Inhaltsbeschreibung und Datierung

1„Heft e“ enthält Exzerpte aus einer Reihe von überwiegend aktuellen Artikeln und Schriften, die in die Mitte der 1870er Jahre fallen. Es steht im Kontext von Marx’ intensiver Beschäftigung mit Fragen der Eigentums-, Geld- und Gesellschaftsgeschichte in dieser Phase und ist zugleich für das Verständnis seiner früheren wie auch seiner späteren Studien von Bedeutung. So gehören die Exzerpte aus J. von Kirchbachs „Handbuch für Landwirthe“ thematisch in den Kontext der physiologischen Hefte aus dem Frühjahr 1876 (siehe MEGA IV/23), während Victor Bonnets Aufsatz „L’expérience nouvelle du papier-monnaie“ Marx’ Interesse am Staatspapiergeld in den ökonomischen Heften von 1878/1879 plausibilisiert (siehe MEGA IV/25), indem er die Wirtschaftskrise von 1873 als besonders einschneidend für jene Länder beschreibt, die zuvor entsprechende Papiergeld-Experimente unternommen hatten. Ebenso sind die russlandbezogenen Materialien in Anatole Leroy-Beaulieu Aufsatz „L’Empire des Tsars et les Russes“ in eine Reihe mit den Haxthausen-Exzerpten dieser Zeit (siehe MEGA IV/23) zu stellen.

2Somit stellt das Heft, das auch Exzerpte aus Ognjeslav Utješenovićs „Die Hauskommunionen der Südslaven“ und den Schluss der Exzerpte aus Cárdenas’ „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“ enthält, nicht allein den Abschluss der Studien von 1876 zur Geschichte des Grundeigentums dar, sondern ist zugleich als Übergang zu weiterführenden Arbeiten zu verstehen. Sowohl die späteren Untersuchungen zur Geschichte des Grundeigentums (siehe MEGA IV/27 und IV/28) als auch die fortgesetzte Beschäftigung mit der Rolle des Staatspapiergeldes in der Krise von 1873 (siehe MEGA IV/25) sowie die Analyse der Transformationsprozesse im Russischen Reich (siehe MEGA IV/22, IV/23, IV/25 und IV/28) stehen in einem Zusammenhang mit den hier versammelten Materialien. „Heft e“ markiert damit zugleich einen vorübergehenden Abschluss, eine Weiterführung alter und eine Öffnung neuer Forschungsrichtungen.

3Diese Doppelstellung spiegelt sich auch in den unterschiedlichen Zeitpunkten wieder, zu denen Marx an dem Heft gearbeitet hat: Die Exzerpte aus Kirchbachs „Handbuch für Landwirthe“, die noch in den Zusammenhang der Exzerpte zur Physiologie (MEGA IV/23) gehören, entstanden „Anfang Juni 1876“ (S. [0]), während Marx, nach einer circa halbjährigen Unterbrechung, die Arbeit an dem restlichen Heft im Dezember – im Anschluss an „Heft c“ – wieder aufgenommen hat.

4Inhaltlich wird deutlich, dass Marx wiederholt die Auffassung ausspricht, dass verschiedene Typen vorkapitalistischer Gesellschaften eine Entwicklungsfähigkeit besitzen. Diese innere Dynamik macht er vor allem an Prozessen der sozialen Differenzierung sowie der geschlechtlichen und sozialen Herrschaftsbildung innerhalb der Gemeinschaften fest. Zugleich stehen die im 19. Jahrhundert noch existierenden Gemeinwesen in einem ständigen Kontakt mit der kapitalistischen Produktionsweise und der modernen Welt, deren Einfluss zersetzend auf sie wirke.

5Besonders deutlich wird diese Perspektive in den Exzerpten zu den Südslawen. Dort wendet sich Marx gegen einen „reactionär-romantischen Kohl“, der sich unter anderem auf Friedrich List und auf Wilhelm Heinrich Riehl stütze (S. 22). Seine Kritik richtet sich damit gleichermaßen sowohl gegen eine konservative Verklärung vormoderner Lebensformen als auch gegen jene „Civilisatoren“ (S. 34), die ihren Zerfall beschleunigen oder ideologisch rechtfertigen. Marx’ Position scheint somit durch eine doppelte Abgrenzung bestimmt: weder die Überhöhung des Alten noch dessen Auflösung im Namen eines linearen Fortschritts erscheinen ihm tragfähig.

J. von Kirchbach: Handbuch für Landwirthe

  • J. von Kirchbach: Handbuch für Landwirthe oder Zusammenstellung der Grundsätze, Ansichten und Angaben verschiedener Schriftsteller in Betreff der wichtigsten Gegenstände der Landwirthschaft. Th. 1. Hrsg. von K. Birnbaum. 8., abermals verm. u. umgearb. Aufl. Berlin 1873. (S. 1/2.)

6Das von J. von Kirchbach verfasste und von Karl Birnbaum herausgegebene „Handbuch für Landwirthe“ gehört zur Gattung der agrarischen Kompendien. Es handelt sich weniger um ein originär-theoretisches Werk als vielmehr um eine Sammlung und Aufbereitung vorhandener Kenntnisse zur Landwirtschaft. Bewährte Lehrbücher wurden im 19. Jahrhundert häufig über Forschergenerationen hinweg fortgeschrieben, wobei jüngere Fachvertreter wie Birnbaum die Redaktion übernahmen und aktualisierten.

7Marx exzerpiert knapp aus dem ersten Band des „Handbuchs“. Beide Bände befanden sich in seinem Besitz und sind im SPD-Katalog (Nr. 33397, 33398) verzeichnet; im Exzerpt verweist er auf seine Marginalien in seinem Exemplar des ersten Bandes. Inhaltlich steht das Exzerpt in Zusammenhang mit den agrarwissenschaftlichen und pflanzenphysiologischen Studien, die Marx im Frühjahr 1876 unternahm und die in MEGA IV/23 veröffentlicht sind (siehe Einführung). Zu dieser Zeit beschäftigte er sich mit der Bearbeitung der Bodenbeschaffenheit durch die moderne Agrikultur in Überlegungen zur Differentialrente (MEGA II/14, S. 151) und dann in dem Exzerptheft „Heft A“ (März 1876) (siehe Entstehung und Überlieferung). Im vorliegenden Exzerpt knüpft Marx ausdrücklich an diese Thematik an und schreibt in eigenen Worten: „Vertieferung der Ackerkrume“ (S. 2).

8Marx’ Lektürephase in der ersten Hälfte des Jahres 1876 zeigt also die folgende thematische Bewegung: Zunächst konzentrierte er sich im März 1876 auf Fragen der Boden- und Pflanzenphysiologie als den stofflichen Bedingungen landwirtschaftlicher Produktion. Von dort aus erweiterte er den Horizont im April/Mai in Richtung allgemeiner Physiologie, um die naturwissenschaftlichen Grundlagen besser zu verstehen (siehe Einführung zu MEGA IV/23). Mit dem vorliegenden Heft zeichnete sich dann Anfang Juni 1876 eine Rückkehr zum engeren Thema des Bodens ab, diese blieb aber nur vorübergehend. Denn parallel dazu war ab Mitte Mai bereits ein neues Interesse hinzugetreten: die Beschäftigung mit den historischen Gemeinwesenformen bei Georg Ludwig von Maurer, die Marx’ Arbeitsrichtung erneut verschob (siehe Einführung zu MEGA IV/24).

9So markiert die kurze Auseinandersetzung mit Kirchbach/Birnbaum im vorliegenden Heft einen Moment innerhalb eines offenen und dynamischen Arbeitsprozesses, in dem naturwissenschaftliche und historische Studien miteinander verschränkt waren.

Anatole Leroy-Beaulieu: L’Empire des Tsars et les Russes

  • Anatole Leroy-Beaulieu: L’Empire des Tsars et les Russes. In: Revue des deux Mondes. T. 18. 15. November 1876. S. 241–288. (S. 3–8.)

10Nachdem Marx das vorliegende Heft Anfang Juni 1876 mit den Exzerpten aus Kirchbachs „Handbuch für Landwirthe“ angelegt hatte, unterbrach er die Arbeit an dem Heft für etwa ein halbes Jahr und kehrte im Dezember dazu zurück. Diese zweite Arbeitsphase ist thematisch anders gelagert: Statt naturwissenschaftlicher Fragen stehen nun, in Fortsetzung der Hefte a bis d, soziale und historische Eigentumsformen im Vordergrund.

11Marx exzerpiert zuerst einen Artikel einer seit den frühen 1870er Jahren fortlaufend in der „Revue des deux Mondes“ publizierten Artikelserie „L’Empire des Tsars et les Russes“, die ihr Verfasser, Anatole Leroy-Beaulieu, später zu einem umfassenden Buch mit demselben Titel ausarbeitete. Aus der mehrteiligen Serie, in der Leroy-Beaulieu ein breites Panorama des Russischen Reiches entfaltete, exzerpiert Marx einen Aufsatz, der vor allem Agrarverhältnisse und die verschiedenen Eigentumsformen der dort lebenden Völker und Nationen behandelt, allen voran die russische Dorfgemeinde (mir) und ihre Transformation im Zuge der Reformen von 1861. Mit den Auswirkungen der Reformen beschäftigte sich Marx zu dieser Zeit, zwischen April 1876 und Januar 1877, auch im Heft „Diversa“, in dem er ein erweitertes Stichwortregister zu August von Haxthausens Buch „Die ländliche Verfassung Rußlands“ anfertigte (siehe Entstehung und Überlieferung).

12Ein großer Teil der vorliegenden Exzerpte gilt der inneren Struktur des „mir“: periodische Neuverteilungen des Bodens, extreme Parzellierung und die Kombination von kollektiver Verfügung mit individueller Bewirtschaftung. Marx hebt einige, scheinbar widersprüchliche Effekte dieser Praxis hervor: Einerseits nivelliert sie Besitzunterschiede, andererseits fördert sie Zersplitterung, Ineffizienz und Abhängigkeit. Die Lose eines Bauern bestehen oft aus verstreuten, schmalen Parzellen, deren Bewirtschaftung durch kollektive Zwänge (Flurzwang, gemeinsame Fruchtfolge) geregelt wird. Damit verbindet die russische Dorfgemeinde in Leroy-Beaulieus Worten „die Nachteile des Individualismus mit denen des Kommunismus“ (S. 6).

13Besondere Aufmerksamkeit schenkt Marx den sozialen Differenzierungsprozessen innerhalb der Gemeinde. Schonungslos stellt Leroy-Beaulieu die patriarchalische Herrschaft innerhalb der Dorfgemeinde als eine „autocratie domestique“ (S. 4) dar. Daneben entstehen trotz formaler Gleichheit durch Verschuldung, Wucher und lokale Machtverhältnisse neue Ungleichheiten: wohlhabendere Bauern (die sogenannten „Miroedy“) eignen sich bessere Böden an, während ärmere Bauern ihre Anteile verlieren oder gezwungen sind, sie aufzugeben. Die Folge ist eine wachsende Schicht landloser Bauern – ein Befund, den Leroy-Beaulieu als Ergebnis der Reform von 1861 deutet, während Marx kritisch anmerkt, dass diese Entwicklung höchstens durch die Reform beschleunigt, nicht verursacht wurde (S. 7). Zum Beleg verweist Marx auf das Werk von Flerovsky. Dass Marx damit die Entwicklungsfähigkeit gemeinschaftlicher Eigentumsformen andeutet, stimmt wiederum mit Leroy-Beaulieus Perspektive überein: Leroy-Beaulieu betont, dass das Gemeineigentum prinzipiell die Fähigkeit besitze, Vorteile von Klein- und Großproduktion zu verbinden. Gerade in den weiten Ebenen Russlands könnte die Gemeinde großräumige agrarische Projekte (Entwässerung, Bewässerung, Aufforstung) besser organisieren als isolierte Bauern. Daraus ergibt sich die Perspektive, dass eine „ursprüngliche“ Eigentumsform unter bestimmten Bedingungen an die Anforderungen der modernen Welt angepasst werden könnte. Marx registriert diese Gedanken aufmerksam in seinem Exzerpt, wohl weil sie sein eigenes Interesse an der Plastizität vorkapitalistischer Formen berühren.

14Trotz dieses optimistischen Ausblicks formuliert Leroy-Beaulieu scharfe Kritik an den Reformen von 1861, die Marx ebenfalls festhält. Der Bauer erscheint nach der Reform nicht als wirklicher Eigentümer, sondern als Nutznießer eines kollektiv zurückgekauften Bodens. Zugleich hätten die Reformen das Gemeineigentum tiefgreifend verändert und belastet. Wie schon in den Exzerpten aus Haxthausens „Die ländliche Verfassung Rußlands“ richtet sich Marx’ Aufmerksamkeit auch auf die genaue Umsetzung der Reform. Die Überbewertung des Bodens beim Rückkauf, die langfristige Belastung durch staatliche Zahlungsverpflichtungen und die unzureichende Größe der zugeteilten Parzellen sind für Leroy-Beaulieu die zentralen Faktoren, die das neu entstandene bäuerliche Eigentum in eine ökonomische Last verwandeln.

15Schließlich interessiert sich Marx für die historischen und regionalen Unterschiede der Eigentumsformen im Russischen Reich. Während in Großrussland kollektives Eigentum vorherrscht, finden sich in westlichen und südlichen Regionen (Litauen, baltische Länder, Ukraine) stärker individualisierte Formen. Die südslawischen Familiengemeinschaften erscheinen bei Leroy-Beaulieu als Übergangsform zwischen Clan- und Privateigentum, ein Vergleich, den Marx anschließend im Heft durch eigene Studien vertieft. Vergleichend verweist Marx schon im vorliegenden Exzerpt auf südslawische Familiengemeinschaften. Seine Bemerkung „Serben etc“ (S. 3) zeigt eine Vertrautheit mit dem Stoff und bestätigt, dass „Heft c“, in dem Marx sich ebenfalls mit der südslawischen Familiengemeinde beschäftigte, vor dem vorliegenden entstanden ist.

16Wie bemerkt, beschäftigte sich Marx im Laufe der Jahre wiederholt mit den Agrarverhältnissen im Russischen Reich und mit ihrem Wandel seit den Reformen von 1861 (siehe Entstehung und Überlieferung). Wahrscheinlich ab Ende 1881 verschriftlichte er eigene Überlegungen zur Reform von 1861 (sie werden veröffentlicht in MEGA IV/28). In einem weiteren Heft aus dieser Zeit mit Exzerpten zur Geschichte Russlands, Italiens und Englands exzerpierte er auch aus Leroy-Beaulieus Buch „L’Empire des Tsars et les Russes“ (siehe MEGA IV/28).

Ernest Lavisse: La crise économique en Allemagne

  • Ernest Lavisse: La crise économique en Allemagne. In: Revue des deux Mondes. T. 18. 15. November 1876. S. 373–401. (S. 9.)

17Aus derselben Ausgabe der „Revue des deux Mondes“ exzerpiert Marx zwei weitere Artikel. Zuerst hält er einige knappe Notizen zu einem Aufsatz über den Verlauf der Gründerkrise von 1873 in Deutschland fest. Dessen Verfasser, der Historiker Ernest Lavisse, erklärte die Krise als Ergebnis einer Kombination aus globaler Überproduktion, spekulativer Überhitzung im Zuge des Gründerbooms, institutionellen Veränderungen (insbesondere der erleichterten Unternehmensgründung) sowie einer gesellschaftlichen Überheblichkeit nach dem Sieg im Deutsch-Französischen Krieg von 1871. Die von Marx notierten Angaben stehen nur bedingt im Zusammenhang mit der Gründerkrise und ihrem Verlauf. Eingehender befasste er sich mit dieser Problematik in seinen Exzerpten von 1878/1879 zur Theorie und Geschichte des Geld- und Kreditwesens (siehe Einführung zu MEGA IV/25).

Victor Bonnet: L’expérience nouvelle du papier-monnaie

  • Victor Bonnet: L’expérience nouvelle du papier-monnaie. Avantages et inconvéniens de la circulation fiduciaire. In: Revue des deux Mondes. T. 18. 15. November 1876. S. 330–347. (S. 9–13.)

18Der dritte von Marx exzerpierte Artikel aus der „Revue des deux Mondes“ stammt von Victor Bonnet, mit dessen Arbeiten er sich im Laufe der Jahre mehrmals befasste. Erstmals wurde Marx auf Bonnet 1868 im „Economist“ aufmerksam, wo dieser als Kritiker des Crédit Mobilier vorgestellt wurde (siehe MEGA IV/19). Später exzerpierte er 1879 im Rahmen seiner umfangreichen Studien zur Theorie und Geschichte des Geld- und Kreditwesens ausführlich Bonnets krisentheoretisches Buch „Questions économiques et financières a propos des crises“ (siehe MEGA IV/25, Entstehung und Überlieferung zu Heft IX). In diesen Studien behandelte Marx unter anderem die Theorie und Geschichte des Staatspapiergeldes systematischer, ein Thema das auch im Mittelpunkt des vorliegenden Exzerpts steht und es in den Zusammenhang von Marx’ intensiver Beschäftigung mit Geld- und Kreditfragen in den späten 1870er Jahren rückt.

19Im Zentrum des Exzerpts stehen Bonnets Thesen zur Rolle des Papiergelds als Kriegsfinanzierungsinstrument, zu seinen kurzfristigen Vorteilen für Staat und Binnenwirtschaft sowie zu seinen langfristigen Nachteilen, zu denen er insbesondere Preissteigerungen, Umverteilungseffekte, spekulative Übertreibung und die Verschärfung von Krisen zählt. Marx exzerpiert vor allem empirische Beispiele (Frankreich, Italien, USA, Russland) und ökonomische Zusammenhänge. Nur gelegentlich kommentiert er durch Hervorhebungen, Ausrufezeichen oder ironische Distanz.

20Inhaltlich weist das Exzerpt auf die Studien von 1878/1879 voraus. Bonnet vertritt die These, dass die Länder wie England und Frankreich, die von der Krise von 1873 vergleichsweise verschont geblieben waren, dies der Abwesenheit von Papiergeld beziehungsweise genauer dem Ausbleiben von groß angelegten Experimenten mit Staatspapiergeld verdankten. Vor diesem Hintergrund erklärt sich vermutlich Marx’ besonderes Interesse an aktuellen Erscheinungsformen des Staatspapiergeldes in dieser Phase (siehe MEGA IV/25, Entstehung und Überlieferung zu Heft VI).

Ognjeslav Utješenović: Die Hauskommunionen der Südslaven

  • Og. M. Utiešenović: Die Hauskommunionen der Südslaven. Eine Denkschrift zur Beleuchtung der volksthümlichen Acker- und Familienverfassung des serbischen und des kroatischen Volkes. Wien 1859. (S. 16–43.)

21Im Zuge seiner Studien zur Gesellschafts-, Eigentums- und Rechtsgeschichte stieß Marx auf das Buch „Die Hauskommunionen der Südslaven“ von Ognjeslav Utiešenović. Der unmittelbare Anstoß zur Lektüre ergab sich aus seinen Arbeiten in „Heft c“, wo er einen Überblicksartikel von Fedor Demelić rezipierte (siehe Entstehung und Überlieferung). Dieser stellte neuere Forschungen zur vergleichenden Rechts- und Ethnographie der Südslawen vor und verwies insbesondere auf die Arbeiten von Valtazar Bogišić. In diesem Kontext wurde auch Utiešenovićs Schrift genannt, die Marx daraufhin selbst heranzog, obwohl er bereits bei deren erster Erwähnung eine gewisse Skepsis erkennen ließ und eine Tendenz zur ideologischen Verklärung vermutete. So notierte er in „Heft c“, dass Utiešenović „mit Recht (!) die Benennung patriarcale“ („Heft c“, S. 53) für die serbischen Gemeinschaften bestreite. Trotz dieser Vorbehalte gegenüber einer beschönigenden Darstellung erkannte Marx anscheinend den empirischen Wert des Materials und griff daher auf die Schrift zurück.

22Die Schrift Utiešenovićs verfolgt das Ziel, die Hauskommunion (Zadruga) als sozio-ökonomische Institution der südslawischen Landbevölkerung darzustellen und gegen zeitgenössische Reformbestrebungen zu verteidigen. Detailliert wird die innere Organisation dieser Familienverbände beschrieben: gemeinsame Bewirtschaftung von Grund und Boden, kollektive Verfügung über das Vermögen, hierarchische Rolle des Hausvaters sowie Arbeits- und Ertragsverteilung unter den Mitgliedern. Besondere Aufmerksamkeit gilt den rechtlichen Regelungen von Erbfolge, Teilung und Aufnahme neuer Mitglieder sowie den Konflikten, die sich aus diesen ergeben. Utiešenović betont dabei wiederholt die ökonomische Leistungsfähigkeit und soziale Stabilität der Hauskommunionen. Demgegenüber gelten ihm Teilungen und Individualisierung als Ursachen von Zersplitterung, Verschuldung und sozialem Abstieg. Die Schrift plädiert für den Erhalt dieser gemeinschaftlichen Lebensform.

23Marx’ frühere Skepsis artikuliert sich auch im vorliegenden Exzerpt, besonders deutlich in seiner Polemik gegen eine romantisierende Deutungen der Hauskommunion durch Utiešenović, die er als „reactionär-romantischen Kohl“ (S. 22) verwirft und mit Autoren wie Wilhelm Heinrich Riehl verbindet. Zugleich distanziert er sich jedoch ebenso von denjenigen „Civilisatoren“ (S. 34), welche die gesetzliche Auflösung der Hauskommunionen fordern.

24Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang Marx’ Hinweis auf die historische Schichtung kollektiver Eigentumsformen. So interpretiert er das „Vorherrschen der Dorfgemengwirthschaft“ (S. 16) als Indiz dafür, dass es sich bei der Hauskommunion um eine bereits sekundäre, aus der Auflösung älterer Gemeineigentumsformen hervorgegangene Struktur handelt. Ähnlich hatte Georg Ludwig von Maurer von sekundären Auflösungsformen auf die archaische Originalform der Germanen geschlossen (siehe Einführung zu MEGA IV/24).

25Ein zentrales Motiv in Marx’ Exzerpten ist die Analyse des Verfalls dieser Hauskommunionen. Dabei hebt er ausdrücklich hervor, dass dieser Verfall sowohl auf innere Ursachen – etwa Konflikte innerhalb der Hausgemeinschaft, Machtmissbrauch der Hausväter oder dysfunktionale Erbregelungen – als auch auf äußere Einflüsse zurückzuführen ist (S. 18/19 u. 42). Zu letzteren zählen insbesondere staatliche Eingriffe, Veränderungen der Rechtsverhältnisse sowie die zunehmende Einbindung in (internationale) Marktbeziehungen.

26Hier zeigt sich abermals Marx’ Interesse für die Frage, ob und unter welchen Bedingungen kollektive Eigentumsformen in veränderter Gestalt fortbestehen oder transformiert werden. Er notiert sich weiterführende Literatur zu der Türkei und dem Erbfolgerecht des Slawen und erwähnt mehrfach die Ideen von Boris Nikolaevič Čičerin.

Francisco de Cárdenas: Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España

  • Francisco de Cárdenas: Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España. T. 2. Madrid [1875]. (S. 14/15 u. 44–86.)

27Marx beendet hiermit seine Auszüge aus dem „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“ von Francisco de Cárdenas, die er in „Heft d“ begonnen hatte (siehe Entstehung und Überlieferung). Die Studien zu Cárdenas nahmen insgesamt drei Exzerpthefte in Anspruch und gehörten zu Marx’ umfangreichsten Untersuchungen zur Geschichte des Grundeigentums in den 1870er Jahren.

28Zunächst setzt Marx die Exzerpte aus dem siebten Buch fort, das den Eigentumsverhältnissen in den Königreichen Mallorca und Valencia gewidmet ist. Wie bereits in den vorhergehenden Abschnitten verfolgt Cárdenas einen vergleichenden Ansatz und untersucht die unterschiedlichen Formen feudaler Herrschaft und Grundbesitzordnung in den verschiedenen Reichen der Iberischen Halbinsel. Besonderes Interesse gilt dabei den Folgen der christlichen Rückeroberung ehemals islamischer Gebiete. Die Wiederherstellung der Herrschaft in Mallorca und Valencia ist ein Beispiel für die Organisation des Grundbesitzes in neu eroberten Territorien. Marx bezeichnet diesen Vorgang knapp als „förmliches Raubunternehmungsgeschäft“ (S. 14).

29Ab Seite 46 beginnen die Exzerpte aus dem achten Buch über das gebundene Eigentum sowie über die nach dem Mittelalter fortbestehenden Belastungen des Grundeigentums. Im Mittelpunkt steht zunächst der allmähliche Verlust der feudalen Eigentumsformen. Marx hebt dabei ausdrücklich den Zusammenhang zwischen der Freisetzung des Eigentums und der Freisetzung der Personen hervor. Mit der Verwandlung der Hörigen in solariegos und dieser wiederum in Vasallen seien die auf dem Grundbesitz lastenden Verpflichtungen zurückgedrängt und die Zahl der Allodialgüter vermehrt worden. Zugleich sei im Maße wachsender Selbständigkeit des Eigentums auch der persönliche Status freier geworden (S. 46). Besonders interessiert Marx dabei die langfristige Bewegung von feudalen Bindungen hin zu freierem, veräußerlichem Eigentum.

30Die folgenden Kapitel behandeln den Niedergang des Feudalsystems, die Entwicklung der Erbbindungen (mayorazgos), deren Ausbreitung im 18. Jahrhundert sowie die Aufhebung feudaler und lehnsrechtlicher Verhältnisse im 19. Jahrhundert. Marx begegnet Cárdenas’ Standpunkt dabei mehrfach mit Distanz: So bezeichnet er ihn als „conservativer autor“ (S. 58), nachdem dieser das Gesetz vom 6. August 1811, das die Gerichtshoheiten der Grundherren beseitigte und die aus ihnen fließenden feudalen Abgaben aufhob, als ungerecht kritisiert hatte. Besonders scharf fallen Marx’ Bemerkungen über Ferdinand VII. aus, den er unter anderem als „Lumpatius“ und „Schweinhund“ bezeichnet. Seine Aufkündigung der 1812 verabschiedeten spanischen Verfassung hatte Marx bereits 1854 in seiner Artikelserie „Revolutionary Spain“ behandelt (siehe MEGA I/13, S. 449–452). Die Verfassung von 1812 analysierte er im sechsten Artikel der Serie, bezeichnete sie dabei als „a modern political constitution“ (MEGA I/13, S. 443) und charakterisierte sie als „a genuine and original offspring of Spanish intellectual life, regenerating the ancient and national institutions […]“ (MEGA I/13, S. 447). Mit diesen „ancient and national institutions“ wie den Cortes, Ayuntamientos und Fueros, in denen sich laut Marx teilweise bereits Formen politischer Freiheit und Gleichheit verkörpert fanden, setzt er sich in den vorliegenden Exzerpten erneut auseinander.

31Das neunte Buch über die Belastungen und Beeinträchtigungen des Eigentums (ab S. 65) führt Marx zu einer Reihe von Themen, die über die engere Geschichte des Grundeigentums hinausreichen. Im Abschnitt über die direkte Expropriation im öffentlichen Interesse verfolgt er aufmerksam die Debatten spanischer Juristen über die Legitimität der Eroberung Amerikas und zeigt dabei Sympathien für die Verteidiger der indigenen Bevölkerung (S. 67). Daneben exzerpiert er Ausführungen über die Vertreibung und Enteignung der Juden, der Mudéjares und Morisken sowie über die Einziehung von Salinenbesitz (S. 67–71). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Formen indirekter Expropriation, insbesondere durch Münzverschlechterungen, Steuern, Kirchenzehnten sowie staatliche Eingriffe in Geld- und Kreditverhältnisse. Marx verfolgt hier die Entwicklung geldtheoretischer Debatten vom 16. Jahrhundert an und interessiert sich für die wirtschaftlichen Folgen der Edelmetallzuflüsse aus Amerika. Gegenüber Cárdenas polemisiert er, als dieser die zunehmende Begrenzung staatlicher Eingriffe als eindeutigen Fortschritt darstellt. Dessen Bemerkung, seit dem 17. Jahrhundert werde Eroberern das Recht abgesprochen, die Untertanen eines eroberten Landes ihres Vermögens zu berauben, kommentiert Marx mit dem knappen Hinweis: „Und Irland! Nordamerika etc!“ (S. 74/75).

32Die weiteren Kapitel des neunten Buches exzerpierte Marx nicht in „Heft e“. Er setzte die Auszüge daraus in „Heft c“ fort (siehe Entstehung und Überlieferung) und kehrte danach für den Abschluss der Exzerpte aus Cárdenas wieder zu dem vorliegenden Heft zurück.

33Die Exzerpte machen deutlich, dass Marx die spanische Literatur nicht nur als Quelle zur Eigentumsgeschichte, sondern auch als wichtigen Beitrag zur Entstehung der politischen Ökonomie betrachtete. In einer längeren Ausführung hebt er hervor, dass Spanien zwischen dem 15. und frühen 17. Jahrhundert in mancher Hinsicht den späteren Zentren der politischen Ökonomie voraus gewesen sei (S. 79). Spanien war in dieser Zeit ökonomisch und politisch ein besonders günstiges Beobachtungsfeld, weshalb dort viele Probleme der modernen politischen Ökonomie früher sichtbar wurden als anderswo. Als Gründe nennt er: a) die fortdauernde Bedeutung der spanischen Ständeversammlungen (Cortes), in denen politische und fiskalische Fragen vergleichsweise frei diskutiert werden konnten; b) die häufigen Münzverschlechterungen, die Fragen von Geld, Preisen, Steuern und Staatsfinanzen früh zum Gegenstand theoretischer Reflexion werden ließen; c) die frühe gewerbliche Entwicklung Aragoniens und Kataloniens, die bereits vor dem Aufstieg Englands über bedeutende gewerbliche Strukturen verfügten; d) die Ausbildung eines starken Reglementierungs- und Verwaltungsstaates, der mit seinen umfangreichen Eingriffen in das Wirtschaftsleben die Wirkungen einer solchen Politik sichtbar machte; e) die unmittelbaren Folgen der amerikanischen Edelmetallzuflüsse, die zu Diskussionen über Inflation, Verschiebungen der Einkommen und Finanzprobleme des Staates führten; sowie f) den früh einsetzenden Niedergang der einstigen Weltmacht Spanien, anhand deren Beobachter die Ursachen von Bevölkerungsrückgang, Agrarkrise, Staatsverschuldung und wirtschaftlicher Stagnation studieren konnten.

34Überhaupt registriert Marx aufmerksam die vielfältigen Kontroversen unter spanischen Juristen, Ökonomen und Geistlichen, die Cárdenas aus der Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des Landes zusammenträgt: die Auseinandersetzungen um die Dienstbarkeiten zugunsten der Viehzucht und die Privilegien der Mesta, die Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der Eroberung Amerikas, geldtheoretische Streitfragen, Konflikte um Steuern und Kreditwesen sowie die Eingriffe der Monarchie in bestehende Eigentumsverhältnisse. Den Ökonomen Gaspar Melchor de Jovellanos befindet Marx für „wichtig als Beispiel der polit. Oek. – ihrer vertu mise en action“ („Heft c“, S. 83). Über Jovellanos hatte er bereits 1854 in seiner Artikelserie „Revolutionary Spain“ geschrieben (siehe MEGA I/13. S. 428–430).

35In den Exzerpten finden sich vereinzelt auch kürzere Bemerkungen von Marx, etwa zu einem Staatsbegriff, in dem die frühneuzeitlichen Autoren unter „república“ nicht eine republikanische Staatsform, sondern das Gemeinwesen („commonwealth“) beziehungsweise den Staat im allgemeinen Sinn verstanden (S. 79). An anderer Stelle zieht Marx eine Analogie zwischen mittelalterlichen Kirchenbauunternehmungen und den zeitgenössischen kapitalistischen „Gründern“ (S. 81), mit denen er sich in den Heften zur Theorie und Geschichte des Geld- und Kreditwesens von 1878/1879 eingehend beschäftigte (siehe MEGA IV/25).

Zeugenbeschreibung

    • H Originalhandschrift: IISG, Marx-Engels-Nachlass, Sign. B 137/B 125.
    • Beschreibstoff: Notizbuch mit Leineneinband, Außenseiten schwarz. Auf Außenseite des Vorderdeckels von Engels Etikett geklebt.
    • Zustand: Sehr gut erhalten, Papier leicht vergilbt. Keine Textverluste.
    • Schreiber: Karl Marx, Friedrich Engels (Etikett).
    • Schreibmaterial: Schwarze Tinte, leicht verblasst.
    • Beschriftung: Alle Seiten beschrieben außer S. 87. Deutsch, Französisch und Spanisch in lateinischer Schrift.
    • Paginierung: Marx paginierte (Vorsatz ausgenommen) von 2–87 mit Tinte.
    • Vermerke fremder Hand: Archivstempel IISG. Fotosign. DN (alle mit Bleistift).

Zitiervorschlag

Timm Graßmann: Entstehung und Überlieferung zu „Heft e“ (1876). In: Marx-Engels-Gesamtausgabe digital, Bd. IV/24, hg. v. der Internationalen Marx-Engels-Stiftung. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://megadigital.bbaw.de/M1117729. Abgerufen am 08.08.2026.