[Inhaltsverzeichnis von
Engels]
| 1875. | |
|---|---|
| 1) Engelhardt: Химиц. основы земледелия (Agr. Chemie). | S. 1–12. |
| 1878. | |
| 2) Rota, Storia delle Banche. Heft (Schluss.) | S. 17 16a–36. |
| 3) Wagner, Die Metalle. 1866. | S. 13–16. |
| 4) Hüllmann, Geschichte des Handels der Griechen. | S. 17, 37–69. |
| 5) do – Geschichte des byzantinischen Handels. | S. 70–89. |
| 6) do – Deutsche Finanzgeschichte des Mittelalters. | S. 89–101. Heft I.| |
Heft IV
Grundeigenthum, Rente, Agronomie, Agrikulturchemie in Bezug
darauf.
Ende Nov. 1875 (begonnen.) u. Nov. 1878 (mit Rota
beginnend)
1) Aus Engelhard: (1–12)
1) Pietro Rota. Istoria etc. Schluss.
2) Hüllmann (Karl Dietrich): Handelsgeschichte der Griechen. 1839.
3) id. Geschichte des byzantin. Handels. Frankfurt an der Oder. 1808.
4) id. Deutsche Finanzgeschichte des Mittelalters. Berlin 1805. |
[Aleksandr Nikolaevič Engelhardt:
Chimičeskija osnovy zemledlija]
[Die Exzerpte werden in MEGA IV/22 veröffentlicht.] |
R. Wagner: Die Metalle etc Leipzig.
1866.
[Die Exzerpte werden in MEGA IV/22 veröffentlicht.] |
Pietro Rota: Storia delle banche. Milano 1874.
Schließen
Pietro Rota: Storia delle
Banche etc Fortsetzung (Schluss v. p. 21
Voriges Heft.)
Cap. X. Le banche in Francia.
Von 1720–1776 keine Rede v. Banken in Frankreich; 1776 Emissionsbank unter Titel:
Caisse d’Escompte
(constituirt von
Pauchaud
(banchiere ginevrino[)] mit Hilfe
Turgot’s, damals Finanzminister.). Decret approving
die Constitution der
Caisse d’escompte von 24 Mai,
1776. Nach diesem Decret die Operation der Bank
limitirt auf: Discont zu nicht höher als 4%, Handel
in Gold u. Silber, pagamenti e riscossioni f. Rechnung v. Privaten. Bank
dovea avere Capital v. 15
Mill., getheilt in 5000 Actien, wovon 10
Zusatz von
Marx.
Schließen (d. h. Millioni, 2/3 des
Capitals) zu leihen dem Governo. Letztere Clausel
verhindert che l’impresa trovasse favore. Subscription ging daher sehr
langsam; nöthig 22 Sept. 1776 neues Decret, wo
die clausola des Anleihn an government cassata u.
das Capital reducirt auf 12 Mil. Darauf rasch Subscription;
Bank konnte Geschäfte beginnen. Gingen gut. 1783
die Circulation der Bank 43 Mil. Im selben Jahr pumpte
sie dem gvt. Loan v. 6 mil.; als dies
bekannt Run upon the bank zum Austausch der Noten; rasch ihre
geringe Metallreserve erschöpft; durch Decret vom
27 Sept. 1783 gab government den Noten
Zwangskurs; dauert nur f. 2 Monate;
Zahlung
resumes cashpayment 10 Dec. 1783. Nun Statuten
der Bank reformirt; Capital (mit Einschluss des
Reservefonds) erhoben auf 17 mil. + 1/2 mil.; bestimmt, dass Bank stets in Kasse haben
müsste baares = 1/4 ihrer Circulation. Gute Verwaltung. 1786 hatte die Bank eine circulation v. 60 Mil.
Staatspech;
Colonne
(Finanzminister) wendet sich an die
„Caisse d’Escompte“; Convention zwischen ihm u.
den Actionairen: Capital der
Bank raised to 100 mil., wovon 70 in loan gegeben an gvt. Darauf New run upon the bank, hence again cours
forcé decretirt 18 Aug. 1788.
Necker
zog stark auf
die Bank; credit der Bank, dem gvt. gegeben, war
gestiegen auf 155 mil. am 14 Nov.
1789. Verschiedne Versuche vergeblich
gemacht der Bank ihre Capitalien zu restituire u. den
Zwangskurs aufzuheben; dann begann die Ueberfluthung der
Assignaten u. die Regierung, che non voleva
in circolazione titoli di credito, che facessero concorrenza ad ai suoi
assignati assegnati
, unterdrückte 1793 la caisse
d’escompte, deren Actionaire i loro
capitali erst restituirt unter Empire. (Sieh: Léonce de
Lavergne:
Les Economistes Français du dix-huitième siècle.
Paris. 1870)
Unter Directorium
#e*Directorium°] In
Frankreich, bestehend aus 5 Direktoren, von 1795 bis zum Sturz am
18. Brumaire (9. November 1799).
Schließen in Paris verschiedne kleine Banken, gestiftet
v. commerciellen u. industriellen Gesellschaften:
⦗La Caisse des comptes courants; la Caisse d’escompte du commerce; Le Comptoir
commercial; La Factorerie. Die Caisse d’Escompte du Commerce
, hatte kein fixes Capital, blieb immer offen für entrance neuer
actionnaires; Actione = 10,000 francs; davon zahlte Actionair 5000 in Geld u. unterschrieb
für die andre Hälfte 10 Noten v. 500 fcs al portatore ed a vista;
diese Noten alle gleich u. in Circulation gesetzt v. der caisse
welche vi aggiungeva la sua firma. So hatte jede Note 2 guaranties, die der casse u. die des
socio sottoscrittore. (p. 314, n. 2)⦘ Die Pariser Banquiers, denen diese kleinen
Emissionsbanken die Clientel raubten u. Profite verminderten,
bildeten ring u. angeführt v.
Perregaux
, conseiller
d’état, bildeten die
Banque de France
,
die ihre Operationen begann Die Angabe von
Marx. Bei Rota, S. 314: 20 febbraio 1800. – Rotas Datum ist insofern
richtig, daß an diesem Tage die eigentliche Arbeit der Bank begann.
– Laut Handwörterbuch der Staatswissenschaften, hrsg. von Dr. J.
Conrad u. a., 2. Bd., 2. Aufl. Jena 1899, S. 259, wurde die Banque
de France am 13. Februar 1800 neu gegründet. Diese Aussage beruht
auf der Tatsache, daß an diesem Tag das erste einfache Statut für
die Arbeit der Bank erarbeitet wurde. – Schließlich kann man den 18.
Januar 1800 als Gründungstag der Bank finden, weil an diesem Tag die
Sitzung stattfand, auf der ihre Konstitution durch Napoléon
Bonaparte erfolgte.
Schließen
12
Feb. 1800
; hatte Capital v. 30 Mil., getheilt in Actien von Bei Rota, S. 314:
lire 1000. – In den folgenden Auszügen zur Geschichte der Bank von
Frankreich schreibt Marx stets „francs (fcs, fr., f.)“, wo bei Rota
„lira (L.)“ steht.
Schließen 1000 fcs, dirigirt v. Conseil v. 15 Regenten
u. 3 Censori, nominati dai 200 Marx setzt seine
Exzerpte aus Rotas „Storia delle banche“ auf S. 18 des vorliegenden
Hefts fort.
Schließen più grossi
azionisti.
|
Karl Dietrich Hüllmann: Handelsgeschichte der Griechen. Bonn 1839.
Schließen
Karl Dietrich
Hüllmann: Handelsgeschichte der Griechen.
1839.
Fast gleichzeitig treten Phöniker u. Kreter auf den Schauplatz ⦗Aegäisches u. Mittelländisches Meer⦘ u. zwar zuerst als Seeräuber, [ein] Gewerb, das frühzeitig auf gewaltsame Niederlassungen in Ufergebieten u. auf Inseln geführt, wenigstens einen Küstenhandel, den ältesten von allem ausländischen, veranlasst hat. (1) Wie im alten Skandinavien die Beherrscher kleiner Inseln u. Küstengebiete mit bewaffneter Mannschaft ihren Unterhalt auf dem Meer u. dessen Umgebungen suchten, so zogen Griechische Häuptlinge an der Spitze abhängiger Freibeuter auf Plünderung aus. (2) Früh berüchtigt Kreter; auch Taphier u. Teleböer, die östlich u. westlich, bis an die Küsten v. Phönikien u. Italien kreuzten u. Raub mit Waarentausch verbanden. ([2,] 3) Dann Unternehmungen im Grossen, Erbauung u. Ausrüstung förmlicher Kriegsflotten, Erobrung v. Küstengegenden u. Inseln. Die Kreter hatten auf Kykadischen Kykladischen Inseln f. geraume Zeit eine Herrschaft gegründet, sie ausgedehnt auf das umliegende feste Land v. Europa u. Asien, erpressten so überall Ausrüstung u. Bemannung v. Kriegsfahrzeugen, zwangen die Inselbewohner, grossentheils vorgefundne Phöniker, ihr Land abzutreten, od. verdrängten sie gänzlich. (3) In den homerischen Gesängen erscheint Schiffswesen schon ziemlich ausgebildet, ⦗Werfte, Häfen etc (5) Schiffe mit 20–50 Ruderern.⦘ ⦗Mastbaum; Segel; Tauwerk; Steuerruder; Verdeck; Ballast, Senkblei (καταπειρατὴρ; βολὶς)[⦘] ⦗Wahrscheinlich Phönizier die Erfinder.⦘
Zur Kenntniss der periodischen Winde gelangte man allmählich; am bekanntesten der Nordwind, der in der heisen heissen Jahreszeit 40 Tage die Hitze mässigte. (10) In Verbesserung des Seewesens, Geschick u. Erfindsamkeit im Schiff- u. Hafenbau erst Korinther, dann ihre Nebenbuhler, die Aegineten, dann Samier u. Lesbier.
Grösse u. Tiefe der Schiffe danach zu beurtheilen, dass es möglich war, ganze Kriegsflotte in kurzer Zeit über eine Landenge od. eine Landspitze zu schieben, wie über die v. Corinth (Thucyd. III.15. VIII.7.8.), Leukadien (Thucyd. III.81), Tarent (Strabo. VI, 426. Liv. XXV.11) Entweder geschah dies in Seekriegen u. drohenden Gefahren, od. um das Umschiffen eines Vorgebirgs zu ersparen. Zur Belebung des Seeverkehrs bestanden hierzu auf der Korinthischen Landenge besondre Anstalten (Polyb. IV.19. Strabo VIII.516.); dasselbe Verfahren angewandt, um neue Schiffe vom Bauplatz flott zu machen (Apoll. Rhod. I, 367 sq[)], denn sie vom Stapel zu lassen verstand man noch nicht. Sind ihnen auch besondre Namen beigelegt worden (Herod. VIII 88, Thucyd. III.33)
I. Periode. Vor der Makedonischen Umgestaltung
des Grosshandels.
1) Binnenhandel.
a) Gegenstände[,] hauptsächlich
Natur-Erzeugnisse.
Wein. (jezt gut in Insel Samnos Samos
; dagegen nicht so im Alterthum: Strabo XIV: „nicht von altem edlen Wein
(Samos)“
Schließen „οὐκ εὔοινος (Σάμος)“
„an dem
Wein hat er gar keine Freude“
Schließen „περὶ οἴνου οὐ πάνυ
εὐτυχεῖ.“
Von denen des festen Landes ausgezeichnet: Sikyonische Wein
(Plin.
XIV,7), sonst generally am berühmtesten v. denen die in Handel kamen
alle von Inseln:
Chius (Rothwein, Strabo XIV. Plin. I) ⦗Ithaka in Odyssee
XIII.244⦘ Marx setzt die Exzerpte aus Hüllmanns
„Handelsgeschichte der Griechen“ auf S. 37 des vorliegenden
Hefts fort.
Schließen Nach Chius folgende Inseln mit edelstem Wein: Thasus, Lemnus,
|
[
Pietro
Rota: Storia delle Banche (Fortsetzung v.
p. 16a)]
[Cap. X. Le banche in Francia.]
Diese Bank hatte v. vorn herein
aristokratischen Charakter; schloss aus der Ernennung
der Directoren die kleinen Actionäre [aus],
u. beschränkte sconti u. anticipazioni auf einige
ihrer Hauptactionäre. Suchte die
kleinen Banken caput zu machen, gelang nicht,
verlangte dann v.
Bonaparte
– first consul #e*Bonaparte – first consul°] Das Direktorium (Le
Directoire), die oberste Regierungsbehörde Frankreichs seit 1795 –
bestehend aus 5 Direktoren – wurde am 9.11. 1799 (18. Brumaire)
durch einen Staatsstreich Bonapartes abgelöst und durch das Konsulat
(Le Consulat) abgelöst. Zu ihm, das bis zum 18.5.1804 regierte,
gehörten die drei Konsuls Bonaparte, Cambacérès und Lebrun
(Bonaparte war „Premier consul”).
Schließen – exclusives Privilegium für Notenemission. Dieses diesem sehr
willkommen. Sieh
Levasseur
, Geschichte der Bank v. Frankreich
in Annuaire international du Crédit di Horn
, Paris
1859, Gesetz
#e5Gesetz bis 1803.°] Das Gesetz vom
14.4.1803 erhöhte die Ausnahmestellung der Banque de France
gegenüber den anderen französischen Banken noch mehr. Ihr wurde ein
ausschließliches Privileg zur Ausgabe von Banknoten für 15 Jahre
verliehen; jedoch behielt sich die Regierung das Recht vor, unter
Umständen auch andere Institutionen mit diesem Privilegium
auszustatten. Die anderen Banken wurden angehalten, bisher
ausgegebene Banknoten einzuziehen und keine neuen
auszugeben.
Schließen
vom 14 April,
1803. 1805 hatte die Bank sehr starke Vorschüsse gemacht
einer Gesellschaft v. Spekulanten – genannt: Négotiants réunis – die unternommen alle forniture
dello Stato u. dello sconto delle obligazioni obbligazioni dei ricevitori generali, dei buoni a vista, delle tratte di
dogana. Als Geschäfte dieser Gesellschaft schlecht gingen, Banque assailed
f. deposits u. Einwechslung der Noten; Metallreserve der
Banque fiel auf 1,155,000 fcs u. Bank erklärte dass sie nur 500 000 fcs
täglich disbursiren würden würde. Napoleon’s return v. Austerlitz u. damit v. ihm bewerkstelligte
»Reform« der Bank.
Dieser sagte v. der Bank (2 April 1806): „infatti appartiene ben più all’imperatore che agli azionisti, poichè batte moneta“. Gesetz v. 21 April 1806.
Auf Verlangen der Banque de France von der Restauration Gesetz v. 1808 ⦗wonach die Bank Privilegium in ganz Frankreich u. Succursalen überall zu stiften; sie empfand dies mehr als Last denn als Privileg⦘ aufgehoben u. so trat wieder in Kraft Artikel 31 des Gesetzes v. 1803: wonach Privileg der Banque de France auf Paris beschränkt u. die frz. Regierung konnte concediren die facoltà di emettere biglietti a Banche dipartimentali, deren Emissionsprivileg innerhalb ihres resp. departements, wie das der Banque de France in Paris.
Nachdem die succursalen der Bq. de France so verschwunden, government gezwungen zu concediren die institution der Departementalbanken v. Rouen, Bordeaux u. Nantes. Der Erfolg dieser bewog Banque v. Frankreich, es wieder mit Succursalen zu versuchen, u. v. 1836–1839 errichtete solche zu Reims, Saint-Etienne, Montpellier, St. Quentin; zu gleicher Zeit erhoben sich die Departementalbanken v. Lyon, Lille, Havre, Marseille, Toulouse, Orleans Orléans .
1848 (Revolution v. Feb.) hierdurch erstickt die Departementalbanken, u. Bank of France dehnte, wenn nicht di diritto, wenigstens di fatto, ihr Privilegium auf ganz Frankreich aus. Durch Dekret vom 15 März erhielten die Banknoten (der Banque de France) Zwangskurs, dauerte fort bis 1851. Ditto die Departementalbanken – u. dies ruinirte sie. Unter Vorwand, dass CirculationsHinderniss die Existenz verschiedner Sorten Banknoten mit Zwangskurs, wurden durch Decrete vom 27 April u. 2 Mai 1848 die Departementalbanken fuse in Banque de France. So mit 2 Mai 1848 Banque de France entledigte sich völlig aller Banche rivali u. die unità dell’emissione fu in Francia un fatto.
Die Departementalbanken hatten prosperirt, wie zeigt Cours ihrer Actien in 1847 ⦗während die Banque de France Last gefunden hatte in der facoltà die ihr concedirt di porre succursali ausser Paris⦘[:]
Nominalwert
Schließen
val. nomin.
1000. Effektiver, wirklicher Wert
Schließen
Val. effett.
Bank
v. Lyon – 3700; v.
Nantes 2700; Rouen 2600, Toulouse 2400, Bordeaux 2200, Marseilles 1900; Lille 1700;
Havre 1300; Orléans
1200. Alle diese banks hatten ihren Actionairen gute Dividenden gegeben,
während die Succursalen der Banque de France, die
ihnen nachfolgten, waren fast alle in perdita. Die
Departementalbank
Banque v. Lyon, mit Capital v. 2 Mil., hatte gegeben
Dividende: 14.62% in 1841; 16.37 in 1842; 20.73 in 1844; 24.40 in 1846; 28.75 in 1847;
die Lyon Succursale der Banque de France, ihr
substituirt, brachte Verlust, der noch 1857 1851 betrug fcs 25,638.
Gesetz v. 1803 gab der Banque de France ihr Privileg für 15 Jahre; das von 1806 verlängerte es für 25 J.; Gesetz vom 30 Juni 1840 bis zum 31 Dec. 1867 u. schliesslich das v. 1857 bis 31 Dec. 1897.|
19Bank v. France, deren Privileg es nicht nöthig macht sich über die Hauptcentres hinaus zu dehnen, liebte nie die Succursalen zu vervielfältigen; hat nun 73, während Schottland 801 uffici bancari hat.
Art. 10 des Gesetzes v. 1857: „Dix ans après la promulgation de la présente loi, le gouvernement peut exiger de la Banque de France qu’elle établisse une succursale dans les départements où il n’en existerait pas.“
| Discounts. (fr.) |
Mittlere jährliche Circulation (fcs) |
||
|---|---|---|---|
| 1803 | 111,820,000 111,820,200 | 12,466,000 | |
| 1806 | 65,227,900 | 64,866,000 | |
| 1813 | 640,449,500 | 77,510,000 | |
| 1820 | 253,886,900 | 102,482,000 | |
| 1826 | 688,592,600 | 172,980,000 | |
| 1832 | 150,722,900 | 240,533,000 | |
| 1838 | 884,533,500 | 212,742,000 | |
| 1844 | 1,067,922,100 | 253,675,000 | |
| 1850 | 1,176,423,900 | 491,827,000 | |
| 1856 | 4,674,040,000 | 623,261,000 | |
| 1862 | 5,429,939,000 | 804,031,000 | |
| 1870 | 6,892,000,000 | 1,200,000,000 | (p. 323) |
Capital der Banque de France: erst 30 Mil. fcs.; durch Gesetz v. 1803: 45 mil.; Gesetz v. 1806 zu 90 Mil. Nach 1814, sobald die succursali abgeschafft, reducirte die Bank ihr Capital v. 90 zu 67 mill.; erhob es wieder, nach Fusion mit den Departementalbanken zu 91,250,000f.; und nach Gesetz v. 1857, zu 182,500,000f. Zum Capital kommen hinzu einige riserve mobili, betragend 31 Dec. 1872 f. 29,959,443; in J. 1871 wurden andre reserves speciali e facoltative geschaffen: una v. 14 Mil. als Reserve gegen Verluste (eventuelle) in portefeuille, andre v. 24 Mil. als Reserve gegen Fall der effets publiques besessen v. Bank. Kapital u. Reserve fast ganz angelegt in Staatspapieren. (332, N. 2)
Neue Quelle des
Gewinns f. die Banque de France der cours forcé ihrer
Noten: Die Bank war Juli 1870 in
sichrer Position; sie hatte Metallreserve fast = ihrer Circulation. Aber
government brauchte sie in grossem Massstab;
Magne
(Finanzminister) als er 11 Aug. Sitzung
des Corps Legislativ Législatif (1870) stimmen liess Gesetz f. cours forcé sagte ihr
nicht das wahre Motiv
#e* wahre Motiv°] Nachdem die Emser Depesche vom 13. eingegangen
war, erklärte die französische Regierung am 19. Juli 1870 Preußen
den Krieg. – Siehe Erl. ((xiii zu Heft I)).
Schließen ; wollte
glauben machen, es handle sich nur di arrestare die Abnahme
der Bankreserve in Metall u. die Exportation selbiger
ins Ausland. Aber sofort (nach vote) verlangte er v. Bank Anleihe v. forti
somme, wofür es nöthig war, 14 August zu erheben auf 2,400,000 mil. die
Maximalgrenze der Circulation der Bank, die am 11t desselben Monats bestimmt worden
war zu 1,800,000,000. Auf Vorschlag v. Thiers – in 1871 – Maximalgrenze festgesezt auf
3 milliarden.
In wenigen Monaten lieh die Bank der Regierung 1,300 Millionen fcs, indem sie discontirte buoni del tesoro zur Rate v. 3% sulle prime, poi del 2% ed endlich dell’1%. Für das government, Sie limitirte discont der effetti di commercio, verminderte ihre Metallreserve, vermehrte sehr ihre Circulation v. Noten zum cours forcé. Nach Clément Juglar , 1 Juli 1870 Vergleich 30 Nov. 1871 (nämlich f. 30 Nov. ’71 vergl. mit 1 Juli 1870) ergiebt:
| Vermehrung: | in Circulation | 914,000,000; | |
| Avances an Gvt. u. Stadt Paris | 1,404,000,000 | ||
| Verminderung | dagegen in Metallreserve: | 654 Mil. | (p. 324, 25)| |
Das geringe (relative) Steigen des premiums on gold bei dieser ausserordentlichen Vermehrung v. Papier seit August 1870 so erklärlich:
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 1)
Vor 1870 wie jetzt
Frankreich das Land das am meisten
Metallgeld besitzt; vor 1870 berechnet auf
4 Milliarden; u. die nachfolgenden
Ereignisse haben diese Summe nicht sensibly afficirt. Frankreich hatte an
Preussen enorme Kriegsschuld #e* Kriegsschuld°] Im Friedensvertrag zu
Frankfurt am Main vom 10. Mai 1871 wurde Frankreich dazu
verpflichtet, an das Deutsche Reich im Zeitraum von drei Jahren eine
Kontribution von 5 Milliarden (Gold-)Francs zu zahlen.
Schließen
zu zahlen, that so aber, on the whole, senza quasi
sborsare moneta. So: Deutsche, Engländer,
Italiener, Holländer, Russen, Türken etc unterschrieben larga parte alla sottoscrizione di prestiti
francesi; die
frz. Kapitalisten verkauften den
auswärtigen Kapitalisten u. ganz besonders den Deutschen grosse quantity jener enormen somma di titoli dei debiti pubblici di governi stranieri e di azioni e di obbligazioni di società straniere, che
essi possedevano. So i capitalisti
stranieri haben sich indebitati gegen
Frankreich u. dies konnte so Preussen zahlen mit cambiali tratti tratte sui suoi debitori. 1870
u. 1872 Importations (in France) über Exportations, u. zwar 1870 um 155 mill., 1872 um 67 mill.
Nur 1871 die
exportations superiori den
importaazioni importazioni
u. zwar um die den frappanten amount v. 242 Mill. 1871 daher das einzige Jahr wo Frankreich
gezwungen Geld zu exportiren u. in Folge dieser necessité nécessité influence on premium on gold; October u. November 1871 stieg dies auf 20 per 1000 (2 per 100), während es sonst nie wuchs
über 10 p. 1000 (od. 1 per 100)
Von 1 Jan. 1863 – 1 Jan. 1873 die imports der edlen Metalle in Frankreich = 6307 milioni fcs, u. die exports = 4239 mil. Der metal-stock v. Frankreich hat sich daher in dem einen Decennium vermehrt um 2068 Mil.
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 2)
Starke Metalreserve conservirt v. Bank v. Frankreich
u. die
vom frz. government
– auf
Anordnung Thiers – übernommene Obligation alle Jahre 200 Mil.
der Bank zur Auslöschung seiner Schuld
zurückzuzahlen. Nie so große
Profite
Schließen grausse
Profitcher; Vor Jahr 1871 war 1864 Jahr wo die
Actionaire der
Bq. de France
ihre höchste Dividende
erhielten, nämlich 200f. per actie; dagegen 1871 Dividend per Actie 270f., 1872: 320 gegen 90f. im J. 1868 und 107 im J. 1869.
Average des Cours der Actien
der Bq. de France war: 2800 im Jahr
1869, aber 4,200 im Januar 1874. Diese grossen Gewinne
der Banque de France fliessen 1) aus dem
hohen Zins, den government der Banque Zahl zahlt auf Anleihn das die Regierung
Schließen sie von ihr erhält; man
sagt zwar nur 1%; aber man muss die Natur des Anleihns
bedenken; die Bank lieferte 1 Milliarde u. 200 Millionen
dem government in ihren eignen BankNoten, die bleiben in Circulation nur in virtù del corso forzato, denen das gvt. ihnen accordirt
hat; so hat das government in den Händen der Bank
eine Kraft geschaffen, die diese z. Th. für eigne
Rechnung adopera, z. Th. dem gvt. leiht. In
Italien erscheint ein Anleihn, abgeschlossen auf
solche Bedingungen, schon hoch bei 50 centimes ⦗(1/2%)⦘ auf 100 lire. Die
Totalcirculation der
Bank v. Frankreich kann sich erheben bis 3 Milliarden u. abgezogen v. dieser Summe
das Anleihn an gvt. v. 1 Milliarde 200 millionen,
bleibt Circulation v. 1 Miliarde u. 800 Milioni per
conto della Banca; diese Summe sehr gross; erscheint noch mehr so wenn man
bedenkt, dass die
italienische Regierung
hat
beschränkt auf 350 Milioni die Summe in
Noten, die die
Nationalbank in Circulation halten kann per suo
conto, ja diese Summe würde sich riducere auf 300 Milionen, wenn in Rechnung
gebracht Anleihen v. 50 millionen in Gold gemacht v.
Bank ans governo. Ergiebt sich:
| Totalcirculation | Circulation per conto: | Metallreserve | ||
|---|---|---|---|---|
| del governo | della Banca | |||
| Bank v. Frankreich (Situat. 28 Feb. 1873) | 2,830 Mil. fcs | 1,228 milioni f. | 1,602 [Mil.] | 788 Milioni lire |
| Banca Nazionale Italiana (Sit. 31 März 1873) | 1,106* 〃 〃 | 740 [Mil.] | 333 [Mil.] | 112 [Mil.] |
| * In diesen 1106 einbegriffen die 36 Millionen geliehn von Banca Nazionale Italiana an die altri istituti di circolazione. | ||||
| Total Circulation | 2,886 | milioni fcs; | |
| f. Rechnung des government | 1,155 | Mil. | |
| f. Rechnung der Bank | 1,731 | Milioni | |
| Metallreserve: | 766 | Millionen | (p. 328)| |
| Die AnZahl der Noten mit Zwangskurs beträgt im Durchschnitt: per Kopf: | in Frankreich | 78.60 fcs | |
| in Italy | 42.53〃 * | Aber hier wäre der ital. Bankcirculation hinzuzufügen die der andren istituti di emissione. | |
| Die circulation auf conto del Stato 〃 〃 | in Frankreich | 34.11〃 | |
| in Italien | 28.46〃 | ||
| Die circulation per conto proprio der Bank 〃 〃 | in Frankreich | 44.50 | |
| in Italien | 12.80 22.80. | ||
| Aber Verhältniss v. Metallreserve zu Circulation | in der Bank v. Frankreich | = 1 : 3.56 | |
| in Banca Nazionale d’Italia | kaum = 1 : 9.87. | ||
| * in diesen 42.53 inclus. die 36 milioni geliehn den altri stabilimenti di circolazione. | |||
Ausser Banque de France kann kein andres Creditinstitut Noten ausgeben.
Frankreich hat die wichtigsten Speculationsinstitute; aber keine banca di depositi e di conti correnti über mediocrità. Crédit Mobilier (gestiftet 1852) dies Institut immobilisirte sein Kapital, welches v. 60 Mil. erhoben 1867 auf 120 – u. die Summen, die es auf laufende Rechnung erhielt – in Titeln emessi dalle molte società commerciali da esso create in Francia, Spanien, Italien, Oestreich, u. als diese titoli scapitarono di valore, sein Verlust so gross dass es liquidiren musste. Es cessò di fatto 1867 u. 1871 si trasfuse nella nuova società del Crédit Mobilier, die Capital hat v. 80 Milioni, worin eingeht l’attivo residuanta residuante v. der Liquidation des alten Crédit Mobilier, kalkulirt auf 48 Milioni. Letzte assemblea costitutiva des Crédit Mobilier gehalten am 11 Dec. 1871. Von dem eben erwähnten Rest v. 48 Millionen fcs des alten Crédit Mobilier bestanden 38 in Credit gegen die Società Immobiliare, Credit bisher nicht liquidirbar, Ursache des wenigen Vertrauens das das neue Institut geniesst. Den Actionären des alten Instituts wurden gegeben 2 neue Actien für 5 alte, u. die neuen Actien ungefähr valgono 330 lire.
Banque de Paris et des Pays Bas ⦗gestiftet 1872 aus Fusion der Banca di Parigi u. der Banca dei Paesi Bassi.⦘ Hat Capital v. 125 milioni fcs; nimmt keine Deposits; beschäftigt sich auschliesslich ausschliesslich mit Negotiation dei prestiti pubblici.
Société générale (gestiftet 1864, etwas älter als die Banque de Paris) nimmt Deposits auf current account; beschäftigt sich hauptsächlich di intraprese industriali.
Crédit
Lyonnais
; vielleicht die beste Depositbank v.
Frankreich; errichtet zu Lyon, aber Sitz seiner Geschäfte zu Paris; sammelt
Kapital in Lyon, wendet es an zu Paris. Unterform v.
Depositi in conto corrente u. di obbligazioni a
scadenza fissa sammelt dies Institut about 120 Millionen di lire.
Sein Capital ist 50 milioni, wovon 25 versati; nimmt als einziges der
französischen Bankinstitute
Schließen allein
unter den fzs. bankinstitute Bankinstituten
kleine Ersparnisse u. diese
haben besonders seine fortune gesichert.
| Capitale versato | fr. 25,000,000 |
| Fondo di riserva | 9,000,000 |
| Conti corr., buoni a scadenza fissa, ecc. | 124,000,000 |
| Portafoglio | 35,000,000 |
Comptoir d’Escompte ; gewissermassen Annex der Banque de France; dicontirt discontirt die Cambiali a due firme u. le presenta alla Banca colla sua girata. Sein Capital v. 80 Milioni fcs u. Reserve v. 20 Milioni, u. sammelt coi depositi in conto corrente Summe v. 35 milioni (Sieh situazione pubblicata den 31 Dec. 1873); v. immenso ajuto dem commerce français; hat errichtet Agenturen u. Succursalen in den Hauptcommercial centres v. Europa, Asien, America, welche |22 discontiren die Wechsel der französischen negozianti u. operano per conto di questi incassi und pagamenti.
Das
Portefeuille des
Sitzes zu Paris (in situazione
pubblicata 31 Dec. 1873) Bei Rota, S. 332:
segnato
Gemeint: angekreidet, belastet.
Schließen bekreidet mit Summe von
61 Milionen, 36 Milioni
f. die Agenturen in Europa, 26 Millionen
für die
Agenturen ausser Europa …
Cap. XI Die Banken in Belgien, Deutschland,
Oestreich, Niederland, Russland etc.
1) Belgien:
Vor 1850 pluralità v. Banken; Noten ausgegeben von:
Société générale pour
favoriser l’industrie nationale
; la
Banque de
Liège
;
Banque de Flandre
;
Banque de Belge
Zusatz
von Marx. – Wahrscheinlich meinte Rota die 1835 gegründete
„Banque de Belgique“ (20 Mill. francs Grundkapital), die durch
Übereinkünfte mit der Regierung am 15. Dezember 1849 auf ihr
eigenes Recht zur Banknotenausgabe ab 1850 verzichtete. Die 1822
gegründete „Société générale pour favoriser l’industrie
nationale“ (50 Millionen Gulden Grundkapital) leistete den
gleichen Verzicht in einem Abkommen mit der Regierung am 18.
Dezember 1849. Die Einlösung der noch im Umlauf befindlichen
Noten der „Banque de Belgique“ erfolgte durch diese selbst, für
die „Société générale“ durch das neue Bankinstitut, die „Banque
nationale“.
Schließen (?) ed alcuni privati.
Durch Gesetz vom 5 Mai 1850
Bei
Rota, S. 333: la Banque
Nationale, fu a questa concesso
Schließen concesso il
privilegio esclusivo della emissione dei biglietti (333)
Die älteren Emissionsbanken (vor 1850) hatten 2 mal
Regierungseinmischung anzurufen um sie vor Ruin zu retten. 1838 verlangt
Banca del Belgio
Anleihen von
government f. 4 milioni fcs; 1848 verlangt
Société
générale
, in Gefahr, u. government
decretirt Zwangskurs, der dauert bis 1851. Aber Pech dieser
banks keineswegs von zu grosser Notenausgabe. Die
Nationalbank
hat jetzt
Circulation über 300 milioni di lire;
die
Circulation der belgischen Banken vor 1848
überstieg nie 22 Millionen. 1st Febr. 1848 waren in
Circulation Noten für 20,847,000 fcs u. v.
diesen gehörten 16,147,000 der
Société générale; 3 milioni der
Banca del Belgio, eine million der
Banca di Fiandra, 200,000 fcs der banque de Liège. Die
übrigen 500 000f ausgegeben v. Privatpersonen. (334) Ihr Pech daher,
dass sie nahmen Deposits remboursable a vista o con preavviso di pochi
giorni u. ausgaben biglietti, wandten ihre Capitale an in prestiti alla
proprietà fondiaria; andre warfen sich auf riskante
Schließen riskirte Unternehmungen, Im Sinne von:
gleichzeitig
Schließen während Arten v. Crédit Mobilier. Die
Banca del Belgio, kam ihrer Wichtigkeit nach
second after Société générale
[,] kannte nie sconto u. seit ihrem origin
impiegò i suoi fondi in accomandare società industriali, che si erano
costituite con troppo piccolo capitale. (335)
Die
Banca
Nazionale
Bemerkung von
Marx. Bei Rota, S. 335/336: una Banca modello
Schließen ⦗muster glaubt sie
brave P. Rota⦘: Circulation:
1851 Milioni fcs 50, 1857 – 106 Mil. 1865 – 125 Mil. 1868 – 156 Mil.,
1 31 Dec. 1873 – 412 Milionen fcs
(v. diesen 412 gehn ab 92 milioni in biglietti, befindlich in Casse
der Bank.) Die Nationalbank hat nur eine
einzige Succursale, nämlich zu Antwerpen; dagegen existirt ein
Netz v. Discountbanks, über das Land verbreitet, nämlich nicht minder als
36 Comptoirs d’Escompte, die sich stützen
auf die Banca Nazionale. (337)
Diese comptoirs nicht direct gestiftet durch die Bank; sind Werk kleiner società, die der banque eine Caution stellen u. Wechsel discontiren im Namen der Bank selbst; sie escomptiren nur die effecte, welche die in den Statuten der Bank vorgeschriebnen Bedingungen erfüllen, können aber auch annehmen Wechsel a due firme e girarle alla Banca aggiungendovi la propria. Sie sind selbst verantwortlich der Bank für alle discontirten effecte u. haben hence Caution zu leisten. Sie participiren an den prodotti des escompte zu 1/4, wenn er inferior zu 4%; zu 1/8, wenn er über 4%, aber unter 6%. (337) Vermittelst dieser Comptoirs macht die Banque ihr Hauptgeschäft.
1873 (nach Rapport gelesen vom gouverneur der banque an assemblée générale der Actionaire vom 23 Févr. 1874) discontirte die Banque Wechsel für fcs: 1,952,043,671 u. zwar die discontirten Papiere wie folgt:
| Discontirt von | Banque selbst zu Brüxelles | f. 495,608,179 | |
| Succursal v. Anversa | 442,104,392 | ||
| Von den | Comptoirs | 1,014,331,100 | |
| Zusammen | f. 1,952,043,671 | | | |
Also, wie der gouverneur der banque bemerkte, gingen in den Discont ein:
| die comptoirs für | 51.04% |
| la sede di Bruxelles | 25.70 |
| Succursale v. Antwerp | 23.26. |
Das der Banque 1850 ertheilte Privileg fällig 4 Mai 1875; neues Gesetz v. 1872 verlängerte es bis 31 Dec. 1902. Durch dasselbe Gesetz Capital der Bank v. 25 Milioni erhöht auf 50 (am 31 Dec. 1873 waren gezahlt 42 milioni, capital completirt mit 1 Mars 1874). (p. 338)
| Circulation: | fr. 412,810,000; | Portefeuille | f. 258,451,000 | |
| Deposits | 61,822,000; | Metal Reserve: | 105,490,000 |
Es existirt noch immer die „Société générale pour favoriser l’industrie nationale en Belgique“, gestiftet 1822, eines der ältesten istituti di Credito Mobiliare, diente als Modell dem berühmten Crédit Mobilier von Paris. Beschäftigte sich Anfangs nur mit Negotiation u. Unterschreibung v. public loans; dann, nach perdite gravissime, warf sich auf auf industrielle u. commercielle Entreprisen; gut verwaltet.
| Capitale sociale | fcs 32,800,000 |
| Riserva | 43,530,000 |
| Emission v. Obligationen | 34,000,000 |
| Deposits che le sono affidati dalle Casse di resparmio risparmio | 13,000,000 |
| Depositi in conto corrente | 35,000,000 |
| Total | fr. 158,330,000 |
Das capitale sociale u. die riserva formata cogli utili degli anni passati representirt durch verschiedne Titel; un titolo d’azione der nur Recht gibt auf Zins v. 5%, u. ein titolo, detto part de reserve der Recht giebt agli utili über 5% hinaus. Die quote di riserva sind 31,000, wie die azioni, u. negotiiren sich mit od. getrennt von den Actien. 1873 hatten die Actien un interesse di Lire: 52.91 u. die quote di riserva eine Dividende von L. 194. Ende Febr. 1874 die Actien an Brüssler Börse werth L. 1190, u. die quote di riserva L. 3870 (Sieh Rapport der Direction etc vom 24 Feb. 1874 in „Moniteur des Intérêts Matériels“ Bruxelles)
2) Deutschland.
Monopol u. Privileg; das neue Deutschland erbte vom alten 30 EmissionsBanken, alle mehr od. weniger privilegirt.
Darunter die wichtigsten:
Preussische
Bank
, gestiftet v. Friedrich II., 1765; auch nach
Napoleon’s Sturz spielte
[sie] keine grosse Rolle; 1846 daher zu ihrer Stütze appellirt um capitali
v. attività privata; als kgl. Bank liquidirte
sie; gebildet
#e24 gebildet bis Privatbank°] Die Neugestaltung der Bank in ein
gemischtes Institut mit staatlicher Verwaltung und privatem
Kapital nebst einem Kapitalanteil des Staates und mit dem auch
vorher prinzipiell als nie erloschen betrachteten Recht der
Notenausgabe erfolgte durch die Kabinettsordre vom 11. April
1846 und die Bankordnung vom 5. Oktober 1846.
Schließen aus
ihren residui attivi fonds v. 1,260,000 Thaler,
vermehrt im Jahr
1856 auf 1,809,000 Th.;
dies repräsentirte das
Staatskapital in der neuen Bank; wurde
nun amphib, halb Staats- halb Privatbank; andres Capital v. 10 Mil.
durch private capitalists eingeschossen; so
das Gesammtcapital = 11,809,000 Th.; erhielt
Emissionsprivileg; nach ursprünglichem Staatut Maximum der Notenemission 21 Millionen
Thaler; 1856 auf Andringen der
Bank diese limit aufgehoben; kann unbegrenzte Notenmasse ausgeben, muss aber
gedeckt sein zu 1/3
da denaro od. bars in Silber u. zu 2 andern Drittel durch gute Wechsel.
Ausserdem besitzt die Bank das Privileg, dass
Vormünder die Gelder ihrer Pupils #e* Pupils°] Möglicherweise
gemeint: Vormünder in Finanzfragen. – „Pupillengelder“ waren
Darlehen, von deren Sicherstellung durch sichere
Unterpfandsrechte an wertvollen Grundstücken jemand abhängig
gemacht werden sollte. Pupillarische Sicherheiten sind ganz
sichere, für alle Fälle Deckung gewährende Hypotheken
(Vormundschaft).
Schließen u. Verwalter di opere pie die
ihrer Corporations dort deponiren müssen.|
Preussische
Bank (continuation) Geschäftserweiterung
seit 1857; hence
neuer Einschuss v. 5 Mill. Th., Seitens der Privatcapitalisten;
in Folge der Siege v. 1866
#e* Siege v.1866°] Nach den Sieg Preußens im Krieg
gegen Österreich 1866 schuf Otto von Bismarck mit dem
Norddeutschen Bund einen Bundesstaat, in dem sich die auf
preußischer Seite am Krieg beteiligten 17 Staaten unter der
Führung Preußens (erweitert um Schleswig-Holstein, Hannover,
Kurhessen, Nassau und Frankfurt am Main)
zusammenschlossen.
Schließen errichtet sie ihre Succursalen
in ganz Norddeutschland; wieder weiterer Einschuss v. 5 Mill. Th. Capital durch Private, u. Staatskapital erhöht auf
2 Mill. Th.; so Gesammtcapital = 22 Mill. Th. (wovon 2 dem
Staat, 20 den Privatcapitalisten gehörig); zählt 130 Succursalen; Regierung wählt Hauptdirector
u. die Glieder des Directorenraths. Die
Actionäre wählen eine Deputation; wenn diese
Zank mit den Directoren [hat] –
entscheidet der v. der Regierung ernannte Hauptdirector.
Von
den Profiten erst abgezogen Summe, hinreichend zu zahlen Dividende v. 41/2
% al capitale dei
privati u. 31/2%
aufs Regierungscapital; Rest getheilt in 2 gleiche
Theile zwischen Regierung u. Capitalisten.
Bei Rota, S. 342: L’emissione
Schließen Die Circulation
der
pr. Bank hat sich
verdoppelt in den letzten Jahren:
| 31 Dec. 1864; | ditto 1865; | ditto 1866; | Ditto 1867; | ditto 1868; | ditto 1871; | ditto 1873 |
|
Th. 113,800,000; |
125,200,000; |
125,400,000; |
139,000,000; |
147,100,000; |
212,000,000; |
280,000,000. |
Diese Bank hatte so 2/3 der circolazione fiduciaria des deutschen Reichs.
| Activum: | Kasse: | Th. 236 Millionen. | Portefeuille | 151 Mill. | Loans | 26 Mill. Th. |
| Passivum: | Banknoten: | 284 Mill. | Deposits: | 31 Mill. | Current account: | 71 Mill. |
Ausserdem in den alten preussischen stati 8 Provinzialbanken; schlechte Geschäfte, gedrückt durch die Concurrenz der pr. Bank u. lästige Reglementation v. oben; jede hat Capital v. 1 Mill. Thaler, dürfen’s nicht vermehren; ausserdem müssen ihre Banknoten durch 1/3 in Metallreserve gedeckt sein; wenig Deposits, weil ihnen gesetzlich verboten Zins darauf zu zahlen. Eine v. diesen Banken sitzt in Berlin ( Berliner Cassen Verein ), die andren in Stettin, Breslau, Magdeburg, Königsberg, Posen, Dantzig, Görlitz, Köln.
Bayerische Hypotheken- u.
Wechselbank
, gestiftet
Hier scheint Rota eine irrtümliche
Information zur Verfügung gestanden zu haben. – Laut
Handwörterbuch der Staatswissenschaften, hrsg. von Dr. J. Conrad
u. a., 2. Bd., 2. Aufl. Jena 1899, S. 193, wurde die Bayerische
Hypotheken- und Wechselbank in München durch König Ludwig I.
1834 gegründet. Das Jahr 1870 brachte das deutsche
Notenbankwesen unter die Aufgaben der Reichsgesetzgebung. Nur
Bayern beließ es bei seiner bisherigen Notenbank, der
Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank (siehe ebenda, S.
194/195).
Schließen
1780
; zugleich Discontbank u. Institut für
Bodencredit, hat ausserdem Notenemissionsprivileg; diese Emission klein; darf nicht
überschreiten 3/5
ihres Capitals, u. [es] machen ihren
Noten in Baiern starke Conkurrenz die der
Frankfurter Bank
(Sie,
die bairische Bank, hat Filialen in Augsburg, Lindau u.
Kempten.) Sie hat bedeutendere Circulation in Cartelle fondiarie; ihr Hauptgeschäft, indeed, Anleihn auf Hypothek. Nach Bilanz vom 31 Dec. 1870 hatte sie Capital (eingezahltes) v. 20 Mill. fl. (der
süddeutsche florin = 2.12 fcs); Emission v. Banknoten
f. 12 Mill. fl., v. Hypothekenscheinen f. 43
Mill. fl. Damals in ihrem Activum nur
wenige Millionen discontirter Wechsel; dahingegen f. 63,800,000 fl. auf Hypothekaranleihn.
Frankfurter Bank ; gestiftet 1854; bis zu dahin fand Ausgleichung der Bilanzen hier noch statt jeden Vormittag durch facchini carichi di sacchi di monete d’argento; jezt zahlen die commercants durch mandate auf die Bank u. saldiren Differenz mit Banknoten. Ihre Noten [haben] guten Kurs in ganz Süddeutschland. Ende 1871 ihr Capital 10 Mill. fl., Banknotenemission: 26 Mill. fl.
Ausserdem in Deutschland 19 kleine Banken: darunter Sächsische Bank (Dresden), Capital v. 3 Mill. Thaler, Emission v. 6 Mill.; badische Bank , zu Mannheim, hatte am 31 Juli 1871 eingezahlt Capital v. 4,200,000 fl., Circulation v. 4,600,000; Leipziger Bank , Capital v. 2,400,000 Th., Circulation v. 2,700,000.
So in Deutschland 30 Emissionsbanken mit Gesammtcirculation v. about 350 mill. Thaler. Ausser der preuss. Bank, der von Baiern, Leipzig u. Baden diese banks alle gestiftet während des Bankfiebers – v. 1850 bis 1857. Erhielten Emissionsprivileg von den kleinen Staaten, worin sie gegründet; da hier nicht Spielraum genug f. ihre Noten, invasero damit Preussen u. die andren Nachbarstaaten. 1858 verschloss Preussen ihnen, zu grossem Schaden derselben, seine Grenzen. Auf Handelstag (zu Leipzig, Mai 1872) votirte Tagesordnung, worin er sich erklärt für Reichsbank. Das Reichsgesetz v. 27 März, 1870 bestimmte vorläufig, dass bis zur definitiven u. allgemeinen Reglung des Bankwesens „ein Reichsgesetz nöthig ist zur Stiftung einer neuen Emissionsbank u. damit irgend eine der actualiter existirenden Banken ihre eigne Circulation vermehren könne“.
Ausserdem in Deutschland Papiergeld, v.
der Regierung ausgegeben;
1860 1806
gab Preussen zuerst
Bei Rota, S. 347: biglietti detti
Buoni del tesoro
Schließen Kassenscheine
aus u. zwar damals mit
Zwangskurs, hatte 1812 noch kaum Summe v. 8 Mill. Th. erreicht; trotzdem
depreciirt; 18 Juli 1813 galten sie nur 24%
ihres Nominalwerths; Ende 1814 wieder 90%, 1816 al pari. Nach dem [Krieg] jedoch, obgleich Regierung fortfuhr |25
Kassenscheine bis zu 1
Th. herab auszugeben, kein Zwangskurs;
nur muss gewisse Quote der Steuer darin
gezahlt werden. So Geldpapier der andren deutschen Stäätlein in
Hülle u. Fülle. Nach Gesetz 16 Juli 1870 (vom
Nordbund #e*
Nordbund°] Norddeutscher Bund (1866–1871)
Schließen ) darf
keine der lokalen Regierungen neues Papiergeld
ausgeben ohne Erlaubniss der Bundesregirung. Berechnet dass 284 mill. Thaler Papiergeld actuell in
Deutschland, wovon emittirt: 229 Mil. durch
Preussen, 18 v. Sachsen, 7 von Baiern.
3) Oestreich:
Eins der ersten u. – aushaltigsten u. treusten – Vaterländer des „Zwangskurses“
Mit der
Wiener Bank
Rota sprach
bereits auf den Seiten 173–176 seiner „Storia delle banche“ über
die Wiener Stadtbank. Marx exzerpierte daraus nur den Titel
eines Buchs.
Schließen (sieh
oben) Zwangskurs f. ihre Noten; aber sie
lebte nicht lang, u. ihre Noten gingen nie viel in Circulation;
1750 das wahre Datum (ernsthafte) des Zwangskurses; government setzte seine verzinslichen Obligationen in Umlauf u. verordnete dass sie in Zahlungen als Geld anzunehmen. Dieser ersten Emission folgte:
1762 zweite Emission, aber von Zinslosen Noten, hiessen – Bankozettel; wieder Emission 1771 u. mehr u. mehr of this good thing in den folgenden Jahren. 1796: die Circulation fl. 46,800,000, 1800 fl. 200 Mill.; 1806 fl. 449 Mill. Progressive Depreciation der Noten; 1810 nöthig 500 Papierflorin f. 100 in gold; alles ruinirt, was v. fixe income lebte; Beamte kaum vor Hunger gedeckt; als Juli 1810 Graf Wallis die östreich. Finanzen übernahm – man fürchtete v. ihm Proclamation des Staatsbankerotts – ging Disagio auf 800% u. schliesslich 1 December 1810 auf 1095%. Finanzpatent vom 20 Feb. 1811 (gefertigt durch selben Finanzminister Wallis): ging versiegelt zu den Provinzialmagistraten mit Ordre das Siegel zu erbrechen u. es zu veröffentlichen am 15 März, 5 Uhr Morgens; proclamirte Staatsfallit; i. e. reducirt die Noten in circulation auf 1/5 ihres Nominalwerths u. verordnete ihre ihren Austausch gegen Amortisationsbons, genannt: „Einlösungsscheine“ in besagter Proportion v. 5 : 1. Bankozettel in Circulation betrugen: 1,060,798,000 fl., wofür so zu substituiren fl. 212,159,000 u. das government versprach dass ausser diesen keine weiteren Bons emittirt werden sollten. Im Juni 1811 (da Patent v. Wallis letzten Credit an Regierung entzogen) waren 1690 fl. in Bancozettel od. 338 in den neuen „Einlösungsscheinen“ nöthig f. 100 fl. in Silber. Die Regierung – die sich verpflichtet nicht mehr als die 212 etc Mill. „Einlösungsscheine“ auszugeben, gab dahingegen aus neues Papierche unter Namen: „Anticipationsscheine“; u. zwar für 426 Mill. fl.; dies gab Anfang 1816 ein Total v. 638 Mil. (zusammen mit den „Einlösungsscheinen“) fl. in Papiergeld. Um sich einigermassen aus dem Dreck zu helfen, gestiftet 1816:
Banca
Austriaca
; von Anfang an eine Privatgesellschaft errichtet von der Regierung per
redimere il debito risultante aus dem Regierungspapiergeld mit
Zwangskurs. Emission v. 50,000 Actien von je
2,200 fl., wovon 2000 zahlbar in
Papiergeld, 200 in Metallgeld. So durch diese
Actienemission operirt withdrawal v. Papiergeld
zu Belauf v. 100 Mill. fl. u. selbiges reducirt
auf 538 Mill. Die Bank hatte
die 100 Mill. fl. zu consigniren dem government, welches
dagegen gab der Bank Obligations, bringend
Zins zu 21/2%. Die
#e26 Die bis wurde.°]
Bei Rota, S. 351: La Banca dovea dare una obbligazione di 100
florini portante l’interesse dell’1% in moneta e 40 florini in
suoi biglietti pagabili a vista in moneta metallica per ogni 140
florini in carta-moneta che le venissero dai privati
presentati.
Schließen Bank hatte zu geben eine Obligation v. 100 fl. bringend Zins v. 1% in moneta
metallica f. je 140 fl. in Papiergeld,
das ihr von Privaten präsentirt wurde. Die Regierung sollte geben
die fonds für diese operation; gehofft dass 50 Mill. fl. in
Silber hinreichen würden; aber Plan fiel vor
der Unmöglichkeit die
Noten der Bank in Circulation zu
halten. Die welche v. der Bank Noten erhielten,
presentirten sie sofort al cambio; daher nöthig die Operation
zu suspendiren. Unterdess, vermittelst der emissione di prestiti, zog das government aus
Circulation 181 Mill. fl. in Papiergeld.
1817 der Administration [der] Bank neue Form gegeben; Zahl ihrer Actien verdoppelt; deren Preis fixirt auf 1000 fl. in Papier und 100 in Geld; Bank erhielt Privilegium der Notenemission. So fanden die Actien Käufer u. Bank konnte weitergehn in Amortisation des Papiergelds, die ihr vom Government übertragen.|
261817 noch in Circulation 449 Mill. fl. in Papiergeld; 1827 nur noch 99 Mill., 1841 nur 10 Mill. Dies alles vermittelst der – durch instrumentality der Bank – v. Regierung bewirkten Conversion des Papiergelds in Staatschuldscheine. Regierungsschuld so gewachsen, aber publicum befreit von der Papierpest.
Die österreich. Nationalbank genoss öffentliches Vertrauen; gute Geschäfte; sich darauf verlassend, begann sie 1830 ihre Anleihen an Regierung auszudehnen; causa di sua rovina. Ging all right bis 1848.
| Noten in Circulation; | Metallreserve fl. Mill.; | Portefeuille. fl. millions. | loans auf pegno fl. millions | Debito del Stato |
| fl. (Millions): 214; | 65; | 41; | 12; | 126,000,000 fl. |
Sturm auf Bank f. Einwechslung der Noten; Metallreserve erschöpft in wenigen Tagen; Bank vor Fallit; Regierung decretirt Zwangskurs, fortdauernd bis [zum] heutigen Tag.
Zu den Banknoten kam dann noch zu Regierungs Papiergeld; ein Gesetz vom 5 Mai, 1866 verordnet Ausgabe v. Regierungspapiergeld zum Belauf v. 1 fl. u. 5 fl., u. zum Gesammtbetrag v. 150 Mill. fl.; andres Gesetz vom 25 Mai, 1866 erlaubt Ausgabe v. Münzscheinen von 10 Kreuzer; das Kupfergeld hatte durch sein Verschwinden diese letztere Massregel ernöthigt. (vordem zerriss man die Banknoten v. 1 fl. in 2 od. 4 Theile, accepted in Zahlung als 1/2 resp. 1/4 fl.[)] So oft die Anstrengungen v. Regierung u. Bank es zu ermöglichen schienen endlich Baarzahlung wieder aufzunehmen, at least den Zwangskurs aufzuheben, sopravvennero guerre, die der Regierung die Bankhilfe nöthig machten u. dieser selbst la difesa del corso forzoso. Goldagio auf die Noten der Bank manchmal hoch; es war: 13 August 1849: 27%; 26 Nov. 1850: 52%; 6 Juni 1859: 44%; 30 Januar 1861: 52%; 10 Juni 1866: 45%; dreht sich seit einigen Jahren um 10%.
1863 neues Gesetz über Verhältniss zwischen Bank u. Regierung; Schuld des Staats an Bank betrug 221 Mill. fl; wurde fixirt, dass davon 80 Mill. fl. blieben als debito inesigibile u. zinslos bis 1876, Epoche wo fällig das Privileg der Bank; der andre Theil der Schuld sollte v. Regierung in kurzer Zeit gelöscht werden; u. die Regierungsschuld an Bank jezt in der That reducirt auf 80 Mill. fl. Mit Bezug auf Notenemission wurde fast copirt das engl. Gesetz v. 1844; für jede emittirte Note über 200 Mill. fl. hinaus soll Bank metallischen Gegenwerth im Keller haben. Bei der letzten östreichischen Crise – wie in England – Suspension dieses Gesetz; der Bank erlaubt über 200 Mill. fl. Noten (ohne Metallhinterhalt) auszugeben. Dann Gesetz, welches der Regierung erlaubt loan v. 80 Mill. fl. in Metallgeld aufzunehmen; solle ihr dienen der Bank die 80 Mill. zu zahlen u. so den Zwangskurs aufzuheben.
| Metallreserve | Discounts u. loans | Notes in Circulation |
| f. 144 Mill. | fl. 200 Mill. | 323 Mill. fl. |
Östreich ist das klassische Land der Institute f. Crédit Mobilier.
Anfang 1872 in diesem Empire Austriaco schon 30 Crédit Mobilierinstitute; darauf constituirten sich noch andre; das bedeutendste: „K. K. private Oesterreichische Creditanstalt für Handel und Gewerbe“, Imitation des Crédit Mobilier v. Paris, u. wurde gegründet 1864; hat Capital v. 40 Mill. fl. mit Filialen in Pest, Prag, Brünn, Troppau, Lemberg u. Triest.
In 2ter Linie kommen:
- „Anglo-östereichische Bank[“] (Capital v. 14 Mill. fl.);
- Oesterreichische Allgemeine Bank (Capital v. 12 mill. fl. etc)
Ausser diesen Credits mobiliers hat Oesterreich noch einige, aber unbedeutende, Deposit- u. Disconto-Banken.|
4) Holland.
Alte
Amsterdam
Bank gegründet
1609, caput
1796 mit französischer Invasion. Nach
Sturz des
Napoleon
gründete 1814 die
kgl. Regierung
Banque
des Pays Bas (der
Niederlande); mit exclusivem Monopol f.
Notenausgabe; Dies privileg
1833 1863
verlängert bis 1888. Bei Rota, S. 355: capitale primitivo. –
Gemeint: Ursprüngliches, Anfangskapital.
Schließen Primitives Capital
der Bank = 5 mill. fl.; 1864
vermehrt auf 16 mill., wozu hinzugefügt 3,344,000 fl. Reservefonds. Hat
grosse Circulation. Aus Bilanz vom
31 December 1871: Notenemission
v. 150 mill.
fl. (= 333 milioni di lire) ⦗1 fl. olandese = lire
2.0999⦘ Giebt average v. 77 lires per Kopf. 1864, als die Regierung dem
Verlangen der Bank ihr Kapital vergrössern zu dürfen nachgab,
verpflichtete sie selbe dagegen zur Errichtung v. Succursali; deren nun in Holland 14.
5) Russland:
Einziges Land in Europa, wo Regierungsbank im buchstäblichen Sinn des Worts noch existirt.
Diese Banca di Russia gestiftet 1860, mit selbem Zweck wie Anfang des Jhdts die Oestreich. Bank , nämlich einige Ordnung in die lausige Papiergeldcirculation zu bringen, u. ihren Betrag zu verringern gradually. Aber während die östreichische Bank: Privatbank, war die russische Regierungsbank; das Capital der Bank v. 15 Mill. roubles gegeben von Regierung; Verwalter der Bank eigentliche Regierungsbeamte; daher gings auch noch fauler mit ihr als mit der östreichischen Bank.
| Rubli 1851. | 1857 | 1859 | 1860 | 1867 | 1872 |
|---|---|---|---|---|---|
| 302,700,000 | 689,300,000 | 644,600,000 | 679,900,000 | 709,000,000 | 880,000,000. |
Das Portefeuille der Bank hat importanza minima, weil alle ihre FinanzKräfte absorbirt in Anleihen an Staat, nämlich 1,164,000,000 Rubel (im Jahr 1872 beträgt: 4,650,000,000 di lire nostre). Ist nur un istrumento fiscale. Ihre situation Anfang 1872 ⦗wonach Circulation zu cash: 5.34 : 1; u. Circulation der Noten: 46.96 lire per abitante⦘ war:
| Activum: | Metallreserve: | 165 Mill. Rubli; |
| Portefeuille: | 24 Mill. | |
| Public funds, Industrial Bei Rota, S. 357:
Azioni Schließen Actions and Obligations: |
22 Mill.; | |
| Loan an State: | 1,164 Mill. | |
| Passivum: | Eingezahlt Capital | 23 Mill. R. |
| Noten in Umlauf | 880 Mill. | |
| Deposits u. Current accounts | 400 Mill. |
Ausser dieser Staatsbank hat Russland 35 Privatbanken u. 253 Communalbanken.
Russ. Communalbanken (253 in Zahl): Depositbanken, gestiftet u. administrirt v. den Communalbehörden; die Depositairs u. andren Creditoren dieser banks sind garantirt durch das Capital welches die Gemeinde der Bank assignirt hat, u. durch die Solidarhaft aller Einwohner der Commune; (wie im 17t Jhdt die Commune v. Siena obbligava pei debiti del Monte gli averi e le persone di tutti i suoi creditori cittadini).
Erste bank derart errichtet 1788 in Wologda; der grösste Theil der jetzt existirenden datirt nach 1863. Diese Banks empfangen Geld auf Deposit u. verwenden es in Discount, Vorschüssen auf public effects, Waaren, oggetti preziosi, case e poderi. Die Profite generally bestimmt f. opere di religione od. beneficenza; die Profite der Bank v. Borowsk, in gvt. Kalonga, angewandt um alle Jahre v. einem benachbarten Convent das Bild di una Madonna miracolosa kommen zu lassen. 1870 publicirten 185 dieser banques ihre compte rendus. Hatten empfangen während des Jahrs in deposit 28 Mill. R. u. davon rimborsati 14; hatten davon angewandt f. Discont 74 Mil., f. Anticipazione auf public funds 14 mil. Profite = 2,166,884r. Davon wurden 1,060,276r. zu Capitalvermehrung bestimmt, |28 280,802 f. Reservefonds, 429,856 f. opere di beneficenza, u. 395,950 f. öffentliche Arbeiten.
System einziger privilegirter Bank existirt in
Portugal, Spanien, Norwegen, Griechenland, Türk.
Empire, Donaufürstenthümer, Denmark, Brasilien etc[.] In den
Anglo-Norman islands Bei Rota,
S. 359: l’assoluta libertà di emissione
Schließen Bankfreiheit.
XII Capitolo. Lo stato attuale del credito in
Italia.
Bemerkung von Marx.
Marx exzerpiert zunächst über die im Mai 1866 beginnende Episode des
Corso forzato, ehe er S.
29 an den Anfang des Kapitels zurückspringt und in einem
Absatz Auszüge über die Entstehung der Banca Nazionale nel Regno
d’Italia anfertigt.
Schließen (später wieder dies chapter
anzusehn)
Im 17t Jhdt die öffentlichen Banken v. Italien noch Modell für Holland, Deutschland, Oestreich; Im 18t u. Anfang 19 Jh. that Italien nichts en fait de banques.
Relazione della Commissione d’Inchiesta sul corso forzoso. Firenze Tip. Botta. 1868.
Cours forcé creato 1° Mai, 1866. (den Banknoten) erst der Banca Nazionale ; sehr bald darauf den Noten der andern Banken gegeben il corso legale. (weniger als cours forcé) Nur der Banca Nazionale limit gesetzt bei Notenausgabe u. auch dies noch zu spät.
| December 1865 | December 1873 | |
|---|---|---|
| Banca Nazionale nel Regno d’Italia | L. (lire) 105,255,813 | L. 347,080,803* |
| Banca Nazionale Toscana | 22,341,000 | 60,040,439 |
| 〃 Toscana di Credito | 431,677 | 15,000,000 |
| Banco di Napoli | 108,776,570 | 195,386,946 |
| 〃 di Sicilia | 28,113,521 | 59,360,946 |
| Totale | 264,918,681 | 676,869,314 676,869,134 |
| * In der Summe f. Banca Nazionale sub Dec. 1873 nicht einbegriffen die Sum of circulation for State, noch die Noten administrirt v. ihr andern Circulationsinstituten. | ||
Andrerseits Die bei Zwangskurs »nöthige« Beschränkung des Papiergelds, obgleich nur eingeführt f. die Banca nazionale d’Italia, that doch, weil so flexibility of currency beeinträchtigt, Schaden: Fast jedes Jahr im Juni, wo Handel u. Industrie haben grösseres Bedürfniss f. Capital, daher grössere Nachfrage nach Disconts u. loans, gabs wahre Geldcrise. Die Nationalbank konnte nicht, sobald ihr limit erreicht; restringirte daher ihre discounts grade im Moment wo am nöthigsten. Die Depositbanken konnten in quell’epoca ihren Credit nicht erweitern, weil sie vorzusehn hatten alle domande di rimborso dei depositi u. weil die National Bank ihr Portefeuill nicht konnte riscontare; so Crise, die stets die Geschäfte sehr beeinträchtigte. (372, 73)
Das Agio v. Gold gegen Papier folgt dem cours forcé wie Schatten dem Körper. Wirken auf das Agio u. Wechsel darin (Steigen u. Fallen): 1) Wachsende od. abnehmende Papiermasse; 2) Politische Ereignisse; 3) accidentelle Ursachen, besonders herrührend v. auswärtigem Handel. (373)
Erstes
Staatslehn
von Bank (1866) klein: kaum 250 Mil. lire; ausserdem gab Staat
seine Papiere nicht plötzlich aus; monatlicher Durchschnitt der Circulation
119 Mil. in April, nicht mehr als 186 in Mai; So Agio in Mai – trotz Kriegsgefahr – 8.65% (Maximalpunkt) u. monatl.
Durchschnitt 6.33%. Monat Juni Durchschnitt
der Zwangscirculation 288 Mil., agio stieg bis 25.50% u.
monatlicher Durchschnitt 14.86%. Nach Zu
Wien vom 3. Oktober 1866.
Schließen
Frieden
Abnahme des
Agio. Im August (1866)
Monatl. Durchschnitt 8.01%; das Agio war: September
4.94, October, Nov., Dec. about 5.60%.
1867: In den ersten Monaten von 5–7%; October schloss Rattazzi neues Anleihn bei Bank v. 100 mil. u. der monatl. Durchschnitt v. October 9.40, Agio stieg in den folgenden Monaten, so dass Monatsdurchschnitte v. November u. December 1867 und
Jan. 1868 resp. 10.68%, 11.95% u. 14.61%. Unterdess – unabhängig v. dem Einfluss des |29 neuen Anleihns – hatte auch die Bank ihre eigne Circulation vermehrt. So während
im Jan. 1867 die Zwangscirculation kaum 460 mil., in December 608 680 – Differenz v. mehr als 220 Mil., wovon nur 100 Mil. dem government geliehn; die Zwangscirculation erreichte Juni 1868 – 794 Mil. Parlament ernannte Commission; entsprechend deren Vorschlag durch Gesetz vom 3 Sept. (1868) festgesetzt, dass die Bank vom 3 März 1869 ihre Circulation auf 750 Mil. herabzusetzen [hat], ihr verboten diese Grenze zu überschreiten. Agio fiel im Mass wie Bank ihre Noten contrahirte bis auf 750 Mil. Monatl. Durchschnitt f. März 1869: 3.90%, der Jahresdurchschnitt v. 1869 kaum 3.94%.
1870. Der Durchschnitt der ersten Monate kaum über 3.11%, Durchschnitt des Juni: 2.24%, Minimalpunkt, worauf das Agio auf Gold fiel.
Aber nun deutsch französ. Krieg u. die
Finanzpolitik des
Sella
;
der erste machte Agio steigen, die zweite befestigte u. trieb
es noch höher in den folgenden Jahren. Er operirte nach seinem
Dictum: „Invece di pagare il 7 o l’8%
Zusatz von Marx.
Schließen ⦗nämlich für Staatsanleihn
in der gewöhnlichen Weise⦘
di interesse pago 50 centesimi per ogni 100 lire quale
provvigione alla Banca e guadagno il 61/2%, il 71/2%.“ Aber das steigende Agio
vertheuerte dem Staat theurer seine Zahlungen ins Ausland, ferner stiegen damit Preise di tutte
cose; hence die Gehälter u. Sold f. Militär u. Beamten unzureichend
geworden, mussten erhöht werden. Sella fand Zwangscirculation 750 mil. lire
u. Agio 2.24% (Juni 1870).
Durch Gesetz vom 11 August 1870, vom 28 August, vom 16 Juni 1871 hob er das limit auf 800 mil., dann auf 1850 850 , dann auf 1000 Mil. u. durch letztes Gesetz vom 19 April 1872 liess er votiren neue Emission v. 300 Mil. Papier che deve aver luogo in un quinquennio ⦗Von diesen 300 mil. waren 140 bereits in Circulation gesetzt⦘, so, als er Finanzministerium verliess, Papiergeld mit Zwangskurs betrug 1100 Mil. u. Agio drehte sich um 15%. Das Agio steigert nicht nur Consumtionsmittel, sondern tutte altre cose e valori, also auch titoli di credito, cartelle di rendita, azioni u. obbligazioni delle società commerciali. Der anhaltende fictitious rise der Credittitel stachelt la speculazione al rialzo; so lang das aumento dauert, gewinnen die ersten Speculanten, Nachahmer; commercielle Gesellschaften gestiftet nur zum Zweck Actien zu haben sulle quali speculare, hence epoche di demenza speculatrice mit crise. (373–78)
⦗
Bemerkung von Marx. Marx exzerpierte
zunächst S. 27 über die im Mai 1866 beginnende Episode des Corso
forzato, ehe er hier an den Anfang des Kapitels zurückspringt
und Auszüge über die Entstehung der Banca Nazionale nel Regno
d’Italia anfertigt.
Schließen An den
Anfang (über die
italien. Banken) gehörig: In Piemont hatte nur die
Banca Nazionale
Sarda
das Recht Noten auszugeben u. fino dal 1850 hier in activity
ein Gesetz, ähnlich dem
vom 9 Juli 1859, das
Cavour
votiren liess.
Nach dem
ersten Artikel durfte keine Emissionsbank gestiftet
werden ohne specielles Gesetz; Rivalbanken mit
der Staatsbank sollten dadurch unmöglich gemacht werden. Hence
1859 u. 1860 vermehrt le sedi u. succursali der Banca
Sarda in den neu mit Piemont vereinten Provinzen;
der Name der
Banca Sarda verwandelt in
Banca Nazionale nel Regno
d’Italia
. Aber im Mass wie sich ausdehnten
die Grenzen des neuen Reichs, stiess die Nationalbank
auf Banken, die nicht zu beseitigen waren. 1860
vermochte sie zu verschlucken die
Banca delle Quattro Legazioni di Bologna, in 1866 das Istituto di Credito
Mercantile di Venezia; ging dahingegen nicht mit der
Banca Nazionale
Toscana
;
Banco
di Napoli
; 1864 fiel
der Plan der einzigen privilegirten Bank vor
Widerstand der Bank v. Toscana, ditto 1870 Banca
Romana nicht geneigt ihre Individualität aufzugeben. Bis 1866 blieb
faktisch Recht der Notenemission
beschränkt auf Banca Nazionale Italiana; die 2 Banche Toscane; die
banco di Napoli u. Banco di
Sicilia. Aber – ohne vorherige Anfrage für Autorisation – begannen
seit Einführung des Zwangskurs
|30 andre Banken Notenemission. Mai 1866,
kaum nach Dekretirung des Zwangskurses, Kleinhandel sehr
embarrassirt durch Mangel an Scheidemünze; Silber
verschwand aus Circulation; Bronzemünze nicht in
genügender Quantität vorhanden u. auch sie hatten schliesslich Agio gegen die
Papiernoten; v. letzteren waren keine ausgegeben
unter Nominalbetrag v. 20 lire, u. auch diese in kleinem Umfang, während
reichlich Noten f. grössere Nominalbeträge. Darauf – da gvt. u. Parlament nichts that [–]
gaben die
Banche Popolari Noten v. 1 lira u. v. 50 centesimi
aus. Als Banca Popolare di Milano ankündigte, dass
sie die
grossi biglietti della Banca Nazionale austauschen
werde gegen i piccoli biglietti di sua emissione,
solcher Personenandrang an ihren Thoren, dass sie erklären musste, sie
vertheile ihre kleinen Noten nur an ihre »soci« u. auch dies nur in somma determinata für jeden Socius. In Folge dieses
Erfolgs in Mailand kleine Noten ausgegeben v. mehr als
settanta Banche Popolari e non Popolari. Das neue Project, präsentirt vom Ministro
Minghetti um
die Papiercirculation während des Zwangskurses zu
regeln u. schon approbirt v. Deputirtenkammer, concedirt nur den 6 grossen Banken u. den Banche
Agrarie die Notenemission solang der cours forcé
dauert.[⦘]
Minghetti (in seinem Project) vereinigt in consorzio die 6 grossen Emissionsbanken; sollen ausgeben 1 Milliarde Noten, che il consorzio consegna tosto al governo. Dies giebt der carta consorziale Zwangskurs u. zahlt mit ihr seine Schuld an Bank. Jedes dieser 6 Institute dann autorisirt seine eignen Noten zu emittiren, aber dürfen nicht übersteigen 3 × das Capital od. patrimonio jedes der Institute (reell besessen am 31 Dec. 1873) u. das 3fache der Kassenreserve, die bestehn muss aus Metallgeld od. aus biglietti consorziali a corso forzato. Diese Noten f. 3 Jahre il corso legale in den Provinzen des Regno wo es ihnen schon accordirt durch Art. 7 des Dekrets vom 1 Mai 1866 u. auch in den andren Provinzen, wo sie errichten einen Sitz od. Succurasale, die assuma l’impegno del cambio, f. die ganze Dauer des Zwangskurses. Emissionen der Banche Popolari aufzuhören vom 31 Dec. 1875 an. ⦗Zu diesem Vorschlag noch allerlei Aenderungen v. Deputirtenkammer eingeführt.
In folgender Tabelle in Rubrik über gesetzlich fixirte Circulation giebt die Maximallimit, die sie nach dem Gesetz nicht übersteigen dürfen; ferner: f. die Banchi di Sicilia u. Neaples nicht eingerechnet die »fedi di credito nominative[«] ⦗unterschieden v. den fedi di credito al portatore o intestate al cassiere maggiore, welche letzteren den Banknoten assimilirt.⦘
| Noten zu Cours forcé | Biglietti a corso legale | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Actual Circulation | „Circulation“, limitirt nach Gesetz des Minghetti | Circulazione attuale | Gesetzl. limitirte Circulation | ||
| Consorzio Banche | — | 1,000,000,000 | — | — | |
| Banca Nazionale | 1,177,000,000 | — | — | 450,000,000 | |
| Banca Romana | — | — | 49,000,000 | 45,000,000 | |
| Banco di Napoli | — | — | 149,000,000 | 150,000,000 | |
| di Sicilia | — | — | 36,000,000 | 27,000,000 | |
| Banco Nazionale Toscana | — | — | 60,000,000 | 60,000,000 | |
| Banca Toscana di Credito | — | — | 15,000,000 | 15,000,000 | |
| Totali | 1,177,000,000 | 1,000,000,000 | 309 Millionen | 747 Mill. | (p. 384) |
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 1)
Banca Nazionale: Entstand durch Fusion der
beiden: Banken v. Genua (instituirt 1845) u. von Turin (instituirt 1849);
Fusion bewirkt durch Dekrete vom
14 November 1849 u. 9 Juli
1850. Hiess nun als einzige privilegirte Emissionsbank: Banca Nazionale Sarda. Vater: Cavour. Er betrachtete sie als Finanz- u. Kriegsinstrument – sagte |31
darüber in Sitzung der Deputirtenkammer
vom 1 Juli 1851:
„Tutti sanno di quale efficace ajuto sia stata la Banca d’Inghilterra al governo inglese, io non so se Pitt, con tutto il suo genio, avrebbe potuto mantenere la lotta contro Napoleone se non avesse avuto il sussidio della Banca. La Banca di Francia ha pur reso grandissimi servigi al suo governo; e pur troppo, a nostre spese, abbiamo imparato di quanto aiuto la Banca Austriaca sia stata al governo austriaco; non si potrebbe ottenere lo stesso sussidio dalla istituzione del credito, se invece di uno alquanto potente ve ne fosse una grande quantità di deboli.“
Die Banca Sarda vermehrte 1859 ihr Capital v. 32 auf 40 Mil. u. breitete ihre sedi u. succursali aus in der Lombardei u. nell’Emilia; umtaufte sich später in: Banca Nazionale nel Regno d’Italia , instituirte Sitze u. Succursalen in ganz Italien. Zählt nun 8 sedi, 58 Succursalen; ihr Capital vermehrt v. 40 auf 100 Mil. im Jahr 1865, auf 200 durch Gesetz vom 19 April 1872. Folgendes über ihr développement:
| Capital verso Ende des Jahrs | Circulation im Jahresdurchschnitt | Totalsumme der Sconti im Jahr | Totalsumme der Anticipazioni im Jahr | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1861. | L. 40 Mil. | 56 Mill. Lire | 303 Mill. lire | 99 Mill. lire | |
| 1865. | 80 Mil. | 106 〃 〃 | 533 〃 〃 | 207 〃 〃 | |
| 1872. | 120 Mil. | 335 〃 〃 | 1,050 〃 〃 | 176 〃 〃 | (p. 386) |
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 2)
Banco di Napoli
:
Aeltestes Creditinstitut v. Europa. Neapel hatte wie alle
italienischen Städte v. einiger commercieller Bedeutung zahlreiche Privatbanken im Mittelalter. (bis zur 2t Hälfte des 15
Jhdts berühmt die neapolitanischen Banken der
Parmeni, Spannocchi, Strozzi etc.)
Aber Verfall unter dem tristen spanischen government; u.
religiöses Präjudiz; machten dass die Banken alle übergingen in
Hände der Hebräer. Blieb daher kein
Creditinstitut in der
città, als Pietro di
Toledo die Juden 1540 verjagte. Als Werk wohlthätiger
Personen gestiftet: Monte o Banco della Pietà
(1573), die der
Ave Gratia Plena (1575), Santa
Maria del Popolo (1589), dello Spirito
Santo (1591), di Sant’Eligio (1592) di San Giacomo e Vittoria (1597), dei Poveri (1606), di San Salvatore
(1640)
⦗
Bianchini
sagt in: „Storia delle
finanze del Regno di Napoli[“]
, Palermo, 1839: „Quanto ai Banchi, uopo è conoscere che seguitò il sistema di permettersi a
chiunque di stabilirne. Ma gli stranieri meglio che i nazionali se ne
giovarono. Ed essendo avvenuti dei grossi
fallimenti, fu assoggettato ciascun Banco alla
cauzione di ducati 40,000, la quale essendosi sperimentata insufficiente per altri fallimenti avvenuti e perchè molti depositi facevansi in essi fintamente,
fu prescritto a ’17 di giugno del 1553 dovere essere
aumentata fino a ducati 100,000. Ciò non ostante
seguitarono i fallimenti in ispezialità negli anni 1597 e 1598 …
Così la fiducia pubblica essendosi vieppiù riposta nei
Monti di Pietà, ne seguitò che dal 1604 in
poi non si aprissero più Banchi dai negozianti, e
tali Monti addivenissero col fatto Banchi di
deposito che a mano a mano furono otto.“ ( Diese
Seitenangaben beziehen sich auf die zitierte Schrift von
Banchini.
Schließen p. 367–68)⦘
Diese Banchi o Monti waren mehr als andre
wohlthätige Institute etc[.] Die für ihre
Operationen nöthigen Kapitalien sammelten sie durch deposits u. durch die Art wie sie
ordinirten diesen Theil ihrer Bei Rota, S. 389:
industria – Gemeint: Anstrengung, Geschicklichkeit,
Unternehmen.
Schließen Industrie, gleichen sie den andern
öffentlichen italienischen Banken, die damals in Italien
existirten. Die Depositäre erhielten certificati
nominativi pei depositi da essi fatti; diese Certificate hiessen
polizze für Deposits unter
10 Dukaten, und fedi di credito, für solche
über 10 Dukaten.
Die Form einer Polizza war:
| Alli | 8 di febbraio. 1601 – Carlo de Jupont |
| D. | 6 corr.ti |
| Pa.ta f. 52. |
Und die Form di una fede di credito
| 581 Giannandrea Carola ducati 65 |
| 765 |
| Bono D. 65| |
Wollte ein Depositär verfügen über Theil der Summe deponirt bei einer der Banken, so zog er auf Banco Debitore eine polizza notate fedi, war ein mandat sul Banco, ähnlich den cedule di cartulario der Banco des S. Ambrogio. Dies Beispiel einer polizza notate fedi:
| »Governatori del Banco di San Jacopo, vi piacerà pagare al reverendo padre Don Tommasso Tommaso Crispo ducati 15 per altrettanti da lui e ponete a conto di cassa. – 22 gennaio. 1601. |
| Giovanni Alfonso Crispo |
| »E per me piacete pagare al reverendo padre D. Fortunato di Napoli. |
| Tommaso Crispo |
| Dal monastero di S. Severino il 7 febbraio 1601 |
| Don Fortunato di Napoli. |
Die fedi di credito u. die polizze notate fedi transferirbar v. Hand zu Hand vermittelst der girata, jeder konnte sie segnare, oltre al nome dell’individuo, al quale le dava in pagamento, il motivo del pagamento stesso; da die fedi u. die polizze pagate von den Banken custodite in ihren Archiven, so hierauf recurrirt bei Processen u. contestazioni; so die neapolitanischen Banken, Notäre der ganzen Stadt, wie schon lang vorher die von Venedig.
Die napolitanischen banken führten gesundes Leben bis
1793; hatten damals Deposits
lire: 108,700,000 u. ihre beni
patrimoniali hatten Werth v. lire 58,500,000; aber seit
#e40seit bis Nachfolger.°] Bei Rota, S. 391: una lunga serie
di disastri e di sciagure, create dalla malvagità del re Ferdinando
IV e dei suoi successori. . - Rota zitiert ebendort ausführlich aus
dem Buch von Bianchini (S. 496/497) über den die Finanzen des Landes
stark belastenden Lebens- und Leitungsstil Ferdinands IV. von Neapel
im Jahre 1888.
Schließen
1793 grosses
Pech u. sciagure, geschaffen durch
Ferdinand IV
u. seine Nachfolger.
Durch Edict v. 1794 verloren diese Banken ihre
Autonomie; wurden alle vereint in eine einzige Administration, anvertraut
kgl. Beamten, vom König
obligirt zu emittiren auf sein conto fedi di credito für
L. 140,750,000. So Circulation überhäuft mit carte bancali, Bank
konnte nicht zahlen die fedi di credito emesse, verlor bald
Vertrauen publici, u. sue fedi fielen auf 18% ihres Werths. 1800 versprochen den portatori der fedi sie
werden bezahlt werden mit der vendita dei beni confiscati ai rei di
Stato o appartenenti alla azienda della publica pubblica istruzione. Die Versteigerungen wurden aber so dirigirt, dass nur
wenige v. den Besitzern der
fedi di credito dabei Gelegenheit fanden sie in Land umzusetzen.
Joseph Bonaparte , durch Gesetz vom 11 Juni 1806, trennte die Banco di San Giacomo v. den andern u. machte daraus Staatsbank, den andern gab er die libertà zurück u. erklärte mit Bezug auf die fedi di credito in Circulation, sie werden für 3 Monat in Steuerzahlung angenommen; danach, die so nicht amortisirten, werden angenommen in acquisto di beni demaniali o di rendita dello Stato.
Joachim Murat wollte die Bank v. Naples – die bis zu diesen letzten Zeiten – vera Banca di deposito blieb, – nach dem Bild der Banque de France ummodeln.
Rückkehr der Bourbonen, 1816, v. neuem getheilt die Bank in 2 besondre Institute, Cassa di Corte (für service du trésor) u. Cassa dei Privati. Der Bank nicht restituirt die 52 Mill., deren sie das government beraubt hatte, aber ihr v. diesem assignirt die rendite del Tavoliere di Puglia, als Garantie f. die fedi di credito in Circulation.
1818 der Cassa di Corte zugefügt eine cassa di sconto, diente nur exclusiv dem sconto di buoni del tresoro tesoro u. alle anticipazioni sopra rendita pubblica ⦗Ein Gesetz v. 1839 befahl „lo sconto di tutti quei valori, qualunque sia la loro scadenza, che pervengono dalla tesoreria generale“. (393 note)[⦘] |
331843 errichtete die Bank casse in Messina u. Palermo, waren quasi istituti autonomi; dann eine Succursale in Bari; so vollendet das ordinamento del Banco, wie es dauert bis zur Errichtung des Regno d’Italia.
Seit 1860 hat die Bank v. Naples ihre condizioni sehr verbessert; Activität erstreckt über neapolitanische Grenze, hat Succursalen in Toscana u. Lombardei, hat sich unabhängig gemacht v. autorità governativa; braucht nicht mehr impiegare i capitali suoi in prestiti al governo. Ihre Papiercirculation war 1860 kaum 91 Mil. lire, jetzt 190 Mil. Endlich governo hat liquidirt u. gezahlt seine alten Schulden an die Bank, u. sie nun in Besitz eines patrimonio v. 27,123,000 lire, und forte riserva v. lire 5,781,000.
Zwangskurs hat ihr nicht nur nicht geschadet, sondern genutzt; unter ihm ist sie eingedrungen in Lombardei u. Toscana, hat die erwähnte Vermehrung ihrer Circulation stattgefunden; u. erst unter seiner Herrschaft wurde sie banca di emissione u. fügte den alten forme delle sue carte bancali hinzu das biglietto al portatore; damit nicht aufgehört zu emettere le sue vecchie fedi di credito nominative.
| Noten (i. e. Biglietti) | L. 149,172,479 | |
| Fedi di Credito | 39,046,112 | |
| Polizze | 5,450,666 | |
| Stralcio | 1,717,687 | |
| Totale | Lire 195,386,944. | (p. 395) |
Die Administration der Bank war noch unvollkommen gewesen vorher; schadete Mischmasch, der doppelte Character v. Wohlthätigkeitsinstitut u. Commerciellem; daher Confusion verschiedner Operationen, z. B. discount u. Anleihen auf stoffe u. nicht edle Metalle, zu grosse Leichtigkeit bei Disconto der effetti non sempre ottimi.
Gvt. der Bank jetzt regulirt durch Kgl. Decret vom 14 August 1866. Consiglio generale (höchste Behörde), besteht, für Napoli, aus sindico sindaco der Stadt, Präsident der Handelskammer, 4 Mitgliedern derselben, Präsident des Handelsgerichts, 4 membri del Consuglio provinciale, 4 Delegirten des Consiglio comunale u. 2 delegati des Collegio di disciplina u. f. die andern Sitze (Succursalen) 2 membri des Provincialraths, 2 des Consiglio comunale u. 2 andre der Handelskammer. Expedition der Geschäfte hat Conseil d’administration (Consiglio d’Amministrazione), besteht in Neaple, aus Generaldirector, ernannt v. Regierung, 2 Räthen, ebenso ernannt, u. 2 andren ernannt von Generalrath. Ausserhalb Naples besteht der Verwaltungsrath aus Director, Regierungsinspector, u. Delegirten des Generalraths. Ausserdem Censori (3 zu Naples, wovon 2 effective, 1 supplementär.) u. für die altre sedi, 2 Censori, 1 effectiv u. der andre supplementär. Der Generalrath ernennt die Censoren.
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 3)
Bank v. Sicilien: Ursprung verdankt [sie] Dekret vom
7 April 1843, wodurch zu Palermo u. Messina errichtet Succursalen
für die Bank v. Neapel; dann ward sie durch Decret vom
13 Aug. 1850 erklärt autonomes Institut, unter
Namen: Banco Regio dei Reali dominii al di là del
Faro; 1860 umgetauft in Banco di Sicilia; durch Gesetz vom
11 August 1867 erhielt sie ähnliche
Institution, wie die von Neapel; sie war wie diese bis 1866 blosse Banco di
deposito; ihre carte bancali genannt polizze, fedi di credito etc
waren nominativ; in Disconts verwandte sie nicht
die capitali raccolti |34 durch die carte
bancali poste in circolazione, sondern nur ihre capitali
patrimoniali. Seit 1866, unter Herrschaft der Zwangskurse,
begann sie emettere biglietti al portatore, so verwandelt in
Emissionsbank.
1873 hatte sie Noten (in Circulation) 36,729,839; Fedi di Credito: 20,396,308; Polizze 1,182,0003 1,182,003; Stralcio: 1,052,796. Zusammen: 59,360,946 lire.
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 4)
Banca Romana: instituirt 1834 mit Privileg der Notenausgabe in ganzem Stato
pontificio f. 20 Jahre zu datiren vom
4 1 Juli 1834. Während 1848 u. 1849
#e*1848 u. 1849°] Von Januar 1848 bis August 1849 fanden
Volksaufstände, revolutionäre Erhebungen und bürgerliche
Revolutionen in verschiedenen Staaten der Apenninenhalbinsel sowie
die Besetzung Roms durch französische Truppen und die Niederwerfung
der Revolution statt.
Schließen hatte sie viel zu pumpen al
governo di Roma, diese Anleihn gemacht in Noten (zusätzlichen), konnte sie
nicht auslösen (in baare); hence ihr concedirt cours forcé.
Nach Rückkehr des päbstlichen gvt., die Bank umgetauft von „Banca Romana“ in Banca dello Stato Pontificio, mit exclusivem Privileg der Notenemission f. 12 Jahre , mit obbligio Succursalen zu errichten in Bologna u. Ancona. So sie resumed ihre Operations 1 Juli 1851, mit Capital v. 600,000 scudi, bald vermehrt auf 1 Million. Hat, statutengemäss, MetallMinimalreserve v. 1/3 ihrer Notencirculation; nach den Statuten ihr auch erlaubt operazioni di credito fondiario u. operazioni di credito agricolo.
1857 übereingekommen zwischen Regierung u. Bank detachement v. der Succursale v. Bologna; hier nun errichtet eine selbsständige Bank: Banca delle quattro Legazioni, 1860 absorbirt v. der Banca Nazionale Sarda. Im selben Jahr verlängert das exclusive Privilegium der Banca dello Stato pontificio bis 1873; u. dies Privileg wurde 1869 verlängert bis 1881.
Das Institut war in lausigem Verhältniss als Rom mit Italien vereint #e* Rom mit Italien
vereint°] Im September 1870.
Schließen ward; wenig Credit,
meschini affari, disorderly Administration, brauchte den cours
forcé per reggersi. Sie tauscht immer noch Zusatz von
Marx.
Schließen (1873) nur theilweise ihre Noten aus gegen biglietti in moneta legale, weil limitirend
den cambio giornaliero auf kleine Summen; durch den
illegitimo illegittimo rifiuto del cambio zwingt sie die
Banca Nazionale a rifiutare lo sconto delle tratte sopra
Roma zum Schaden des italienischen
Handelspublicums; sie giebt zu viel Noten aus. 31 Dec.
1873 war ihre Circulation 49 Mill. lire, = 9 × ihr Capital (ist =
5 Mil.) Nach ihrem neuen ⦗seit Herrschaft der Piemonteser #e* Herrschaft
der Piemonteser°] Von 1859 bis 1891 wurde ganz Italien
– außer Rom und Venetien – unter der Herrschaft von
Sardinien-Piemont vereinigt und am 17.3.1861 Viktor Emanuel II. zum
König von Italien ausgerufen.
Schließen ⦘ Statut ihr governor
ernannt v. den Actionären; die
Operazioni di credito fondiario ihr untersagt. Capital der Bank fixirt auf 10 Mil. lire,
in 10,000 Aktien v. [L.] 1000, wovon nur noch
5000 emittirt.
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 5)
Banca Nazionale
Toscana
entsprang aus Union
der Banken v. Florenz u. Livorno ⦗wie die Banca Nazionale Sarda aus union der Banken v. Genua u. Turin⦘
Vor 1857 in Toscana 6 kleine Emissionsbanken, worunter vorherrschend die v. Florenz u. Livorno; daneben die v. Siena, Arezzo, Pisa, Lucca (später in succursali der Banca Nazionale Toscana verwandelt)
Bis 1816 zu Florenz kleine Emissions-bank, genannt Cassa di sconto (war Regierungsbank); verstarb 1826; folgte ihr: Banca di sconto mit Capital v. 1 Mil. lire; davon 1/4 gegeben vom governo, 3/4 raccolti durch emission v. 750 Actien à lire 1000; hatte Recht zu emittiren f. 3 Milioni di lire; viel government’s einmischung; Regierung nämlich bürgte dem Publicum f. die convertibility der Noten; auch ordinò dass sie venissero cambiati in moneta della zecca, wesswegen sie genannt: fogli di zecca; später emittirt weitere 250 Actien; so Capital der Bank gesteigert auf 1,250,000 lire. Diese Noten der Banken v. Florenz u. Livorno circulirten nur innerhalb der Stadtmauern; die andern kleinen Emissionsbanken, elend, |35 isolirt, kapitalarm, voll lokaler Eifersucht, schlossen sich lieber ab als conto corrente od. Correspondenz mit ihnen zu eröffnen.
1857 die Minister v. Leopold II benutzend, dass die Privilegien concedirt den Banken v. Florenz u. Livorno mit Ende des Jahrs fällig: decretirt Institut der Banca Nazionale Toscana ; begann ihre Operationen in den ersten Tagen Januar 1858. Capital der neuen Bank 8 Mil. lire, getheilt in Actien v. L. 1000. Davon 4000 [Actien] reservirt f. die Actionäre der Bank v. Livorno, 3750 f. die der Bank v. Florenz, u. die restirenden 250 erworben von der Regierung. Bank hatte due sedi – parimenti principali (1 zu Florenz, 1 zu Livorno) u. Recht für 24 milioni lire Noten auszugeben.
Durch Privatconventionen mit den EmissionsBanken v. Siena, Pisa, Lucca u. Arezzo hörten diese auf zu existiren Ende 1860, verwandelt in succursali der Banca Nazionale ; ihre Actionäre erhielten alla pari eine Anzahl Actien der Banca Nazionale proportionirt dem Kapital jeder Bank; so emesse 1410 neue Actien und Capital der Banca Nazionale gesteigert auf L. 9,410,000
Die Banka Nazionale toscana besitzt jezt Capital v. L. 20,994,000, mit Reservefonds u. massa di rispetto v. 1,236,000, Circulation v. 60 Mil. lire.
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 6)
Banca Toscana di credito per le
industrie ed i commerci d’Italia
; einzige
Emissionsbank in Italien entstanden seit 1859. Begann 1860 mit Capital v. 2 mil. lire; u. Privileg,
concessole, Noten auszugeben f. 3fache ihres
capitale versato, verursachte sie ihr Capital zu vergrössern; hat
jetzt capital v. 5 milioni, u. Circulation v. 15
mil.
Die Emissionsbanken noch an Spitze (Principat) der italien. Creditinstitute; aber die Depositbanken werden täglich stärker u. mächtiger; diese Depositbanken nennen sich: società di credito ordinario; durch die Deposits ergattern sie das Capital, womit sie discount, give loans, u. speculiren auf Börse; haben sich besonders entwickelt seit 1870; am 31 Dec. 1870 existirten davon kaum 31, am 31 Dec. 1873 already 143 mit nominellem Capital v. 792 milioni; viele dieser banks in fact nur errichtet zum Zweck der Agiotage u. Speculation. Da zu zahlreich, viele finden keine ernsthaften Geschäfte u. Capitale, per cui disertano dal campo del credito reale e si buttano alla speculazione di borsa. (403) Publicum, Händler u. Industrielle, gegen diese neuen Banken; sammelten nicht Capitalien f. Production; seien meist »istrumenti malefici che il capitale distraggono dagli impieghi produttivi per darlo all’aggiotaggio ed al giuoco. … Infatti quante delle nuove e anche delle vecchie Banche di deposito non sono impegnate in misteriosi affari di borsa? Quante sono quelle che nei loro impieghi non danno il primo posto alle partecipazioni ed ai riporti? E degli sconti stessi di queste Banche quanta parte serve proprio ad alimentare le industrie ed i commerci e quanta parte non serve che a coprire e a mantenere vivo un giro di accettazioni cambiarie rilasciate da istituti di credito, famosissimi giuocatori di borsa?« (404)
Fehlen in Italien Creditinstitute f. die Foreign relations; einige italienische banks nennen sich international; ma se esse hanno uno scopo corrispondente al nome, questo è |36 piuttosto la speculazione internazionale che il commercio internazionale. (404)
Ohne cambio diretto mit China, Japan, Indien, muss Italien sich immer noch bedienen der theuren Mittlerschaft v. Frankreich u. England, bis die »agenzie di alcuna nostra Banca non facciano noto e diano credito al nome italiano in quei lontani paesi[«] (405)
Banche popolari; ihre Stiftung in Italien begann 1864; ihr erster autor Luigi Luzzatti , nach deutschem Muster; unterscheiden sich nur darin: letztere bilden società in nome collettivo, dahingegen die italienischen Società anonime.
| Eingezahltes Capital u. Reservefonds | Noten in Circulation. | Disponible u. nicht disponible Deposits | Cartelle fondiarie | Totali | |
|---|---|---|---|---|---|
| Emissionsbanken | 243 | 1554 | 90 | — | 1887 |
| Banche Cred. Ordin. | 409 | 13 | 263 | — | 685 |
| Banche Popolari | 39 | 11 | 63 | — | 113 |
| Banche Agricole | 8 | 4 | 7 | — | 19 |
| Istituti di Cred. Fond. | — | — | — | 99 | 99 |
| Casse di Risparmio* | 22 | — | 297 | — | 319 |
| Totali | 721 | 1582 | 720 | 99 | 3122 |
| * Diese Casse (Situation am 31 Dec. 1869) | |||||
Dieser und die beiden
folgenden Absätze entnimmt Marx dem 3-seitigen Schlussabschnitt
„Ricapitolazione“.
Schließen Die
Modernen haben im ordinamento del credito
nur 2 wirklich wichtige perfezionamenti
eingeführt: lo sconto delle cambiali e la emissione dei biglietti.
(407)
Das Clearing House, in seinem allgemeinen Character als Compensation der crediti u. debiti reciproci, [findet sein] vollständiges u. antiques Beispiel in den fiere u. den mercati dei cambî. Und die italienischen Städte des Mittelalters hatten grosse merkantilische associations mit responsibilità responsabilità limitata, azioni di società u. cartelle del debito pubblico, hatten luoghi pubblici destinati al commercio dei titoli di credito u. den commercio sano begleitet bald, anzi troppo presto, Speculation u. Agiotage.
Rom adoperò il contratto di cambio, già noto ai Greci, a dirigere il grandioso movimento dei capitali, che le conquiste ad essa portavano da tutte parti del mondo. (408) |
Hüllmann
HandelsGeschichte der Griechen. Fortsetzung v.
p. 17)
[I. Periode. Vor der Makedonischen Umgestaltung des Grosshandels]
[1) Binnenhandel]
[a) Gegenstände, hauptsächlich
Natur-Erzeugnisse]
, Lesbus, Kyprus, Rhodus, Kreta, Ikaria, Kos (Demost. adv. Lacrit. #e* Demost.
adv. Lacrit.°] In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 16:
Demosth. adv.Lacrit. ed. Reisk. p. 935. – Siehe
Lacritos.
Schließen ); Phlius, Peparethus, Naxus,
Zakynthus, Karkyra Kerkyra. Gelegentlich auch erwähnte
namhafte Weine der
Nachbarländer u. Griechischer
Colonien:
In Macedonien u. Thracien
bei Mende u. Skione auf Halbinsel Pallene; bei Ismarus u.
Maronea in Landschaft Kikonien; in Kleinasien am Troischen Ida u.
bei Lampsakus, Knidus, Ephesus, Smyrna; in Grossgriechenland u. auf Sicilien bei Thurii, Lagaria,
Falernus, Syracusae. (Strabo XIII. XIV. V. VI.
Plin. XIV.6)
Wein-Essig wurde auf Knidus gebraut. (20)
Zur Aufbewahrung des Weins in
den Kellern ausgepichte Fässer
(Plut.
symp.
#e*Plut.
Symp.°] Siehe [Plutarch:] Symposiakon.In: Plutarchi
Chaeronensis, quae supersunt, omnia Graece et Latine
principibus ex editionibus castigavit, virorumque doctorum
suisque annotionibus instruxit Jo. Jacobus Reiske. Vol.1–12.
Lipsiae 1774–1782. Vol. 8. Lipsiae 1777, S.
415–982.
Schließen
V.3), diese auch
zum Versenden nicht ungewöhnlich (Strabo V, 328), aber hierzu häufiger Schläuche, meist Ziegenfelle (Odyss. IX, 196.
Herod. II, 121
[)]; so im Deutschen Mittelalter; daher (Oxhovt) (Ochsenhaut)[.]
Nach Aegypten Wein geführt in irdnen Krügen, wo diese sehr gesucht um als
Bewässerungsgefässe gebraucht zu werden
(Herod. III.6.)
Nach Wein:
Oel:
Attica (Demosth.
adv. Macart.) (Plut.
Solon 2 u. 24.
Herod. V.82); Kyrene
#e*Kyrene°]
In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 21: 43) Theophrast.
hist. plant. IV.3. – Siehe [Theophrastus:] Theophrasti
Eresii De historia plantarum libri decem. Graece &
Latine … cum notis tum commentariis: item rariorum plantarum
iconibus illustravit Joannes Bodaeus a Stapel … Amstelodami
1644.
Schließen , Kyprus (Strabo IV XIV); ferner Massilien, Klazomenä, Sinope,
Amisus, Phanaroea.
Honig: Kyprus; Kreta; am meisten beliebt [der]
Attische vom Hymettus etc (Strabo. IX. Pausan. I,32 #e* Pausan. I,32°]
Siehe Pausanias: Graeciae descriptio.Vol. 1–3. Lipsiae 1829.
– In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 22: Pausan. I. 32.
§. 1.
Schließen ; Plin. XXI.10.
XXXVII.3)
Feigen: gediehn am besten in Attica; sonst besonders geschätzt v. den Inseln Rhodus, Kyprus, Chius, Chalkis auf Euboea, Kimolus.
Mandeln u. Kastanien auf Kyprus u. Naxus. Quitten (Kydonische Aepfel, v. ihrer Heimath Kydonia[)] (Plin. XV.11. Odyss. III,292. Herod. III.44.59) auf Kreta, galt für Magenstärkendes Mittel.
Weizen in Aeolis, auf Kyprus u. Sicilien. Feines Mehl (Amulum. Cato R. R. #e* Cato R. R.°] Siehe
Cato, Marcus Porcius Censorius: De re rustica liber in
scrpit. rei rusticae. Venetii 1514.
Schließen 87. 88) auf
Chius u. Kreta.
Gewürze, wie
- Majoran auf Tenedos, Kreta, Kos, Chius, auch bei Smyrna u. Heraclea;
- Thimian, am besten in Attika, am Hymettus, sehr gangbare Handelswaare;
- Senf (νᾶπυ) auf Kyprus; Safran auf Rhodus u. im Gebiet v. Kyrene (Sieh: Plin. XXI.6).
- Schwarze Elleborus (Nieswurz) bes. im Thessalischen Antikyra u. der Nähe des Oeta; auch in Böotien, auf Euböa u. Thasus, bei Massilien, bei Elea im Pontus.
Heimath v. Heilmitteln bes. Kreta u. Kyprus. Gute Geschäfte machten damit Pharmakopolen |38 (Kräuterhändler) u. Wurzelschneider (Rhizotomen); diese in Byzant mit Gauklern u. Taschenspielern auf gleiche Linie gestellt.
Das berühmte kyrenäische Syphium Silphium (einheimisch in Lybien Libyen, bes. in Kyrene), edler Saft, aus den Wurzeln u. dem Stengel einer Pflanze gepresst, eingekocht, v. den Griechen als köstliches Gewürz an Speisen, auch als Heilmittel gebraucht (Strabo II, XVII. Herod. IV.169)
Später verlor sich Silphium aus Handel in Folge v. Verbot, unter Ptolemäischer Herrschaft über Kyrene, das Syphium Silphium anders hin als nach Aegypten zu führen.
Hanf- u. Flachsbau, in geeigneten Gegenden getrieben, u. Stoff zu einem feinen Geweb verarbeitet, auf Kreta, in Elis, in Tarentum.
Schiffsbauholz: bes. geliefert v. Waldungen in Arkadien (Theophrast. V.2.(3)) u. auf Kyprus (Strabo XIV) [In vorzüglichem Ruf standen die] arkadischen Eichen (Pausan. VIII.12)
Thiere: In Bezug auf Ausfuhrverkehr:
- Schafe; feine Schafwolle (Attische u. Miletische ersten Rang); sehr gesucht auch die der Aetolischen Gebirgsgegend Korax (Strabo III,213) u. die Tarentinische (Strabo VI)
- Pferdezucht; bes. Arkadien u. Thessalien; Rinderhäute aus Kyrene.
- Fischfang bei Byzant, bei Insel Ikaria, im See Kopais, an Küste v. Sikyon, bei Tarentum (nicht häufig angeführt; da nur gesalzne Fische Gegenstand grösseren Handels; hier handelt es sich um frische, die nur auf inländische benachbarte Märkte gebracht)
-
Zucht u. Abrichtung v. Streithähnen: (zu Pergamus
u. Athen Hahnengefecht Volksbelustigung) Nach Vorgang der
Meder bes. die
Rhodier, Chalkidier auf Euböa, u. Bewohner v. Tanagra in Böotien, die sich dieses Erwerbszweigs
befleissigten. (Varro. III.9. #e*Varro. III.9.°] Marcus Terentius
Varro: De rustica … – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S.
29: Varro R. R. III.9.§6.
Schließen Columella VIII.2. #e*Columella VIII.2.°] Columella, L. Junius Moderatus: De re rustica … In Hüllmanns „Handelsgeschichte”, S. 29: Columella VIII.2.§4.
Schließen Plin. [I.1,] X.21)
Auch an Metallen u. überhaupt Mineralien die Inseln reicher als das feste Land, doch nicht in vorzüglichem Grad.
Sagenhafte Ueberlieferungen v. den
ersten Eisenarbeitern u. Schwertfegern auf
Kreta, Kyprus, Rhodus, Euböa, Lemnus.
Schon bei Homer u. Hesiod bekannt: Eisen, Kupfer, Gold, Silber, Blei, Zinn. Gold, Silber, Zinn wahrscheinlich von
Griechen eingetauscht im Handel mit den Phöniziern; dann wohl etwas
spätrer Zeit angehörig Betrieb der
Goldbergwerke auf Siphnus (Her. III,57) (Pausan XII) u. derer v. den
Thasiern besessen auf dem gegenüberliegenden festen Land v.
Thracien; ebenso der Silberbergwerke am
Thracischen See Prasias. Ebenso späterer Zeit die
Gold- u. Silbergruben am Pam
Pangäus in Macedonien (Diodor XVI #e* Diodor XVI°] [Diodorus] Diodor
von Sicilien: Bilbliothek der Geschichte. Aus dem
Griechischen übersetzt von Fr. Andr. Stroth. Th. 1–6.
Frankfurt am Main 1782–1787. – In Hüllmanns
„Handelsgeschichte”, S. 33: Diodor. XVI.8.
Schließen , |39
Strabo VII) u. Silberbergwerke bei Damastium in
Epirus. [Die]
Attischen Silbergruben (Xenoph. de vectig. #e*Xenoph. de
vectig.°] Xenophon: De redibus, sive vectigalibus civitatis
Atheniensis augendis. In: Xenophontis quae extant. Ex
librorum scriptorum fide et virorum doctorum coniecturis
recensuit et interpretatus est. Jo. Gottlob Schneider. T.
1–6. T. 6. Lipsiae 1815.
Schließen 4) nur zu erwähnen in
Bezug auf die frühere Zeit, wo ihre Ausbeute noch in Handel
kam.
Eisen – Aufsuchung u. Bearbeitung, – am eifrigsten auf den Inseln Kreta, Kyprus, Rhodus, Euböa, Lemnus. (Vgl. auch über Lacedämonier Strabo VIII). Metallfabriken, bes. Waffenschmiede, an vielen Orten.
Magnetischer Eisenstein bei Echium in Böotien (Plin. XXXVI.16), auf der Insel Aethalia od. Ilva (Elba) im Thyrrhen. Meer (Strabo. V. Diodor V.13. Plin. III.6)
Kupferschiefer u. Schmelzhütten auf Kyprus (Strabo XIV. Plin. XXXIV) Von Temesa holten die Taphier Kupfer u. brachten dafür Eisen hin (Odyss. I, 184)
Vitriol u. Grünspan auf Kyprus. Bleiweis auf Rhodus aus
einheimischem Mineralstoff bereitet; Mennig bei Ephesus, östlich in Gegend des Kilbianischen
Gefildes (Plin. XXXIII 7) Schwefel auf Melus (Plin. XXXV);
Alaun, ebendaselbst u. auf Kyprus; Erdharz, (Asphalt)
bei Apollonia in Illyrien; Steinflachs (Asbest) (Amiant) aus dessen
Geweb Tischtücher, Netze, Kopfbedeckungen der Frauen
verfertigt, die man im Feuer vom Schmutz reinigen konnte, bes. bei
Karystus (auf Euböa) (Strabo X, Plutarch
de
orac. defectu.
#e*Plutarch de
orac. defectu.°] [Plutarch:] De oraculorum defectu.
In: Plutarchi Chaeronensis, quae supersunt, omnia … Vol. 7.
Lipsiae 1777, S. 708. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”,
S. 35: Plutarch. de orac. defectu. Ed. Reisk.
VII.708.
Schließen ) u. in Arkadien gefunden.
Siedereien v. Seesalz, bes. an Küsten v. Kyprus, Rhodus, Kreta, Euböa, auch in Attika, Megara u. bei Tarentum.
Ammonisches Salz (im kyrenäischen Gebiet gegraben) zu verstehn nicht unser Salmiak, sondern gewöhnliches Steinsalz (Colum. VI.17. §7)
Für den Handel geeignete Stein[-] u. Erdarten:
- Von edlen Steinen: Jaspis auf Kyprus, Achat ib., u. auf Rhodus, Kreta, Lesbus, Sicilien, auch am Parnassus u. in Messene; auf Kyprus scharfe Kiesel, um Gemmen zu schneiden u. Marmor zu glätten; viel Marmor v. verschiedner Güte u. Farbe bes. parische, der attische aus den Brüchen in den Pentelischen Bergen am Hymettus, der lacedämonische von Taenaron, der auf Rhodus, Chius, Euböa.
- Gyps, Thon, Bolus, Kreide, Rothstein auf Kyprus, Samus, Rhodus, Melus, Kea, u. bei Sinope.
- Lemnische Erde, ein Bolus, zu äusserm u. innerm ärztlichen Gebrauch, in abgemessnen Kugeln mit einem Siegel versehn, um gegen Betrug zu sichern, daher auch Siegelerde genannt.
- Kimolische Erde, ein Seifenstein zum Reinigen der Kleidungsstücke; ähnliche Erde auf Melus.
- Irdene Geschirre aus Attika, von Aulis u. Tenedos, auch v. Kerkyra auf fremde Märkte verführt.|
b) Hauptsitze des mutterländischen griech.
Kunstfleisses u. Binnenhandels der früheren Zeit.
Delus:
wurde bedeutender Handelsplatz (wie in Deutschland z. B. Zurzach u. Nürnberg zur Verehrung der
Verena u. des
Sebaldus) durch Wallfahrt
der Pilger. Wurde Mittelpunkt des Handels, bes. der Ionischen Griechen im Aegäischen
Meer. (Thucy. III) (Pausan. III.23. Strabo. X) (Plutarch.
Nikias. 3 #e*Plutarch.
Nikias.°] [Plutarch:] Nicias. In: Plutarchi
Chaeronensis, quae supersunt, omnia … Lipsiae
1774–1782.
Schließen Strabo X )
Ein förmlicher Verein in Beziehung auf die Theilnahme an
den Festlichkeiten unter den
umliegenden Inseln (davon kykladische benannt) gestiftet; anfänglich 12, woran sich
später anschlossen andre jonische Staaten,
bes. Athen. Theoren, religiös- diplomatische Personen
vertraten bei den Feierlichkeiten ihre Regierungen. Dabei guter
Hafen u. günstige Lage. So in Kinderzeit
des griechischen Handels [der]
delische Jahrmarkt in grossem Ruf: „Einst war Delos für den Kunstfleiß
der Hellenen ein Handelsplatz“
Schließen „τῆς Δήλου τότε ἐμπορίου
τοίς Ἕλλησιν οὔσης“. ⦗Kunstfleiss
(der
Delier) in Verfertigung kupferner Geschirre.⦘ Als selbstthätig
betriebner Handel erst in folgender Periode; in erster der
Verkehr nicht mehr als ein grosser
Markt.
Lemnus:
führt schon früh auf eigne Rechnung Zwischenhandel, begünstigt durch die Lage der Insel, zwischen Küste v. Thracien u. der gegenüber liegenden des nordwestlichen Kleinasiens. In letztres brachten sie Wein, z. Th. ihr eignes Gewächs, z. Th. aus Thracien; tauschten ein Eisen, Kupfer ⦗wohl am Ida gewonnen⦘, Häute, Rinder, Sklaven.
Aegina:
Aegineten bedeuteten südlich weit mehr als
Lemnier nördlich – Nürnberger des Mittelalters Zusatz von Marx.
Schließen (nach signore Hüllmann) Ihr Eiland (Strabo VIII) felsig (von Scheren #e* Scheren°]
(Auch:) Schären; Felszacken, Klippen,
Strandklippen.
Schließen umgeben, unfruchtbar), im
Saronischen Meerbusen; so auf Bei Hüllmann, S. 40:
Kunstfleiß.
Schließen
Industrie
u. Schiffahrt
angewiesen.
Sehr früh Verfertigung vieler Metallner Geräthschaften zu Schmuck u. Hausbedarf, wozu sie die ersten Stoffe eintauschten an den Orten wo die Natur sie hervorbrachte. Dies meist s. g. Kurze Waaren (Plin. XXXIV.2.3.); diese Betriebsamkeit stieg in Folge bis zu künstlichen Bildwerken v. Erz.
Salbenbereitung aus Lilien.
In der nackten kleinen Insel sehr ansehnliche Zahl grosser u. mittlerer Handelshäuser; die Firma des Sostratus (Herod. IV.125 152).
470,000 Sklaven auf so kleiner Insel, dadurch erklärt: sie wurden verwendet theils als Matrosen u. Ruderknechte, theils u. besonders in Werkstätten; f. die Zufuhr ihrer Beköstigung stand See offen. So erlangten die Eigenthümer v. Kunstwerkstätten wohlfeile Arbeit, konnten ihre Preise ermässigen, damit Absatz vermehren.
Insel hatte 2 Häfen; von denen nur einer stark v. Fremden besuch besucht. Für Handel auf eigne Rechnung hatten die Aegineten 2 Hauptniederlagen: Kydonia im westlichen Kreta, in der |41 Nähe der Nordküste (Strabo VIII) u. zu Kyllene im nordwestl. Peloponnes, einem Anker- u. Stapelplatz v. Elis, wovon die Güter auf Lastthieren in das Innere der Halbinsel, namentlich nach Arkadien gebracht. (Paus. VIII.5. §5.)
Fahrt der Aegineten bis in die italienischen Gewässer nicht geschichtlich nachweisbar.
Aller Handel der Griechen, sowohl unter sich als mit Ausland
insofern Tauschhandel als sie ihre Waaren überall gegen andre
umsetzten; nur s. g. Baratto-Handel; i. e. die
gewechselten Waaren, zur gegenseitigen Ausgleichung, nach einem
Bei
Hüllmann, S. 44: gemeinschaftlichen Maßstabe abgeschätzt
wurden, der seit der ältesten Zeit in den beiden edeln
Metallen bestanden hat
Schließen
gemeinschaftlichen Massstab
abgeschäzt, nur nicht bei
dem
Ausdruck von
Marx.
Schließen Eisen- u. Blut-[Lakedämon]
Lacedämon:
Dort scheinen nur
Schwertfeger (Xenoph. Hell. III.3 #e* Xenoph. Hell.
III.3°] Xenophon: Historia graeca (Hellenika). Recensuit
animadversiones et indicem adiecit Sam. Frid. Nathan Morus.
Lipsiae 1778. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 46:
Xenoph. Hellen. III.3. §. 7.
Schließen ) Sachen – u. dies
in unbedeutendem Grenzverkehr – abgesetzt zu haben.
Ueberhaupt im grössten Theil des Peloponnesus wenig Spur v. industrieller Thätigkeit; auf den Ertrag der Ländereien u. Heerden ihr Ausfuhrhandel fast beschränkt, wozu einige Häfen diente dienten. Meiste Regung in Nauplia, Hafen v. Argos, u. dem v. Trözene, dem s. g. Pogon. (Strabo VIII. Herodot VIII)
Korinth:
An der Spitze aller griech. Handelstaaten, sowohl wegen Wichtigkeit als Umfang der Geschäfte.
Begünstigung durch Lage; dadurch in Besitz v. erheblichem Landzoll,
behauptete sich zuerst als Mittelpunkt
des Binnenhandels zwischen Festland u.
der Halbinsel; vermittelte ferner im ausländischen Zwischenhandel für eigne
Rechnung zwischen Asien u. Italien. Zu beiden Seiten
der Landenge befand sich ein Hafen; der
östliche, am Saronischen Meerbusen, Kenchrea v. dem Vorgebirg und einer dabei
liegenden Ortschaft genannt, war für die nach Asien
absegelnden u. von da einlaufenden Schiffe; der westliche, Lechnäum, am korinthischen
Meerbusen, für den Verkehr mit Italien, bes.
mit dem
adriatischen Meer u.
den
griech. Ansiedlungen an den dortigen
Küsten. Das Einlaufen in jenen durch
das Vorgebirg erschwert. Gedanke, beide Häfen durch
Kanal zu verbinden, scheiterte v. Demetrius Poliorketes bis
Julius Cäsar
,
Caligula, Nero incl.; noch zu geringe Kenntniss vom
Schleusenbau. (Strabo I.99 94. Sueton Cäsar #e*Sueton. Cäsar°] Suetonius,
Tranquillus Gaius: Vita caesarum XII. Basilae
1533.
Schließen 44. Plut.
Cäs.
#e*Plut. Cäs.°] [Plutarch:]
C. Julius Caesar. In: Plutarchi Chaeronensis, quae
supersunt, omnia … Vol. 4. Lipsiae 1776, S.
271–273.
Schließen 58. Plin. IV.4. Sueton
Caligula 21. Nero 19. Plin. u. Plut.
Diod. XI.16)
Stand der Künstler u. Handwerker in
Korinth (Demosth. Olynth.
III.37) (Arist. Pol. #e* Arist. Pol.°] Aristoteles: De
republica libri VIII et oeconomica. (Politica.) Oxonii
1837. (Opera. Ex rec.Immanuelis Bekkeri. T.
10.)
Schließen III. §3. „Wo sich
sämtliche Beschäftigung und Tüchtigkeit ausbreiten, gibt
es das pulsierende (lebendige) Leben der
Handwerker.“
Schließen „οὐ γὰρ
οἷόν τ’ ἐπιτηδεῦσαι τὰ τῆς ἀρετῆς ζῶντα βίον
βάναυσον“ u. ib. §2. „Es versteht
sich, daß die beste Polis nicht einen Handwerker mit
Bürgerrecht hervorbringt.“
Schließen „ἡ δὲ βελτίστη πόλις οὐ ποιήσει βάναυσον
πολίτην.“
[)]
|42 Doch f. Staaten
oligarchischer Verfassung
, die er
identificirt mit der
timokratischen
#e*timokratischen°] Nach
Aristoteles eine Staatsordnung, die den Bürgern die
politischen Rechte nach dem Vermögen zuerkennt und eine
besondere Form der Oligarchie. Die Einteilung der Bürger
in Zensusklassen, nach denen die finanziellen Leistungen
und infolge der kostspieligen Bewaffnung und
Pferdehaltung die militärische Dienstpflicht, danach die
politischen Rechte abgestuft waren, gehört bereits den
letzten Jahrzehnten des 7. Jh. v. Chr. an. Folgenreich
war die von dem Archon Solon ab 594 v. Chr. auf der
Grundlage der bestehenden Wehrverfassung durchgeführte
Klasseneinteilung, der die Bodenerträge zugrunde gelegt
wurden. Wahrscheinlich hat er die Bürger ohne
Grundbesitz nicht ausgeschlossen, sondern ließ ihr
Vermögen in Drachmen umrechnen.
Schließen , macht
Aristoteles Ausnahme;
dort den reichen Fabrikherrn
volle Rechte einzuräumen (l. c. §4), weil dort die Schatzung
Massstab bei Vertheilung der öffentl. Aemter. Vor der v. Aristoteles
betrachten betrachteten Zeit – also als Griechenland Sklaven
unterhielt nicht nur zum Feldbau u. zu häuslichen Diensten,
sondern auch zu Handwerksarbeiten – (Arist. III [2.] §8 l. c.) Handarbeit auch für den freien Mann ehrenhaft
(Hesiod
#e*Hesiod°] In Hüllmanns
„Handelsgeschichte”, S. 51: Hesiod. opp. et dies 309
seqq. – Siehe Hesiod: Erga kai hemerai [Werke und Tage]
. In: Hesiods moralische und oeconomische Vorschriften
(von J. D. Hartmann u. L. Wachler).Lemgo
1792.
Schließen )
Zu Korinth (Herodot II.) – obgleich Zahl der Sklaven daselbst nur um 10,000 Stück geringer als in Aegina – Künstler u. Handwerkerstand zu allen Zeiten in Ehren.
Im späteren griech. u. röm. Zeitalter die künstlichen geschmackvollen Gefässe u. Bildnisse in Thon u. Metall Gegenstand allgemeiner Bewunderung. (Strabo. VIII. Plin. XXXIV).
Korinthisches Erz (Mischung aus Kupfer u. Gold)
(Athen. IV.
#e*Athen. IV.°] Athenaeus:
Deipnosophistarum libri quindecim. Ex optimis codicibus –
emendavit ac supplevit – Joan. Schweighaeuser. T. 1–14.
Argentorati 1801–1807. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”,
S. 51: Athen. VI.272.
Schließen )
Sikyon
(benachbart den Corinther) auch, wenn auch nicht so
berühmte metallne Kunstwaaren.
Plinius
(XXXVI,4: Sicyon war lange das Vaterland
aller Metallwerkstätten
Schließen Sicyon diu fuit officinarum
omnium metallorum patria); auch ihre Maler u. geschickten
Wagner (Demosth.
adv. Mid.) fallen in die
frühere Zeit; in die spätere wohl die
Arbeiten ihrer Schuhmacher, denen die
der
argivischen u. Amykläischen an Zierlichkeit nachstanden.
Insel Chius
schon im 6 Jhdt a. Ch. unter dessen deren Bewohner Meister Glaukus
genannt als Erfinder der Kunst zu
löthen, Werke v. Meistern in der Plastik
(diese gehörten nicht zu den gangbaren
Handelsgegenständen)[.]
Die
Chier sollen die
ersten gewesen sein, die Sklaven verwendeten zu gröberen u. anstrengenden
Arbeiten in den Werkstätten; wie die
Lesbier sich zuerst der
Sklavinnen zur Verrichtung weiblicher Arbeiten bedient haben. Chius (Strabo XIV) hatte ansehnliche
Seemacht zum Schutz seiner Bei Hüllmann, S. 54:
Gewerbethätigkeit
Schließen industriellen Thätigkeit.
Attika:
Kunstfleiss u. Handwerke nicht
unbedeutend; durch Bürger u.
Beisassen
#e*Beisassen°] Ein Beisasse war ein
Landflüchtiger, der nur als fremder Nachbar (lateinisch:
accola peregrinus) in der Fremde Duldung erlangen
konnte. Ein solches Schirmverhältnis bestand unter den
Griechen für jemand, der sich einen Bürger zum
Mundherren wählen mußte. Wäre dies nicht der Fall
gewesen, so wäre er ein Plebejer ohne politische Rechte
gewesen und hätte selbst die bürgerlichen Rechte nur
unter der Person seines Patrons und Vertreters ausüben
können.
Schließen , grossentheils freilich ebenfalls
durch Sklaven
(Xenoph.
memorab. Socrat.) betrieben; ihre Lieferungen für auswärtigen
Markt weder an Mannigfaltigkeit den aeginetischen
Arbeiten, noch an Feinheit u. Geschmack den
korinthischen zu vergleichen. Meisten Ruf [hatten] noch ihre Brustharnische u. Schwerter (Demost.
ad. Apohob. Aphob.
id.
pro Phorm.) Trinkgefässe (Aegineten u. Argiver verboten deren
Einfuhr) Putzsachen f. das weibliche
Geschlecht. (Xenophon) Wichtiger als
die Erzeugnisse der
|43
städtischen Industrie – die der ländlichen. (Feigen bis nach Persien versandt)
Attische Silbergeld gediegener, v. besserm Korn, als in andren griech. Staaten, wiewohl die einzelnen Stücke kleiner, also leichter waren.
Die v. Athen – so bevölkerter u. starke Seemacht unterhaltender Statt Staat – aus Pontus bezognen Naturerzeugnisse unentbehrlich; v. den attischen an die rohen Skythen nicht so viel abzusetzen als nöthig zur Compensation; hence Bilanz in baribus zu zahlen. (p. 57)
c) Sklavenhandel.
In Athen nur je 5 von 100 frei.
Sokrates
: »Die Musse sei
das edelste Gut« (Diog. Laert. II,5 #e* Diog. Laert.II,5°] Diogenes
Laertius: De vitis, dogmatibus et apophtegmatibus clarorum
philosphorum libri X. T. 1,2. Curiae Regn. 1739. – In
Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 57: Diog. Laert. II. 5.
N. 14.
Schließen ), sei »die Schwester
der Freiheit« (Aelian. var. hist. #e* Aelian. var.
hist.°] [Aelianus, Claudius:] Clavdii Aeliani sophistae
varia historia et fragmenta. T. 1.2. Lipsiae
1780.
Schließen X.14) (In Attica nach Verhältniss
der Grösse des Gebiets Zahl der
Sklaven viel geringer als im gewerbsamen Aegina u. Korinth.)
Geldreiche kauften Schaaren v. Sklaven, um
sie zu vermiethen auf die Schiffe, in die Mühlen,
Bergwerke, auf die Bauplätze. (Xenoph.
de rep. Athen.
#e*Xenoph. de rep. Athen.°] Xenophon: De republica
Lacedaemoniorum. In: Xenophontis quae extant. Ex librorum
scriptorum fide et virorum doctorum coniecturis recensuit et
interpretatus est Jo. Gottlob Schneider. T.1–6. T. 6.
Lipsiae 1816.
Schließen I.11.17. Id.
de Vectig. IV.14.15.20. Theophrast.
Charact.
#e*Theophrast.
Charact.°] Theophrastus: Characteres ethici, sive
morum descriptiones interprete Isaaco Casaubono. Jenae
1635.
Schließen 22 (de illiberalitate) Plut.
Nikias.
#e*Plut.
Nikias.°] [Plutarch:] Nicias. In: Plutarchi
Chaeronensis, quae supersunt, omnia Graece et Latine
principibus ex editionibus castigavit, virorumque doctorum
suisque annotionibus instruxit Jo. Jacobus Reiske. Vol.1–12.
Lipsiae 1774–1782. Vol. 3. Lipsiae 1775, S.
333–408.
Schließen 4. Xenoph.
memor. Socrates. II.5.
[)]
Besondre Stelle angewiesen (zu Athen) zum Einkauf
v. Sklaven, zum Zwischenhandel aus
Pontus, bes. nach Sicilien.
Die in den Handel kommenden Sklaven z.
Th. verkaufte Kriegsgefangne, od. v. Seeräubern Geschnappte;
häufigst aber gewöhnliche Ausfuhrwaare wilder
Gebirgsvölker – Thrakien, Scytischen u. kaukasischen Länder, Medien, Armenien,
Phrygien lieferten die grössere
Zahl; die auf Markt kamen, meist männlichen Geschlechts u.
erwachsen. Verhältnissmässig wenig weibliche Sklaven in
Griechenland; Contubernium #e* Contubernium°] Zeltgemeinschaft,
Lebensgemeinschaft von Sklaven ohne juristisch anerkannte
Ehe.
Schließen
Zusatz von
Marx.
Schließen (zwischen Sklaven beider
Geschlechter) selten gestattet; Sklavenzucht kostspielig u. wegen der
Kinderkrankheiten misslich ⦗Ueber Chier Painonius Panionius sieh
Herod. VIII.105. III.48. 49. 92. VI 32⦘
Menschenhandel der Lemnier fällt in
die frühsten Zeiten; war hauptsächlich während
der ganzen ersten Periode
dieser Geschichte #e* dieser Geschichte°] Gemeint ist
Hüllmanns vorliegende „Handelsgeschichte …”
Schließen in
Händen der welthandelnden
Phöniker, mit Stapel zu Tyrus, von wo diese Menschenwaare auch in Griechenland abgesetzt
wurde; hier rivalisirten mit ihnen die
Kilikier; (Strabo XIV); dennoch Phönizier nicht verdrängt vom
Hauptmarkt des Sklavenhandels, was
erhellt aus gewissen Festsetzungen, worüber sich Tyrische Kaufleute
u. Schiffer, die oft dahin kamen, vereinigt hatten. (Corsini fasti Attiki I.375–79 u. Inscript.
ap. Spon. in Miscell. erudit.
antiquitatis p. 344) An manchen Tagen 10 000 Stück in Delus
umgesetzt. (Strabo l. c.) Grade diese Insel
rechter Platz f. Sklavenhandel, weil ihr Boden geweiht
#e*geweiht°]
Die kleine Insel Delos im Mittelpunkt der sie kreisförmig
umgebenden „Kykladen“ war neben Delphi der wichtigste
Apollonkultplatz Griechenlands.
Schließen , unverletzlich, keine
feindliche Landung zu befürchten, »kein Ort für
die gemeinschaftliche Kriegskasse sicherer« u. eben
darum Delus tauglich zu »Mittelpunkt des
Menschenhandels« (62)|
4 2) Auswärtiger Handel.
a) Griechisch-phönikischer Handel.
Waaren eingeführt v. Phöniciern:
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 1)
Electrum (Bernstein?) #e*Electrum (Bernstein?)°] Electrum (latein.) oder
Elektron (griech.) war eine natürliche
Gold-Silber-Legierung, die besonders zur Münzprägung (erste
Münzen aus Lydien) und zur Herstellung von Schmuck- und
Gebrauchsgegenständen verwendet wurde.
Schließen (ist es
dies im homerischen u. hesiodischen
Zeitalter?) war nach Hüllmann ein Mineralkörper ⦗Aeschylus, Sophokles, Euripides kennen das spätere Electrum
(Bernstein) (Baumharz gefunden an Südküste
des Baltischen Meers), Theophrast (hist. plant. IX.18 (od. 19)[)] erwähnt seine anziehende Kraft⦘ ⦗Erst
in viel späterer Zeit (Paus. V,12. Strabo III.217. Plin. XXXIII.4) eine Mischung meist v. 4/5 Gold u. 1/5 Silber,
ungefähr neunzehnkarätiges Gold mit weisser Legirung, ditto
willkührlich electrum genannt.⦘ Zusatz von
Marx.
Schließen Nach
Hüllmann
Edelstein. Bei Sophocles kommt „Electrum v.
Sardes“ (in Lydien) (Antigone 1037–39) vor
(xxxxxx
an Sard-Achat, Sard-Onyx
Plin. XXXVII. 10 u. 6.7.) In der
Waarenkunde des Mittelalters heisst
der preussische Bernstein – Agtstein, von Achat. Wie v.
der Eigenschaft des
Schimmerns Electrum, so derselbe v.
der
gelben Farbe Achat (Achates pellis
leoninae); aber nicht nur der wahre Achat, sondern »überhaupt die Edelsteine, ihres Schimmerns wegen, für das homerisch-hesiodische Electrum zu
halten[«]. (p. 71) (daher, unter
besondren Namen, keine »Edelsteine« erwähnt
worden bei Homer
noch Hesiod; das
Adamas des letztern, wie bei
den meisten späteren Dichtern, bedeutet überhaupt
harter undurchdringlicher Mineralkörper, meist Stahl) (Nur Dionys.
Perieg. 288 sq. versteht darunter – unter
Adamas – einen Stein)
Also Electrum für Edelstein, u. a. für den ins Gelbliche spielenden Achat; Indien u. einige andre asiatische Länder, bes. Arabien noch die Heimath vieler Edelsteine. Aramäische Karavanen brachten sie nach Tyrus; hier u. in Sardes wurden sie bearbeitet, u. von den Phöniciern an die Griechen verkauft.
⦗Bernstein heisst im Waarenverzeichniss des Mittelalters (Guicciardini: Belgium universum p. 95 sq.) Danziger Harz, weil Danzig früher Stapelplatz des Bernsteins. Dan altes Wurzelwort f. Gewässer. Codanus (f. baltisches Meer), wird Gedanum, Gdansk (Danzig): so Danaus, der Bewässerer v. Argos, Urheber der Cisternen (Plin. VII,56)[;] Dardanus durch grosse Wassernoth aus Arkadien vertrieben; die Flüsse Eridanus in Attika, Rhodanus, Jordänes, Tanais, oder Don, Donez, Donau, Duna⦘
Im 13 u. 14 Jhdt unsrer Zeitrechnung war Handelsstrasse von Weichsel an die Donau im
Gang die von Thorn über das an Weichsel
liegende Wladislav, dann über Gnesen u. Posen lief, weiter über Breslau u.
Benschin im Fürstenthum Jägerndorf, endlich durch die
Jablunka u. über Kubin im nordwestlichen Ungarn nach Trenschin an der Ober-Waag. Hier endete die Landfracht u.
ferneren Weg nahmen die Güter diesen Fluss hinab u. an der Donau hinauf. Mehr als 7 Jahrhunderte früher kommt davon son schon Spur zu Tag, während der
Herrschaft des Ostgothischen
Theodorich
, zu dessen Reich die
angeführte Donaugegend in Pannonien gehörte. Um Schutz u.
Handelsfreiheit in seinem Gebiet zu suchen kamen Aestier od. Hästier (Namen
beigelegt den germanischen Bewohnern der
Bernsteinküste (Tac. Germ. 45), ) an sein Hoflager, machten ihm ein Geschenk mit Bernstein.
(Cassiodor. variar. l. #e*
Cassiodor. variar. l.°] Flavius Magnus Aurelius Cassiodorus
(Cassiodor): Variarum libri XII. Augustae Vindelicorum
1533.
Schließen 5. ep. 2) 51/2 Jhdt weiter zurück, im Röm. Zeitalter, bestand der
|45
beschriebne Waarenzug schon. (Plin. XXVII.3
u. ib. sagt er: Es wird (das Elektrum, das Bestellte)
von den Germanen nach Pannonien gebracht.
Schließen affertur (succinum = electrum) a Germanis in Pannoniam.) In
den altpreuss. Ueberlieferungen Kunde erhalten, dass
Bernstein in der
Röm. Zeit auf Pferden durch Pannonien nach Italien gebracht. (Simon Grunau Tract. #e*Simon Grunau Tract.°] Simon Grunau: Cronika und
beschreibung aller lüstlichen, nützlichen und waren
historien des namkundigen landes Zu Prewssen in 24 Tractaten
[neu hersg. in 3 Bdn. Leipzig 1876, 1889,
1896.].
Schließen I. c. 5. fol. 23. B) Den Tauschplatz in
Pannonien besuchten Venetische Handelsleute;
durch sie kam Bernstein auf der grossen Handelsstrasse
durch das heutige Oestreich unter der Ens,
Steiermark u. Krain, in die nordöstlichen Küstenländer
des adriat. Meers. (Plin. l. c.
von denen (aus Pannonien) empfangen
die Venetianer, die Pannonien am nächsten sind, nicht weit
vom Adriatischen Meer, (das Elektrum, das
Bestellte)
Schließen inde (e Pannonia) Veneti, proximi
Pannoniae, id (succinum)
accipientes, circa mare Adriaticum) Weiter nach der altgriech.
Periode hin aber no traces dieser Handelsstrasse. ⦗Man weiss, dass
eine Anhöhe in der nicht weit v.
der
Küste entlegnen illyr. Landschaft Liburnien
in sehr alter Zeit Mittelpunkt
[war] f. die Zusammenkünfte
adriatischer (venetischer) Handelsleute mit Kerkyräischen, worin diese ihr bekanntes künstliches
Geschirr an jene absetzten⦘ [Die]
Seehändler, die
den Bernstein v. Kerkyra zu den Griechen
führten – Phokäer od. Taphier, am wahrscheinlichsten
Phönicier – verstanden was ihnen v. der baltischen Küste
erzählt [als] v. der
adriatischen ( „Wenn es
stimmt, dann erstrecken sich Bernsteininseln verborgen in
der Tiefe (bzw. in einem gewissen Teil) der
Adria.“
Schließen „ἐν ταῖς
ἠλεκτρίσι νήσοις, αἳ κεῖνται ἐν τῷ μυχῷ τοῦ
Ἀδρίου.“ (Pseudo-Arist. #e* Pseudo-Arist.°]
Anonymi oeconomica, quae vulgo Aristotelis falso
ferebantur.Ex libris scriptis et versione antiqua emendavit
et enarravit Jo. Gottlob Schneider saxo. Lipsiae
1815.
Schließen ) u. machten aus Codanus – Eridanus, u.
aus diesem dem Adriatischen Meer entsprechen entsprechend den Padus. Diodor. V.23:
„Der jetzige Fluß Padus (oder Po) wurde bald als der schöne
verschollene Eridanus erwähnt.“
Schließen „τοῦ νῦν Πάδον
καλουμένου ποταμοῦ, τὸ δὲ παλαιὸν ᾿Ηριδανοῦ
προσαγορενομένου“)
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 2)
Wahrscheinlich auch Phönizier, wovon
die Griechen zuerst mit Stahlwaaren versorgt; Kunst Eisen
dadurch zu härten, dass man es glüht u. in Wasser abkühlt,
frühzeitig bekannt. (Odyss. IX.391–93) u. ihr ältester Sitz Kleinasien. (chalybisches = gehärtetes
Eisen, Lydisches, Amisisches, Sinopisches Eisen.) Als Eisenschmidte,
Stahlbereiter u. Schwertfeger treten in Kleinasien die
Chalybes auf; geschichtlich begründet
(Xenoph. Anabas. V,5 #e* Xenoph.Anabas. V,5°] [Xenophon:]
Xenophontis Anabasis seu expeditio cyri minoris. Editio
stereotypa ex nova tabularum impressione emendatissima
curante C.H. Weise. Xenophontis operum tomus III. Lipsiae
1828. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 82: Xenoph.
Anabas. V.5. §.1.
Schließen
Ammian Marcell XXII.8 etc #e* Ammian. Marcell.
XXII.8 etc°] [Ammianus Marcellinus:] Ammiani Marcellini qvae
svpersvnt. Cvm notis integris Frid.Lindenbrogii … Editionem
absolvit Car. Gottlob Avg. Erfvrdt. T. 1–3. Lipsiae 1808.
Schließen ) einer ihrer Sitze in Gegend zwischen
dem
Polemonischen u. Kappadokischen Pontus, an dem
kleinen Fluss Thermodon, der in das Meer fällt, östlich von
Amisus u. dem Nieder-Iris, u. von da südlich hinauf. ⦗Eine
Gegend im nordwestl. Spanien hatte
erhebliche Stahlhütten: davon hiessen Fluss, worin das
glühend gemachte Eisen abgekühlt, Chalybs u.
die Hüttenleute = Chalybes;
letztres kein bes. Volksname, wovon das Metall benannt,
sondern umgekehrt.⦘ Diese Veranlassung des Namens Chalybes
auch da vorauszusetzen, wo ihres Gewerbs nicht Erwähnung geschieht,
wie im westlichen Kleinasien (bei einer
Völkerschaft mit Sitz neben den Bithynischen Mariandynen u.
den Paphlagoniern (Herod. I,28), ebenso im östlichsten, einer neben Armenien, od. schon auf dessen Grund u.
Boden; die Gegend dieser armenischen
Chalybes (Xenoph. Anab. IV. c. 5) trifft zusammen
mit dem Land Thogarma od. Thorgama
(Ezech.
#e* Ezech.°]Die Bibel. Das Alte Testament. Der Prophet
Hesekiel (Ezechiel). – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”,
S. 83: Ezech. XXVII.14. XXXVIII.6.
Schließen ), mit dem
wieder jene nordische Gegend als einerlei erscheint, deren Reichthum
an Metallen – Eisen, Kupfer, Gold, Silber –
von Jeremia
, Ezechiel
[,]
Strabo, Plinius
gepriesen wird. Vom obern Euphrat herüber haben Karavanenen Karavanen
Armenische u. Kaukasische Natur[-] u. Kunsterzeugnisse nach Tyrus
geführt.
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 3)
Schönfärbereien v. Tyrus; Phönicier
erhielten Wolle v. aramäischen u. arabischen Hirtenvölkern, deren Schafzucht berühmt (Herod. III.113), z. Th. aber auch v. dem an feiner Wolle reichen Spanien (Strabo III.213)[.]
Gefärbte feine Wollzeuge
[fanden] starken Absatz: purpurroth,
veilchenblau, hellgelb |46 bei frühern Griechen wie bei
Morgenländern, die Prachtgewänder, Vorhänge, Teppiche u. andre
Decken. Ausser den phönizischen Färbereien auch jonische, namentlich Miletus (nach Tyrus) die besten der in
der Wolle gefärbten Stoffe; in einem gewissen Ruf auch
die
phrygischen. Die Färbstoffe grossentheils aus Pflanzen; ⦗Pflanzenroth u. a. [die]
Blüthen der wilden Granatäpfel
(Balaustium) bes. häufig auf Samus
gesammelt; Hyacynthenblüthe; dann die
Scharlachbeeren aus Lusitanien, Hispanien,
Attika etc.⦘ dann aus 2erlei
Arten Schnecken, grösseren (Porphyra, Purpura) im Meer gefangen, u.
kleinern (buccinum) v. Felsen u. Klippen am Strand gesammelt. Sie
fanden sich im ganzen östl. u. westl. Theil
des Mitländischen Meers, u. im
Ägäischen: an den troischen Vorgebirgen Sigeum u. Lectum, an der
karischen Küste, im Euripus, v. bes. Güte an Küste von Lacedämon; Auch dort (Lacedämon) Färbereien,
ferner sardische u. kretische; doch phönizische die
berühmtesten.
Ordnungsziffer
von Marx.
Schließen
3 4) Den
Griechen aus den Phönicischen
Kunstwerkstätten zugeführte Waaren:
Sibergeräth Silbergeräth
(Sidon) Kleinoden, Geschmeide, elfenbeinerne
Platten zur Bekleidung v. Wänden, Arbeiten u. Zierrathen v.
Elfenbein. ⦗Die Phönicier erhielten Elfenbein aus
Aethiopien u. Libyen, bes. v. Kerne; ditto die
Gazellenhörner, woraus sie Griffe für
Saiten-Tonwerkzeuge arbeiteten.⦘ Glaswaaren
(Becher etc)
Eine der längsten u. ältesten Karavanenstrassen, deren Anfänge im inneren u. oberen Asien, in Baktrien, Oberpersien, Medien, Assyrien; vereinigten sich an 2 Orten in Ober-Mesopotamien (bei Karrhä) u. etwas westlicher bei Anthemusia; Ebenso Uebergang über Euphrat an 2 Stellen: bei Zeugma ⦗bei Anthemusia, unmittelbar an der Ueberfahrt liegend⦘ u. weiter unten Thapsakus ⦗hebräisch Thiphsach, was auch Furt bedeutet, Trajectus, deutsch verderbt Trecht od. Tricht, als Utrecht (Ultrajectum), Dor-trecht, Maas-tricht⦘; bis nach Thapsakus nahm auch ein aus Indien, über den persischen Meerbusen laufender Waarenzug seine Richtung, wobei Güter entweder den Euphrat herauf bis dahin geführt od. schon in Babylon ausgeladen u. zu Land weiter befördert. Zwischen den genannten Stapelplätzen in Mesopotamien u. am Euphrat – und den phönicischen Städten (bes. Tyrus) vermittelten aramäische Kaufleut, die hierzu eine Menge v. Lastthieren u. Knechten unterhielten u. f. eigne Rechnung u. Gefahr die Güter v. jenen Tauschplätzen durch die Syrische Wüste in die Seestädte führten; ein Verkehr, den die Phönicier, wie ihren gesammten Landhandel, nur passiv führen konnten. Von Thapsakus wandte sich die Caravanenstrasse zuerst südlich, wo erste Hauptlagerstätte Tadmor (griech. Palmyra), (angelegt v. Salomon); weiter lief die Strasse südwestlich nach Damaskus; v. da nach Tyrus. ⦗Nach Verfall desselben ging Zug eine Zeitlang nach Gabba od. Gaba, ein Ankerplatz im westl. Palestina, in der Nähe des Meerbusens u. Hafens v. Ptolemais od. Akko. Die Natur der Steppenländer bringt es mit sich, dass die Strassen durch dieselben an gewisse Richtungen gebunden sind, also nothwendig immer dieselben bleiben p. 92⦘. Vom Ober[-]Euphrat, ja vom Obertigris bis ans mitländ. Meer wurden wahrscheinlich die Handelsgüter nicht von einer u. derselben Karavane geführt, |47 sondern dienten die genannten Zwischenplätze zum Umsatz. Tyrier hatten also schon aus 3ter od. 4t Hand gekauft, allen Zwischenhändlern ihre Auslagen ersetzt. Wie theuer daher erst f. die Griechen; aber die Abnehmer hoffärtige Reiche u. was auf den Markt kam, [waren zum] grossen Theil Sachen des Aufwands: Citronen u. Pomeranzen (i. e. persische u. medische Aepfel); wahrscheinlich Reis (aus Syrien, Persien, Baktrien) Edelsteine, feine Leinwand, Damast (Polymitum), purpurfarbne Kleiderstoffe, schöne Decken; persische Fussdecken mit eingewirkten Thiergestalten.
Tyrus ferner in diesem Zeitraum die einzige Niederlage, woraus die Griechen mit den Reichthümern Indiens, Arabiens u. der Ostküste v. Afrika versorgt wurden.
Strassen der arabischen Unternehmer
dieses Handels: seine erste Spur in Südhälfte
des westl. Theils v. Arabien; hier nahm lange,
v. Natur vorgezeichnete Strasse ihren Anfang, erstreckte sich immer
in nördlicher Richtung durch Arabien bis nach
Syrien, u. auf der die
Waaren weiter u. weiter v. einer Völkerschaft an die andre
abgesetzt, (Strabo XVI) bis sie zu
den Phöniziern gelangten, die sie dann mit grossem
Gewinn verschifften. Viel Antheil an diesem Bei
Hüllmanns, S. 95: Waarenvertrieb
Schließen Waarenbetrieb die
Sabäer u. Dedaniten
⦗im südwestl. u. westl.
Theil Arabiens, beide standen in Handelsverbindung mit
der gegenüberliegenden äthiop. Küste, u. tauschten von
dort ein Gewürze, Ebenholz, Gazellenhörner;
auch Schiffahrt fand statt vom nordwestl. arab.
Meerbusen bis an die Küste der Sabäer.
Nördlich v. den Dedan lief die Fortsetzung der
Karavanenstrasse durch das Land der Thema (letztres Volk
als ein idumäisches im Peträischen Arabien
bezeichnet v. Jeremias u. Ezechiel)[.] Weiter gelangte der Karavanenzug in
[das] Land Kedar, angrenzend an
die
Peträisch-arab. Nebajoth oder Nabathäer. Eine Landschaft dieses nördl. Theils v. Arabien im Zeitalter
der Hebräischen Dichter war auch Idumäa.
Wenn der letzte Theil des eben abgehandelten Waarenzugs ebenfalls zu Land stattfand, durch das peträische Arabien, so Petra der Hauptstapelplatz u. nach Griechenland kamen dann die Waaren über Tyrus. Aber auch Spuren vorhanden, dass sie zu Schiff nach Aegypten u. von da durch die Phönizier unmittelbar in die griechischen Häfen geführt. Bei Memphis befindliche umfassende Niederlassung der Tyrier (Herod. II.112), zunächst für Handelsverbindung mit Aejypten; wurde diese ausgedehnt bis nach Aethiopien, so leuchtete Vorzug des Wegs dahin an der Küste hinauf ein, da die Beschiffung des Nil’s mühsam u. gefährlich war, in Aegypten wegen der vielen durch vorspringende Felsen bewirkten Krümmungen, Strudel u. Klippen, u. oberhalb desselben wegen der grossen Wasserfälle (Diodor, Herodot).
Phönicier bezogen u. setzten grossentheils nach Griechenland ab, aus Aethiopien: Elfenbein, Ebenholz, Edelsteine, Silber, Gold, Weihrauch, u. Zimmt. Weihrauch, Balsam u. andre wohlriechenden Harze [gehörten] zu den gangbarsten Handelswaaren im morgenländ. u. griech. Alterthum. Die Thieropfer – unter Hirtenvölkern entstanden –; Andacht lehnte sich daran; da Bauch der Thiere geöffnet werden musste, war Räucherwerk unentbehrlich. Das in Syrien am Libanus gewonnene [ist frühzeitig bekannt gewesen;] |48 als das edelste galt das Arabische; die Sabäer erzeugten v. diesem, verkauften aber ausserdem mit ihrem äthiopischen u. gewonnenen bei Persien, i. e. die im südöstl. Arabien liegenden, an vorzüglichem Weihrauch ergiebigen Küstenländer Kana u. Sachalites, aus deren Häfen in der Folge die vielgesuchte Waare zu Schiff an die Mündung des Euphrat, auf den Stapelplatz Diridotis od. Teredon geführt wurde.
Myrrhen u. Storax ebenfalls Produkte Arabien’s; aus selbigem u. Indien: Heilkräuter (Plin. XXII,24), namentlich Galbanum u. Balsam; doch auch letzterer vorzüglich in dem den Phöniciern benachbarten Syrien.
„Arabischer Kostus“ ⦗in der That nur weniger davon arabisch; meist erhielten ihn die Araber damit nur [durch] Zwischenhandel – aus Indien⦘ Dies Gewürz wahrscheinlich Zittwer (Wurzel v. Curcuma Zedoria Zedoaria) ⦗was jezt in den Apotheken unter dem Namen Kostus verkauft, nicht Wurzel, sondern Rinde⦘
Von andern Gewürzen Indiens fallen noch in diesen Zeitraum: Pfeffer, Narde, Amomum, Kardamomum, Komakum (Muskatnuss?) ⦗Theophrast. hist. Dioscor.⦘
Was im heutigen brit. Handelsgebiet – Indien, waren im Phönikischen die einander gegenüberliegenden Küstenländer der westl. Gegend des mitländ. Meers – Libyen u. Hispanien. Aus Lybien Libyen die hesperidischen Aepfel (Punische od. Granataepfel, ῥόαι. Obgleich diese gedeihn in den östl. Gegenden des mitländ. Meers, in Kilikien, Kyprus, Aejypten, sind sie doch zuerst aus Lybien Libyen (Carthago) v. den Phönikern eingeführt worden.
Phönicier rückten allmälich vor, v. Palästina u. Aegypten aus, immer weiter nach Westen, an der Küste entlang, bis unterhalb der Strasse (des Herkules), wo dann die Ueberfahrt in das südwestliche Hispanien nicht schwer fiel. Sehr früh Niederlassung der Tyrier v. den Mündungen des Baetis (Guadaquivir) ostwärts bis Gades (Strabo III.221), unbekannt wie tief sich erstreckend in das innere Land. Tartessus wahrscheinlich der frühere Namen jenes Flusses; ein Landungsplatz gleiches Namens mag an einer v. den Mündungen eingerichtet worden sein. Dann die Benennung übergegangen auf das dortige tyrische Gebiet, Phönikisch, also ursprünglich, Tarsis od. Tartis, griech. Form: Tartessus. Hier f. den phöniz. Activhandel vortreffliche Aussicht: Wein, Getreide, Scharlachbeeren, Oel, Honig, Wachs, feine Schaafwolle, Flachs, Hanf in dem Land in Menge u. Güte. Am wichtigsten aber sein unterirdischer Reichthum. Aus den ergiebigen span. Gruben die meisten Metalle, welche die Tyrier an die Griechen absetzten, namentlich Silber, Blei (Diodor V.35 Pseudo-Arist. Oecon. II ed. Schneid. p. 28); sehr bedeutender Ertrag der Goldbergwerke (Strabo III.216. Plin. XXXIII.4.) u. Silbers (Diodor V.35. Strabo II III. Plin. l. c.) Blei u. Eisen (Strabo III), Rothstein (Ezechiel, |49 Strabo.[)] Zinn (Ezechiel XXVII. Diodor V,38; Strabo III) aber reichere Fundgrube v. Zinn fanden die Phöniker in Britannien (κασσίτερος); suchten ihre Fahrten im atlantischen Meer geheim zu halten.
b) Handel sämmtlicher Griechen mit den Umgebungen
des mittelländ. u. aegäischen Meers, mit Spanien,
Gallien, Italien, Sicilien, Libyen, Aegypten, Kleinasien.
Gelang den Anstrengungen der Phönicier nicht die Alleinherrschaft in den westlichen Gewässern zu behaupten.
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 1) Phokäer (Jonier),
einheimisch an der weit entlegnen kleinasiat. Küste, sei es
durch nothgedrungne Auswanderung od. Verschlagung #e* Verschlagung°]
Verschlagen, d. h. etwas läßt jemand durch besondere
Umstände irgendwohin geraten oder gelangen
Schließen v.
Kauffahrteischiffen ⦗so z. B. Herod. IV.125 152: Ein Samisches Schiff auf Fahrt nach Aegypten durch Stürme
nach Tartessus gerathen⦘, setzen dem Vordringen
der Phöniker entlang der Küste v. Spanien u.
Gallien Grenzen. Seeräuberzüge (genannt »Fahrten«) der
Phokäer in den
Adriatischen, Tyrrhenischen u. Römischen
Gewässern (Herodot I,163 etc)
machten sie im allgemeinen bekannt mit Zustand des
südwestl. Europa’s. Bei Vordringen der
Perser nach Jonien verlassen erbitterte Haufen die
Heimath, suchen dort neue auf. (Herod. l. c.
Justinus XLIII.3 Pausan. X.8) Einer davon gelangt an Mündung des
Rhodanus, nimmt Stück Land in Beschlag, lebt v. Fischfang,
Plünderung der benachbarten Küsten, verbunden mit einigem
Handel. So erwachsen Massilia (Marseilles)
[(]Sieh u. a. Strabo, IV.270. Liv.
V.34. XXXIV.9.) Marx schrieb hier zur Orientierung an
den Seitenrand: „Massilier“
Schließen Sie zeigten in Anfängen viel
Unternehmungsgeist, knüpften Handelsverbindungen an, errichteten
Waarenablager, wovon einige erhebliche Ortschaften wurden, sorgten
für Kriegsflotte etc[.] Am weitesten
dehnten sie ihre Wirksamkeit aus in westlicher u. südwestlicher
Richtung, gründeten an den
Küsten v. Gallien u. Hispanien
Töchter-Anstalten: Rhodanusia (od.
Rhadanusia) am gleichnamigen Fluss; Agathe
(Agde).
Im heutigen nordöstl. Catalonien »Rhode«, zuerst
ein Ankerplatz der Rhodier, woher der Name, u.
daneben eine Marx schrieb
hier zur Orientierung an den Seitenrand: „Massilier“
Schließen Ortschaft
schlechthin genannt „Niederlage“, Emporium (Strabo III.241. XIV.967, Plin. III.3), bei den Römern Emporiae, jezt Empurias od.
Ampurias.
Viel weiter südwestlich, in Valencia, südlich nicht weit vom Fluss Sucro (Xucar), in der Richtung auf Neu Carthago, noch 3 massilische Anlagen, wovon Dianium (Denia) die vorzüglichste. (Strabo III.239. Plin. III.3)
Nach Osten scheinen die
Marx schrieb hier zur Orientierung an
den Seitenrand: „Massilier“
Schließen Massilier nicht weiter gekommen als bis Monaco; v. Marseilles bis dahin 4
Töchteranstalten: Tauroëntium, Olbia,
Antipolis (Antibes) Nikäa (Nizza)
(Strabo IV. Polyb. XXX.4. XXXIII.4.
Plin. III.45)
Also Massilier führten activen Zwischenhandel an dem ganzen bezeichneten Küstenstreifen u. ihre Coloniestädte griffen dadurch ein, dass sie die Landesproducte vermittelst eines Passivbinnenhandels bezogen u. in Waarenlagern ansammelten. Auf dies Seegebiet aber, von Mündung des Varus, der Italien u. Gallien scheidet, bis an Sucro, machten die Karthager u. Tyrrhener Anspruch. Früh schon Sieg der Massilier über diese (Thucyd. I.13. Paus. X. c. 8. Herodot I.166)[.] Beweist ihr schnelles Fortschreiten im Seewesen etc (Strabo IV.272.73. Caesar de bello civ. II.22; id. für das gleichfolgende: de bello Gall. V.53. VII.75.)
Einen Hauptzweig des Landhandels bildeten die Geschäfte mit Britannien. Der Vertrieb der Waaren dieses Landes – bisher in Händen der Phönicier zur See – [hatte] den Zug durch Gallien nach Massilien genommen. Das nordwestl. gallische Volk der Veneter scheint das Triebwerk in Bewegung gesetzt zu haben, u. ihr Hauptort Dariorigum (Vannes im Meerbusen Morbihan) an der Südküste v. Armorica, der Stapel gewesen zu sein, wohin diese Zwischenhändler die brit. Produkte – Zinn, Blei, Schaaffelle – brachten. Zur Weiterbeförderung der Güter zu Land, durch Gallien 30 Tagreisen nöthig. Die Massilier gaben als Equivalent ihre eignen Producte: Salz, irdene Geschirre, Metallwaaren, wozu sie die Stoffe aus ihren spanischen Colonien holten. (Diodor V.22. Strabo III, Plin. IV.16. XXXIV.[)] |
50Phokäer (Jonier): Ein andrer der beim Vordringen der Perser ausgewanderten Haufen gerieth an Westküste v. Unteritalien, legte dort Grund zu Parthenope (Neapolis); kamen zu diesen Stiftern später hinzu andre Ansiedlergesellschaften: Rhodier, Euböische Chalkidier u. Kumäer, deren Abkömmlinge; auch Athener u. Pithekuser; diese erweiterten die Anlage.
Ebenso: Dikäarchia (später Puteoli, das bes. Wichtigkeit erhielt, soll bewirkt worden sein durch Hinzukommen von Samiern), erst diente der Ort blos den benachbarten Kumäern als Hafen. Ferner: Hyela od. Elea in selber Gegend. Lagaria, auf der Ostküste, in Nähe v. Sybaris, wird den Phokäern in Verbindung mit Epeern zugeschrieben.
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 2)
Dorischer Stamm:
Ihr Feld: die oestliche Küste v. Unteritalien nebst Sicilien, behaupten dort Ueberlegenheit seit 2ten Hälfte des 8ten Jhd a. C. n. Als Mutterland der meisten Anlagen [ist] der Peloponnesus bekannt (Thucyd. I.12)
Dorisches Syrakus: Wichtigste dieser u.
aller griech. Colonien: Syrakus (Tochter
Korinths) (Thucyd. VI.3
Strabo VI) Syrakus beweist, dass Seeplatz mit geräumigem Hafen u. liegend in
einem mit Gütern der Natur reich begabten Land, deren Vertrieb ins Ausland vermittelt auch ohne
selbstthätigen u. Zwischenhandel[,]
reich u. mächtig werden kann. Passivausfuhr v.
Getreide wichtigstes Geschäft; unter gewissen Umständen
gingen beträchtliche Vorräthe davon nach Attica (Xenoph. Oecon #e*Xenoph.
Oecon°] [Xenophon:] Xenophontis Oeconomicus … recensuit Jo.
Gottlob Schneider. In: Xenophontis quae extant. Ex librorum
scriptorum fide et virorum doctorum coniecturis recensuit et
interpretatus est Jo. Gottlob Schneider. T. 1–6. T. 5.
Lipsiae 1815.
Schließen . XX.27 Demosth.
adv. Dionysiod.
#e*Demosth. adv. Dionysiod.°] Siehe Demosthenes
adversus Dionysodoros. In: [Demosthenes:] Oratorvm graecorvm
princeps est Demosthenes … In Hüllmanns „Handelsgeschichte
…”, S. 122: Demosth. adv. Dionysiod. ed. Reisk.
p. 1285.
Schließen ) Die
griech. Schiffe, die in Sicilien diese u.
andre Früchte einluden, brachten dafür Bei Hüllmann, S. 122: Arbeiten des
Kunstfleißes
Schließen Industrieproducte. Syrakus blieb stets erster Handelsplatz der Insel.
Marx schrieb
hier zur Orientierung an den Seitenrand:
„Agrigentum“
Schließen Dorische
Rhodier.
Rhodier auch bedeutende Gründer: Agrigentum od. Akragas; ferner Gela,
gemeinschaftlich mit den stammverwandten Kretern.
Sybaris u. Tarentum: An Ostküste Grossgriechenlands standen in der frühern Zeit erst voran Sybaris: gegründet v. Doriern, sei es von Rhodiern od. was glaublicher v. Achäern u. Trözeniern. Milesier mit ihnen einträglichen Handel, holten Sybaritischen Wein ab, brachten dafür, ausser den Arbeiten Kleinasiens, ihre verrufnen, weichlichen Kleiderstoffe. [Der] Sybarit liebte alt zu werden at home, auf den Brücken seiner beiden Flüsse Krathis u. Sybaris. Tarentum, im Grosshandel weit wichtiger; gestiftet v. Lakedämoniern allein od. mit diesen verbunden mit Kretern. Tarent hatte die mächtigste aller Kriegsflotten der Gegend (Strabo VI); Hauptstapel f. die Güter, umgesetzt zwischen den ital. sicil. u. griech. Lagerplätzen (Polybius. X,1) Zunächst ging der Zug dieser Waaren u. der aus Lybien Libyen kommenden, in den Krissäischen u. Korinthischen Meerbusen, v. da geschah Verbreitung mit Landfracht, z. Th. bis nach Böotien.
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 3)
Fahrt nach Libyen
hatten die Griechen den Phönikern abgesehn. Zuerst Samier, in einer Oase eine Colonie v. ihnen erwähnt. (Herod. III.26)
Kyrene:
Kyrene, eine Colonie v. Thera (Herod. IV.152. Strabo XVII.
Plin. XIX.3) v. ergiebigem Boden, reizender
Gegend, Lage in der Nähe des Meers u. Aegyptens.
Der Handel seiner Bewohner – auf eigne Rechnung –
beschränkt auf Aegypten u. Innere v. Africa. Beschäftigten sich wenig
mit Schiffahrt u. Seehandel; liessen die aus Africa eingeführten Waaren u.
denen in ihren Werkstätten gefertigten u.
die ihr Gebiet hervorbrachte, durch
die
Griechen, selbst durch Pontische v. Heraclea
(Demosth. adv.
Callipp.
#e*Demosth. adv.
Callipp.°] Demosthenes adversus Kallippos. In:
[Demosthenes:] Oratorvm graecorvm princeps est Demosthenes …
In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 125: Demosth. adv.
Calipp. R[eiske] p. 1236.
Schließen ) abholen. Unter ihren
Kunstproducten: Salben aus Rosen; geschnittene
Steine
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 4)
Verkehr mit Aegypten:
Die äjyptischen Küsten für die Griechen durch Seeräuber zugänglich gemacht; (Her. II. Diod. I.67) solche dienten auch Thronräubern u. Emporkömmlingen als Söldner. Zuerst Verkehr zu See |51 zwischen Griechen u. Aejyptern wahrgenommen im 1st Drittel des 7 Jhdrts (a. C.); erste Spur findbar dabei die von Samiern; (Her. IV.152) (id. III 39–43. Thucyd. I.13. Diodor. I,95. Herod. II.178) erhielten Bewilligung eines eignen Platzes zur Ausübung ihrer Religion, brachen Bahn für andre Griechen, die den eröffneten äjyptischen Markt besuchten. Den Aegineten u. Milesiern ward einzeln dieselbe Vergünstigung.
Dann aber Zusammentritt der
Handelsleute aus den übrigen Griech.
Colonien in Kleinasien u. benachbarten Inseln; stifteten,
obgleich verschiedner Bekennungen, das s. g. Marx
schrieb hier zur Orientierung an den Seitenrand: „Hellenium“
Schließen
Hellenium
. Mitglieder
aller 3 Hauptstämme nahmen daran Theil:
- Joner (v. Phokäa; Chius; Teus, Klazomenä;)
- Dorier (v. Halikarnassus, Phaselis, Rhodus, Knidus)
- Aeoler (blos Mitylener auf Lesbus)
Der
kirchliche Verein
wurde erweitert zum kaufmännischen; das
Hellenium erwarb nicht nur die Erlaubniss einer Handelsniederlassung, genannt Marx
schrieb hier zur Orientierung an den Seitenrand: „Naukratis“
Schließen
Naukratis
, nebst einem
Hafen an der
Kanobischen
Bei Hüllmann, S. 128:
Nil-Mündung
Schließen
Nielmündung
, zu gründen, u. die
Aufseher des letztern aus seiner Mitte zu stellen, sondern
wirkte auch aus #e* wirkte auch aus°] erwirkte
auch
Schließen
Niederlagsrecht für den Platz; so
dass eingehende Waaren nirgends anders als
in genanntem Hafen gelöscht werden durften. (Herod. III II 178.)
Bewohner v. (Cerigo) Kythera, Insel geraume Zeit unter spartanischer Herrschaft, gelegen südlich vom Peloponnesus, benutzten die Lage zu einer Waarenvermittlung zwischen Griechenland auf der einen Seite, Aegypten u. Libyen auf der andern. Meist aber trieben die Griechen ihre Geschäfte mit Aegyptern unmittelbar u. selbstthätig.
Hauptausfuhrartikel aus Aegypten:
- 1) Getreide; bezogen v. mehren griech. Staaten, hauptsächlich v. Athen. So oft der Attische Kornwucherer, bei Berechnung der polit. Zustände u. nach Vergleichung der Preise zu gewinnen hoffte, zog er unter den Kornkammern Griechenlands – der Sicilischen, Libyschen u. Pontischen – die Aegyptische vor. (Demosth. adv. Dionysiod. Xenoph. de repl. Ath. II.7.)
- 2) Papyrus; zu Tauen, Segeltuch, andrem Gewande;
- 3) Rohr; Heilkräuter; feine Leinwand.
Dagegen lieferte Grieche: Oel u. Wein. (Attica führte am meisten Oel aus, Lesbien am meisten Wein)
Ordnungsziffer von Marx.
Schließen 5)
Verkehr mit Kleinasien
Attika unterhielt mit den südöstl. Gegenden des Mittelmeers nicht unbeträchtlichen Verkehr; selbst Phönizier mussten ihm ihre Häfen öffnen (Thuc. II.69).
Die Phaseliten in Lykien (dorische Colonie), fast so berüchtigt wie die Phöniker der früheren Zeit, reisten selbst nach Athen, doch besuchten auch attische Aktivhändler ihren Hafen. Für eigne Rechnung brachten Kyrier, wie Rhodier, Getreideladungen in den Pyräus; dagegen auch Kaufherrn v. Athen dahin gefahr gefahren , vorzüglich mit Ladungen v. Hymettischem Honig.
Auf Veranlassung der persischen Kriege wurden die Griechen mit dem Innern v. Asien bekannter: eröffnete ihrer Handelsthätigkeit weites u. reiches Feld.
- 1) die Erzeugnisse v. Lydien u. Phrygien kamen wohlfeiler auf den griechischen Markt, da die gewinnsüchtigen Phöniker nicht mehr im Spiele.
- 2) Mit Benutzung der durch diese beiden Landschaften führenden bequemen Heerstrassen versuchten die Griechen unmittelbare Unternehmungen nach Persien.|
Lydien: Sein Gold im Alterthum fast sprichwörtlich. Ergiebige Gruben davon das Tmolusgebirg; daraus entspringend der Paktolus;
Sardes; lag am Paktolus; welcher früher viel Goldsand lieferte. Ein vorzügliches Geschäft der Sardischen Kaufleute Handel mit unverarbeitetem Gold; eben daher kam ψευδάργυρος, unechtes Silber, nicht zu verwechseln mit Quecksilber, welches – gediegen – die Griechen kannten unter Namen: ἄργυρος χυτός.
Paktolus floss in Hermus; so Wasserverbindung zwischen Sardes u. Meer; Sardes wurde so Mittelpunkt grosser Handelsgeschäfte zwischen Europa u. Asien. ⦗Einem der Stämme, aus welchem die Bürgerschaft v. Sardes zusammengesetzt[,] blieb der Name Asia (soll von einem alten Beherrscher herrühren. Her. IV.45), war auf ganz Mäonien od. Lydien ausgedehnt.[⦘]
Nächsten Handel mit Lydien, bes. Sardes, hatten Phokäa und Smyrna wegen ihrer Lage unfern der Mündung des Hermus. Unter den Staaten des Mutterlands nahm Attika daran Theil.
Ephesus: für Binnen- u. Land-handel Klein-Asiens Seitenstück zu Sardes: Hauptplatz f. den Verkehr der Länder diesseits des Taurus, mit Strassen in das Innere.
Strasse: führend v. Sardes nach Phrygien über Kydrara auf der Grenze beider Länder, u. über Kolossä bis zur grossen u. reichen Stadt Kelänä, am Ursprung des Mäander.
Grösste aller Strassen: von Sardes nach Susa (im westlichen Persien); lief durch Phrygien, Theil Kappadokiens, durch Kilikien, Armenien, Medien, über Halys, Euphrat u. Tigris bis an den Choaspes, mit 111 Ruhestätten u. Herbergen. Dies zunächst bestimmt f. die Züge des Heers u. die Reichsverwaltung; doch die sichre u. bequeme Strasse diente auch zur Waarenbeförderung.
c) Pontischer Handel.
Sage des Argonautenzugs – auf Plünderung ausziehende Abentheurer, u. zwar Griechen, nicht Phönizier. Ueber letztre vieles gefabelt. Z. B. An Mündung des Tyras ⦗Dnjestr⦘ lag Ort genannt Ophiusa (der aber auch nach dem Flusse (Tyras) benannt wurde, wie das der Fall bei Tanais u. Phasis); aller Wahrscheinlichkeit nach eine der vielen Milesischen Colonien; daraus hier gedeutet: tyrische Niederlassung am Ausfluss des Tyrus.
In Odyssee schon Jason, sein Schiff u. Aeetes erwähnt (Odyss. XII.70.73) Spur v. Ansiedlung im Pontus schon bei Homer , wenn Kytorus (Odyss. II.853) zweifelsohne zu deuten auf die später vorkommende gleichnamige Griech. Stadt, welche eine Waaren-Niederlage v. Sinope. (Strabo XII.)
Bei Hesiod einige Kenntniss der nördlichen Gegenden; Scythen; Istrus u. Phasis genannt, Tauris angedeutet[.] Von Eumelus ein Gedicht nicht viel späteren Ursprungs, worin Kolchis genannt.
Nach Herodot IV.76.77, Aelian. hist. var. V.7., Diog. Laert. I.8 Anacharsis (Scythe) zu Solon’s Zeiten bis nach Athen gereist; Befreundung der Skythen mit den Griechen u. ihrer Sprache zu erklären aus der Verheirathung Skytischer Grossen mit Pontischen Griechinnen. Daher wissen Choerilus (bei Strabo) u. noch mehr der frühere Aeschylus manches vom scyth. Land u. Volke ; Aeschylus kennt, ausser den Skythen u. Kolchis, auch den Kaukasus mit seinen Eisenwerken, u. sogar die Mäotis (sieh Gefesselte Prometheus) Sprichwörtlich galt jedoch als letztes Ziel aller Schiffahrt nach dem Pontischen Norden – der Phasis.
Mit Herodot beginnt eigentlich die Kunde dieser Gegenden, sah einige davon selbst, sammelte an Ort u. Stelle weitere Nachrichten. Er veranschlagt die Fahrt vom thrakischen Bosphorus bis an den Phasis zu 9 Tagen u. 8 Nächten; die |53 Rhodier haben in der späteren Zeit nur 10 Tage von der Mäotis bis in den Hafen ihrer Hauptstadt gebraucht.
Megarer u. Milesier die ersten, die festen Fuss an den Küsten der Propontis u. des Pontus gefasst. (beide Völker verdrängten sich manchmal anfänglich)
Megarer: wahrscheinlich ausgewanderte Missvergnügte u. nothgedrungne Seeräuber, setzten an geeigneten Stellen ihren Streifereien ein Ziel; benutzten die Lage ihrer Niederlassungen zu einem Küstenverkehr.
Heraklea, an Nordküste v.
Bithynien, im Land der Mariandynen, erst v.
Milesiern als geeigneter Stapelplatz erkannt u. gegründet; dann aber
besetzt v. übermächtigen Megaräern Megarern, verbunden mit Böotern, bes. Tanagräern, worauf es zu
stark besuchtem Hafen ausgebildet. Unstreitig Marx
schrieb hier zur Orientierung an den Seitenrand: „Megarer“
Schließen megarische
Niederlassungen: Astakus (nicht weit v. Nikomedien in Bithynien, unter Theilnahme v.
Athenern angelegt; Kalchedon, Selymbria, an Südostküste v. Thracien, u. an
der Propontis, Mesembria an
der Nordostküste, südlich v. Odessus. Die 3 ersten
gegründet gegen Ablauf des 7t u. während des 6t Jhdts, die letzte zur
Zeit des
Darius.
Milesier: (weit den Megaren voran an Kühnheit der Handelsentwürfe etc) unternahmen sobald die Bahn gebrochen, Entdeckungsreisen, um Lagerplätze für den Handel dahin einzurichten.
Byzantium: erste Anlage scheint v. den Megarern gemacht, diese verdrängt v. den Milesiern.
Milesier: Standen, vermöge ihrer Mutterstadt, mit Innerem v. Klein- u. Vorderasien in Verbindung u. waren bekannt mit den dortigen Handelswegen. Zahl der v. Milet gegründeten Colonien auf 75–80 angegeben; worin wohl einbegriffen die v. milesischen Töchteranstalten gestifteten Colonien, wie Trapezus von Sinope, Anchiale von Apollonia, Kalatis u. Chersonesus v. Heraklea. Milesier rückten allmählich in diesen Nordischen Gewässer Gewässern vor, wie noch im vorigen Jhdt die Franken in die Levante.
Hauptcolonien derselben: Abydus (am Eingang in die Propontis) Lampakus Lampsakus u. Amisus, bei welchem letzteren attische Ansiedler hinzu kamen. ⦗beide irrig f. Phokäische Anlagen gehalten. Phokäer lagen dem Pontus näher durch ihren mehr nördlichen Muttersitz; doch nur mit den Küstenländern u. Inseln des Mittelmeers, bes. den westlichen, beschäftigt.⦘; Niederlassungen zu Prokonnesus u. auf Kyzikus (Strabo XIII. XIV) sind Fortschritte des milesisch-pontischen Handels. Endlich Pflanzstädte in den Umgebungen des verrufnen Meers, [die] wichtigsten an östlichen, nördlichen u. westlichen Küsten:
- Phasis, an Mündung des gleichnamigen Flusses, erheblich wegen Waarenzug über den Rücken des Kaukasus;
- Dioskurias (später Sebastopolis), einer der am meisten besuchten pontischen Häfen;
- Tanais an Mündung des gleichnamigen Flusses.
- Pantikapäum an Ostküste der Taurischen Halbinsel; weiter südlich, ebendaselbst: Theodosia;
- Olbia od. Borysthenes an Mündung dieses Flusses, od. eigentlich an der des Hypanis in denselben.
- Odessus, an der Nordküste v. Thrakien.
Nordische Zusatz von
Marx.
Schließen (i. e.
pontische) Waaren, eingeführt nach Griechenland; kommen in grösserer od.
geringerer Entfernung aus dem
grossen Länderbogen vom Kaukasus bis an den
Hämus, worin die z. Th. grössten europäischen
Stromgebiete liegen, die des Tanais, Borysthenes,
Hypanis, Tyras u. Istrus, geschieden durch waldige
Gebirgszüge. Durch die beiden Gebirgsstämme, östlichen u.
westlichen, Kaukasus u. Hämus, jenes geographische Ganze abgeschlossen, das die
Griechen Skythenland nannten, wurde bei erweiterter geograph.
Kenntniss immer nördlicher gerückt. ⦗Bei #e84 Bei bisWalachei.°] Nicht bei Herodot,
sondern „Nach der neueren Erdbeschreibung“ umfaßt das
Skythenland des angegebene Gebiet. – In Hüllmanns
„Handelsgeschichte …”, S. 145, Fußnote 55.
Schließen
Herodot, IV, umfasst das
Skythenland: [das]
Südliche Europäische Russland; südöstl.
Litthauen, Polesien, Wolhynien,
Podolien, Bessarabien, Bukowina, Moldau, Walachei.⦘|
Die vielen Waldungen dieses Inbegriffs v. Ländern brachten viele Handelsgegenstände hervor, die auf den genannten Strömen hinabgingen, weiter in die Häfen der Coloniestädte geführt. Starke Ladungen theils v. Schiffsbedürfnissen – p. e. Mastbäumen, Planken, Balken, Theer, davon Versendung grössentheils über Pantikapäum;
- von Honig u. Wachs, jener wegen seines scharfen Beigeschmacks beliebt;
- Pelzwerk u. Felle für die griech. Gerbereien.
Aus andern Gegenden, wo ebnes Land, ergiebig f. Feldbau u. Viehzucht –, wie bes. in Landstrich zwischen Theodosia u. Pantikapäum – sehr viel Getreide; ferner Flachs, Hanf, Schafwolle, Pferde, Häute zu Schläuchen.
Einfuhren nach Athen.
Mit Bezug auf Schiffbauholz starke Ladungen
nach Athen aus Thrakien u. Makedonien, grosstheils über Amphibolis Amphipolis
. Doch die wichtigste Einfuhr aus Pontus nach Athen war Getreide; Erfahrung hatte gezeigt (Aristot. Problem. XIV.2
#e*Aristot. Problem. XIV.2°]
Aristoteles: Problemata. Oxonii 1837. – In Hüllmanns
„Handelsgeschichte …”, S. 147: Aristot. Problem. XIV. 2, ed.
Bekker p. 909 A.
Schließen ), dass die
nordische Frucht länger aufbewahrbar als die aus
wärmeren Ländern bezogne.
Sklaven eine Hauptausfuhrwaare, pontische.
Salzfische: häufige Nahrung des ärmern gemeinen
Manns in Griechenland; grosse Vorräthe konnte der Norden
davon liefern. Hellespont, Propontis, Pontus
fischreich; ebenso die Mäotis,
vorzüglich um die Mündung des Tanais;
am meisten daselbst heimisch: Thunfisch, Barben,
Störe; auf Einsalzen die
Küstenbewohner schon früh geführt, weil in jenen Gegenden (bes. bei
Dioskurias) Siedereien von Seesalz einträglicher Erwerbszweig; solches
nicht nur als Handelswaare ausgeführt, sondern auch zum Einsalzen
der Fische gebraucht (Demosth.
adv.
Lacrit. Strabo. XI. Athen. III. Pollux VI.
#e*Pollux VI.°] [Julius Pollux
(Polydeukis):] Julii Pollucis onomasticon cum annotationibus
interpretum … Vol. 2. Lispiae 1824, S. 16. – In Hüllmanns
„Handelsgeschichte …”, S. 149: Pollux VI.
49.
Schließen )
Pontischer Kaviar od. mit Salz u. Essig eingemachter Rogen vom Thunfisch u. Stör auch Ausfuhrsartikel. (Athenäus IX.1. „γάρον, ὀξύγαρον“)
Goldgewinnung in Kolchis: Alpenland; gab
Goldgruben u. Goldwäschen; viele Quellen führten Goldflitterchen mit
sich v. den Bewohnern der Thäler in dickwolligen
Fellen aufgefangen. (Plin. XXXIII.3) Die
Griechen, weniger wegen Pelzhandel, als um
Gold einzuhandeln, reisten über Tanais hinaus, weiter nach Nordosten
(Herodot. IV), bis an das
grosse Kettengebirg des Ural. Von
bergmännischer Bearbeitung der in demselben
vorhandnen Goldablagerungen, woraus jetzt
reiche Ausbeute gewonnen, keine Spur; also nicht Grubengold, sondern Goldsand,
wodurch diese nordöstliche Gegend altberühmt, Sagen von Greiffen
#e*Greiffen°]
Der Greiff (Greif; griech. gryps, latein. gryphus) war bei
den Griechen ein Fabeltier mit einem Löwenleib und Flügeln
sowie dem Kopf eines Adlers, das in Indien und auf den
Rhipäen die Goldgruben bewachte habe. – In Hüllmanns
„Handelsgeschichte …”, S. 151: 76) Herodot. IV. 13.
27.
Schließen ; [das]
kolchische Goldfell von Drachen
gehütet. Der Weg in d. das Land des v. Greiffen bewachten Golds nahm
Anfang auf Ostseite des Tanais,
ging im Allgemeinen in nordöstl. Richtung, durch ebnes
Land, bis an den Fuss eines hohen Scheidungsgebirgs. (see
Herod. III u. IV.) ⦗offenbar Ural⦘ Oestlich jenseit jenseits desselben (Herod.) lag
das
Land der Issedonen, und |55
nördlich daneben ein anderes, worin Gold; alle diese Angaben führen in
die Gegend des
Urals, also nicht des viel zu weist weit östlich liegenden Altai. Weiter als bis an den westlichen Abhang
des Ural sind die Griechen nicht
gekommen.
Wegen Reichthum an goldhaltigem Sand stand [eine Landschaft] im innern Asien in grossem Ruf: nördliche Theil der heutigen grossen Bucharei, das alte Sogdiana, im Norden des Oxus (Amu) u. davon genannt Transoxiana, neben dem westlich angrenzenden Land der Chawaresmier, dem heutigen Charesm, u. dem im Süden des Flusses liegende liegenden Lande Balk, dem alten Bactriana. So weit jedoch haben sich die Handelsreisen der pontischen Griechen nicht erstreckt. Strasse ging immer durch Persien, nördlich vom eigentlichen Indien.
Griechen gaben f. diese nordischen Produkte als Equivalente: theils Fabrikate, wozu jene Völker den rohen Stoff geliefert, den sie dann verarbeitet zurück erhielten, wie in Leder, Leinwand, Wollenzeugen, Metallgeräth. Hierzu einiger Zwischenhandel mit feinen Gewändern, die aus Kleinasien bezogen wurden u. die Lüsternheit der skythischen Herrn erregten.
Bei weitem Grösster Theil der nach dem Pontus verschifften Güter: Erträge des Wein- Oel- Obstbau, so sehr begünstigt durch das Klima.
Weinhandel gehörte zu den vorzüglichsten Geschäften der Athener; beträchtliche Ladungen in Menda u. Skiona, auf der Makedonischen Halbinsel Pallene, u. auf verschiednen Inseln als Peparethus, Kos, Thasus, eingenommen.
3 5) Handelsverfassung.
1) Beaufsichtigung des Handels:
Diebeshafen bei Athen, wo betrügerische Schiffer heimlich landeten um den Zoll zu umgehn; Lügnermarkt, wo gestohlne Sachen feil geboten, wenig verschieden vom Gaunermarkt. Bei den meisten zur Aufsicht über den Verkehr in Athen angeordneten Aemtern Einrichtung, dass die durch das Loos bestimmten Bürger in 2 Abtheilungen zerfielen, deren einer eine in der Stadt selbst das Geschäft verwaltete, die andre im Hafen. Auf dem städtischen Marktplatz durften nur Bürger ihre Waaren zum Verkauf auslegen; die Fremden auf den im Hafen befindlichen angewiesen.
Zwanzig Aichmeister (μετρονόμοι) (f. Mass u. Gewicht); ebenso viele Marktmeister (ἀγορανόμοι) Aufsicht über Verkauf aller Lebensmittel (mit Ausnahme v. Getreide); ebenso viel Getreide- Mehl[-] u. Brodtbeamte (σιτοφύλακες); davon verschieden die σιτῶναι (Verpflegungsbeamten), welche die v. der Regierung unterhaltnen Getreide-Niederlagen verwalteten.
2) Beschränkung der Handelsfreiheit.
Trotz alledem der
Kornwucher in keinem Staat soweit
gegangen als in Athen. Epidamnus
[(]
Plutarch
quaest.
Graec.
[)]
#e*Plutarch
quaest. Graec.°] [Plutarch:] Questiones Graecae. In:
Plutarchi Chearonensis, quae supersunt, omnia … Vol. 7. Lipsiae
1777, S. 191/192. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 163:
Plutarch. quaest. Graec. Reisk. VII. 191. 192.
Schließen : »Zur
Wahrnehmung der Geschäfte mit dem innern Land v. Illyrien
daselbst ein „öffentlicher Kaufmann“, „Poletes“ angestellt, der die Reisen dahin
machte, u. allen Waarenumsatz besorgte; denn die obrigkeitliche
Behörde wollte bemerkt haben, dass dieser Verkehr, wenn den Bürgern
überlassen, ihnen zum Nachtheil gereichte.« Daselbst auch die
Gewerbe sämmtlicher Handwerker für Rechnung der Regierung, durch
öffentliche Sklaven betrieben (Aristot. Pol. II,4)
|56 Die freien Bewohner (v. Epidamnus) blos Ackerbürger u. betrieben Küstenhandel im Adriatischen Meer.
3) Betrieb des Seehandels:
Grosshandel, wie jetzt in Europa u.
Nordamerika, beruht hauptsächlich auf Wechselwesen und Commissionshandel;
dagegen Zusatz von Marx. In diesem Jahr
erschien Hüllmanns Buch.
Schließen ⦗dies 1839⦘ Seehandel nach fernen Erdtheilen, wo Consignationshandel
noch unmöglich, da [ist ein]
Cargadeur
#e*Cargadeur°] Mit der Begleitung und dem Verkauf oder
Einkauf einer Schiffsladung vom Verfrachter beauftragte
Person.
Schließen nothwendig, um vortheilhafte
Gelegenheit zum Umtausch der Waaren aufzusuchen, Bei Hüllmann, S. 166:
Baarzahlungen
Schließen Baarschaften in Empfang zu nehmen,
Rückladungen anzuschaffen, wovon Gewinn zu hoffen. Aehnlich mit
dem griech. Seehandel.
Eigenthümer einer Verladung musste sich selbst mit auf Reise begeben od. durch treuen Bevollmächtigten vertreten lassen. Nur so Geschäfte Rhodischer Häuser nach Borysthenes, Attischer nach Nil zu betreiben. Wie der Cargadeur hatte der Rheder und Befrachter freie Hand, in Nothfällen, wenn Schiff auf der Reise bedeutender Ausbesserung bedurfte, zur Bestreitung der Kosten Schuldsumme aufzunehmen od., bei Creditmangel, Theil der Ladung loszuschlagen. Je oft solche Geschäftsmänner dieselbe Reise wiederholten, desto gewandter [wurden sie] die vortheilhaftesten Märkte aufzufinden.
Zwischen den
pontischen Colonien u. den Mutterstädten,
so wie zwischen Phokäa u. Massilien wäre Commissionshandel möglich gewesen; fehlte jedoch an
gehöriger Gelegenheit Baarschaften zu übermachen. Daher selbst v.
den
Mutterstädten der pontischen Seeplätze die
Eigenthümer der Waare mit an Bord; so wie Bewohner der pontischen Länder die einheimischen
Producte für eigne Rechnung u. persönlich nach
Griechenland führten. (Isokrat. Trapez.
#e*Isokrat. Trapez.°]
Isokrates: Trapezitikes. In: Oratores attici ex recensione
Immanuelis Bekkeri. Tomus secundus. Isocrates. Berolini 1823. – In
Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 167: Isocr. Trapezit. ed.
Bekker. p. 516.
Schließen ) Attische Häuser unterhielten aber Commanditen
#e* Commanditen°] Gesellschafter einer
Kommanditgesellschaft, d. h. einer Personengesellschaft, deren Zweck
auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma
gerichtet ist.
Schließen
im Pontus (Demosth. adv. Phorm.)
Rheder od. Schiffseigenthümer meist mehre Rentner in Gemeinschaft; manchmal auch Einzelne; wenn nicht selbst auf Schiff, liess seine Rechte durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen. In seinen Diensten der Schiffer und das Schiffsvolk (dies grösstentheils Sklaven.)
Theil der attischen Kapitalisten verborgten ihre Gelder zu mässigen Zinsen auf liegende Gründe.
Grossentheils Beisassen u. Freigelassene, die
unmittelbar u. persönlich, für eigne Rechnung,
den
Seehandel trieben; verschafften sich die
Auslagen durch fremdes
Capital u. zwar gegen Verpfändung der
Ladung, unter Bedingung hoher Zinsen: der
heutige Gross-Aventur-Handel
#e*Gross-Aventur-Handel°] Aventuriers (Abenteurer) oder
Aventurierkaufleute hießen seit dem 16. Jahrhundert Kaufleute,
welche, ohne eigene Mittel zu besitzen, mit großen geborgten
Kapitalien Waren einkauften, die an ferne Küsten geschafft und dort
mit reichem Gewinn verwertet wurden. Dazu wurden
Großaventurkontrakte abgeschlossen.
Schließen .
Im gleichen Fall mit solchen Befrachtern häufig
auch die Rheder; wenn Schiff zu neuer Reise mit
allen Nothwendigkeiten zu versehn, nahmen zur Bestreitung der
Anschaffungen Kapital auf, wofür sie das
Fahrzeug als Hypothek
anwiesen, u. sich zu hohen Zinsen verstanden:
die ursprüngliche u. eigentliche Bodmerei
#e*Bodmerei°] Die Bodmerei war im alten
Seerecht ein eigentümliches Darlehensgeschäft, ein An- und Darlehen
auf den Kiel eines Schiffes oder auf dieses selbst zu hohen Zinsen,
wenn das Schiff glücklich den Ort seiner Bestimmung erreicht, aber
zum Verluste der Anforderung des Darleihers im unglücklichen Fall.
Im Englischen bedeutet „bottom“ „Kiel (unterster Boden, Grundbalken)
eines Schiffes”.
Schließen . Der Boden des
Schiffs wird verpfändet. ⦗jetzt, Zusatz von
Marx.
Schließen sagt
Hüllmann, fällt beides meist zusammen; wenigstens pflegt
Gross-Aventure der Waaren nicht mehr ohne Verbodmung des Schiffs vorzukommen.⦘
Je verwickelter in Athen, bei erweitertem Seehandel, Gross-Aventur- u. Bodmerei-Verhältnisse wurden, desto mehr Rechtshändel entspannen sich, hence Gesetzgebung nothwendig. Hauptsache dabei:
Der Bodmerist wie der Gross-Aventurist erklärt in der Vertrags-Urkunde, dass er für das Schiff, u. ebenso für die Ladung, alle Gefahr übernehme, u. für den Fall grossen Unglücks sowohl auf Zinsen wie auf Capital verzichte. Dieses Risico nur übernommen durch Hoffnung abnormalen Zinsgewinns. Wenn dem Gläubiger zu seiner Sicherstellung von dem Befrachter die Ladung, von dem Rheder das Schiff, wohl auch das Frachtgeld (Demosth. adv. Lacrit.) [verschrieben wurden], so dies keineswegs unbedenkliche Hypotheken. Kam vor (Demosthen. adv. Zenothem.), dass betrügerische Schuldner es darauf anlegten, nach getroffnen Anstalten zu ihrer persönlichen Rettung, Schiff zum Sinken zu bringen, weil sie dadurch ihren Vortheil gefunden hätten; verhindert dies durch Entdeckung Seitens der Mitreisenden. Aehnliche Schurkerei bei »das heutige Versicherungswesen – das aus der Bodmerei des Altherthums hervorgegangen ist« (171)|
57Bei Abfassung des Gross-Aventur- u. Bodmereivertrags in Betracht kommend: Entfernung des Orts, wohin Fahrt bestimmt, davon abhängige ungefähre Dauer der Reise u. eben damit die Zeit auf welche das Darlehn gelten sollte; Beschaffenheit der Jahreszeit, der Gewässer, Gefahr v. Seeräubern u. feindlichen Schiffen. Ward auch berücksichtigt, dass auf der Reise selbst sich günstigere Aussichten eröffnen dürften, wodurch Schuldner bewogen würde, in andre Häfen als die vertragsmässigen zu steuern, die dann ebenfalls namentlich angegeben wurden. Hence alle Richtungen der Reise genau festgesetzt, da in den meisten Fällen das Darlehn für die Hinfahrt u. zugleich für die Rückladungen (ἀμφοτερόπλουν) gegeben wurde; so z. B. von Athen nach Aegypten u. zurück; nach dem Pontus u. zurück, über Mende u. Skione in den Bosporus, und, nach Befinden der Umstände, bis an den Borysthenes und von da zurück. Schuldner machte sich zu Strafsumme anheischig, wenn er die Reise vertragswidrig eingerichtet. Sogleich nach Rückkehr sollte er die eingegangnen Verbindlichkeiten erfüllen, was gewöhnlich vor Zeugen geschah. War er säumig, so konnte sich Gläubiger nicht nur an der Hypothek, sondern auch an dessen Eigenthum halten.
Manche Geldreiche auch, aus Erwerbssucht, nahmen an den Seereisen selbst theil; sie gewährten ihr Darlehn blos zur Hinfahrt nach bestimmtem Seeplatz, ἑτερόπλουν, mit Bedingung, dass nach erfolgter glücklicher Ankunft am Bestimmungsort Kapital zurückbezahlt u. Zinsen entrichtet werden sollten; sie schlugen letztre dann zum Capital, u. mittelten eine Gelegenheit aus, die vergrösserte Summe auf eine neue Reise auszuthun, die sie ebenfalls mitmachten. Indem sie so ein Capital mehrmal während eines Sommers umsetzten, nutzten sie es höher, als auf jene erste Weise des Geldhandels, u. als im Waarenhandel. (Demost. adv. Phorm. id. advers. Dionysiod.)
Wenn Schiff u. Ladung sehr grossen Schaden u. Verlust
erlitten: dann was in heutigem kaufmännischen
Versicherungsgeschäft der Abandon
#e*Abandon°] Aufgabe eines Rechtes oder
einer Sache mit der Absicht, dadurch von einer Verpflichtung
(meistens zur Zahlung) entbunden zu sein. Mit der
Abandon-Erklärung gehen bei Seeversicherungen die Rechte an
dem versichterten Gegenstand auf den Versicherer über, der
Versicherungsnehmer erhält dafür die Versicherungssumme.
Nach Zugang der Abandon-Erklärung erlischt das
Versicherungsverhältnis.
Schließen genannt; vom Versicherer wird der ganze Verlust
übernommen u. dem
Versicherten vollständig ersetzt; dagegen
überlässt dieser ihm das etwa gerettete
Gut, nebst Wrack des Schiffs u. sucht sich durch dessen
Verkauf möglichst bezahlt zu machen. Zusatz von Marx.
Schließen Und,
dem entsprechend, deutet Hüllmann (p. 173, 174) die
dunkle Stelle bei Demosthenes,
wo dieser Stelle aus Bodmereivertrag citirt: „ist dem Schiffe und
der Ladung ein grosses Unglück begegnet, so soll das Pfand
befreiet sein von allen darauf haftenden Verbindlichkeiten, was
jedoch davon übrig geblieben, den Gläubigern gemeinschaftlich
gehören.“ (Demost.
adv. Lacrit. „σωτηρία ἔσιω τῶν
ὑποκειμένων[“]) Auch bei
geringern Verlusten, wenn nothwendig Theil
der Ladung über Bord zu werfen, od. zum Loskauf v. Seeräubern zu verwendern verwenden, musste Pfandgläubiger einen verhältnissmässigen Abzug
erleiden.
Die attische Bodmerei wesentlich unterschieden v. römischem foenus nauticum: nach diesem das Darlehn gegeben in baarem Geld (trajecticia
pecunia) od. auch in Waaren, ohne Hypothek, u. der
Seegefahr ausgesetzt; hence
die hohen Zinsen als Gegengewicht der grossen Wagniss. (Dig.
#e*Dig.°]
Digesta; Teil des Codex Justiniani aus dem Jahre 529, seit
1583 auch als Corpus iuris civilis.
Schließen
XXII.2)
4) Geldwesen:
Korn der Münzen = ihr rein Gehalt an Gold od. Silber; Schrot der Münzen, ihr Gewicht.
1 : 13 ältestes bekanntes Verhältniss des Gold zu Silber noch bestehend um Mitte des 5 Jhdts a. C. (Herod. III.95) Darauf 2 mal Veränderung.
1 : 12 in Folge der
Perserkriege
#e*Perserkriege°] Nachdem im 6. Jahrhundert v. Chr.
von Kyros II. und Kambyses II. Kleinasien, Babylonien und
Ägypten erobert worden waren, setzte Darios I. in der ersten
Hälfte des 5. Jahrhunderts die persische Expansionspolitik
fort. Nachdem die Perser 513 v. Chr. in einem Feldzug gegen
die Skythen den Hellespont besetzten und auch Chios und
Samos erobern konnten, unterbanden sie den lebenswichtigen
Handel der ionischen Küstenstädte. Im Kompromißfrieden des
Kallias verblieben 449/448 zwar die ionischen Küstenstädte
in Autonomie unter persischer Oberhoheit, aber die Ägäis und
z.T. die Küste Kleinasiens wurden für die
persisch-phönikische Flotte gesperrt. Damit war der gesamte
Handel im Ägäischen und Schwarzen Meer in griechischer Hand.
Nach dem Peleponnesischen Krieg, der die Griechen
militärisch und politisch geschwächt hatte, erlangten die
Perser 387 im „Königsfrieden“ die Oberhoheit über die
kleinasiatischen Griechenstädte, doch Philipp II. von
Makedonien rüstete 337 zum „Rachefeldzug“ gegen Persien, das
Alexander III. nach einem siegreichen Feldzug seinem
Weltreich einverleibte.
Schließen , Goldvorrath stieg,
ohne entsprechendes Steigen der Nachfrage; fiel daher im Verhältniss
zum Silber. ⦗Kaufmann trägt gern in dem Metall
seine Schuld ab, in welchem er am
wenigsten zahlt⦘ (Platonis Hipparch:
#e*Platonis
Hipparch.°] Platon: Hipparchus. In: Platonis
dialogi Graece et Latine. Ex recensione Immanuelis Bekkeri.
Pt. 1. Vol. 2. Berolini 1816, S. 229–246. – In Hüllmanns
„Handelsgeschichte …”, S. 177: Platonis Hipparch. ed. Steph.
p. 231. Bekker. Part. I. Vol. 2. p. 244. – Übersetzung des
griechischen Ausdruckes: „Zwölfstand (bzw. Die Stellung oder
die Bedeutung der Zwölf“ (Auch waren 12 Stadien – 192m – ein
Längenmaß.)
Schließen
„δυοδεκαστάσιος“)
1 : 10 mittelbar durch die Eroberungen Alexanders: Fall von Tyrus, damit Erschütterungen der Handelswelt. Silber hatten die Tyrier aus Spanien insonderheit nach Athen geführt; seit ihre Stadt aufhörte erster Handelsplatz der Welt zu sein, ihr Hafen geraume Zeit verödet, ihre Colonien vernachlässigt, fiel die Ausbeute aus den Spanischen Silbergruben grossentheils weg, wodurch ihre Zufuhr nach Griechenland abnahm. Hence abermaliger Fall (zu 1 : 10) v. Gold.|
58Wie im germanischen Mittelalter, so auch in Griechenland, bes. in früherer Zeit, bei grösseren Zahlungen Silber u. Gold nicht in Münzstücken hingezählt, sondern ungemünzt einander zugewogen.
Talent und Mina immer die grössten Gewichte, nie geprägt. 1 Talent = 60 Minen; 1 Mine = 100 Gewichtdrachmen: hence 1 Talent = 6000 der letzten. Stater u. Drachme (wie Pfund und Marke) ursprünglich u. eigentlich Gewichte, dann aber auch Münzen. Da mit 1 Talent = 6000 Gewichtsdrachmen übereintraf die der Aeginetischen Münz-Drachmen, möglich dass man zuerst auf dieser Insel durch den lebhaften örtlichen Umsatz darauf kam, statt des umständlichen Abwägens, Silberstücke v. Schwere einer Drachme abzutheilen, in runde Platten zu formen, ihr Gewicht durch Stempel zu bezeichnen, so die Zahlungen zu erleichtern. Der stumpfe Rand der griech. Münzen u. das selten grade stehende Gepräg lassen vermuthen, dass die einzelnen Stücke, gleich unsern Denkmünzen, gegossen u. der Stämpel darauf geschlagen wurde. Aeginetische Münzdrachmen laufen um auch in andern peloponnes. Staaten, wie Argos, Elis, Mantinea. In Korinth, wo Regierung eigne Münzen schlagen liess, Münzfuss von Aegina beibehalten. 1 Talent = 6000 Drachmen. In Athen davon abgewichen; die Theile od. Drachmen wurden sehr verkleinert, also leichter ausgeprägt als die aeginetischen u. korinthischen; 6000 v. diesen = 10 000 Attisch. Mittleres Gewicht einer einfachen Attischen Münzdrachme der früheren Zeit = 82 fzs. grains de poids; (fast 1/3 Loth der rauhen Mark nach Cölner Markgewicht.) die späteren etwas leichter; gab aber auch doppelte, 3- 4- 5fache.
Nach Cölnischem Gewicht – in ganz Deutschland u. Preussen eingeführt – Mark = 16 Loth, 1 Loth = 18 Gran; u. Summe der letzteren = 288. Die älteren Attischen Drachmen hatten danach Feingehalt v. 15 Loth + 14 Gran, Silberprobe noch um 2 Gran besser als das gesetzliche bei den Silberbarren worin der Fonds der Hamburger Bank besteht; daselbst: 15 Loth 12 Gran, also 1/48 Zusatz; in Attika nur 1/72. Später die Attischen Drachmen etwas schlechter ausgeprägt, nur zu 11 Deniers + 9 bis 12 Grains (statt + 20 Grains) = 15 Loth + 3–6 Gran.
Einigen Zusatz v. Kupfer in Griechenland alle Münzen, goldne wie silberne,
um sie härter zu machen; diese Legirung hier stärker, dort schwächer gewesen. Von
unvermischtem Silber, dem s. g. Bei Hüllmann, S. 184:
Aryandischen
Schließen
aryandinischen
im eigentl. Griechenland kein Beispiel.
Die
Goldmünzen oft schlechthin so, d. i. Gulden genannt, meist aber Stateren; ganze u. halbe, in Kyrene auch
4fache. Daher: „Gold in Stateren einwechseln“ (Isoc.
Trapez.
#e*Isoc. Trapez.°] Siehe Erl. ((cdxliii)). – In
Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 184: Isocr. Trapez. ed.
Bekker. p. 526: „#G+%(exrys%/vnhsa#G-.”
Schließen ), d. h.
gegen andres Geld. Lydische, persische,
phokäische Stateren (Gulden). Ein attischer Gulden, an Schwere 2 Gewicht Drachmen, im Werth
20 dasigen Silbermünzdrachmen gleich. Auf 1
Kyzikenischen Stater, nur genannt Kyzikener, gingen 28
attische Drachmen.
5) Bankgeschäft.
Geldhändler auf allen grossen Handelsplätzen
Griechenlands; von Aegina Strymodor
nahmhaft erwähnt; wilder ungemässigter Wucher der
athenischen, von denen allein etwas genaues bekannt. Wurzel, woraus das Kraut aufschoss, kleinlicher Münzwechsel, Umsatz der verschiednen Landesmünzen. Machten
Geschäfte als Deposit- und Leihbanken. – Vornehme u. Begüterte, wenn
durch Reisen u. andre Umstände verhindert, sich selbst mit Führung
ihrer Kasse zu beschäftigen, pflegten sie gegen eine Entschädigung
diesen bankers zu übertragen, wonach sie ihre Zahlungen durch eigenhändige, auf den Kassenverwalter ausgestellte
Anweisungen leisteten. Dieser Zahlungsgebrauch gewann in
|59
der Folge weitere Ausdehnung. Geldhändler verschiedner Plätze traten in
Verbindung, um auf Gelder, die bei ihnen niedergelegt,
gegenseitig Zahlungsanweisungen auszustellen
u. zu gewissen Zeiten unter sich
abzurechnen. Es bestanden solche Verbindungen zwischen athenischen u. römischen Häusern;
(Cicero
ad Attic.
#e*Cicero ad
Attic.°] Cicero: Epistolae ad Attikum.
Schließen XII,24. XV.15.); überhaupt ging das Bankwesen früh nach Rom über (Plautus, Asinar.
#e*Plautus, Asinar.°] Titus Maccus
Plautus: Asinaria.
Schließen II.4. v. 32. Polyb. XXXII.13[)] Nachdem jene Verbindungen
während des Mittelalters in Italien u. Frankreich
fortbestanden, sind sie die Veranlassung
des Wechselwesens geworden
Die atheniens. Geldtisch-Unternehmer benutzten auch dies Nebengeschäft zu ihrem Vortheil: wenn sie berechnen konnten, nach wie langer Dauer auf eine niedergelegte Summe eine Anweisung einginge, suchten sie selbe in Geschäft anzulegen, das abgelaufen sein musste, wann Zeit der Rückzahlung zu vermuthen war. Wucherten also grösstentheils mit fremdem Capital; manche verfielen in solchen Schwindel u. Missbrauch ihres Credits, dass sie ihre Zahlungen einstellen mussten.
6) Völkerrechtliche Verhältnisse.
Bei aller Reibung, Eifersucht, Hasse etc der griech. Kleinstaaten gegen einander, behauptete sich Ueberzeugung, dass Grosshandel eine Weltanstalt, ein Annäherungsmittel der Völker; hence allerlei nützliche Massregeln, aus Bedürfniss entsprangen.
1) Proxenie. Beispiele (aus Demosth. Aeschines, Xenoph. Pausan. Thucyd. Athenäus, Herodot. Timäus ap. Athen. XII) Proxeni Proxenie: in Athen f. Heraklea in Bithynien, f. Theben, f. Lacedämon [;] in Lakedämon: für Byzantium; in Argos für Heraklea; in Elis für die Lacedämonier; in Pharsalus u. andern Orten in Thessalien für Lacedämonier; in Gortyna auf Kreta für die Athener; ebenso f. letztre auf Chius.
2) Symbola; völkerrechtlich-gerichtsbarkeitliche: i. e. Verträge, worin Bestimmungen festgesetzt über gegenseitige Gerichtsbarkeit in Handels[-] u. andren Streitigkeiten ihrer Bürger. Das Wesentliche (Demosth. de Halonneso) scheint dabei zu sein:
- a) Vor Schliessung solcher Symbola, wurde streng nach dem heimatlichen Rechte des Verklagten erkannt; in den Symbola dagegen gewisse gemeinschaftliche Rechtsbestimmungen erkannt, worüber sich die beiden den Vertrag eingehenden Staaten vereinigt u. wobei sie ihren Vortheil wahrgenommen haben.
- b) Zwar erster Rechtsgang vor den ordentlichen Richtern der Verklagten, doch dem Kläger gewisse Befugnisse eingeräumt; früher hatte sich dieser in nichts zu mischen, höchstens konnte der Proxenus sich seiner annehmen, wo seine Bürgerschaft einen solchen unterhielt. In den Symbolis aber ihm zugestanden, sein Recht persönlich zu verfolgen, z. B. Makedonier in Athen, Athener in Macedonien, so dass beide nach Ort u. Stelle reisten.
- c) Vorgesehn f. Fälle wo unterliegender Theil sich beschwert glaubte; ein dritter Staat ward als schiedsrichterliche Rechtsberufungsbehörde erkannt; hiess der angerufene, ἔκκλητος πόλις. (Aeschin. adv. Timarch etc)|
II Periode. Makedonisches u. römisches Zeitalter.
a) Hinzugekommne morgenländische Waaren:
Schon Kriege mit Persien regten Betriebsamkeit,
Gewinnsucht, u. Luxus an, indem die
Güter des reichen Asiens häufiger u.
grossentheils unmittelbar nach Griechenland auf den
Markt geführt wurden, anspornend Landbauer u. Kunstarbeiter, um
das Verlangen danach zu befriedigen; anderseit anderseits
Absatz griechischer Waaren
nach Persien eröffnet. Damit schon alte Einfachheit u.
Mässigkeit im Leben der Griechen böse
Schließen bees
erschüttert.
Beides – erweiterte Betriebsamkeit, Markt,
Weltbeziehungen etc u. Sittenverfall – in viel stärkerm Grad Folge der
Züge Alexanders
#e*Züge Alexanders°] Alexander III.
führte von 334 bis 324 Kriege in vier Etappen gegen Vorder- und
Mittelasien, Ägypten, Mesopotamien, Persien und
Indien.
Schließen
in Asien u. Aejypten;
wie die
20jährigen Kriege der nach seinem Tod über seinen Nachlass kämpfenden Feldherrn.
Diese Wirkungen, wenn nicht erweitert, doch unterhalten durch die römische Uebermacht – ein Meer, das alle Ströme des Handels der damaligen gebildeten Welt in sich aufnahm. Den griechischen Lüstlingen thatens dann zuvor die macedon. u. röm. Grossen.
Als besondere Muster griech. „Lasters“:
- Milet u. Ephesus, überhaupt die jonisch. Städte;
- im griech. Mutterland vor allen: Korinthus;
- im Pontus: Komana u. Byzantium;
- in Italien: Tarentum und Sybaris.
In Ephesus, Korinth u. der pontischen Stadt Komana Hurerei u. Religion connex; letztre Stadt – wo auch Menge Buhlerinnen mit priesterlicher Maske unterhalten, um Fremde auf die dortigen Märkte zu locken, hiess – Kleinkorinth. (Strabo XII.)
Nach dem Aufwand sowohl der reichen Handelshäuser in grossen Seeplätzen, als der vornehmen Familien nach dem Untergang so vieler kleiner Freistaaten, fand am meisten seine Rechnung:
Kaufmann, der in morgenländischen Waaren handelte: Dazu gehörten: Die feinen Stoffe zu Kleidungsstücken, prächtige Kopfbinden, kostbare Segeltücher; alle verschieden benannt: Byssus, Polymitus, Carbasae, Molochina, Sindones, Othones od. Othonia; bestanden aus Leinen, Baumwolle, wahrscheinlich auch feiner Tibetanischer Wolle, aus Seide u. Halbseide, u. aus Garn von Seide u. von Wolle.
Seidenzeug u. Seidenhandel: Handelsstrasse aus
Macedonien u. Griechenland, über Hierapolis in Syrien bis
an Euphrat. Von hier hinüber zum Tigris, dann jenseits desselben durch Assyrien, über Ekbatana in
Medien, u. über Hekatompylus im Land der
Parther, durch Hyrkanien, in
das angrenzende Baktrien; worauf
die Windungen der Gebirgszweige, die westlich vom Imaus auslaufen,
einige Krümmungen des Wegs, bald nördlich, bald wieder südlich
ernöthigten. Nachdem beträchtliche Ebne
durchgangen, durch eine Felsenschlucht des Imaus
(Mus-tag), aus dieser in eine Gegend der heutigen kleinen Bulgarei, auf
der Ostseite des genannten, von Süden nach Norden aufsteigenden
Kettengebirgs, etwa 96° östlicher Länge. Daselbst waren Vorkehrungen getroffen, |61 bezüglich
auf dort vorgehenden Völkerverkehr. Daselbst stand ganz vereinzelt hohes u. festes steinernes Gebäude – ein Karawan-Serai’s. Auf Treu u. Glauben legten die
Seres ihre Waaren aus, nicht nur Seide, roh u.
verarbeitet, sondern auch köstliches Pelzwerk (genannt Parthisches u.
Babylonisches, weil es über diese Länder zu den Griechen kam),
theils in vortrefflichem Eisen; jeden Ballen hatten sie mit einem
Zeichen des Inhalts u. Werths versehn; hierauf zogen sie sich
zurück. ⦗ähnlich Pelzhandel im Mittelalter
zwischen Sibirischen Wilden u. Russen; früher zwischen den Karthagern u.
Afrikanern an der Nordküste Libyens⦘; nun traten die
Einkäufer herbei, mit welchen die Reihe der Vermittler zwischen den Seres
u. Griechen begann; geraume Zeit die Parther im
Besitz dieses Einkaufs aus der ersten Hand. Sie beurtheilten
die Forderung, wohl auch die Waare, wo es sich
thun liess, u. legten den dafür gebotnen Gegenwerth daneben. Wenn Seres
damit zufrieden, nahmen sie ihn u. liessen ihre Ladungen dafür zurück.
⦗ „Der Handel, nachdem die Sachen in der Wüste zurückgelassen
worden waren, vollzieht sich in Abwesenheit (der
Leute).“
Schließen „commercium,
rebus in solitudine relictis, absent absens peragit (gens).“
Pompon. Mela
#e*Pompon. Mela°]
Mela, Pomponius: De situ orbis libri III, ex recensione
Gronoviana in usum scholarum edite. Lipsiae 1773.
Schließen ,
III.7. „Angesichts der Brauchbarkeit der Waren freuen sie sich, den
Vertrag ohne Verhandlung zu erfüllen.“
Schließen „Appositione mercium, sine colloquio, gaudent
implere contractum.“ (Marcianus
Capella l. VI,
de Perside.) „Indessen wird
der Wert der vorgelegten Sachen ohne Reden, allein mit den Augen
abgeschätzt, und so sind sie (die Seres) gar nicht dabei, so daß
sie die Erzeugnisse, die sie bei sich übergeben hatten, gar
nicht selber mit den eingetroffenen vergleichen
können.“
Schließen „nulla sermonum
vice, prepositarum propositarum rerum pretia solis oculis aestimantur, et ita sunt
abstinentes (Seres), ut apud se
tradentes gignentia, nihil ipsi comparent
adventitium.“ (Ammian. Marcell. XXIII.4)⦘
Es war aber nicht Grund u. Boden der Serer,
worauf dieser Umsatz geschah, sondern dieser
Platz lag im Land der Saker, die von
den Zusammenkünften Vortheil zogen. Nach Ptol.
#e*Ptol.°] [Ptolemaeus, Claudius:]
Claudii Ptolemaei Alexandrini Geographiae libri VIII … Fodocus
Hondius excudit sibi et Cornelio Nicolai, in cujus officina
prostant. Francofurti, Amtelodammi 1605.
Schließen I.12, soll
die immer östlich gerichtete Reise, v. dem steinernen Bei Hüllmann, S. 206:
Niederlagsgebäude
Schließen Niederlagerungsgebäude, das sie unterhielten, bis in die
Heimath der Seres 7 Monate erfordert haben.
Der
Ausgangspunkt: Indien
jenseits des Ganges; Angabe, dass dieses nebst (einem Theil
von) dem angränzenden Sina die Südgrenze von
Serika (Marcianus Heraclotea Heracleota
#e*Marcianus Heracleota°] Marcianus
Heracleota. In: Jean Hudson: Geographiae veteris scriptores
graeci minores … T. 1. Oxford 1698. – In Hüllmanns
„Handelsgeschichte …”, S. 207: Marcianus Heracleota, ap. Huds.
I. 28. 29.
Schließen ); das jenseitig
gangetische Indien wird auch als südliche
Grenze von Skythien jenseits des Imaus angegeben
(Ptol. VI.15.16.); letzteres kann nur sein die nördlich an Indien stossende östliche Hälfte v. Tibet, u. die
nördlich neben diesem liegende, östliche kleine Bucharei: u. durch diesen Länderstrich ist die Westgrenze von Serika gegeben; danach machten die Kalmückische
Choschotey, das nördliche
Sina u. das
östl. Tibet zusammen das Land
der Seres aus.
Jener Verkehr bei dem grossen Karavanen-Serai im Gebiet der
Saker nicht beschränkt auf den Umsatz zwischen den
Seres u. den Parthern; auch aus Indien,
namentlich von Barygaza (Guzurate) zogen
Gesellschaften v. Handelsleuten, ostwärts über
den Imaus, auf den im innern
Asien weitberühmten Marktplatz. (Peripl.
mar. Erythr.
#e*Peripl. mar.
Erythr.°] Periplus Maris
Erithraei … – Ein anonymer Kaufmann verfaßte – wahrscheinlich im
1. Jahrhundert diese „Die Umschiffung des Erithräischen Meeres”,
eine Unterrichtung über die Handelsschiffahrt im Orient. In ihr
werden die Seewege von Myoshormos bis zur Insel Menuthias
(möglicherweise Sansibar) und von Nelkynda (einer nicht
identifizierten Stadt an der Malabarküste) entlang der Südküste
von Arabien und dem Golf von Oman beschrieben. – In Hüllmanns
„Handelsgeschichte …”, S. 207: Peripl. mar. Erythr. p. 36.-
Siehe Arrian (Arrianus) Flavius: Periplus Maris Erythraei. In:
John Hudson: Geographiae veteris scriptores graeci minores,
graece et latine … T. 1. Oxford 1698.
Schließen
Ptolem. I.17) Zu ihren Einkäufen gehörten gehörte vorzüglich Seide; daher kommen auch über
Indien zu Schiffe viel Seidenstoffe nach
Griechenland, wodurch diese in späterer Zeit ziemlich
allgemeine Tracht [wurden] (Ammian
Marcell.)[;] doch dieser
Handelsweg zuerst eingeschlagen, seitdem im röm.
Zeitalter die
Schiffart Schiffahrt nach Indien mehr in Gang [gekommen]; früher der beschriebene Landweg
der einzige.
Baumwolle (grossypium), früher nicht ganz
unbekannt, so wenig wie ihre Heimath in Arabien,
|62
Persien, Indien, (Herodot III Theophrast.
hist. plant. IV.7 etc Strabo XV. Virgil
Georg. II.
#e*Virgil. Georg.
II.°] Virgil (Vergilius) Maro, Publius: Bucolica et Georgica …
paraphrasi … ab … Nicodemo Frischlinio. Francofurti ad Moenum
1589. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 208: Virgil.
Georg. II. 120.
Schließen Plinius XIX. XII.)
Aus Indien kamen f. die griech. Webereien auch verschiedne Färbestoffe: Indisches Schwarz, und Drachenblut od. Indisches Roth (κιννάβαρι)
Ferner: Edle Steine:
Diamanten, Onyx, Sardonyx, Hyakinth, Smaragd,
Chrysolith, Beryl, Saphir, Kallais, (Dioscor. V, Plin. XXXVII.10), Chelidonia, Schwalbenstein, von den
Farben genannt, Keraunia von dem Blinken. Ferner köstliche Perlen, bes. gefischt an den Ufern von Taprobane u. im Pers.
Meerbusen (Arrian) #e*Arrian°]
Arrian (Arianus) Flavius: Expedit[ione] Alexandri libb. VIII et
historia Indica. Graec. et Lat. opera Jac. Gronovii. Lugd[uni]
Bat[avori] 1704. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 209:
Arrian. Ind. 3. ed. Gronov. p. 322.
Schließen , Elfenbein, Schminke, Haarflechten.
Murrhin (= Flussspath) woraus Prachtgeschirre
verfertigt; unverfälscht kam es theils aus Indien zu
Schiff, theils über Persien zu Land,
nach Europa; auch nachgemachter, durch das
Zusammenschmelzen geeigneter Bei Hüllmann, S.
211: Mineralkörper
Schließen Körper.
Gewürze f. Gaumen, früher nur auf den Tafeln der Reichen u. Grossen, u. [die] arabischen u. indischen Gewächse, theils zur Verbreitung v. Wohlgerüchen, theils verarbeitet zu köstlichen Salben, jetzt häufiger in den Handel [gekommen]; neu in diesem Zeitraum nur: Gewürznelken (Caryophyllum), Ingwer, SesamOel u. Malabathrum (letztres bestand in Lorbeerblättern einer Art des Zimmtbaums)
⦗ Zusatz von Marx.
Schließen nach Hüllmann die
Seres identisch mit den
Besadae od. Sesatae, die mit plattem Gesicht u.
stumpfer Nase, kalmückisch-mongolischen Stamms (Ptol. VII.2. Peripl. mar. Erythr.)[⦘]
Zahl der Heilmittel od. dafür versehner
Dinge wuchs ausserordentlich. Davon kamen aus Morgenland: Aloë, aus Arabien, Persien,
Indien; Lykium, Saft gepresst u.
verdickt aus den Zweigen eines Strauchs, bei Wunden u.
Hautkrankheiten, aus Lykien, Kappadokien,
Indien; Bdellium, ein Gummiharz, aus Arabien, Indien, Baktrien,
Medien, Babylonien; Sarkokalla, ein
Harz aus Persien; Laser, aus Syrien u. Persien,
die heutige ferula Persica od. ferula Bei Hüllmann, S.
216: asa
Schließen assa foetida, wovon noch im Mittelalter viel
aus Segestan kam. ⦗Cosmas
Indopleustes
#e*Cosmas
Indopleustes°] [Cosmas (Kosmas) Indikopleustes:] Cosmae
Indicopleusteae, christianorum opinio de mundo: sive,
topographia christiana. In: Collectio nova patrum et scriptorum,
graecorum, Eusebii Caesariensis, Athanasii, & Cosmae
Aegyptii. T. 2. Parisiis 1706. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte
…”, S. 211, 216: Cosmas Indopleustes, in Montfaucon. collect.
PP. et scriptt. Graec. T. II. p. 337.
Schließen ; Celsus
#e*Celsus°] Aulus
Cornelius Celsus: De medicina libri VIII, cum praefatione
Georgii Wolfgangi Wedelii. Jenae 1713. – In Hüllmanns
„Handelsgeschichte …”, S. 216: Celsus V. 30. VIII.
6.
Schließen ; etc⦘
b) Handelswege u. Stapelplätze.
(beginnt p. 217)
I) Aus dem Morgenland.
A) Nach dem Mittelmeer.
1) Ueber Alexandria:
Stiftung v. Alexandrien; Lage des alten Rhakotis (einer zur Beschützung der Küste gegen
die griech. Seeräuber angelegten Schanze. (Arrian. Exped.
Alex.
#e*Arrian.
Exped. Alex.°]
Flavius Arrian (Arrianus): De Expeditione Alexandri
M. R. libri VIII. Graece et latine ex Bonar.
Vulcanii Brug. nova interpret. Ap. Henrici Stephani.
1577.
Schließen III.1. Plut. Alex.
#e*Plut. Alex.°]
[Plutarch:] Alexander M. In: Plutarchi Chaeronensis,
quae supersunt, omnia … Vol. 4. Lipsiae 1776, S.
61–65.
Schließen 26. Strabo XVII. Diodor XVII.52. Tacit.
hist. #e*Tacit. hist.°] Publius
Cornelius Tacitus: Historiarum libri
V.
Schließen IV.84; Diodor XVIII.43. XIX.86,94. Plut.
Demetr. 6)
Anwesenheit des Makedonischen Heers in Aegypten wichtig
f. Grosshandel; Sohn des
Lagus ⦗
Ptolemäus
⦘
Plan es zum Mittelpunkt des
Verkehrs zwischen Arabien u. Griechenland zu machen, das schon
gebeugte Tyrus noch mehr zu
entkräften etc. Aejypten nach allen
Seiten durch natürliche Grenzen abgeschlossen und |63 gesichert, nur offen gegen
Nordost, in der
Richtung nach Palästina u. Phönicien; hence Wunsch
diese Bollwerke mit Aegypten zu
vereinigen, zudem Besitz des
Libanon lockend wegen des
Schiffbauholzes. Die Erobrung dieser Vorlande
erfolgte schon geraume Zeit vor Treffen bei Ipsus
#e* Treffen
beiIpsus°] Im Jahre 301 v.
Chr. kam es bei Ipsos im mittleren Phrygien zu einer
großen Schlacht, in der Antigonos den verbündeten
Diadochenkönigen unterlag und fiel. Damit war die
letzte Fiktion eines einheitlichen Griechenland nach
Alexander III. verschwunden, und die
Herrschaftsbereiche der einzelnen Heerführer
entwickelten sich zu eigenständigen
Königreichen.
Schließen (Plut. Demetr. 6) (Diod.
XVIII.43. XIX.86); blieben über 100 Jahre
bei Aegypten, bis erobert
v. Antiochus
dem Gr.
(Beherrscher des Seleucidischen Reichs.) (Polyb.
5 V, 68–70. 80. 86) ( „Antiochus war König von Syrien, Phoenikien und der
übrigen Gebiete von Syrien, als er in die Staaten
mit ägyptischem Recht einfiel.“
Schließen „Antiochus, rex Syriae, Phoenicem ceterasque
Syriae quidem, sed juris
Aegypti civitates quum
invasisset.“ (Justin. XXXI.1)[)]
Dem ersten Ptolemäus folgt sein Sohn Ptol. Philadelphus : Bestrebung u. a. den fortbestehenden starken Zug indischer u. arabischer Waaren durch das peträische Arabien an das mitländische Meer nach Alexandrien zu leiten.
Der über den Arab. Meerbusen geführte Handel mit Indischen Waaren ganz in den Händen der Araber, aber getheilt, ging in einigen Absätzen vor sich. Die Handelsleute der Seeplätze – ausserhalb der Strasse Bab el Mandeb – an der Südostküste der Halbinsel holten sie aus den indischen Häfen, brachten sie in gewisse Niederlagen an derselben Küste, besonders nach Kana (Peripl. mar. Erythr. p. 15), od. unmittelbar auf die beiden Hauptstapelplätze Arabia felix, an der Südküste, noch ausserhalb der Strasse, u. Muza, schon innerhalb, an der Südwestküste. Dahin kamen die Schiffe aus den Häfen des Meerbusens, vorzüglich von Aelana u. Leuke Kome. Ptolemäus Philadelphus veranlasste die äjyptischen Griechen, noch wenig bekannt mit dem erythräischen Meer, sich hinüber in diese Häfen zu wagen, u. aus 2ter wohl gar 3ter Hand zu kaufen. (Strabo II,179. XVII.) Er liess Ariston reisen (Diodor III.41.), um die Beschaffenheit des nördl. Meerbusens zu untersuchen.
Der Kanal, erst unternommen v. Pharao Nekos
;
Darius
(Perser) ihn
wieder aufgenommen; (Herodot. II)
(IV.39) (Herodot sah ihn
in seiner Vollendung; beschreibt dessen Lauf bis ins
Erythräische Meer od. Arabischen Meerbusen. Der
Kanal nahm Anfang unweit Bubastus, am rechten od. östl. Arm
des Nils, aus dem er das Wasser
erhielt, u. lief erst ostwärts, dann südwärts nach
der Landspitze der
Heroopolitischen Bucht des
Meerbusens, bei Patumus, einem Grenzort zwischen Aegypten u.
Arabien; war breit genug f. 2 neben einander fahrende,
3rudrige Schiffe u. an 4 Tage dauerte die Fahrt.
Diodor. (I.33) schreibt
dem
Philadelphus
seine Vollendung zu; bezieht sich auf dessen
Unbrauchbargewordenheit durch Versandung u. Anhäufung
des Schlamms; Ptolemäus Philadelphus
liess ihn reinigen, Schleusen anlegen, ward so der
Wiederhersteller. Einrichtung
des Hafens v. Arsinoë durch Philadelphus, nicht weit
von Patumus, mit dem Ausfluss des Kanals
in den Meerbusen in genauer Verbindung (beweist
dass Philadelphus keinen neuen Arm graben liess.) Wegen
weiteres über selbiges etc
sieh Plin. VI.29.23. Plutarch. Anton.
#e*Plutarch. Anton.°] [Plutarch:]
M. Antonius. In: Plutarchi Chaeronensis, quae
supersunt, omnia … Vol. 5. Lipsiae 1776, S.
128/129.
Schließen
17.
Dio Cass.
#e*Dio Cass.°] Cassius Coccejanus
Dio: Historiae Romanae quae supersunt graece et lat.
ex recens. J.A. Fabricii et Hermanni Sam. Reimari.
V. 1, 2. Hamburg 1750, 1752.
Schließen
LI.6.7.
Strabo XVII, XVI) (Strabo XVII. Er war an
Ort u. Stelle)
Flecken Arsinoë als Hafen konnte nicht sehr ziehn (sieh Strabo), arabische Seeräuber machten den nördlichsten Theil des Meerbusens unsicher; die vielen Sandbänke u. Klippen den ägypt. Griechen gefährlich; konnten nicht zur selben Kenntniss des Fahrwasser gelangen wie die Nabathäischen Araber, weil sie nicht beständig wie diese als Seeräuber kreuzten. Daher andrer Plan des Ptolemäus Philadelphus : An Küste der Südgrenze seines Reichs, gegenüber dem Nabathäischen Hauptstapel Leuke Kome (Jambo) gründete er Berenike; dieser Ort bestimmt zur Hauptniederlage der v. der jenseitigen Küste, vorzüglich v. Leuke Kome eingeführten arabischen, persischen u. indischen Güter; zur Weiterbeförderung derselben auf Lastthieren die |64 nöthigen Anstalten getroffen; nämlich v. Berenike nach Koptos, einer in der Nähe des Nils liegenden Stadt. Strasse angelegt, sofern in gewissen Abständen für Lagerungsplätze u. in Folge selbst f. Behälter mit Wasservorräthen gesorgt, die man früher mit sich zu führen genöthigt war. Bei Tag musste man rasten wegen der Hitze; 12 Nachtfahrten gehörten zur Reise. Gleich den Schiffern dienten den Zugführern die Gestirne als Wegweiser. (Strabo XVII. Plin. VI) Man fand bald, dass sich der Meerbusen nordwärts noch gegen 45 geographische Meilen bis Myos Hormos, ohne sonderliche Gefahr u. Beschwerde benutzen liess; daher in diesem Hafen, in der Mitte zwischen Berenike u. Arsinoë, nicht selten die Waaren gelöscht; bildet sich so 2te Landstrasse, von Myos Hormos nach Koptos, wo man nur die Hälfte der Zeit, die der Weg v. Berenike dahin erforderte, den Beschwerden eines dürren Sandbodens ausgesetzt (Plin. VI.29. sieh auch id. V.9) In Koptos wurden die Waaren auf Kähne geladen, gingen dann erst auf einem Kanal (ἡ εἰς Κοπτὸν διῶρυξ, Strabo XVII) in den Nil, endlich v. diesem nach Alexandria.
Alexandria: schräg vor der neuen Stadt die kleine, längliche, v. Ost nach West sich erstreckende Insel Pharus, an jedem End mit einem Vorgebirg, so dass man v. 2 Seiten einlaufen konnte. Stadt u. Insel durch einen 7 Stadien langen Damm verbunden; durch ihn u. die beiden Vorgebirge 2 Häfen gebildet; damit zwischen diesen beiden [eine] Gemeinschaft [bewerkstelligt würde], hatte [der] Damm, zum Durchgang der Schiffe, an 2 Stellen Oeffnungen mit Zugbrücken; der wichtigere der beiden Häfen – der östliche; da aber hier das gegenüberliegende Vorgebirg näher rückt, als das westliche, wodurch, wie durch Klippen, scharfe Strömung entstand, so die Einfahrt nicht ohne Schwierigkeit; hence bei Nacht auf diesem Vorgebirg, genannt Lochias od. Akrolochias, der berühmte Leuchtthurms Leuchtthurm. (Strabo XVII. Plin. XIII.11. XXXVI.12. Caesar bell. civ. III.112 Pomp. Mela. II.7)
Fabel des
Plinius (VI,17), dass
Ptolemäus
Philadelphus
einen
Dionysius
auf Entdeckungsreise bis nach Indien gesandt;
noch 100 Jahre später keine
unmittelbare Handelsverbindung zwischen Aegypten u. Indien. Nach
Posidonius
(Strabo II) soll auf
Veranstaltung v. König
Ptolemäus Euergetes II III
der Kyzikener
Eudorus Versuch
solcher Reise gemacht haben. Der Name Turamayo
#e*Turamayo°] In Hüllmanns
„Handelsgeschichte …”, S. 229: Dieser Ptolemäus
[Euergetes] könnte es seyn, wenn man annehmen darf,
der Name Turamayo […] sei
verderbt aus Ptolemäus.
Schließen , auf einer
Guzuratischen Felseninschrift, (James
Prinsep: Inscription in the old character on the rock rocks of Girnar in Gujerat #e* Gujerat°]
Prinsep, James: VII. – On the edicts of Piyadasi, or
Asoka, the Buddhist monarch of India, preserved on
the Girnar rock in the Gujerat peninsula, and on the
Dhauli rock in Cuttack; with the discovery of
Ptolemy’s name therein. In: Jounal of the Asiatic
society.Nr. 75. März 1838. Vol. VII. Part I. January
to June, 1838. Calcutta 1838, S.
217–282.
Schließen ) könnte dieser letzte Ptolemäus (in »verderbter«
Wiedergabe) sein.
Erst unter römischer Herrschaft, ohne Zwischenhandel der Araber, kam unmittelbarer Verkehr Aegyptens mit Indien zu Stand. (Strabo XVII. II. Plin. VI.23.28. XII.19) Zwei arabische Ortschaften – Okelis (innerhalb u. nicht fern v. der Meerenge) u. Syagrum (auf einem Vorgebirg, jenseit jenseits derselben) an der südöstl. Spitze der Halbinsel – wurden zu Hauptplätzen wo unterwegs angelegt. Die meisten Geschäfte wurden an der Küste der im Delta des Indus liegenden Insel Pattala gemacht. (Arrian. V.3. VI.18. Diodor III.46. Strabo XV. Plin. II.73. VI.21.23) Weiter hinab od. gar bis an den Ganges zu segeln, entschlossen sich wenig griech.[-]äjypt. Schiffsherrn. (Sieh genaue Beschreibung der ganzen Fahrt bei Plinius VI.23) Diese Fahrt ging längst der Westküste der diesseitigen Halbinsel über Barygaza bis Taprobane (Ceylon), dann weiter über Automela u. Perimula bis an den Ganges. Hier der belebteste Handelsplatz Palimbothra, bei der Vereinigung des |65 Hauptstroms mit einem westl. Nebenfluss genannt Erannoboas od. Jomanes (Dschumna, Gemené). Weil der Aktivhandel der ägypt. Griechen nicht häufig so weit sich erstreckte, führten ihn grosstheils die Bewohner v. Palimbothra, Perimola u. Automela bis an die Mündungen des Indus; rückten selbst weiter nach Westen vor; gründeten Niederlassung (Plin. VI.28) an der Küste der Insel Dioscorida, in Nähe der südöstl. arab. Küste.
2) Ueber Petra:
Am nördlichsten Theil des arab. Meerbusens (aus eben angegebnen Gründen gedieh Schiffahrt nie zur Hauptbedeutung; Arsinoë kam nicht auf gegen Myos Hormos. Selbst die anwohnenden seekundigen Nabathäischen Araber zogen häufig die Landfracht vor u. führten v. Leuke Kome die daselbst zu Schiff eingegangnen Güter auf Kamelen längst längs der Küste, u. weiter hin bis nach Petra. Auch die Bewohner der Hafenstadt Aelana, an der östl. nach Arabien gerichteten Seite des Meerbusens, trieben mehr Land- als Seehandel; bes. nahmen sie starken Antheil am Waarenumsatz zu Petra, wo zu bestimmten Zeiten grosser Zusammenfluss v. Kaufleuten; schon in früher Zeit dahin selbst vom persischen Meerbusen Karavanen von Minäern u. Gerrhäern gekommen, deren Ladungen von da weiter, nach den Häfen des mitländ. Meers, bes. nach Tyrus, befördert. Diesen Geschäftszweig ergriffen die Aelaniten; zogen in das Land der 2 genannten arabischen Stämme, kauften ein u. führten die Güter auf den grossen Markt zu Petra.
Zu Petra; f. die weitere Fortsetzung des Waarenzugs 2 Hauptstrassen:
-
Ordnungziffer von Marx.
Schließen 1) erstere, nördlich ins innere Land, nach Syrien, bes. Palmyra; -
Ordnungziffer von
Marx.
Schließen 2) Zweite, nordwestl. nach Küste des mitländ. Meers; sie theilte sich weiterhin; Von Marx.
Schließen a) ein Seitenweg nach Rhinokorura, am nordöstlichsten Ende Aegyptens u. Von Marx.
Schließen b) zweite Strasse nach Gaza (schon auf palästinischem Boden). Die Beziehung der morgenländ. Waaren auf diesem Weg nach Umständen vortheilhafter für die griech. Zwischenhändler, bes. der Rhodier, als über Alexandria, [»]weil zu manchen Zeiten durch die dasigen Zöllen Zölle die Waaren mehr vertheuert als durch die kostspieligere Landfracht über Petra«.
B) Nach dem Pontus.
1) Ueber Seleukia:
Einer der Begleiter Alexanders, Seleukus Nikator ; behauptete die Herrschaft über den grössten Theil der Erobrungen Alexanders v. den Quellen des Euphrat u. Tigris bis an den Indus; als Seitenstück gegen Alexandria für morgenländ. süd-europäischen Handel, sollte Seleukia werden f. morgenländisch-nordischen Handel. (Strabo XVI) Die Leitung von Abzugskanälen aus Euphrat u. Tigris war f. die Mesopotamier nöthig gewesen, theils um den trocknen Boden zu bewässern (regnet in einem grossen Theil des Jahrs nicht), theils um Ueberschwemmungen vorzubeugen, da im Frühjahr, durch das Schmelzen des Schnees in den Armenischen Gebirgen ein drohendes Schwellen der Ströme eintrat; wären sie übergetreten, u. das Wasser auf die Felder gedrungen u. stehn geblieben, so Entstehn v. Sümpfen.
Von diesen Kanälen, f. Lage v. Seleukia, 2 wichtig: einer vom Euphrat ostwärts geleitet, der andre ihm gegenüber vom Tigris westwärts, beide in Gegend nordöstlich v. Babylon, wo sich die Betten der beiden Ströme am meisten nähern. Unter dem Namen Königsfluss, aramäisch Nahar Malkha der westliche am bekanntesten; der östliche als διῶρυξ, Vallis ausdrücklich v. ihm unterschieden. (Ammian Marcellin. XXIV.6, Zosimus III.24.) (sieh Plin. Armalchar)|
66In Frühern Zeiten die über den persischen Meerbusen u. den Schat al Arab eingehenden Ladungen theils auf dem Euphrat nach Babylon geführt, theils auf dem Tigris nach Opis, einem Waarenablage Waarenablager am westl. Ufer des Tigris, in der Gegend der beiden Kanäle. Bei Verfall der pers. Macht liess die Regierung, aus Besorgniss feindlicher Landungen, wahrscheinlich der kühnen Araber, grosse Felsstücke in die Mündungen beider Flüsse senken, sie dadurch f. die Schiffahrt unbrauchbar machen. Alexander Magnus liess das Fahrwasser, bes. im Nieder-Tigris v. den Massen reinigen, Schiffbarkeit wieder herstellen.
Seleukia lag nicht weit vom
Tigris, 3 röm.
Meilen v. Ktesiphon, einem Fleck hart am östl. Ufer. Diesem
gegenüber, am westlichen, später eine
Ortschaft Koche (Arrian) od. Choche (Ammian.
Marcell XXIV,5: „Coche, das man Seleukia
nannte“
Schließen „Coche, quam Seleuciam nominant“), verderbt Zochase (Zosimus III.23)
⦗Irrthum Coche f. das alte Seleukia zu halten »fällt
mit dem zusammen, der diese Stadt dicht an den Tigris
setzte« (p. 241)⦘
Nach Weise morgenländischer Städte Seleucia v. sehr grossem Umfang, wurde in kurzem der grosse asiatische Markt für den Tausch des Nordens mit dem Süden. Seit Jhdten waren aus Armenien u. den Wildnissen des Kaukasus viele unentbehrliche, aber schwere, grossen Raum einnehmende Producte des Nordens, schnell u. wohlfeil auf beiden Strömen herabgekommen; aufwärts waren weder Euphrat noch Tigris (Her. I, Plin. VI.27) zu befahren; aber auch die über den persischen Meerbusen bezognen Rückfrachten leichter an Gewicht u. von geringerem Umfang. … Babylon … nur 300 Stadien entfernt v. Seleukia – ging an dieser letzteren Rivalin caput.
Unternehmer der Waarenzüge aufwärts zu Land besonders die weitreisenden Armenier; ihre Rückfrachten gelangten in die griech.[-]pont. Häfen auf 2 Hauptstrassen. Eine lief hinüber nach dem grossen Waarenablager Comana im Pontus, von da hinab auf dem in ihn sich ergiessenden Iris. Die zweite etwas östlicher, durch Armenien; eine dortige Völkerschaft, die Aorsi, deren Sitze am Kaukasus vom kaspischen Meer bis an den Don – nahmen v. den Armeniern die Güter in Empfang, führten sie weiter auf Märkte, nicht nahmhaft gemacht, können aber nur die Häfen des Pontus sein. (Strabo XI)
2) Ueber Baktra:
Kaum 1/2 century
behauptete sich Seleukia im Alleinbesitz der
Handelsvermittlung zwischen Asiat. Süden
u. Norden; erhob sich das Seleukidische
Reich
Schließen es sehr verkleinernde Macht weiter im
Osten: Mitte des 3t Jh. a. Ch.
Theodorus
,
Statthalter v. Baktrien ⦗Sieh: Lassen:
Zur Geschichte der Griechischen u.
Indoskythischen Könige in Baktrien, Kabul u.
Indien.
Bonn 1838⦘, benutzte Entlegenheit
seines amtlichen Sprengel vom Reichsmittelpunkt, warf sich
mit Erfolg zum Selbstherrscher auf; das neue Reich unter viel Krieg etc bestand nur etwas über 100 Jahre; für
den Handelsweg, der v. seinen Königen befördert
aus Indien durch Baktrien bis an
den Pontus gebildet worden,
der Umstand wichtig, dass die
Erobrungen dieser selbigten einen grossen
Theil des westlich. Indiens mit der um
die Mündung des Indus liegenden
Landschaft Pattalene umfassten.|
Der
Waarenzug begann in Minnagara, an dem
mittelsten der 7 Ausflüsse des
Indus, mit tiefstem Bett, allein f. Seeschiffe
fahrbar; wahrscheinlich diese Beschiffung
des Indus bis zu Einfluss des
Hydaspes (von diesem ist
die macedonische Schaar bis
Pattala hinuntergefahren
[)]. (Strabo XV. Plin. VI.17. XIX.1) Von da, wo
Schiffbarkeit aufhörte, Landweg nach
dem Paropamisus od. dem indischen Kaukasus (Hindukush). Anfang des Wegs
über Attok nach Kabul (trifft
zusammen mit dem alten Orthospana (Ptol. VI.18); wichtiger Handelsplatz, von welchem
aus der
Lauf der
Pässe über den Paropamisus
einen Weg nach Baktrien anweist u.
seit undenkbarer Zeit einen Verkehr zwischen diesem Land u.
Indien ermöglicht hat;
namentlich Pass Schibertu: von
dem
im Winter
eingeschlagen eingeschlagnen
Weg nach Abdereh, im Sommer nach Bamian (am nördlichen
Fuss des Scheidungsgebirgs); dort Niederlage v.
Waaren, wovon Befördrung der Güter zu Schiff weiter
nach dem Hauptstapel Baktra
(heutigen Balkh) (giebt jezt dort keinen Fluss,
vielleicht versiegt); im Alterthum Fluss
Baktrus in den
Oxus laufend (Curtius. VII.4. #e*Curtius. VII.4.°] Rufus Quintus Curtius:
Historia Alexandri Magni. Halae 1776. – In Hüllmanns
„Handelsgeschichte …”, S. 247: Curtius VII.4. §.
31.
Schließen
Strabo XI) Bei den Tataren
heisst er jetzt Dehasch;
wahrscheinlich des Plinius
„Icarus“ (VI.17 Plin.) »in der Richtung v. Indien nach
Baktrien, der
sich in den Oxus ergoss«. Von Bamia fand Wasserstrasse nach Oxus statt, die bei Baktra
vorbei ging; »dieser (Baktra) berühmteste Stapelplatz des
innern Asien lag ungefähr 8 geograph. Meilen vom Ufer des Oxus« (p.
248; Zusatz von
Marx.
Schließen Hüllmann beruft sich
auf
A. Burnes, Reisen in Indien u.
Bokhara. 1832)
Nach Versicherung eines Zeitgenossen (Patrocles ap. Strab. XI) Oxus schon im Zeitalter des Seleukus beschifft; also schon vor dem baktrischen Reich Versendungen indischer Waaren auf Oxus bis in’s Kaspische Meer im Gang. (Oxus mündet jezt in Aral See) ⦗Sieh: Abul Ghasi (bokharischer Fürst) hist. généalog. des Tatars. Traduit Traduite du manuscr. Tatare (Mongole) A. Leyde. 1726⦘ (Östlich an den Kaspischen See od. den See v. Masanderan angrenzende bokharische Landschaft: Chawaresm (Charesm, von der Hauptstadt Chiwa benannt)
Der damaligen Mündung des Oxus in den Kaspischen See schräg gegenüber befand sich Kyrus (Kur), der vom Kaukasus herabkömmt. Auf diesem, soweit er beschiffbar, gingen die Güter tief in das Gebirge, dann über den Rücken desselben mit Landfracht (Strabo XI. Plin. VI.17), angeblich in 5 Tagen, nach Sarapana am obern Phasis; endlich diesen Fluss bis auf den gleichnamigen grossen Stapelplatz an der Meeresküste. Von hier aus vertheilten sich die Ladungen nach Sinope, Amisus u. in andre pontische Häfen.
II) In den südöstlichen u. südlichen
europäischen Gewässern.
1) Rhodus:
Rhodier behaupten in griech. Handelswelt ersten Rang, im Macedonischen
u. noch mehr im römischen Zeitalter (Cic. Manil. #e* Cic. Manil.°] Cicero: Oratio
de imperio Pompeii s. pro lege Manilia.
Schließen
18), nahmen daher gebietende Stellung unter
den Seemächten ein. (Diodor. XX.84. Strabo XIV. Livius XXXI.15.46. XXXIII.16. XXXVI.45.
Gellius
#e*Gellius°] [Aulus Gellius:] Auli
Gelli Noctes Atticae … Vol. 1, 2. Gottingae 1824.
Schließen VII.3.) |68 Schlau genug auf
den
Trümmern v. Tyrus,
Karthago u. Korinth ihre Macht
zu vergrössern (Diodor. XX.81. Id. XIX.61.)
Tyrier
erholten sich vom Schlag, der sie v. Alexander getroffen; auch Korinth zum Theil wieder hergestellt
(Strabo. VIII. X.) aber beide erlangten nicht mehr die
alte Macht u. Grösse,
denn die
Rhodier hatten einen zu grossen
Vorsprung gewonnen.
Rhodische Flagge wehte v. Nil
bis Pontus, gen gegen Seeräuber geschützt durch drohende Kriegschiffe;
die
Zollgebühren, die sie am Pharus f.
die morgenländ. Waaren vorschossen, musste
der Grieche mit Zins zurückerstatten. Getreidehandel
[gehörte] zu ihren Hauptgeschäften; holten davon starke Ladungen
aus Sicilien (Polyb. V.88. XXVIII.2. (legat. 73)[)]; v. den Küsten der kornreichen pontischen Länder
bis an die Mäotis. Auf dieser Fahrt waren sie
dem Sundzoll der Byzantier unterworfen. Einmal
desswegen Krieg (v. Rhodos geführt) (Polyb. III.2. IV.38.46.47) (Herodian III.1 #e*Herodian III.1°] Herodianus:
Lebensbeschreibung der römischen Kaiser … in acht
Büchern. Verdeutscht durch Joh. Gli. Conradi. Frankfurt
a. M. 1784. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S.
255: Herodian. III. 1. ed. Irmisch. II.
497.
Schließen )
Seerecht: auch v. den Gesetzen, die
bestimmt u. anerkannt dem Rhodischen
angehören, hat sich nur das einzige über den Seewurf
#e*Seewurf°] Was in Seegefahr zur Erleichterung
des Schiffes über Bord geworfen wird. In Seegefahr darf
ein Schiffer nicht eher werfen, als bis der Kaufmann,
der in jener Zeit seine Waren begleitete, geworfen
hatte. Der Verlust durch den Seewurf wurde über Schiff
und Ladung verteilt, wozu das erstere die Hälfte
beitrug.
Schließen erhalten, u. auch dies nur im röm. Gewand; schon während der Republik (röm.), wenigstens zu Zeiten
des
Bei Hüllmann, S. 256: berühmten
Rechtsgelehrten
Schließen Rechtsscheisser
Servius Sulpitius Rufus
(Paulus
#e*Paulus
fr.°] Paulus Diaconus [eigentlich Warnefried, Paul]: De
gestis Romanorum historia Eutropii continuata. Basil
1518.
Schließen fr. 2. pr. et §3. D. Über das Rhodische Recht zum
Werfen.
Schließen
de la lege Rhodia de jactu
(XIV.2)[)] in Rom Bestimmungen davon aufgenommen, durch
Augustus
u.
Antoninus
ihnen
gesetzliche Kraft beigelegt.
Das Gesetz über den
Seewurf
Zusatz von Marx.
Schließen (de jactu maris)
⦗wenig verändert, aber sehr erweitert u. vermehrt in den heutigen Haverei-Gesetzen
wiedergefunden⦘ wesentlich dies: Wenn bei Seeunfällen aus Noth
zur Erleichterung des Schiffs Waaren über Bord
geworfen, od. zur Abfindung v. Seeräubern Theil der
Ladung geopfert, so sollten die von den Befrachtern, die
der Verlust getroffen, v. den übrigen
verhältnissmässig entschädigt werden, nach Massgabe des
Werths der geretteten Waaren. ⦗Ueber das
attische Recht in solchem Fall: Demosth.
adv. Lacrit⦘ Bei der
Abschätzung des Verlusts nach
rhodischem Recht blos der
Einkaufspreis zu Grund gelegt; aber bei
Bestimmung der
verhältnissmässigen Beiträge zum Schadenersatz
der wahrscheinliche Verkaufspreis der geretteten Waaren (fr. 2. §4.
„Gewährleistung geschieht durch Verlust, nicht durch
Gewinn, nicht (dadurch) wie teuer die gekauften Sachen
(Waren) sein mögen, sondern wie viele zufallen
werden.“
Schließen „detrimenti, non
lucri, fit praestatio … non quanti emtae sint (merces), sed
quanti venire
possint.“)
Wie vom Seerecht der Rhodier, so v. ihrer Hafenordnung nur Bruchstück u. ebenfalls über Rom, uns überliefert. ⦗Plin. VII.56. u. XXXII.1.⦘ Nämlich wenn die Schiffe in Hafen liefen, so sollte dies nicht mit dem Schnabel geschehn ⦗an Vordertheil πρώρα der Kriegsschiffe eine Spitze befestigt (ἄκρον, ἔμβολον, rostrum), von Holz, aber mit Eisen beschlagen oder ganz von Eisen, diente dazu die feindlichen Schiffe in den Grund zu bohren, angeblich etruskische Erfindung⦘, da diese auch unwillkürlich andren Schiffen Schaden zufügen konnten.
2) Byzantium und Kyzikus:
beiden die Häfen des Pontus als Wirkungskreis ihres
Seehandels angewiesen. Im Allgemeinen blieben bis
ins Mittelalter die im Handel mit dem Norden |69 ausgetauschten Güter dieselben; blos zu den von
den
Byzantiern dorthin geführten
morgenländischen, kamen einige hinzu. #e* kamen einige
hinzu.°] In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 259: sind
einige hinzu gekommen. Durch die Anwesenheit des
kaiserlichen Hoflagers ist diese Handelsstadt zur
mächtigsten und reichsten im frühen Mittelalter geworden3). … 3) Hier kann sich des
Verfassers „Geschichte des Byzantinischen Handels bis zum
Ende der Kreuzzüge. Frankfurt a. d. Oder 1808,“ anschließen.
- Diese Schrift exzerpierte Marx als nächste im vorliegenden
Heft.
Schließen
Bewohner v. Kyzikus [gehörten] zu den unternehmendsten der späteren Zeit. Vom Pontus durch das aegäische u. mitländ. Meer bis nach Gades ihre Schiffahrt; Handels- u. Seemacht, fast Nebenbuhlerin der Rhodischen. (Strabo XII)
3) Delus und Puteoli.
Nach dem Pech v. Korinth flohen viele Korinther nach Delus, liessen
sich dort häuslich nieder (Strabo X),
neu belebten Handel u. Industrie der Insel (Cic. Verr. #e* Cic. Verr.°]
Cicero: Orationes in Verrem.
Schließen II.34.72)
[(]Plin. XXXIV.2.) Märkte
von Delus immer stärker besucht; sogar Eigenhandel
zur See unternommen, selbst nach Rhodus. Die
Athener – mit Erlaubniss des
römischen Senats – bemächtigten sich der Delier
Ländereien auf Delus u. Insel Lemnus u. zwang die Eigenthümer
sie ihnen käuflich zu Bei Hüllmann, S. 261:
überlassen
Schließen hinterlassen ⦗den Deliern wies
der röm. Senat Niederlassungen in Achaia an.
Die Athener: »noch immer das alte gierige Volk, das
sich die goldne Zeit der Kleruchien #e* Kleruchien°]
Ein Kleros war ein Landlos, d. h. ein Anteil am Grund
und Boden. Von Athen aus wurden Kleruchen, die Inhaber
von solchen Landlosen, auf dem Boden vieler
Bundesgenossen (besonders z. Z. des Attischen
Seebundes) in Kleruchien, d. h. Bürgerkolonien,
angesiedelt, die zur Sicherung wichtiger Seewege als
Stützpunkte sowie zur Niederhaltung widerspenstiger
Bundesgenossen dienten. In hellenistischer Zeit waren
die Kleruchen Militärsiedler (auch als Katöken
bezeichnet), die in geschlossenen Komplexen (z. B. in
Ägypten im Fayum) Land erhielten.
Schließen nicht aus
dem Sinne schlagen konnte« (261)⦘ Nun der
delische Verkehr in attischen Händen. Aber im Krieg
des
Mithridates gegen
Rom die Insel (Delus), nebst den übrigen
des
aegäischen Meers, v. den
Feldherrn jenes Eroberers, bes. v.
Archelaus
verwüstet u. auf Delus die meisten
Einwohner umgebracht; seitdem – gleich Milet, Tyrus,
Karthago, Corinth – die Stadt verödet. (Plut.
Sulla
#e*Plut.
Sulla°] [Plutarch:] Sulla. In: Plutarchi
Chaeronensis, quae supersunt, omnia … Vol. 3. Lipsiae
1775, S. 95–97.
Schließen 11. Appian bell. Mithrid. #e*Appian. bell Mithrid.°] Appianus: Romanarum
Historiarum … Lutetiae 1551. – In Hüllmanns
„Handelsgeschichte …”, S. 262, 263: Appian. bell.
Mithridat. ed. Steph. Paris. p. 188.
Schließen
Pausan VIII.33)
Handel v. Delus verzog sich nach Dikäarchia (nachher Puteoli), so weit
entlegnem Ort im westlichen
Grossgriechenland. Grosser Theil der auf Delischem Markt abgesetzten Güter
morgenländische Producte, wahrscheinlich beigeführt
theils v. den
Kyzikenern u. Byzantiern (die sie aus
den
pontischen Häfen bezogen, wohin sie über
Baktra gelangten), theils v. den Rhodiern (denen
der Stapel v. Alexandria näher lag[)]. Die Römer, mit
der Schiffahrt in den griech. Gewässern
bekannt, u. in polit. Beziehung viel damit beschäftigt, begnügten sich ihre Einkünfte Einkäufe in Delus zu machen; zur Vermittlung dieser Geschäfte daselbst
(Appian) verschiedne italische Häuser eingerichtet. (Strabo XVII.) Da der Absatz
morgenländischer Waaren besonders nach Italien
stattfand, konnte Puteoli die
Geschäfte an sich ziehn, alte Handelsstadt, mit gutem Hafen, in
geringer Entfernung v. Rom. Dies zur Zeit, wo
die Verbindung Roms mit Aegypten lebhafter
ward: eine Ermunterung f. die
Kaufleute v. Puteoli Activhandel nach
Alexandria zu Bei
Hüllmann, S. 263: unternehmen
Schließen übernehmen.
(Strabo. XVII) Sie errichteten Leuchtthurm nach Muster
des alexandrinischen). So Puteoli hiess in
der damaligen Handelswelt Klein-Delus.|
Karl Dietrich Hüllmann: Geschichte des Byzantischen Handels bis zum Ende der Kreutzzüge. Preisschrift, gekrönt von der königl. Societät der Wissenschaften zu Göttingen. Frankfurt an der Oder 1808.
Schließen
Hüllmann: Geschichte
des Byzantinischen Handels. (Preisschrift) Frankfurt a. d. Oder. 1808.
1) Byzanz u. Constantinople.
Zweimal Neurom (Byzanz) eine der höchsten merkantilischen
Positionen. Günstige geograph. Lage für Zwischenhandel. Es bezog
Die
Producte des Pontischen Nordens,
grösstentheils erste Lebensbedürfnisse standen ihm zu Gebot: Schlachtvieh, starkwüchsige
Sklaven, gesalzne Fische, Honig u. Wachs, in guten Jahren Getreide. Die
rauhen Scythischen Völker, nur aus Lüsternheit nach
Südfrüchten, bes. Oel u.
Wein, pflügten f. die weichlichern Südländer, hüteten
das Vieh, irrten umher nach Bienenbeuten in den
Wäldern, fingen Fische in Gewässern u. Menschen im Krieg. Früh schon gelang
es auch Byzanz an dem
Indisch-Chinesischen Verkehr thätigen
Antheil zu nehmen; nicht an dem Handel aus
Indien u. China über den persischen u. arabischen
Meerbusen, sondern 2 Wege, Byzanz näher, durch
die Steppen Hochasiens. Seit Urzeit stammt die Bekanntschaft u. der gegenseitige
Verkehr der Hirtenvölker, die den Gürtel Asiens einnahmen;
von der Mäotis bis nach China. Kaum entdeckten
die scharfsichtigen Griechen (in den Coloniestädten
Olbia od. Borysthenis,
an der Mündung des gleichnamigen Flusses; Theodosia an
der Küste v. Taurien; Tanais an
der Mündung dieses Flusses) diese Verbindung, so machten sie auf dem
Landweg nördlich um das Kaspische Meer Unternehmungen
dahin. Tauschplatz – die
Gegend zu beiden Seiten des Oxus od.
die heutige grosse Bucharey – wo die griech. Kaufleute
an die, von den
nördlichen Chinesischen Grenzen kommenden Karavanen
Nordische u. Griech. Waaren gegen Seide absetzten. (Herodot.
Arrian. peripl. mar. Erythr. ap. Hudson
geograph. veteris scriptt. graeci minores.)
Die Stammväter der heutigen
Mongolisch
[-]Kalmückischen Völker – mit platter Stirn u.
eingedrückter Nase – führten v. Osten her die
Seide auf die Sogdianischen u. Bactrischen Märkte. Grosser
Theil der Seide ging über Byzanz in die Häfen des
Aegäischen u. mitländischen Meers. Indien
zu allen Zeiten das f. den Europäischen
u. vorderasiatischen Luxus wichtigste Land. (Vgl. Plin.
hist. nat. IV. c. 20) ⦗ Kommentar von Marx.
Schließen Dies zeigt Unterschied v. now u. then.
Zusammenfassender Kommentar von
Marx.
Schließen Hüllmann hebt hervor welche Greuel etc
die Abendländer sich entschlossen um aus Indien
Gewürze, Medikamente, Räucherwerk, Elfenbein, Edelsteine, Perlen,
Seidenstoffe, Baumwollzeuge, Leinwand zu beziehn, wofür sie nichts
zu geben als »die Ausbeute« ihrer »Bergwerke u. Beiträge zum
geschmacklosen Putz der Inder
als Korallen, gläserne
Sachen
[«] etc⦘
Ein Zug dieser Waaren zu Land von Perimula u. Automela, an den Küsten von Hinterindien, und von Palibothra (jetzt Allahabad od. Helabas) am Nieder Ganges, westwärts nach Pattala, an den Ausflüssen des Indus; von da die Waaren den Indus aufwärts über Minnagara (liegend am Indus) nach Bactrien, gebracht dann auf den Icarus, von da auf den Oxus, u. diesen abwärts, durch Aralsee u. den alten Amu, in das kaspische Meer. Soweit |71 Cyrus (Kur) schiffbar, diesen Fluss aufwärts geführt, dann weiter auf Wagen nach Sarapana am Phasis, endlich diesen Fluss hinab zum gleichnamigen Ort an seiner Mündung, dem Stapelplatz der Kolchier. Von da verschifft nach den vorzüglichsten Häfen des Pontus: nördlich nach Dioscurias od. Sebastopol, westlich nach Trapezunt, Amisus, Sinope, Heraclea, bes. aber nach Byzanz, dem Schlüssel zum aegäischen Meer. Byzanz fiel endlich als Opfer eines langwierigen Bürgerkriegs im Römischen Reich; stieg wieder zu voriger Grösse nach 130 Jahren der Erniedrigung.
2) Staatsmonopolien:
Constantin
–
freigiebige Austheilung v. Lebensmitteln unter dem
Bei
Hüllmann, S. 12: Volksmasse
Schließen mob der neuen Bei
Hüllmanns, S. 11: Hauptstadt der Welt
Schließen Hauptstadt; die
ergiebigen Ernten Aegyptens allein für Constantinopel in Beschlag genommen
(Cod. Theodos
#e*Cod. Theodos.°]
Codicis Theodosiani libri XVI … Quibus sunt ipsorum principum
autoritate … adjectae novellae … Edit. Joh. Sichardi. Basil 1528. –
In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 12: Cod. Theodos. l. XIII. tit. V de
naviculariis, l. 7 – l. XIV., tit. XXVI. de frumento Alexandrino, l.
2.
Schließen ), Rom so genöthigt sich mit
Getreide zu versehn aus andern Provinzen des nördl. Afrika u. aus
Sicilien. (Claudian.
de bello Gildon. V.52
#e*Claudian.
de bello Gildon. V.52°] Claudius Claudianus: De bello
Gildonico liber. In: Dichtungen des Claudius Claudianus, übersetzt
von Georg Freiherr von Wedekind. Darmstadt 1868. [Eine ältere
Ausgabe stand nicht zur Verfügung.] – In Hüllmanns „Geschichte …”,
S. 12: Claudian. de bello Gildon. V. 52 seqq.
Schließen ) Ausser
Brod u. Getreide, Fleisch, Wein, u. Oel zu gewissen Zeiten im kaiserl. Pallast ausgetheilt.
Die
Nachfolger v. Constantin
mussten
xxxxx
die Freiheit des Staats mehrmals v. den
angrenzenden Barbaren mit viel Bei Hüllmann,
S. 13: Gold
Schließen Geld
erkaufen. Um dies aufzubringen,
wie die Kosten f. die eitle Pracht des Hofs,
nöthig Finanzkünsteleien, Erpressungen.
Als Compensation für Bei Hüllmann, S. 13: Volk
Schließen mob
der Hauptstadt, unentgeldliche
[Austeilung]
v. Getreide u. andern Lebensmitteln (Cassiodor. variar. l. IV. ep. 19)
Iustinian:
räuberisches Finanzsystem; entzog Privatpersonen –
ward Urheber der grausamsten Staatsmonopole – Verkauf der nöthigsten Lebensmittel, bes. des Getreides (Procop.
hist. arcana. c. 26
#e*Procop. hist. arcana.
c. 26.°] Procopios (Procopius) Caesariensis: Operum tom II.
Pars II. Arcana historia, qui est liber IX. Historiarum Gr. et Lat.
ex Bibliotheca Vaticana Nie. Alemannus protulit, latine reddidit,
notis illustravit, recognovit, varias lectiones adjecit et lacunas
fere omnes implevit Claudius Mattretus. Paris 1663. – In Hüllmanns
„Geschichte …”, S. 14: Procop. hist. arcana, c. 26, Ed. Paris,
p. 75.
Schließen ) Unterthan durfte v. keinem Landwirth Getreide
kaufen, sondern von dem den bei der
Verwaltung dieses Regals
#e*Regals°] Hoheitsrechtes
Schließen
angestellten Finanzbeamten, die nebst starkem Gehalt u. Befreiung
v. manchen öffentlichen Verbindlichkeiten (Digest.
#e*Digest.°] Codex Iustiniani, cum
glossa. Lugdunum 1527.
Schließen
l. 50. tit. 5. de vacat. et excusat. munerum l. 9.
de negotiatoribus frumentariis) ausserdem sich
auf Kosten des Volks bei diesem
Wuchergeschäft bereicherten (Procop.)
Die kornreichen Provinzen leisteten
ihre Abgaben in Getreidevorräthen, abgeliefert in
die
Magazine zu Constantinopel; verkauft v. der
Regierung (Iustinian) an die bedrängten Städte um das Zweifache des Preises, der den Landwirthen als Steuer angerechnet
worden. Wenn die Vorräthe auf der See verdarben,
gleichwohl den Käufern aufgedrungen.
Der Finanzdruck dauerte noch zu Ende des
11t Jhdts (Zeit der
Unternehmung des 1st
Kreuzzugs)
Die gemeinsten Nahrungsmittel,
namentlich Getreide, Wein, Oel
[waren] noch Staatsmonopolien. (Albert.
#e116Albert. bis T. I°]
Albertus Aquensis: Historia Hierosolymitanae expeditionis. In: Jac.
Bongarsii gestis Dei per Francos. T. 1. Hanov. 1611.
Schließen
Aquens. hist. Hierosol. l. II. a. 1097
in (Bongars.) gest. dei per Franc. t. I, p. 203.
„Kein Lohn, außer dem kaiserlichen, wurde in
Wein und Öl, Getreide und Gerste, als auch in allen Nahrungsmitteln
in der ganzen Region entrichtet.“
Schließen
„Nullius, praeter imperatoris,
merces, tam in vino et oleo, quam in frumento et hordeo, omnisque omnique esca, vendebatur in toto regno.“
[)]
Daher die Versorgung der
Franken mit Lebensmitteln gewöhnl. als Sache des griech. Kaisers
i. e. der Finanzbehörden vorgestellt. Nur auf ausdrückliche
Erlaubniss des kaiserl. Cabinets bestellten einigemal die
Kreutzfahrer selbst die
nöthigen Vorräthe bei den Griechen, die
u. a. nebst den Armeniern, einst grosse Lieferungen an die Belagerungsarmee v.
Antiochien
[übernahmen]. (Anonymi
#e118Anonymi bis Ital.°] Anonymi
historie belli sacri. In: Museum Italicum. Collectio vet.
Scriptorum, ex Bibliothecis Italicis eruta a Jo. Mabillon et D.
Mich. Germain. T. 1. Lut. Paris. 1724.
Schließen
hist. belli sacri, ap. Mabillon et Germain, Museum
Ital. t. I. p. II. p. 161) Wahrscheinlich Monopoliendruck fiel erst durch die
grosse
Revolution,
bewirkt v. viertem Kreuzzug; wie das
drückende Regal des Kornhandels
der Republik
Solothurn
erst durch die frz. Revolution Ende des
18. Jh.|
2 3) Freier Handel.
A. Morgenländischer Handel. (Zwei Perioden nach
den Handelswegen)
1) Erste Periode. Von den frühern Zeiten bis gegen Ende
des 12t Jhdts. Waarenzug über
Aegypten u. Syrien.
Seit frühen Jhdten indische Producte über persischen u.
arab. Meerbusen, u. meist durch Syrien
u. Aegypten
[geführt worden]; in Hinsicht auf
Mittelpunkt der cultivirten Welt diese Strassen
die nächsten u. bequemsten; Italiens
Küstenplätze, in Mitte zwischen Thracien
u. Spanien, hatten den natürlichsten Anspruch auf
diesen Handel. Der
Waarenzug durch Mesopotamien u. Syrien, im
Gang schon in der
römischen Periode, gefördert v. Chalif
Omar,
durch Anlegung von Basra. Wenn Die
italien. Städte, namentl. Venedig noch häufiger indische Waaren
über Syrien bezogen, vernachlässigten sie die
Fahrt nach Alexandrien nicht, rüsteten stets
ansehnliche Kauffahrteiflotten dahin ⦗Andreae Danduli Chronicon.
#e*Andreae Danduli Chronicon.°] [Andrea
Dandulus:] Adreae Danduli Chronicon, diloma circa anni 818,
diploma anni 828, diploma circa anni 880, diploma anni 972.
In: Muratori, Lodovico Antonio: Rerum Italicarum scriptores.
Collegit Lud. Ant. Muratorius. Milano 1723 ff. T.
12.
Schließen
a. 828 (ap. Murator. script. rer. Ital. t. XII
p. 170) „Die
venetianischen Großhändler überführten den Körper des
Evangelisten Marcus von Alexandria nach Venetien, als sie
mit zehn Handelsschiffen Alexandria
unterstützten.“
Schließen „Negotiatores Veneti corpus B.
Marci, evangelistae, ab Alexandria
transtulerunt Venetias“, „cum decem
navibus, mercibus oneratis, Alexandriam
iverant.“⦘ Ausser
Venedig, benutzten Genua, Pisa u. Amalfi am
thätigsten ihre Lage zum oriental. Handel; Amalfi wohl zuerst gehandelt nach Aegypten u. Syrien; denn
von da sollen zuerst Europäische
Fabrikwaaren in diese Länder gebracht worden [sein]. (Wilhelm
Tyrius
#e*Wilhelm
Tyrius°] [Wilhelm Tyrius:] Incipit historiae rerum
in partibus transmarinis gestarum a tempore successorum
Mahumeth, usque ad annum domini M.C.LXXXIV. Edita à
venerabili Willermo Tyrensi achiepiscopo. In: Gesta dei per
Francos, siue Orientalium expeditionum, et regni Francorum
hierosolimitani historiae … Orientalis historiae. (Hrsg. von
Bongars.] T. 1. Hanoviae 1611, S. 625 ff. – In Hüllmanns
„Geschichte …”, S. 20: Wilhelm Tyrius l. XVIII. c. 4. in
(Bongars.) gest. dei per Franc. T. I. p. 934.
Schließen )
Günstige Epochen f. die Genueser u.
Venetianer durch die
öfteren Kriege zwischen den Griechen u.
Arabern; Regierung
Venedigs hatte ⦗»von der die neuere
Politik die Verbindung des Handels- u.
des Staats-Interesse gelernt hat« (p. 21)⦘ schon zu Ausgang des 10 Jhd. durch Verträge mit.
griech. Hof u. den
Saracenischen Fürsten den
Besitz des Zwischenhandels
erworben. Besides: Allmähliger Verfall
der griechischen Marine durch Fractionen,
innere Unruhen, Schwäche der Regierung; griech. Kaufmann
konnte immer seltner auf bewaffnete Geleitung
seiner Schiffe rechnen, um die Waaren des
Orients vermittelst aktiven Handels aus neutralen Häfen abzuholen;
die
griech. Marine bis in’s 12t Jhdt zwar nicht unbedeutend, aber Politik
des griech. Reichs nicht merkantilisch, nicht auf
Schutz des Seehandels gerichtet, wie in den
Ital. Handelsrepubliken. 1085 gelang den
Venetianern die
Zollfreiheit im ganzen
(byzantinischen) Reich v. allen ein- u. ausgehenden
Waaren; (Annae Comnenae Alexiad.
l. VI
#e*Annae Comnenae Alexiad. l.
VI.°] Anna Comnena: Alexias, sive de rebus, ab Alexio
imperatore, vel ejus tempore gestis libri XV … Paris 1651. –
In Hüllnanns „Geschichte …”, S. 23: Annae Comnenae Alexiad.
l. VI. Ed. Paris. p. 162.
Schließen ) dies niederschlagend
f. die Griechen. Das Monopolienübel hatte
ausserdem den griech. Unternehmungsgeist paralysirt. »Durch
blossen Zwischenhandel können nur kleine
Staaten hoch aufblühen; in grösseren ist der innere Verkehr
Grundlage der Nationalindustrie« (23) »Freistaaten sind die Heimath des Grosshandels«
(23[, 24]) Im Mass, wie
die
Schiffe Constantinopels sich v. aegäischem u. mitländ. Meer zurückzogen,
nahmen die rastlosen Italiener ihre Stelle ein.
Die
Handelshäuser Constantinopels beschränkten
ihre activen Unternehmungen immer mehr auf das
schwarze u. asow’sche
Meer, überliessen grösstentheils den Italienern
die
Fahrt durch den Hellespont; Venetianer drängten sich am kühnsten vor;
seit Anfang des 9 Jhdts Spuren
v. Handelsverhältnissen zwischen Venedig u.
Constantinopel
u. von Beziehungen dieser Verhältnisse auf den Handel nach Syrien u. Aegypten. Manche
byzantischen
|73
Kaiser
#e*byzantisch.
Kaiser°] In Hüllmanns „Geschichte
…”, S. 25: Besitzer des Griechischen Throns
Schließen
erliessen Verbot den (nun in den Provinzen
des vorderen Asiens) tausenden Feinden des
Staats u. der christlichen Religion, Waffen, Eisen, Nutzholz u. andre im Krieg unentbehrliche Dinge im Handel
zuzuführen ⦗Procop. hist. arcana;
daraus ersichtlich; , dass solches Verbot schon in frühen Zeiten mehrmals f.
Mittel gehalten, den Barbaren am nördl.
Pontus Einhalt zu thun.⦘ Als griech. Kaiser Leo V
u. Johann I
dasselbe
Verbot gegen die
Araber in Syrien u.
Aegypten erneuerten, bewirkten sie auch im Senat v. Venedig öffentliche Untersagung
dieses Handels (a. 818; a. 972), das 2te mal unter Androhung einer Strafe (gegen die Venetier) von 100 Pfund Gold, a. 828,
„gegen die Verordnungen der
Venetier“
Schließen „contra
Venetorum edicta“
(nicht ahnend … den Schleichhandel!) Häufiger gab die
griech. Regierung den Insinuationen der
Venetianer nach; bewies auf Kosten der Unterthanen gleiche
Schwäche gegen die Handelsrepublik wie einige Jhdte später
die Nordischen Fürsten gegen deutsche Hansa. Ende des 10 Jhdts: Venedig erwirbt
f. seine nach Constantinopel handelnden
Bürger bedeutende Freiheiten u. Rechte, ein Anreiz zur Erweiterung des
Specereihandels: (a. 1017 Ditmar.
Merseburg
#e*a. 1017 Ditmar. Merseburg°]
Ditmarus Merseburg. a. 1017. In: [Leibniz:] Scriptores rerum
Brunsvicensium illustrationi inservientes. Cura Godefride
Guilielmi Leibnitii. T. 1. Hannoverae 1707, S. 418. – In
Hüllmanns „Geschichte …”, S. 27: Ditmar. Merseburg. a. 1017,
ap. Leibnitz. Scriptt. rer. Bruns. T. I.
p. 418:
Schließen : „Vier große Schiffe der Venezianer, mit verschiedenen (Sachen) und Farbstoffen beladen,
haben einen Seeräuberangriff überstanden; in den westlichen
Teilen (des Mittelmeeres) ist es friedlich.“
Schließen „quatuor naves
Venetorum magnae, diversisque pigmentis
refertae, naufragium sunt perpessae; in occiduis
partibus pacifica cuncta.“)
Alexius I Commenus Comnenus
Zeuge des 1t Kreuzzugs, f. gewisse militär. Unterstützungen der
Venetianer, ertheilte ihnen ausser unbedingtem Zollrecht wichtige
Besitzungen in Constantinopel
. Viele Venetianer liessen sich nun daselbst
nieder, verheiratheten sich mit Töchtern aus angesehnen Häusern (a. 1071 1171
#e123 a. bis Venedig°] Johann
Friedrich le Bret: Staatsgeschichte der Republik Venedig,
von ihrem Ursprunge bis auf unsere Zeiten, in welchem zwar
der Text des Herrn Abtes l’Augier zum Grunde gelegt, seine
Fehler aber verbessert, die Begebenheiten bestimmter und aus
echten Quellen vorgetragen … Th. 1–3 und Register. Riga
1769–1777. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 28: Le Bret,
nach l’Augier, Staatsgeschichte der Republ.Venedig, a. 1171.
Th. I. p. 329.
Schließen
Le Bret, nach
l’Augier, Staatsgeschichte
der Republik Venedig) 1172
alle Venetianer verhaftet, ihre Schiffe
mit den Ladungen confiscirt ⦗nämlich
Manuel I. Commenus Comnenus
hatte in Krieg gegen Wilhelm II.,
König v. Sicilien, umsonst das
Bündniss Venedig’s nachgesucht; Senat – um die Unterthanen
der Republik der Rache zu entziehn –
entbot alle venetianischen Kaufleute u. Seefahrer in
die Heimath, untersagte jede Unternehmung nach griech.
Plätzen, bes. nach Romanien; aber nach einigen feindlichen Schritten
des Kaisers erschien ein Parlementairschiff in den Lagunen; Manuel
versprach die weggenommnen Dalmatischen Plätze
zurückzugeben, lud Venedig ein, den Verkehr mit seinen
Staaten wieder aufzunehmen; Senat nahm das Handelsverbot
zurück; nun Bei Hüllmanns, S. 30: erhöhte
Geschäftigkeit
Schließen Geschäftswuth der Venetianer, in deren Waarenlagern die aus Aegypten u. Syrien eingegangnen Güter sich
angehäuft u. unverzinst gelagert. Reiche Ladungen gingen ab
nach Constantinopel u. in andre griech. Häfen. Darauf Zusatz von
Marx.
Schließen das „Unglück“ od. wie Hüllmann
sagt: »die Schandthat«.⦘ Die Burschen
blieben 10 Jahre in Gefangenschaft, bis Andronicus Commenus Comnenus
, durch Mord zum Thron gelangt,
sie freiliess. Zusatz
von Marx.
Schließen (1182?) Zum Schadenersatz machte er
den Venetianern nur Hoffnung; ebenso sein Nachfolger,
der Usurpator
Isaak II.
Angelus
, erneuerte aber zugleich
die Privilegien der Venetianer; auch sein
Bruder, Ungeheuer
Alexius III Comnenus gab
endlich um Jahr 1200 den
Venetianern den (beharrlich verlangten) Ersatz aus
Furcht, Venedig möchten möchte sich zur Partei seiner Gegner schlagen. In den
Venetianern entstand unter den
byzantinischen Greuel- u.
Schwächeverhältnissen
[der]
Plan, u.
obdoch
diese Zustände auch dessen Ausführung erleichtert, sich eines Platzes zu bemächtigen, an dem der Hauptzwischenhandel mit
orientalischen Waaren haftete.|
Auch Genua, Pisa u.
Amalfi Geschäfte zu Constantinopel
. ⦗Amalfi’s früher Handel mit Constant. circa a. 964
#e124 a.964
bis T. II.°] Luitprand legatus ca. a. 964. In: [Muratorius:]
Rerum Italicarum scriptores. Collegit Lud. Ant. Muratorius.
Milano 1723 ff. T. 2. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 33:
Luitprand, legat. circa a. 964. ap. Murator. scriptt. rer.
Ital. T. II. p. I. p. 487.
Schließen
Luitprand legat ap. Murator. script. Rer.
Ital. t. II. erneuert⦘ Polizei zu
Constantinopel
wies bereits Mitte des 12. Jhdts (damit sich die
Handelsrivalen nicht hieben) jeder Nation abgesonderte Niederlagen
an; allen Handelsnationen, die den Platz besuchten u.
Factoren dort hielten, eigne Kirchen ihrer Confession erlaubt ⦗sogar
beträchtliche Zahl v. Saracenen bis zum Revolutionsjahr 1204 in Constant. ansässig
mit Recht eines Medsched od.
Muhamedanischen Tempels.⦘ Genueser u. Pisaner hatten ihre
bes. Niederlagen. 1155 verspricht
der
Griech. Hof den
Genuesern jährl. Gehalt v. 500 Goldstücken
f. die Regierung u. 60 f. den Erzbischof, zudem
einige goldgestickte Teppiche jährlich, den
Pisanern 500 Goldstücke f. die
Regierung, nebst 2 Prachtmänteln, u. 40 Goldstücke
nebst 1 Prachtmantel f. den Bischof; leistete jedoch nichts
hiervon; Pisaner sogar aus der
Stadt u. allen ihren Handelsverhältnissen getrieben. Genueser hielten sich, verlangten sogar nach 15 J. eine Rechnung über die
rückständigen Gebühren v. 56 000 Goldstücken; als um dieselbe Zeit
Zusatz von Marx.
Schließen (1172)
die Venetianer verräterisch verhaftet, kamen
die Pisaner wieder in Ansehn, erhielten ihre Quartiere
zurück; ja der griechische Hof entschloss sich,
die versprochnen seit 15 J. rückständigen Summen u. Mäntel zu
leisten.
⦗1162 blutige Händel in Constant. zwischen Pisanern und Genuesen⦘
Die Italiener der republikanischen Periode, nicht
zufrieden den
Handel zwischen Constant.
u. den Saracen. Ländern am Mittelmeer sich nach u.
nach anzueignen, machten auch Conkurrenz den griechischen Fabrikanten (in
Constant.), deren Fabrikate die griech. Kaufleut in
Constant. eintauschten u. womit sie den Saracenen
die
indischen u. levantischen
Producte z. Th. zahlten. Die
Italiener übernahmen selbst Fabriken in Costantinopel
. Gen Ende des 11 Jhdts daselbst Fabrikgebäude f. Rechnung Venetian.
Handelshäuser (Vitalis
#e125Vitalis bis t. I.°] Siehe [Vitale
Faliero:] Vitalis Faletri, ducis Venetorum, dipl. a. 1090.
In: Lodovico Antonio [Muratorius:] Rerum Italicarum
scriptores. Collegit Lud. Ant. Muratorius. Milano 1723 ff.
T. 1. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 37: Vitalis Faletri,
ducid Venetorum, dipl. a. 1090. ap. Murator. antiqq. Ital.
T. I. p. 900. 901.
Schließen
Faletri, ducis Venetorum diplom.
a. 1090. Murat. l. c. t. I); um eben
diese Zeit (Annae Comnenae Alexiad.
l. VI) erwähnt Werkstätte v. Bürgern aus Melfi; weiterhin
kommen pisanische u. nochmals venetian. Fabrikanten vor.
2) Zweite Periode. Vom Ende des 12t bis in’s 14t Jhdt.
I) Waarenzug durch die Bucharey:
1179:
Dritte Lateranische Kirchenversammlung:
machten das Verbot der griech.
Kaiser, an die Araber
Waffen, Eisen, Nutzholz, u. andre Kriegsgeräthschaften zu
verkaufen, geltend für die
ganze kathol. Christenschaft. Vorzügliche Mitwirkung der
Venetianer im 4t Kreuzzug u. der
dadurch 1204 herbeigeführten Besetzung
des griech. Throns mit einem Kaiser
germanischer Abkunft #e* Kaiser German.
Abkunft°] Balduin I.
Schließen . Venedig erhielt dafür ansehnliche
Küstenbesitzungen u. Inseln mit wichtigen Rechten in
Constantinopel. Nun stand nur im Weg das
Kirchenverbot (die
verbotnen Exporte, über
Aegypten u. Syrien nach Indien, womit Indische Producte am meisten bezahlt
wurden)[.] Die
Producte Ostindiens waren Bedürfniss der Europäer
geworden. Ueber das v. Arabern
beherrschte Aegypten u. Syrien sollte kein Handelshaus
der kathol. Christenheit mehr ziehn; u. Griechenland in der
grössern Hälfte des 13 Jhdts
unter Herrschaft kathol. Christen. |75 Schon früher
waren Venetianer über Constant.
hinausgegangen, hatten unmittelbaren Verkehr
mit den Völkern am Nieder-Don
angeknüpft; versuchten dann Handelsniederlassung an Mündung
des Tanais ⦗Lage des alten Tanais⦘, woraus
in der Folge Tana, das
heutige Asow entstand; ein venetian. Consul daselbst angestellt Ende des 12. Jhdts;
die Unternehmungen dahin lenkten Venedig’s
Aufmerksamkeit auf die
uralte Handelsstrasse durch die
Bucharey; bis dahin Weg selber wie vorhin #e* wie
vorhin°] In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 44: wie er oben
beschrieben worden – Siehe S. ((000/000; d. h. kurz nach dem Anfang der
Exzerpte aus der vorliegenden Schrift: 2 Wege, Byzanz
näher bis zur Qellenangabe Herodot. Arrian …)).
Schließen ; erhielt sich unter den Völkern
des mittleren Asiens; sehr stark besucht
nun im 13 u. 14 Jhdt; die
bucharischen Städte – Buchara, Balk
bes. Samarkand – machten immer grosse
Geschäfte nach Indien, waren
die Niederlagen f. die nach Hochasien
gehenden Exporte der Halbinsel #e* Halbinsel°]
Indien.
Schließen . Aus diesen Städten bezog jezt Venedig die in Europa immer stärker
gesuchten indischen Waaren u. führte
dahin die
europäischen
, bes. Deutschen, Fabrikate, nach denen am Indus u.
Ganges die Nachfrage stieg. Wie in Vorzeit,
gingen die aus Bucharey nach Europa bestimmten Exporte Indiens
auf Kaspisches Meer, von da aber nicht
mehr westwärts auf die Flüsse
des Kaukasus geschafft, sondern nordwestliche Richtung nach Tana, (die Wolga aufwärts bis nach Astrakan, darauf zu Land
durch einen Theil des
südlichen Russlands, hinüber auf
den
Don;) so dass zu Tana grosse Waarenlager entstanden.
Genuesiche u. Pisanische Häuser zu
Constant., (den Venetianern nacheifernd) machten auch
Geschäfte in der Bucharey. „d’autres marchands de Constantinople, qui étoient venus de
Tartarie par la Russie, de plusieurs des quels il dit les noms,
tant Genevois, que
Venetiens, Pisans etc“ (Plano Carpini, ap. Bergeron
#e*Plano
Carpini, ap. Bergeron°] Pierre Bergeron:
Relation des voyages en Tartarie de François-Guillaume
de Rubruquis, François-Jean du Plan Carpin, François
Ascelin … Paris 1634. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S.
46: Plano Carpini, ap. Bergeron. p. 66.
Schließen )
„sopra il qual fiume (Erdir, Edil, i. e. Wolga) – le spetie et le sete – andavano in
Citracan, et da quel luogo alla Tana. In
quel tempo ne Venetiani, ne altra natione citramarina, facea
mercantia in Soria.“ (Barbaro, apud Ramus
#e*Barbaro bis Vol. II.°]
[Giovanni Battista Ramusio:] Delle Navigationi et Viaggi
raccolte da G.B. Ramusio … Vol. 1–3. Venetia 1583, 1606.
– In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 46: Barbaro, apud
Ramus, delle Navigationi et viaggi, Vol. II. fol. 97,
p. 2
Schließen , delle Navigationi
et viaggi, Vol. II)
„Van ouds is die Handel al uit Sina en Indien over de zelve
(Stad Samarkand) gedreven geweest.“ (Witsen
#e129Witsen bis etc°]
Nicolas Witsen: Noord en Oost Tartaryen … Twede Druck.
Nieuwe Uitgaaf … 2 Deel. D. 1. Amsterdam 1785. – In
Hüllmanns „Geschichte …”, S. 45, 46: Witsen, Noord en
Oost-Tartaryen, Tweede Druck, Nieuwe Uitgaaf, 1785, T.
I, p. 352.
Schließen
Noord en Oost Tartaryen.
Tweede Druck etc. 1785, t. I etc)⦘
Dieser Waarenzug aus Indien durch die Bucharey über Astrakan, Tana
und Seitens der Genuesen in der
Folge Caffa, nach
Constantinopel, – veranlasste auch die
erste Reise der
Poli #e* der
Poli°] Marco Polo reiste 1271 mit seinem Vater Nicolò
und dessen Bruder Matteo über den Pamir nach China, war
dort eine Zeitlang Statthalter in der Stadt Yangzhou und
kehrte 1292–1295 auf dem Seeweg über den Vorederen
Orient nach Venedig zurück.
Schließen – dauert bis
Ende des 14 Jhdts – aber je
länger, desto schwächer, da, bei verringertem Eindruck
des Kirchenverbots, weniger kostspielige Wege
aufgesucht wurden.
1261 trat Genua an die Spitze einer Contrerevolution zu Constantinopel , verhalf dem griech. Prätendent zu Nicäa, Michael Paläologus , zum byzantinischen Thron; er liess die in Constant. ansässigen pisan. u. venetian. Kaufleute u. Fabrikanten in Constant.; doch [begaben sich] viele Venetianer heim; Genueser erhielten die beiden Vorstädte Galata u. Pera, umgaben sie mit Gräben u. Mauern, machten daraus befestigte Colonie; beide Vorstädte nun in eins verschmolzen (aber Griechen nannten sie jezt Galata, Italiener Pera); jedes Jahr ward diese Niederlassung der Genueser gefährlicher für den Handel der Stadt. Gegen die (venetian.) Tana wählten die Genueser als vorläufigen Stapel f. die durch die |76 Bulgarei Bucharey kommenden Waaren – Caffa (Lage des alten Theodosia)[.] Venetian. Flagge nun fast ganz v. schwarzen Meer ausgeschlossen. Genua behauptete die Herrschaft u. in Constant. den Markt.
Waarenzug über Tauris. Schleichhandel.
Mit Vortheil die indischen Waaren durch die Bucharey nur beziehbar für Constantinopel u. von dort für Absatz nach Nord u. Nordwest; der Umweg zu gross u. kostspielig für die europäischen Häfen des mitländ. Meers. Versucht andrer Handelsweg wobei, aus Achtung f. das Kirchengebot, das Gebiet der zeitigen Beherrscher v. Aegypten u. Palästina unberührt blieb, nämlich das Gebiet zuerst der ajubischen Kjurden, darauf der Baharitischen Mameluken.
Syrien, seit 2. Hälfte des 13t Jhdts, die Beute v. 2 erobernden Horden; v. Südwest, bemächtigten sich die Mameluken, grossentheils, incl. das heilige Land; von Nordost drangen die Mongolen vor u. besetzten den übrigen [Theil]. Kurz vor Ausbruch der Gegenrevolution hatten die Genueser ihr Augenmerk auf die Vorderasiat. Mongolen gerichtet, deren Chan zu Tauris od. Tabris in der Westpersischen Provinz Aderbidschan; eine Gesandschaft der Mongolen befand sich in Genua (1262) grade als ihm die Gegenrevolution gelang.
Nun Venedig, verdrängt v. Bucharisch-Byzantinischem Handel
ergriff nun lebhaft den Waarenzug durch das mongolische
Vorder-Asien, da Persien,
Armenien, Nordsyrien, sogar Bagdad
nicht den Beherrschern v. Palästina (damals
die Mameluken), sondern einem
mongolischen Fürsten gehorchten. Tauris, Hoflager des Chan’s
dieser Länder, hatte sich zu mächtigem Handelsplatz erhoben;
indische Waaren, zu Schiff bis in die Strasse von
Ormus gebracht, von da zu Land
nach Persien od. über den persischen Meerbusen u. den Tigris bis nach Bagdad u. weiter auf Karavanen auf diesen im
13 u. 14 Jhdt berühmten Markt geführt. Die Venetianer machten nun
Unternehmungen nach Tauris, weiter nach Bagdad. Auf einem
nordöstlich gekrümmten Umweg
die morgenländ. Waaren durch Kleinarmenien bis ans mitländ.
Meer geführt, ⦗Marin.
Sanut.
#e*Marin.
Sanut.°] [Marino Sanuto:] Liber secretorum
fidelium crucis. Super terrae sactae recuperatione
et conservatione … Cuius auctor Marinus Sanutus
dictus Torsellus patricius Venetus. In: [J.
Bongars:] Gesta dei per Francos, sine orientalium
expeditionum, et regni Francorum hierosolitani
historia … T. 1,2. T. 2. Hanoviae 1611. – In
Hüllmanns „Geschichte …”, S. 40, 53: Marin. Sanut.
in (Bongars.) gest. dei per Franc. T. II.
p. 23.
Schließen
„Aus
den Gebieten der Tataren, nämlich aus Baldach und
Thoris sind lange Zeit Waren hierher gebracht worden
und werden bis heute aus Chaldäa und Persien bis zum
Mittelmeer gebracht.“
Schließen „a partibus Tartarorum, ascilicet
a Baldach et Thorisio, a magno tempore
citra conducta sunt, et conducuntur ad praesens ad mare mediterraneum –
mercimonia – de Chaldaea
(Bagdad) et de Persia
(Tauris)[“]
⦘ wo Ajazzo (Giazza, Glasa, vor Alters
Issus), die Hauptniederlage war, ⦗Marini Sanuti epist. quaed.
d. a. 1326
„Jene Kaufleute, die das
Verbot der heiligen Römischen Kirche fürchten, gehen
nach Lajazzo in Armenien.“
Schließen „illi mercatores, qui timent inhibitionem
sanctae Romanae ecclesiae, vadunt in Armenia Lajacium“⦘ ein stark
besuchter Hafen |77 am Issischen
Meerbusen, od. der nordöstlichsten Bucht des mitländ. Meers,
im ehemal. Kleinarmenien, zwischen Adana (in ehemal.
Kleinarmenien) u. Alexandrette od. Scanderone im
nördl. Syrien. Auch die
Genueser, den Venetianern
überall eifersüchtig zur Seite, bezogen auf diesem Weg indische Waaren f. die Plätze
des Südlichen Europa’s.
Steigende Conkurrenz v. Plätzen 2t Rangs f. Handel in morgenländ. Waaren (Nachfrage wonach fortwährend in Europa stieg) veranlasst Venetianer u. Genueser zu den grössten Anstrengungen, um die lang gewohnte Herrschaft zu behaupten.
Kosten der Landfracht auf dem beschriebnen Umweg so gross, dass diese Strasse nur aus Noth für Zeitlang gewählt. Blos die feinen Specereien, von geringem Gewicht u. Umfang, bezog man über Bagdad u. Tauris, viz. Kubeben, Spike, Gewürznelken, Muscatnüsse, Muskatblüthen.
Um die gröberen od. schweren schwereren als Pfeffer, Ingwer, Zimmt, Räucherwerk vermittelst viel wohlfeileren Wassertransports einführen zu können, versuchte man häufig Schleichhandel, auf dem bequemsten u. vortheilhaftesten v. allen damals bekannten Wegen [nach Indien], nämlich über Aegypten.
Ununterbrochen wurden gebracht indische Producte nach Cahira, Damiate, Alexandrien. Auf 3fache Weise zogen in der Periode des Kirchenverbots verschiedene Venetianische u. Genuesische Häuser indische Waaren, sowohl aus Aegypten, als aus Saracenisch-syrischen Häfen.
Seit Antiochia nicht mehr v.
Christen besetzt, bildete sich ein Waarenzug v. Bagdad nach Antiochia,
u. von da weiter in die seldschukisch-türkischen Küstenstädte
des ehemal. Lydiens. Bald an
der
ganzen Süd- u. Südwestküste v.
Kleinasien mehre Plätze mit dem Vertrieb
indischer Waaren beschäftigt: von Saleph od. Selefkie am
gleichnam. Fluss (dem alten Seleucia
aspera od. Trachea) in Cilicien, an der Westgrenze des
Theils dieser Provinz, der zu Armenien gerechnet wurde, bis
ans westl. Ende der
Halbinsel, u. weiter nordwärts bis nach Aja Jani, contrahirt
Annia, bei dem
alten Ephesus. Dieser passive Zwischenhandel am stärksten
getrieben v. 2 Städten: Candelorum (das alte Side) im östlichen
Pamphylien, u. Attalea, Satalia, od. Sectalia, ebenfalls in Pamphylien, westlich bei dem vorigen.
Hier tauschten die
italienischen
Schleichhändler die morgenländ. Waaren ein
gegen die heimlich ausgeführten europäischen. (Marin. Sanut.
„Viele Inseln und Küstenländer
nahmen die Betrüger auf.“
Schließen „plures insulae et terrae marinae
recipiebant defraudatores.“) Kaum wurden
diese Plätze als Niederlagen morgenländ.
Waaren bekannt, so fanden sich auch aus Aegypten Verkäufer derselben |78 ein, die den Markt benutzten. (Caffari, a. 1289
#e*Caffari, a. 1289°]
Caffaro: Annales Genuensis l. 1. In: Rerum
Italicarum scriptores. Collegit Ludovicus Antonius
Muratorius. T. 4. Mediolani 1723. – In Hüllmanns
„Geschichte …”, S. 33, 58: Caffari annales Genuens.
l. I. ap. Murator. scriptt. rer. Ital. T. VI. … a.
1289. p. 596
Schließen
„In den Gebieten der Candeler
in der Türkei haben sie ein Schiff der Saracenen
vorgefunden, das aus Alexandria kam.“
Schließen „in partibus
Candelorum in Turchia invenerunt navem unam Saracenorum, de
Alexandria venientem“)
Auch Venetianer luden Waaren in Alexandrien ein u. führten sie nach
Satalia. (Capitulare
nauticum pro emporio veneto. d. a. 1255 c. 81 ap.
Canciani, leges barbarorum t. V.
p. 358)
Auch die Genueser – obgleich Besitzer des bucharisch [-]byzantinischen Handels – mogelten auch in dieser Richtung; [um] so mehr, da sie im benachbarten Kleinarmenien (d. i. im östlichen Cilicien) seit geraumer Zeit vortheilhafte Niederlassungen besassen, viz. zu Tarsus, Marlinistra, u. Sis od. Sisia, wo ihnen die Landesregierung eigne Quartiere u. Kirchen, dann auch eigne Gerichtsbarkeit, bewilligt hatte. Genuesische Häuser benutzten das Lokal zum Handel in jene türkischen Küstenstädte: um sich dem Aug der kirchlichen Aufseher u. ihrer Kundschafter zu entziehn, führten sie die europäischen Exporte u. die indischen Rückfrachten, durch das christliche, aber nicht katholische, Kleinarmenien, zu Lande nach u. von den Seldschukisch [-]Türkischen Küstenplätzen; erlangten sogar v. dem Armenischen Fürsten eine Herabsetzung der Zölle bei diesem Transitohandel.
Ebenso häufig – der andre mittelbare Schleichhandel über Tunis u. die Küsten von Barka, getrieben mit Aegypten; mit den stark gesuchten Afrikan. Produkten, bes. Wolle aus der Barbarei, zugleich indische Waaren bezogen.
Endlich im 13. Jhdt viele Beispiele v. unmittelbarem Schleichhandel, bes.
nach Aegypten; dem
Kirchenverbot zum Trotz v. Venetianern
#e138Venetianern bis 1233)°] Siehe Erl.
((dccxxxiv)). – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 60:
Venetianern,1)
Pisanern,2) …
Genuesern,3) … nach
Aegypten.4) … 1) Caffari
a. 1264. p. 532. _|¯ 2) Id. a. 1292. p. 603. _|¯ 3)
Id. aa. 1202. 1205. 1209. p. 385. 391. 398. Folieta
[siehe Folietae historiae Genuensium. In: Johann
Georg Graevius: Thesaurus antiquitatum et
historiarum Italiae mari Ligustico et Alpibus
vicinae. T. 1. Lugduni Batavorum 1704], a. 1210.
p. 301. _|¯ 4) Caffari, a. 1200. 1205. 1233. p. 383.
392. 469.
Schließen (Caffari, a. 1264), Pisanern (id. a. 1292), besonders aber v.
verwegnen Genuesern (id. 1202. 1205.
1209. 1210 1233) einzelne Schiffe,
ganze Kauffahrteiflotten nach Alexandrien ausgerüstet. Die
republikanischen
Regierungen förderten dies; von Genua nicht selten nach Alexandrien … ⦗1289 alle
Genueser daselbst im Gefolg gewisser Irrungen verhaftet,
ihre Effekten mit Beschlag belegt, bis 1290 ein Abgeordneter der Regierung alles
ausglich u. einen Friedenstractat schloss. Caffari.
#e139Caffari. bis T. II°] Siehe
Caffaro: Instrumentum pacis. d.a. 1290. In: Sacy,
Sylvestre de: Chrestomathie Arabe … T. 2. Paris
1826. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 61: Caffari,
a. 1289. p. 596. _|¯ Instrument. pacis d.a. 1290.
ap. Sylvestre de Sacy, Chrestomathie Arabe, T. II.
p. 539. seqq.
Schließen
Instrum. pacis d. a. 1290 ap. Sylvestre de Sacy, Chrestomathie
Arabe t. II⦘
Dahingegen, Einige Kaufleut machten europäische Fabrikate
ausfindig, die im Kirchenverbot, i. e. Concilienbeschluss v. 1179 nicht enthalten u. den
Aegyptern annehmlich, of course, mit solchen Ladungen genug
die verbotnen, meist gesuchten, versandt;
Clemens V
, 1307, dehnt jenes Verbot auf alle Exporte aus,
untersagt mithin allen Verkehr mit Saracenen, unter
Androhung des Kirchenbanns. Gewisse Kaufleute (Stella: a. 1326
#e*Stella a. 1326.°] Siehe Stella
clericorum cuilibet clerico summe necessaria. [o. O.
u. J.] – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 62: Stella,
a. 1326, p. 1034.
Schließen ) sagten, nicht zum
Kriegsgebrauch dienliche Waaren den Saracenen
zuzuführen, sei kein geistliches Verbrechen; sie |79 machten kein Geheimniss aus ihren Unternehmungen nach
Aegypten u. Syrien. Zum Schweigen gebracht durch päbstliche Bulle v. 1326, wo solch
verwegne Ausleger f. Ketzer erklärt u. der heiligen
Inquisition [alle Rechte über
sie] »eingeräumt« wurden.
Nun Bestechung: Der
römische Obergeistliche
nicht unempfindlich gegen den Reiz der
Früchte des
ägyptischen Schleichhandels; wusste Nuntius
Bei Hüllmann, S. 63: reiche
Handelsherrn, die verbotene Geschäfte gemacht
hatten,
Schließen reiche Handelsherrn an den Pforten
der Ewigkeit, so begab er sich zu ihnen, kein
seliger Tod ohne bedeutende nach Rom
gezahlte Geldsumme. Die resp. Beichtväter fingen an der
päbstlichen Kammer
die
Regalität dieser Einkünfte zu
bestreiten; reichten den Kaufleuten, die nach
Aegypten u. Syrien handelten, Absolution
ein nur gegen eine Tantième des Gewinns;
dann aber, wenn nuntius kam, erfuhr er, dass alles
ausgeglichen.
Gegen die Concurrenz der Seelsorger, brachte Benedict VI auf die Ertheilung v. Freiheitsbriefen an einzelne venetian. Häuser. Endlich 1345 verschaffte sich der gesammte Handelsstand Venedig’s durch die 2 Abgeordneten Marino Faliero u. Andreas Cornaro von Clemens VI , gegen starke Gebühren Dispensation vom Kirchenverbot, vorläufig nur auf 5 Jahre , in der Folge verlängert gegen neue hohe Summe. Nun schickte der venetianische Senat Nicolao Zani als Bevollmächtigten nach Aegypten, zur öffentlichen Einrichtung der Fahrt auf Alexandrien, u. zur Abschliessung eines Vertrags mit dem Sultan, worin der venetian. Flagge volle Sicherheit gewährt.
Venedig nun der
Hauptpunkt der Morgenländ. Waaren in
Europa, der erste Handelsplatz
dieses Erdtheils in diesem Zusatz von Marx.
Schließen (14) u. folgenden Jhdt. Der
indisch-europäische Handel nun grösstentheils
über Aegypten geführt, bis er eine
ganz verschiedne Richtung erhielt durch Entdeckung
des Wegs um Afrika. (65)
(Iustiniani: hist. Venet.
#e* (Justiniani hist. Venet.)°] Siehe [Justinianus:]
Imperatoris Iustini Institutionum libri IV …
Venetiis 1664. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 65:
Justiniani hist. Venet. l. IV. p. 77. 78. – Bei
Hüllmann gehört diese Quellenangabe zum
vorangehenden Abschnitt über die Gewährung der
vollen Sicherheit für die venitianische
Flagge.
Schließen )
II) Gegenstände des Morgenländischen Handels:
Auf verschiednen Wegen eingeführt in
Constantinopel »so lange es Stapel derselben für die
Osthälfte Europas [war]« (die unmittelbaren
Syrischen, Aegyptischen, Bucharischen, als auch die
Transitoartikel dieser Länder aus Indien u. China):
Aegypt. Seidenstoffe, halbseidne Zeuge u. Leinwand, ägypt. süsse Getränke, wahrscheinlich
Fruchtweine (aus Datteln u.
Feigen[)], womit sich
die Einwohner f. Rebensaft schadlos hielten; Datteln, Röhren
Cassia, Zucker aus Aegypten
(Kunst Zucker einzusieden,
meist
in Mitte des 15 Jhd. gesetzt,
schon in der Beschreibung der
sicilischen u. spanischen Zuckerpflanzungen, in dem Auszug
aus Plataerius, bei Vincent. Belovac. spec. natur.
#e*Vincent. Belovac. spec.
natural.°] Siehe [Vincent de Beauvais:] Operis
praelari speculi cois (continentis) speculum naturale ab
eximo doctore Vincentio … feliciter finit … ann salut.
Venetiis 1494.
Schließen XIII, 113, welches Werk
geschlossen ist a. 1254. Der Candiszucker heisst daselbst Candia); rohe
Seide aus Aegypten u. andren orientalischen
Ländern; Flachs aus Aegypten; Medikamente; indische
Gewürze (Kubeben, Spike, Gewürznelken, Muscat-nüsse und
-blüthen, Galgantwurzel, Ingwer, Zimmt,
Räucherwerk, am häufigsten Pfeffer, bes. stark consumirt im Mittelalter); Indische Edelsteine u. Perlen; |80
Silber, eingeführt v.
den Genuesen, wahrscheinlich aus
Spanien; Pisanische Zeuge,
namentlich
Scharlach u. Barchent (fustana, verschrieben
frustana, gebracht mit venetian. Rhedern; das
Kauffahrteischiff, die Rose, begleitet v. einem
Kriegsschiff, dem Falken)
Ausgeführt v. Constantinopel, in Orient, bis Indien u. gelegentlich nach Italien – sowohl griechische als Transitogüter
des
Nordens u. Nordwestens:
Griechische Purpurstoffe, worunter im
Mittelalter bes. der Samt verstanden;
andre griech. Seidenzeuge; Nüsse, Oel, Safran, Eisen,
Bauholz, Pech, Honig ⦗aus Norden⦘, Gold, Silber, Kupfer, Zinn,
Blei, Quecksilber, rohe Wolle, wollne Tücher, Leinwand, Waffen, ⦗aus Nordwesten⦘, Sklaven
u. Sklavinnen ⦗aus Nord u. Nordwest⦘ (Charta traditionis a. 1278. ap. Schanna.
tradd. Fuld, p. 276: „Purpurstoff, der gewöhnlich als Samt bezeichnet
wurde“
Schließen „purpura, quae vulgaritur dicitur
Samyt
[“]
) (die angeführten Waaren
kamen aus Constantinople, auch wenn’s
heisst aus der Provinz Romania).
Ausfuhr (aus Constant.) der Zeuge zu den Prachtmänteln (purpurnen), dieses griech. Fabrikats, verboten – um die Preise für den inländischen Luxus niedrig zu halten. Die weniger kostbaren mussten besichtigt u. mit einem gestempelten Blei versehn werden, um über die Grenze zu dürfen. Doch Venetianer u. Amalfitaner wussten schon früh [Prachtmäntel] im Schleichhandel hinauszubringen.
B) Abendländischer Handel. (Zwei Perioden, nach
den Völkerschaften, Inhabern desselben)
1) Erste Periode. Von den frühern Zeiten bis in’s 12t Jhdt. Eigenthümer:
Avaren, Bulgaren, Ungarn.
Diese 3 Völker innig verwandt, nach Angabe der Byzantischen Historiker nicht Finnen, sondern Hunnen; waren successively im Besitz des Handels zwischen Constantinopel u. den nordwestlichen Ländern, v. 6t bis 12t Jhdt. Bedeutender Strom – hier Donau – forderte die Völker zum Handel auf, sobald kultivirte Nachbarn »nur einiges Farbenspiel in das einfache öde Gemälde des Jäger- u. Hirtenlebens derselben gebracht haben«. (p. 74)
Im gegebnen Fall: die 3 Völkerschaften in Mitte zwischen Griechen, die das ererbte Culturcapital noch nicht völlig verschwendet hatten, u. den Deutschen, die anfingen mit Hilfe des Priesterstandes sich solches zu erwerben.
Avaren: bis Anfang des
9t Jhdts in Besitz der Donauprovinzen zwischen
dem Deutschen u. dem
Byzantinischen Reich, u. des
Zwischenhandels von Constantinopel nach Lorch in Niederöstreich,
unweit der Donau u. Ens. Der
bischöfl. Sitz, später nach Passau verlegt, hatte veranlasst auf
diesem
Grenzplatz den Stapel der im griech. deutschen
Handel umgesetzten Waaren. Dahin, unter einiger Theilnahme
der benachbarten Wenden, führten die Avaren
die morgenländ. u. griech. über Constant.
gekommnen Waaren, zum weiteren Vertrieb durch
Deutschland bis in die Niederlande u. den Skandischen
Norden, u. nahmen die Deutschen
Exporte in Empfang. Unbekannt, ob Activhandel der Avaren bis nach Constantinopel
, od. ihnen
der Griech. Kaufmann entgegenkam. Werden durch
Handel
mit
Cultur beleckt, nach den Griechen
die
aufgeklärtesten unter den Barbaren.
(Theophylactus Simocatta, #e* Theophylactus Simocatta°] Siehe
Simocatta Theophylactus: Historiarum libri VIII.(Graece et
Latine.) Interprete Iacobo Pontano societatis Iesu …
Parisiis 1647.
Schließen l. VII, c. 8, p. 175). Hence #e* Hence°]
In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 76: Avaren. Die Hunnen waren
Angehörige eines untergegangenen türkich-mongolischen
Steppennomadenvolkes; die Hunnen waren Angehörige eines
untergegangenen eurasischen Nomadenvolkes. – Marx machte
zwischen ihnen also keinen Unterschied.
Schließen
unterjocht durch die stammverwandten Bulgaren. Vor
Krem od. Krum, den Fürsten der Sieger
geführte Gefangne, gefragt was Ursache der Schwäche,
des Verfalls ihrer Nation: Antwort, als Hauptquelle
des Unglücks: Entartung des
Handelsgeistes (Suidas, #e144Suidas bis I.°] Siehe [Suidas:] Bulgari. In: Sudiae lexicon
Graece et Latine. Textum Graecum cum manuscriptis codicibus
collatum a quamplurimis mendis purgavit, notisque perpetuis
illustravit: versionem Latinam Aemilii Porti innumeris in
locis correxit; indicesque auctorum & rerum adjecit
Ludolphus Kusterus. Vol. 1–3. T. 1. Cantabrigiae 1705, S.
444/445.
Schließen
voce Bulgari. ed. Küster
t. I. p. 445)
Bulgaren: traten an Stelle der Avaren, in merkantilischer, polit. u. sittlicher Hinsicht, behaupten it v. dem 9t bis 11 Jhd. Von ihnen bekannt, dass sie activ nach Constantinopel handelten u. Reichthümer erwarben, die den Neid der griech. Kaufleute |81 in Constant. erregten. Zwei constantinopler Handelshäuser, Staurak u. Kosmas [,] planten den Bulgaren den Handel aus den Händen zu spielen, u. selben, da jenes Volk die Territorialherrschaft an der Donau besass, auf einem Umweg über Thessalonich zu führen. Zautzas – Vater des damaligen griech. Kaisers Leo grammaticus – hatte einen Verschnittnen, der alles über ihn vermochte; letztern gewannen die beiden Häuser. Zautzas daher verschaffte ihnen v. Leo – die Zolleinnehmerstellen an der Handelsstrasse nach Pannonien. In Folge Uebermässigen Drückens u. Plage der reisenden bulgar. Kaufleute – um sie von Constant. zu verdrängen – Beschwerde derselben bei ihrem Fürsten Simeon, der endlich zu den Waffen griff; hence ein langwieriger u. für die Griechen verderblicher Krieg.
1019 verloren die Bulgaren ihre Selbstständigkeit; ihre Handelsthätigkeit verschwand immer mehr.
Ungarn treten an die erledigte Stelle, ergriffen den aktiven ungarischen und behaupten bis in 2te Hälfte des 12t Jahdts den Zwischenhandel nach Deutschland; bezogen Markt zu Constantinopel, vermittelten zwischen diesem u. dem donauischen Oberdeutschland. König Stephan der erste (od. heilige) († 1038) baute f. die ungar. Kaufleute prächtige Kirche zu Constant. Griech. Goldmünzen liefen um in Ungarn. Semlin od. Zeugmin – wohl einer der Hauptplätze, worüber der Transitohandel geführt, war reicher Handelsort.
2) Zweite Periode. Vom 12t bis Ende des 13t Jhdt. Eigenthümer: Regensburger
u. Oestreicher.
a) Kein Grosshandel zwischen Italien u. Deutschland bis gen Ende
der Kreuzzüge:
α) Nicht zu Land, über die Alpen. ⦗Italienische Kaufleute, bes. Lombarden, setzten seit den früheren Jhdten levantische u. oriental. Waaren auf französ., niederländischen u. deutschen Messen ab. Schon im 7t Jhdt die berühmte Messe zu St. Denys u. a. von lombardischen Kaufleuten besucht. Es waren dies aber blos Kleinhändler, Juwelier und Gewürzkrämer, die, meist zugleich Geldwechsler, od. doch in deren Gesellschaft, die vorzüglichsten Messen u. Märkte bezogen, nicht viel besser als die heutigen umherziehenden Mailänder; aber bis gen Ende der Kreuzzüge kein Grosshandel der italienischen Seestädte, unmittelbar nach Deutschland und in die Niederlande⦘
Keine Spur von italisch-oberdeutschem Verkehr, der
sich über das Hausiren erhoben hätte. Augsburg u. Nürnberg bis zu Ende des
13t Jhdts noch in keiner
Verbindung mit Italien (Meisterlein:
#e146Meisterlein bis Mscr.°] Siehe Meisterlein
historia rerum Noriberg. In: Reliquiae manuscriptorum
omnis aevi diplomatum ac monumentorum ideditorum adhuc.
Ex Museo J. Petri Ludewig. Bd. 1–12. Francof. et Lipsiae
1720–1741.
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historia rerum Noriberg apd. Ludwig.
reliq. Mscr t. VIII) Erst seit Anfang
des 14. Jhdts bezog Nürnberg Specereien aus Italien, bes. aus
Venedig, u. fing überhaupt an, sich auf auswärtigen Handel zu legen (Drey
#e147Drey
bis etc°] Siehe Drey Bücher
Nürnbergscher Historien. L. 2. c. 15. Manuskript der
historischen Bibliothek zu Frankfurth a. d. Oder, scrin.
I lin. I. N. 16.
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Bücher
Nürnberg’scher Historien
#e*etc°] In Hüllmanns „Geschichte
…”, S. 86: scrin. I lin. I. N. 16. _|¯ Cronica von
Nürnberg, a. 1298. Ebendaselbst, scrin. I. lin. III. N.
17.
Schließen etc) Was Augsburg betrifft (von
Stetten,
Geschichte der Reichsstadt
Augsburg) stimmen alle seine Chronisten überein, dass
erst Anfang des 14 Jhdts ihre
Stadt den
orientalisch
[-]italienischen
Handel
ergriffen; erst 1320 erhielten
die Augsburger Erlaubniss zum Transitiohandel Transitohandel durch Tyrol. Der
Specereihandel über die Alpen
kam nicht eher in den Gang als seitdem die Venetianer wieder unmittelbar nach
Aegypten handelten. Es waren z. Th. russische Produkte, womit
Venedig in Aegypten die orientalischen Waaren
zahlte. Da die
venetianischen Kaufleute nun
geraume Zeit verdrängt aus dem Schwarzen Meer (durch
die Genuesen), benutzte Wien den günstigen Umstand. Oestreichische u. Russische Exporte zu
verstehn unter den Waaren für die zu
Venedig im J. 1268 ein grosses Kaufhaus
angelegt ward (Le Bret, nach l’Augier, t. I. p. 627). Zu Anfang des 13. Jhdts hatte
dagegen Venedig noch die Oberhand zu Constant.
β) Nicht zur See [,] über Belgien: Von Fahrten italien. Schiffer durch die Strasse v. Gibraltar keine Beispiele vorhanden vor dem 14 Jhdt; erst während der Kreuzzüge wurden die Kriegsflotten der italienischen Republiken bedeutend genug, den arab. Kapern Furcht einzuflössen.
Die Beispiele v. Schiffahrt der Deutschen in das mitländische Meer betreffen nicht Kauffahrtei- sondern Seeräuber- Kriegs- u. Transportschiffe. (89 u. weiteres darüber – p. 92)|
82
Erste Beispiele v. Kauffahrteischiffen, in Italien
nach den Niederlanden ausgerüsten ausgerüstet, aus 1stem
Viertel des 14t
Jhdts, seit die
Venetianer, u. ihnen nacheifernd, bald
auch die
Genueser, ungescheut den
aegypt. Contreband[-]Handel im Grossen zu treiben anfingen.
1318 (Lud.
#e151Ludov. bis 1613°]
Siehe Ludovico Guicciardini: Omnium Belgii s. inferioris
Germaniae regionum descriptio, Regnero Vitellio Zirizaeo
interprete. Amstelodami 1613. – In Hüllmanns „Geschichte
…”, S. 93: Ludov. Guicciardini, Belgii descriptio.
Amstelod. 1613 Fol. p. 111.
Schließen
Guicciardini, Belgii descriptio, Amstelod. 1613) erste Nachricht v. Ankunft oriental. Gewürze u. Seidenzeuge auf
venetian. Fahrzeugen im Hafen v. Antwerpen; 1319 in Genua
ein Kauffahrteischiff nach Flandern
ausgerüstet. Die
Florentiner nahmen Theil an den
aufkommenden venetianischen, nach Belgien
bestimmten, Ladungen: versandten mit
venetianischen Rehdern: Wolle in die brabantischen Fabriken.
b) Starker Verkehr zwischen Constantinopel u. den nordwestlichen
Ländern.
Muthig emporstrebender Handelsgeist der Deutschen seit 12. u. 13. Jhdt.
Den Niederdeutschen zu ihrem Handelskreise Belgien u. der Skandische Norden v. Natur angewiesen;
die
Oberdeutschen Handelstände Handelsstädte
, weniger günstig gelegen; gelangen früher zu
Reichthümern u. Kultur, weil sie, seit den Kreutzzügen
bekannter mit Constantinopel, sich des Activhandels dahin
bemächtigten, u., so lang diese Stadt der
Hauptmarkt der indischen Waaren
blieb, den
Grosshandel damit trieben, der damals
von allen Handelszweigen am meisten bereicherte. 1140 die Zahl der in
Constant. ansässigen Deutschen schon
so gross, dass eine Kirche ihrer Confession für sie bestellt
wurde; durch diesen lebhaften Verkehr schnell aufblühend: Wien, Regensburg, Ulm, Augsburg,
Nürnberg u. einige andre Städte Oberdeutschlands. Regensburg geraume Zeit Hauptplatz,
selbst Wien überlegen, die
reichste u. bevölkertste Stadt [in] Deutschland (Vita
#e153Vita
bis 1190°] Siehe Vita S. Eberhardi, archiepiscopi
Salisburgensis a. 1190. In: Thesaurus monumentorum
ecclesiasticorum et historicorum, sive Henrici Canisii
lectiones antiquae, ad saeculorum ordinem digestae
veriisque opusculis auctae, quibus praefationes
historicas, animadversiones criticas, et notas in
singulos auctores adjecit Jacobus Basnage, cum indicibus
locupletissimis. T. 1–4. T. 3, P. 2. Amtelodami 1725, S.
298 ff. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 95: Vita S.
Eberhardi, archiepisc. Salisburg. a. 1190. ap. Canis.
ed. Basnage, T. III. P. II. 302.
Schließen
S. Eberhardi archiepisc. Salisburg. a.
1190) Die Schiffahrt v. da aus die Donau hinab bis in die heutige
Türkei bereits im 12 Jhdt im Gang; als Friedrich I 1189 seinen Zug nach Palästina
unternahm, liess er sich v.
Regensburg aus Lebensmittel zu Schiff nachführen, bis
an die Morava in Serbien.
Der oberdeutsche Activhandel nach
Constantinopel zwar nicht ursprünglich veranlasst, aber
sehr erweitert durch die
Kreuzzüge; v. diesen haben die meisten u.
wichtigsten Einflüsse in Hinsicht auf Nationalwirthschaft, Industrie
u. bürgerl. Ausbildung erhalten – Deutschland u. Belgien; machten
den
Weg nach Constantinopel zunächst
den Deutschen u. Niederländern geläufig; dadurch
verbreitet Kenntniss der gegenseitigen Handelswaaren;
die
Nachfrage nach deutschen u. niederländ. Fabrikaten stieg in Constantinopel, dagegen die nach oriental. u. griechischen, über Constantinopel kommenden Natur- u.
Kunst[-]Producten, auf
deutschen u. niederländischen Märkten. Durch Bekanntschaft mit
Morgenland u. üppigem griech. Hof in der
Kochkunst u. Kleidungsart der
Deutschen – grosse Veränderungen;
Zunahme des
Gebrauchs v. Gewürzen u. Seidenstoffen;
lockt den Handelsstand sich dieser Importe zu
befleissen. Die Kreutzzüge veranlassten
das
Kirchenverbot, das dem indischen Handel die unbequeme
Richtung durch die Bucharey
gab, aber: näher als sonst lag nun
Constantinopel an der Strasse, die der Waarenzug nahm. Dadurch, wie
durch die Vorherrschaft Venedigs in Constant. seit
der
Revolution im J. 1204 nahmen
eine Zeitlang die Geschäfte auf diesem Platz u. a. in
die nordwestlichen Länder
ausserordentlich zu. Aber der
neue Handelsweg aus Indien war jetzt auch der Donau, der Oder,
der Weichsel näher gerückt. Die
Städte an diesen Strömen wurden
aufmerksam auf ihre Lage, auf diese Conjunctur; lernten
die
damaligen Vortheile des
Activhandels kennen, drangen soweit als möglich an
die Quelle vor. Kaufleute
Schließen
Kaufleit
aus Oestreich, Breslau, Polen, vermuthlich
Cracau, reisten um die
Mitte des
13. Jhdts in die Bucharey, kauften daselbst die indischen
Specereien aus einer früheren Hand u. bedienten sich
wahrscheinlich venetianischer Gefässe zum
Transport bis an die Donau u. den
Niester. Die Nothwendigkeit etwas als
Equivalent f. die unentbehrlich gewordnen oriental.
Waaren zu geben, in Verbindung mit der verstärkten
Nachfrage nach abendländ. Exporten in Constantinopel,
gaben Landwirth, mechanischem Künstler, Stadt u. Land
in Deutschland grossen belebenden Anstoss.|
c) Gegenstände des abendländischen Handels, Begründung
u. Darstellung des Waarenzugs.
Während der Kreuzzüge gingen aus Constantinopel
über Ungarn nach Deutschland folgende Waaren, theils griech.
Natur- u. Kunstproducte, theils oriental:
Lorbeerblätter, Safran, Haselnüsse, Oel, Lakritz,
Rohe Seide, Zindel, seidne u. halbseidne
Priester-Ornate, Purpurmäntel,
Goldstoffe, Degenkoppeln mit Messing od. Kupfer beschlagen; – Pfeffer, Ingwer,
Gewürznelken, Muskatnüsse, Galgantwurzel,
Kümmel. ( Zusammenfassende Bemerkung von Marx.
Schließen
Hüllmann hat diese
Angaben geschöpft (p. 100, 101) aus 2 Zolltarifen von Stain an der Donau, einer
Zollstätte an der
Hauptstrasse des Transitohandels v.
Constantinopel nach
Deutschland.)
Exporte (aus Deutschland) nach Constantinopel: (kamen dorthin im Handel durch Niederöstreich die Donau hinab, u. wurden zum grossen Theil von Constantinopel weiter in den Orient versandt.)
Leibeigne kommen im Donauhandel nur bis in’s 10. Jhdt vor; fast lauter Wenden-Slaven, aus Böhmen u. Mähren herab
nach Oestreich verkauft (Ludovici
#e154Ludovici
IVbis 904°] Siehe [Ludwig IV., das Kind:]
Ludovici IV. regis Germ., leges portoriae, a. 904. In:
[Goldast:] Collectio constitutionum imperialium.
Industria ac studio Goldasti. Tomus unus. Francof. a. M.
1613. T. I, S. 210.
Schließen
IV, reg. Germ.; leges portoriae, a. 904), u. von da
nach Griechenland, bes. in die Hauptstadt, wo sie zu
schweren Arbeiten gebraucht, u. a. die
Blasebälge an den Orgeln treten
mussten. (Constant. #e155Constantin bis Byzant.°] [Constantinus
Porphyrogennita:] L. II. de ceremoniis aulae Byzantinae.
T. 1. l. I. ed. J.J. Reiskii. Lipsiae 1751. – In
Hüllmanns „Geschichte …”, S. 107: Constantin. Porphyrog.
de cerimoniis aulae Buzant. l. I. c. 72. ed. Reiske,
p. 211.
Schließen Porphyrog.:
de
cerimoniis aulae Byzant.)
Waffen (eins der
ältesten deutschen Fabrikate (Caroli M.
Cap.
#e*Caroli M.
Cap.°] [Karl I., der Große:] Caroli M. Cap. In:
[Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Additae sunt
Marculfi monachi et aliorum formulae veteres. Stephanus
Baluzius in unum collegit. T. 1,2. Parisiis
1677.
Schließen
a. 779. c. 20;
Cap. II a. 805. c. 7; Cap. II.
a. 812. c. 10) bis gegen Ende
der Kreuzzüge am meisten in
Norddeutschland u. den
Niederlanden verfertigt. Diese Gegenden, u. a. Lüttich – [wo] schon
im 10. Jhdt Eisen u. andre Metalle
gangbare Handelswaaren (Ottonis II
dipl. a. 983
#e*Ottonis II. dipl. a. 983.°]
[Otto II. (der Rote):] Ottonis II. dipl. a. 983. In:
Veterum scriptorum et monumentorum historicorum -
amplissima collectio. Studio et opera Edmundi Martene,
et Ursini Durand. F. T. I et II. Parisiis 1724. – In
Hüllmanns „Geschichte …”, S. 108: Ottonis II. dipl. a.
983. ap. Martene et Durand. collect. ampl. T. I.
p. 332.
Schließen ) – Sitz der Industrie in
Metallsachen, den Deutschen nachgerühmt in der Periode
der Kreutzzüge. ⦗In Lessing’s
#e156Lessing’s bis prologus°] Gotthold Ephraim Lessing: Zur
Geschichte und Litteratur. Aus den Schätzen der
herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel. Beiträge 1–6.
Beitrag 6. Braunschweig 1781.
Schließen
6t Beitrag
aus etc Wolfenbüttels Bibliothek: Theophilii presbyteri (dicti
Rugeri, germani, sec. XII vel XIII) diversarum artium schedula,
prologus:
„Was auch immer aus Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Holz
und Stein für Dauerhaftigkeit angefertigt worden ist,
das ist ein Lob für Germanien.“
Schließen
„quicquid in auri, argenti, cupri, et ferri, lignorum; , lapidumque subtilitate sollers laudat
Germania“
⦘
Waffenfabriken in 12t. u. 13t. Jhdt zu Magdeburg, Hagen od. Hayn, einer Fuldischen Villa, an der Nesse, unweit Eisenach. Waffen auch unter den Geschenken, die Heinrich der Löwe auf der Reise durch Constantinopel für den griech. Hof mitnahm.
Sattlerarbeit; vorzüglich
Industriezweig der Niederländer (Henrici #e158Henrici bis 1104°]
[Heinrich IV.:] Henrici IV. imp. dipl. a. 1104. In:
[Hontheim:] Historia Trevirensis diplomatica et
pragmatica. Tomus primus. Augustae Vind. et Herbipoli
1750, S. 482.
Schließen IV, imp. dipl. a. 1104) ging zufolge
des deutschen Zolltarifs, die Donau hinab
u. gehörte zu Heinrich’s Geschenken.
Wollenzeuge u. Leinwand (ebenfalls Theils Theile der erwähnten Geschenke) u. in den Zolltarifen enthalten, gehören nebst den Metallwaaren zu den ältesten u. bekanntesten Kunstprodukten der Deutschen.
Tuchfabriken zuerst in Friesland u. den
Niederlanden. Von Oberdeutschland her dehnte sich dieser ergiebige
Industriezweig in der
Nähe der grossen Handelsstrasse
fort, laufend zwischen Lorch oder
Passau und Niederdeutschland: in Passau u. Regensburg, berühmt
durch seinen Scharlach, dann in Franken u.
Thüringen, weiter im alten
Sachsenland, namentlich zu Quedlinburg (Lothari
#e159Lothari bis 1134°] [Lothar III.:] Lotharii regis dipl. a.
1134. In: Antiquitates Brunsvicenses, hoc est,
illustrium monumentorum, domus Brunsvigio-Luneburgicae
vetustatem pandentium, sylloge. Cum insigni auctario
altera vice edita a. J. J. Madero. Helmstadii 1678. – In
Hüllmanns „Geschichte …”, S. 110: Lotharii regis dipl.
a. 1134. ap. Mader. antiquitates Brunsvic.
p. 232.
Schließen regis dipl. a. 1134) Magdeburg (Chron.
#e160Chron. bis 1158°]
Anonymi Chronicon Magdeburgense. In: [Meibom:] Rerum
Germanicarum Tomi III. Edidit Henricus Meibomus junior.
T. 2. Helmaestadii 1688, S. 269 ff. – In Hüllmanns
„Geschichte …”, S. 108, 111: Chron. Magdeburg. circa a.
1158. ap. Meibom. rer. Germ. T. II.
p. 329.
Schließen
Magdeburg ca.
1158), Stendal (Johannis #e161
Johannis bis1233°] [Johann I.
und Otto III.:] Johannis et Ottonis, marchionum
Brandenb. dipl. a. 1226–1233. In: [Lenz:] Marg-Graeflich
Brandenburgsche und andere, in die Märkische Historie
einschlagende, bisher ungedruckt gewesene Uhrkunden. [o.
O.] 1753, S. 26–32. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S.
111: Johannis et Ottonis, marchionum Brandenb. dipl. a.
1233 ap. Lenz. Marggraeflich Brandenburgische Uhrkunden,
p. 29.
Schließen et Ottonis,
marchionum Brandenb. dipl. a. 1233)
Salzwedel (eorundem dipl. a. 1131) wurden
viele Werkstätten angelegt. Mit Verarbeitung
der Wolle hielt die des
Flachses grösstentheils Schritt; viele Leinweberstühle in |84
in Gang in Franken u. Thüringen, in Quedlinburg.
Holzwaaren (Theophyl. presbyter #e* Theophyl.
presbyter°] Simocatta Theophylactus. – In Hüllmanns
„Geschichte …”, S. 108, 111: Theophili presbyteri (dicti
Rugeri, germani, sec. XII. vel XIII) diversarum artium
schedula, prologus, in Lessings sechstem Beitrage zur
Geschichte und Literatur, aus den Schätzen der
herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel. S. 294. - Siehe
auch Erl. ((dccxci)).
Schließen ) auch bekanntes
Fabrikat der Deutschen (einer #e162 einer bis
latein.°] Marx’ Rückbezug auf S. 100/101 von Hüllmanns
„Geschichte …”: „Die Quellen, aus denen der Verfasser
diese Angaben geschöpft hat, sind zwey Zolltarife von
Stain an der Donau in Nieder-Oestreich, einer Zollstätte
an der Hauptstraße des Transitohandels von
Constantinopel nach Deutschland. Der erste,1) in lateinischer Sprache
abgefasst, führ die Ueberschrift: ‘forma minoris mutae in Stein, a duce
Leopoldo statua.’ Der zweite,2) in Deutscher Sprache, ist überschrieben:
„daz sint der Reht ze Stain von der minnern Maut, de man geben soll.’ Aus der
Vergleichung des Inhalts von beiden, geht hervor, daß
der zweite ein Auszug aus dem ersten ist, höchstens ein
halbes Jahrhundert später, angefertigt, doch mit einigen
Veränderungen und Nachträgen. … _|¯ 1) Ap. Rauch,
scriptt. rer. Austr. T. II. p. 106–109. _|¯ 2) Bei
Bruns, Beyträge zu den Deutschen Rechten des
Mittelalters aus den Handschriften und alten Drucken der
akademischen Bibliothek in Helmstädt herausgegeben. S.
336–340.“ – Auf S. 102 bis 105 zitierte Hüllmann aus dem
lateinischen Original und dem deutschen Auszug
daraus.
Schließen der 2 oberern Tarife zu
Stain in deutsch, der andre in latein) gingen
dem lateinischen Zolltarif nach
die Donau hinab.
Die
Metalle kamen aus Siebenbürgen, Ungarn u. Deutschland; Goldwäschen kommen zuerst vor: an der Donau, in Gegend
v. Passau (Arnolfi regis dipl. a.
898
#e*Arnolfi
regis dipl. a. 898°] [Arnulf:] Arnolfi regis
dipl. a. 898. In: [Hund:] Nobilis et amplissimis viri
Wigulei Hund a Salzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum
diplomatibus - et notis Christophori Gewoldi. T. 1.
Ratisponae 1719. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 112:
Arnolfi regis dipl. a. 898. Hund. Metrop. sal. T. I. ed.
Ratisponae 1719. p. 233.
Schließen ), am Rhein (Theophil.
presbyt.), in Siebenbürgen (Anonymi
#e163Anonymi bis Hungariae°] Anonymi hist. ducum Hungariae. In:
Scriptores rerum Hungaricarum veteres ac genuini cura ac
Stud. J. Georg Schwandtneri. P. 1. Vindobonae 1766. – In
Hüllmanns „Geschichte …”, S. 112: Anonymi hist. ducum
Hungariae c. 35. sec. X. ap. Schwandtner. scriptt. rer.
Hungar. P. I. p. 22.
Schließen
hist. ducum Hungariae); dann Gold-
u. Silberbergwerke in Ungarn u. Siebenbürgen (Andreae
#e164Andreae bis 1222°] [Andreas II.:] Andreae II.
regis Hungariae dipl. a. 1222. In: Friedrich Dreger:
Codex diplomaticus, oder Urkunden, so die
Pommerisch-Rügianisch und Camirische auch andre
benachbarte Lande angehen. T. 1. Stettin 1748. – In
Hüllmanns „Geschichte …”, S. 112: Adreae II. regis
Hungariae dipl. a. 1222. ap. Dreger. cod. dipl. Pomeran.
T. I. p. 102.
Schließen
II,
regis Hungariae dipl. a. 1222)
Alle jene Waaren: „über Teile von Rumänien und Slawonien“
Schließen
„de partibus Romaniae et de
Slavonia“
gekommen, u. in Romania, i. e. in Constantinopel, dem Hauptstapel
eingetauscht als Equivalent f. die Specereien u. andre
Rückfrachten aus Indien.
C) Nordischer Handel.
a) Eigenthümer; Veränderungen.
Zum Handel mit den Völkern, die das schwarze Meer umgeben, u. a. mit den nördlichen, Constantinopel am meisten geeignet u. am frühsten benutzt.
An der taurischen Küste lebhafter Umsatz mit den griech. Kolonien; aus Bosporus, einer solchen Koloniestadt auf der Ostküste der Halbinsel, an der gleichnamigen Meerenge, seit 6. Jhdt viel Schlachtvieh eingeführt, wovon dieser Ort der Stapel für die Hirtenvölker in Taurien u. dem benachbarten Continent.
Constantinopel stand beständig in Handelsverbindung
mit den türkischen Nationen, die v.
Ende des 7t bis Ende des 12 Jhdts nach einander
jene Gegenden beherrschten, viz: den Chazaren, Patzinaken
(Petschenegen) u. den
Kumanen (Uzen, Polovzern); obgleich im 12 Jhdt. die Venetianer einen
grossen Theil der Geschäfte an sich zogen ohne Byzanz zu
berühren. Anfangs machte Byzanz blos mittelbare Geschäfte dahin, namentlich mit
den
Patzinaken über Cherson, auf der
Westküste der Halbinsel; in der Folge reisten Handelsleute dieser Nation selbst nach
Constantinopel, um die Importe daselbst aus erster
Hand od. wenigstens mit Umgehung #e* Umgehung°] In Hüllmanns
„Geschichte …”, S. 116: Uebergehung
Schließen einer
Instanz abzuholen. Sie sind zu verstehn unter den Tauro-Scythen, womit die
griech. Kaufleute v. Constantinopel
1043 in blutige Händel geriethen, woraus verderblicher
Krieg, worin auch die Russen als
Feinde der Griechen
verwickelt.
Besonders lebhaft war der
Verkehr mit den Russen, eigentlich
mit den
Slaven in Russland ⦗[Bei]
Constantin. Porphyrog. de
cerim. heissts u. a. »dass die Russen nach Constantinopel
des Kriegs (meint, um Kriegsdienst zu nehmen) oder
Handels wegen eigentlich nur während des
Friedens mit den Patzinaken reisen
können«⦘ Die
russischen Kaufleute
v. den Griechen Constantinopels hochgehalten, weil diese
Burschen zugleich Geschäftsführer ihrer
Magnaten; wurden sogar den
diplomatischen Personen beigesellt, weil
kundig der griech. Sprache u. Gebräuche, in Verhandlungen
geübt. Hatten in Constant. besondres Absteigequartier in der S. Mamants-Vorstadt; im 10t Jhdt wurden sie in
Constant. auf öffentl. Kosten verpflegt: erhielten monatlich ein Deputat, bestehend in Brod, Fisch, Fleisch, Wein u. Obst.
Die Griechen meist zufrieden diesen Handel in
Constant. selbst zu treiben; höchstens
bezogen sie den stark besuchten Markt in Pereslaw oder Marcianopel zwischen
der
|85 Niederdonau u. dem Hämus; meist aber reisten
die
russ. Kaufleute nach Constantinopel
. Von Nowogrod (Nemogard) im baltischen Russland, v. Tschernigow, um den Mitteldniepr,
v. Mielniza im westlichen Wolyn (Wolhynien)
u. einigen andern Orten, kamen sie in Kiew
zusammen, fuhren v. da gemeinschaftlich den
Dnjepr hinab, um den möglichen
Anfällen der Patzinaken gewachsen zu sein.
Constantinopel das Ziel dieser Karavanen. Aber
Venetianer, Genueser, Deutsche
Zusatz von Marx.
Schließen Russen etc –
merkantile Constantinopelbesucher – merkten bald, dass es
vortheilhafter für sie, ohne Zwischenkunft
der Griechen unmittelbar unter sich in Handelsverhältnisse zu treten u. sich
der
Stadt blos als Tauschplatz zu bedienen. Um
dies in Bezug auf den
nordischen Handel zu verhindern ward
den
Russen die Erlaubniss entzogen in
Constantinopel zu überwintern, nicht einmal an der Mündung des Dnjepr
sollten sie bleiben, sondern im Herbst durchaus in ihre Heimath
zurückkehren; nur die 6 Sommermonate bewilligt. ⦗Dies
Mittel, aus Handelseifersucht den
Aufenthalt auswärtiger Kaufleute abzukürzen, [in]
Carthago z. B. So In Deutschland nach Stapelrecht strebende Städte: z. B. Cölln, wo der fremde Kaufmann
jährlich nur 3 mal kommen u. jedes mal nur 6 Wochen verweilen sollte
(a. 1259
#e* a.1259°]
[Conrad (Konrad) von Hochstaden:] Erz-Bischoffs Conradi zu
Cölln Satz- und Ordnung, wie es mit der auswärtigen
Kauffleute Handel und Wandel in der Stadt Cölln zu halten,
de Anno 1259. In: Johann Christian Lünig: Spicilegium
ecclesiasticum des deutschen Reichs-Archivs, oder Germania
sacra diplomatica … Fortsetzung des I. Theils. Leipzig 1716,
S. 920–922. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 122: Conradi,
archiepisc. Colon., dipl. a. 1259. ap. Lünig., spicileg.
eccl., partis primae continuatio (T. XVI.) p.
921.
Schließen ), Wien, wo ihnen
höchstens nur Aufenthalt v. 2 Monaten vergönnt etc⦘ Aber, klüger u.
thätiger als die Griechen, drangen die
Venetianer an die Nordküsten
des Pontus vor, kamen den Russen an
der
Mündung des Dnjepr entgegen, ebenso
den türkischen Völkern, successiven
Beherrschern von Taurien u. dem Nieder-Don. Im 12. Jhdt waren die Unternehmungen
Venedigs an den Mündungen des
Dons u. nach Zichien in vollem Gang
(Justiniani hist.
Ven. a. 1172); mit den Venetianern hielten die spekulirenden Regensburger u.
Oestreicher Schritt; sie hatten den
Handel nach Russland in Constant. kennen
gelernt; fingen an die
Quelle der russischen, als erste
Bedürfnisse unentbehrlichen Waaren, aufzusuchen u.
die
ihrigen, nebst den niederländischen auf
gradem Weg dahin zu führen ⦗Otacheri
#e167Otacheri
bis 1190°] [Otaker von Styrum:]
Otacheri, ducis Styriae, dipl. a. 1190. In: Origines
Guelficae. Opus in lucem emissum a Chr. L. Scheidto. T.
I-III. Hannoverae 1750–1752. – In Hüllmanns „Geschichte …”,
S. 124: Otacheri, ducis Styriae, dipl. a. 1190. ap. Scheid.
origg. Guelf. T. III. praef. p. 30
Schließen
, ducis Styriae, dipl. a. 1190:
„die von
Rußland oder nach Rußland fahrenden
Frachtfuhrwerke“
Schließen
„plaustra de Ruzia vel in Ruziam
tendentia“
Leopoldi
#e169Leopoldi
bis 1192°] [Leopold V.:] Leopoldi,
ducis Austriae, dipl. Ratispoensibus datum a. 1192. In:
Origines Guelficae. Opus in lucem emissum a Chr. L.
Scheidto. T. I-III. Hannoverae 1750–1752. – In Hüllmanns
„Geschichte …”, S. 124: Leopoldi, ducis Austriae, dipl.
Ratisponensibus datum a. 1192. ibid. p. 31,
32
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, ducis Austriae, dipl.
Ratisponensibus datum, a. 1192:
„Zu welcher
Zeit auch immer die Rußlandhändler fuhren, zahlten sie zwei
Talente, und bei der Rückfahrt aus Rußland ein halbes
Talent.“
Schließen „Ruzarii (Russlandshändler) quocunque
tempore vadant, duo talenta solvant, et in reditu ex Ruzia
dimidium talentum[“]
⦘. Kiew,
ehemals Sammelplatz der russischen nach
Constantinopel reisenden Kaufleute, ward jetzt grosser
Handelsort, über den viele Russen nicht mehr hinausgingen, seitdem
ihnen die
Deutschen dahin entgegen kamen u. Factoreien daselbst unterhielten. So verlor Contantinopel
beträchtlichen
Theil seines bisherigen eignen Zwischenhandels; es zog sich zusammen
in unmittelbaren Verkehr der Nationen, zwischen denen es
die vermittelnde Stelle eingenommen; dieser neue Handel, mit Vorbeigehung
Constantinopels, auf Nordischem Boden
selbst, v. den
Russen u. den Taurisch-Donischen Völkern
passiv, getrieben. (125)|
b) Gegenstände des Nordischen Constantinopel
Handels
⦗Zu bestimmen 1) aus den gegenseitigen Geschenken der
Regenten u. Grossen, 2) aus den Quellen, namentlich:
Nestor
#e172Nestor
bis Igor. °] Nestor. Russische
Annalen in ihrer Slavonischen Grundsprache verglichen,
übersetzt und erklärt von August Ludwig Schlözer. Teil 1–5.
Göttingen 1802–1809.
Schließen (aa. 907, 912, 955, 969. Nestor t. III. Oleg, t. IV. Igor); Constant. Porphyrog:
de administr. imperii; Marin. Sanut. (in Bongars) gest. dei per Franc;
Nickephorus Nicephorus Gregoras; Ruysbroeck, a. 1253 ap.
Bergeron; Cantacuzenus; #e*Cantacuzenus°] Johannes Cantacuzenus: Historiarum
libri IV. Graece et latine cura Ludov. Schopeni. Vol. 1–3.
Bonnae 1828–1832. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 128:
Cantacuzenus, l. IV. Paris. p. 812. (Die Pariser Edition
konnte nicht ermittelt werden.)
Schließen
Günther.
#e175Günther
bis Basnage°] Günther: hist.
expedit. C[onstantini] P[orphyrog.] litanae a. 1204. In:
[Canisius:] Thesaurus monumentorum ecclesiasticorum et
historicorum; sive Henrici Canisii lectiones antiquae.
Praefationes et notas adjecit J. Basnage. Amstelodami 1725.
– In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 129: Günther, hist.
expedit. C. P. litanae a. 1204, c. 8. ap. Canis. Ed. Basnage
T. IV. p. X.
Schließen
hist.
expedit. C. P. litanae a. 1204 c. 8. ap.
Canis. ed. Basnage; Reiske, comment. ad
Constantini Porphyrog. ceremoniale aulae Byzantini; Arnold
#e177Arnold.
bis 633°] [Arnold von Lübeck:]
Arnold. Lubec. Chron. Slav. l. I, c. 4. In: [Leibniz:]
Scriptores rerum Brunsvicensium illustrationi inservientes.
Cura Godefride Guilielmi Leibnitii. T. 1–3. Hannoverae 1707.
– In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 130: Arnold. Lubec. l. I.
c. 4. ap. Leibnitz. scriptt. rer. Bruns. T. II.
p. 633.
Schließen
Lubec. apd Leibnitz. script. rer. Bruns. t. II. p. 633; Andr. Danduli Chron.; Ramnusius; Chalcocondylas
#e*Chalcocondylas°] Laonicus
Chalcocondylas: Corpus universae historiae, praesertium
Byzantinae … Lutetiae 1567. – In Hüllmanns „Geschichte …”,
S. 131: Chalcocondylas, Paris. p. 72.
Schließen .⦘
Ausfuhr nach Taurien u. Zichien, u. Russland folgende
griech. u. orientalische Waaren: Gold
u. Silber, Griech. u. ägypt. Seidenzeuge, Tressen, gestickte Gürtel, Griech.
Saftan #e*
Saftan°] In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 126: Saffian; es handelte
sich um benarbtes, gefärbtes feines Ziegen-, Bock- oder
Schafleder.
Schließen , Griech. Früchte u. Weine,
orientalische Gewürze, bes. Pfeffer.
Einfuhr aus dem Norden: Eisen, Bauholz, Pech, Wachs, Häute, getrocknete u. gesalzene Fische, Getreide, Pelzwerk, Sklaven beiderlei Geschlechts.
Auf Fisch- u. Getreideeinfuhr in spätern Zeiten beschränkt der aktive Eigenhandel der Constantinopolitaner nach dem Norden; auch Getreidehandel, sehr einträglich, kam zuletzt auch meist in die Hände der Genueser.
Die Schiffahrt der Griechen an den nördl. Küsten des schwarzen Meers vorzüglich zum Object: Fang oder blossen Einkauf v. Fischen. An Mündung des Don’s häufigst eingekauft: Thunfische, Barben u. Störe. Meersalz zum Einsalzen ward früh an der Taurischen Küste gesotten. Der Umfang der Fischeinfuhr in Constant. ersichtbar aus Höhe des daraus eingehenden Zolls u. grosse Zahl v. Fischerei-Fahrzeugen, die Anfang des 13t Jhdts auf 1600 angegeben.
Russische Pelze in Constant.
mehrmals als Geschenke erwähnt, v. Igor
(a. 945) Olga (a. 955)[.] Ferner ihre Einfuhr bewiesen
dadurch: Heinrich
der Löwe auf Reise durch
Constant. nach Palästina erhielt v. der griech. Kaiserin f.
alle ihn begleitende Ministerialen Grauwerk u. Zobelpelze; auch bei
der Eroberung Constantinopels (v. den
Franken) Pelzwerk v. mancherlei Werth erbeutet. ( „im Jahre 24 des Kaisers Ottos
I.“
Schließen „anno XXIV imperatoris Ottonis I[“]
)
Menschenhandel, ein früher Schandfleck der Venetianer (Marin. Sanut.) u. andrer Italiener, ward nicht stark über Constantinopel betrieben; dort wahrscheinlich blos der Ankauf der Sklaven, die aus christl. Ländern dahin auf auf den Markt eingeführt wurden. Eigentlich, zufolge Regierungsbeschluss vom J. 960, den Venetianern Handel mit christl. Sklaven untersagt, dies auch dem Hof zu Constant. mitgetheilt, damit dieser in den Gegenden des Pontus auf die Befolgung achte. Die meisten Sklaven eingekauft an den nordöstl. Küsten des schwarzen Meers in der Heimath der Mamelucken u. der Haremgirls. Noch um Mitte des 14. Jhdts kauften hier die Venetianer u. Genueser Leibeigne, die sie nach Aegypten führten.
D.) Verfassung des freien Handels.
1) Grösstheils Passivhandel der griech. Häuser zu
Constantinopel:
(Die Bedingungen u. Einrichtungen des kaufmänn.
Verkehrs während der Kreuzzüge gehören noch in die
erste Periode (vor dem
Umschwung
#e* Umschwung°] In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 132/133:
„Die ganze Geschichte der Handelsverfassung zerfällt blos in
zwey, sehr ungleiche, Perioden, deren erste durch die lange
Reihe der Jahrhunderte des Alterthums und der mittlern
Geschichte bis zu dem höchst merkwürdigen Zeitpunkte
herabläuft, wo ein Zusammenfluß vieler entscheidenden
Umstände, vieler Früchte der Arbeiten des Mittelalters, eine
völlige Umwandlung des Handels, eine durchaus neue
Constitution desselben, bewirkte. So viele
Erleichterungsmittel des Großhandels, erfunden und allmählig
ausgebildet in den Italienischen und Hansischen Comtoirs:
Wechsel, Girobanken, Assekuranzen, Buchhalten in doppelten
Posten, Erleichterungen der Correspondenz durch den Gebrauch
des Linnenpapiers, Siegellacks etc.; so viele Erfindungen
und Entdeckungen zur Verbesserung der Schiffahrt und der
Communication zu Lande, zur großen Erweiterung der
kaufmännischen Unternehmungen: Compas, Posten, Amerika, Weg
nach Indien um das Vorgebirge: ein fruchtbares, einziges
Zusammentreffen, Anfang der zweiten Periode der
Verfassungsgeschichte des Großhandels.“ – Siehe Erl.
((dccliv)).
Schließen durch Weg |87 nach Indien
um Vorgebirg der guten Hoffnung etc)[.] Griechen zu schlaff u. träg, um sich viel am
Activhandel zu betheiligen. In der betrachteten Periode
(seit ältester Zeit) dies viel schwieriger, gewagter; fehlten
die Vortheile der neuern Zeit, Conti
finti
#e*Conti finti°] Fingierte oder
simulierte Rechnungen, die man auf Handelsplätzen
auswärtigen Geschäftspartnern erteilte, damit diese schon
vor der wirklichen Beziehung der Waren sich berechnen
konnten, wie hoch ihnen der betreffende Artikel zu stehen
kommen wird, oder vor einer Warensendung zum
Kommissionsverkauf, wie hoch ungefähr der Ertrag sien wird.
Spediteure gaben conti finti aus, damit man in gleicher
Weise die Transport- und Speditionskosten sich im voraus
berechnen konnte.
Schließen , Preiscouranten, Börsenversammlungen, Courszettel
etc[.]
Beschwerden u. Gefahren
weiter Reisen u. grosser Waarentransporte zu übernehmen,
fremde, barbarische Sprachen zu erlernen etc. Im
Verhältniss mit dem Risico aber auch viel einträglicher als
jetzt: die
Activhändler konnten die Preise
der Ein- u. Ausfuhr, u. der Münzen,
willkührlich bestimmen, höchstens in Schranken gehalten durch ihre
eigne Concurrenz.
Dahingegen verliessen sich die Griechen auf die Lage Constantinopels , glaubten es [sei] ewiges Centrum des Grosshandels.
2) Zwischenhandel Constantinopels. – Ausfuhr einheimischer Natur- u.
Kunstproducte. Einfuhr fremder Waaren zum inländ. Verbrauch.
[–] Balance.
Hauptverkehr der griech. Kaufleute hatte bestanden in dem sehr einträglichen eignen, wenn gleich passiven Zwischenhandel, vermöge dessen sie:
a) die orientalischen u. occidentalischen [,] b) die orientalischen u. nordischen, c) die occidentalischen u. nordischen Waaren f. eigne Rechnung ausgewechselt hatten.
Dies bereichernde Geschäft nahm immer mehr ab.
Erst verloren sich die Russen v. dem Markt, indem die Italiener über Constant. hinaus u. die Deutschen an ihm vorbei gingen u. beide ihren Activhandel bis nach dem Norden erweiterten;
Zweitens: gegen Ende der Kreutzzüge traten italien. u. deutsche Handelsnationen auch unter sich selbst in merkantile Verbindungen, nicht mehr am dritten Ort, noch durch das Medium des Proprehandels griech. Häuser in Constantinopel, sondern unmittelbar über die Alpen u. durch die Strasse v. Gibraltar ihre Waaren umsetzend.
Drittens. Endlich blieb den Griechen in Constant. blos die (passive) Ausfuhr der einheimischen Natur- u. Kunstproducte u. die (ebenfalls passive) Einfuhr der zum inländischen Verbrauch bestimmten Waaren (mit Ausnahme v. Getreide u. Fischen vom Norden)
Da nun Einfuhr edler Metalle u. orientalischen Specereien überwiegend ward, Balance gegen Constantinopel . Das jährl. Deficit gedeckt durch die Summen die der Hof in Umlauf setzte. Dadurch, u. den äusserst lebhaften Consumtionshandel u. kleinen Verkehr, u. durch Wichtigkeit seiner Fabriken, war Constantinopel die reichste u. üppigste Stadt des Mittelalters.
3) Proprehandel:
In der ersten ⦗bis zu der Umwälzung im 15 u. 16 Jh.⦘ Handelsperiode musste aller Handel für eigne Rechnung betrieben werden; das Capital, womit Geschäft gemacht, gehörte zwar bei weitem nicht immer ganz dem Unternehmer, insbes. beim Seehandel nicht immer dem, oft in Einer Person vereinigten Befrachter u. Rheder; vielmehr Gross-Aventur-Handel, bei Seefahrten, insbes. Bodmerei, sehr gewöhnlich.
Im Aufkommen des Commissionshandels fehlte es an allen dazu erforderlichen Einrichtungen; keine Posten zur Erleichterung der Correspondenz, keine Mäkler u. Güter-Bestäter, keine Speditions-Anstalten, kein Wechselwesen zum Behuf der Zahlungen.
Unternehmer musste daher alles für eigne Rechnung u.
zwar selbst besorgen; der
Activhändler selbst sich aufmachen u. Waaren
begleiten, od. einen zuverlässigen Diener |88 mitschicken.
Bei Mangel an merkantilischem
Völkerrecht, allgemeinem
Misstrauen im Handel, würde auch der Unternehmer
keinem Commissionär bei Berechnung der Preise u. Provision,
keinem Dispacheur
#e*Dispacheur°] Person, die bei einer Havarie den
eingetretenen (See-) Schaden formgerecht feststellt und
anteilmäßig verteilt.
Schließen in Havereyfällen getraut
haben.
4) Verkehr der Ausländer zu Constantinopel; nicht periodisch;
Cargason-Factorey-Commandit-Handel. #e*Cargason-Factorey-Commandit-Handel°] Es handelt
sich um den Handel mit See-, Fluß- oder Landfrachten zu
bestimmten Versicherungsbedingungen; um den Handel in
fremden Gebieten mittels Handelsniederlassungen, deren
Einrichtungen unter der Verwaltung von eigenen, mit
besonderen Vollmachten ausgestatteteten Beamten (Faktoren)
stehen, und um den Handel mittels auf gemeinsame Firmenziele
gerichtete Personengesellschaften mit stillen
Teilhabern.
Schließen
In den germanischenReichen, bes. Deutschland u. Frankreich, in den mittleren Jhdten jede Provinz kleines Reich, wo ein Herzog auf einer Patrimonal-Villa, Pfalzgraf auf königlicher Domäne, Bischof in seiner amtlichen Pfalz Hof hielt; die meisten dieser Hoflager wurden der Mittelpunkt des kleinen Verkehrs der Provinz u. der Sitz eines periodischen Grosshandels; das erstere, weil Aufenthalt eines Magnaten u. seiner wohlhabenden Ministerialen, häufiger Besuch v. Fremden, auf kgl. Pfalzen dazu öftere Anwesenheit des Königs u. seines zahlreichen Gefolgs, einen gewissen Luxus verbreiteten, den Geldumlauf befördert beförderten; das zweite (Sitz eines periodischen Grosshandels) weil jedes Hoflager eine Hauptkirche, das bischöfliche insbes. eine Cathedralkirche besass, geweiht einem berümten Heiligen, dessen Tag, durch den grössten Aufwand sinnlich-religiöser Feierlichkeit ausgezeichnet, alle Stände der Gegend herbeizog. Kaufleute benutzten, wie der Muselmann die Wallfahrt nach der Kaaba, die fromme Reise zum Absatz ihrer Waaren u. zum Einkauf v. Rückfrachten: jene feierlichsten kirchlichen Messen veranlassten die merkantilischen.
In Griechenland nicht der Zustand, worauf gegründet dieser periodische Messhandel; hence Grossverkehr so wenig an eine Zeit gebunden wie Kleinverkehr. Blos die Russen, so lange sie Constant. besuchten, beschränkten ihren Umsatz auf den Sommer, da im Winter der Wassertransport wegfiel.
Anfänglich die Unternehmungen der auf Constantinopel handelnden Ausländer – in beträchtlichen Ladungen zu Land meist v. den in Gesellschaft reisenden Eigenthümern selbst, zur See durch einen sichern Cargateur, auf den Markt geführt u. daselbst gegen Retourladungen abgesetzt.
In der Folge wurden die
mitreisenden Cargateurs – zu Factoren, seit die meisten Ausländer
versuchten die Handelsinstanz der griech. Häuser
zu umgehn u. unmittelbar mit einander Geschäfte
zu machen. Um sich bei Ein- u. Verkäufen nicht zu
übereilen, die besten Verhältnisse der Concurrenz
u. der Nachfrage abzuwarten, erwarben sich die
Ausländer Grundstücke in Constant. zum Behuf v. Waarenlagern, grosse Höfe mit Gewölben,
durch Mauern geschützt (Folietae
#e184Folietae
bis Ital.°] Folietae historiae
Genuensium. In: Johann Georg Graevius: Thesaurus
antiquitatum et historiarum Italiae mari Ligustico et
Alpibus vicinae. T. 1. Lugduni Batavorum 1704. – In
Hüllmanns „Geschichte …”, S. 143: Folietae hist. Genuens. l.
II. ap. Graev. in thesau. antiqq. et hist. Ital. T. I. P. I.
p. 268.
Schließen
hist. Genuens. l. II
apd Graev. in
thesaur. antiq. et hist. Ital.
„Die Genuenser
(hatten) zum Schutz der Mauern ihre Märkte (mit Dächern)
bedeckt“
Schließen „Genuenses, praesidio murorum fori sui
tecti“) u. richteten daselbst Factoreien ein,
zuletzt vermuthlich Commandit-Handel, da blosse Factoren nicht Vollmacht genug
hatten um die Conjuncturen zu benutzen.
5) Bei Hüllmann, S. 143:
Zahlungen
Schließen Zahlungsmittel:
Im Oströmischen Reich, also auch zu Constantinopel
Metallgeld überall
eingeführt. Selbst Baratto-Verkehr
#e*Baratto-Verkehr°] Tauschhandel ohne
Zuhilfenahme des Geldes.
Schließen scheint nicht mehr
stattgehabt zu haben. Ist der bei Ed.
Schlözer t. III (Oleg) vorkommende
völkerrechtliche Vertrag vom J. 912
echt, so die baare Zahlung fast 2 Jahrhunderte vor den Kreuzzügen schon
gebräuchlich. Es heisst nämlich bei Schlözer l. c. p. 330, 31: „Hat
er (ein in |89 griechischen Diensten gewesner u. dort
verstorbner Russe) eine Verordnung (wegen seines Vermögens) gemacht,
so fällt das Vermögen an den, dem er es schriftlich als
Erben vermacht hat; und dieser soll es von den
Russen einziehn, die in Griechenland Handlung treiben, u. da
schuldig sind.“
Wenn dies echt, enthälts also auch Spuren von
Handel auf Credit, doch ohne den
Gebrauch trockner Wechsel #e* trockner Wechsel°] Eigener, auf
sich selbst ausgestellter Wechsel.
Schließen ; u. zweitens
von Assignationen
#e*Assignationen°] Schriftliche Anweisungen (zur
Tilgung von Schulden).
Schließen . Die Gewohnheit
baarer Zahlung folgt auch aus Niederlassungen venetianischer Wechsler schon im 12 Jhdt. (Le Bret, nach Augier) , t. I. p. 357) Weiter das
Zahlungssystem nicht ausgebildet; keine
Spuren v. Deckungen, Wechselbrief.
Karl Dietrich Hüllmann: Deutsche Finanz-Geschichte des Mittelalters. Berlin 1805.
Schließen
K. D. Hüllmann:
Deutsche
Finanzgeschichte des Mittelalters. Berlin. 1805.
(Dies geht bis gegen Ablauf des 13. Jhdts, wo
die vielen u. sehr verschiednen Territorial-Finanzsysteme sich zu
bilden anfang(?)
en, u. Bei Hüllmann, S. VI: die
politische Einheit des Reichs mehr oder minder noch
bestand
Schließen in fact schon foutu die deutsche
Reichseinheit)
I) Einkünfte aus Domainen:
Landesdomänen (d. Landesfürsten im Unterschied zum Reichskaiser) sind Mischung v. fürstlichen Stamm- u. Familiengütern, von angemassten mittel- u. unmittelbaren Reichsdomänen, v. angefallnen Reichspfandschaften u. v. secularisirten Stifts- und Kloster-Gütern. (11)
Mehrfach die Schicksale der alten Reichsdomänen in Deutschland: viele an Klöster u. Abteien, an Verwandte u. Getreue der Könige verschenkt; viele, v. den Königen bes. begünstigt, zu Reichsstädten geworden. Die übrigen in den stürmischen Zeiten der Gewaltthätigkeiten u. Umgriffe dem Territorial-Zwang unterworfen worden. Von den letztern die, welche mit Palatiis (herrschaftlichen Wohngebäuden) versehn, meist zu Landstädten erhoben; die Vorwerke blieben blosse Dörfer. So namen nahmen Naturaleinkünfte der Könige aus den Domänen immer mehr ab; bis, nach Auflösung Deutschlands in einzelne landesherrliche Gebiete, kein einziges Reichsdomänengut übrig geblieben.
⦗König
Rudolph I
#e*Rudolph I°]
Rodolph I. von Habsburg.
Schließen
dipl. a. 1279 Verordnung #e*dipl. a.
1279 Verordnung°] [Rudolph I. von Habsburg:] Rudolfus
imperator Saxoniae ducem & principes Brandenburgicos mandato
instruit, reuocandi bona imperii, per Saxoniam & Thuringiam
iniuste alienata, an. 1279. In: Reliquiae manuscriptorum omnis aevi
diplomatum ac monumentorum ineditorum … ex museo Jo. Petri a
Ludewig. T. 1–12. T. 2. Francofurti et Lipsiae 1720. – In Hüllmanns
„Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 10: a. 1279. ap. de Ludwig, Rel.
Mscr. T. II. p. 250.
Schließen an Herzog
Albrecht
v. Sachsen u. die Markgrafen Johann, Otto und Conrad
von Brandenburg die
veräusserten Reichsgüter in Sachsen u. Thüringen
einzuziehn, blieb erfolglos. (p. 9,
10.)[⦘]
Auf den Domaenengütern heisst der Wirthschafter in der ganzen Periode des Mittelalters meist Villicus, in der frühern Zeit of oft auch Actor u. Domesticus ([38,] 39)
Das
Rechnungswesen geht aus v. den
Bürgerschaften grosser Handelsstädte; es ist eine
erweiterte, auf ganze Länder ausgedehnte, Copie der
Kämmerei-Rechnungsführung. Die Magistratspersonen hatten ein
gemeinschaftliches Vermögen zu bewirthschaften; unter ihnen fortdauernd mehre Kaufleute, die über alle Ausgaben
u. Einnahmen Buch u. Rechnung zu führen, Bei Hüllmann,
S. 40: Balancen
Schließen Bilanzen anzustellen gewohnt waren. Unvermerkt
drang diese kaufmänn. Behandlung eines Vermögens (wenngleich nicht
die wirkl. Doppel-Buchhaltung) in die
Kämmereywirthschaft ein, u. als Nachbildung endlich in die
Staatswirthschaft
Bemerkung von Marx.
Schließen ⦗als Finanz⦘, letztres erst in den
späteren Jhdten. (40)
Die Jagdprivilegien erst Usurpation der Könige, die v. ihnen dann auf die andern grossen Grundeigenthümer etc übergeht. ⦗zunächst schon viel Privatpersonen u. Corporationen Gehägejagd (mit den ihn ihnen v. der Krone abgetretnen Gütern) als abgetretenes Regal besitzend[⦘] ⦗An die Pfaffen verschenken die Könige reichlich die Forstprivilegien. Die kgl. Forsten gehn an die Landsherrn über.[⦘] [»]Im 13 Jhdt in Niederdeutschland nur noch 3 Reichsforsten: |90 ein Theil des Thüringer Waldes zu Kagne Kayne (in der Gegend v. Weissenfels); ein Theil des Harzwaldes; und die Magdeburger oder Brettiner Heide (v. Dorf Brettin, im Jerichowschen Kreise des Herzogthums Magdeburg, an der Elbe hinab, bis Blekede im Lüneburg’schen.« (50)
Die Verwandlung der anfänglich allgemeinen freien Pirs in den Wildbann od. das Alleinrecht der Grundherrschaften das Wild innerhalb ihres Gebiets zu schiessen, stufenweise. Erst legten sich die Könige in ihren Waldungen ein Forstprivilegium bei; auf diesen selbigen Holzgründen einmal haftend, gings auf die Reichssassen über, die durch Schenkung od. Belehnung v. den Königen solche Waldungen mit allen Nutzungsrechten erwarben; dann Nacheiferung der übrigen Grundherrschaften, schlossen, wenn mächtig genug, die Nachbarn eigenmächtig v. der Mitjagd aus; od. erwarben sich v. Königen das Privilegium der Gehägejagd. Erst unter den Territorialregenten entstanden Jagdregal, i. e. ein Recht in den Waldungen der Privatpersonen sich anschliessend das Hochwild zuzueignen. Als nämlich die Reichssassen, die auf angegebnem Weg das Forstprivilegium erlangt, zu Landesherren emporstiegen, zerschlugen sie, bei dem immer weiter verbreiteten System des Lehnswesens, ihre Gebiete in einzelne Güter, vertheilten sie unter ihre Dienst- und Lehnmannen; behielten sich meist das s. g. Hochwild in den Waldungen vor, die sie mit verlehnten, u. auf die übertragenen Lehne ward dies künstlich ausgedehnt. So entstand Unterschied zwischen hoher u. niedrer Jagd: jene, der Reichssassen vormals privativ v. den Königen ertheilt, blieb ein Reservatrecht der neuen Lehns- u. Landesherrn; diese ward v. den letztern den landessässigen Vasallen als Guts-Zugehörung abgetreten. (51, 52)
II) Von den Einkünften aus gewissen
Regalien:
Münze: Könige verschleudern an die Reichsstände (wodurch diese allmählig zu wirklichen Landesherrn heranwuchsen) das Markt- Zoll- u. Münzrecht; drei zueinander gehörige Regalien. (57)
Salz u. Bergwerke. – Fischerei.
Durch die Verbindung der Würde eines Röm. Kaisers
mit der eines deutschen König’s entstand Verwirrung in den
Begriffen: alles was ein kaiserlicher König verfüge,
sei recht. (das
römische Recht in dieser Weise, Zusatz von
Marx.
Schließen nach Hüllmann, bes. seit Kaiser
Heinrich IV
ausgelegt)
Berg- u. Salzwerke daher f. Regalien erklärt, aber in Lombardei wie in Deutschland, brachten Prälaten, wie die weltlichen Reichsvasallen, selbige von den Königen an sich. ([76,] 77)
III.
#e202 III. bisFriede)°] Marx’ Übersicht zu
Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 78–162. – Anschließend
exzerpierte Marx den Zweiten Abschnitt „Geld-Leistungen“
detaillierter.
Schließen ) Von den öffentlichen
Leistungen der Unterthanen.
1) Naturalleistungen: Hoflieferungen #e* Hoflieferungen°]
In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 78.
Schließen ;
Einquartierung
#e* Einquartierung°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S.
88.
Schließen ; Militairverpflegung; Vorspann; Landfrohnen #e*
Militairverpflegung; Vorspann; Landfrohnen°] In Hüllmanns „Deutsche
Finanz-Geschichte …”, S. 92, 93.
Schließen ; Kriegsdienst #e* Kriegsdienst°] In
Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 97.
Schließen .
2) #e203 2) bisBeden.°] In Hüllmanns „Deutsche
Finanz-Geschichte …”, S. 114–132.
Schließen
Geldleistungen
#e*Geldleistungen°]
In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 114: Geld-Leistungen. _|¯ Erstes Hauptstück. _|¯
Untersuchungen über die Benennungs-Arten der meisten öffentlichen
Geldleistungen des Mittelalters.
Schließen
- A) Eigentliche Abgaben viz:
-
[1)] Bitten. Bedegüter #e*
Bedegüter°] Beden (Bitten) erklärte Hüllmann in „Deutsche
Finanz-Geschichte …”, S. 116, 117, 132/133 so: „Wenn Jemand
einem Andern etwas unentgeldlich zu unbestimmtem Gebrauche
auf unbestimmte Zeit, also ohne Abschliessung eines
schriftlichen Vertrags überließ: so gebrauchten die Römer
bekanntlich für diese Handlung den AusdruckPrecarium [d. h. tatsächliche Leihe
bei beliebigem Widerruf]… Aber je länger, desto mehr, ging
dabey das ursprüngliche Wesen des Römischen Precarium verloren; es kam die
Gewohnheit auf, einen förmlichen Contrakt abzuschließen, in
welchem besonders die Zeit der Nutzung bestimmt wurde …
Herkömmlich ward dieselbe auf fünf Jahre angesetzt … So
verschieden die öffentlichen und Privat-Abgaben, Leistungen
und Erpressungen, sind, die unter den Ausdrücken Bede, Precaria, precatio, petitio,
demanda, im Mittelalter vorkommen; so haben sie
doch sämmtlich die Eigenschaft mit einander gemein: es war
eine, wegen des Besitzes von
Grundstücken geforderte, Leistung; eine Grund-Abgabe.”
Schließen (gegebne, übertragne, erzwungne) Bede-pfründen – Bedegelder (Orbede) Vermischte Beden -
[2)]
Kerben
#e204Kerben
bis Accise°] In Hüllmanns „Deutsche
Finanz-Geschichte …”, S. 134–139.
Schließen (Incisio, Incisura, Tallia u. Cise, Accise)|
91
- 3) #e205 3)
bisadjuvo°] In Hüllmanns
„Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 143, 144.
Schließen Hülfen, viz: - a) Subsidium, adjutorium, adjumentum, adjuvo.
- b) Steuer.
#e*Steuer.°] In
Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 146.
Schließen - 4) Zins.
#e*Zins. °]
In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S.
148.
Schließen - 5) Tribut.
#e*Tribut.°]
In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S.
150.
Schließen - B) Gerichtsfälle
#e*Gerichtsfälle°] In Hüllmanns „Deutsche
Finanz-Geschichte …”, S. 152:
Gerichtsgefälle
Schließen (1) #e*Bann°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 152: „Der Grundbegriff dieses Worts ist ohne Zweifel: Befehl oder Gesetz.”
Schließen Bann, #e* B)Gerichtsfälle (1) Bann°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 152.
Schließen 2) Friede #e*2) Friede°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 156.
Schließen )
[A) Eigentliche Abgaben]
[1)] Bedetage (jornales precatorii) in der Getreide- u. Heu-Erndte (a. 1274 und a. 1479) in der Getreide- und Heuerndte, für Dienstage Diensttage, die den Landleuten von den Grundherrschaften ausser den gewöhnlichen aufgebürdet worden. (132)
[2)] Kerbe; die Stöcke, worauf sie eingeschrieben, Kerbstöcke. Seit Jhdten an die Benennungen Kerbe u. Stock gewöhnt, noch lange Zeit fortgebraucht, als die Rechnungen schriftlich geführt, ebenso Quittungen, Schuldscheine etc ausgestellt. So noch die Staatsschuldscheine in England den altherkömmlichen Namen – Stocks. ([134,] 135)
Kerbe, immer lateinisch ausgedrückt durch Incisio, Incisura, Tallia; od. durch Cisa u. Accisa.
(Die Einnehmer merkten die Zahlungen der Contribuenten auf Kerbstöcken an; sie dienten zugleich als Belege, Quittungen, Controllen, Schuldscheine. Ein Stock ward der Länge nach in 2 gleiche Theile gespaltet, wovon der eine dem Leistungsberechtigten, der andre dem Leistungspflichtigen, gehörte; indem man jedesmal, bei Ableistung einer Pflicht, beide Hälften an einander gepasst, u. auf beiden zugleich die Kerbe, als Beweis der Ableistung eingeschnitten, besass der Leistungspflichtige in seinem Kerbholz zugleich sein Quittungsbuch. Dasselbe Verfahren bei Administration der landesherrlichen Güter beobachtet, seitdem die Fürsten u. deren Räthe sich genauer um die Domaineneinkünfte zu bekümmern anfingen u. die Kameralbeamten zu sorgfältigerer Rechnungsführung verpflichtet. Auch als die Rechnungen schriftlich geführ geführt, dauerte Zeitlang noch der Name fort. Controllen u. Abschriften v. Rechnungen wurden oft noch so beigenannt, z. B. in der Pfalz noch gegen Ende des 16t Jhdt: „Zwei gleichlautende Kerffzettel, den einen dem Kammermeister, den andern dem verrechnenden Amtmann.“ (Churfürstl. Palz-Landts-Ordnung. Heidelberg. 1582. tit. 13 B )
Ursprünglich die unter den Namen Incisio,
Incisura, Tallia vorkommende Leistung mit Bede einerlei, also ebenfalls eine
Grundabgabe. (136) (auch für städtische
Grundabgaben an Kaiser etc) Ursprünglich Tallie aber auch identisch mit Bede. (137) (z. B. „Ein Pächter, der von
jeder Vermögensabgabe oder Beisteuer (zu einer
Gemeinschaftsaufgabe) frei und vom öffentlichen Dienst befreit
(sein möchte)“
Schließen „Colonus, qui ab omni tallia seu collecta – liber sit et
immunis“ (Sigfridi
#e210Sigfridi bis diplom.°] Sigfridus
Dei gratia Sancte Moguntine Sedis Archiepiscus: der Fron Hof.
An. 1219. In: [Guden:] Codex diplomaticus exhibens anecdota ab
anno 881, ad 1300. Moguntiaca … Ex latebris in lucem protraxit
notasque addidit Valent. Ferd. de Gudenus. T. 1. Goettingae
1743. – Hervorhebung von Marx.
Schließen
,
archiepisc. Mogunt. dipl. a. 1219
[)] (Guden. Cod. diplom. t. I
p. 459) „Forderungen und unrechtmäßige Abgaben von
Gütern und dem, was den Kirchen zusteht, verlangen sie und
pressen sie heraus.“
Schließen „Exactiones et tallias indebitas de bonis et
redditibus ecclesiarum exigunt et extorquent.“ (Caroli IV
#e212Caroli bis
1377°] [Karl IV.:] Caroli IV. dipl.
a. 1377. In: [Pistorius:] Rerum Germanicarum scriptores aliquot
insignes. Primum collectore Joanne Pistorio, Nidano, in lucem
producti; nunc – editione tertia ad usus publicos reducti,
curante B.G. Struvio. T. I-III. Ratisbenae 1726. –
Hervorhebungen von Marx.
Schließen
dipl. a. 1377)
Domprobst, Domdechant u. Canonici zu Hamburg vom dortigen Senat 1337 von der Kerbe befreit, die auf ihren Curien od. Wohnungen, nebst deren Zugehörungen, haftete. (Tabulae compositionis inter Capitulum et Senatum Hamburgensem. a. 1337)
Im Mittelalter nahm man es jedoch mit wenigen Ausdrücken ganz genau; f.
Gegenstände v. einiger Aehnlichkeit brauchte man die
Benennungen durch einander. Z. B. Beispiele wo Tallia gebraucht f. die
»Abgiften v. Erbschaften« ( „Kein
Kleriker wird im Erbfalle mit Erbschaftssteuern
belegt.“
Schließen „nullus clericus tallietur occasione
hereditatis“) (Consuetudines #e215 Consuetudines bis
fortis°] Consuetudines provinciae Montis fortis, c. 3. In:
[Martene et Durand:] Thesaurus novus anecdotorum. Studio et
opera Edmundi Martene, et Ursini Durand. T. I-III. Lutetiae
Parisiorum.1717.
Schließen provinciae Montis fortis) |92 auch für Kopfgeld ( „Die Kleriker
nöthigt ihr in keiner Weise zur Leistung von persönlichen
Steuern.“
Schließen „clericos – ad contribuendum in taliis personalibus – nullatenus corpellatis compellatis“) (Philippi, #e217Philippi bis 1297°] [Philippe IV, le Bel:] Philippi, regis
Franciae dipl. circa a. 1297. In: [Martene et Durand:]
Thesaurus novus anecdotorum. Studio et opera Edmundi
Martene, et Ursini Durand. T. I-III. Luteciae Parisiorum
1717.
Schließen regis Franciae, dipl. circa a. 1297)
In der Folge auch Tallia oder Incisio v. Consumtions-Abgaben gebraucht ( „Die Gelder, von
denen die Magister und Scholaren von Heidelberg unterhalten
(ernährt) werden mußten, woher und was auch immer an Wege- und
Brückengeld, Zoll, Auflagen, Steuern, Salzsteuern und anderen
Geldforderungen (existierte), konnten sie in unsere Stadt
Heidelberg durch alle Distrikte, Gebiete und zugehörigen
Ländereien frei mit sich nehmen und ein- und ausführen. – Die
Scholaren, die in der Bursa (im Internat) bleiben, können von
ihren Mitteln, wenn sie derer zu viel haben, von Jahr zu Jahr
eine oder zwei Fuhren Wein verkaufen ohne Auflagen, Steuern oder
irgendwelche oben genannten Zahlungen.“
Schließen „bona, de quibus (magistri et scholares Heidelbergenses)
sustentari debebant, absque quocunque pedagio, thelonio,
impositionibus, talliis, gabellis, et
aliis exactionibus quibuscunque, ad oppidum nostrum Heidelberg,
et per omnes fines, districtus, et terras nobis subjectas,
deducere in accessu et recessu libere poterunt. – Scholares in
Bursa manentes, de provisionibus suis,
si superfuerint eis, unum vel duo plaustra vini singulis annis
possint vendere sine impositionibus,
talliis, vel solutionibus quibuscunque
supradictis.“
[)] (Ruperti
#e219Ruperti bis 1386°] [Rupert I.:] Ruperti, comitis palatini Rheni et
electoris, dipl. a. 1386. In: [Tolner:] Codex diplomaticus
Palatinus. Opera et studio C.L. Tolneri. Francofurti a. M. 1700.
– Hervorhebung von Marx.
Schließen
,
comitis palatini Rheni et electoris, dip. a. 1386) An dieser
Leistung (den Consumtionsabgaben) blieb der Ausdruck
incisio unter der Modification Accise
ausschliesslich haften. (139) (Also nicht Accise v.
den Assisen od. Sitzungen der französ.
Stände)
Cise das verderbte Incisie Incisio u. Accise zusammengezogen v. Adcisio. (Cise mit Tallia identisch; Beleg u. a. das fzs. Wort Ciseaux) Accise von ad u. incisio, also eine Vermehrung der Cise, ein später hinzugekommner Zusatz zur Cise (der Grundabgabe); nämlich Abgabe, gefordert nicht nur vom Grund u. Boden, sondern vom Ertrag derselben, von den Producten (140) ⦗wenn diese nämlich roh verkauft od. zum Genuss zubereitet wurden⦘ (= Ueber-Kerbe)
Zusatz von Marx.
Schließen Als Belege führt Hüllmann u. a. an:
Accise nicht selben selten als identisch gebraucht mit der berüchtigten s. g.
Mala Tolta od. Mala
Touta, in Frankreich, Niederlanden, Lüttich etc. (Tolta od. Touta ist das verderbte Tallia) ⦗ „Als die Bürger von Lüttich einen
Gerichtshof oder „Übelmacher“ für die Verkaufsangelegenheiten
eingesetzt hatten“
Schließen „cum Leodienses assisiam seu malatoutam super venalibus posuissent“ (Hocsemius,
in Henrico, episc. Leod., c. 5, apd Cangium, v. Assisa) „betreffs des Gerichts, nämlich desjenigen
bei Duai, welches „Übelbringer“ genannt wird“
Schließen „super Assisia quadam apud Duacum, quar quae vocatur Malatolta“ (Comitis
#e225Comitis bis
1230°] In Hüllmanns „Deutsche
Finanz-Geschichte …”, S. 141: Comitis Flandriae dipl. a. 1230.,
in Joannis Rogerii hist. mon. S. Remens., ap. Cangium v. Tolta.
– Siehe: Charles Du Fresne Du Cange: Glossarium …, [Eintrag:]
Tolta.
Schließen
Fland. dipl. a. 1230) „das Gericht oder
Gefängnis, welches in jenem Ort und ringsum in den benachbarten
Orten allgemein Unheilbringer genannt wird“
Schließen „
assissiam assisiam
seu coustumam. quae in illo loco et locis
circum vicinis Malatolta vulgariter
nuncupatur.“ (Philippi pulchri
#e*Philippi
pulchri°] Philippe IV (le Bel).
Schließen
dipl. a.
#e*1309°] In
Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 141: 1309. ap.
Cangium, v. Tolta. - Siehe Charles Du Fresne Du Cange:
Glossarium …, [Eintrag:] Tolta.
Schließen
1309)[⦘] Verhält sich mit
der Accise od. Mala Tolta (Tallia) wie mit Un-Geld im Gegensatz von Geld; dieses eine frühere Leistung, jenes spätere,
zusätzliche, darüber hinaus.
Ursprünglich das Wort nicht Accisa
geschrieben, sondern Accisia od. Assisia, worin incisio noch ziemlich kenntlich.
(142) Endlich Ar-rende, von Ad u. Rente; Accensa von Ad u. Census ( „Unser Geschäft in Remagen mit seinen Anhängseln (Nebenbauten)
zur Festigung und Vergrößerung ist bis zu einem gewissen
Zeitpunkt einzurichten und zu verpachten.“
Schließen „curiam
nostram de Remago, cum suis appendiciis – ad Firmam seu Accensam, usque ad certum temporis
spacium – dandum et locandum.“ (Monasterii
#e228Monasterii
bis 1344°] Monasterii Stabulensis Charta
a. 1344. In: Val. Ferd. de Guden: Codex diplomaticus, exhibens
anecdota Moguntiaca. T. I,II. T. II. Francof. et Lipsiae
1747.
Schließen
Stabulensis charte
a. 1344)[)]
Unter Accise v. jeher die Consumtions-Abgabe entstanden verstanden; in Lüttich 1283 eine Accise auf die zum Verkauf eingehnden Lebensmittel, Geistlichkeit darüber so aufgebracht, dass sie die Stadt verliess u. sie in Kirchenbann that; ein andermal selber Versuch mit bessrem Erfolg, weil des Bischofs Eigennutz dabei im Spiel; in Aachen war die Wein-Accise eine bekannte Leistung. In Frankreich entstand Sache u. Namen; von da nachgeahmt die Auflage in den benachbarten Niederlande, Lüttich, Nieder-Rheinländen Rheinlanden , darauf allmählig in den meisten deutschen Territorien eingeführt. (143)|
93[3)] Hülfen:
[a)] subsidium, adjutorium, adjumentum, adjuvo; in Deutschland der Name Steuer der gebräuchlichste von allen Arten der Benennung landesherrlicher Abgaben geworden.
-
Subsidium, „uneigennützige Hilfsmittel, weil sie
vom Klerus gefordert werden“
Schließen „subsidia karitativa, cum a clero petuntur“. (Johannis #e231Johannis bis 1354°] Johannis, episcopi Misnens., dipl. a. 1354. In: [Schöttgen et Kreysig:] Diplomataria et scriptores historiae Germanicae medii aevi. Opera et studio Chr. Schöttgenii, et G. Chr. Kreysigii. Accedunt praefationes Chr. G. Buderi. T. 2. Altenburgi 1755, S. 244.
Schließen episcopi Misnens. dip. a. 1354) (ditto in Henrici VI #e232Henrici bis etc.°] [Heinrich VI.:] Henrici VI. dipl. a. 1193. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S. 251.
Schließen Zusatz von Marx.
Schließen (engl. german King) dipl. a. 1193 etc etc.[)] -
Adjutorium: (Carlomanni
#e233Carlomanni bis 743°]
[Karlmann:] Carlomanni principis Capit. a. 743. c. 2. In:
[Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Addittae sunt
Marculfi monachi et aliorum formulae veteres. Stephanus
Baluzius in unum collegit. T. 1. Parisiis 1677, S.
149.
Schließen principis capit. a. 743) ( „Die Kirchenfürsten, die Grafen, die Barone und Ritter fordern und erpressen nach ihren Bedürfnissen aus ihrer freien Willkür mit Unterstützung von ihren Leuten.“
Schließen „Praelati ecclesiarum, comites, barones, et milites, in necessitatibus suis pro suae voluntatis arbitrio ab hominibus suis adjutoria exigunt et extorquent.“ (Const. utriusq. Siciliae #e*Const. utriusq. Siciliae°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 144: Const. utriusq. Siciliae, l. III tit. 20, 21. Ed. Muzill., p. 238–242. – Siehe Constantia. – Siehe auch [Iohannes Baptist Muzillus:] Vtrivsqve Siciliae constantvtiones, capitvla, retvs, et pragmaticae, … congestae … per ioan. Baptistam Muzillum. Venetiis 1590.
Schließen )[)] - Adjumentum, in Italien verderbt Adhomentum Adhoamentum (dies für Kriegsgeld) an Stelle des persönlichen Kriegsdienstes gegeben)
-
Adjuvo ward:
- 1) adoube, adoba, adoha. ⦗Wo das A ( als Anfangsbuchstab beibehalten, bezeichnet es wie Adhoamentum das Kriegsgeld statt des Naturalkriegsdienstes; u. dies Adoha noch jetzt im Neapolitanischen⦘
- 2) Aus adoha wurde wieder: Dohana, Dogana, Douane (wo das A verschwunden, Zoll, schon im Mittelalter Dohana)
- 3) Aide. (p. 145, 46)
[b)] Steuer, Modification des altgermanischen Stjor, Stor, Stur (stark, gross)
- hence:
-
Steura (Ludovici
#e237Ludovicibis 879°]
[Ludwig III., der Jüngere:] Ludovici regis dipl. a.
879. In: [Schöttgen et Kreysig:] Diplomataria et
scriptores historiae Germanicae medii aevi. Opera et
studio Chr. Schöttgenii, et G. Chr. Kreysigii.
Accedunt praefationes Chr. G. Buderi. T. 1.
Altenburgi 1753, S. 15.
Schließen regis diplom a. 879) -
Steora (Arnolfi
#e238Arnolfi bis 889°]
[Arnulf:] Arnolfi regis dipl. a. 889. In: Johann
Georg Eckart: Commentari de rebus Frankiae
orientalis et episcopatus Wirceburgensis. T. 2.
Wirceburgi 1729, S. 896.
Schließen regis diploma a. 889) -
Stiura (Poponis
#e239Poponis bis 1212.°]
Poponis, abbatis monast. Altahensis inferioris,
dipl. circa a. 1212. In: [Hund:] Nobilis et
amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis
Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis
Christophori Gewoldi. T. 2. Ratisponae 1719, S.
21.
Schließen , abbatis monast. Altahensis inferioris, dipl. circa a. 1212.) -
Stura (Martini
#e240Martini bis 1282°] [Martin IV (Simon von
Brie):] Martini IV. dipl. a. 1282. In: In: Val.
Ferd. de Guden: Codex diplomaticus, exhibens
anecdota Moguntiaca. T. 2. Francof. et Lipsiae 1747,
S. 222.
Schließen IV. dipl. a. 1282) - = Stärkung, Unterstützung.
-
Steura (Ludovici
#e237Ludovicibis 879°]
[Ludwig III., der Jüngere:] Ludovici regis dipl. a.
879. In: [Schöttgen et Kreysig:] Diplomataria et
scriptores historiae Germanicae medii aevi. Opera et
studio Chr. Schöttgenii, et G. Chr. Kreysigii.
Accedunt praefationes Chr. G. Buderi. T. 1.
Altenburgi 1753, S. 15.
- Ist
- a) die ländliche Grundabgabe = Bede
(precaria) ( „Das Gehöft, die
Ländereien, die Weinberge und andere Güter (Besitztümer) von allem
zusammengenommen, und als Wegegeld oder eine andere Art von
Geldforderung, Stura oder auch auf Widerruf gewährtes Besitztum für
gewöhnlich genannt, nimmt einer es weg (kauft einer es
auf).“
Schließen „curtem, terras, vineas, et alia bona – ab omni collecta, et pedagogio, seu exactione, stura sive precaria vulgariter appellatis – exemit.“ Martini IV. dipl. 1282) - b) Naturaltribut, den die
Bewohner mancher entlegnen Provinz an das kgl.
Hoflager ablieferten. „Den zehnten Teil der Steuer, welche sie aus den
Gegenden der Ostfranken oder der Slawen jährlich in
die herrschaftliche (kaiserliche) Kasse einzuzahlen
pflegen, was in deren Sprache Steora oder
Ostarstuopha genannt wird, so daß von jener Steuer gleichsam ein
ermäßigter (reduzierter) zehnter Teil gezahlt
wurde.“
Schließen „decimam tributi, quam de partibus Orientalium Francorum vel de Sclavis ad fiscum dominicum annuatim persolvere solebant, quae secundum illorum linguam Steora vel Ostarstuopha vocatur, ut de illo tributo sive redita reditu pars decima – persolveretur“ (Arnolfi regis dipl. a. 889) - c) Auflage auf Nutz[-] u. Zugvieh (a. 1344 Beispiel gegeben)
- d) Eine Auflage des Magistrats zu Regensburg zur Unterhaltung der Stadtmauer (a. 1296)
- e) Die gewöhnlichen Kriegsgelder.
(Henrici #e245 Henrici bis1193°] [Heinrich VI.:] Henrici
VI. dipl. a. 1193. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi
viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis
Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis
Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S.
251.
Schließen VI. (diplom. a. 1193) „Mit königlicher Unterstützung , gleichsam Hilfsleistung , sozusagen Steura, was im Volksmund Königsteuer genannt wird“
Schließen „cum regio subsidio sive |94 supplemento, seu Steura, quod in vulgari Kunigsteur dicitur“) Frederic. #e247Frederici bis 1219°] [Friedrich II.:] Friderici II.dipl. a. 1219. In: [Goldast:] Collectio constitutionum imperialium. Industria ac studio Goldasti. T. 1. Francof. a. M. 1613, S. 292.
Schließen II. dipl. a. 1219: „Damit (so daß), wenn der Kaiser von denselbigen (den Nürnbergern) die Steuer erhebt, nicht einzeln, sondern in Gemeinschaft, jeder nach dem, was er kann, zahlen muß (zu zahlen schuldig ist).“
Schließen „ut, si dominus imperii ab ipsis (Norimbergensibus) steuram exigit, non particulatim, sed in communi, quilibet pro pose posse suo, persolvere debeat.“
- a) die ländliche Grundabgabe = Bede
(precaria) ( „Das Gehöft, die
Ländereien, die Weinberge und andere Güter (Besitztümer) von allem
zusammengenommen, und als Wegegeld oder eine andere Art von
Geldforderung, Stura oder auch auf Widerruf gewährtes Besitztum für
gewöhnlich genannt, nimmt einer es weg (kauft einer es
auf).“
[4)] Zins: (sehr gebräuchlich f. herrschaftliche Grundablage Grundabgabe) aber auch für dem Landesherrn geleistete Abgaben, namentlich für:
- a) Kopfgeld. In verschiednen Capitularien der
pipinisch-karolingischen Familie: „Die
königliche Einschätzung vom persönlichen Eigentum eines
Mannes“
Schließen „Census regalis de propria persona hominis“ (Caroli #e251Caroli bis IV.°] [Karl I., der Große:] Caroli M. Cap. In: [Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Additae sunt Marculfi monachi et aliorum formulae veteres. Stephanus Baluzius in unum collegit. T. 1,2. Parisiis 1677, Capitul. II, a. 805, c. 20; Capitul. III, a. 805, c. 22; Capitul. IV, a. 805, c. 14.
Schließen M., c. II, a. 805; id. cap. III, selben Jahr, id. cap. IV.) „Die Franken, die ihre Kopfsteuer zum königlichen Anteil schuldig sind.“
Schließen „Franci qui censum de suo capite – ad partem regiam debent“ (Caroli calvi.) - b) Zoll: „Zoll oder Steuer
wird nicht erhoben usw.“
Schließen „teloneus at aut census non exigatur etc“ (Carol. M. a. 803), „Zollstellen mitten auf einem Wege, wo weder Wasser noch Sumpf oder irgend etwas anderes gewesen ist, von wo aus eine richtige Einschätzung errechnet werden könnte“
Schließen „telonei in media via, ubi nec aqua, nec palus, nec aliquid tale fuerit, unde juste census exigi possit“ (Ludovic. #e255Ludovic. bis 819°] [Ludwig I., der Fromme:] Ludovici pii Capitul. V. a. 821. c. 3. In: [Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Additae sunt Marculfi monachi et aliorum formulae veteres. Stephanus Baluzius in unum collegit. T. 1,2. Parisiis 1677.
Schließen pii Cap. V. a. 819) „Der Zoll ist nach der Schätzung zu entrichten“ (oder: „Der geschätzte Zoll ist zu entrichten“)
Schließen „Censum telonii persolvere“ (Ottonis I, diplom. a. 956 #e*Ottonis I, diplom. a. 956°] [Otto I.:] Ottonis I. dipl. a. 956. In: [Leibniz:] Scriptores rerum Brunsvicensium illustrationi inservientes. Cura Godefride Guilielmi Leibnitii. T. 2. Hannoverae 1707, S. 374.
Schließen ) „Ebendort an der Brücke ist mehr an Zoll zu entrichten.“
Schließen „de eodem ponte majorem censum exigere.“ ( Ludovici pii c. V a. 819. Ejusd. Cap. a. 821. c. 3.) - c) Gerichtsgefälle; theils v. Strafgeldern insbesondre: „Woher auch immer eineAbgabe kam, irgendwie ist sie
immer in die öffentliche Kasse gelangt, sei es als
Friedensgeld, sei es als irgendein anderes
Bußgeld.“
Schließen „undecunque census aliquid ad fiscum pervenerit, sive in frido, sive in qualicunque banno“ (Caroli M. a. 789); theils v. Jurisdictionsgebühren überhaupt: „Die Gerichtsbarkeit, und dazu die Steuer, die in Sachsen [Gemeint sind das heutige Niedersachsen und Westfalen.] Mal genannt werden.“
Schließen „justitia ac census, qui saxonice Mal vocatur.“ (Otto I. dip. #e*Otto I. dipl. a. 958°] [Otto I.:] Ottonis I. dipl. a. 958. In: [Meibom:] Rerum Germanicarum Tomi III. Edidit Henricus Meibomus junior. T. 1. Helmaestadii 1688, S. 742.
Schließen a. 958) Mal = Gericht, Mallus; hence Malmannen, i. e. Gerichtsmannen, od. unfreien, der Ortsgerichsbarkeit Ortsgerichtsbarkeit unterworfnen Hintersassen. - d) die
friedlichen Erpressungen, mit Tribut
identisch: „Die Normannen, die nach Friesland eindrangen, sind bis
Dorestad vorgedrungen und haben nach einer ganz beliebig
erhobenen Abgabe auch gleichsam Kriegstrbute
erpreßt.“
Schließen „Normanni, Frisiam irruentes, censu prout libuit exacto, ad Dorestatum pervenerunt, et tributa similiter exegerunt.“ (a. 837)
[5)] Tribut für
- a) Grundabgabe, landesherrliche u. grundherrliche: „Der König
Childebert hat aus großer Frömmigkeit sowohl den Kirchen
als auch den Klöstern jede Einnahme
zugestanden.“
Schließen „Childebertus rex omne tributum tam ecclesiis, quam monasteriis, – larga pietate concessit.“ (Gregor. Tur. #e* Gregor. Tur.°] [Gregor von Tours:] Gregorius Turensis Historiae Fracorum libri X. Basileae 1568.
Schließen l. X. c. 7) „Jeweder Abgabe von den Klöstern, Dörfern, Weinbergen usw.“
Schließen „Omne tributum de monasteriis, villis, et vineis etc“ (Ludovic. IV. dipl. #e*Ludovici IV. dipl.°] [Ludwig IV., das Kind:] Ludovici IV. dipl. a. 902. In: Johann Christian Lünig: Specilegium ecclesiasticum des deutschen Reichs-Archis, oder Germania sacra diplomatica. 1.–3. Theil nebst Continuatio I-III. (7 Bde.) Leipzig 1716–1721. – In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 150: Ludovici IV. dipl. a. 902. ap. Lünig, spic. eccl. Fortsetzung des ersten Theils, p. 196.
Schließen a. 902) „Die Diener der Kirche bezahlen ihren Tribut (ihre Abgaben) mit Recht
Schließen „Servi ecclesiae tributa sua legitime reddant“ (Lex Alam. c. 22) „Ich habe die Tributpflichtigen (Steuerpflichtigen) erwartet“
Schließen „Mansi tributales“ (Arnonis #e263Arnonis bis M.°] [Arnon:] Arnoni, episcop. Salisburg. tempore Caroli Magni, annot. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S. 26, 27, 29.
Schließen episc. Salisburg, tempore Carol. M.) „Die tributpflichtigen (steuerpflichtigen) Römer“
Schließen „Romani tributarii“ (id.) „Bezugnehmend auf die Familien, die Tributpflichtigen (Steuerpflichtigen), die Dienerschaft usw.“
Schließen „Pertinentia in familia, in Tributariis, in ministerialibus etc“ (Adelberti, #e265Adelberti bis 1124.°] [Adelbert:] Adelberti, archiepiscopi Moguntiae, diploma anni 1124. In: [Guden:] Codex diplomaticus exhibens anecdota ab anno 881, ad 1300. Moguntiaca … Ex latebris in lucem protraxit notasque addidit Valent. Ferd. de Gudenus. T. 1. Goettingae 1743, S. 66 (fälschlich S. 62).
Schließen archiep. Mogunt. dipl. a. 1124.[)] |
95
- b) Der Zoll: „Tribut
(Steuer) oder Zoll“
Schließen „tributum seu telonium“ (Carol. M. #e266Caroli bis Westera°] [Karl I., der Große:] Caroli M. traditio de Westera. In: [Schöttgen et Kreysig:] Diplomataria et scriptores historiae Germanicae medii aevi. Opera et studio Chr. Schöttgenii, et G. Chr. Kreysigii. Accedunt praefationes Chr. G. Buderi. T. 1. Altenburgi 1753, S. 5.
Schließen traditio de Westera) „Tribute (Steuern) und Zölle auf der mittleren Straße“
Schließen „tributa et telonei in media via“ (Ludovici pii. C. V. a 819.[)] „über den Marktzoll, so auch über die Salzsteuer, so auch über andere Dinge usw.“
Schließen „de teloneo fori, sive in tributo salis, sive aliarum rerum etc“ (Frideric. I, dipl. a 1158 #e* Friderici I. dipl. a.1158.°] [Friedrich I. (Barbarossa):] Friderici I. dipl. a. 1158. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S. 78.
Schließen ) - c) Weggeld: „Ein Tribut (eine Steuer), den
(die) man als den Vorübergehenden (die Vorübergehende)
bezeichnete“
Schließen „tributum, quod transituras vocant“ (Ludov. pii C. V. a. 819. c. 16)
[ad 6)] Vermischte Benennungen f. die öffentlichen Leistungen:
-
Recht (jus), u. justitia:
„damit sie uns die ganze Gerechtigkeit, die
uns von ihnen gesetzmäßig zukommt, erweisen“
Schließen „ut omnem justitiam, quae nobis legitime ab eis debetur, persolvant“ (Ludovic. regis dipl. a. 879) „Wie niemand sie zwingen kann, irgendeine andere Gerechtigkeit (Rechtsordnung) zu machen oder einzuführen“
Schließen „ut nemo eos aliquam justitiam cogat facere“ (Henrici II dipl. a. 1003 #e*Henrici II. dipl. a. 1003°] [Heinrich II.:] Henrici II. dipl. a. 1003. In: [Lindenbrog:] Erpoldi Lindenbrogii scriptores rerum Germanicarum septentrionalium, vicinorumque populorum, veteres diversi. Hamburg 1706, S. 136.
Schließen ). -
ferner: Dienst (servitium) ( „Weil er selber zum Dienst an den Brüdern (den Mönchen)
den Dienst verpflichtet worden ist, zahlt er
vollständig“
Schließen „quod ipse ad servitium debuit fratrum, plenissime persolvat“ Henric. III. dipl. a. 1056 #e* Henrici III. dipl. ad. 1056°] [Heinrich III.:] Henrici III. dipl. a. 1056. In: [Zylles:] Defensio Abbatiae S. Maximini.Per Nicolaum Zyllesium. Ediderunt religiosi fratres imperialis monasterii S. Maximini juxta muros Trevirenses. – Pars tertia, exhibens diplomata de juribus monasterii. 1638, S. 40.
Schließen ) „Eine Dienstleistung, die mit hundert Mark bezahlt wird“
Schließen „servitium centum marcarum“ (Chron. Lauresh. #e*Chron. Lauresh.°] Chron. Lauresham. circa 1064.In: [Freher:] Rerum Germanicarum scriptores aliquot insignes. Ex bibliotheca Marquardi Freheri. Editio tertia. Curante Struvio. T. 1. Argentorati 1717, S. 91.
Schließen ) „Die Güter haben sie zusammengelegt, das Recht (oder die Befugnis) des Anwaltes ist auch, aus der Leibeigenschaft zu lösen“
Schließen „bona quae jus advocati et servitia solvere consueverunt“ (Philippi de Hohenfels. dipl. a. 1263. [)] „Wenn einer vergessen hat, seinen Pflichtbeitrag von zwei Scheffeln abzuliefern“
Schließen „Si tale servitium duorum modiorum persolvere neglexerint.“ (Instrumentum locationis, a. 1286 #e*Instrumentum locationis, a. 1286°] Instrumentum locationis, a. 1286. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 3. Ratisponae 1719, S. 27.
Schließen ) od. auch: Gesetz, Gewohnheit, Collecte etc.
[B)] Gerichtsgefälle:
Bann-pfennig, d. i. Gerichtsgebühren, Sporteln. Ferner: Zur Bestrafung der Uebertretung v. Gesetzen; Geldbussen in Polizei[-] u. Kriminalsachen; in dieser Bedeutung Bann frühzeitig u. unverändert in allen Jahrhunderten des Mittelalters gebraucht. In zahllosen Freiheitsbriefen eine Bannsumme auf die Verletzung des Privilegii gesetzt.
In Fällen der Militäruntreue: der berüchtigte Heerbann (drückende Geldleistung)
Friede: im Sinn von Geldbusse für
die Uebertretung gewisser Criminalgesetze: Wärgeld: Ausser dem Geld, das als
compositio dem Beleidigten etc od. seiner Familie zu zahlen, gesetzliche Summe
zu zahlen an die unmittelbare Herrschaft des
Beleidigten, als Polizeibehörde: hiess Frieden;
war es eine Mediatherrschaft, so hiess
die Strafsumme „herrschaftliches Lehen“
Schließen „fredum dominicum“ (Carol. M. Cap. III. a. 813 c. 16. Lex
Bajuvar. Tit. XII. C. 3. §1.6.;)
Stand aber der Beleidigte unmittelbar unter
dem Könige, so erhielt der Fiscus
die Strafsumme: „Das dem Fiskus geschuldete Sühnegeld, das
sie fredum nennen“
Schließen „compositionem
fisco debitam, quam fredum vocant“ (Gregor.
#e278Gregor. bis 591°] [Gregor von Tours:] Gregorius Turonensis: De
miraculis S. Martini libri IV, c. 26, a. 591. In: [Bouquet:]
Recueil des historiens des Gaules et de la France. Par Dom
Martin Bouquet. T. 2. à Paris 1739, S. 470.
Schließen
Tur.
de miraculis S. Martin. a. 591) „Dem Fiskus soll er
zwölf Solidi schuldig sein“
Schließen „in fisco pro fredo
duodecim solidis sit culsiabilis culpabilis“ (lex
bajuwar. tit. VIII. C. 13. §2.) „Woher auch immer irgendeine Vermögensabgabe zum Fiskus gelangt
ist, sei es als Lehen, sei es als irgendeine Art von
Bußgeld“
Schließen „undecunque census aliquid ad fiscum pervenerit, sive in frido, sive in qualicunque banno“ (Carol. M. Cap. Sax. a. 789. c. 16)
Oft complicirte sich das. Z. B. Priester in der
Kirche misshandelt: dann zu zahlen [»]an ihn das Wärgeld, an Geistlichkeit der
Friede, u. an König
der Bann« dreimalige
Schließen 3×lige Geldstrafe (Ludovic. Pii Cap. I. a. 819)|
Wer
kein Grundstück besass, musste dem Staat v. seiner Person eine
Abgabe errichten. „Was den
königlichen Zensus betrifft, woher auch immer diese Gesetze
gekommen sind, so wollen wir, daß man davon befreit werde, sei
es von dem besonderen Stand von Menschen (der Leibeigenschaft),
sei es von (der Abgabe) von Sachen“
Schließen „Census
regalis, undecumque legitime exiebat, volumus, ut inde
solvatur, sive de
proria persona hominis, sive de
rebus“ (Carol. M. Cap. II. a. 805. c. 20) Dies betrifft
nicht nur Leibeigne, z. B. „Damit jene Franken,
die bei der Kopfsteuer zu einem königlichen Teil verpflichtet
sind, sich ohne unsere Erlaubnis nicht zur Kirche oder zur
Dienstleitung von irgend jemand anderes begeben“
Schließen „ut illi Franci, qui
censum de suo capite – ad partem
regiam debent, sine nostra licentia ad casam dei, vel ad alterius cujuscunque servitium, se non
tradant“
(Caroli Calvi)
Auch das
Juden-Schutzgeld – Bei Hüllmann, S. 172: „Auch die Juden
mußten an die kayserliche Kammer eine persönliche Abgabe leisten
[…], wovon sie lange den bekannten Namen der Kammerknechte des
Kaisers geführt haben […]“
Schließen Kammerknechte des Kaisers – ging schliesslich
vom deutschen König auf die Landesherrn über.
(172)
Die Strafgelder ungewöhnlich hoch; dazu noch die Richter an ihrer Höhe interessirt, wie interessirt die Angeklagten schuldig zu finden, da sie Theil davon (der Geldstrafe, u. zwar sehr bedeutenden) zu erhalten [hatten], nach der lex bajuvar. z. B. 1/9; nach einer Verordnung Carol. M. erhielt der Graf v. den Kriminalfällen, wo er selbst die Untersuchung geführt hatte, 1/3 der fiscalischen Strafsumme (Carol. M. Cap. a. 793 c. 5) Auch v. dem Strafgeld für das eigenmächtige Ausbleiben von der Armee ward ihm 1/3 verabfolgt. (Carol. M. Cap. II. a. 812 c. 7 2)
Zoll und Geleit.
I) Aelteste Mittelpunkte des Verkehrs.
a) Königliche Pfalzen:
Einerseits gewisse Aussicht auf Umtausch u. Absatz der Waaren an einem Ort, wo starker Zusammenfluss v. Menschen aus allen Ständen u. v. allen Gegenden Statt fand; aber ebenso: solche Orte zugleich die, wo es allein die Handelsleute wagen konnten mit ihren Waaren öffentlich auszustehn, da die Grundherrschaften durch eine beträchtliche Zahl bewaffneter Ministerialen einige Sicherheitspolizei handhaben liessen; f. diesen Schutz hatten die Kaufleut hohe Abgaben zu zahlen.
Auf den kgl. Domänenämtern herrschte schon früh ein gewisser Luxus: die Wirthschaftsbeamten u. die Ministerialen der obern Klasse lernten durch die öftere Gegenwart des Hofes u. der fremden Herrschaften u. der Kaufleute manche Genüsse, Kleidungsstücke u. Geräthschaften kennen, woran sie sich bald gewöhnten.
Seit
Karl
dem Grossen
theils
überhaupt Märkte auf kgl. Pfalzgütern
erwähnt (Carol. M. Cap. a. 808: „Vom Markt unserer
Pfalz“
Schließen „de mercato palatii nostri“; id.
Cap de villis. c. 62:
„jeder
einzelne Richter möge uns bekannt geben, was ervon den Märkten gehalten haben
wird.“
Schließen „unusquisque judex nobis notum faciat,
quid de mercatis
habuerit.“
Id.
Cap. de ministerialibus palatinis:
„Die Nachtlager aller Händler, gleichsam auf dem Markt
usw.“
Schließen „mansiones omnium
negotiatorum, sive in
mercato etc“
„Helmigar, der Zollverwalter des
Pfalzmarktes“
Schließen „Helmigarius, mercati palatii tolonearius“ (Hincmar,
opusc. 35
#e*Hincmar.
opusc. 35°] Hincmar, Remensis: Opuscula et
epistolae … Lut. Paris 1615.
Schließen );
theils einige Domänen insbesondere als Markt- u. Stapelplätze angegeben, wie Westera (Carol. M.); u. Regensburg (dies: Car. M. a. 805) Id. Cap. de villis (das Gesinde der kgl. Güter soll nicht auf den Märkten herumlaufen, sondern fleissig arbeiten)
In der Folge kommen mehre kgl. Pfalzen als
Handelsplätze vor: z. B. Duisburg (Henrici IV dipl. a. 1065
#e*Henrici IV dipl. a. 1065°] [Heinrich IV.:]
Henrici IV. dipl. a. 1065. In: [Lindenbrog:] Erpoldi
Lindenbrogii scriptores rerum Germanicarum
septentrionalium, vicinorumque populorum, veteres
diversi. Hamburgi 1706, S. 180.
Schließen ) Sinzich (Henric. IV. ibid.) Frankfurt
a/M; Tysenfurt (Henr. IV.
a. 1067
#e*Henrici IV.
a. 1067°] [Heinrich IV.:] Henrici IV. dipl. a.
1067. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei
Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum
diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 1.
Ratisponae 1719, S. 245.
Schließen ), verschiedne in Baiern (id. a.
1062
#e* id.a.
1062°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte
…”, S. 185: Ejusd. [d. h. desselben] dipl. a. 1062. ap.
eund. [d. h. dasselbe Werk] T. I. p. 103.
Schließen ),
Erwitte in Westphalen (Conrad. II. a. 1027 #e* Conradi II. a.
1027°] [Konrad II. (der Salier):] Conradi dipl. a.
1027.In: [Schaten:] Annalium Paderbornensium Pars I.
Opus posthumum, auctore Nicolao Schaten. Neuhusii 1693,
S. 471.
Schließen )|
Mehre davon zugleich Bischofsitze, wie z. B. Mainz, Worms, Speyer, Strassburg, Regensburg etc
b) Bischöfliche Pfalzen:
dort meist im Mittelalter bedeutende Handelsplätze, (Messen, berühmte Jahrmärkte)
Schon vor Ablauf des 10t Jhdts ausser den bereits
angeführten: Hamburg (bequem f.
den
Waarenzug bei dem
Verkehr zwischen Normannen u. Frisen);
Kölln, stets wichtig für
den
Rheinhandel ( „Solch eine Friedfertigkeit und solch eine Rechtstreue,
wie sie jene einhalten, die in Köln Handel
treiben.“
Schließen „talem pacem, talemque justitiam, qualem illi
detinent, qui – Coloniae –
negotium exercent.“
(
Conrad II. a. 1033
#e*Conrad II. a. 1033°] [Konrad II.
(der Salier):] Conradi dipl. a. 1033. In: [Schaten:]
Annalium Paderbornensium Pars I. Opus posthumum, auctore
Nicolao Schaten. Neuhusii 1693, S. 492.
Schließen );
Augsburg, einer der ersten
grossen Handelsplätze in Oberddeusdeutschland Oberdeutschland: „solch eine Bannmeile, welche man
einrichtete und so den Markt in Regensburg und Augsburg
störte (beunruhigte).“
Schließen „talem bannum, qualem
componeret, ac si mercatum
Ratisponae aut Augustae
(Augsburg) inquietaret“ (Conrad II. dipl. 1030
#e*Conrad II. dipl. 1030°] [Konrad II. (der
Salier):] Conradi II. dipl. a. 1030. In: Johann
Christian Lünig: Das Deutsche Reichs-Archiv. Pars
specialis, nebst dessen Iv. continuation. Th. I., Absatz
X. Leipzig 1714, S. 403.
Schließen ); Passau, spielt schon im 9. Jhdt neben Regensburg, wichtige Rolle
im Donauhandel (Arnulfi. dipl. #e*Arnulfi.
dipl.°] [Arnulf:] Arnulfi dipl. a. 898. In:
Johann Christian Lünig: Das Deutsche Reichs-Archiv.
Specilegium ecclesiaticum. T. I-III. Leipzig 1716–1721.
T. II, S. 758.
Schließen a. 898.
Otto III dipl. a. 999
#e*Otto III dipl. a. 999°] [Otto
III. (das Wunder der Welt):] Ottonis dipl. a. 999. In:
[Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a
Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus –
et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S.
242.
Schließen )
Freisingen, seit 996 (Otto. III dipl. 996
#e*Otto. III. dipl. 996°] [Otto III. (das Wunder der
Welt):] Ottonis dipl. a. 996. In: [Hund:] Nobilis et
amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis
Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori
Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S. 94.
Schließen ); Magdeburg seit 965
dipl. 965 (Otto I. dipl. 965 #e* Otto I. dipl. 965°] [Otto I.:]
Ottonis I. dipl. a. 965.In: [Meibom:] Rerum Germanicarum
Tomi III. Edidit Henricus Meibomus junior. T. 1.
Helmaestadii 1688, S. 749.
Schließen ) Halberstadt seit 995 (Chron.
#e292Chron.
bis 995°] Chron. Halberstad circa a.
995. In: [Leibniz:] Scriptores rerum Brunsvicensium
illustrationi inservientes. Cura Godefride Guilielmi
Leibnitii. T. 1–3. Hannoverae 1707. – In Hüllmanns „Deutsche
Finanz-Geschichte …”, S. 187: Chron. Halberstad, circa a.
995. ap. Leibnitz. l. c. T. II. p. 118.
Schließen
Halberstad circa a. 995. apd Leibnitz), Trier, für den
Handel auf der Mosel (Henrici III. dipl. 1056
„Auf dem Markt von Mainz, Köln und
Trier“
Schließen „mercato Moguntiae, Coloniae et Treviris“)
Bremen, seit 966 (Otto I dipl. a. 966; #e*Otto I.
dipl. a. 966.°] [Otto I.:] Ottonis I. dipl. a.
966. In: [Lindenbrog:] Erpoldi Lindenbrogii scriptores
rerum Germanicarum septentrionalium, vicinorumque
populorum, veteres diversi. Hamburgi 1706, S.
131.
Schließen
Henric. II dipl. a. 1003
#e*Henrici II. dipl. a. 1003°]
[Heinrich II.:] Henrici II. dipl. a. 1003. In:
[Lindenbrog:] Erpoldi Lindenbrogii scriptores rerum
Germanicarum septentrionalium, vicinorumque populorum,
veteres diversi. Hamburg 1706, S. 135.
Schließen );
Verden, seit 985 (Chronic.
#e294Chronic. bis Leibn.°] Chronic. episc. Verdens.
a. 985. In: [Leibniz:] Scriptores rerum Brunsvicensium
illustrationi inservientes. Cura Godefride Guilielmi
Leibnitii. T. 1–3. Hannoverae 1707. – In Hüllmanns
„Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 187: Chron. episc.
Verdens. a. 985. ap. Leibnitz. II. 215.
Schließen
episc. Verdens. a. 985. ap. Leibn.);
Lüttich, seit 994. (Otto III
dipl. a. 994 #e*Otto
III dipl. a. 994°] [Otto III. (das Wunder der Welt):]
Ottonis dipl. a. 994. In: Johann Christian Lünig: Das
Deutsche Reichs-Archiv. Specilegium ecclesiaticum. T.
I-III. Leipzig 1716–1721. T. II, S.
490.
Schließen )
c) Abteien:
bedeutendes Kloster mit Prälat; [die]
meisten zum Andenken eines Heiligen od. Märtyrers gestiftet, der
häufig daselbst begraben war, seit Jahresfest mit grossen
Feierlichkeiten begangen, Zuzug v. oft fernen Gläubigen. Religions- u. Volksfest; bequeme Gelegenheit, theils f. die
Krämer, ihre Waaren abzusetzen, theils
f. die
Grosshändler sich zum Behuf des
Waaren-Umtausches zu treffen: „Alle
Kaufleute sind beim Fest des heiligen
Märtyrers Dionysius auf demselben Markt usw.“
Schließen „omnes necuciantes – – ad festivitate sancti Dionysii
martyris – in ipso mercato
etc“ (Pipin. dipl. a. 753 #e*Pipini dipl. a. 753°] [Pipin
(Pippin), der Kurze oder der Kleine:] Pipini dipl.
a. 753. In: [Bouquet:] Recueil des historiens des
Gaules et de la France. Par Dom Martin Bouquet. T.
5. à Paris 1739, S. 699.
Schließen
) (noch
jetzt daher viele Messen nach den Heiligen benannt)
Selbst mehre Pilger benutzten schon lange vor den
Kreuzzügen ihre Wallfahrten zu Handelsspekulationen; ob
dies gleich verboten war (Carol. M.
epist. ad Offam, regem Merciorum u.
Capitularium l. VII
#e*Capitularium l. VII°] Capitularium l. VII, c.
62. In: [Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Additae
sunt Marculfi monachi et aliorum formulae veteres.
Stephanus Baluzius in unum collegit. T. 1,2. Parisiis
1677.
Schließen ) „Eine
Markthalle ist errichtet worden für die Bequemlichkeit
und Sicherheit der Kaufleute, die zum Fest des Heiligen Vitus kommen“
Schließen „domus mercatoria structa, pro
commoditate et securitate mercatorum, in festo sancti
Viti
adventantium“
(Annal. Corbejens. a. 950
#e*Annal. Corbejens. a. 950°]
Annal. Corbejens. a. 950. In: [Leibniz:] Scriptores
rerum Brunsvicensium illustrationi inservientes. Cura
Godefride Guilielmi Leibnitii. T. 2. Hannoverae 1707, S.
300.
Schließen ) „An
diesen Tagen, an welchen daselbst der Jahrmarkt gefeiert
wird und das gewaltigste Zusammenströmen der Leute
stattfindet, offensichtlich am Fest des heiligen
Märtyrers Vitus“
Schließen „his
diebus, quibus annualis mercatus
inibi celebrari, et confluentia
populi maxime solet fieri, videlicet in festivitate sancti Viti
martyris“ (Conrad. II. dipl. a. 1038
#e*Conrad. II. dipl. a. 1038°]
[Konrad II. (der Salier):] dipl. a. 1038. In:
[Lindenbrog:] Erpoldi Lindenbrogii scriptores rerum
Germanicarum septentrionalium, vicinorumque populorum,
veteres diversi. Hamburg 1706, S. 137.
Schließen )
Andres Mittel für Kloster: Aufbewahrung
heilbringender Reliquien; wenn es an Leichen religiöser Helden, Knochen etc fehlte, dann:
an festlichen Tagen feierliches Hochamt vom Prälat
gehalten u. dadurch Zug des Volks nach dem
Kloster geleitet. Am zahlreichsten u. üppigsten die Versammlung
bei Feier der Christnacht;
daher kommen |98 die vielen, z. Th. sehr bedeutenden
Christmärkte. Ueberhaupt ist die Gewohnheit davon herzuleiten, dass die Märkte in den
früheren Zeiten an Sonntagen gehalten, was schon
dem
Carol. M. Cap. I. a. 809. c. 18
anstössig schien; jedenfalls soll es nicht weiter verbreitet
werden (l. c. Cap. II. a. 809. c. 8)
Die
Abteien, wo am frühsten ein beträchtlicher Verkehr sich bildete, so
dass Prälaten das Abteigebiet
Schließen es
benutzten, um sich v. den Königen, Markt- Münz- u. Zollprivilegium zu erwerben:
Corvey (Ludov.
pii dipl. a. 833
#e*Ludovici pii dipl. a. 833°] [Ludwig I., der
Fromme:] Ludovici pii dipl. a. 833. In: [Schaten:]
Annalium Paderbornensium Pars I. Opus posthumum, auctore
Nicolao Schaten. Neuhusii 1693, S. 92.
Schließen ) Herford (Otton. II dipl. a. 974
#e*Otton. II. dipl. a. 974°] [Otto II. (der Rote):]
Ottonis dipl. a. 974. In: Johann Christian Lünig: Das
Deutsche Reichs-Archiv. Specilegium ecclesiaticum. T.
I-III. Leipzig 1716–1721. T. III, Kap. VII „Von
Aebtissinnen”, S. 124.
Schließen ), Werden (ejusd. dipl. a. eod.)
Gandersheim (Otton. III. dipl. a. 990
#e*Otton. III. dipl. a. 990°] [Otto III. (das Wunder
der Welt):] Ottonis III. dipl. a. 990. In: [Leuckfeld:]
J. G. Leuckfeldi Antiquitates Gandersheimenses.
Wolfenbüttel 1709, S. 108, 109.
Schließen ), Quedlinburg (ejusd. a. 993
#e* ejusd.a.
993°] [Otto III. (das Wunder der Welt):]
Ottonis dipl. a. 993. In: Johann Christian Lünig: Das
Deutsche Reichs-Archiv. Specilegium ecclesiaticum. T.
I-III. Leipzig 1716–1721. T. II, Kap. VII, S.
190.
Schließen ), Thorn (Henrici II dipl. a. 1007) St. Maximin (Henric. III. dipl. a. 1096 1056
), Lorsch
(a. 1064)
d) Hauptvillen einiger Dynasten
Die vorzüglichsten Villen grosser Ländereibesitzer, die zugleich kgl. Beamte waren: bot den Kaufleuten Gelegenheit zum Waarenvertrieb, an die vielen wohlhabenden Ministerialen, wie an die herrschaftliche Familie, die sich oft daselbst aufhielt u. bei ihren Gelagen viel Aufwand trieb. Beispiele solcher reichsfreiherrlichen Villen:
- Bardewick (erbeigenthümliche Villa der Familie der Herzoge v. Sachsen)
-
Sulza, in Thüringen an der Ilm, eigenthümliche
Villa eines Pfalzgrafen v. Sachsen, Friedrich (Henric. IV dipl. a. 1064
#e* Henrici IV. dipl.a. 1064°] [Heinrich IV.:]
Henrici IV. dipl. a. 1064. In: Johann Christian
Lünig: Das Deutsche Reichs-Archiv … Pars
specialis, nebst dessen I. II. III. IV.
continuation. Leipzig 1713, 1714 (10 Bde.) – In
Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 190:
Henrici IV. dipl. a. 1064. ap. Lünig,
Reichs-Archiv, part. spec. Cont. II. Abtheil. IV.
supplement. p. 761.
Schließen ) -
München, gehörig zu
den
welfischen Alodialgütern
#e*Alodialgütern°]
Allodialgüter waren solche Güter, die durch
Umwandlung eines Lehens in Privateigentum
entstanden waren.
Schließen (Friderici I. dipl. a. 1158)
I II) Aelteste Richtung des Waarenzugs.
a) Oestlicher Waarenzug.
Eine Hauptstrasse im östlichen Deutschland zwischen Bardewick u. Lorch. Bardewick bis in’s 12. Jhdt [der] vorzüglichste Stapelplatz f. die Nordischen Waaren, die v. Normannen u. Slaven dahin geliefert. Lorch, unweit der Ens u. Donau in Oestreich in den frühern Zeiten bis Anfang des 9. Jhdts der äusserste Platz f. Importhandel mit indischen u. Levantischen Waaren (Hauptstapel derselben f. Europa: Constantinopel; von da die Waaren v. den Griechen abgesetzt an die Avaren, seit 2t. Hälfte des 6 Jhdts herrschend an Mitteldonau; v. den Avaren nach Lorch geführt, wo sich die Deutschen theils als Einkäufer derselben einfanden, theils als Verkäufer deutscher u. nordischer Waaren).
Waarenzug v. Lorch: zunächst nach Regensburg; von da nach dem benachbarten Kalmünz (Brennberg, Breemberg,
Brianberg) im Pfalz-Neuenburgschen, am
Zusammenfluss von Vil Vils u. Naab; dann nach Forchheim,
Reichsdomäne im Bambergschen; nächste Handelsstation v. da
das
weiter nördlich liegende Schesslitz, ebenfalls im Bambergschen
(Schessla C. M. Cap. II. a. 805,
c. 7) Ceslic (Capitul.
l. VI
#e*Capitul. l.
VI°] Siehe Capitularium l. VI, c. 273. In:
[Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Additae sunt
Marculfi monachi et aliorum formulae veteres. Stephanus
Baluzius in unum collegit. T. 1,2. Parisiis 1677.
Schließen ); von da starker Absatz der
Indischen u. Levantischen Waaren nach Erfurt; dies vertrieb wieder grossen
Theil davon nach Magdeburg, welches
selbst wieder in unmittelbarer Handelsverbindung mit Bardewick. Umgekehrt über dieselben Handelstationen Zug der nordischen Waaren aus
nordwestl. Deutschland in südliches (Carol. M. Cap. II.
a. 805. c. 7 u. Cap. III. a. 805. c. 9.)
b) Mittlerer Waarenzug.;
grosse Handelsstrasse mitten durch das
Reich: [zwischen]
Venedig u. Niederdeutschland. Seit 2. Hälfte des
8. Jhdts Constantinopel nicht einziger Stapel für
levantische u. indische Waaren; Venedig gewann ihm bald den
Rang ab. Venetian. Kaufleute spielten
gewisse Rolle zu Ravenna (Hadriani
#e302Hadriani bis M.°]
[Hadrian I.:] Hadriani Papae epist. ad Carolum M. In:
[Bouquet:] Recueil des historiens des Gaules et de la
France. Par Dom Martin Bouquet. T. I-VIII. à Paris.
1739. T. V, S. 588.
Schließen
Papae epist. ad Carol. M.) Machten den
Handelsgeist reg in den
Städten der Lombarden, wo sie
bald den stärksten Absatz ihrer Handelsartikel fanden,
anfänglich bes. in Pavia. „Welche
nur aus Pavia gekommen waren, zu welcher (Stadt) vor
einiger Zeit die Venetier alle Reichtümer der Orientalen
aus den Gebieten jenseits des Meeres herbeigeschafft
hatten.“
Schließen „qui modo de Papia (= Pavia) venissent, ad quam nuper
Venetiani Venetici
de transmarinis partibus omnes
Orientalium divitias |99
advectassent.“ (Monachus
#e304Monachus bis Magn.°]
Monachus San-Gallensis, de rebus bellicis Caroli Magni,
l. II, C. 27. In: [Bouquet:] Recueil des historiens des
Gaules et de la France. Par Dom Martin Bouquet. T.
I-VIII. à Paris. T. V, S. 133.
Schließen
San-Gallensis, de rebus bellicis Car. Magn.)
Seit Ende des 8 Jhdts hört Herrschaft
der Avaren an der Mitteldonau
ganz auf (ihr Name verschwand aus Geschichte); damit
auch Verfall des bisherigen oriental.
Importhandels an Donau. Ausserordentliche Erweiterung
der
Wirksamkeit der Venetianer;
fingen an mit Griechen u. Arabern
die
grössten Geschäfte zu machen; versorgten die europäischen
Märkte Zeitlang fast allein mit orientalischen
Waaren, bis Amalfi, Genua u. einige andre KüstenStädte
Italiens anfingen ihnen nachzueifern. Die
lombardischen Städte spielen bei Aufleben des italien. Handels
, untergeordnete aber sehr wichtige Rolle; fanden ihre Abnehmer jenseits der
Gebirge, in benachbartem Helvetien u. in den
Gegenden des Bodensees u. Oberrheins. Waarenzug nahm diesen Strom hinab seine
Richtung, veranlasste im Rheinischen
Deutschland die
Entstehung vieler Handelsplätze, mehr
od. minder theilnehmend an weiterem Vertrieb der oriental.
Waaren in die benachbarten östl. u. westl.
Provinzen. In Oberdeutschland
war Strassburg eine der ersten
u. wichtigsten Städte, die den
Rheinhandel ergriffen; Kaufleute dieser
Stadt machten schon auf ihre Rechnung Geschäfte bis in die Niederlande. (Lud. Pii. dipl. a. 831.
#e*Lud. pii dipl. a. 831.°] [Ludwig
I., der Fromme:] Ludovici pii dipl. a. 831. In:
[Bouquet:] Recueil des historiens des Gaules et de la
France. Par Dom Martin Bouquet. T. I-VIII. à Paris 1739
ff. T. VI, S. 572.
Schließen )
Am Mittelrhein theilte sich die Handelsstrasse zwischen Venedig u. Niederdeutschland in 2 Arme: 1) In das nordwestliche Deutschland (das heutige Westphalen u. die rheinischen Niederlande) erstreckt sich der eine Arm: den Strom hinab bis in den Grenz-Stapelplatz Wyck de Duurstede, wo der Rheinhandel eingriff in den Norwestl. Küstenhandel. Denselben Weg nahmen auch die nordischen nach Oberdeutschland bestimmten Producte. 2) In das nördliche Deutschland, bes. in die Gegenden der Elbe u. Saale lief der andre Arm des mittleren Handelswegs. Hauptvermittlerin: Frankfurt a. M., Waaren von da durch Hessen u. über den Harz an die Elbe, namentl. nach Magdeburg befördert. ⦗Herzog Ludolf v. Sachsen , Grossvater von Heinrich I stiftete die Abtei Gandersheim. Ludwig der Jüngere, Sohn Ludwigs des Deutschen u. Schwiegersohn Ludolfs, begünstigte – in 2ter Hälfte des 9 Jhdts – diese Abtei, u. a. auch mit Vorrecht einen Zoll v. den Waaren zu nehmen, »die, bei Gandersheim vorbei, vom Rhein her, an die Elbe u. Saale geführt« würden (Ottonis I dipl. a. 956)[⦘] Eine merkantilische Mittelinstanz zwischen Gandersheim u. Magdeburg schon zu Karl des Gr. Zeit – Halberstadt (Halagestadt, Car. M. Cap. III. a. 805. c. 9), Alagastadt (Capitular. l. IV VI) Halarstadt (Capitular. l. III)
c) Westlicher Waarenzug:
Wenigstens seit 7 Jhdt im damalig. nordwestl. Deutschland – i. e.
dem
heutigen Niedersachsen u. den
gesammten Niederlanden, noch weiter bis in das nordwestliche Frankreich
[–] ansehnlicher Küstenhandel über die Watten geführt,
namentlich zwischen Schleswig u. den
Mündungen der Seine. – Schleswig
[hatte] schon in der
Zeit der Karolinger lebhaften
Verkehr; normännische u. sächsische
Kaufleut handelten v. da aus, meist
zu Schiff, in die heutigen
batavischen Provinzen; dafür der wichtigste
Stapelplatz Wyck de Duurstede; so
bedeutend weil hier der
Rheinische Handel in Verbindung mit
dem Nordischen trat; hier versahen sich
Dänen, Sachsen u. Frisen mit Levantischen u. indischen Waaren, u.
lieferten dahin ihre Debitartikel, zur Versendung nach Oberdeutschland. Früh ergreifen Sachsen u. Frisen
den Zwischenhandel; exportirten nicht nur ihre eignen Kunst- u.
Natur-producte, sondern vertrieben auch viele aufgekaufte, sowohl den
Rhein herab gekommne, als über Schleswig eingeführte Waaren, weiter nach Westen (Ludov. pii dipl. a. 828; ditto a. 831). In
dem Waarenzug Haupthandelsrollen daher gespielt
von: Briel (damals Witlam
Annal.
Fuld. a. 836 etc) u. Sluis ⦗Sclusae, Clusium⦘ (Zu
Sluis: Lud. pii. dipl. a. 828 u. 831) (In Annal. Fuld. a. 836; [zu]
Briel noch Herrmann Contract. a. 836.
Siegbert Gemblac. a. 836
#e*Siegbert Gemblac. a. 836°]
[Sigebert de Gembloux à Jean de Saint-Victor (Sigebertus
Gemblacensis):] Sigeberti Gemblacensis … Chronicon ab
anno 381 ad 1113 cum insertionibus es historia Galfridi
& additionibus Roberti abbatis Montis centum et tres
sequentes annos complectentibus promoue[n]te … G. Paruo
… nunc primum in lucem emissum … Parisiis
1513.
Schließen )[.]
Die
Sachsen u. Frisen reisten ins nordwestl.
Frankreich, die Seine herauf, bezogen unter
andern die
Märkte zu Paris u. St. Denis, nahmen als
Rückfracht dortige Producte, z. B.
Wein. Pipin.
regis dip. a. 753: „Alle
Einwohner des Gebietes von Paris bezahlen auf dem Fest
zu Ehren des heiligen Dionysius – bei dem alle Kaufleute
sind, sowohl Sachsen, als auch Frisen
usw.“
Schließen „omnes
telloneos infra pago Parisiaco,
de illa festivitate sancti Dionysii – de omnes necutiantes, tam Saxones quam Frisiones
etc“
II III) Weitere Verbreitung des Verkehrs:
a) In Niederdeutschland:
In den nördl. Provinzen Deutschlands Erweiterung
des Verkehrs durch alle 3 Handelslinien gefördert, die die Grundzüge
des älteren deutschen Handels ausmachten. Lübeck der erste u. wichtigste
v. den Plätzen, die dem
nordischen Handel ihren Ursprung u.
Reichthum verdanken. Wie Constantinopel durch Venedig
besiegt, so Bardewick durch Lübeck (Helmold. Chron. Slav.
#e*Helmold. Chron. Slav.°]
[Helmold:] Chronica Slavorum Helmoldi et Arnoldi, in
quibus res Slavicae et Saxonicae fere a tempore Caroli
M. usque ad Ottonem IV. exponuntur. Lubecae 1659, c.
57.
Schließen ) ⦗1151
Gewaltthätigkeiten – vergebliche – v. Heinrich
dem Löwen gegen Lübeck;
that dann alles um den Hafen u. die Burg durch
Unterhandlungen vom
Graf
v. Holstein an sich zu bringen.⦘ Frühe
Versuche der Lübecker u. Bremer in Schiffahrt;
schon gen Ende des 12 Jhdts,
bei Gelegenheit des
|100
3t Kreuzzugs
dreist genug zu unternehmen Transportschiffahrten ins Mitländ. Meer. Auch Hamburg, seiner schon gedacht um Mitte des 9. Jhdts bei
Gelegenheit des Verkehrs zwischen Schleswig u.
den Niederlanden; ebenso Stade (Conradi II. dipl. a. 1058 1038
) benutzten ihre Lage zu beständiger
Erweiterung ihrer Geschäfte. Handelsgeist erwacht an
den Ufern der Elbe, namentlich an vielen Plätzen der heutigen
Altmark ( #e*Alberti°] Möglicherweise Fehler in der Quelle;
wahrscheinlich gemeint: Albrecht I.
Schließen
Alberti, ducis Sax. dipl. a. 1248
#e*Alberti, ducis Sax. dipl. a.
1248°] [Albrecht I.:] Alberti, ducis Saxoniae,
dipl. a. 1248. In: [Lenz:] Marg-Graeflich
Brandenburgsche und andere, in die Märkische Historie
einschlagende, bisher ungedruckt gewesene Uhrkunden. [o.
O.] 1753, S. 46, 47.
Schließen ), gehörten daher auch
in der Folge zu den wichtigern Gliedern der Hansa. Magdeburg trieb erheblichen Handel zu Schiff schon zu Otto’s I
Zeiten (Otto I. dipl. a. 965); Halle, am Elbfluss gelegen, ward
das
merkantilische Band zwischen
Thüringen u. der Niederelbe. Auch, am meisten
geweckt durch den
Verkehr aus dem Norden in
die Niederlande, Handel aufblühend an der Weser: Bremen (Otto I dipl.
a. 966) (Henrici II dipl.
a. 1003) (Adam
#e307Adam bis 183°] [Adam von Bremen:] Adamus Bremensis:
Hiostoria ecclesiastica, c. 183. In: [Lindenbrog:]
Erpoldi Lindenbrogii scriptores rerum Germanicarum
septentrionalium, vicinorumque populorum, veteres
diversi. Hamburg 1706, S. 49.
Schließen
Brem. hist. eccles. c. 183); andere Orte an der Weser participirten
an dem erwachenden Gewerb; auch Braunschweig u. Goslar fingen an sich zu heben.
Endlich verschiedne westphälische, niederrheinische
u. niederländische Orte, als Meppen (Otto I. dipl.
a. 946.
#e*Otto I.
dipl. a. 946°] [Otto I.:] Ottonis I. dipl. a.
946. In: [Schaten:] Annalium Paderbornensium Pars I.
Opus posthumum, auctore Nicolao Schaten. Neuhusii 1693,
S. 228.
Schließen Von selbem Jahr Annal. Corbej.), Staveren, Tiel, Aachen, Dortmund, Soest.
b) In Oberdeutschland:
Ebenso früh, wenn nicht früher als in
Niederdeutschland – Aufleben v. Verkehr u. städtischer
Betriebsamkeit, veranlasst durch den wichtigen
an Donau u. Rhein geführten
Europäisch-Orientalischen
Handel.
Zu Anfang des 10 Jhdts in
den
Provinzen zu beiden Seiten der
Oberdonau in Baiern, Böhmen, Oestreich, Mähren schon
beträchtlicher Umsatz im Gang (Ludovic. IV, leges portoriae
a. 904) Auf der
Donau herunter Salz u. Lebensmittel aus
Baiern nach Oestreich geführt, u. an
die
Böhmischen u. Mährischen
Wenden abgesetzt, die dagegen Pferde
u. Leibeigne verkauften. Die Böhmischen kamen zu Land mit
Frachtwagen an die Donau, die
Mährischen zu Schiff die March herunter.
Auch auf der andern Seite
der Donau, von Oberöstreich herab, kamen Handelsleute an das
Ufer, u. nahmen Theil am Gewerb; u. a. bestand ein Waarentransport auf dem
Traunfluss. Denselben Gang auf beiden Seiten der Donau, an deren
Nebenflüssen aufwärts, bes. an der
Iser, nahm auch der
Binnenhandel in Baiern. Zwischen München u. dem
Freising’schen Marktplatz Veringen erhob
sich eine Handelseifersucht; wobei Herzog Heinrich
der Löwe (dem
Mercantilsystem ergeben) ebenso Bei Hüllmann, S. 201:
eigenmächtig
Schließen eifersüchtig verfuhr als vormals in Lübeck.
(Friderici I dip. a. 1158). Auch in vielen Plätzen v. Franken Erwachen
des Handelsgeists; die
Lage zwischen dem
Schauplatz des Donau- u.
Rheinhandels, der frühe Waarenzug durch diese Provinz über Forchheim u. Schesslig Schesslitz nach Thüringen, endlich
der Mainfluss ermunterten zur
thätigen Theilnahme; hence bald sehr ansehnliche
Plätze: Würzburg, Bamberg, Nürnberg u.
der benachbarte damals Bamberg’sche Flecken Fürth (Henrici IV. dipl. a. 1062 #e*Henrici IV. dipl. a. 1062°]
Siehe [Heinrich IV.:] Henrici IV. dipl. a. 1062. In:
Anton Faber [d. i. J. C. von Gritsch und J. F. von
Tröltsch]: Neue Europäische Staats canzley, welche die
wichtigsten öffentlichen Angelegenheiten vornehmlich des
deutschen Reichs in sich fasset. Th. 1–30 hrsg. von J.C.
von Gritsch, Th. 31–50 hrsg. von J.F. von Tröltsch. Ulm,
Frankfurt u. Leipzig 1761–1780. – Siehe auch Antonius
Faber: Haupt-Register zu Anton Fabri Staats-Kanzley. Th.
1–100. Nürnberg 1729–1764. – In Hüllmanns „Deutsche
Finanz-Geschichte …”, S. 201: Henrici IV. dipl. a. 1062.
ap. Fabrum, Staatskanzley, T. 31. S.
136.
Schließen )
[IV)] Exporte:
Die Deutschen gehörten zu den frühsten europäischen Handelsnationen, daher ihr Handel grösstentheils activ, sowohl v. Importen wie Exporten u. die benachbarten Nationen – save die Venetianer u. Lombarden – spielten untergeordnete Rolle. Exporthandel grösstentheils gerichtet nach Nord u. Ost; man importirte v. da weniger als man dorthin absetzte; hence Handelsbilanz mit Normannen u. Slaven vortheilhaft f. die Deutschen; durch diesen Ueberschuss ward gedeckt das Deficit im Handel mit dem Süden, wo Summe der Einfuhr v. da weit übertraf die des deutschen Exports dahin.
Meist nach Ost u. Nord gehende Exporte:
Getreide (nicht selten diese Frucht v.
Aufkäufern noch auf dem Halm in
Beschlag genommen. (Carol. M. Cap. I.
a. 809 c. 37); in schlechten Zeiten die Ausfuhr
verboten (C. Mag. Capit. III. a. 805. c. 6);
Salz meist aus Baiern (Ludovic. IV leges
portoriae); dann aus Lüneburg ⦗Heinrich der Löwe,
eifersüchtig über den Fortgang der
Salinen zu Oldesloh im Holsteinschen liess
sie zerstören⦘; Bier (kommt schon in 7 u. 8 Jhdt in Deutschland vor. (lex Alam);
ob schon damals mit Hopfen vermischt,
zweifelhaft; aber urkundlich sicher, dass wenigstens seit 8 Jhdt Hopfengärten im Frankenstaat, bes.
in Deutschland, vorhanden; |101 z. B. im heutigen
nördl. Frankreich (Pipin.
regis dipl. a. 768); in Gegend v. Corvey (Adalardi Statuta abbat Corbej.
#e*Adalardi Statuta abbat Corbej.°] [Adalard:]
Adalardi Statuta abbat Corbej. P. I. c. 7. a. 822. In: Acta
Sanctorum ordinis S. Bendedicti in saeculorum classes
disributa. T. 1–5. Lutet. P. 1777 ff., T. 5.
Schließen
a. 822), in Baiern
(Instrumentum
#e311Instrumentum bis Frising.°] Instrumentum commutationis inter Annonem,
episc. Frising. († 875), et Cotascalum comitem. In:
[Meichelbeck:] Historiae Frisingensis Tomus I et II. Cum
erudito orbe communicantur a Carolo Meichelbeck. Augustae
Vindelicorum 1724, 1729, T. I. P. II. S.
359.
Schließen
commutationis inter
Annonem
#e*Annonem°]
Annon
Schließen
episc. Frising.
(† 875) et Cotascalcum comitem; ap. Meichelbeck, hist.
Frising.) Deutsches Bier scheint später Hopfenbier gewesen zu sein, denn stand in
Ruf sich lang zu halten, desshalb in grosser
Menge auswärts verschifft, bes. aus Bei Hüllmanns, S. 204:
Niederdeutschland
Schließen Norddeutschland
, u. a. aus den Städten der Altmark, die auch rohen Hopfen ausführten (Alberti, ducis Sax. dipl. a. 1248), über Lübeck u. Hamburg
nach Schweden u. vermuthlich
auch England (hier
(England) durfte noch im 15. Jhdt, unter
Henry VI
Regierung zu den
einheimischen Bieren kein Hopfen genommen
werden, weil dessen Anbau – als schädlichen Gewächses – streng
verboten (Archaeologia, or miscellan. tracts, relating to antiquity, publ. by the
society of antiquaries of London t. III.
N. 21)[)]
Waffen: früher Bergbau in Deutschland, führte zu Bearbeitung v. Metallen, bes. Verfertigung v. Waffen. Die deutschen Waffenschmiede gehörten zu den ältesten in Europa. In frühern Zeit, Verkauf der Waffen ausserhalb Landes also in der Regel an Reichsfeinde, bes. unter Karl dem Gr. – verboten (Car. M. Cap. a. 779 c. 20); öftere Erneuerung des Verbots beweist (Carol. M. Cap. a. 805; a. 812 u. Caroli Calvi) dass die Ausfuhr nicht unterblieb. Namentlich kommt zuerst eine Waffenschmiede vor in Thüringen, an der Nesse, zwischen Gotha u. Eisenach.
Leinwand: Flachsbau u. Leinwandweberei ursprünglich einheimisch im wendischen Deutschland, bes. in der nördl. Hälfte desselben; in den Gegenden zwischen Oberelbe u. dem rechten Ufer der Saale, dann jenseit jenseits der Mittelelbe bis an die Ostsee. Sehr früh in diesen Gegenden Leinwandweberei erwähnt; u. noch jetzt die Provinzen Lausitz, Böhmen, Schlesien vorzügliche Sitze dieser Weberei. Zuerst kömmt der Anbau u. Verarbeitung des Flachses vor im Wendischen Thüringen, an rechter Seite der Obersaale, ja bis jenseit jenseits derselben an der Unstrut. In der Folge oft weiter unten zwischen Elbe, Oder u. Ostsee u. a. Wagrien, Pommern u. auf Rügen. Leinwand daher einer der ältesten u. stärksten Exportartikel Deutschlands, geliefert am meisten auf der Elbe herab, u. a. aus Schlesien u. Böhmen, nach Hamburg u. Lübeck, versandt grossentheils auf Vermittlung der altmärkischen Städte (Alberti, duc. Sax. a. 1248) u. von da abgesetzt theils in das westl. Europa, theils nach Schweden.
Tuch: Aelteste Spuren v. Verfertigung wollner Tücher in der ehmals
deutschen Provinz v. Friesland; die
heutigen s. g. »Friesen« ziemlich in
der Art gebliebene Abkömmlinge der ältesten
friesischen Tücher, waren beliebt – aus Mangel an besseren;
Karl der
Gr.
glaubte mit einigen
weissen u. bunten friesischen Wollenmänteln einem Persischen
König ein angenehm Geschenk zu machen u. Ludwig
der Schwache beschenkte seine Dienerschaft
damit. Nächst den Friesen – theils
die Wenden in den
angeführten Gegenden, bes. im Wendischen
Thüringen, theils u. vorzüglich die
Niederländer – Marx beendet die Auszüge aus Hüllmanns
„Deutscher Finanzgeschichte“ in Heft VIII.
Schließen frühzeitig [in diesem Zweig des
Kunstfleisses.] (p. 206)
|
[Bibliographische Notizen]
Otto Harassowitz: Buchhandlung u. Antiquariat. Leipzig. 30 Querstrasse. Antiquarischer Catalog
Ermanno Loescher. Fundo di libri antichi e moderni (Storia e le sue scienze ausiliari) Torino.
Kirchhoff u. Wigand. (Leipzig. 7 Marienstrasse.[)] Antiquar. Bücherlager. Geschichte etc
R. L. Prager N. 138. Linienstrasse. Berlin N. Katalog der klass. Philologie etc
Alarming State of the Nation etc By a Country Gentleman. Lond. 1830 ⦗Great Britain and Ireland. b.(?) 8132 (df. 6 k.(?))
„The Rationale of Market Fluctuations“ (1875) (Effingham Wilson, Royal Exchange)
Dr. Sterry Hunt: „Chemical and Geological Essays“ 2nd ed. 1878.
Léon Metchnikoff: L’Empire Japonais (published at Genova)
Report
#e*Report°]
Report of the Royal commission on noxious vapours. Appointed
July, 1876, signed August, 1878. Queen’s University Belfast
Library. [Belfast] 1878.
Schließen
of the
Royal Commission „on Noxious Vapours“ (1878)
#e*Professor von Miaskowski (Basel) Treatise°] Wahrscheinlich gemeint: August
von Miaskowski: Die Verfassung der Land-, Alpen-, und
Forstwirtschaft der deutschen Schweiz in ihrer geschichtlichen
Entwickelung vom 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Basel 1878. –
Siehe auch derselbe: Die schweizerische Allmend in ihrer
geschichtlichen Entwickelung vom 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart.
Leipzig 1879. (= Staats- und socialwissenschaftliche Forschungen,
hrsg. von Gustav Schmoller, Bd. 2, Heft 4; der ganzen Folge 9.
Heft.) Darin, S. XI, bezog er sich auf „M. Kowalewski: Umriss einer
Geschichte der Zerstückelung der Feldgemeinschaft im Kanton Waadt.
Zürich 1877”, dessen russische russische Ausgabe (London 1876) sich
in der Bibliothek von Marx befand (siehe MEGA IV/32, S.
385).
Schließen
Professor von Mialowski Miaskowski
(Basel) Treatise on the Rise and Development of
the Rural Communities of German Switzerland.
(Dec. 1878 published the
first instalment)
Fortnightly Review f. Dec. ’78 (Glasgow Bank)
#e*Fortnightly Review f. Dec. ’78 (Glasgow
Bank)°] The failure of the City of Glasgow Bank and its
lessons. In: The Fortnightly Review. Nr. 181 (Alte Serie), 144
(Neue Serie). 1. Dezember. London 1878, S.
882–901.
Schließen
Rossiter W. Raymond, Commissioner of Mining
Statistics and President of the American Institut of Mining Engeneers: „An account
#e*An account°] Rossiter
Worthington Raymond: Silver and gold. A account of the mining
…
Schließen
of the mining and metallurgical industries
of the U. St.“ etc 1873
W. S. Robinson („Warrington“):
#e*The Salary Grab°] Während der ersten
Amtszeit als Präsident der USA (der 21., 1869–1873) von General Ulysses
S. Grant entstand als Resultat der Reaktion gegen die extreme
Machtkonzentration in den Händen der Bundesregierung in Folge der
kritischen Lage während des Bürgerkrieges (1861–1865) eine neue
politische Partei, die Liberale Republikanische Partei. Ein neues Bank-
bzw. Münzgesetz, von Anfang an von den Verteidigern des freien, ohne
Einschränkung geltenden, Silbergeldes als „Verbrechen von 1873“
denunziert und die Goldmünzen und nur einen Teil der Silbermünzen
schützend, wurde am 5. Dezember 1873 vom Kongreß angenommen. Dieses
Gesetz wurde auch als „salary grab” bezeichnet, was man als Gier des
Ausverkaufs, profitreiches Aneignen oder Schnäppchenjagen übersetzen
kann. Am Ende der zweiten Amtsperiode von Präsident Grant (der 22.,
1873–1877) war eine sehr bestimmt auftretende und mächtige Opposition
entstanden, die vornehmlich auf des Präsidenten scheinbarer Strenge
gegenüber dem Süden basierte, sowie auf Skandalen der Legislative wie
der „Crédit Mobilier”-Affäre und dem „Salary grab”-Skandal im Kongreß,
dem Whisky Ring-Skandal und der öffentlichen Anklage im Kongreß gegen
den Kriegs-Sekretär (Minister) William Belknap (der noch vor einer
Verurteilung zurücktrat) wegen Korruption und Bestechung im Amt; sie
basierte auf der allgemeinen Demoralisierung der Regierung, verursacht
letzten Endes durch des Präsidenten Ernennung einer Reihe von
Offiziellen entgegen der Empfehlung von politischen Führern. Außerdem
gab es eine breite Unzufriedenheit in Folge der verhängnisvollen
wirtschaftlichen Krise von 1873. – Der von Marx erwähnten Publikation
von 1875 ging voraus: W[illiam] S[tevens] Robinson: The salary grab: a
history of the passage of the act increasing the salaries of members of
Congress: with full lists of the yeas and nays in both branches, with a
sketch of the debates, and a review of the apologies for the bill: with
special reference to the responsibility of Gen B. F. Butler therefor:
not neglecting, however, Senator Carpenter and the other accomplices …
Boston, New York 1873.
Schließen
„The Salary Grab.
A complete History of the Great Congressional Theft of $1,256“
(1873)
Elizur Wright (late Insurance Commissioner): Politics and Mysteries of Life Insurance (1873) (Deide Bücher published by Lee and Stepard)|
[103]Scheltema. (J.) Rusland en de Nederlanden in derselver wederkeerig wederkeerige betrekkingen. 4 Bde. Amsterd. 1817–19 (1613–1725)
Schreiber (H.) Der deutsche Bauernkrieg 3 Bde 1863–66 Freiburg.
Wagenaar (J.) Amsterdam in zijne opkomst etc 3 Bde. Amsterdam 1760–76 67.
Enquête sur les principes et les faits généraux qui régissent la circulation monétaire et fiduciaire. 5 vls. Paris. 1867.
Hippeau (G C) L’industrie, le commerce et les traveaux publics en Normandie aux 17e et 18e siècles. Paris 1870
Sjoerds (Foeke) Historische jaarboeken van Ould Oud en Nieuw Friesland. 5 Bde. Leuwarden 1768–71.
Helms (H.) Die Eiswelt u. der hohe Norden etc 4 Th. Leipz. 1869
Philippe (A.) Geschichte der Apotheker etc 2 Bde. Jena 1859 1855
Poppe, (J H M) Geschichte der Erfindungen. Dresden 1848 1828.
Gutberlet (C) Die Pfahlbauten. 1871 1872.
Ruehl (K.) Californien. New York. 1867.
Donaldson: The American Colonial History. Baltimore 1849.
Müller (W.) Gross-Nowgorod. Berlin. 1843.
Sacchi (De G.) Della condizione economica etc degli Italiani nei bassi tempi. 2 vl. Milano 1828–29
Glaser u. Klotz. landwirthschaftl. Ungeziefer etc. Mannheim 1867.
#e*Bank-Statistik.°] Bank-Statistik. Hrsg. v. der
Redaction des Deutsch-Amerikanischen Oekonomist. Imp.-Fol. (2 Blatt.)
Frankfurt a. M. 1873. [2., verm. Aufl. 1874, 5 Blatt. Gr.
2°]
Schließen
Bankstatistik. Deutsch
Amerikanischer Oekonomist.
Frankfurt 1873.
Hönn (G. W.) Betrugslexikon. Coburg 1753.
Baeumer (W.) Ueber das bürgerliche Wohnhaus bei den Griechen u. Römern, im deutschen Mittelalter u. im 16 u. 19 Jhdt. Stuttgart 1862.
Kraft (Fr. K.) Zeittafeln zur griech. Geschichte. (1835) Ditto zur römischen. 1855 1835 . (beides Hamburg)
Böhner (A. N.) Naturforschung u. Culturleben. Hannover 1864.
Vambery (H.) Skizzen aus Mittelasien. Leipzig 1868. |
[104]Horn: Annuaire international du Crédit. Paris 1859 (See Appendix in): Courcelle Seneuil: Les Opérations de Banque.
L. Wolowski: La Question des Banques. Paris. 1864. (sieh p. 248)
Plebano e Sanguinetti: La questione delle Banche ed il Servizio di Tresoreria Tesoreria (p. 90) Firenze, 1869
Bergius: Grundsätze der Finanzwissenschaft. Berlin 1871
Mit Bleistift geschrieben.
Schließen
Güterbock,
Die englischen Actiengesellschaften
v. 1856 u. 1857.
8205. ecc. The rights of necessity. London. 1839. 8° (The Reformer’s Library John Brooks. Oxfordstr.)
1157.G.8 The rights of nations etc London. 1832. 12°.
Albert Babeau „Le village sous l’ancien régime.“ Paris. 1878)
Alfred Rambaud: „Histoire de la Russie“ (Hachette) Paris 1878
Georges Picot: Histoire des Etats Généraux.
Paul Lacroix: Sciences et lettres au Moyen Âge et à l’époque de la Rénaissance. 1877
Le Bret (Nach Augier) #e* Le Bret (Nach Augier)°] Johann
Friedrich Le Bret: Staatsgeschichte der Republik Venedig, von ihrem
Urprunge bis auf unsere Zeiten, in welchem zwar der Text des Herrn Abtes
l’Augier zum Grunde gelegt, seine Fehler aber verbessert, die
Begebenheiten bestimmter und aus echten Quellen vorgetragen … Th. 1–3
und Register.Riga 1769–1777.
Schließen
Arthur Crump. British Manual of Banking
Studnitz (Arthur v.) Nordamerikanische Arbeiterverhältnisse. Leipzig, 1879 |
[105]Nicola Nisco, deputato al parlamento: Il banco di Napoli. Torino. 1862.
Im Reading Room:
#e*Reading Room: 2023.
C.°] Marx’ Hinweis auf den Standort des Buches in der British
Library für die Aufgabe seiner Bestellung im dortigen
Lesesaal.
Schließen
2023.c.
MacLeod.
Dictionary of Polit. Econ.
1863.
ditto: McLeod. 2023.c. Theory and Practice of Banking. 3 ed. 1st vol. 1875 u. 2nd. 1876.
Aus:
Pietro Rota: Storia delle banche. Milano 1874.
S. 406.
Schließen Das italienische
Ministero d’Agricoltura publicirt seit 1869: Bolletino
delle situazioni dei conti degli istituti di credito.
Aus:
Pietro Rota: Storia delle banche. Milano 1874.
S. 406.
Schließen
#e30a«Relazione bis
1871)°] Luigi Luzzati: Relazione sommaria sullo svolgimento del credito
e del commercio con l’estero, presentata dai ministri delle finanze
(Sella) e d’agricoltura, industria e commercio (Castagnola) alla Camera
dei deputati nella tornata 21 Dicembre 1871. [Die Quelle konnte nicht
ermittelt werden.]
Schließen
„Relazione Sommaria
sullo svolgimento del credito etc[“]
v. Luigi Luzzatti Luzzati
(präsentirt der Deputirtenkammer
12 Dec. 1871)
Aus:
Pietro Rota: Storia delle banche. Milano 1874.
S. 406.
Schließen
Stato attuale del Credito in
Italia (Padova. 1874) v.
Tullio Martello u. Augusto
Montanari
.|
#e*8226.g.
Phillips°] Diese und die nächsten drei Quellenangaben
entnahm Marx aus dem Katalog der British
Library.
Schließen
8226.g.
Phillips
(Henry) of
#e*Philadelphia.
Roxbury°] Im Catalogue of the British Library: Philadelphia.
Historical scetches of the paper currency of the American
colonies, prior to the adoption of the federal constitution.
First (-second) series. L. P. Roxbury
Schließen
Philadelphia. Roxbury, Mass. 1865–6. 4°.
7755.b. id. Some Observations on the Early Currency of Maryland. 1867. Philadelphia. 8°
8205.b.
Jacini (Stephano)
#e314Jacini bis 8°°] Stefano Jacini: La proprietà fondiaria e le
popolazioni agricole in Lombardia. Studj economici. 2. ed. Milano 1856.
– Die erste Auflage (1854) hatte Marx im vorangehenden Exzerptheft
notiert. – Von der 3. Auflage (1857) machte Marx Exzerpte auf den Seiten
66–77 in einem 169 Seiten starken Heft, das Auszüge enthält, die
zwischen dem 12. November 1878 und April 1881 entstanden sind (siehe
MEGA IV/28).
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La proprietà fondiaria etc in Lombardia.
Milano e Verona.
1856. 8°
8225bb. Jacini (Stephano) Sulle condizioni economiche della Provincia di Sondrio etc. Sec. ed. Milano. 1858. 8° |
[107]Leonard Montefiore. 18 Portman Square.
Inhalt:
Zitiervorschlag
Karl Marx: Heft VII (1878/1879). In: Marx-Engels-Gesamtausgabe digital, Bd. IV/25, bearb. v. Timm Graßmann, hg. v. der Internationalen Marx-Engels-Stiftung. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://megadigital.bbaw.de/M0012515. Abgerufen am 08.08.2026.