehen Maurers so charakterisierte, dass dieser von der sekundären Auflösungsform einer Gesellschaft auf die archaische Originalform schloss.Karl Marx: Lettre à Vera Ivanovna Zassoulitch. Premier projet. In: MEGA I/25. S. 223. Schließen [41] Zeitgenössische Maurer-Kritiker formulierten daher den erkenntniskritischen Einwand, dass die Verwendung späterer Zeugnisse für die Charakterisierung der früheren Verhältnisse, über die nur spärliche Quellen existieren, methodisch unzulässig sei.Zur Kritik an Maurers „analoger Methode“, siehe Karl Dickopf: Georg Ludwig von Maurer, 1790–1872. Eine Biographie. Kallmünz 1960. S. 268/269. Schließen [42]

26Marx dagegen spricht in seinen Auszügen an einer Stelle vom „‚dialektische[n]‘ Kern des Pudels“ („Heft b“, S. 82) und verwendet in den Cárdenas-Exzerpten sogar seine eigene Formel aus dem ersten Band des „Kapital“ von der „Negation der Negation“ („Heft d“, S. 101), die ausgerechnet aus jenem Abschnitt über die „Geschichtliche Tendenz der kapitalistischen Akkumulation“ stammt, in dem er selbst den Entwicklungsgang des kapitalistischen Eigentums skizziert hatte: von der Expropriation der individuellen Produzenten durch die kapitalistische Produktionsweise hin zu einer (zukünftigen) Wiederherstellung des individuellen Eigentums auf Grundlage der Kooperation der Arbeiter und ihrem Gemeineigentum an der Erde und den Produktionsmitteln.Siehe Karl Marx: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Bd. 1. In: MEGA II/5. S. 609/610. Schließen [43] Solche Bemerkungen in der Sprache der Dialektik bleiben selten, zeigen aber, dass Marx die historischen Bewegungen nicht nur antiquarisch interessierten. Die Geschichte der deutschen Mark-, Hof- und Dorfverfassung wurde für ihn zu einem Laboratorium, in dem sich – offensichtlich auch mit Blick auf die Gegenwart – grundlegende Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung studieren ließen.

4. Vergleichende Studien zu Spanien, Indien, den Südslawen und dem Russischen Reich

27Eine vergleichende Perspektive findet sich, wie bemerkt, schon in Maurers Werken selbst angelegt, und Marx weitet sie schon in seinen Exzerpten durch die Einschübe der besagten Analogien noch einmal aus. Darüber hinaus bleibt er anders als 1868 dieses Mal nicht bei Maurer stehen: Vielmehr begann er im Verlauf des Jahres 1876 damit, dessen Fragestellung gewissermaßen in ein umfassenderes Forschungsprogramm zu übertragen. Er beschränkte sich nicht auf die Rekonstruktion einer einzelnen historischen Form, sondern ging dazu über, unterschiedliche Erscheinungen gemeinschaftlichen Eigentums und deren Transformation zu untersuchen. Nach einer Unterbrechung im Sommer nahm er diese Arbeiten im November/Dezember 1876 mit neuem Antrieb auf und erweiterte sie in den Heften c bis e um Material zu den Südslawen, Indien, Spanien und dem Russischen Reich.

28Diese Erweiterung des Untersuchungsfeldes dürfte nicht allein für das „Kapital“, sondern auch vor dem Hintergrund der damaligen Diskussionen über die russische Dorfgemeinde von Interesse gewesen sein. Die Frage nach den Entwicklungsmöglichkeiten Russlands gewann in den 1870er Jahren zunehmend an Bedeutung und bildete einen wichtigen Bezugspunkt von Marx’ Studien. Zugleich betrachtete Marx sie nicht isoliert oder singulär,Er hatte z. B. im Brief an Engels vom 14. März 1868 betont: „Die v. mir aufgestellte Ansicht, daß überall die asiatischen, resp. indischen Eigenthumsformen in Europa den Anfang bilden, erhält hier ⦗obgleich M. nichts davon weiß⦘ neuen Beweis. Für die Russen verschwindet aber auch die letzte Spur eines Anspruchs of originality, selbst in this line. Was ihnen bleibt, ist noch heute in Formen zu stecken, welche ihre Nachbarn seit lange abgestreift.“ (Marx an Engels, 14. März 1868.) Schließen [44] und die vorliegenden Exzerpthefte sprechen für eine weiter gefasste Fragestellung. Deutschland, Spanien, Indien, die südslawischen Verkehrsweisen sowie die verschiedenen Formen im Russischen Reich erscheinen vielmehr als Beispielfälle einer allgemeinen Untersuchung der Formen von Gemeineigentum, ihrer Entwicklung und Auflösung unter unterschiedlichen gesellschaftlichen Bedingungen und zu verschiedenen geschichtlichen Momenten. Die deutsche Markgenossenschaft bildet in diesem Zusammenhang den Ausgangspunkt einer vergleichenden Betrachtung der Transformation des ursprünglichen Gemeineigentums, wie sie Marx bereits früher umrissen hatte.„Ein genaueres Studium der asiatischen, speciell der indischen Gemeineigenthumsformen, würde nachweisen, wie aus den verschiedenen Formen des naturwüchsigen Gemeineigenthums sich verschiedene Formen seiner Auflösung ergeben. So lassen sich z. B. die verschiedenen Originaltypen von römischem und germanischem Privateigenthum aus verschiedenen Formen von indischem Gemeineigenthum ableiten.“ (MEGA II/2. S. 113.) Schließen [45]

29Die Ausweitung des Gegenstands ergab sich nicht aus Maurers Studien allein. Eine wichtige Vermittlungsrolle spielte der deutsche Agrarhistoriker und Ökonom Georg Hanssen, dessen Untersuchungen zu den Agrarverhältnissen in seiner Heimatregion Trier Marx im Anschluss an Maurer in „Heft c“ exzerpierte. Während Maurer vor allem die Rekonstruktion älterer Gemeinwesen geliefert hatte, richtete Hanssen den Blick auf ihre fortdauernden Spuren. Die „Urgeschichte“G. Hanssen: Die Gehöferschaften (Erbgenossenschaften) im Regierungsbezirk Trier. Aus den Abhandlungen der Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1863. Berlin 1863. S. 96. Schließen [46] der Deutschen war nicht allein die Sache einer fernen Vergangenheit, sondern hatte sich noch unter den Augen des jungen Marx in seiner alten Trierer Heimat lebendig gezeigt, worauf ihn in seiner Kindheit sein Vater hinzuweisen versucht hatte!Diese Kindheitserinnerung kehrte bei Marx 1868 bei seiner ersten Maurer-Lektüre zurück: „Wie sehr wir alle in dieser judicial blindness befangen: direkt in meiner Gegend, auf dem Hundsrücken, hat das altdeutsche System bis in die letzten Jahre fortgedauert. Ich erinnere mich jezt, daß mein Vater als Advokat mir davon sprach!“ (Marx an Engels, 25. März 1868.) Hanssen bestätigte Marx in der Ansicht, dass in Trier und Umgebung noch Mitte des 19. Jahrhunderts Agrargenossenschaften bestehen würden. Schließen [47] Während der Arbeit an den vorliegenden Heften begann Marx folgerichtig, auch seine neue Heimat London im Lichte seiner historischen Studien neu zu betrachten. Noch in der modernen Metropole, so schien es ihm, waren ältere Formen gemeinschaftlicher Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse offenbar nicht spurlos verschwunden, sondern hatten sich als anpassungsfähig erwiesen und in veränderter Gestalt über Jahrhunderte erhalten. In die Maurer-Studien vertieft, schrieb er Engels am 25. Mai 1876: „Unser Park ist heute mit Brettern geschlossen. Komisch wie in England die altgermanischen Gebräuche als Curiosa fortdauern. Es ist diess die Bewahrung des ‚echten freien Eigen‘ durch Umzäunung u. daher Scheidung aus der gemeinen Mark.“Marx an Engels, 25. Mai 1876 (IISG, Marx-Engels-Nachlass, Sign. L 4700). Schließen [48] Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass Marx großen Wert darauf legte, Engels mit Hanssens Schrift bekannt zu machen,Er übersandte sie ihm mit seinem Brief vom 11. Dezember 1876 (IISG, Marx-Engels-Nachlass, Sign. L 4703). Siehe Entstehung und Überlieferung zu „Heft c“. Schließen [49] und sich anschließend, in der ersten Jahreshälfte 1878, auch in die englische Verfassungsgeschichte vertiefte.Im Heft aus den Jahren 1876 bis 1878 exzerpierte er aus den 1876 erschienenen „Essays in Anglo-Saxon Law“. Die damals unter Rechtshistorikern eruierte Frage nach dem Ursprung der englischen Rechtsinstitutionen und dem Anteil der Saxonen – einem westgermanischen Volk, das England ungefähr zur Zeit des Zerfalls des Römischen Imperiums eroberte – daran, erinnert an die Fragestellung von Cárdenas. Wirkten die in England bestehenden römischen Rechtsinstitutionen auf die saxonischen Eroberer oder zerstörten umgekehrt die Eroberer alle römischen Institutionen und ersetzten sie durch germanische? (Siehe Entstehung und Überlieferung zum Heft aus den Jahren 1876 bis 1878.) Schließen [50] Die Verbindung von historischer Rekonstruktion und gegenwärtiger Beobachtung dürfte ihn dazu angeregt haben, nach vergleichbaren Erscheinungen außerhalb Deutschlands zu suchen.

30Zumindest fand er solche im Dezember 1876 in einer aktuellen Ausgabe der „Revue de législation ancienne et moderne française et étrangère“. Das zwischen 1870 und 1876 unter diesem Titel erscheinende Periodikum versammelte Beiträge zur historischen Rechtsforschung und zur vergleichenden Gesetzgebung verschiedener europäischer und außereuropäischer Gesellschaften. Ähnlich wie Ethnologie und Anthropologie bemühte sich die historische Rechtswissenschaft darum, die (weltweite) Vielfalt gesellschaftlicher Institutionen systematisch zu erfassen. In der „Revue“ konnte Marx mehr über die Arbeiten südslawischer Rechtshistoriker wie Valtazar Bogišić erfahren, die er durch einen Überblicksartikel von Fedor Demelić kennenlernte. Bogišić, einer der bedeutendsten Kenner des südslawischen Gewohnheitsrechts, hatte durch eigene Erhebungen und Quellenstudien gezeigt, dass zwischen den staatlichen Gesetzgebungen und den tatsächlichen Rechtspraktiken der südslawischen Bevölkerung erhebliche Unterschiede bestanden.Zu Bogišić, siehe Werner G. Zimmermann: Valtazar Bogišić, 1834–1908. Ein Beitrag zur südslavischen Geistes- und Rechtsgeschichte im 19. Jahrhundert. Wiesbaden 1962. Schließen [51] Dieser noch in der Gegenwart des 19. Jahrhunderts zu beobachtende Vorrang des Gewohnheitsrechts musste die südslawischen Verhältnisse für Marx interessant machen. Sie traten bei Bogišić als lebendige Praxis gesellschaftlicher Organisationsformen hervor, die sich nicht ohne weiteres in die Kategorien des modernen Staats- und Privatrechts einordnen ließen.

31Über den Überblicksartikel von Demelić gelangte Marx schließlich zu weiteren Autoren wie Ognjeslav Utješenović und vertiefte seine Studien zu den südslawischen Hauskommunionen in „Heft e“. Marx interessierte sich dabei für die innere Organisation der Hauskommunionen und machte Bemerkungen über ihre Stellung innerhalb einer größeren Geschichte kollektiver Eigentumsformen. Das von ihm hervorgehobene „Vorherrschen der Dorfgemengwirthschaft“ („Heft e“, S. 16) deutete er als Hinweis darauf, dass die Hauskommunion bereits eine sekundäre Form darstelle, die aus der Auflösung älterer Gemeineigentumsformen hervorgegangen sei. Den sich abzeichnenden Zerfall der Zadruga deutet Marx in seinen Exzerpten als Ergebnis des Zusammenwirkens von Konflikten innerhalb der Gemeinschaft und der zunehmenden Einbindung in (internationale) Marktbeziehungen (siehe unten). Die südslawischen Gemeinden wurden für ihn damit zu einem wichtigen Beobachtungsfall für die Frage, unter welchen Bedingungen noch in der Gegenwart existierende gemeinschaftliche Eigentumsformen fortbestehen, transformiert oder aufgelöst werden.

32Einer ähnlichen Fragestellung ging Marx in seinen Studien zur russischen Dorfgemeinde nach. Die Exzerpte in „Heft e“ aus einem Aufsatz über das Zarenreich von Anatole Leroy-Beaulieu, einem der bedeutendsten französischen Russland-Forscher des 19. Jahrhunderts, knüpfen unmittelbar an seine Haxthausen-Studien dieser Zeit an.In dem Heft „Diversa“ (MEGA IV/23) erstellte Marx zwischen April 1876 und Januar 1877 ein erweitertes Stichwortregister zu August von Haxthausens Buch „Die ländliche Verfassung Rußlands“ (1866). Das Buch behandelt vor allem die Auswirkungen der Reformen von 1861 (siehe Entstehung und Überlieferung zu Heft „Diversa“). Schließen [52] Auch die russische Dorfgemeinde existierte noch als lebendige Institution und unterlag zugleich bereits tiefgreifenden Veränderungen. Marx interessierte sich unter anderem für die Frage, wie sich diese Veränderungen auf die Zukunft gemeinschaftlicher Eigentumsformen auswirkten (siehe Entstehung und Überlieferung zu „Heft e“).

33Über Europa hinaus erweiterte Marx seine Untersuchungen in „Heft c“ durch die Exzerpte aus Laurent Crémazys Aufsatz „Le Droit Hindu et le Droit Français comparés“, der in der „Revue de législation ancienne et moderne française et étrangère“ unmittelbar auf den von ihm zuvor exzerpierten Aufsatz von Fedor Demelić folgt. Bereits zu Beginn des Exzerpts stellt Marx ausdrücklich die Verbindung zu den südslawischen Materialien her und bemerkt: „Familiencommunauté wie oben bei Südslaven“ („Heft c“, S. 66). Die indischen Beispiele dienten ihm der Gewinnung weiteren Vergleichsmaterials. Besonders die Institution der Adoption verdeutlichte für Crémazy, wie eng Eigentum, Kultus, Familienorganisation und rechtliche Verpflichtungen miteinander verbunden waren.

34Kurz zuvor hatte Marx im November 1876 für seine Auszüge aus dem „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“ von Francisco de Cárdenas ein neues „Heft d“ eröffnet, obwohl zu dieser Zeit in „Heft c“ noch reichlich Platz gewesen wäre. Aber ein einziges Heft genügte ihm nicht zur Aneignung des Stoffes: Insgesamt füllte er über drei Hefte hinweg 165 Manuskriptseiten aus dem rund 1100 Seiten umfassenden Werk, während er parallel die Hefte c und e mit den Studien zu Indien, Russland, den Südslawen und daneben noch einigen knappen Exzerpten zur jüngsten Wirtschaftskrise von 1873 füllte. Marx erhielt die beiden Bände des „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“ als Leihgabe von Maksim Maksimovič Kovalevskij,In seinen Erinnerungen an Marx berichtete Kovalevskij: „Man konnte ihn für einen Polyglott halten. Er sprach nicht nur fließend Deutsch, Englisch und Französisch, sondern konnte auch russisch, italienisch, spanisch und rumänisch lesen. Er las eine Unmenge und lieh sich nicht selten auch von mir Bücher aus, darunter eine zweibändige Abhandlung über die Geschichte des Grundeigentums in Spanien und das bekannte Werk Morgans ‚Die Urgesellschaft‘ […]“ (Maxim Kowalewski: Erinnerungen an Karl Marx. In: Mohr und General. Erinnerungen an Marx und Engels. Berlin 1983. S. 383.) Schließen [53] mit dem er seit 1875 bekannt war und anscheinend während eines gemeinsamen Aufenthalts in Karlsbad im Sommer 1876 näheren Kontakt geknüpft hatte.Kovalevskij erinnerte sich, Marx „im Sommer während der Kur in Karlsbad“ nähergekommen zu sein und fast täglich gemeinsame Spaziergänge mit ihn unternommen zu haben (siehe Maxim Kowalewski: Erinnerungen an Karl Marx. In: Mohr und General. Erinnerungen an Marx und Engels. Berlin 1983. S. 383). Vermutlich bezog er sich dabei auf Marx’ letzten Karlsbader Aufenthalt im Jahr 1876. Zwar berichteten Marx und seine Tochter Eleanor nach ihrer Ankunft in Karlsbad am 15. August zunächst, Kovalevskij nicht angetroffen zu haben (siehe Marx an Engels, 19. August 1876; Eleanor Marx and Jenny Marx, 19. August 1876), jedoch könnte dieser im Laufe des einmonatigen Aufenthalts der beiden dorthin gekommen sein. Schließen [54] Kovalevskij führte selbst – ebenfalls im Anschluss an Maurers Theorie vom Privateigentum als einem Auflösungsprodukt des ursprünglichen Gemeineigentums – sozial-anthropologische Untersuchungen durch, und Marx, der sich unabhängig von ihm mit ähnlich gelagerten Fragestellungen beschäftigte, nutzte offenbar seine Quellen.Der Austausch beruhte auf Gegenseitigkeit. Kovalevskij erklärte später, dass er sich ohne die Bekanntschaft mit Marx womöglich nicht mit der Geschichte des Grundeigentums beschäftigt hätte, sondern sich „auf den Entwicklungsgang der politischen Einrichtungen konzentriert haben würde“ (Maxim Kowalewski: Erinnerungen an Karl Marx. In: Mohr und General. Erinnerungen an Marx und Engels. Berlin 1983. S. 399). Schließen [55]

35Cárdenas (1828–1898), Jurist, Historiker und später Politiker der Restaurationszeit, gilt als einer der wenigen spanischen Gelehrten, die im 19. Jahrhundert die nationale Rechts- und Eigentumsgeschichte auf breiter Quellengrundlage neu zu erschließen versuchten.Der spanische Jurist und Historiker Gumersindo de Azcárate (1840–1917) bezeichnete Cárdenas als „einen der bedeutendsten Rechtsgelehrten“ des 19. Jahrhunderts und „fast den einzigen Historiker des Eigentumsrechts in unserem Land“ sowie den „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“ als ein meisterhaftes Werk, „das außerhalb Spaniens bedauerlicherweise vielleicht bekannter ist als im eigenen Land“. (Gumersindo de Azcárate: Apuntes biográficos del excelentísimo señor don Francisco de Cárdenas. In: ders.: Discursos leídos ante la Real Academia de la Historia en la recepción pública de D. Gumersindo de Azcárate el día 3 de abril de 1910. Madrid 1910. Zitiert nach: Jose Ramon de Urquijo Goitia: Cárdenas Espejo, Francisco de. In: Diccionario biográfico de parlamentarios españoles. 1820–1854. Madrid 2012. Edición digital.) Zur Biographie von Cárdenas, siehe Tomás Fernández, Elena Tamaro: Biografia de Francisco de Cárdenas Espejo. Barcelona, España: Editorial Biografías y Vidas, 2004. Online: https://www.biografiasyvidas.com/biografia/c/cardenas_francisco.htm (Zugriff am 5. März 2026). Schließen [56] Er verfolgte ein monumentales Vorhaben, das in mancher Hinsicht an Maurers Untersuchungen erinnert: Die historische Entwicklung der spanischen Eigentumsformen, ihre Beziehung zu Familie, Gemeinde und Staat sowie ihre regionale Vielfalt stehen im Mittelpunkt.Anders als mit dem späteren Maurer-Kritiker Fustel de Coulanges war Cárdenas allerdings mit den Studien von Maurer anscheinend nicht vertraut, was ihm Marx in „Heft c“ vorhält (siehe Entstehung und Überlieferung zu „Heft c“). Schließen [57] Zwar ist der „Ensayo“ weniger als theoretisch originell denn als eine wichtige Kompilation spanischer Quellen zu bewerten, aber das Vorwort verdeutlicht den weiteren Horizont des Werkes: Unter Berufung auf Pierre-Joseph Proudhon beschreibt Cárdenas die Geschichte als einen fortdauernden Konflikt zwischen dem Prinzip des Gemeineigentums und dem Prinzip des Privateigentums. Sozialismus und Kommunismus gelten ihm dabei als moderne Wiederkehr älterer Formen kollektiven Eigentums, die er vor allem mit den orientalischen Gesellschaften der Vergangenheit verbindet.Siehe Francisco de Cárdenas: Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España. T. 1. Madrid 1873. S. 5. – Maurer und Cárdenas (siehe „Heft d“, S. 1/2) stellten das mittelalterliche Europa dem Orient in einer ähnlichen Weise gegenüber. Für Maurer war das mittelalterliche Gemeinwesen eine genossenschaftlich organisierte und vergleichsweise autonome Ordnung, während er den „Orient“ durch die Konzentration von Grundeigentum und Souveränität in der Gestalt der orientalischen Despotie charakterisiert sah („Heft a“, S. 9 u. 11). Als Quelle von dem „anarchischen Zustand des Mittelalters“ machte er die Vielzahl der unabhängigen Herrschaften aus (siehe Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland. Bd. 4. Erlangen 1863. S. 381). In der „Geschichte der Städteverfassung in Deutschland“ heißt es: „Der Geist des Mittelalters war nämlich genossenschaftlicher Natur.“ (Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Städteverfassung in Deutschland. Bd. 4. Erlangen 1871. S. 116.) Schließen [58] Marx übergeht diese konservative Stoßrichtung keineswegs; aber offenbar war für ihn das von Cárdenas zusammengetragene reichhaltige Material von Interesse für seine eigenen Untersuchungen der Eigentumsformen.

36Während Marx sich früher mit Spanien unter sprach- und literaturwissenschaftlichenSiehe seine Exzerpte aus J. C. L. Simonde de Sismondis Literaturgeschichte „Historical View of the Literature of the South of Europe“ (1846). In: MEGA IV/10. S. 437–455, 457–459 und 463–494. Schließen [59] sowie unter politischen, kriegs- und revolutionsgeschichtlichen Gesichtspunkten befasst hatte,Zwischen Mai 1854 und Januar 1855 fertigte Marx fünf Exzerpthefte zur Geschichte Spaniens an (siehe MEGA IV/12, S. 369–946). Auf der Grundlage dieser Studien entstand von Ende August bis Dezember 1854 seine Artikelserie „Revolutionary Spain“ (MEGA I/13, S. 416–465). Schließen [60] rückt nun die Geschichte des Grundeigentums als gesellschaftlicher Basis in den Vordergrund. Durch seinen besonderen Entwicklungsweg war Spanien ein eigentümliches Beispiel einer teilweise „römisch“, teilweise „germanisch“ und teilweise „orientalisch“ geprägten Linie.Auch bei den Spaniern war das moderne Privateigentum nicht ursprünglich gegeben, sondern ging aus der Erosion genossenschaftlicher Formen hervor. Bei den Wisigoten sah Marx noch „alles der deutschen Communtradition gemäss“ („Heft c“, S. 74). Schon in seiner Artikelserie „Revolutionary Spain“ hatte er 1854 auf die „liberties of mediaeval Spain“ (MEGA I/13, S. 417) aufmerksam gemacht. Er wollte damals unter anderem zeigen, dass die spanische Verfassung von 1812, die er eingehend analysierte und als „a modern political constitution“ (ebenda, S. 443) charakterisierte, auch in einer genuin spanischen Tradition stand und frühere „spanische“ Formen politischer Freiheit und Gleichheit erneuerte (ebenda, S. 444–447). Schließen [61] Cárdenas rekonstruierte die Eigentumsgeschichte Spaniens von der römischen Periode, über die Westgoten und die Reconquista bis in die Neuzeit und verfolgte dabei die unterschiedlichen Entwicklungen in den verschiedenen Königreichen von Kastilien, Aragón, Navarra, Katalonien, Mallorca und Valencia. Wie die russische schien auch die spanische Geschichte geprägt durch verschiedene Eroberungen.So empfahlen später auch andere den Vergleich zwischen der russischen und spanischen Geschichte: „Students of Russia, who see the rise of an Orientally despotic state in Muscovy as the consequence of an armed struggle against powerful Eastern enemies, will do well to compare the Russian story with what happened in Spain—and for that matter, in Austria.“ (Karl A. Wittfogel: Oriental Despotism. A Comparative Study of Total Power. New Haven, London 1957. S. 216.) Schließen [62] Die gotische Herrschaft deutet Cárdenas als eine Phase, in der individuelles Grundeigentum und die Grundlage späterer feudaler Strukturen gestärkt werden, ohne dass das römische Erbe gänzlich verschwindet. Die arabische Eroberung markierte demgegenüber einen tieferen Einschnitt, der viele ältere Eigentumsverhältnisse auflöste und neue, stärker fiskalisch geprägte Besitzformen schuf. Die Reconquista schließlich ordnete das spanische Grundeigentum abermals neu. Dazu überlagerten sich das frühe Auftreten von Krone und Kirche als Großgrundbesitzer, die Ausbildung feudaler Herrschaftsformen, auf die später eine besonders despotische Ausprägung der absoluten Monarchie folgte,In seiner Artikelserie „Revolutionary Spain“ von 1854 begriff Marx den spanischen Absolutismus, der sich im 16. Jahrhundert konsolidiert hatte, als eine Form des „Oriental despotism“ (MEGA I/13, S. 458). „Thus the absolute monarchy in Spain, bearing but a superficial resemblance to the absolute monarchies of Europe in general, is rather to be ranged in a class with Asiatic forms of government.“ (Ebenda. S. 420.) Gleichzeitig hätten die Städte jedoch ihre Unabhängigkeit teilweise bewahrt und damit der Zentralisierung der Macht Grenzen gesetzt (ebenda). Schließen [63] sowie die langfristigen Folgen der amerikanischen Expansion. In einem längeren Kommentar macht Marx auf die frühe Entwicklung der Wissenschaft der politischen Ökonomie in Spanien aufmerksam: Zwischen dem 15. und frühen 17. Jahrhundert sei Spanien aus verschiedenen Gründen den späteren Zentren der modernen Ökonomie voraus gewesen und habe daher ein besonders günstiges Beobachtungsfeld dargestellt, auf dem sich viele Probleme der modernen politischen Ökonomie bereits erkennen ließen („Heft e“, S. 79).

37Marx griff auf die Exzerpte aus Cárdenas’ spanischer Geschichte des Grundeigentums sogleich in Manuskript V zum zweiten Buch des „Kapital“ zurück, an dem er zur Zeit des Exzerpierens schrieb. Dort zog er aus Cárdenas einen Beleg dafür heran, dass gesellschaftliche Verhältnisse als Natureigenschaften erscheinen können. Als er auf die mittelalterliche spanische Bezeichnung der Lohnarbeiter als „vasalli de soldada“ verweist, bemerkt er, dass in einer feudalen Gesellschaft die Existenz von Lohnarbeitern ebenso naturgegeben erscheine wie in der kapitalistischen Gesellschaft der Kapitalcharakter der Produktionsmittel.Siehe Karl Marx: Das Kapital. Zweites Buch: Der Zirkulationsprozess des Kapitals (Manuskript V): „In einer Gesellschaft wo die kapitalistische Produktionsweise herrscht, wo der Arbeiter mit eignen Produktionsmitteln nur eine mehr u. mehr dem Untergang verfallende Ausnahme bildet, scheint auch der Kapitalcharakter den Produktionsmitteln von Natur anzuhaften, ganz wie eine feudalistische Periode die erst sporadisch aufkommenden ländlichen Lohnarbeiter von Natur mit auf die Welt zu bringen scheint u. daher, z. B. im mittelaltrigen Spanien ‚vasalli de soldada‘, Lohnvasallen benamst wurden.“ (MEGA II/11. S. 567.) Schließen [64] Bemerkenswerterweise weitet Marx den Vergleich an dieser Stelle unmittelbar über Europa hinaus aus und erwähnt die Indigenen der Rocky Mountains, denen der „Schacher“ eine den Weißen wesenseigene Eigenschaft zu sein scheint.In Manuskript V zum zweiten Buch des „Kapital“ heißt es: „Ebenso erscheint der Schacher den Indianern im Westen der Rocky Mountains so sehr eine von Weisshäuten untrennbare Natureigenschaft, dass sie alle Weissen shwop (swop, i. e. Tausch) nennen.“ (MEGA II/11. S. 567.) Schließen [65] Die spanischen und anderen „ethnologischen“ Studien lieferten Marx damit neben dem Material zur Eigentumsgeschichte auch Beispiele für die Formen gesellschaftlicher Wahrnehmung und ihre Abhängigkeit von ökonomischen Kategorien.

5. Zur Entwicklungsfähigkeit vorkapitalistischer Gemeinwesen

38Die in den fünf Heften von 1876 verfolgten Fragestellungen begleiteten Marx bis an sein Lebensende. Bibliographische Notizen und Randanstreichungen in den vorliegenden Heften sowie die Briefe und weitere Exzerpte in dieser Zeit zeigen weiterführendes Interesse an wendischen und slawischen Altertümern, englischer Verfassungsgeschichte sowie Ungarn, Polen und der Türkei. In den folgenden Jahren kehrte er folglich wiederholt zu Problemen der Eigentums-, Rechts- und Gesellschaftsgeschichte zurück und erweiterte dabei noch einmal den geographischen Horizont seiner Untersuchungen. Er beschäftigte sich ab 1879 im Kontext der Hefte zu Frühgeschichte, Gemeindelandbesitz und Ethnologie (siehe MEGA IV/27) eingehender mit unter anderem dem antiken Rom, Indien, Ceylon, Java, Algerien, Russland, Irland, der Ukraine, den spanischen Kolonien Süd- und den indigenen Gesellschaften Nordamerikas, insbesondere den Irokesen, sowie in weiteren Heften zur Geschichte des Grundeigentums auch mit England und Italien und den russischen Agrarverhältnissen nach der Reform von 1861 (siehe MEGA IV/28).

39Viele der hier behandelten Autoren und Probleme tauchen in den späteren Studien erneut auf. Die Exzerpte von 1876 bilden damit eine Art Knotenpunkt, der sich in den späten 1870er und frühen 1880er Jahren weiter entfaltet. In den späteren Heften zu Frühgeschichte, Gemeindelandbesitz und Ethnologie (MEGA IV/27) kritisiert Marx etwa Maksim Kovalevskijs Verwendung des Feudalismusbegriffs, genauer dessen Deutung der indischen Eigentumsverhältnisse als feudal, und zwar unter ausdrücklichem Verweis auf die dem römisch-germanischen Feudalismus eigene „Bodenpoesie (see Maurer)“, die sich „in Indien so wenig wie in Rom“Karl Marx: Heft „A“ (MEGA IV/27). S. 67. Schließen [66] finde. Maurers Arbeiten fungierten damit weiterhin als Bezugspunkt für Marx’ Untersuchungen zu den unterschiedlichen Formen von Gemeineigentum.Auch Engels stützte sich zu dieser Zeit auf Maurer, war diesem gegenüber aber grundsätzlich kritischer eingestellt als Marx. Siehe etwa seinen Brief an Marx vom 15. Dezember 1882, in dem er eine umfassendere Kritik an Maurer entwickelt und schreibt: „Diese Widersprüche gehn hervor bei Maurer 1) aus der Gewohnheit, Belege & Exempel aller Zeiten neben einander und durcheinander anzuführen, 2) aus einem Rest juristischer Befangenheit, die ihm jedesmal in den Weg tritt, wenn es sich um Verständniss einer Entwicklung handelt, 3) aus seiner viel zu geringen Berücksichtigung der Gewalt & ihrer Rolle, 4) aus dem aufgeklärten Vorurtheil, es müsse doch seit dem dunklen Mittelalter ein stetiger Fortschritt zum Besseren stattgefunden haben; das verhindert ihn nicht nur den antagonistischen Charakter des wirklichen Fortschritts zu sehn sondern auch die einzelnen Rückschläge.“ (IISG, Marx-Engels-Nachlass, Sign. D 1876.) – Engels exzerpierte zu dieser Zeit zwei Werke Maurers, und zwar die „Einleitung“ und die „Geschichte der Markenverfassung in Deutschland“ (die Exzerpte werden veröffentlicht in MEGA IV/28). In MEGA IV/18 (S. 882 und 1098) wurden diese Engelʼschen Exzerpte irrtümlicherweise als Marxʼsche bezeichnet. Schließen [67] So wie er in den vorliegenden Heften Cárdenas vorhielt, Maurers Werke nicht zu kennen, verdächtigte er später Henry Summer Maine, einige Ausführungen bei Maurer abgekupfert zu haben.Siehe Karl Marx: Heft „1880/1881“ (MEGA IV/27). S. 167 und 169. Schließen [68]

40In diesen „Ethnologischen Heften“ von 1879 bis 1882 (MEGA IV/27) kommt Marx ebenso wiederholt auf die südslawischen Hauskommunionen zu sprechen. In seinen Auszügen aus Maksim Kovalevskijs Werk „Obščinnoe zemlevladenie“ – einer historisch-vergleichenden Untersuchung der Ursachen und Folgen der Auflösung des ursprünglichen Gemeineigentums in Lateinamerika, Indien und Algerien – erscheinen die Verweise als wichtiges Glied innerhalb des von Kovalevskij skizzierten Entwicklungsgangs menschlicher Gesellschaftsformen: von der Geschlechtsgemeinde mit unteilbarem Grundeigentum und gemeinschaftlicher Agrikultur über deren Aufspaltung in mehrere Familiengemeinden „im südslavischen Sinn“Karl Marx: Heft „A“ (MEGA IV/27). S. 33. Schließen [69] bis hin zum späteren Verlust der gemeinsamen Bodenbewirtschaftung. Marx griff diesen Vergleich im gleichen Heft anhand der Kabylen erneut auf. Deren Hauswirtschaft der ungeteilten Familie werde zumeist von der ältesten oder jeweils tüchtigsten, von allen gewählten Frau geleitet – „see Croaten“,Karl Marx: Heft „A“ (MEGA IV/27). S. 78. Schließen [70] ergänzt Marx –, wobei die Leitungsfunktion wechseln könne. Auch in seinen Exzerpten aus Lewis Henry Morgans „Ancient Society“ diente die Zadruga als Vergleichspunkt: Wo Morgan für nordamerikanische indigene Gesellschaften das Nebeneinander mehrerer monogamer Familien innerhalb eines gemeinsamen Haushalts konstatierte, konterte Marx dessen lineares Evolutionsschema mit dem Einwand: „And the South Slavonians?“Siehe Karl Marx: Heft „1880/1881“ (MEGA IV/27). S. 13. Schließen [71] Marx stellte dabei die südslawische Form in einen breiteren ethnologischen Zusammenhang, die zu zeigen schien, dass sich die „Ursprungsstadien“ nicht bloß bei indigenen Völkern Amerikas nachweisen ließen, sondern ihre Persistenz noch im modernen Europa der Gegenwart bewiesen. Als er kurz darauf Morgans Ansichten über den Zusammenhang von Sklaverei und Familienwesen infrage stellt, verweist er erneut auf die Zadruga, dieses Mal als Möglichkeit einer alternativen Familienform mit gemeinschaftlicher Produktion.Siehe Karl Marx: Heft „1880/1881“ (MEGA IV/27). S. 16. Schließen [72]

41Diese späteren Bezugnahmen auf die südslawischen Hauskommunionen verweisen zugleich auf Marx’ eigene Perspektive auf die vorkapitalistischen, in der Gegenwart lebendigen Gemeinwesen. Die vorliegenden Exzerpte dokumentieren zumindest eine doppelte Distanzierung gegenüber gegensätzlichen Deutungsweisen gemeinschaftlicher Eigentumsformen. Einerseits richtet sich Marx gegen jene Juristen und Historiker, die vormoderne Eigentumsverhältnisse rückwirkend nach modernen Rechtskategorien ordnen. Diese Kritik juristischer Kategorien findet sich in den Exzerpten aus Laurent Crémazy, dem Marx eine Gleichsetzung bzw. Übersetzung der indischen Verhältnisse in französisch-juristische Kategorien vorwirft („Heft c“, S. 68 u. S. 69). Crémazy scheint die hinduistische Familiengemeinschaft aus Marx’ Sicht so zu behandeln, als ob sie eine französische juristische Person wäre, und damit ihre Besonderheit zu verfehlen.

42Andererseits wendet Marx sich ebenso gegen eine romantische Verklärung vormoderner Gemeinwesen. Deutlich wird dies etwa in den Exzerpten zu den südslawischen Hauskommunionen, deren Darstellung von Utiešenović er als streckenweise apologetisch und „reactionär-romantischen Kohl“, der sich unter anderem auf Friedrich List und auf Wilhelm Heinrich Riehl stütze, zurückweist („Heft e“, S. 22). Polemisch äußert er sich auch über die Slawophilen („Heft c“, S. 53), während er sich gleichzeitig von jenen „Civilisatoren“ („Heft e“, S. 34) distanziert, die jede Gemeinform als bloßes Hindernis betrachten. Der Zerfall der südslawischen Hauskommunionen erscheint ihm offenbar nicht als selbstverständlicher Fortschritt in einer linearen Entwicklungsreihe. Weder für die romantisierende Verteidigung noch für die pauschale, fortschrittsgläubige Verwerfung solcher Gemeinwesenformen scheint er sich besonders zu interessieren, wohl aber für ihre inneren Widersprüche und ihre historische Entwicklung.

43Entsprechend behandelt Marx die untersuchten Gemeinwesen nicht als statische Überreste einer vergangenen Epoche. In den Exzerpten aus Leroy-Beaulieu, Bogišić, Utješenović und Cárdenas richtet sich seine Aufmerksamkeit auf Prozesse sozialer Differenzierung, auf Veränderungen von Erb- und Eigentumsverhältnissen, auf staatliche Eingriffe sowie auf die zunehmende Einbindung vormoderner Gemeinwesen in Marktbeziehungen. Deutlich kommt dies in den Exzerpten zu Russland und den südslawischen Hauskommunionen zum Ausdruck. Leroy-Beaulieu beschreibt die russische Dorfgemeinde als eine Institution, die einerseits Besitzunterschiede nivelliert, andererseits aber neue soziale Ungleichheiten hervorbringt. Marx notiert diese Momente innerer Differenzierung und widerspricht dort, wo Leroy-Beaulieu ihre Ursachen einseitig in den Reformen von 1861 sucht („Heft e“, S. 7). Zugleich registriert er aufmerksam dessen Überlegung, dass die Dorfgemeinde unter bestimmten Bedingungen durchaus fähig sein könnte, großräumige wirtschaftliche Aufgaben zu übernehmen und Elemente moderner Produktion mit gemeinschaftlichen Eigentumsformen zu verbinden. Dass Marx Leroy-Beaulieus Werk später erneut exzerpierte (siehe MEGA IV/28), zeigt, wie nachhaltig ihn diese Fragestellung beschäftigte. Ähnlich verfährt er bei der südslawischen Zadruga. Gegen Utješenovićs teilweise apologetische Darstellung einer harmonischen Gemeinschaft hebt Marx deren innere Konflikte infolge von patriarchalischer Herrschaft, Erbstreitigkeiten und Machtmissbrauch heraus. An einer Stelle bemerkt er explizit über die Hauskommunionen: „hier also Verfall des Systems aus innern Ursachen, aber auch herbeigeführt durch Aenderungen im auswärtigen Leben, das in Berührung mit der einzelnen H. K., od. innerhalb dessen sie existirt“ („Heft e“, S. 42).

44Ebenso wenig erscheint die kapitalistische Entwicklung als Gegenpol politischer Unfreiheit. Die russischen Reformen von 1861 machten für Marx vielmehr sichtbar, dass ein despotischer Staat selbst Träger kapitalistischer Umgestaltungen sein kann.Siehe Karl Marx: Lettre à Vera Ivanovna Zassoulitch. Premier projet. In: MEGA I/25. S. 226. Schließen [73] In seinen Haxthausen-Exzerpten aus dieser Zeit bemerkte er, die russischen Bauern seien infolge der Reformen „Regierungsleibeigne“ geworden.Karl Marx: Heft „Diversa“ (MEGA IV/23). S. 38. Schließen [74] In diesem Zusammenhang gewinnen auch die Exzerpte aus Cárdenas zusätzliche Bedeutung. Die Geschichte des spanischen Grundeigentums stellt sich nach Cárdenas als ein weiteres Beispiel dafür dar, wie grundlegende Veränderungen der Eigentumsordnung durch staatliche Gewalt, Eroberungen und Enteignungen vermittelt werden. Die Rückeroberung von Mallorca bezeichnet Marx als „förmliches Raubunternehmungsgeschäft“ („Heft e“, S. 14); er exzerpiert über die katalonischen Remensa-Aufstände des 15. Jahrhunderts und ergänzt in den Maurer-Exzerpten eigenständig den Deutschen Bauernkrieg des 16. Jahrhunderts („Heft c“, S. 37). Wohl nicht zufällig endet die Exzerptreihe mit Marx’ Notiz, die „ganze ökon. Geschichte Spaniens“ zeige, dass die neuen Ideen, wo sie gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprachen, sich „nur durch Revolution“ („Heft e“, S. 86) hätten durchsetzen können.

45Die hier versammelten Studien weisen über die Geschichte einzelner Regionen und Epochen hinaus. Sie zeigen Marx bei dem Versuch, die Vielfalt historischer Entwicklungswege vergleichend zu analysieren und Bedingungen gesellschaftlicher Transformation zu bestimmen. Auch darin zeigt sich der „historisch total verschiedne Charakter des Grundeigenthums“ („Heft b“, S. 19): Die Verbindung aus gesellschaftlicher Bedingtheit und Offenheit der geschichtlichen Entwicklung bildet den gemeinsamen Horizont der Untersuchungen. Diese Perspektive brachte Marx noch ein Jahr nach den vorliegenden Heften, im November 1877, zum Ausdruck, als er im Entwurf einer (letztlich nicht veröffentlichten) Replik auf Nikolaj Konstantinovič Michajlovskij eine geschichtsphilosophische Auslegung seines „Kapital“ ausdrücklich zurückwies. Seine Skizze der Entstehung des Kapitalismus in Westeuropa, entgegnete er Michajlovskij, sei gerade nicht als ein allgemeiner Entwicklungsgang zu verstehen, der allen Völkern unabhängig von ihren geschichtlichen Umstände vorgeschrieben sei.Karl Marx: À la rédaction de l’„Otecestvennyja Zapiski“. In: MEGA I/25. S. 116. Schließen [75] Seine Analyse, so Marx, beanspruche keine „suprahistorische“ Erklärungsmacht. Am Vergleich der Enteignung der Plebejer im antiken Rom mit der Expropriation der neuzeitlichen Ackerbauern Westeuropas verdeutlichte er vielmehr, dass solche Ereignisse zwar von „schlagender Analogie“ seien, aber zu „vollkommen disparaten“ Ergebnissen (hier: unterschiedlichen Produktionsweisen) führen müssen, wenn sie sich in einem unterschiedlichen „historischen Milieu“ abspielen.„Donc des événements d'une analogie frappante, mais se passant dans des milieux historiques différents, amenèrent des résultats tout-à-fait disparates.“ (MEGA I/25. S. 117.) Schließen [76] Erst die Untersuchung der einzelnen Entwicklungen und ihre vergleichende Betrachtung eröffne den Zugang zu den historischen Zusammenhängen.„En étudiant chacune de ces évolutions à part et en les comparant ensuite, l’on trouvera facilement la clef de ce phénomène, mais on n’y arrivera jamais avec le passe-partout d’une théorie historico-philosophique générale dont la suprême vertu consiste à être suprahistorique.“ (MEGA I/25. S. 117.) Schließen [77] Ein allgemeiner geschichtsphilosophischer „Passepartout“ dahingegen müsste jene Differenzen verfehlen, die Marx’ vergleichende historische Analysen sichtbar machen.

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46Der vorliegende Band wurde ab September 2025 von Timm Graßmann an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) erarbeitet und im Juli 2026 abgeschlossen. Die Hefte wurden in diesem Zeitraum unter Nutzung von HTR-Verfahren und unter Mitarbeit von Max Menzer entziffert. Die Zeugenbeschreibungen sind vorläufig, da eine Prüfung der Originalhefte am IISG noch aussteht.

47Berlin, Juli 2026

Anmerkungen

  • [1]Insbesondere von den jenseits der Geschichte des Grundeigentums liegenden Studien in „Heft e“ lassen sich Querverbindungen zu anderen Serien von Exzerptheften herstellen: So gehören etwa die Exzerpte aus J. von Kirchbachs „Handbuch für Landwirthe“ thematisch in den Kontext der physiologischen Hefte aus dem Frühjahr 1876 (siehe MEGA IV/23), während Victor Bonnets Aufsatz „L’expérience nouvelle du papier-monnaie“ Marx’ Interesse am Staatspapiergeld in den ökonomischen Heften von 1878/1879 plausibilisiert (siehe MEGA IV/25), indem er die Wirtschaftskrise von 1873 als besonders einschneidend für jene Länder beschreibt, die zuvor entsprechende Papiergeld-Experimente unternommen hatten.
  • [2]Siehe Karl Marx: Grundrisse. In: MEGA II/1. S. 378–415.
  • [3]Mit August von Haxthausen und Maurer beschäftigte sich Marx mit Autoren, die den Zeitgenossen als die literarischen Entdecker des Gemeinschaftseigentums (bei den Russen bzw. Germanen) galten. Ein Jahr nach den vorliegenden Studien von Marx erschien Lewis Henry Morgans Untersuchung der „Urgesellschaft“ in „Ancient Society“ (1877). Der belgische Ökonom Emil de Laveleye, der Marx’ „Kapital“ in der „Revue des Deux Mondes“ (Ausgabe vom 30. September 1876) kritisch besprach, hatte bereits 1874 mit „De la proprieté et de ses formes primitives“ ein Buch über die Organisation der Familie vom ökonomischen Standpunkt vorgelegt.
  • [4]So heißt es am Ende seiner „Geschichte der Fronhöfe“: „Die großen Lehren der Geschichte, nur zu oft mit blutigem Griffel geschrieben, werden jedoch von niemand begriffen. Der sprichwörtlich gewordene Satz, nichts gelernt und nichts vergessen, gilt daher ganz allgemein von hoch wie von nieder und bezeichnet leider einen Grundzug unserer Geschichte.“ (Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland. Bd. 4. Erlangen 1863. S. 532.)
  • [5]Siehe Karl Dickopf: Georg Ludwig von Maurer, 1790–1872. Eine Biographie. Kallmünz 1960. S. 277–286.
  • [6]Bereits in seinem Frühwerk befasste er sich mit Rechtsgeschichte, vor allem mit den Gerichtsverfahren. Nach einer Unterbrechung von rund dreißig Jahren setzt er seine wissenschaftliche Arbeit dazu wieder fort.
  • [7]Ein Exemplar von Maurers „Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadt-Verfassung und der öffentlichen Gewalt“ ist überliefert (siehe MEGA IV/32. Nr. 880). Im Katalog der SPD-Bibliothek verzeichnet sind zudem die „Geschichte der Markenverfassung in Deutschland“ (SPD-Bibliothek. Nr. 33243, 9212), die „Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland“ (SPD-Bibliothek. Nr. 33245), die „Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland“ (SPD-Bibliothek. Nr. 33244) und die „Geschichte der Städteverfassung in Deutschland“ (Erlangen 1869–1871) (SPD-Bibliothek. Nr. 33246), zu der keine Exzerpte überliefert sind. In den vorliegenden Exzerpten verweist Marx mehrfach auf Marginalien, die er in seinen Büchern gemacht hatte und die im Edierten Text durch die Zeichen ⎰ + * wiedergegeben werden.
  • [8]Siehe Einführung. In: MEGA IV/18. S. 881.
  • [9]Siehe Karl Marx: Exzerpte aus Georg Ludwig von Maurer: Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadt-Verfassung und der öffentlichen Gewalt. In: MEGA IV/18. S. 542–559, 563–577 und 589–600.
  • [10]Siehe Marx an Engels, 25. März 1868.
  • [11]„Die Sachen von old Maurer sind sehr nett, es ist doch merkwürdig wie viel Material über diese Dinge schon existirt & wie wenig die Herren Professoren daraus zu machen gewußt haben.“ (Engels an Marx, 19. März 1868.)
  • [12]Siehe Karl Marx: Zur Kritik der politischen Oekonomie. H. 1. Berlin 1859. In: MEGA II/2. S. 113. (Siehe unten, Fn. 14.)
  • [13]Siehe zum Beispiel Justus Möser: Osnabrückische Geschichte: allgemeine Einleitung. Osnabrück 1768. S. 2–11.
  • [14]Im „Kapital“ schrieb er im Haupttext: „Für die Betrachtung gemeinsamer, d. h. unmittelbar vergesellschafteter Arbeit brauchen wir nicht zurückzugehn zu der naturwüchsigen Form derselben, welche uns an der Geschichtsschwelle aller Kulturvölker begegnet.“ (MEGA II/6. S. 108.) In der neuen Fußnote dazu folgt das Selbstzitat, das im im Wesentlichen unveränderten Original wie folgt lautet: „Es ist ein lächerliches Vorurtheil, in neuester Zeit verbreitet, daß die Form des naturwüchsigen Gemeineigenthums specifisch slavisch oder gar ausschließlich russische Form sei. Sie ist die Urform, die wir bei Römern, Germanen, Celten nachweisen können, von der aber eine ganze Musterkarte mit mannichfaltigen Proben sich noch immer, wenn auch zum Theil ruinenweise, bei den Indiern vorfindet. Ein genaueres Studium der asiatischen, speciell der indischen Gemeineigenthumsformen, würde nachweisen, wie aus den verschiedenen Formen des naturwüchsigen Gemeineigenthums sich verschiedene Formen seiner Auflösung ergeben. So lassen sich z. B. die verschiedenen Originaltypen von römischem und germanischem Privateigenthum aus verschiedenen Formen von indischem Gemeineigenthum ableiten.“ (MEGA II/2. S. 113.)
  • [15]Siehe Marx an Engels, 25. März 1868.
  • [16]So teilte er Engels mit: „Höchst auffallend ist mir, daß Maurer, der oft an Afrika, Mexico etc beispielsweis erinnert, v. den Celten absolut nichts weiß, u. daher auch die Entwicklung des Gemeineigenthums in Fkch ganz den germanischen Erobrern zuschreibt. ‚Als ob‘, würde Herr Bruno sagen, ‚als ob‘ wir nicht noch ein ganz communistisches celtisches (Wales) Gesetzbuch aus dem 11 Jhdt besässen, u. ‚als ob‘ die Franzosen grade in den letzten Jahren nicht ursprüngliche Gemeinden mit celtischer Form stellenweise ausgegraben! Als ob! Aber die Sache ist ganz einfach. Old M. hat ausser deutschen u. altrömischen Verhältnissen nur orientalische (griechisch türkische!) studirt.“ (Marx an Engels, 25. März 1868.)
  • [17]„Wie die Geologen gewisse faits, selbst die besten, wie Cuvier, ganz verkehrt ausgelegt, so übersetzten Philologen, v. der force eines Grimm, die einfachsten lateinischen Sätze falsch, weil v. Möser etc ⦗der, ich erinnre mich, entzückt, daß bei den Deutschen die ‚Freiheit‘ nie existirte, wohl aber ‚Luft macht eigen‘⦘ beherrscht. Z. B. die bekannte Stelle bei Tacitus: ‚arva per annos mutant et superest ager‘, was heißt: sie wechseln (durch Loos daher auch sortes in allen Leges Barbarorum später) die Felder (arva) u. es bleibt Gemeindeland (ager im Gegensatz v. arva als ager publicus) übrig, übersezt Grimm etc, sie bauen jedes Jahr neue Aecker, u. es bleibt immer noch (unbebautes) Land übrig!“ (Marx an Engels, 25. März 1868.)
  • [18]„Es geht in der Menschengeschichte wie in der Paläontologie. Sachen, die vor der Nase liegen, werden prinzipiell, durch a certain judicial blindness, selbst v. den bedeutendsten Köpfen nicht gesehn.“ (Marx an Engels, 25. März 1868.) Besonders bemerkenswert erschien ihm die stellenweise bis ins 18. und selbst 19. Jahrhundert nachweisbare periodische Neuverteilung der Felder innerhalb von Gemeindeverbänden.
  • [19]Siehe Marx an Engels, 25. März 1868. Möglicherweise dachte Marx, dass er die „germanische Form“ des Grundeigentums in den 1857/1858 – rund vier Jahre nach Maurers „Einleitung“ und ohne deren Kenntnis – entstandenen „Grundrissen“ etwas zu schematisch als zu individualistisch charakterisiert hatte (siehe MEGA II/1, S. 383–389). (Siehe dazu Tomonaga Tairako: Die Wende in Marx’ Geschichtsauffassung nach 1868. Seine Auseinandersetzung mit Maurer. In: Hitotsubashi Journal of Social Studies. Vol. 42. 2010. Nr. 2. S. 25–35.) Das bedeutet nicht unbedingt, dass er sich durch Maurer absolut widerlegt sah, aber Maurer verschob das Gewicht der Analyse deutlich in Richtung gemeinschaftlicher Strukturen: Die germanische Gemeinde war eine ökonomische Institution und nicht bloß ein politischer Verband.
  • [20]Als bedeutender Kritiker der Maurer’schen Deutung ging später Numa-Denis Fustel de Coulanges hervor. Fustel de Coulanges stellte nicht die Existenz von Markgenossenschaften infrage, deutete sie aber als Sondereigentum großer Grundherren. Siehe dazu Karl Dickopf: Georg Ludwig von Maurer, 1790–1872. Eine Biographie. Kallmünz 1960. S. 340/341.
  • [21]Maurers von ihm selbst so bezeichnete „Verfassungsgeschichte“ umfasst ausdrücklich mehr als die Geschichte der Staatsverfassungen im engeren Sinne. Sie sei vielmehr die Geschichte jener „mit dem Grund und Boden selbst zusammenhängenden Einrichtungen, aus denen mehr oder weniger die Staatsverfassung selbst hervorgegangen ist“ (Georg Ludwig von Maurer: Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadt-Verfassung und der öffentlichen Gewalt. München 1854. S. IV). Maurer nannte sein Vorhaben auch eine „Geschichte eines Volkes und seiner Einrichtungen“ (ebenda, S. III).
  • [22]Marx an Engels, 25. März 1868.
  • [23]Eine Ausnahme bildet lediglich Maurers vierbändige „Geschichte der Städteverfassung in Deutschland“ (Erlangen 1869–1871), die sich zwar in Marx’ Bibliothek befand (SPD-Bibliothek. Nr. 33246), aber keine entsprechenden Exzerpte hinterließ.
  • [24]Siehe Karl Marx: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Bd. 1. In: MEGA II/6. S. 102.
  • [25]Karl Marx: Das Kapital 〈Ökonomisches Manuskript 1868–1870〉. Zweites Buch: Der Zirkulationsprozess des Kapitals (Manuskript II). In: MEGA II/11. S. 1–523.
  • [26]Marx erstellte in diesem Heft nur zwei vergleichsweise kurze Exzerpte aus Werken von Aleksandr Nikolaevič Engel’gardt und Johann Rudolf von Wagner (sie werden in MEGA IV/22 veröffentlicht), die sich diesem Komplex zuordnen lassen. Weil es noch viel Platz darin gab, benutzte er das Heft dann später ab November 1878 für die Fortsetzung seiner damaligen Studien zur Theorie und Geschichte des Geld- und Kreditwesens. Es wird redaktionell als Heft VII dieser Serie von 1878/1879 geführt (siehe MEGA IV/25).
  • [27]Karl Marx: Differentialrente und Rente als bloßer Zins des dem Boden einverleibten Kapitals. In: MEGA II/14. S. 151/152.
  • [28]Siehe Leo Frankel an Marx, 22. Mai 1876 (IISG, Marx-Engels-Nachlass, Sign. D 1960).
  • [29]Siehe Marx an Friedrich Adolph Sorge, 4. April 1876: „Kann ich aus New York […] die amerikanischen Bücherkataloge v. 1873 bis jetzt erhalten? Es handelt sich für mich (für den zweiten Band des Capital’s) darum selbst zuzusehn, was über amerikanischen Ackerbau u. grundeigenthümliche Verhältnisse, ditto über Credit (Panic, Geld etc u. was damit zusammenhängt) etwa Brauchbares erschienen ist.“ (RGASPI, Sign. f. 1, o. 1, d. 3710.)
  • [30]Karl Marx: Das Kapital. Zweites Buch: Der Zirkulationsprozess des Kapitals (Manuskript V). In: MEGA II/11. S. 556–662.
  • [31]Karl Marx: Das Kapital (Ökonomisches Manuskript 1863–1865). Drittes Buch: Die Gestaltungen des Gesamtprozesses. In: MEGA II/4.2. S. 667.
  • [32]Siehe etwa ebenda, S. 731/732.
  • [33]Ebenda. S. 685.
  • [34]Auch Engels verstand Marx’ Untersuchungen zu den russischen Bodenverhältnissen (sie werden in MEGA IV/22 veröffentlicht) und zur Geschichte des Grundeigentums (MEGA IV/24) als Arbeiten, die in Zusammenhang mit dessen Untersuchungen zum „Kapital“, insbesondere dem Abschnitt zur Grundrente standen. In einem Brief vom 28. Mai 1876 schrieb er an Marx: „Du kannst im warmen Bett liegen – russ. Bodenverhältnisse im besondern & Grundrente im allg. treiben & nichts unterbricht Dich – ich aber soll auf der harten Bank sitzen & den kalten Wein saufen, plötzlich wieder alles unterbrechen & dem langweiligen Dühring auf den Pelz rücken.“ (Engels an Marx, 28. Mai 1876.)
  • [35]Über Maurer bemerkte er damals: „Seine Bücher sind ausserordentlich bedeutend. Nicht nur die Urzeit, sondern die ganze spätere Entwicklung, die freien Reichsstädte, der Immunität besitzende Gutsbesitzer, die öffentliche Gewalt, des Kampfes zwischen freiem Bauernthum u. Leibeigenschaft erhält eine ganz neue Gestalt.“ (Marx an Engels, 25. März 1868.)
  • [36]Marx an Engels, 14. März 1868.
  • [37]Für eine Geringschätzung der geschichtlichen Rolle der Gewalt kritisierte Engels später Maurer (siehe unten, Fn. 67).
  • [38]Bereits dort hatten Engels und er auf den Befund der „neueren rechtsgeschichtlichen Forschungen“ verwiesen, demzufolge „sowohl in Rom, wie bei den germanischen celtischen & slawischen Völkern die Eigenthumsentwicklung vom Gemeindeeigenthum ausging & das eigentliche Privateigenthum überall durch Usurpation entstand“ (MEGA I/5, S. 423).
  • [39]Maurer selbst beurteilte das römische Recht ambivalent. Einerseits betrachtete er dessen Einführung als „Nationalunglück“, da es die deutschen Gewohnheiten zersetzend wirke. Andererseits erkannte er im auf individueller Freiheit basierenden römischen Recht zugleich einen Motor der rechtlichen Modernisierung, insofern es dazu beigetragen habe, die „beengenden Schranken des auf genossenschaftliche Freiheit gegründeten germanischen Rechtes zu durchbrechen“ (Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland. Bd. 4. Erlangen 1863. S. 484). Maurer positionierte sich damit zwischen zwei Strömungen der Historischen Schule: dem germanistischen Purismus und der romanistischen Richtung. (Siehe dazu Karl Dickopf: Georg Ludwig von Maurer, 1790–1872. Eine Biographie. Kallmünz 1960. S. 94–106.)
  • [40]Der Vergleich mit England, wo die Entstehung des Grundeigentums ebenfalls auf „Raub od. Zwang zu Verkauf“ („Heft a“, S. 24) zurückzuführen sei, scheint sich auf die sogenannte ursprüngliche Akkumulation zu beziehen. Auch Marx’ Einwand gegen Cárdenas, dem er einen grundlegenden Widerspruch vorhält – nämlich die spanische Geschichte des Grundeigentums als eine als Geschichte von Eroberung und gewaltsamer Aneignung zu schreiben, anschließend aber die Entstehung der Grundrente theoretisch aus einem friedlichen Marktprozess zu erklären („Heft c“, S. 88) –, entspricht einer Figur seiner Kritik der politischen Ökonomie: Gegen harmonisierende Ableitungen ökonomischer Kategorien aus Tausch und Markt betonte er schon im „Kapital“ die Rolle von Gewalt und Enteignung bei ihrer tatsächlichen Entstehung.
  • [41]Karl Marx: Lettre à Vera Ivanovna Zassoulitch. Premier projet. In: MEGA I/25. S. 223.
  • [42]Zur Kritik an Maurers „analoger Methode“, siehe Karl Dickopf: Georg Ludwig von Maurer, 1790–1872. Eine Biographie. Kallmünz 1960. S. 268/269.
  • [43]Siehe Karl Marx: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Bd. 1. In: MEGA II/5. S. 609/610.
  • [44]Er hatte z. B. im Brief an Engels vom 14. März 1868 betont: „Die v. mir aufgestellte Ansicht, daß überall die asiatischen, resp. indischen Eigenthumsformen in Europa den Anfang bilden, erhält hier ⦗obgleich M. nichts davon weiß⦘ neuen Beweis. Für die Russen verschwindet aber auch die letzte Spur eines Anspruchs of originality, selbst in this line. Was ihnen bleibt, ist noch heute in Formen zu stecken, welche ihre Nachbarn seit lange abgestreift.“ (Marx an Engels, 14. März 1868.)
  • [45]„Ein genaueres Studium der asiatischen, speciell der indischen Gemeineigenthumsformen, würde nachweisen, wie aus den verschiedenen Formen des naturwüchsigen Gemeineigenthums sich verschiedene Formen seiner Auflösung ergeben. So lassen sich z. B. die verschiedenen Originaltypen von römischem und germanischem Privateigenthum aus verschiedenen Formen von indischem Gemeineigenthum ableiten.“ (MEGA II/2. S. 113.)
  • [46]G. Hanssen: Die Gehöferschaften (Erbgenossenschaften) im Regierungsbezirk Trier. Aus den Abhandlungen der Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1863. Berlin 1863. S. 96.
  • [47]Diese Kindheitserinnerung kehrte bei Marx 1868 bei seiner ersten Maurer-Lektüre zurück: „Wie sehr wir alle in dieser judicial blindness befangen: direkt in meiner Gegend, auf dem Hundsrücken, hat das altdeutsche System bis in die letzten Jahre fortgedauert. Ich erinnere mich jezt, daß mein Vater als Advokat mir davon sprach!“ (Marx an Engels, 25. März 1868.) Hanssen bestätigte Marx in der Ansicht, dass in Trier und Umgebung noch Mitte des 19. Jahrhunderts Agrargenossenschaften bestehen würden.
  • [48]Marx an Engels, 25. Mai 1876 (IISG, Marx-Engels-Nachlass, Sign. L 4700).
  • [49]Er übersandte sie ihm mit seinem Brief vom 11. Dezember 1876 (IISG, Marx-Engels-Nachlass, Sign. L 4703). Siehe Entstehung und Überlieferung zu „Heft c“.
  • [50]Im Heft aus den Jahren 1876 bis 1878 exzerpierte er aus den 1876 erschienenen „Essays in Anglo-Saxon Law“. Die damals unter Rechtshistorikern eruierte Frage nach dem Ursprung der englischen Rechtsinstitutionen und dem Anteil der Saxonen – einem westgermanischen Volk, das England ungefähr zur Zeit des Zerfalls des Römischen Imperiums eroberte – daran, erinnert an die Fragestellung von Cárdenas. Wirkten die in England bestehenden römischen Rechtsinstitutionen auf die saxonischen Eroberer oder zerstörten umgekehrt die Eroberer alle römischen Institutionen und ersetzten sie durch germanische? (Siehe Entstehung und Überlieferung zum Heft aus den Jahren 1876 bis 1878.)
  • [51]Zu Bogišić, siehe Werner G. Zimmermann: Valtazar Bogišić, 1834–1908. Ein Beitrag zur südslavischen Geistes- und Rechtsgeschichte im 19. Jahrhundert. Wiesbaden 1962.
  • [52]In dem Heft „Diversa“ (MEGA IV/23) erstellte Marx zwischen April 1876 und Januar 1877 ein erweitertes Stichwortregister zu August von Haxthausens Buch „Die ländliche Verfassung Rußlands“ (1866). Das Buch behandelt vor allem die Auswirkungen der Reformen von 1861 (siehe Entstehung und Überlieferung zu Heft „Diversa“).
  • [53]In seinen Erinnerungen an Marx berichtete Kovalevskij: „Man konnte ihn für einen Polyglott halten. Er sprach nicht nur fließend Deutsch, Englisch und Französisch, sondern konnte auch russisch, italienisch, spanisch und rumänisch lesen. Er las eine Unmenge und lieh sich nicht selten auch von mir Bücher aus, darunter eine zweibändige Abhandlung über die Geschichte des Grundeigentums in Spanien und das bekannte Werk Morgans ‚Die Urgesellschaft‘ […]“ (Maxim Kowalewski: Erinnerungen an Karl Marx. In: Mohr und General. Erinnerungen an Marx und Engels. Berlin 1983. S. 383.)
  • [54]Kovalevskij erinnerte sich, Marx „im Sommer während der Kur in Karlsbad“ nähergekommen zu sein und fast täglich gemeinsame Spaziergänge mit ihn unternommen zu haben (siehe Maxim Kowalewski: Erinnerungen an Karl Marx. In: Mohr und General. Erinnerungen an Marx und Engels. Berlin 1983. S. 383). Vermutlich bezog er sich dabei auf Marx’ letzten Karlsbader Aufenthalt im Jahr 1876. Zwar berichteten Marx und seine Tochter Eleanor nach ihrer Ankunft in Karlsbad am 15. August zunächst, Kovalevskij nicht angetroffen zu haben (siehe Marx an Engels, 19. August 1876; Eleanor Marx and Jenny Marx, 19. August 1876), jedoch könnte dieser im Laufe des einmonatigen Aufenthalts der beiden dorthin gekommen sein.
  • [55]Der Austausch beruhte auf Gegenseitigkeit. Kovalevskij erklärte später, dass er sich ohne die Bekanntschaft mit Marx womöglich nicht mit der Geschichte des Grundeigentums beschäftigt hätte, sondern sich „auf den Entwicklungsgang der politischen Einrichtungen konzentriert haben würde“ (Maxim Kowalewski: Erinnerungen an Karl Marx. In: Mohr und General. Erinnerungen an Marx und Engels. Berlin 1983. S. 399).
  • [56]Der spanische Jurist und Historiker Gumersindo de Azcárate (1840–1917) bezeichnete Cárdenas als „einen der bedeutendsten Rechtsgelehrten“ des 19. Jahrhunderts und „fast den einzigen Historiker des Eigentumsrechts in unserem Land“ sowie den „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“ als ein meisterhaftes Werk, „das außerhalb Spaniens bedauerlicherweise vielleicht bekannter ist als im eigenen Land“. (Gumersindo de Azcárate: Apuntes biográficos del excelentísimo señor don Francisco de Cárdenas. In: ders.: Discursos leídos ante la Real Academia de la Historia en la recepción pública de D. Gumersindo de Azcárate el día 3 de abril de 1910. Madrid 1910. Zitiert nach: Jose Ramon de Urquijo Goitia: Cárdenas Espejo, Francisco de. In: Diccionario biográfico de parlamentarios españoles. 1820–1854. Madrid 2012. Edición digital.) Zur Biographie von Cárdenas, siehe Tomás Fernández, Elena Tamaro: Biografia de Francisco de Cárdenas Espejo. Barcelona, España: Editorial Biografías y Vidas, 2004. Online: https://www.biografiasyvidas.com/biografia/c/cardenas_francisco.htm (Zugriff am 5. März 2026).
  • [57]Anders als mit dem späteren Maurer-Kritiker Fustel de Coulanges war Cárdenas allerdings mit den Studien von Maurer anscheinend nicht vertraut, was ihm Marx in „Heft c“ vorhält (siehe Entstehung und Überlieferung zu „Heft c“).
  • [58]Siehe Francisco de Cárdenas: Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España. T. 1. Madrid 1873. S. 5. – Maurer und Cárdenas (siehe „Heft d“, S. 1/2) stellten das mittelalterliche Europa dem Orient in einer ähnlichen Weise gegenüber. Für Maurer war das mittelalterliche Gemeinwesen eine genossenschaftlich organisierte und vergleichsweise autonome Ordnung, während er den „Orient“ durch die Konzentration von Grundeigentum und Souveränität in der Gestalt der orientalischen Despotie charakterisiert sah („Heft a“, S. 9 u. 11). Als Quelle von dem „anarchischen Zustand des Mittelalters“ machte er die Vielzahl der unabhängigen Herrschaften aus (siehe Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland. Bd. 4. Erlangen 1863. S. 381). In der „Geschichte der Städteverfassung in Deutschland“ heißt es: „Der Geist des Mittelalters war nämlich genossenschaftlicher Natur.“ (Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Städteverfassung in Deutschland. Bd. 4. Erlangen 1871. S. 116.)
  • [59]Siehe seine Exzerpte aus J. C. L. Simonde de Sismondis Literaturgeschichte „Historical View of the Literature of the South of Europe“ (1846). In: MEGA IV/10. S. 437–455, 457–459 und 463–494.
  • [60]Zwischen Mai 1854 und Januar 1855 fertigte Marx fünf Exzerpthefte zur Geschichte Spaniens an (siehe MEGA IV/12, S. 369–946). Auf der Grundlage dieser Studien entstand von Ende August bis Dezember 1854 seine Artikelserie „Revolutionary Spain“ (MEGA I/13, S. 416–465).
  • [61]Auch bei den Spaniern war das moderne Privateigentum nicht ursprünglich gegeben, sondern ging aus der Erosion genossenschaftlicher Formen hervor. Bei den Wisigoten sah Marx noch „alles der deutschen Communtradition gemäss“ („Heft c“, S. 74). Schon in seiner Artikelserie „Revolutionary Spain“ hatte er 1854 auf die „liberties of mediaeval Spain“ (MEGA I/13, S. 417) aufmerksam gemacht. Er wollte damals unter anderem zeigen, dass die spanische Verfassung von 1812, die er eingehend analysierte und als „a modern political constitution“ (ebenda, S. 443) charakterisierte, auch in einer genuin spanischen Tradition stand und frühere „spanische“ Formen politischer Freiheit und Gleichheit erneuerte (ebenda, S. 444–447).
  • [62]So empfahlen später auch andere den Vergleich zwischen der russischen und spanischen Geschichte: „Students of Russia, who see the rise of an Orientally despotic state in Muscovy as the consequence of an armed struggle against powerful Eastern enemies, will do well to compare the Russian story with what happened in Spain—and for that matter, in Austria.“ (Karl A. Wittfogel: Oriental Despotism. A Comparative Study of Total Power. New Haven, London 1957. S. 216.)
  • [63]In seiner Artikelserie „Revolutionary Spain“ von 1854 begriff Marx den spanischen Absolutismus, der sich im 16. Jahrhundert konsolidiert hatte, als eine Form des „Oriental despotism“ (MEGA I/13, S. 458). „Thus the absolute monarchy in Spain, bearing but a superficial resemblance to the absolute monarchies of Europe in general, is rather to be ranged in a class with Asiatic forms of government.“ (Ebenda. S. 420.) Gleichzeitig hätten die Städte jedoch ihre Unabhängigkeit teilweise bewahrt und damit der Zentralisierung der Macht Grenzen gesetzt (ebenda).
  • [64]Siehe Karl Marx: Das Kapital. Zweites Buch: Der Zirkulationsprozess des Kapitals (Manuskript V): „In einer Gesellschaft wo die kapitalistische Produktionsweise herrscht, wo der Arbeiter mit eignen Produktionsmitteln nur eine mehr u. mehr dem Untergang verfallende Ausnahme bildet, scheint auch der Kapitalcharakter den Produktionsmitteln von Natur anzuhaften, ganz wie eine feudalistische Periode die erst sporadisch aufkommenden ländlichen Lohnarbeiter von Natur mit auf die Welt zu bringen scheint u. daher, z. B. im mittelaltrigen Spanien ‚vasalli de soldada‘, Lohnvasallen benamst wurden.“ (MEGA II/11. S. 567.)
  • [65]In Manuskript V zum zweiten Buch des „Kapital“ heißt es: „Ebenso erscheint der Schacher den Indianern im Westen der Rocky Mountains so sehr eine von Weisshäuten untrennbare Natureigenschaft, dass sie alle Weissen shwop (swop, i. e. Tausch) nennen.“ (MEGA II/11. S. 567.)
  • [66]Karl Marx: Heft „A“ (MEGA IV/27). S. 67.
  • [67]Auch Engels stützte sich zu dieser Zeit auf Maurer, war diesem gegenüber aber grundsätzlich kritischer eingestellt als Marx. Siehe etwa seinen Brief an Marx vom 15. Dezember 1882, in dem er eine umfassendere Kritik an Maurer entwickelt und schreibt: „Diese Widersprüche gehn hervor bei Maurer 1) aus der Gewohnheit, Belege & Exempel aller Zeiten neben einander und durcheinander anzuführen, 2) aus einem Rest juristischer Befangenheit, die ihm jedesmal in den Weg tritt, wenn es sich um Verständniss einer Entwicklung handelt, 3) aus seiner viel zu geringen Berücksichtigung der Gewalt & ihrer Rolle, 4) aus dem aufgeklärten Vorurtheil, es müsse doch seit dem dunklen Mittelalter ein stetiger Fortschritt zum Besseren stattgefunden haben; das verhindert ihn nicht nur den antagonistischen Charakter des wirklichen Fortschritts zu sehn sondern auch die einzelnen Rückschläge.“ (IISG, Marx-Engels-Nachlass, Sign. D 1876.) – Engels exzerpierte zu dieser Zeit zwei Werke Maurers, und zwar die „Einleitung“ und die „Geschichte der Markenverfassung in Deutschland“ (die Exzerpte werden veröffentlicht in MEGA IV/28). In MEGA IV/18 (S. 882 und 1098) wurden diese Engelʼschen Exzerpte irrtümlicherweise als Marxʼsche bezeichnet.
  • [68]Siehe Karl Marx: Heft „1880/1881“ (MEGA IV/27). S. 167 und 169.
  • [69]Karl Marx: Heft „A“ (MEGA IV/27). S. 33.
  • [70]Karl Marx: Heft „A“ (MEGA IV/27). S. 78.
  • [71]Siehe Karl Marx: Heft „1880/1881“ (MEGA IV/27). S. 13.
  • [72]Siehe Karl Marx: Heft „1880/1881“ (MEGA IV/27). S. 16.
  • [73]Siehe Karl Marx: Lettre à Vera Ivanovna Zassoulitch. Premier projet. In: MEGA I/25. S. 226.
  • [74]Karl Marx: Heft „Diversa“ (MEGA IV/23). S. 38.
  • [75]Karl Marx: À la rédaction de l’„Otecestvennyja Zapiski“. In: MEGA I/25. S. 116.
  • [76]„Donc des événements d'une analogie frappante, mais se passant dans des milieux historiques différents, amenèrent des résultats tout-à-fait disparates.“ (MEGA I/25. S. 117.)
  • [77]„En étudiant chacune de ces évolutions à part et en les comparant ensuite, l’on trouvera facilement la clef de ce phénomène, mais on n’y arrivera jamais avec le passe-partout d’une théorie historico-philosophique générale dont la suprême vertu consiste à être suprahistorique.“ (MEGA I/25. S. 117.)

Zitiervorschlag

Timm Graßmann: Einführung zu MEGA IV/24. In: Marx-Engels-Gesamtausgabe digital, Bd. IV/24, hg. v. der Internationalen Marx-Engels-Stiftung. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://megadigital.bbaw.de/M1117755. Abgerufen am 08.08.2026.