Inhaltsbeschreibung und Datierung

1Marx’ Heft VII seiner Studien von 1878/1879 zur Theorie und Geschichte des Geld- und Kreditwesens enthält den Abschluss der Exzerpte aus Pietro Rotas „Storia delle banche“ sowie Exzerpte aus drei Werken von Karl Dietrich Hüllmann. Marx datierte das Heft mit „Nov. 1878 (mit Rota beginnend)“ und das folgende Heft VIII mit „Begonnen 6 Dec. 1878“ und hat den Großteil der vorliegenden Exzerpte tatsächlich zwischen November und 6. Dezember 1878 angefertigt. Teile der bibliographischen Notizen am Ende des Hefts (S. [102]–[107]) hat er indes später ergänzt. Unter ihnen befindet sich ein anonymer, wahrscheinlich von William Newmarch verfasster Artikel über die im Oktober 1878 fallierte City of Glasgow Bank aus der Dezember-Ausgabe des Jahres 1878 der „Fortnightly Review“ (S. [102]). Die bibliographischen Notizen können also nicht vor Dezember 1878 entstanden sein. Weil die letzte Notiz auf S. [104] einen Titel umfasst, der erst Anfang 1879 erschienen ist, hat Marx an den bibliographischen Notizen wahrscheinlich bis Anfang 1879 gearbeitet.

2Ehe Marx das vorliegende Heft ab November 1878 für die Fortsetzung seiner Exzerpte aus Rota und Hüllmann benutzte, hatte er es laut eigener Auskunft Ende November 1875 als „Heft IV“ mit Exzerpten zu „Grundeigenthum, Rente, Agronomie, Agrikulturchemie in Bezug darauf“ (S. [0]) geführt. Die beiden zu diesem älteren Projekt gehörigen Exzerpte aus Werken von Aleksandr Nikolaevič Engel’gardt und Johann Rudolf von Wagner werden wegen ihrer früheren Entstehung in Band IV/22 veröffentlicht. Im November 1878 kehrte Marx zu diesem Heft zurück und erstellte dabei auch ein neues Inhaltsverzeichnis.

3Ging Marx im vorangegangenen Heft VI aktuelle Schriften aus den 1870er Jahren durch, nimmt er sich nun mehrere Bücher vor, deren Entstehungszeit etwas weiter in der Vergangenheit liegt und die auch weit in der Geschichte zurückliegende Gegenstände behandeln. Zwar kommt er bei seinen Auszügen aus Rotas „Storia delle banche“ in der Neuzeit an und exzerpiert Rotas Darstellung der Geschichte der Banken in Frankreich, Belgien, Deutschland, Österreich und Italien vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Aber der zentrale Autor des vorliegenden Hefts ist der Wirtschaftshistoriker Karl Dietrich Hüllmann, bei dem sich Marx umfassend über Handels- und Finanzgeschichte im antiken Griechenland, Byzantinischen Reich und deutschen Mittelalter informiert.

4 Karl Dietrich Hüllmann (1765–1846) war ein deutscher Historiker und Hochschullehrer. Nach seinem Studium der Theologie, Philosophie und Pädagogik an der Friedrichs-Universität Halle war er zunächst fast zehn Jahre lang als Lehrer und Erzieher tätig und leitete 1786 bis 1792 eine Privathandelsschule in Bremen. 1793 promovierte er in Göttingen und habilitierte sich zwei Jahre später an der Brandenburgischen Universität Frankfurt (Oder) für Geschichte, wo er 1797 zum Professor ernannt wurde. In den folgenden Jahren zeigte Hüllmann besonderes Interesse für die Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte, wie seine historischen Monographien „Deutsche Finanzgeschichte“ (1805), „Geschichte des Ursprungs der Regalien in Deutschland“ (1806) und „Geschichte des Ursprungs der Stände in Deutschland“ (1806) zeigen. Die Anstellung in Frankfurt behielt Hüllmann bis 1808, als er an die Albertus-Universität Königsberg wechselte, um den Lehrstuhl für Geschichte und Statistik zu besetzen. Die preußische Regierung sicherte ihm 1818 einen Lehrstuhl an der neu errichteten Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zu. Hüllmann wurde außerdem zum ersten Rektor der Bonner Universität ernannt. In seinen Vorlesungen behandelte er Alte, Mittelalterliche und Neuere Geschichte. Weiterhin wird ihm zugesprochen, als erster Universitätslehrer Vorlesungen über „Kulturgeschichte“ gehalten zu haben (siehe Magnus Ditsche: Karl Dietrich Hüllmann. Neue Deutsche Biographie 9. 1972. S. 733/734).

5Zu Hüllmanns Hörern in Bonn zählten Heinrich Heine und Jacob Burckhardt. Auch Marx’ Studienzeit an der Universität Bonn in den Jahren 1835/1836 fällt in die Zeit der bis 1841 währenden Lehrtätigkeit Hüllmanns; es gibt jedoch keine Anzeichen dafür, dass er zu dieser Zeit mit Hüllmann in Kontakt gekommen wäre. Aus seinen Werken ist besonders „Das Städtewesen des Mittelalters“ (4 Bände 1826–1829) hervorzuheben, welches Marx 1851/1852 in den Londoner Heften exzerpierte (MEGA IV/10. S. 317–355 und 357–424) und in den „Grundrissen“ (MEGA II/1. S. 702–705) und im Manuskript zum dritten Buch des „Kapital“ (MEGA II/4.2. S. 389–391 u. 650) zitierte. In den „Londoner Heften“ exzerpierte Marx außerdem Hüllmanns „Geschichte des Ursprungs der Stände in Deutschland“ (MEGA IV/10. S. 265–276), „Geschichte des Ursprungs der Deutschen Fürstenwürde“ (MEGA IV/10. S. 277–284) sowie die „Deutsche Finanz-Geschichte des Mittelalters“ (MEGA IV/10. S. 285–300), die er sich in den vorliegenden Heften erneut vornimmt. Neben diesem ihm schon vertrauten Werk exzerpiert er nun zwei weitere, ihm damals noch unbekannte Bücher Hüllmanns über die Handelsgeschichte der alten Griechen und des Byzantinischen Reichs.

6Hüllmanns politische Einstellung ist als „streng konservativ“ (Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Hrsg. von J. Conrad et al. Bd. 4. Jena 1892. S. 504/505) charakterisiert worden; die „Handelsgeschichte der Griechen“ etwa ist dem preußischen Minister Karl vom Stein zum Altenstein gewidmet. Zugleich wurde er als „ein Anhänger der Freihandelslehre von Smith“ (Andreas Kraus: Vernunft und Geschichte. Die Bedeutung der deutschen Akademien für die Entwicklung der Geschichtswissenschaft im späten 18. Jh. Freiburg, Basel, Wien 1963. S. 491) vorgestellt, der kaum die Welt der Zoll- und Handelsverträge untersucht, sondern „die Geschichte mit den Augen des Kaufmanns“ gesehen habe. Gleichwohl gelten Hüllmanns Untersuchungen als dem Ansatz nach vorurteilsfreie, unparteiliche Rekonstruktion der historischen Tatsachen; auf „große Erzählungen“, einseitige Erklärungen und polemische Äußerungen wird verzichtet. Mit Pietro Rotas „Storia delle banche“ verbindet ihn, dass er sich größerer Interpretationen weitgehend enthält und vielmehr die Resultate einer aufwändigen Quellenarbeit vorstellt. Seine Werke seien „mehr reichhaltige Sammlungen von Notizen über den Stoff als systematische Darstellung desselben innerhalb eines bestimmten Zeitraums“ (Lothar von Thüna: Reichszollrecht zur Zeit und nach den Grundsätzen des Sachsenspiegels. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik. Hrsg. von Bruno Hildebrand. Bd. 11. Jena 1868. S. 26–44, hier: S. 27). In der Einleitung zu seiner „Geschichte des Byzantischen Handels“ aus dem Jahr 1808 gab Hüllmann selbst knapp Auskunft zu seiner Art der Geschichtsschreibung. Es sei weder das „Kriegsgetümmel“ noch die historischen Individuen, welche die „Entwickelung des wunderbaren, großen Zusammenhangs in der moralischen Welt“ bestimmen; auch die Kloster-Geistlichen mit ihrem Fokus auf die Lektüre der heiligen Schrift wiesen eine zu große „Entfernung vom praktischen Leben“ auf. Stattdessen erhob Hüllmann die Wirtschaftsgeschichte in den Rang einer Naturwissenschaft, da sie die „Geschichte der stillen Entwickelung der Völker“ (Hüllmann, Geschichte des Byzantischen Handels, S. 2) erklären könne. Ihr Gegenstand seien die von den Menschen zunächst unbemerkten, im Verborgenen bleibenden Vorgänge, die dann eines Tages, mitunter zur Überraschung der Zeitgenossen, als vollendete Tatsachen zu Tage treten.

Pietro Rota: Storia delle banche

7 Pietro Rota: Storia delle banche. Milano 1874. (S. 16a und 18–36.)

8Marx schließt hiermit seine in Heft V begonnenen und in Heft VI weitergeführten Exzerpte aus Rotas „Storia delle banche“ ab. Er widmet sich nun ihren letzten drei Kapiteln über die Banken in Frankreich (Kap. 10), in Belgien, Deutschland, Österreich, der Niederlande und Russland (Kap. 11) sowie im zeitgenössischen Italien (Kap. 12). Er beobachtet dabei nicht nur die verschiedenen Privatbanken, sondern auch die Herausbildung derjenigen Banken – der Banque de France,Mit ihrer Entstehung zeigt Marx sich vertraut und korrigiert das bei Rota angegebene Datum ihrer Gründung (S. 16). Schließen [1] der Banque nationale de Belgique, der Österreichischen Nationalbank, der Preußischen Bank, der Staatsbank des Russischen Reiches und der Banca Nazionale nel Regno d’Italia –, die später zu Zentralbanken bzw. in solche aufgelöst wurden. Eine Tendenz zur Zentralisierung des Kreditsystems hatte Marx selbst im Manuskript zum dritten Buch des „Kapital“ herausgestellt (siehe MEGA II/4.2. S. 625 u. 661). Laut Rota waren diese nationalen Banken unterschiedlichen Charakters: Während er die Banque de France mit einem „v. vorn herein aristokratischen Charakter“ (S. 18) ausgestattet sieht, stellt er die Belgische Nationalbank als „Modellbank“ vor. Wohl weil Marx die letztere Bewertung als Ausdruck von Rotas Vorstellung eines an sich gesunden, zur Perfektion strebenden Bankwesens wertete, bezeichnet er ihn an dieser Stelle als der „brave P. Rota“ (S. 22).

9Eine weitere Episode des Zwangskurses begegnet Marx in Italien, wo den Banknoten der Nationalbank am 1. Mai 1866 der „Corso forzato“ dekretiert wurde. Wie auch im Amerikanischen Bürgerkrieg stieg anschließend das „Agio“ (Aufgeld, Aufpreis) auf Gold. Rota zählt diverse negative Auswirkungen des steigenden Agios auf: Es „vertheuerte dem Staat seine Zahlungen ins Ausland“ und „steigert nicht nur Consumtionsmittel, sondern tutte altre cose e valori, also auch titoli di credito, cartelle di rendita, azioni u. obbligazioni delle società commerciali“ (S. 29). Infolge der Steigerung des Wertbelaufs aller Wertpapiere ereignete sich eine Spekulationsphase, die mit der großen Krise von 1873 endete. Sowohl Charles A. Mann als auch Rota sahen die Krise von 1873 und ihre Dramatik also auch den ihr vorangegangenen Experimenten mit Staatspapiergeld geschuldet. Anscheinend kamen beide allerdings in der Frage der Determinanten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während Mann die Bewegung des „premium on gold“ nicht linear auf die Quantität der zirkulierenden Greenbacks zurückführen wollte, notiert sich Marx aus Rota: „Das Agio v. Gold gegen Papier folgt dem cours forcé wie Schatten dem Körper. Wirken auf das Agio u. Wechsel darin (Steigen u. Fallen): 1) Wachsende od. abnehmende Papiermasse; 2) Politische Ereignisse; 3) accidentelle Ursachen, besonders herrührend v. auswärtigem Handel.“ (S. 28.)

10Aus dem Kapitel zu den zeitgenössischen italienischen Banken exzerpiert Marx auch kurz zu den „Banche popolari“ (S. 36), die in Italien seit 1864 von Luigi Luzzatti nach Vorbild der Spar- und Konsumvereine von Hermann Schulze-Delitsch gegründet wurden. Dass die „Volksbanken“, an deren Verbreitung Rota selbst mitwirkte (siehe Entstehung und Überlieferung), ihm zufolge die besten in Italien seien, exzerpiert Marx nicht.

11Aus der „Ricapitolazione“ am Ende des Buchs, in der Rota einige Erkenntnisse seiner Arbeit resümiert, übernimmt Marx (S. 36) vier: 1) dass es die Banken seit der Antike gibt und die moderne Zivilisation mit der Diskontierung von Wechseln und der Ausgabe von Banknoten nur zwei wesentliche Neuerungen in das Kreditsystem eingeführt habe; 2) dass die Messen und Devisenmärkten des Mittelalters der modernen Verrechnungsstelle („Clearing House“) für gegenseitige Kredite und Schulden entsprechen; 3) dass die italienischen Stadtstaaten des Mittelalters über Handelsgesellschaften mit beschränkter Haftung, öffentliche Schuldverschreibung, Aktien und öffentliche Plätze für den Handel mit ihnen verfügten, auf denen es schon zu Spekulation und Agiotage kam; 4) dass Rom als der „Kapitalist der Antike“ den schon den Griechen bekannten Devisenvertrag („contratto di cambio“) benutzte, um den Fluss der Kapitalien zu lenken, die seine Eroberungen in allen Teilen der Welt zu ihm brachten. Marx exzerpiert allerdings nicht, dass Rota beide Arten von Banken – Depositen- und Emissionsbanken – gut und produktiv findet. In den Krisen, wenn die Industrie viel Kredit benötigt, den die Depositenbanken dann nicht mehr aufbringen können, steige die Bedeutung der Emissionsbanken, die in allen Ländern, auch in England, die „Säulen des Kreditsystems“ seien.

Karl Dietrich Hüllmann: Handelsgeschichte der Griechen

12 Karl Dietrich Hüllmann: Handelsgeschichte der Griechen. Bonn 1839. (S. 17 und 37–69.)

13Bei der „Handelsgeschichte der Griechen“ handelt es sich um eine der letzten größeren Arbeiten, die Hüllmann verfasste. Das Werk liefert eine chronologische Darstellung der griechischen Handelsgeschichte, die Hüllmann aus einer Vielzahl an Primärquellen (Aristoteles, Herodot, Hesiod, Homer, Isokrates, Plinius, Plutarch, Strabo, Xenophon uvm.) rekonstruiert. Der erste Teil des Buchs beschäftigt sich mit der „alten“ Zeit, der zweite mit der makedonischen und der römischen Zeit. Hüllmann untersucht Binnen- und Außenhandel, befasst sich mit den verschiedenen Produktionsorten und Handelsplätzen, den Waren und Handelsrouten und zeichnet auf diese Weise eine große Landkarte der griechischen Handelsbeziehungen. Die Breite, mit der Hüllmann seinen Gegenstand auf 272 Seiten behandelt, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass das Werk sich in Studien zu ganz verschiedenen Thematiken zitiert finden: neben der Geschichte der Antike etwa zur Geschichte der Nationalökonomie, des Kriegswesens, der Sklaverei, der Piraterie, der Seidenkultur, der Glasindustrie, des Bernsteins, der Botanik usw. Die Rolle des Geldes und der Banken im alten Griechenland finden ebenfalls Erwähnung; aber aus Marx’ Sicht dürfte es sich bei dem vorliegenden Exzerpt der Intention nach weniger um eine kritische Prüfung von Rotas Geschichte der Banken, in der ebenfalls Probleme der antiken Handelsgeschichte in Griechenland und Rom behandelt wurden (siehe Heft V), als vielmehr um eine Ergänzung um eine Geschichte des Handels gehandelt haben.

14Das Buch ist in eine Einleitung und fünf Kapitel unterteilt, aus welchen Marx allesamt exzerpiert. In der Einleitung, mit der auch Marx’ Exzerpt beginnt, beschreibt Hüllmann die Entstehung des griechischen Handels aus dem Seeraub. Marx notiert, dass etwa die Kreter berüchtigt für Seeräuberei waren „u. Raub mit Waarentausch verbanden“ (S. 17). Marx vermerkt anfänglich noch die Seitenzahlen zu den exzerpierten Stellen, welche im weiteren Verlauf der Auszüge zumeist nur noch dann auftauchen, wenn er ein direktes Zitat durch einen Seitennachweis dokumentieren will. Außerdem übernimmt er einige, aber bei weitem nicht alle der zahlreichen Quellenangaben, mit denen Hüllmann seine Aussagen belegt. Marx exzerpiert das Buch gründlich und weitgehend kommentarlos. Es gibt eher wenige Randanstreichungen.

15Das erste Kapitel beschäftigt sich mit dem griechischen Binnenhandel. Dabei beginnt Hüllmann mit einer Aufzählung der Handelsprodukte, ihrem Vorkommen und Vertrieb (S. 37–40). Dem folgt eine Zusammenfassung der Hauptsitze des griechischen Binnenhandels, den Hüllmann als Baratto-Handel charakterisiert: Getauscht worden seien unmittelbar Waren, ohne Vermittlung des Geldes, wenngleich die edlen Metalle bereits als Wertmaßstab des Tauschs fungierten (S. 41). Dabei vergleicht Hüllmann die griechische Insel Ägina mit den „Nürnbergern des Mittelalters“ (Hüllmann, S. 40). Gesondert aufgeführt wird von Hüllmann der Sklavenhandel, der im alten Griechenland flächendeckend verbreitet war. So waren von den erwachsenen Menschen in Athen, wie Marx herausschreibt, „nur je 5 von 100 frei“ (S. 43). Als „Mittelpunkt des Menschenhandels“ (S. 43) wird die Insel Delos genannt, die Kraft ihrer Heiligkeit vor feindlichen Invasionen vergleichsweise sicher war und auf der an manchen Tagen bis zu zehntausend Sklaven gehandelt wurden. Außerdem notiert sich Marx die Sokrates zugeschriebenen Bonmots, wonach die Muße „das edelste Gut“ und „die Schwester der Freiheit“ sei (S. 43).

16Im zweiten Kapitel untersucht Hüllmann den auswärtigen Handel, zunächst den griechisch-phönikischen, der im Altertum den Hauptteil am griechischen Handel ausmachte. Hüllmann beginnt mit einer Abhandlung über von Phöniziern eingeführte Waren, wie Mineralien und Edelsteine. Marx setzt Randanstreichungen zur Metallverarbeitung bei den Chalybes (S. 45), zum naturbedingten Verlauf der Handelsrouten in Steppenländern (S. 46) und zur Bedeutung der Stadt Tyros (im heutigen Libanon) als Handelsplatz, wo für einige Zeit die für Griechenland bestimmten Waren aus Indien, Arabien und Ostafrika umgeschlagen wurden. Dass Hüllmann aus diesem Grund Tyros als „Welthandelsstadt“ (Hüllmann, S. 84) bezeichnet, übernimmt Marx nicht in sein Exzerpt. Im zweiten Teil dieses Kapitels beschreibt Hüllmann dann den griechischen Handel mit weiteren Staaten in der Umgebung (Spanien, Gallien, Italien, Sicilien, Libyen, Ägypten, Kleinasien und Pontos). Im Ägyptenhandel kam es zur Gründung des Helleniums, eines Religionsvereins verschiedener griechischer Kolonien, an dem die drei Hauptstämme der Joner, Dorier und Aeoler teilnahmen und der in einen Kaufmannsverein überging (S. 51).

17Das dritte Kapitel „Handelsverfassung“ stellt rechtliche Grundlagen und Regulierungseinrichtungen des Handels dar: etwa seine Beaufsichtigung durch Aich- und Marktmeister, seine Beschränkung durch die Bestellung öffentlicher Kaufleute, seine Einbettung in „völkerrechtliche“ Maßregeln wie Proxenie und Symbola. Reguliert war auch der Betrieb des Seehandels: Im Gegensatz zum europäischen und nordamerikanischen Großhandel (beruhend auf Wechselwesen und Konsignation) zur Zeit der Entstehung von Hüllmanns Buch war im antiken Griechenland noch die Form des Eigenhandels notwendig, da sich der Eigentümer einer Ware selbst auf die Handelsreise begeben oder sich durch einen Bevollmächtigten („Cargadeur“) vertreten lassen mussten (S. 56; Hüllmann, S. 165). Einen wichtigen Punkt in der Finanzierung der Händler spielte die Bodmerei, ein im alten Seerecht eigentümliches Darlehensgeschäft, bei dem das Schiff selbst und/oder die Schiffsladung als Kreditsicherheit dienten. Wenn Schiff und Ladung größeren Schaden erlitten, wurde vom Versicherer der gesamte Verlust übernommen, während der Versicherte ihm die gerettete Ware und das Wrack des Schiffs überließ. Diese Erkenntnis gewinnt Hüllmann aus der Darstellung eines Bodmereivertrags bei dem griechischen Redner Demosthenes (Hüllmann, S. 173/174). In der Bodmerei sah Hüllmann die Ursprünge des modernen Versicherungswesens (S. 56). Mit Randanstreichung exzerpiert Marx die Gegenstände eines Bodmereivertrags sowie die Unterschiede zwischen attischer Bodmerei und römischem foenus nauticum (S. 57). Im dritten Kapitel behandelt Hüllmann auch das griechische Geld- und Bankwesen. Wie Rota meint er, dass „Geldhändler auf allen grossen Handelsplätzen Griechenlands“ (S. 58) existierten und im Deposit- und Leihgeschäft operierten. In Athen habe es bereits „schmutzigen Wucher“ (Hüllmann, S. 186), Spekulation mit fremden Kapital und Bankrott infolge von Kreditmissbrauch gegeben. Zwischen athenischen und römischen Häusern hätten Formen der Verrechung gegenseitiger Zahlungsanweisungen bestanden (S. 58/59).

18Der zweite Teil des Buchs, welcher den Zeitraum des makedonischen und römischen Zeitalters abdeckt, beginnt mit einem Kapitel zum Aufkommen „morgenländischer“ Waren (vorrangig Seide und andere Stoffe) infolge der Perserkriege, die den griechischen Handel bedeutend erweiterten, was laut Hüllmann auch der „alte[n] Einfachheit u. Mässigkeit im Leben der Griechen“ ein Ende bereitet hätte. Hüllmann geht dann auf die neu entstandenen Handelsplätze und -wege ein: Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den beiden Städten Alexandria und Petra, dem antiken Reich Pontus und der Insel Rhodos. Marx fertigt drei Randanstreichungen zum ägyptisch-indischen Handel (S. 64) sowie jeweils eine zur Wachablösung von Tyros und Korinth durch Rhodos und zur Bestimmung des Schadensersatzes in Rhodos (beide S. 68) an.

Karl Dietrich Hüllmann: Geschichte des Byzantischen Handels bis zum Ende der Kreutzzüge

19 Karl Dietrich Hüllmann: Geschichte des Byzantischen Handels bis zum Ende der Kreutzzüge. Preisschrift, gekrönt von der königl. Societät der Wissenschaften zu Göttingen. Frankfurt an der Oder 1808. (S. 70–89.)

20Nach Hüllmanns „Handelsgeschichte der Griechen“ exzerpiert Marx unmittelbar im Anschluss dessen Buch „Geschichte des Byzantischen Handels bis zum Ende der Kreutzzüge“, das rund dreißig Jahre vor der „Handelsgeschichte der Griechen“ entstanden ist, aber eine spätere, unmittelbar an das alte Griechenland anknüpfende Epoche behandelt. Eine These ist, dass Byzanz nach der Zerstörung des weströmischen Reichs zum zentralen Stapelplatz für den europäisch-orientalischen Handel wurde. Obwohl in erster Linie ein Ort des Zwischenhandels und Sammelplatz auswärtiger Kaufleute, wurde Konstantinopel auf diese Weise „die reichste u. üppigste Stadt des Mittelalters“ (S. 87). Das Werk stammt aus Hüllmanns Zeit als Professor der Geschichte an der Universität zu Frankfurt an der Oder und wurde von der königlichen Societät der Wissenschaften zu Göttingen als Preisschrift gekrönt. Hüllmann verfasste das Buch als Antwort auf die Preisfrage der Göttinger Akademie von 1805: „Wie war die Beschaffenheit und der Umfang des Handels von Constantinopel zur Zeit der Kreuzzüge, sowohl vor als nach der Eroberung durch die Franken?“ (Siehe Andreas Kraus: Vernunft und Geschichte. Die Bedeutung der deutschen Akademien für die Entwicklung der Geschichtswissenschaft im späten 18. Jahrhundert. Freiburg, Basel, Wien 1963. S. 243.) Aus einer Fülle an Quellen rekonstruiert Hüllmann die treibenden Kräfte des Aufstiegs und Falls des byzantinischen Handels.

21Das 144-seitige Buch ist in eine Einleitung und zwei übergreifende Hauptkapitel unterteilt, welche sich wiederum in zahlreiche Abschnitte untergliedern. In der Einleitung formuliert Hüllmann einige Ideen über die Bedeutung der Handelsgeschichte, die er gleichrangig mit den Naturwissenschaften sieht (siehe oben), die Marx nicht exzerpiert. Marx übernimmt dagegen eine lange Liste von Waren indischen Ursprungs und kommentiert diese wie folgt: „Dies zeigt Unterschied v. now u. then. Hüllmann hebt hervor welche Greuel etc die Abendländer sich entschlossen um aus Indien Gewürze, Medikamente, Räucherwerk, Elfenbein, Edelsteine, Perlen, Seidenstoffe, Baumwollzeuge, Leinwand zu beziehn, wofür sie nichts zu geben als »die Ausbeute« ihrer »Bergwerke u. Beiträge zum geschmacklosen Putz der Inder als Korallen, gläserne Sachen« etc“ (S. 70). Worin dieser „Unterschied v. now u. then“ laut Marx besteht, ob etwa darin, was Europa Indien im Tauch anzubieten hat, oder darin, dass der Handel für die Europäer selbst früher mit großen Anstrengungen verbunden war, scheint aus Marx’ Aussage nicht deutlich zu werden. Bei Hüllmann heißt es an der Stelle u. a., die europäischen Völker selbst hätten „durch Grausamkeiten sich geschändet“ (Hüllmann, S. 3), um sich die indischen Reichtümer zuführen zu können.

22Im ersten Kapitel beschreibt Hüllmann kurz die Monopolstellung Byzanzʼ bzw. Konstantinopels, welches die Ernten Ägyptens für die eigene Stadt in Beschlag nahm. So waren die meisten Nahrungsmittel bis in die Zeit der Kreuzzüge im 11. Jahrhundert hinein noch Staatsmonopolien in Konstantinopel. Ein freier Handel von Nahrungsgütern mit anderen Staaten und Regionen entstand erst nach der Eroberung Konstantinopels durch das Heilige Römische Reich im vierten Kreuzzug 1202–1204 (Hüllmann, S. 17).

23Der Entwicklung des freien Handels geht Hüllmann im zweiten Kapitel nach und fokussiert sich dabei zunächst auf den Handel mit dem Nahen und Mittleren Osten, den er nach den verwendeten Handelswegen periodisiert. Auch durch die Einschränkungen des freien Handels in Konstantinopel war der Handel der italienischen Republiken mit den „morgenländischen“ Gebieten stärker ausgeprägt als der Griechenlands. Konstantinopel diente oft nur als Zwischenhändler. Die Handelsdispute zwischen Konstantinopel und den italienischen Republiken unter der Führung Venedigs führten im Folgenden zu wechselseitigen Restriktionen. Ab dem 12. Jahrhundert stieg die Nachfrage nach indischen Waren in Europa zunehmend an, welche dann vor allem von venezianischen Kaufleuten bedient wurde. Nach dem Handelsverbot der katholischen Kirche von 1179, welches den Verkauf von Waffen, Eisen und anderen Kriegsgeräten an alle Araber verbot, gewann der Schleichhandel mit Ägypten an Bedeutung. Kaufleute fanden viele Wege der Umgehung von Sanktionen (S. 78/79). Der Handel zwischen Konstantinopel und den westeuropäischen („abendländischen“) Gebieten wurde zunächst von verschiedenen „Völkerschaften“ geleitet. So dienten bis zum 9. Jahrhundert die Avaren und später dann die Bulgaren und Ungarn als Zwischenhändler für Konstantinopel und den Westen. Im weiteren Verlauf (im 12. Jahrhundert) wurde vor allem der Handel mit deutschen Städten intensiviert, wobei zuerst die an der Donau liegenden Städte wie Wien und Regensburg aufblühten. Dabei lieferte Konstantinopel hauptsächlich Nahrungsmittel und Gewürze über Ungarn nach Deutschland. Im Gegenzug kamen dann primär Waffen, Metalle und Holzprodukte zurück nach Griechenland. In Byzanz, notiert Marx, erstarkte also der „Handelsgeist der Deutschen seit 12. u. 13. Jhdt.“ (S. 82.) Ein Großhandel zwischen Deutschland und den italienischen Republiken existierte in dieser Form bis zum Ende der Kreuzzüge nicht. Nürnberg und Regensburg etwa begannen ihren Handel mit Venedig erst Anfang des 14. Jahrhunderts (S. 81).

24In einem Unterkapitel beschreibt Hüllmann die Verfassung des freien Handels und geht dabei insbesondere auf die Gründe für den Niedergang des Handels in Konstantinopel ein. Die Griechen verließen sich über lange Zeit auf die Lage Konstantinopels als ewiges Zentrum des Großhandels, bei dem sie lediglich als Passiv- und Zwischenhändler agieren mussten. Im Laufe der Zeit nahm die Anzahl der Geschäfte jedoch immer weiter ab, da andere Städte und Nationen neue Handelswege benutzten oder in direkten Kontakt miteinander traten, wodurch Konstantinopel als Handelsplatz zunehmend an Relevanz verlor. Hier zeigt sich wieder, dass Hüllmanns „politische“ Botschaft nicht so eindeutig ist. Einerseits hätten Monopolien den Unternehmungsgeist der Griechen zerstört, und Hüllmann behauptet in diesem Zusammenhang, „Freistaaten“, nicht Monarchien seien „die Heimath des Grosshandels“ (S. 72), da sie den Handelsverkehr weniger bedrücken und sperren würden. Andererseits sei die Festsetzung der Italiener auch auf ihre „Verbindung des Handels- u. des Staats-Interesse“ (S. 72) zurückzuführen, wohingegen es Griechenland einer merkantilischen Politik, die auf den Schutz ihrer Schiffe durch eine Marine ausgerichtet gewesen wäre, gemangelt habe. Wenn man so will, ergibt sich hier ein handelspolitischer Fluchtpunkt von Hüllmanns Denken: Freihandel, begleitet von einer klugen Politik.

25Marx exzerpiert alle Kapitel des Buchs ausführlich und gründlich. Anmerkungen seinerseits gibt es so gut wie keine. Die Erkenntnisse, die er aus der Hüllmann-Lektüre gewinnt, schlagen sich bereits im folgenden Exzerptheft nieder. Als Marx dort Pietro Rotas „Principj di scienza bancaria“ entnimmt, dass auf den Untergang des weströmischen Reichs im Jahre 476 eine „barbarische Ära der Isolation“ gefolgt sei, in der es keinen Fernhandel gab und dementsprechend auch das Wechselwesen untergegangen sei, schreibt er den kurzen Kommentar: „Aber, s’il vous plaît, Byzanz?“ (Heft VIII, S. 15). Diese kritische Bemerkung, mit Verweis auf das byzantische Reich, könnte sich allgemein darauf beziehen, dass sich Rotas Ausführungen zum Römischen Reich auf das weströmische beschränkten, obwohl das oströmische/byzantische noch bis 1453 fortbestand. Insbesondere jedoch stellte Hüllmanns Untersuchung Rotas Ideen über das Verschwinden des Wechsels mit dem Untergang Roms infrage. In der Regel sei der byzantinische zwar Eigenhandel, kein Kommissionshandel gewesen, und ohne Wechselwesen ausgekommen (S. 87). Gleichwohl entdeckte Hüllmann in Konstantinopel „Spuren von Handel auf Credit, doch ohne den Gebrauch trockner Wechsel“ (S. 89), wie Marx exzerpiert. Mithilfe von Hüllmann konnte Marx somit Rotas Fortschrittserzählung kritisieren, in der Italien die Rolle zufiel, das Mittelalter als ein dunkles Zeitalter der Isolation überwunden zu haben: „Il primo popolo, che usci fuora da questo stato di isolamento e di oscurità fu l’italiano“ (Rota, Principj di scienza bancaria, S. 36).

Karl Dietrich Hüllmann: Deutsche Finanz-Geschichte des Mittelalters

26 Karl Dietrich Hüllmann: Deutsche Finanz-Geschichte des Mittelalters. Berlin 1805. (S. 90–101; Fortsetzung in Heft VIII, S. 1–10.)

27Das nächste Buch, das Marx heranzieht, ist die „Deutsche Finanz-Geschichte des Mittelalters“, das einzige Werk Hüllmanns, das er zwei Mal exzerpierte, zuerst 1851/1852 in Heft XVII der „Londoner Hefte“ (MEGA IV/10. S. 285–300). Im Zuge der mit der vorliegenden Edition veröffentlichten Studien zu Handelsgeschichte und Staatsfinanzen erscheint es plausibel, dass sich Marx mehr als 25 Jahre später erneut dem Werk zuwandte, das die Geschichte der verschiedenen staatlichen Einnahmequellen und deren Beschaffung – dem sogenannten „Finanzwesen“ – im deutschen Mittelalter untersucht. Hüllmanns These ist, dass im Mittelalter keine dem modernen Staat vergleichbare Finanzverfassung existierte. Gleichwohl vermochten es die Könige, aus Domänen und Regalien Einkünfte zu erzielen, und es bestand eine Reihe von öffentlichen Auflagen und Leistungen zur Finanzierung der Staatsregierung, die Hüllmann klassifiziert und erläutert. Sein Buch ist in drei übergeordnete Teile gegliedert, wobei der dritte der mit Abstand umfangreichste ist. Der erste Teil (Hüllmann, S. 1–52) ist den „Einkünften der Könige aus ihrem eigenthümlichen Vermögen“ gewidmet – ihm hat Hüllmann 1807 eine spezielle Untersuchung über die „Geschichte der Domainen-Benutzung in Deutschland“ nachfolgen lassen. Der zweite Teil (Hüllmann, S. 53–77) handelt „Von den Einkünften aus gewissen Regalien“ – ihm ist schon 1806 die „Geschichte des Ursprungs der Regalien in Deutschland“ als – wie es im Untertitel heißt – „Nachtrag zu des Verfassers Deutscher Finanzgeschichte des Mittelalters“ gefolgt. Der dritte Teil, „Von den öffentlichen Leistungen der Unterthanen“ (Hüllmann, S. 78–243), macht also mehr als zwei Drittel des Werkes aus.

28Beim Vergleich seiner beiden Exzerpte aus der „Deutschen Finanz-Geschichte des Mittelalters“ wird deutlich, dass Marx zwar einige Textpassagen, etwa den dritten Teil „Von den öffentlichen Leistungen der Unterthanen“ im vorliegenden Heft erneut durchgeht, sich hier aber vor allem auf Kapitel und Abschnitte konzentriert, welche im ersten Exzerpt von 1851/1852 nicht behandelt oder nur kurz erwähnt worden waren. Im Gegensatz dazu werden jetzt wiederum andere Kapitel, die Marx im ersten Exzerpt recht ausführlich exzerpiert hatte, teilweise nur grob zusammengefasst. Marx war sich der Existenz seines früheren Exzerpts also vollends bewusst. Damals orientierte er sich mehr an der – aufgrund der zahlreichen Unterkapitel nicht gerade übersichtlichen – Grundstruktur des Buchs, jetzt interessiert er sich vermehrt für die handelsgeschichtlichen Teile und fokussiert sich auf Hüllmanns Übersicht des Handels der Deutschen im Mittelalter vom 8. bis zum 13. Jahrhundert. Auch übernimmt Marx nun viele Quellen, meistens Urkunden, und in diesen wiedergegebene Textstellen (meistens latainisch).

29Der von ihm gesetzte Schwerpunkt ist auch daran erkennbar, dass Marx nun deutlicher von Hüllmanns Struktur abweicht, einige Unterpunkte zusammenfasst, andere ganz auslässt. Der erste und zweite Teil werden von Marx auf nur zwei Seiten kurz zusammengefasst (S. 89–91). Während Marx in den „Londoner Heften“ aus dem dritten Teil („Von den öffentlichen Leistungen der Unterthanen“) noch die einzelnen „Naturalleistungen“ (Hoflieferungen, Einquartierung, Militairverpflegung, Vorspann, Landfrohnen, Kriegsdienst) ausführlich notierte, werden diese nun ohne weitere Erklärung aufgezählt (S. 90). Sein Fokus liegt stattdessen auf den „Geldleistungen“ (S. 90–96). Anschließend überspringt Marx mehrere Kapitel und Unterpunkte, welche bereits im ersten Exzerpt Erwähnung fanden, und nimmt sich das Kapitel „Zoll und Geleit“ vor – bei Hüllmann ein Unterpunkt zu den „Geldleistungen“ – und fasst ihn als eigenständigen Gliederungspunkt. Dieses Kapitel wurde von Marx zwar bereits kurz in dem früheren Exzerpt behandelt, jedoch macht es rund die Hälte des vorliegenden, zweiten Exzerpts aus (S. 96–101 sowie Heft VIII, S. 1–9). Da sich Marx im vorliegenden Heft zunächst mit anderen Werken Hüllmanns zur Handelsgeschichte beschäftigte, erscheint die Konzentration auf dieses Kapitel als folgerichtig, da Hüllmann hier zunächst eine umfassende Übersicht des mittelalterlichen Handels in Deutschland gibt mit den entsprechenden Handelsplätzen, Transportrouten und der Verbreitung des Warenverkehrs sowie Exporten, Importen, verwendeten Münzen und Warenpreisen, die seinen Handelsgeschichten von Griechenland und Byzanz ähnelt. Laut Hüllmann gehörten die Deutschen „zu den frühsten europäischen Handelsnationen“ (S. 100) und exportierten etwa Getreide, Bier, Waffen, Leinwand und Tuch (S. 101).

30Sowohl für das erste Exzerpt aus den „Londoner Heften“ als auch für das vorliegende ist keine weitere Verwendung von Marx in anderen Texten nachweisbar. Auch beschränkte Marx sich beide Male auf eine Wiedergabe der Hüllmann’schen Aussagen und verzichtete weitgehend auf eigene Kommentare.

31Marx schließt sein Exzerpt aus der „Deutschen Finanz-Geschichte des Mittelalters“ im folgenden Heft VIII ab. Dort beendet er die Ausführungen zum Handel des deutschen Mittelalters und gibt Hüllmanns Ausführungen zum Zoll – laut Hüllmann die Abgabe für die Erlaubnis, ein fremdes Gebiet auf Reisen zu berühren (Heft VIII, S. 6) – detailliert wieder. Abschließend notiert er die drei Schlussbetrachtungen Hüllmanns, in denen die unterschiedliche Verfasstheit des Feudalstaats gegenüber dem modernen Territorialstaat betont wird. Erstens sei die Summe der öffentlichen Einkommen von keiner Regierung und keinem Jahrhundert anzugeben. Ebensowenig sei, zweitens, über die Verwendung der Staatseinkünfte bekannt; klar sei dagegen, dass es „nur wenige eigentliche Staatsbedürfnisse“ gegeben habe und „die meisten jezt auf Staatskosten unterhaltnen öffentlichen Anstalten“ noch fehlten; der König „war gewissermaßen Privatmann“, das Militärwesen in der Lehnperiode seine „blosse Privatsache“ und „in den mittleren Jhdten die Wirthschaft der Könige streng genommen noch nicht Staatswirthschaft zu betiteln“. Drittens seien die Finanzbehörden, wie die ganze Staatsverwaltung, nicht besonders komplex gewesen.

Anmerkungen

  • [1]Mit ihrer Entstehung zeigt Marx sich vertraut und korrigiert das bei Rota angegebene Datum ihrer Gründung (S. 16).

Zeugenbeschreibung

    • H Originalhandschrift: IISG, Marx-Engels-Nachlass, Sign. B 129/B 118.
    • Beschreibstoff: Notizbuch mit kartoniertem Einband, Außenseiten und Rücken mit schwarzlackierter Leinwand bezogen, Innenseiten mit lindgrünem Papier beklebt. Format: 199 × 159 mm. Auf Vorderdeckel von Engels Etikett im Format 114 × 124 mm aufgeklebt. Keine Vorsatzblätter. Darin eingeheftet 54 Blatt (= 108 Seiten) mittelstarkes, geripptes, weißes Papier, hellblau liniert. Format wie Umschlag. Als Wasserzeichen nur helle Linien im Abstand von 26 mm.
    • Zustand:Gut erhalten, Papier leicht vergilbt, Ecken und Kanten des Einbandes etwas abgestoßen. Keine Textverluste.
    • Schreiber: Marx, Engels (nur Etikett).
    • Schreibmaterial: Schwarze Tinte, leicht bräunlich verfärbt, S. 14–17 (Wagner-Exzerpt) blaue Tinte, leicht nachgedunkelt.
    • Beschriftung: Außenseite des Vorderdeckels (teilweise), Innenseite leer, S. 1–101 (8 Seiten nur teilweise), Innenseite des Hinterdeckels (teilweise).
    • Paginierung: Marx paginierte ab S. 2 von 1–101, dabei die Ziffer 16 zweimal (16, 16a), mit Tinte (später von fremder Hand mit Bleistift nachgezogen und auf S. 1 nachgetragen 1a); die letzten 5 Seiten unpaginiert.
    • Vermerke fremder Hand: Archivstempel IISG, Sign. B 118; Fotosign. EK 0 - EK 106 (mit Bleistift).

Zitiervorschlag

Timm Graßmann, Alexander Wegerich: Entstehung und Überlieferung zu Heft VII (1878/1879). In: Marx-Engels-Gesamtausgabe digital, Bd. IV/25, hg. v. der Internationalen Marx-Engels-Stiftung. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://megadigital.bbaw.de/M7345355. Abgerufen am 08.08.2026.