[Inhaltsverzeichnis von Engels]

Nov. 1875 – Nov. 1878.
1875.
1) Engelhardt: Химиц. основы земледелия (Agr. Chemie). S. 1–12.
1878.
2) Rota, Storia delle Banche. Heft (Schluss.) S. 17 16a–36.
3) Wagner, Die Metalle. 1866. S. 13–16.
4) Hüllmann, Geschichte des Handels der Griechen. S. 17, 37–69.
5) do – Geschichte des byzantinischen Handels. S. 70–89.
6) do – Deutsche Finanzgeschichte des Mittelalters. S. 89–101. Heft I.|

[0]

Heft IV

Grundeigenthum, Rente, Agronomie, Agrikulturchemie in Bezug darauf.

Ende Nov. 1875 (begonnen.) u. Nov. 1878 (mit Rota beginnend)

1) Aus Engelhard: (1–12)

1) Pietro Rota. Istoria etc. Schluss.

2) Hüllmann (Karl Dietrich): Handelsgeschichte der Griechen. 1839.

3) id. Geschichte des byzantin. Handels. Frankfurt an der Oder. 1808.

4) id. Deutsche Finanzgeschichte des Mittelalters. Berlin 1805. |

[Aleksandr Nikolaevič Engelhardt: Chimičeskija osnovy zemledlija]

[Die Exzerpte werden in MEGA IV/22 veröffentlicht.] |

R. Wagner: Die Metalle etc Leipzig. 1866.

[Die Exzerpte werden in MEGA IV/22 veröffentlicht.] |

16a

Aus:
Pietro Rota: Storia delle banche. Milano 1874.
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Pietro Rota: Storia delle Banche etc Fortsetzung (Schluss v. p. 21 Voriges Heft.)

Cap. X. Le banche in Francia.

Von 1720–1776 keine Rede v. Banken in Frankreich; 1776 Emissionsbank unter Titel: Caisse d’Escompte (constituirt von Pauchaud (banchiere ginevrino[)] mit Hilfe Turgot’s, damals Finanzminister.). Decret approving die Constitution der Caisse d’escompte von 24 Mai, 1776. Nach diesem Decret die Operation der Bank limitirt auf: Discont zu nicht höher als 4%, Handel in Gold u. Silber, pagamenti e riscossioni f. Rechnung v. Privaten. Bank dovea avere Capital v. 15 Mill., getheilt in 5000 Actien, wovon 10  Zusatz von Marx.
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(d. h. Millioni, 2/3 des Capitals)
zu leihen dem Governo. Letztere Clausel verhindert che l’impresa trovasse favore. Subscription ging daher sehr langsam; nöthig 22 Sept. 1776 neues Decret, wo die clausola des Anleihn an government cassata u. das Capital reducirt auf 12 Mil. Darauf rasch Subscription; Bank konnte Geschäfte beginnen. Gingen gut. 1783 die Circulation der Bank 43 Mil. Im selben Jahr pumpte sie dem gvt. Loan v. 6 mil.; als dies bekannt Run upon the bank zum Austausch der Noten; rasch ihre geringe Metallreserve erschöpft; durch Decret vom 27 Sept. 1783 gab government den Noten Zwangskurs; dauert nur f. 2 Monate; Zahlung resumes cashpayment 10 Dec. 1783. Nun Statuten der Bank reformirt; Capital (mit Einschluss des Reservefonds) erhoben auf 17 mil. + 1/2 mil.; bestimmt, dass Bank stets in Kasse haben müsste baares = 1/4 ihrer Circulation. Gute Verwaltung. 1786 hatte die Bank eine circulation v. 60 Mil. Staatspech; Colonne (Finanzminister) wendet sich an die „Caisse d’Escompte“; Convention zwischen ihm u. den Actionairen: Capital der Bank raised to 100 mil., wovon 70 in loan gegeben an gvt. Darauf New run upon the bank, hence again cours forcé decretirt 18 Aug. 1788. Necker zog stark auf die Bank; credit der Bank, dem gvt. gegeben, war gestiegen auf 155 mil. am 14 Nov. 1789. Verschiedne Versuche vergeblich gemacht der Bank ihre Capitalien zu restituire u. den Zwangskurs aufzuheben; dann begann die Ueberfluthung der Assignaten u. die Regierung, che non voleva in circolazione titoli di credito, che facessero concorrenza ad ai suoi assignati assegnati , unterdrückte 1793 la caisse d’escompte, deren Actionaire i loro capitali erst restituirt unter Empire. (Sieh: Léonce de Lavergne: Les Economistes Français du dix-huitième siècle. Paris. 1870)

Unter Directorium   #e*Directorium°] In Frankreich, bestehend aus 5 Direktoren, von 1795 bis zum Sturz am 18. Brumaire (9. November 1799).
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in Paris verschiedne kleine Banken, gestiftet v. commerciellen u. industriellen Gesellschaften: La Caisse des comptes courants; la Caisse d’escompte du commerce; Le Comptoir commercial; La Factorerie. Die Caisse d’Escompte du Commerce , hatte kein fixes Capital, blieb immer offen für entrance neuer actionnaires; Actione = 10,000 francs; davon zahlte Actionair 5000 in Geld u. unterschrieb für die andre Hälfte 10 Noten v. 500 fcs al portatore ed a vista; diese Noten alle gleich u. in Circulation gesetzt v. der caisse welche vi aggiungeva la sua firma. So hatte jede Note 2 guaranties, die der casse u. die des socio sottoscrittore. (p. 314, n. 2)⦘ Die Pariser Banquiers, denen diese kleinen Emissionsbanken die Clientel raubten u. Profite verminderten, bildeten ring u. angeführt v. Perregaux , conseiller d’état, bildeten die Banque de France , die ihre Operationen begann  Die Angabe von Marx. Bei Rota, S. 314: 20 febbraio 1800. – Rotas Datum ist insofern richtig, daß an diesem Tage die eigentliche Arbeit der Bank begann. – Laut Handwörterbuch der Staatswissenschaften, hrsg. von Dr. J. Conrad u. a., 2. Bd., 2. Aufl. Jena 1899, S. 259, wurde die Banque de France am 13. Februar 1800 neu gegründet. Diese Aussage beruht auf der Tatsache, daß an diesem Tag das erste einfache Statut für die Arbeit der Bank erarbeitet wurde. – Schließlich kann man den 18. Januar 1800 als Gründungstag der Bank finden, weil an diesem Tag die Sitzung stattfand, auf der ihre Konstitution durch Napoléon Bonaparte erfolgte.
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12 Feb. 1800
; hatte Capital v. 30 Mil., getheilt in Actien von  Bei Rota, S. 314: lire 1000. – In den folgenden Auszügen zur Geschichte der Bank von Frankreich schreibt Marx stets „francs (fcs, fr., f.)“, wo bei Rota „lira (L.)“ steht.
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1000 fcs
, dirigirt v. Conseil v. 15 Regenten u. 3 Censori, nominati dai 200  Marx setzt seine Exzerpte aus Rotas „Storia delle banche“ auf S. 18 des vorliegenden Hefts fort.
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più grossi azionisti.
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17

Aus:
Karl Dietrich Hüllmann: Handelsgeschichte der Griechen. Bonn 1839.
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Karl Dietrich Hüllmann: Handelsgeschichte der Griechen. 1839.

Fast gleichzeitig treten Phöniker u. Kreter auf den Schauplatz ⦗Aegäisches u. Mittelländisches Meer⦘ u. zwar zuerst als Seeräuber, [ein] Gewerb, das frühzeitig auf gewaltsame Niederlassungen in Ufergebieten u. auf Inseln geführt, wenigstens einen Küstenhandel, den ältesten von allem ausländischen, veranlasst hat. (1) Wie im alten Skandinavien die Beherrscher kleiner Inseln u. Küstengebiete mit bewaffneter Mannschaft ihren Unterhalt auf dem Meer u. dessen Umgebungen suchten, so zogen Griechische Häuptlinge an der Spitze abhängiger Freibeuter auf Plünderung aus. (2) Früh berüchtigt Kreter; auch Taphier u. Teleböer, die östlich u. westlich, bis an die Küsten v. Phönikien u. Italien kreuzten u. Raub mit Waarentausch verbanden. ([2,] 3) Dann Unternehmungen im Grossen, Erbauung u. Ausrüstung förmlicher Kriegsflotten, Erobrung v. Küstengegenden u. Inseln. Die Kreter hatten auf Kykadischen Kykladischen Inseln f. geraume Zeit eine Herrschaft gegründet, sie ausgedehnt auf das umliegende feste Land v. Europa u. Asien, erpressten so überall Ausrüstung u. Bemannung v. Kriegsfahrzeugen, zwangen die Inselbewohner, grossentheils vorgefundne Phöniker, ihr Land abzutreten, od. verdrängten sie gänzlich. (3) In den homerischen Gesängen erscheint Schiffswesen schon ziemlich ausgebildet, ⦗Werfte, Häfen etc (5) Schiffe mit 20–50 Ruderern.⦘ ⦗Mastbaum; Segel; Tauwerk; Steuerruder; Verdeck; Ballast, Senkblei (καταπειρατὴρ; βολὶς)[⦘] ⦗Wahrscheinlich Phönizier die Erfinder.⦘

Zur Kenntniss der periodischen Winde gelangte man allmählich; am bekanntesten der Nordwind, der in der heisen heissen Jahreszeit 40 Tage die Hitze mässigte. (10) In Verbesserung des Seewesens, Geschick u. Erfindsamkeit im Schiff- u. Hafenbau erst Korinther, dann ihre Nebenbuhler, die Aegineten, dann Samier u. Lesbier.

Grösse u. Tiefe der Schiffe danach zu beurtheilen, dass es möglich war, ganze Kriegsflotte in kurzer Zeit über eine Landenge od. eine Landspitze zu schieben, wie über die v. Corinth (Thucyd. III.15. VIII.7.8.), Leukadien (Thucyd. III.81), Tarent (Strabo. VI, 426. Liv. XXV.11) Entweder geschah dies in Seekriegen u. drohenden Gefahren, od. um das Umschiffen eines Vorgebirgs zu ersparen. Zur Belebung des Seeverkehrs bestanden hierzu auf der Korinthischen Landenge besondre Anstalten (Polyb. IV.19. Strabo VIII.516.); dasselbe Verfahren angewandt, um neue Schiffe vom Bauplatz flott zu machen (Apoll. Rhod. I, 367 sq[)], denn sie vom Stapel zu lassen verstand man noch nicht. Sind ihnen auch besondre Namen beigelegt worden (Herod. VIII 88, Thucyd. III.33)

I. Periode. Vor der Makedonischen Umgestaltung des Grosshandels.

1) Binnenhandel.

a) Gegenstände[,] hauptsächlich Natur-Erzeugnisse.

Wein. (jezt gut in Insel Samnos Samos ; dagegen nicht so im Alterthum: Strabo XIV:  „nicht von altem edlen Wein (Samos)“
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οὐκ εὔοινος (Σάμος)“
 „an dem Wein hat er gar keine Freude“
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περὶ οἴνου οὐ πάνυ εὐτυχεῖ.

Von denen des festen Landes ausgezeichnet: Sikyonische Wein (Plin. XIV,7), sonst generally am berühmtesten v. denen die in Handel kamen alle von Inseln:
Chius (Rothwein, Strabo XIV. Plin. I) ⦗Ithaka in Odyssee XIII.244⦘  Marx setzt die Exzerpte aus Hüllmanns „Handelsgeschichte der Griechen“ auf S. 37 des vorliegenden Hefts fort.
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Nach Chius folgende Inseln mit edelstem Wein: Thasus, Lemnus,
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18

[ Pietro Rota: Storia delle Banche (Fortsetzung v. p. 16a)]

[Cap. X. Le banche in Francia.]

Diese Bank hatte v. vorn herein aristokratischen Charakter; schloss aus der Ernennung der Directoren die kleinen Actionäre [aus], u. beschränkte sconti u. anticipazioni auf einige ihrer Hauptactionäre. Suchte die kleinen Banken caput zu machen, gelang nicht, verlangte dann v. Bonaparte – first consul  #e*Bonaparte – first consul°] Das Direktorium (Le Directoire), die oberste Regierungsbehörde Frankreichs seit 1795 – bestehend aus 5 Direktoren – wurde am 9.11. 1799 (18. Brumaire) durch einen Staatsstreich Bonapartes abgelöst und durch das Konsulat (Le Consulat) abgelöst. Zu ihm, das bis zum 18.5.1804 regierte, gehörten die drei Konsuls Bonaparte, Cambacérès und Lebrun (Bonaparte war „Premier consul”).
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exclusives Privilegium für Notenemission. Dieses diesem sehr willkommen. Sieh Levasseur , Geschichte der Bank v. Frankreich in Annuaire international du Crédit di Horn , Paris 1859, Gesetz   #e5Gesetz bis 1803.°] Das Gesetz vom 14.4.1803 erhöhte die Ausnahmestellung der Banque de France gegenüber den anderen französischen Banken noch mehr. Ihr wurde ein ausschließliches Privileg zur Ausgabe von Banknoten für 15 Jahre verliehen; jedoch behielt sich die Regierung das Recht vor, unter Umständen auch andere Institutionen mit diesem Privilegium auszustatten. Die anderen Banken wurden angehalten, bisher ausgegebene Banknoten einzuziehen und keine neuen auszugeben.
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vom 14 April, 1803. 1805 hatte die Bank sehr starke Vorschüsse gemacht einer Gesellschaft v. Spekulanten – genannt: Négotiants réunis – die unternommen alle forniture dello Stato u. dello sconto delle obligazioni obbligazioni dei ricevitori generali, dei buoni a vista, delle tratte di dogana. Als Geschäfte dieser Gesellschaft schlecht gingen, Banque assailed f. deposits u. Einwechslung der Noten; Metallreserve der Banque fiel auf 1,155,000 fcs u. Bank erklärte dass sie nur 500 000 fcs täglich disbursiren würden würde. Napoleon’s return v. Austerlitz u. damit v. ihm bewerkstelligte »Reform« der Bank.

Dieser sagte v. der Bank (2 April 1806): „infatti appartiene ben più all’imperatore che agli azionisti, poichè batte moneta“. Gesetz v. 21 April 1806.

Auf Verlangen der Banque de France von der Restauration Gesetz v. 1808 ⦗wonach die Bank Privilegium in ganz Frankreich u. Succursalen überall zu stiften; sie empfand dies mehr als Last denn als Privileg⦘ aufgehoben u. so trat wieder in Kraft Artikel 31 des Gesetzes v. 1803: wonach Privileg der Banque de France auf Paris beschränkt u. die frz. Regierung konnte concediren die facoltà di emettere biglietti a Banche dipartimentali, deren Emissionsprivileg innerhalb ihres resp. departements, wie das der Banque de France in Paris.

Nachdem die succursalen der Bq. de France so verschwunden, government gezwungen zu concediren die institution der Departementalbanken v. Rouen, Bordeaux u. Nantes. Der Erfolg dieser bewog Banque v. Frankreich, es wieder mit Succursalen zu versuchen, u. v. 1836–1839 errichtete solche zu Reims, Saint-Etienne, Montpellier, St. Quentin; zu gleicher Zeit erhoben sich die Departementalbanken v. Lyon, Lille, Havre, Marseille, Toulouse, Orleans Orléans .

1848 (Revolution v. Feb.) hierdurch erstickt die Departementalbanken, u. Bank of France dehnte, wenn nicht di diritto, wenigstens di fatto, ihr Privilegium auf ganz Frankreich aus. Durch Dekret vom 15 März erhielten die Banknoten (der Banque de France) Zwangskurs, dauerte fort bis 1851. Ditto die Departementalbanken – u. dies ruinirte sie. Unter Vorwand, dass CirculationsHinderniss die Existenz verschiedner Sorten Banknoten mit Zwangskurs, wurden durch Decrete vom 27 April u. 2 Mai 1848 die Departementalbanken fuse in Banque de France. So mit 2 Mai 1848 Banque de France entledigte sich völlig aller Banche rivali u. die unità dell’emissione fu in Francia un fatto.

Die Departementalbanken hatten prosperirt, wie zeigt Cours ihrer Actien in 1847während die Banque de France Last gefunden hatte in der facoltà die ihr concedirt di porre succursali ausser Paris[:]

 Nominalwert
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val. nomin.
1000.  Effektiver, wirklicher Wert
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Val. effett.
Bank v. Lyon – 3700; v. Nantes 2700; Rouen 2600, Toulouse 2400, Bordeaux 2200, Marseilles 1900; Lille 1700; Havre 1300; Orléans 1200. Alle diese banks hatten ihren Actionairen gute Dividenden gegeben, während die Succursalen der Banque de France, die ihnen nachfolgten, waren fast alle in perdita. Die Departementalbank Banque v. Lyon, mit Capital v. 2 Mil., hatte gegeben Dividende: 14.62% in 1841; 16.37 in 1842; 20.73 in 1844; 24.40 in 1846; 28.75 in 1847; die Lyon Succursale der Banque de France, ihr substituirt, brachte Verlust, der noch 1857 1851 betrug fcs 25,638.

Gesetz v. 1803 gab der Banque de France ihr Privileg für 15 Jahre; das von 1806 verlängerte es für 25 J.; Gesetz vom 30 Juni 1840 bis zum 31 Dec. 1867 u. schliesslich das v. 1857 bis 31 Dec. 1897.|

19

Bank v. France, deren Privileg es nicht nöthig macht sich über die Hauptcentres hinaus zu dehnen, liebte nie die Succursalen zu vervielfältigen; hat nun 73, während Schottland 801 uffici bancari hat.

Art. 10 des Gesetzes v. 1857: „Dix ans après la promulgation de la présente loi, le gouvernement peut exiger de la Banque de France qu’elle établisse une succursale dans les départements où il n’en existerait pas.“

Cifra Cifre della circolazione della Banca di Francia bis Juli 1870:
Discounts.
(fr.)
Mittlere jährliche Circulation
(fcs)
1803 111,820,000 111,820,200 12,466,000
1806 65,227,900 64,866,000
1813 640,449,500 77,510,000
1820 253,886,900 102,482,000
1826 688,592,600 172,980,000
1832 150,722,900 240,533,000
1838 884,533,500 212,742,000
1844 1,067,922,100 253,675,000
1850 1,176,423,900 491,827,000
1856 4,674,040,000 623,261,000
1862 5,429,939,000 804,031,000
1870 6,892,000,000 1,200,000,000 (p. 323)

Capital der Banque de France: erst 30 Mil. fcs.; durch Gesetz v. 1803: 45 mil.; Gesetz v. 1806 zu 90 Mil. Nach 1814, sobald die succursali abgeschafft, reducirte die Bank ihr Capital v. 90 zu 67 mill.; erhob es wieder, nach Fusion mit den Departementalbanken zu 91,250,000f.; und nach Gesetz v. 1857, zu 182,500,000f. Zum Capital kommen hinzu einige riserve mobili, betragend 31 Dec. 1872 f. 29,959,443; in J. 1871 wurden andre reserves speciali e facoltative geschaffen: una v. 14 Mil. als Reserve gegen Verluste (eventuelle) in portefeuille, andre v. 24 Mil. als Reserve gegen Fall der effets publiques besessen v. Bank. Kapital u. Reserve fast ganz angelegt in Staatspapieren. (332, N. 2)

Neue Quelle des Gewinns f. die Banque de France der cours forcé ihrer Noten: Die Bank war Juli 1870 in sichrer Position; sie hatte Metallreserve fast = ihrer Circulation. Aber government brauchte sie in grossem Massstab; Magne (Finanzminister) als er 11 Aug. Sitzung des Corps Legislativ Législatif (1870) stimmen liess Gesetz f. cours forcé sagte ihr nicht das wahre Motiv  #e* wahre Motiv°] Nachdem die Emser Depesche vom 13. eingegangen war, erklärte die französische Regierung am 19. Juli 1870 Preußen den Krieg. – Siehe Erl. ((xiii zu Heft I)).
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; wollte glauben machen, es handle sich nur di arrestare die Abnahme der Bankreserve in Metall u. die Exportation selbiger ins Ausland. Aber sofort (nach vote) verlangte er v. Bank Anleihe v. forti somme, wofür es nöthig war, 14 August zu erheben auf 2,400,000 mil. die Maximalgrenze der Circulation der Bank, die am 11t desselben Monats bestimmt worden war zu 1,800,000,000. Auf Vorschlag v. Thiers – in 1871 – Maximalgrenze festgesezt auf 3 milliarden.

In wenigen Monaten lieh die Bank der Regierung 1,300 Millionen fcs, indem sie discontirte buoni del tesoro zur Rate v. 3% sulle prime, poi del 2% ed endlich dell’1%. Für das government, Sie limitirte discont der effetti di commercio, verminderte ihre Metallreserve, vermehrte sehr ihre Circulation v. Noten zum cours forcé. Nach Clément Juglar , 1 Juli 1870 Vergleich 30 Nov. 1871 (nämlich f. 30 Nov. ’71 vergl. mit 1 Juli 1870) ergiebt:

Vermehrung: in Circulation 914,000,000;
Avances an Gvt. u. Stadt Paris 1,404,000,000 
Verminderung dagegen in Metallreserve: 654 Mil. (p. 324, 25)|
20

Das geringe (relative) Steigen des premiums on gold bei dieser ausserordentlichen Vermehrung v. Papier seit August 1870 so erklärlich:

 Ordnungsziffer von Marx.
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1)
Vor 1870 wie jetzt Frankreich das Land das am meisten Metallgeld besitzt; vor 1870 berechnet auf 4 Milliarden; u. die nachfolgenden Ereignisse haben diese Summe nicht sensibly afficirt. Frankreich hatte an Preussen enorme Kriegsschuld  #e* Kriegsschuld°] Im Friedensvertrag zu Frankfurt am Main vom 10. Mai 1871 wurde Frankreich dazu verpflichtet, an das Deutsche Reich im Zeitraum von drei Jahren eine Kontribution von 5 Milliarden (Gold-)Francs zu zahlen.
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zu zahlen, that so aber, on the whole, senza quasi sborsare moneta. So: Deutsche, Engländer, Italiener, Holländer, Russen, Türken etc unterschrieben larga parte alla sottoscrizione di prestiti francesi; die frz. Kapitalisten verkauften den auswärtigen Kapitalisten u. ganz besonders den Deutschen grosse quantity jener enormen somma di titoli dei debiti pubblici di governi stranieri e di azioni e di obbligazioni di società straniere, che essi possedevano. So i capitalisti stranieri haben sich indebitati gegen Frankreich u. dies konnte so Preussen zahlen mit cambiali tratti tratte sui suoi debitori. 1870 u. 1872 Importations (in France) über Exportations, u. zwar 1870 um 155 mill., 1872 um 67 mill. Nur 1871 die exportations superiori den importaazioni importazioni u. zwar um die den frappanten amount v. 242 Mill. 1871 daher das einzige Jahr wo Frankreich gezwungen Geld zu exportiren u. in Folge dieser necessité nécessité influence on premium on gold; October u. November 1871 stieg dies auf 20 per 1000 (2 per 100), während es sonst nie wuchs über 10 p. 1000 (od. 1 per 100)

Von 1 Jan. 1863 – 1 Jan. 1873 die imports der edlen Metalle in Frankreich = 6307 milioni fcs, u. die exports = 4239 mil. Der metal-stock v. Frankreich hat sich daher in dem einen Decennium vermehrt um 2068 Mil.

 Ordnungsziffer von Marx.
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2)
Starke Metalreserve conservirt v. Bank v. Frankreich u. die vom frz. government – auf Anordnung Thiersübernommene Obligation alle Jahre 200 Mil. der Bank zur Auslöschung seiner Schuld zurückzuzahlen. Nie so  große Profite
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grausse Profitcher
; Vor Jahr 1871 war 1864 Jahr wo die Actionaire der Bq. de France ihre höchste Dividende erhielten, nämlich 200f. per actie; dagegen 1871 Dividend per Actie 270f., 1872: 320 gegen 90f. im J. 1868 und 107 im J. 1869.

Average des Cours der Actien der Bq. de France war: 2800 im Jahr 1869, aber 4,200 im Januar 1874. Diese grossen Gewinne der Banque de France fliessen 1) aus dem hohen Zins, den government der Banque Zahl zahlt auf Anleihn das  die Regierung
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sie
von ihr erhält; man sagt zwar nur 1%; aber man muss die Natur des Anleihns bedenken; die Bank lieferte 1 Milliarde u. 200 Millionen dem government in ihren eignen BankNoten, die bleiben in Circulation nur in virtù del corso forzato, denen das gvt. ihnen accordirt hat; so hat das government in den Händen der Bank eine Kraft geschaffen, die diese z. Th. für eigne Rechnung adopera, z. Th. dem gvt. leiht. In Italien erscheint ein Anleihn, abgeschlossen auf solche Bedingungen, schon hoch bei 50 centimes ⦗(1/2%)⦘ auf 100 lire. Die Totalcirculation der Bank v. Frankreich kann sich erheben bis 3 Milliarden u. abgezogen v. dieser Summe das Anleihn an gvt. v. 1 Milliarde 200 millionen, bleibt Circulation v. 1 Miliarde u. 800 Milioni per conto della Banca; diese Summe sehr gross; erscheint noch mehr so wenn man bedenkt, dass die italienische Regierung hat beschränkt auf 350 Milioni die Summe in Noten, die die Nationalbank in Circulation halten kann per suo conto, ja diese Summe würde sich riducere auf 300 Milionen, wenn in Rechnung gebracht Anleihen v. 50 millionen in Gold gemacht v. Bank ans governo. Ergiebt sich:

Totalcirculation Circulation per conto: Metallreserve
del governo della Banca
Bank v. Frankreich (Situat. 28 Feb. 1873) 2,830 Mil. fcs 1,228 milioni f. 1,602 [Mil.] 788 Milioni lire
Banca Nazionale Italiana (Sit. 31 März 1873) 1,106* 〃 〃 740 [Mil.] 333 [Mil.] 112 [Mil.]
* In diesen 1106 einbegriffen die 36 Millionen geliehn von Banca Nazionale Italiana an die altri istituti di circolazione.
Lage der Banque de France, 2 Jan. 1874:
Total Circulation 2,886 milioni fcs;
f. Rechnung des government 1,155 Mil.
f. Rechnung der Bank 1,731 Milioni
Metallreserve: 766 Millionen (p. 328)|
21
Die AnZahl der Noten mit Zwangskurs beträgt im Durchschnitt: per Kopf: in Frankreich 78.60 fcs
in Italy 42.53〃 * Aber hier wäre der ital. Bankcirculation hinzuzufügen die der andren istituti di emissione.
Die circulation auf conto del Stato 〃 〃 in Frankreich 34.11〃
in Italien 28.46〃
Die circulation per conto proprio der Bank 〃 〃 in Frankreich 44.50
in Italien 12.80 22.80.
Aber Verhältniss v. Metallreserve zu Circulation in der Bank v. Frankreich = 1 : 3.56
in Banca Nazionale d’Italia kaum = 1 : 9.87.
* in diesen 42.53 inclus. die 36 milioni geliehn den altri stabilimenti di circolazione.

Ausser Banque de France kann kein andres Creditinstitut Noten ausgeben.

Frankreich hat die wichtigsten Speculationsinstitute; aber keine banca di depositi e di conti correnti über mediocrità. Crédit Mobilier (gestiftet 1852) dies Institut immobilisirte sein Kapital, welches v. 60 Mil. erhoben 1867 auf 120 – u. die Summen, die es auf laufende Rechnung erhielt – in Titeln emessi dalle molte società commerciali da esso create in Francia, Spanien, Italien, Oestreich, u. als diese titoli scapitarono di valore, sein Verlust so gross dass es liquidiren musste. Es cessò di fatto 1867 u. 1871 si trasfuse nella nuova società del Crédit Mobilier, die Capital hat v. 80 Milioni, worin eingeht l’attivo residuanta residuante v. der Liquidation des alten Crédit Mobilier, kalkulirt auf 48 Milioni. Letzte assemblea costitutiva des Crédit Mobilier gehalten am 11 Dec. 1871. Von dem eben erwähnten Rest v. 48 Millionen fcs des alten Crédit Mobilier bestanden 38 in Credit gegen die Società Immobiliare, Credit bisher nicht liquidirbar, Ursache des wenigen Vertrauens das das neue Institut geniesst. Den Actionären des alten Instituts wurden gegeben 2 neue Actien für 5 alte, u. die neuen Actien ungefähr valgono 330 lire.

Banque de Paris et des Pays Bas gestiftet 1872 aus Fusion der Banca di Parigi u. der Banca dei Paesi Bassi.⦘ Hat Capital v. 125 milioni fcs; nimmt keine Deposits; beschäftigt sich auschliesslich ausschliesslich mit Negotiation dei prestiti pubblici.

Société générale (gestiftet 1864, etwas älter als die Banque de Paris) nimmt Deposits auf current account; beschäftigt sich hauptsächlich di intraprese industriali.

Crédit Lyonnais ; vielleicht die beste Depositbank v. Frankreich; errichtet zu Lyon, aber Sitz seiner Geschäfte zu Paris; sammelt Kapital in Lyon, wendet es an zu Paris. Unterform v. Depositi in conto corrente u. di obbligazioni a scadenza fissa sammelt dies Institut about 120 Millionen di lire. Sein Capital ist 50 milioni, wovon 25 versati; nimmt  als einziges der französischen Bankinstitute
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allein unter den fzs. bankinstitute Bankinstituten
kleine Ersparnisse u. diese haben besonders seine fortune gesichert.

Seine Situation v. 31 Dec. 1873:
Capitale versato fr. 25,000,000
Fondo di riserva 9,000,000
Conti corr., buoni a scadenza fissa, ecc. 124,000,000
Portafoglio 35,000,000

Comptoir d’Escompte ; gewissermassen Annex der Banque de France; dicontirt discontirt die Cambiali a due firme u. le presenta alla Banca colla sua girata. Sein Capital v. 80 Milioni fcs u. Reserve v. 20 Milioni, u. sammelt coi depositi in conto corrente Summe v. 35 milioni (Sieh situazione pubblicata den 31 Dec. 1873); v. immenso ajuto dem commerce français; hat errichtet Agenturen u. Succursalen in den Hauptcommercial centres v. Europa, Asien, America, welche |22 discontiren die Wechsel der französischen negozianti u. operano per conto di questi incassi und pagamenti.

Das Portefeuille des Sitzes zu Paris (in situazione pubblicata 31 Dec. 1873)  Bei Rota, S. 332: segnato
Gemeint: angekreidet, belastet.
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bekreidet
mit Summe von 61 Milionen, 36 Milioni f. die Agenturen in Europa, 26 Millionen für die Agenturen ausser Europa

Cap. XI Die Banken in Belgien, Deutschland, Oestreich, Niederland, Russland etc.

1) Belgien:

Vor 1850 pluralità v. Banken; Noten ausgegeben von: Société générale pour favoriser l’industrie nationale ; la Banque de Liège ; Banque de Flandre ; Banque de Belge   Zusatz von Marx. – Wahrscheinlich meinte Rota die 1835 gegründete „Banque de Belgique“ (20 Mill. francs Grundkapital), die durch Übereinkünfte mit der Regierung am 15. Dezember 1849 auf ihr eigenes Recht zur Banknotenausgabe ab 1850 verzichtete. Die 1822 gegründete „Société générale pour favoriser l’industrie nationale“ (50 Millionen Gulden Grundkapital) leistete den gleichen Verzicht in einem Abkommen mit der Regierung am 18. Dezember 1849. Die Einlösung der noch im Umlauf befindlichen Noten der „Banque de Belgique“ erfolgte durch diese selbst, für die „Société générale“ durch das neue Bankinstitut, die „Banque nationale“.
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(?)
ed alcuni privati.

Durch Gesetz vom 5 Mai 1850  Bei Rota, S. 333: la Banque Nationale, fu a questa concesso
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concesso
il privilegio esclusivo della emissione dei biglietti (333)

Die älteren Emissionsbanken (vor 1850) hatten 2 mal Regierungseinmischung anzurufen um sie vor Ruin zu retten. 1838 verlangt Banca del Belgio Anleihen von government f. 4 milioni fcs; 1848 verlangt Société générale , in Gefahr, u. government decretirt Zwangskurs, der dauert bis 1851. Aber Pech dieser banks keineswegs von zu grosser Notenausgabe. Die Nationalbank hat jetzt Circulation über 300 milioni di lire; die Circulation der belgischen Banken vor 1848 überstieg nie 22 Millionen. 1st Febr. 1848 waren in Circulation Noten für 20,847,000 fcs u. v. diesen gehörten 16,147,000 der Société générale; 3 milioni der Banca del Belgio, eine million der Banca di Fiandra, 200,000 fcs der banque de Liège. Die übrigen 500 000f ausgegeben v. Privatpersonen. (334) Ihr Pech daher, dass sie nahmen Deposits remboursable a vista o con preavviso di pochi giorni u. ausgaben biglietti, wandten ihre Capitale an in prestiti alla proprietà fondiaria; andre warfen sich auf  riskante
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riskirte
Unternehmungen,   Im Sinne von: gleichzeitig
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während
Arten v. Crédit Mobilier. Die Banca del Belgio, kam ihrer Wichtigkeit nach second after Société générale [,] kannte nie sconto u. seit ihrem origin impiegò i suoi fondi in accomandare società industriali, che si erano costituite con troppo piccolo capitale. (335)

Die Banca Nazionale  Bemerkung von Marx. Bei Rota, S. 335/336: una Banca modello
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muster glaubt sie brave P. Rota⦘
: Circulation: 1851 Milioni fcs 50, 1857106 Mil. 1865 – 125 Mil. 1868156 Mil., 1 31 Dec. 1873412 Milionen fcs (v. diesen 412 gehn ab 92 milioni in biglietti, befindlich in Casse der Bank.) Die Nationalbank hat nur eine einzige Succursale, nämlich zu Antwerpen; dagegen existirt ein Netz v. Discountbanks, über das Land verbreitet, nämlich nicht minder als 36 Comptoirs d’Escompte, die sich stützen auf die Banca Nazionale. (337)

Diese comptoirs nicht direct gestiftet durch die Bank; sind Werk kleiner società, die der banque eine Caution stellen u. Wechsel discontiren im Namen der Bank selbst; sie escomptiren nur die effecte, welche die in den Statuten der Bank vorgeschriebnen Bedingungen erfüllen, können aber auch annehmen Wechsel a due firme e girarle alla Banca aggiungendovi la propria. Sie sind selbst verantwortlich der Bank für alle discontirten effecte u. haben hence Caution zu leisten. Sie participiren an den prodotti des escompte zu 1/4, wenn er inferior zu 4%; zu 1/8, wenn er über 4%, aber unter 6%. (337) Vermittelst dieser Comptoirs macht die Banque ihr Hauptgeschäft.

1873 (nach Rapport gelesen vom gouverneur der banque an assemblée générale der Actionaire vom 23 Févr. 1874) discontirte die Banque Wechsel für fcs: 1,952,043,671 u. zwar die discontirten Papiere wie folgt:

Discontirt von Banque selbst zu Brüxelles f. 495,608,179
Succursal v. Anversa 442,104,392
Von den Comptoirs 1,014,331,100
Zusammen f. 1,952,043,671 |
23

Also, wie der gouverneur der banque bemerkte, gingen in den Discont ein:

die comptoirs für 51.04%
la sede di Bruxelles 25.70
Succursale v. Antwerp 23.26.

Das der Banque 1850 ertheilte Privileg fällig 4 Mai 1875; neues Gesetz v. 1872 verlängerte es bis 31 Dec. 1902. Durch dasselbe Gesetz Capital der Bank v. 25 Milioni erhöht auf 50 (am 31 Dec. 1873 waren gezahlt 42 milioni, capital completirt mit 1 Mars 1874). (p. 338)

31 Dec. 1873 Status der Banca del Belgio
Circulation: fr. 412,810,000; Portefeuille f. 258,451,000
Deposits 61,822,000; Metal Reserve: 105,490,000

Es existirt noch immer die Société générale pour favoriser l’industrie nationale en Belgique, gestiftet 1822, eines der ältesten istituti di Credito Mobiliare, diente als Modell dem berühmten Crédit Mobilier von Paris. Beschäftigte sich Anfangs nur mit Negotiation u. Unterschreibung v. public loans; dann, nach perdite gravissime, warf sich auf auf industrielle u. commercielle Entreprisen; gut verwaltet.

Das Operationscapital dieses Instituts besteht aus:
Capitale sociale fcs 32,800,000
Riserva 43,530,000
Emission v. Obligationen 34,000,000
Deposits che le sono affidati dalle Casse di resparmio risparmio 13,000,000
Depositi in conto corrente 35,000,000
Total fr. 158,330,000

Das capitale sociale u. die riserva formata cogli utili degli anni passati representirt durch verschiedne Titel; un titolo d’azione der nur Recht gibt auf Zins v. 5%, u. ein titolo, detto part de reserve der Recht giebt agli utili über 5% hinaus. Die quote di riserva sind 31,000, wie die azioni, u. negotiiren sich mit od. getrennt von den Actien. 1873 hatten die Actien un interesse di Lire: 52.91 u. die quote di riserva eine Dividende von L. 194. Ende Febr. 1874 die Actien an Brüssler Börse werth L. 1190, u. die quote di riserva L. 3870 (Sieh Rapport der Direction etc vom 24 Feb. 1874 in „Moniteur des Intérêts Matériels“ Bruxelles)

2) Deutschland.

Monopol u. Privileg; das neue Deutschland erbte vom alten 30 EmissionsBanken, alle mehr od. weniger privilegirt.

Darunter die wichtigsten:

Preussische Bank , gestiftet v. Friedrich II., 1765; auch nach Napoleon’s Sturz spielte [sie] keine grosse Rolle; 1846 daher zu ihrer Stütze appellirt um capitali v. attività privata; als kgl. Bank liquidirte sie; gebildet  #e24 gebildet bis Privatbank°] Die Neugestaltung der Bank in ein gemischtes Institut mit staatlicher Verwaltung und privatem Kapital nebst einem Kapitalanteil des Staates und mit dem auch vorher prinzipiell als nie erloschen betrachteten Recht der Notenausgabe erfolgte durch die Kabinettsordre vom 11. April 1846 und die Bankordnung vom 5. Oktober 1846.
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aus ihren residui attivi fonds v. 1,260,000 Thaler, vermehrt im Jahr 1856 auf 1,809,000 Th.; dies repräsentirte das Staatskapital in der neuen Bank; wurde nun amphib, halb Staats- halb Privatbank; andres Capital v. 10 Mil. durch private capitalists eingeschossen; so das Gesammtcapital = 11,809,000 Th.; erhielt Emissionsprivileg; nach ursprünglichem Staatut Maximum der Notenemission 21 Millionen Thaler; 1856 auf Andringen der Bank diese limit aufgehoben; kann unbegrenzte Notenmasse ausgeben, muss aber gedeckt sein zu 1/3 da denaro od. bars in Silber u. zu 2 andern Drittel durch gute Wechsel. Ausserdem besitzt die Bank das Privileg, dass Vormünder die Gelder ihrer Pupils  #e* Pupils°] Möglicherweise gemeint: Vormünder in Finanzfragen. – „Pupillengelder“ waren Darlehen, von deren Sicherstellung durch sichere Unterpfandsrechte an wertvollen Grundstücken jemand abhängig gemacht werden sollte. Pupillarische Sicherheiten sind ganz sichere, für alle Fälle Deckung gewährende Hypotheken (Vormundschaft).
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u. Verwalter di opere pie die ihrer Corporations dort deponiren müssen.|

24

Preussische Bank (continuation) Geschäftserweiterung seit 1857; hence neuer Einschuss v. 5 Mill. Th., Seitens der Privatcapitalisten; in Folge der Siege v. 1866   #e* Siege v.1866°] Nach den Sieg Preußens im Krieg gegen Österreich 1866 schuf Otto von Bismarck mit dem Norddeutschen Bund einen Bundesstaat, in dem sich die auf preußischer Seite am Krieg beteiligten 17 Staaten unter der Führung Preußens (erweitert um Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt am Main) zusammenschlossen.
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errichtet sie ihre Succursalen in ganz Norddeutschland; wieder weiterer Einschuss v. 5 Mill. Th. Capital durch Private, u. Staatskapital erhöht auf 2 Mill. Th.; so Gesammtcapital = 22 Mill. Th. (wovon 2 dem Staat, 20 den Privatcapitalisten gehörig); zählt 130 Succursalen; Regierung wählt Hauptdirector u. die Glieder des Directorenraths. Die Actionäre wählen eine Deputation; wenn diese Zank mit den Directoren [hat] – entscheidet der v. der Regierung ernannte Hauptdirector. Von den Profiten erst abgezogen Summe, hinreichend zu zahlen Dividende v. 41/2 % al capitale dei privati u. 31/2% aufs Regierungscapital; Rest getheilt in 2 gleiche Theile zwischen Regierung u. Capitalisten.

 Bei Rota, S. 342: L’emissione
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Die Circulation
der pr. Bank hat sich verdoppelt in den letzten Jahren:

31 Dec. 1864; ditto 1865; ditto 1866; Ditto 1867; ditto 1868; ditto 1871; ditto 1873

Th. 113,800,000;

125,200,000;

125,400,000;

139,000,000;

147,100,000;

212,000,000;

280,000,000.

Diese Bank hatte so 2/3 der circolazione fiduciaria des deutschen Reichs.

Ihre Lage am 31 Jan. 1874:
Activum: Kasse: Th. 236 Millionen. Portefeuille 151 Mill. Loans 26 Mill. Th.
Passivum: Banknoten: 284 Mill. Deposits: 31 Mill. Current account: 71 Mill.

Ausserdem in den alten preussischen stati 8 Provinzialbanken; schlechte Geschäfte, gedrückt durch die Concurrenz der pr. Bank u. lästige Reglementation v. oben; jede hat Capital v. 1 Mill. Thaler, dürfen’s nicht vermehren; ausserdem müssen ihre Banknoten durch 1/3 in Metallreserve gedeckt sein; wenig Deposits, weil ihnen gesetzlich verboten Zins darauf zu zahlen. Eine v. diesen Banken sitzt in Berlin ( Berliner Cassen Verein ), die andren in Stettin, Breslau, Magdeburg, Königsberg, Posen, Dantzig, Görlitz, Köln.

Bayerische Hypotheken- u. Wechselbank , gestiftet  Hier scheint Rota eine irrtümliche Information zur Verfügung gestanden zu haben. – Laut Handwörterbuch der Staatswissenschaften, hrsg. von Dr. J. Conrad u. a., 2. Bd., 2. Aufl. Jena 1899, S. 193, wurde die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank in München durch König Ludwig I. 1834 gegründet. Das Jahr 1870 brachte das deutsche Notenbankwesen unter die Aufgaben der Reichsgesetzgebung. Nur Bayern beließ es bei seiner bisherigen Notenbank, der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank (siehe ebenda, S. 194/195).
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1780
; zugleich Discontbank u. Institut für Bodencredit, hat ausserdem Notenemissionsprivileg; diese Emission klein; darf nicht überschreiten 3/5 ihres Capitals, u. [es] machen ihren Noten in Baiern starke Conkurrenz die der Frankfurter Bank (Sie, die bairische Bank, hat Filialen in Augsburg, Lindau u. Kempten.) Sie hat bedeutendere Circulation in Cartelle fondiarie; ihr Hauptgeschäft, indeed, Anleihn auf Hypothek. Nach Bilanz vom 31 Dec. 1870 hatte sie Capital (eingezahltes) v. 20 Mill. fl. (der süddeutsche florin = 2.12 fcs); Emission v. Banknoten f. 12 Mill. fl., v. Hypothekenscheinen f. 43 Mill. fl. Damals in ihrem Activum nur wenige Millionen discontirter Wechsel; dahingegen f. 63,800,000 fl. auf Hypothekaranleihn.

Frankfurter Bank ; gestiftet 1854; bis zu dahin fand Ausgleichung der Bilanzen hier noch statt jeden Vormittag durch facchini carichi di sacchi di monete d’argento; jezt zahlen die commercants durch mandate auf die Bank u. saldiren Differenz mit Banknoten. Ihre Noten [haben] guten Kurs in ganz Süddeutschland. Ende 1871 ihr Capital 10 Mill. fl., Banknotenemission: 26 Mill. fl.

Ausserdem in Deutschland 19 kleine Banken: darunter Sächsische Bank (Dresden), Capital v. 3 Mill. Thaler, Emission v. 6 Mill.; badische Bank , zu Mannheim, hatte am 31 Juli 1871 eingezahlt Capital v. 4,200,000 fl., Circulation v. 4,600,000; Leipziger Bank , Capital v. 2,400,000 Th., Circulation v. 2,700,000.

So in Deutschland 30 Emissionsbanken mit Gesammtcirculation v. about 350 mill. Thaler. Ausser der preuss. Bank, der von Baiern, Leipzig u. Baden diese banks alle gestiftet während des Bankfiebers – v. 1850 bis 1857. Erhielten Emissionsprivileg von den kleinen Staaten, worin sie gegründet; da hier nicht Spielraum genug f. ihre Noten, invasero damit Preussen u. die andren Nachbarstaaten. 1858 verschloss Preussen ihnen, zu grossem Schaden derselben, seine Grenzen. Auf Handelstag (zu Leipzig, Mai 1872) votirte Tagesordnung, worin er sich erklärt für Reichsbank. Das Reichsgesetz v. 27 März, 1870 bestimmte vorläufig, dass bis zur definitiven u. allgemeinen Reglung des Bankwesens „ein Reichsgesetz nöthig ist zur Stiftung einer neuen Emissionsbank u. damit irgend eine der actualiter existirenden Banken ihre eigne Circulation vermehren könne“.

Ausserdem in Deutschland Papiergeld, v. der Regierung ausgegeben; 1860 1806 gab Preussen zuerst  Bei Rota, S. 347: biglietti detti Buoni del tesoro
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Kassenscheine
aus u. zwar damals mit Zwangskurs, hatte 1812 noch kaum Summe v. 8 Mill. Th. erreicht; trotzdem depreciirt; 18 Juli 1813 galten sie nur 24% ihres Nominalwerths; Ende 1814 wieder 90%, 1816 al pari. Nach dem [Krieg] jedoch, obgleich Regierung fortfuhr |25 Kassenscheine bis zu 1 Th. herab auszugeben, kein Zwangskurs; nur muss gewisse Quote der Steuer darin gezahlt werden. So Geldpapier der andren deutschen Stäätlein in Hülle u. Fülle. Nach Gesetz 16 Juli 1870 (vom Nordbund  #e* Nordbund°] Norddeutscher Bund (1866–1871)
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) darf keine der lokalen Regierungen neues Papiergeld ausgeben ohne Erlaubniss der Bundesregirung. Berechnet dass 284 mill. Thaler Papiergeld actuell in Deutschland, wovon emittirt: 229 Mil. durch Preussen, 18 v. Sachsen, 7 von Baiern.

3) Oestreich:

Eins der ersten u. – aushaltigsten u. treusten – Vaterländer des „Zwangskurses“

Mit der Wiener Bank  Rota sprach bereits auf den Seiten 173–176 seiner „Storia delle banche“ über die Wiener Stadtbank. Marx exzerpierte daraus nur den Titel eines Buchs.
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(sieh oben)
Zwangskurs f. ihre Noten; aber sie lebte nicht lang, u. ihre Noten gingen nie viel in Circulation;

1750 das wahre Datum (ernsthafte) des Zwangskurses; government setzte seine verzinslichen Obligationen in Umlauf u. verordnete dass sie in Zahlungen als Geld anzunehmen. Dieser ersten Emission folgte:

1762 zweite Emission, aber von Zinslosen Noten, hiessenBankozettel; wieder Emission 1771 u. mehr u. mehr of this good thing in den folgenden Jahren. 1796: die Circulation fl. 46,800,000, 1800 fl. 200 Mill.; 1806 fl. 449 Mill. Progressive Depreciation der Noten; 1810 nöthig 500 Papierflorin f. 100 in gold; alles ruinirt, was v. fixe income lebte; Beamte kaum vor Hunger gedeckt; als Juli 1810 Graf Wallis die östreich. Finanzen übernahm – man fürchtete v. ihm Proclamation des Staatsbankerotts – ging Disagio auf 800% u. schliesslich 1 December 1810 auf 1095%. Finanzpatent vom 20 Feb. 1811 (gefertigt durch selben Finanzminister Wallis): ging versiegelt zu den Provinzialmagistraten mit Ordre das Siegel zu erbrechen u. es zu veröffentlichen am 15 März, 5 Uhr Morgens; proclamirte Staatsfallit; i. e. reducirt die Noten in circulation auf 1/5 ihres Nominalwerths u. verordnete ihre ihren Austausch gegen Amortisationsbons, genannt: „Einlösungsscheine“ in besagter Proportion v. 5 : 1. Bankozettel in Circulation betrugen: 1,060,798,000 fl., wofür so zu substituiren fl. 212,159,000 u. das government versprach dass ausser diesen keine weiteren Bons emittirt werden sollten. Im Juni 1811 (da Patent v. Wallis letzten Credit an Regierung entzogen) waren 1690 fl. in Bancozettel od. 338 in den neuen „Einlösungsscheinen“ nöthig f. 100 fl. in Silber. Die Regierung – die sich verpflichtet nicht mehr als die 212 etc Mill. „Einlösungsscheine“ auszugeben, gab dahingegen aus neues Papierche unter Namen: „Anticipationsscheine“; u. zwar für 426 Mill. fl.; dies gab Anfang 1816 ein Total v. 638 Mil. (zusammen mit den „Einlösungsscheinen“) fl. in Papiergeld. Um sich einigermassen aus dem Dreck zu helfen, gestiftet 1816:

Banca Austriaca ; von Anfang an eine Privatgesellschaft errichtet von der Regierung per redimere il debito risultante aus dem Regierungspapiergeld mit Zwangskurs. Emission v. 50,000 Actien von je 2,200 fl., wovon 2000 zahlbar in Papiergeld, 200 in Metallgeld. So durch diese Actienemission operirt withdrawal v. Papiergeld zu Belauf v. 100 Mill. fl. u. selbiges reducirt auf 538 Mill. Die Bank hatte die 100 Mill. fl. zu consigniren dem government, welches dagegen gab der Bank Obligations, bringend Zins zu 21/2%. Die   #e26 Die bis wurde.°] Bei Rota, S. 351: La Banca dovea dare una obbligazione di 100 florini portante l’interesse dell’1% in moneta e 40 florini in suoi biglietti pagabili a vista in moneta metallica per ogni 140 florini in carta-moneta che le venissero dai privati presentati.
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Bank hatte zu geben eine Obligation v. 100 fl. bringend Zins v. 1% in moneta metallica f. je 140 fl. in Papiergeld, das ihr von Privaten präsentirt wurde. Die Regierung sollte geben die fonds für diese operation; gehofft dass 50 Mill. fl. in Silber hinreichen würden; aber Plan fiel vor der Unmöglichkeit die Noten der Bank in Circulation zu halten. Die welche v. der Bank Noten erhielten, presentirten sie sofort al cambio; daher nöthig die Operation zu suspendiren. Unterdess, vermittelst der emissione di prestiti, zog das government aus Circulation 181 Mill. fl. in Papiergeld.

1817 der Administration [der] Bank neue Form gegeben; Zahl ihrer Actien verdoppelt; deren Preis fixirt auf 1000 fl. in Papier und 100 in Geld; Bank erhielt Privilegium der Notenemission. So fanden die Actien Käufer u. Bank konnte weitergehn in Amortisation des Papiergelds, die ihr vom Government übertragen.|

26

1817 noch in Circulation 449 Mill. fl. in Papiergeld; 1827 nur noch 99 Mill., 1841 nur 10 Mill. Dies alles vermittelst der – durch instrumentality der Bank – v. Regierung bewirkten Conversion des Papiergelds in Staatschuldscheine. Regierungsschuld so gewachsen, aber publicum befreit von der Papierpest.

Die österreich. Nationalbank genoss öffentliches Vertrauen; gute Geschäfte; sich darauf verlassend, begann sie 1830 ihre Anleihen an Regierung auszudehnen; causa di sua rovina. Ging all right bis 1848.

5 März 1848 folgende Lage der Bank:
Noten in Circulation; Metallreserve fl. Mill.; Portefeuille. fl. millions. loans auf pegno fl. millions Debito del Stato
fl. (Millions): 214; 65; 41; 12; 126,000,000 fl.

Sturm auf Bank f. Einwechslung der Noten; Metallreserve erschöpft in wenigen Tagen; Bank vor Fallit; Regierung decretirt Zwangskurs, fortdauernd bis [zum] heutigen Tag.

Zu den Banknoten kam dann noch zu Regierungs Papiergeld; ein Gesetz vom 5 Mai, 1866 verordnet Ausgabe v. Regierungspapiergeld zum Belauf v. 1 fl. u. 5 fl., u. zum Gesammtbetrag v. 150 Mill. fl.; andres Gesetz vom 25 Mai, 1866 erlaubt Ausgabe v. Münzscheinen von 10 Kreuzer; das Kupfergeld hatte durch sein Verschwinden diese letztere Massregel ernöthigt. (vordem zerriss man die Banknoten v. 1 fl. in 2 od. 4 Theile, accepted in Zahlung als 1/2 resp. 1/4 fl.[)] So oft die Anstrengungen v. Regierung u. Bank es zu ermöglichen schienen endlich Baarzahlung wieder aufzunehmen, at least den Zwangskurs aufzuheben, sopravvennero guerre, die der Regierung die Bankhilfe nöthig machten u. dieser selbst la difesa del corso forzoso. Goldagio auf die Noten der Bank manchmal hoch; es war: 13 August 1849: 27%; 26 Nov. 1850: 52%; 6 Juni 1859: 44%; 30 Januar 1861: 52%; 10 Juni 1866: 45%; dreht sich seit einigen Jahren um 10%.

1863 neues Gesetz über Verhältniss zwischen Bank u. Regierung; Schuld des Staats an Bank betrug 221 Mill. fl; wurde fixirt, dass davon 80 Mill. fl. blieben als debito inesigibile u. zinslos bis 1876, Epoche wo fällig das Privileg der Bank; der andre Theil der Schuld sollte v. Regierung in kurzer Zeit gelöscht werden; u. die Regierungsschuld an Bank jezt in der That reducirt auf 80 Mill. fl. Mit Bezug auf Notenemission wurde fast copirt das engl. Gesetz v. 1844; für jede emittirte Note über 200 Mill. fl. hinaus soll Bank metallischen Gegenwerth im Keller haben. Bei der letzten östreichischen Crise – wie in England – Suspension dieses Gesetz; der Bank erlaubt über 200 Mill. fl. Noten (ohne Metallhinterhalt) auszugeben. Dann Gesetz, welches der Regierung erlaubt loan v. 80 Mill. fl. in Metallgeld aufzunehmen; solle ihr dienen der Bank die 80 Mill. zu zahlen u. so den Zwangskurs aufzuheben.

Situation der Banca Austriaca ⦗die allein im östreich. Reich privileg der Notenemission; Ungarn bisher vergebens eine f. sich verlangt⦘
Anfang Feb. 1874:
Metallreserve Discounts u. loans Notes in Circulation
f. 144 Mill. fl. 200 Mill. 323 Mill. fl.

Östreich ist das klassische Land der Institute f. Crédit Mobilier.

Anfang 1872 in diesem Empire Austriaco schon 30 Crédit Mobilierinstitute; darauf constituirten sich noch andre; das bedeutendste: K. K. private Oesterreichische Creditanstalt für Handel und Gewerbe, Imitation des Crédit Mobilier v. Paris, u. wurde gegründet 1864; hat Capital v. 40 Mill. fl. mit Filialen in Pest, Prag, Brünn, Troppau, Lemberg u. Triest.

In 2ter Linie kommen:

  • „Anglo-östereichische Bank[“] (Capital v. 14 Mill. fl.);
  • Oesterreichische Allgemeine Bank (Capital v. 12 mill. fl. etc)

Ausser diesen Credits mobiliers hat Oesterreich noch einige, aber unbedeutende, Deposit- u. Disconto-Banken.|

27

4) Holland.

Alte Amsterdam Bank gegründet 1609, caput 1796 mit französischer Invasion. Nach Sturz des Napoleon gründete 1814 die kgl. Regierung Banque des Pays Bas (der Niederlande); mit exclusivem Monopol f. Notenausgabe; Dies privileg 1833 1863 verlängert bis 1888.  Bei Rota, S. 355: capitale primitivo. – Gemeint: Ursprüngliches, Anfangskapital.
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Primitives Capital
der Bank = 5 mill. fl.; 1864 vermehrt auf 16 mill., wozu hinzugefügt 3,344,000 fl. Reservefonds. Hat grosse Circulation. Aus Bilanz vom 31 December 1871: Notenemission v. 150 mill. fl. (= 333 milioni di lire) ⦗1 fl. olandese = lire 2.0999⦘ Giebt average v. 77 lires per Kopf. 1864, als die Regierung dem Verlangen der Bank ihr Kapital vergrössern zu dürfen nachgab, verpflichtete sie selbe dagegen zur Errichtung v. Succursali; deren nun in Holland 14.

5) Russland:

Einziges Land in Europa, wo Regierungsbank im buchstäblichen Sinn des Worts noch existirt.

Diese Banca di Russia gestiftet 1860, mit selbem Zweck wie Anfang des Jhdts die Oestreich. Bank , nämlich einige Ordnung in die lausige Papiergeldcirculation zu bringen, u. ihren Betrag zu verringern gradually. Aber während die östreichische Bank: Privatbank, war die russische Regierungsbank; das Capital der Bank v. 15 Mill. roubles gegeben von Regierung; Verwalter der Bank eigentliche Regierungsbeamte; daher gings auch noch fauler mit ihr als mit der östreichischen Bank.

Wachsendes Quantum des russ. Papermoney in circulation.
Rubli 1851. 1857 1859 1860 1867 1872
302,700,000 689,300,000 644,600,000 679,900,000 709,000,000 880,000,000.

Das Portefeuille der Bank hat importanza minima, weil alle ihre FinanzKräfte absorbirt in Anleihen an Staat, nämlich 1,164,000,000 Rubel (im Jahr 1872 beträgt: 4,650,000,000 di lire nostre). Ist nur un istrumento fiscale. Ihre situation Anfang 1872 ⦗wonach Circulation zu cash: 5.34 : 1; u. Circulation der Noten: 46.96 lire per abitante⦘ war:

Activum: Metallreserve: 165 Mill. Rubli;
Portefeuille: 24 Mill.
Public funds, Industrial  Bei Rota, S. 357: Azioni
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Actions
and Obligations:
22 Mill.;
Loan an State: 1,164 Mill.
Passivum: Eingezahlt Capital 23 Mill. R.
Noten in Umlauf 880 Mill.
Deposits u. Current accounts 400 Mill.

Ausser dieser Staatsbank hat Russland 35 Privatbanken u. 253 Communalbanken.

Russ. Communalbanken (253 in Zahl): Depositbanken, gestiftet u. administrirt v. den Communalbehörden; die Depositairs u. andren Creditoren dieser banks sind garantirt durch das Capital welches die Gemeinde der Bank assignirt hat, u. durch die Solidarhaft aller Einwohner der Commune; (wie im 17t Jhdt die Commune v. Siena obbligava pei debiti del Monte gli averi e le persone di tutti i suoi creditori cittadini).

Erste bank derart errichtet 1788 in Wologda; der grösste Theil der jetzt existirenden datirt nach 1863. Diese Banks empfangen Geld auf Deposit u. verwenden es in Discount, Vorschüssen auf public effects, Waaren, oggetti preziosi, case e poderi. Die Profite generally bestimmt f. opere di religione od. beneficenza; die Profite der Bank v. Borowsk, in gvt. Kalonga, angewandt um alle Jahre v. einem benachbarten Convent das Bild di una Madonna miracolosa kommen zu lassen. 1870 publicirten 185 dieser banques ihre compte rendus. Hatten empfangen während des Jahrs in deposit 28 Mill. R. u. davon rimborsati 14; hatten davon angewandt f. Discont 74 Mil., f. Anticipazione auf public funds 14 mil. Profite = 2,166,884r. Davon wurden 1,060,276r. zu Capitalvermehrung bestimmt, |28 280,802 f. Reservefonds, 429,856 f. opere di beneficenza, u. 395,950 f. öffentliche Arbeiten.

System einziger privilegirter Bank existirt in Portugal, Spanien, Norwegen, Griechenland, Türk. Empire, Donaufürstenthümer, Denmark, Brasilien etc[.] In den Anglo-Norman islands  Bei Rota, S. 359: l’assoluta libertà di emissione
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Bankfreiheit
.

XII Capitolo. Lo stato attuale del credito in Italia.

 Bemerkung von Marx. Marx exzerpiert zunächst über die im Mai 1866 beginnende Episode des Corso forzato, ehe er S. 29 an den Anfang des Kapitels zurückspringt und in einem Absatz Auszüge über die Entstehung der Banca Nazionale nel Regno d’Italia anfertigt.
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(später wieder dies chapter anzusehn)

Im 17t Jhdt die öffentlichen Banken v. Italien noch Modell für Holland, Deutschland, Oestreich; Im 18t u. Anfang 19 Jh. that Italien nichts en fait de banques.

Relazione della Commissione d’Inchiesta sul corso forzoso. Firenze Tip. Botta. 1868.

Cours forcé creato 1° Mai, 1866. (den Banknoten) erst der Banca Nazionale ; sehr bald darauf den Noten der andern Banken gegeben il corso legale. (weniger als cours forcé) Nur der Banca Nazionale limit gesetzt bei Notenausgabe u. auch dies noch zu spät.

Banknoten in Circulation.
December 1865 December 1873
Banca Nazionale nel Regno d’Italia L. (lire) 105,255,813 L. 347,080,803*
Banca Nazionale Toscana 22,341,000 60,040,439
Toscana di Credito 431,677 15,000,000
Banco di Napoli 108,776,570 195,386,946
〃 di Sicilia 28,113,521 59,360,946
Totale 264,918,681 676,869,314 676,869,134
* In der Summe f. Banca Nazionale sub Dec. 1873 nicht einbegriffen die Sum of circulation for State, noch die Noten administrirt v. ihr andern Circulationsinstituten.

Andrerseits Die bei Zwangskurs »nöthige« Beschränkung des Papiergelds, obgleich nur eingeführt f. die Banca nazionale d’Italia, that doch, weil so flexibility of currency beeinträchtigt, Schaden: Fast jedes Jahr im Juni, wo Handel u. Industrie haben grösseres Bedürfniss f. Capital, daher grössere Nachfrage nach Disconts u. loans, gabs wahre Geldcrise. Die Nationalbank konnte nicht, sobald ihr limit erreicht; restringirte daher ihre discounts grade im Moment wo am nöthigsten. Die Depositbanken konnten in quell’epoca ihren Credit nicht erweitern, weil sie vorzusehn hatten alle domande di rimborso dei depositi u. weil die National Bank ihr Portefeuill nicht konnte riscontare; so Crise, die stets die Geschäfte sehr beeinträchtigte. (372, 73)

Das Agio v. Gold gegen Papier folgt dem cours forcé wie Schatten dem Körper. Wirken auf das Agio u. Wechsel darin (Steigen u. Fallen): 1) Wachsende od. abnehmende Papiermasse; 2) Politische Ereignisse; 3) accidentelle Ursachen, besonders herrührend v. auswärtigem Handel. (373)

Erstes Staatslehn von Bank (1866) klein: kaum 250 Mil. lire; ausserdem gab Staat seine Papiere nicht plötzlich aus; monatlicher Durchschnitt der Circulation 119 Mil. in April, nicht mehr als 186 in Mai; So Agio in Mai – trotz Kriegsgefahr – 8.65% (Maximalpunkt) u. monatl. Durchschnitt 6.33%. Monat Juni Durchschnitt der Zwangscirculation 288 Mil., agio stieg bis 25.50% u. monatlicher Durchschnitt 14.86%. Nach  Zu Wien vom 3. Oktober 1866.
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Frieden
Abnahme des Agio. Im August (1866) Monatl. Durchschnitt 8.01%; das Agio war: September 4.94, October, Nov., Dec. about 5.60%.

1867: In den ersten Monaten von 5–7%; October schloss Rattazzi neues Anleihn bei Bank v. 100 mil. u. der monatl. Durchschnitt v. October 9.40, Agio stieg in den folgenden Monaten, so dass Monatsdurchschnitte v. November u. December 1867 und

Jan. 1868 resp. 10.68%, 11.95% u. 14.61%. Unterdess – unabhängig v. dem Einfluss des |29 neuen Anleihns – hatte auch die Bank ihre eigne Circulation vermehrt. So während

im Jan. 1867 die Zwangscirculation kaum 460 mil., in December 608 680 – Differenz v. mehr als 220 Mil., wovon nur 100 Mil. dem government geliehn; die Zwangscirculation erreichte Juni 1868 – 794 Mil. Parlament ernannte Commission; entsprechend deren Vorschlag durch Gesetz vom 3 Sept. (1868) festgesetzt, dass die Bank vom 3 März 1869 ihre Circulation auf 750 Mil. herabzusetzen [hat], ihr verboten diese Grenze zu überschreiten. Agio fiel im Mass wie Bank ihre Noten contrahirte bis auf 750 Mil. Monatl. Durchschnitt f. März 1869: 3.90%, der Jahresdurchschnitt v. 1869 kaum 3.94%.

1870. Der Durchschnitt der ersten Monate kaum über 3.11%, Durchschnitt des Juni: 2.24%, Minimalpunkt, worauf das Agio auf Gold fiel.

Aber nun deutsch französ. Krieg u. die Finanzpolitik des Sella ; der erste machte Agio steigen, die zweite befestigte u. trieb es noch höher in den folgenden Jahren. Er operirte nach seinem Dictum: „Invece di pagare il 7 o l’8%  Zusatz von Marx.
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⦗nämlich für Staatsanleihn in der gewöhnlichen Weise⦘
di interesse pago 50 centesimi per ogni 100 lire quale provvigione alla Banca e guadagno il 61/2%, il 71/2%.“ Aber das steigende Agio vertheuerte dem Staat theurer seine Zahlungen ins Ausland, ferner stiegen damit Preise di tutte cose; hence die Gehälter u. Sold f. Militär u. Beamten unzureichend geworden, mussten erhöht werden. Sella fand Zwangscirculation 750 mil. lire u. Agio 2.24% (Juni 1870).

Durch Gesetz vom 11 August 1870, vom 28 August, vom 16 Juni 1871 hob er das limit auf 800 mil., dann auf 1850 850 , dann auf 1000 Mil. u. durch letztes Gesetz vom 19 April 1872 liess er votiren neue Emission v. 300 Mil. Papier che deve aver luogo in un quinquennio ⦗Von diesen 300 mil. waren 140 bereits in Circulation gesetzt⦘, so, als er Finanzministerium verliess, Papiergeld mit Zwangskurs betrug 1100 Mil. u. Agio drehte sich um 15%. Das Agio steigert nicht nur Consumtionsmittel, sondern tutte altre cose e valori, also auch titoli di credito, cartelle di rendita, azioni u. obbligazioni delle società commerciali. Der anhaltende fictitious rise der Credittitel stachelt la speculazione al rialzo; so lang das aumento dauert, gewinnen die ersten Speculanten, Nachahmer; commercielle Gesellschaften gestiftet nur zum Zweck Actien zu haben sulle quali speculare, hence epoche di demenza speculatrice mit crise. (373–78)

 Bemerkung von Marx. Marx exzerpierte zunächst S. 27 über die im Mai 1866 beginnende Episode des Corso forzato, ehe er hier an den Anfang des Kapitels zurückspringt und Auszüge über die Entstehung der Banca Nazionale nel Regno d’Italia anfertigt.
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An den Anfang (über die italien. Banken) gehörig
:
In Piemont hatte nur die Banca Nazionale Sarda das Recht Noten auszugeben u. fino dal 1850 hier in activity ein Gesetz, ähnlich dem vom 9 Juli 1859, das Cavour votiren liess. Nach dem ersten Artikel durfte keine Emissionsbank gestiftet werden ohne specielles Gesetz; Rivalbanken mit der Staatsbank sollten dadurch unmöglich gemacht werden. Hence 1859 u. 1860 vermehrt le sedi u. succursali der Banca Sarda in den neu mit Piemont vereinten Provinzen; der Name der Banca Sarda verwandelt in Banca Nazionale nel Regno d’Italia . Aber im Mass wie sich ausdehnten die Grenzen des neuen Reichs, stiess die Nationalbank auf Banken, die nicht zu beseitigen waren. 1860 vermochte sie zu verschlucken die Banca delle Quattro Legazioni di Bologna, in 1866 das Istituto di Credito Mercantile di Venezia; ging dahingegen nicht mit der Banca Nazionale Toscana ; Banco di Napoli ; 1864 fiel der Plan der einzigen privilegirten Bank vor Widerstand der Bank v. Toscana, ditto 1870 Banca Romana nicht geneigt ihre Individualität aufzugeben. Bis 1866 blieb faktisch Recht der Notenemission beschränkt auf Banca Nazionale Italiana; die 2 Banche Toscane; die banco di Napoli u. Banco di Sicilia. Aber – ohne vorherige Anfrage für Autorisation – begannen seit Einführung des Zwangskurs |30 andre Banken Notenemission. Mai 1866, kaum nach Dekretirung des Zwangskurses, Kleinhandel sehr embarrassirt durch Mangel an Scheidemünze; Silber verschwand aus Circulation; Bronzemünze nicht in genügender Quantität vorhanden u. auch sie hatten schliesslich Agio gegen die Papiernoten; v. letzteren waren keine ausgegeben unter Nominalbetrag v. 20 lire, u. auch diese in kleinem Umfang, während reichlich Noten f. grössere Nominalbeträge. Darauf – da gvt. u. Parlament nichts that [–] gaben die Banche Popolari Noten v. 1 lira u. v. 50 centesimi aus. Als Banca Popolare di Milano ankündigte, dass sie die grossi biglietti della Banca Nazionale austauschen werde gegen i piccoli biglietti di sua emissione, solcher Personenandrang an ihren Thoren, dass sie erklären musste, sie vertheile ihre kleinen Noten nur an ihre »soci« u. auch dies nur in somma determinata für jeden Socius. In Folge dieses Erfolgs in Mailand kleine Noten ausgegeben v. mehr als settanta Banche Popolari e non Popolari. Das neue Project, präsentirt vom Ministro Minghetti um die Papiercirculation während des Zwangskurses zu regeln u. schon approbirt v. Deputirtenkammer, concedirt nur den 6 grossen Banken u. den Banche Agrarie die Notenemission solang der cours forcé dauert.[⦘]

Minghetti (in seinem Project) vereinigt in consorzio die 6 grossen Emissionsbanken; sollen ausgeben 1 Milliarde Noten, che il consorzio consegna tosto al governo. Dies giebt der carta consorziale Zwangskurs u. zahlt mit ihr seine Schuld an Bank. Jedes dieser 6 Institute dann autorisirt seine eignen Noten zu emittiren, aber dürfen nicht übersteigen 3 × das Capital od. patrimonio jedes der Institute (reell besessen am 31 Dec. 1873) u. das 3fache der Kassenreserve, die bestehn muss aus Metallgeld od. aus biglietti consorziali a corso forzato. Diese Noten f. 3 Jahre il corso legale in den Provinzen des Regno wo es ihnen schon accordirt durch Art. 7 des Dekrets vom 1 Mai 1866 u. auch in den andren Provinzen, wo sie errichten einen Sitz od. Succurasale, die assuma l’impegno del cambio, f. die ganze Dauer des Zwangskurses. Emissionen der Banche Popolari aufzuhören vom 31 Dec. 1875 an. ⦗Zu diesem Vorschlag noch allerlei Aenderungen v. Deputirtenkammer eingeführt.

In folgender Tabelle in Rubrik über gesetzlich fixirte Circulation giebt die Maximallimit, die sie nach dem Gesetz nicht übersteigen dürfen; ferner: f. die Banchi di Sicilia u. Neaples nicht eingerechnet die »fedi di credito nominative[«] ⦗unterschieden v. den fedi di credito al portatore o intestate al cassiere maggiore, welche letzteren den Banknoten assimilirt.⦘

Noten zu Cours forcé Biglietti a corso legale
Actual Circulation „Circulation“, limitirt nach Gesetz des Minghetti Circulazione attuale Gesetzl. limitirte Circulation
Consorzio Banche 1,000,000,000
Banca Nazionale 1,177,000,000 450,000,000
Banca Romana 49,000,000 45,000,000
Banco di Napoli 149,000,000 150,000,000
di Sicilia 36,000,000 27,000,000
Banco Nazionale Toscana 60,000,000 60,000,000
Banca Toscana di Credito 15,000,000 15,000,000
Totali 1,177,000,000 1,000,000,000 309 Millionen 747 Mill. (p. 384)

 Ordnungsziffer von Marx.
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1)
Banca Nazionale: Entstand durch Fusion der beiden: Banken v. Genua (instituirt 1845) u. von Turin (instituirt 1849); Fusion bewirkt durch Dekrete vom 14 November 1849 u. 9 Juli 1850. Hiess nun als einzige privilegirte Emissionsbank: Banca Nazionale Sarda. Vater: Cavour. Er betrachtete sie als Finanz- u. Kriegsinstrument – sagte |31 darüber in Sitzung der Deputirtenkammer vom 1 Juli 1851:

„Tutti sanno di quale efficace ajuto sia stata la Banca d’Inghilterra al governo inglese, io non so se Pitt, con tutto il suo genio, avrebbe potuto mantenere la lotta contro Napoleone se non avesse avuto il sussidio della Banca. La Banca di Francia ha pur reso grandissimi servigi al suo governo; e pur troppo, a nostre spese, abbiamo imparato di quanto aiuto la Banca Austriaca sia stata al governo austriaco; non si potrebbe ottenere lo stesso sussidio dalla istituzione del credito, se invece di uno alquanto potente ve ne fosse una grande quantità di deboli.“

Die Banca Sarda vermehrte 1859 ihr Capital v. 32 auf 40 Mil. u. breitete ihre sedi u. succursali aus in der Lombardei u. nell’Emilia; umtaufte sich später in: Banca Nazionale nel Regno d’Italia , instituirte Sitze u. Succursalen in ganz Italien. Zählt nun 8 sedi, 58 Succursalen; ihr Capital vermehrt v. 40 auf 100 Mil. im Jahr 1865, auf 200 durch Gesetz vom 19 April 1872. Folgendes über ihr développement:

Capital verso Ende des Jahrs Circulation im Jahresdurchschnitt Totalsumme der Sconti im Jahr Totalsumme der Anticipazioni im Jahr
1861. L. 40 Mil. 56 Mill. Lire 303 Mill. lire 99 Mill. lire
1865. 80 Mil. 106 〃 〃 533 〃 〃 207 〃 〃
1872. 120 Mil. 335 〃 〃 1,050 〃 〃 176 〃 〃 (p. 386)

 Ordnungsziffer von Marx.
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2)
Banco di Napoli : Aeltestes Creditinstitut v. Europa. Neapel hatte wie alle italienischen Städte v. einiger commercieller Bedeutung zahlreiche Privatbanken im Mittelalter. (bis zur 2t Hälfte des 15 Jhdts berühmt die neapolitanischen Banken der Parmeni, Spannocchi, Strozzi etc.) Aber Verfall unter dem tristen spanischen government; u. religiöses Präjudiz; machten dass die Banken alle übergingen in Hände der Hebräer. Blieb daher kein Creditinstitut in der città, als Pietro di Toledo die Juden 1540 verjagte. Als Werk wohlthätiger Personen gestiftet: Monte o Banco della Pietà (1573), die der Ave Gratia Plena (1575), Santa Maria del Popolo (1589), dello Spirito Santo (1591), di Sant’Eligio (1592) di San Giacomo e Vittoria (1597), dei Poveri (1606), di San Salvatore (1640)

Bianchini sagt in: „Storia delle finanze del Regno di Napoli[“] , Palermo, 1839: „Quanto ai Banchi, uopo è conoscere che seguitò il sistema di permettersi a chiunque di stabilirne. Ma gli stranieri meglio che i nazionali se ne giovarono. Ed essendo avvenuti dei grossi fallimenti, fu assoggettato ciascun Banco alla cauzione di ducati 40,000, la quale essendosi sperimentata insufficiente per altri fallimenti avvenuti e perchè molti depositi facevansi in essi fintamente, fu prescritto a ’17 di giugno del 1553 dovere essere aumentata fino a ducati 100,000. Ciò non ostante seguitarono i fallimenti in ispezialità negli anni 1597 e 1598 … Così la fiducia pubblica essendosi vieppiù riposta nei Monti di Pietà, ne seguitò che dal 1604 in poi non si aprissero più Banchi dai negozianti, e tali Monti addivenissero col fatto Banchi di deposito che a mano a mano furono otto.“ ( Diese Seitenangaben beziehen sich auf die zitierte Schrift von Banchini.
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p. 367–68
)⦘

Diese Banchi o Monti waren mehr als andre wohlthätige Institute etc[.] Die für ihre Operationen nöthigen Kapitalien sammelten sie durch deposits u. durch die Art wie sie ordinirten diesen Theil ihrer  Bei Rota, S. 389: industria – Gemeint: Anstrengung, Geschicklichkeit, Unternehmen.
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Industrie
, gleichen sie den andern öffentlichen italienischen Banken, die damals in Italien existirten. Die Depositäre erhielten certificati nominativi pei depositi da essi fatti; diese Certificate hiessen polizze für Deposits unter 10 Dukaten, und fedi di credito, für solche über 10 Dukaten.

Die Form einer Polizza war:

Alli 8 di febbraio. 1601 – Carlo de Jupont
D. 6 corr.ti
Pa.ta f. 52.

Und die Form di una fede di credito

581 Giannandrea Carola ducati 65
765
Bono D. 65|
32

Wollte ein Depositär verfügen über Theil der Summe deponirt bei einer der Banken, so zog er auf Banco Debitore eine polizza notate fedi, war ein mandat sul Banco, ähnlich den cedule di cartulario der Banco des S. Ambrogio. Dies Beispiel einer polizza notate fedi:

»Governatori del Banco di San Jacopo, vi piacerà pagare al reverendo padre Don Tommasso Tommaso Crispo ducati 15 per altrettanti da lui e ponete a conto di cassa. – 22 gennaio. 1601.
Giovanni Alfonso Crispo
»E per me piacete pagare al reverendo padre D. Fortunato di Napoli.
Tommaso Crispo
Dal monastero di S. Severino il 7 febbraio 1601
Don Fortunato di Napoli.

Die fedi di credito u. die polizze notate fedi transferirbar v. Hand zu Hand vermittelst der girata, jeder konnte sie segnare, oltre al nome dell’individuo, al quale le dava in pagamento, il motivo del pagamento stesso; da die fedi u. die polizze pagate von den Banken custodite in ihren Archiven, so hierauf recurrirt bei Processen u. contestazioni; so die neapolitanischen Banken, Notäre der ganzen Stadt, wie schon lang vorher die von Venedig.

Die napolitanischen banken führten gesundes Leben bis 1793; hatten damals Deposits lire: 108,700,000 u. ihre beni patrimoniali hatten Werth v. lire 58,500,000; aber seit   #e40seit bis Nachfolger.°] Bei Rota, S. 391: una lunga serie di disastri e di sciagure, create dalla malvagità del re Ferdinando IV e dei suoi successori. . - Rota zitiert ebendort ausführlich aus dem Buch von Bianchini (S. 496/497) über den die Finanzen des Landes stark belastenden Lebens- und Leitungsstil Ferdinands IV. von Neapel im Jahre 1888.
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1793 grosses Pech u. sciagure, geschaffen durch Ferdinand IV u. seine Nachfolger. Durch Edict v. 1794 verloren diese Banken ihre Autonomie; wurden alle vereint in eine einzige Administration, anvertraut kgl. Beamten, vom König obligirt zu emittiren auf sein conto fedi di credito für L. 140,750,000. So Circulation überhäuft mit carte bancali, Bank konnte nicht zahlen die fedi di credito emesse, verlor bald Vertrauen publici, u. sue fedi fielen auf 18% ihres Werths. 1800 versprochen den portatori der fedi sie werden bezahlt werden mit der vendita dei beni confiscati ai rei di Stato o appartenenti alla azienda della publica pubblica istruzione. Die Versteigerungen wurden aber so dirigirt, dass nur wenige v. den Besitzern der fedi di credito dabei Gelegenheit fanden sie in Land umzusetzen.

Joseph Bonaparte , durch Gesetz vom 11 Juni 1806, trennte die Banco di San Giacomo v. den andern u. machte daraus Staatsbank, den andern gab er die libertà zurück u. erklärte mit Bezug auf die fedi di credito in Circulation, sie werden für 3 Monat in Steuerzahlung angenommen; danach, die so nicht amortisirten, werden angenommen in acquisto di beni demaniali o di rendita dello Stato.

Joachim Murat wollte die Bank v. Naples – die bis zu diesen letzten Zeiten vera Banca di deposito blieb, nach dem Bild der Banque de France ummodeln.

Rückkehr der Bourbonen, 1816, v. neuem getheilt die Bank in 2 besondre Institute, Cassa di Corte (für service du trésor) u. Cassa dei Privati. Der Bank nicht restituirt die 52 Mill., deren sie das government beraubt hatte, aber ihr v. diesem assignirt die rendite del Tavoliere di Puglia, als Garantie f. die fedi di credito in Circulation.

1818 der Cassa di Corte zugefügt eine cassa di sconto, diente nur exclusiv dem sconto di buoni del tresoro tesoro u. alle anticipazioni sopra rendita pubblica ⦗Ein Gesetz v. 1839 befahl „lo sconto di tutti quei valori, qualunque sia la loro scadenza, che pervengono dalla tesoreria generale“. (393 note)[⦘] |

33

1843 errichtete die Bank casse in Messina u. Palermo, waren quasi istituti autonomi; dann eine Succursale in Bari; so vollendet das ordinamento del Banco, wie es dauert bis zur Errichtung des Regno d’Italia.

Seit 1860 hat die Bank v. Naples ihre condizioni sehr verbessert; Activität erstreckt über neapolitanische Grenze, hat Succursalen in Toscana u. Lombardei, hat sich unabhängig gemacht v. autorità governativa; braucht nicht mehr impiegare i capitali suoi in prestiti al governo. Ihre Papiercirculation war 1860 kaum 91 Mil. lire, jetzt 190 Mil. Endlich governo hat liquidirt u. gezahlt seine alten Schulden an die Bank, u. sie nun in Besitz eines patrimonio v. 27,123,000 lire, und forte riserva v. lire 5,781,000.

Zwangskurs hat ihr nicht nur nicht geschadet, sondern genutzt; unter ihm ist sie eingedrungen in Lombardei u. Toscana, hat die erwähnte Vermehrung ihrer Circulation stattgefunden; u. erst unter seiner Herrschaft wurde sie banca di emissione u. fügte den alten forme delle sue carte bancali hinzu das biglietto al portatore; damit nicht aufgehört zu emettere le sue vecchie fedi di credito nominative.

Die Gesammtcirculation der Bank am 31 Dec 1873:
Noten (i. e. Biglietti) L. 149,172,479 
Fedi di Credito 39,046,112 
Polizze 5,450,666 
Stralcio 1,717,687 
Totale Lire 195,386,944. (p. 395)

Die Administration der Bank war noch unvollkommen gewesen vorher; schadete Mischmasch, der doppelte Character v. Wohlthätigkeitsinstitut u. Commerciellem; daher Confusion verschiedner Operationen, z. B. discount u. Anleihen auf stoffe u. nicht edle Metalle, zu grosse Leichtigkeit bei Disconto der effetti non sempre ottimi.

Gvt. der Bank jetzt regulirt durch Kgl. Decret vom 14 August 1866. Consiglio generale (höchste Behörde), besteht, für Napoli, aus sindico sindaco der Stadt, Präsident der Handelskammer, 4 Mitgliedern derselben, Präsident des Handelsgerichts, 4 membri del Consuglio provinciale, 4 Delegirten des Consiglio comunale u. 2 delegati des Collegio di disciplina u. f. die andern Sitze (Succursalen) 2 membri des Provincialraths, 2 des Consiglio comunale u. 2 andre der Handelskammer. Expedition der Geschäfte hat Conseil d’administration (Consiglio d’Amministrazione), besteht in Neaple, aus Generaldirector, ernannt v. Regierung, 2 Räthen, ebenso ernannt, u. 2 andren ernannt von Generalrath. Ausserhalb Naples besteht der Verwaltungsrath aus Director, Regierungsinspector, u. Delegirten des Generalraths. Ausserdem Censori (3 zu Naples, wovon 2 effective, 1 supplementär.) u. für die altre sedi, 2 Censori, 1 effectiv u. der andre supplementär. Der Generalrath ernennt die Censoren.

 Ordnungsziffer von Marx.
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3)
Bank v. Sicilien: Ursprung verdankt [sie] Dekret vom 7 April 1843, wodurch zu Palermo u. Messina errichtet Succursalen für die Bank v. Neapel; dann ward sie durch Decret vom 13 Aug. 1850 erklärt autonomes Institut, unter Namen: Banco Regio dei Reali dominii al di là del Faro; 1860 umgetauft in Banco di Sicilia; durch Gesetz vom 11 August 1867 erhielt sie ähnliche Institution, wie die von Neapel; sie war wie diese bis 1866 blosse Banco di deposito; ihre carte bancali genannt polizze, fedi di credito etc waren nominativ; in Disconts verwandte sie nicht die capitali raccolti |34 durch die carte bancali poste in circolazione, sondern nur ihre capitali patrimoniali. Seit 1866, unter Herrschaft der Zwangskurse, begann sie emettere biglietti al portatore, so verwandelt in Emissionsbank.

1873 hatte sie Noten (in Circulation) 36,729,839; Fedi di Credito: 20,396,308; Polizze 1,182,0003 1,182,003; Stralcio: 1,052,796. Zusammen: 59,360,946 lire.

 Ordnungsziffer von Marx.
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4)
Banca Romana: instituirt 1834 mit Privileg der Notenausgabe in ganzem Stato pontificio f. 20 Jahre zu datiren vom 4 1 Juli 1834. Während 1848 u. 1849   #e*1848 u. 1849°] Von Januar 1848 bis August 1849 fanden Volksaufstände, revolutionäre Erhebungen und bürgerliche Revolutionen in verschiedenen Staaten der Apenninenhalbinsel sowie die Besetzung Roms durch französische Truppen und die Niederwerfung der Revolution statt.
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hatte sie viel zu pumpen al governo di Roma, diese Anleihn gemacht in Noten (zusätzlichen), konnte sie nicht auslösen (in baare); hence ihr concedirt cours forcé.

Nach Rückkehr des päbstlichen gvt., die Bank umgetauft von „Banca Romana“ in Banca dello Stato Pontificio, mit exclusivem Privileg der Notenemission f. 12 Jahre , mit obbligio Succursalen zu errichten in Bologna u. Ancona. So sie resumed ihre Operations 1 Juli 1851, mit Capital v. 600,000 scudi, bald vermehrt auf 1 Million. Hat, statutengemäss, MetallMinimalreserve v. 1/3 ihrer Notencirculation; nach den Statuten ihr auch erlaubt operazioni di credito fondiario u. operazioni di credito agricolo.

1857 übereingekommen zwischen Regierung u. Bank detachement v. der Succursale v. Bologna; hier nun errichtet eine selbsständige Bank: Banca delle quattro Legazioni, 1860 absorbirt v. der Banca Nazionale Sarda. Im selben Jahr verlängert das exclusive Privilegium der Banca dello Stato pontificio bis 1873; u. dies Privileg wurde 1869 verlängert bis 1881.

Das Institut war in lausigem Verhältniss als Rom mit Italien vereint  #e* Rom mit Italien vereint°] Im September 1870.
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ward; wenig Credit, meschini affari, disorderly Administration, brauchte den cours forcé per reggersi. Sie tauscht immer noch  Zusatz von Marx.
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(1873)
nur theilweise ihre Noten aus gegen biglietti in moneta legale, weil limitirend den cambio giornaliero auf kleine Summen; durch den illegitimo illegittimo rifiuto del cambio zwingt sie die Banca Nazionale a rifiutare lo sconto delle tratte sopra Roma zum Schaden des italienischen Handelspublicums; sie giebt zu viel Noten aus. 31 Dec. 1873 war ihre Circulation 49 Mill. lire, = 9 × ihr Capital (ist = 5 Mil.) Nach ihrem neuen ⦗seit Herrschaft der Piemonteser  #e* Herrschaft der Piemonteser°] Von 1859 bis 1891 wurde ganz Italien – außer Rom und Venetien – unter der Herrschaft von Sardinien-Piemont vereinigt und am 17.3.1861 Viktor Emanuel II. zum König von Italien ausgerufen.
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⦘ Statut ihr governor ernannt v. den Actionären; die Operazioni di credito fondiario ihr untersagt. Capital der Bank fixirt auf 10 Mil. lire, in 10,000 Aktien v. [L.] 1000, wovon nur noch 5000 emittirt.

 Ordnungsziffer von Marx.
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5)
Banca Nazionale Toscana entsprang aus Union der Banken v. Florenz u. Livorno ⦗wie die Banca Nazionale Sarda aus union der Banken v. Genua u. Turin

Vor 1857 in Toscana 6 kleine Emissionsbanken, worunter vorherrschend die v. Florenz u. Livorno; daneben die v. Siena, Arezzo, Pisa, Lucca (später in succursali der Banca Nazionale Toscana verwandelt)

Bis 1816 zu Florenz kleine Emissions-bank, genannt Cassa di sconto (war Regierungsbank); verstarb 1826; folgte ihr: Banca di sconto mit Capital v. 1 Mil. lire; davon 1/4 gegeben vom governo, 3/4 raccolti durch emission v. 750 Actien à lire 1000; hatte Recht zu emittiren f. 3 Milioni di lire; viel government’s einmischung; Regierung nämlich bürgte dem Publicum f. die convertibility der Noten; auch ordinò dass sie venissero cambiati in moneta della zecca, wesswegen sie genannt: fogli di zecca; später emittirt weitere 250 Actien; so Capital der Bank gesteigert auf 1,250,000 lire. Diese Noten der Banken v. Florenz u. Livorno circulirten nur innerhalb der Stadtmauern; die andern kleinen Emissionsbanken, elend, |35 isolirt, kapitalarm, voll lokaler Eifersucht, schlossen sich lieber ab als conto corrente od. Correspondenz mit ihnen zu eröffnen.

1857 die Minister v. Leopold II benutzend, dass die Privilegien concedirt den Banken v. Florenz u. Livorno mit Ende des Jahrs fällig: decretirt Institut der Banca Nazionale Toscana ; begann ihre Operationen in den ersten Tagen Januar 1858. Capital der neuen Bank 8 Mil. lire, getheilt in Actien v. L. 1000. Davon 4000 [Actien] reservirt f. die Actionäre der Bank v. Livorno, 3750 f. die der Bank v. Florenz, u. die restirenden 250 erworben von der Regierung. Bank hatte due sediparimenti principali (1 zu Florenz, 1 zu Livorno) u. Recht für 24 milioni lire Noten auszugeben.

Durch Privatconventionen mit den EmissionsBanken v. Siena, Pisa, Lucca u. Arezzo hörten diese auf zu existiren Ende 1860, verwandelt in succursali der Banca Nazionale ; ihre Actionäre erhielten alla pari eine Anzahl Actien der Banca Nazionale proportionirt dem Kapital jeder Bank; so emesse 1410 neue Actien und Capital der Banca Nazionale gesteigert auf L. 9,410,000

Die Banka Nazionale toscana besitzt jezt Capital v. L. 20,994,000, mit Reservefonds u. massa di rispetto v. 1,236,000, Circulation v. 60 Mil. lire.

 Ordnungsziffer von Marx.
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6)
Banca Toscana di credito per le industrie ed i commerci d’Italia ; einzige Emissionsbank in Italien entstanden seit 1859. Begann 1860 mit Capital v. 2 mil. lire; u. Privileg, concessole, Noten auszugeben f. 3fache ihres capitale versato, verursachte sie ihr Capital zu vergrössern; hat jetzt capital v. 5 milioni, u. Circulation v. 15 mil.

Die Emissionsbanken noch an Spitze (Principat) der italien. Creditinstitute; aber die Depositbanken werden täglich stärker u. mächtiger; diese Depositbanken nennen sich: società di credito ordinario; durch die Deposits ergattern sie das Capital, womit sie discount, give loans, u. speculiren auf Börse; haben sich besonders entwickelt seit 1870; am 31 Dec. 1870 existirten davon kaum 31, am 31 Dec. 1873 already 143 mit nominellem Capital v. 792 milioni; viele dieser banks in fact nur errichtet zum Zweck der Agiotage u. Speculation. Da zu zahlreich, viele finden keine ernsthaften Geschäfte u. Capitale, per cui disertano dal campo del credito reale e si buttano alla speculazione di borsa. (403) Publicum, Händler u. Industrielle, gegen diese neuen Banken; sammelten nicht Capitalien f. Production; seien meist »istrumenti malefici che il capitale distraggono dagli impieghi produttivi per darlo all’aggiotaggio ed al giuoco. … Infatti quante delle nuove e anche delle vecchie Banche di deposito non sono impegnate in misteriosi affari di borsa? Quante sono quelle che nei loro impieghi non danno il primo posto alle partecipazioni ed ai riporti? E degli sconti stessi di queste Banche quanta parte serve proprio ad alimentare le industrie ed i commerci e quanta parte non serve che a coprire e a mantenere vivo un giro di accettazioni cambiarie rilasciate da istituti di credito, famosissimi giuocatori di borsa?« (404)

Fehlen in Italien Creditinstitute f. die Foreign relations; einige italienische banks nennen sich international; ma se esse hanno uno scopo corrispondente al nome, questo è |36 piuttosto la speculazione internazionale che il commercio internazionale. (404)

Ohne cambio diretto mit China, Japan, Indien, muss Italien sich immer noch bedienen der theuren Mittlerschaft v. Frankreich u. England, bis die »agenzie di alcuna nostra Banca non facciano noto e diano credito al nome italiano in quei lontani paesi[«] (405)

Banche popolari; ihre Stiftung in Italien begann 1864; ihr erster autor Luigi Luzzatti , nach deutschem Muster; unterscheiden sich nur darin: letztere bilden società in nome collettivo, dahingegen die italienischen Società anonime.

Situation in Milioni di Lire.
Eingezahltes Capital u. Reservefonds Noten in Circulation. Disponible u. nicht disponible Deposits Cartelle fondiarie Totali
Emissionsbanken 243 1554 90 1887
Banche Cred. Ordin. 409 13 263 685
Banche Popolari 39 11 63 113
Banche Agricole 8 4 7 19
Istituti di Cred. Fond. 99 99
Casse di Risparmio* 22 297 319
Totali 721 1582 720 99 3122
* Diese Casse (Situation am 31 Dec. 1869)

 Dieser und die beiden folgenden Absätze entnimmt Marx dem 3-seitigen Schlussabschnitt „Ricapitolazione“.
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Die Modernen haben im ordinamento del credito nur 2 wirklich wichtige perfezionamenti eingeführt: lo sconto delle cambiali e la emissione dei biglietti. (407)

Das Clearing House, in seinem allgemeinen Character als Compensation der crediti u. debiti reciproci, [findet sein] vollständiges u. antiques Beispiel in den fiere u. den mercati dei cambî. Und die italienischen Städte des Mittelalters hatten grosse merkantilische associations mit responsibilità responsabilità limitata, azioni di società u. cartelle del debito pubblico, hatten luoghi pubblici destinati al commercio dei titoli di credito u. den commercio sano begleitet bald, anzi troppo presto, Speculation u. Agiotage.

Rom adoperò il contratto di cambio, già noto ai Greci, a dirigere il grandioso movimento dei capitali, che le conquiste ad essa portavano da tutte parti del mondo. (408) |

37

Hüllmann HandelsGeschichte der Griechen. Fortsetzung v. p. 17)

[I. Periode. Vor der Makedonischen Umgestaltung des Grosshandels]

[1) Binnenhandel]

[a) Gegenstände, hauptsächlich Natur-Erzeugnisse]

, Lesbus, Kyprus, Rhodus, Kreta, Ikaria, Kos (Demost. adv. Lacrit.  #e* Demost. adv. Lacrit.°] In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 16: Demosth. adv.Lacrit. ed. Reisk. p. 935. – Siehe Lacritos.
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); Phlius, Peparethus, Naxus, Zakynthus, Karkyra Kerkyra. Gelegentlich auch erwähnte namhafte Weine der Nachbarländer u. Griechischer Colonien:
In Macedonien u. Thracien bei Mende u. Skione auf Halbinsel Pallene; bei Ismarus u. Maronea in Landschaft Kikonien; in Kleinasien am Troischen Ida u. bei Lampsakus, Knidus, Ephesus, Smyrna; in Grossgriechenland u. auf Sicilien bei Thurii, Lagaria, Falernus, Syracusae. (Strabo XIII. XIV. V. VI. Plin. XIV.6)

Wein-Essig wurde auf Knidus gebraut. (20)

Zur Aufbewahrung des Weins in den Kellern ausgepichte Fässer (Plut. symp.   #e*Plut. Symp.°] Siehe [Plutarch:] Symposiakon.In: Plutarchi Chaeronensis, quae supersunt, omnia Graece et Latine principibus ex editionibus castigavit, virorumque doctorum suisque annotionibus instruxit Jo. Jacobus Reiske. Vol.1–12. Lipsiae 1774–1782. Vol. 8. Lipsiae 1777, S. 415–982.
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V.3), diese auch zum Versenden nicht ungewöhnlich (Strabo V, 328), aber hierzu häufiger Schläuche, meist Ziegenfelle (Odyss. IX, 196. Herod. II, 121 [)]; so im Deutschen Mittelalter; daher (Oxhovt) (Ochsenhaut)[.] Nach Aegypten Wein geführt in irdnen Krügen, wo diese sehr gesucht um als Bewässerungsgefässe gebraucht zu werden (Herod. III.6.)

Nach Wein:

Oel: Attica (Demosth. adv. Macart.) (Plut. Solon 2 u. 24. Herod. V.82); Kyrene   #e*Kyrene°] In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 21: 43) Theophrast. hist. plant. IV.3. – Siehe [Theophrastus:] Theophrasti Eresii De historia plantarum libri decem. Graece & Latine … cum notis tum commentariis: item rariorum plantarum iconibus illustravit Joannes Bodaeus a Stapel … Amstelodami 1644.
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, Kyprus (Strabo IV XIV); ferner Massilien, Klazomenä, Sinope, Amisus, Phanaroea.

Honig: Kyprus; Kreta; am meisten beliebt [der] Attische vom Hymettus etc (Strabo. IX. Pausan. I,32  #e* Pausan. I,32°] Siehe Pausanias: Graeciae descriptio.Vol. 1–3. Lipsiae 1829. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 22: Pausan. I. 32. §. 1.
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; Plin. XXI.10. XXXVII.3)

Feigen: gediehn am besten in Attica; sonst besonders geschätzt v. den Inseln Rhodus, Kyprus, Chius, Chalkis auf Euboea, Kimolus.

Mandeln u. Kastanien auf Kyprus u. Naxus. Quitten (Kydonische Aepfel, v. ihrer Heimath Kydonia[)] (Plin. XV.11. Odyss. III,292. Herod. III.44.59) auf Kreta, galt für Magenstärkendes Mittel.

Weizen in Aeolis, auf Kyprus u. Sicilien. Feines Mehl (Amulum. Cato R. R.  #e* Cato R. R.°] Siehe Cato, Marcus Porcius Censorius: De re rustica liber in scrpit. rei rusticae. Venetii 1514.
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87. 88) auf Chius u. Kreta.

Gewürze, wie

  • Majoran auf Tenedos, Kreta, Kos, Chius, auch bei Smyrna u. Heraclea;
  • Thimian, am besten in Attika, am Hymettus, sehr gangbare Handelswaare;
  • Senf (νᾶπυ) auf Kyprus; Safran auf Rhodus u. im Gebiet v. Kyrene (Sieh: Plin. XXI.6).
  • Schwarze Elleborus (Nieswurz) bes. im Thessalischen Antikyra u. der Nähe des Oeta; auch in Böotien, auf Euböa u. Thasus, bei Massilien, bei Elea im Pontus.

Heimath v. Heilmitteln bes. Kreta u. Kyprus. Gute Geschäfte machten damit Pharmakopolen |38 (Kräuterhändler) u. Wurzelschneider (Rhizotomen); diese in Byzant mit Gauklern u. Taschenspielern auf gleiche Linie gestellt.

Das berühmte kyrenäische Syphium Silphium (einheimisch in Lybien Libyen, bes. in Kyrene), edler Saft, aus den Wurzeln u. dem Stengel einer Pflanze gepresst, eingekocht, v. den Griechen als köstliches Gewürz an Speisen, auch als Heilmittel gebraucht (Strabo II, XVII. Herod. IV.169)

Später verlor sich Silphium aus Handel in Folge v. Verbot, unter Ptolemäischer Herrschaft über Kyrene, das Syphium Silphium anders hin als nach Aegypten zu führen.

Hanf- u. Flachsbau, in geeigneten Gegenden getrieben, u. Stoff zu einem feinen Geweb verarbeitet, auf Kreta, in Elis, in Tarentum.

Schiffsbauholz: bes. geliefert v. Waldungen in Arkadien (Theophrast. V.2.(3)) u. auf Kyprus (Strabo XIV) [In vorzüglichem Ruf standen die] arkadischen Eichen (Pausan. VIII.12)

Thiere: In Bezug auf Ausfuhrverkehr:

  • Schafe; feine Schafwolle (Attische u. Miletische ersten Rang); sehr gesucht auch die der Aetolischen Gebirgsgegend Korax (Strabo III,213) u. die Tarentinische (Strabo VI)
  • Pferdezucht; bes. Arkadien u. Thessalien; Rinderhäute aus Kyrene.
  • Fischfang bei Byzant, bei Insel Ikaria, im See Kopais, an Küste v. Sikyon, bei Tarentum (nicht häufig angeführt; da nur gesalzne Fische Gegenstand grösseren Handels; hier handelt es sich um frische, die nur auf inländische benachbarte Märkte gebracht)
  • Zucht u. Abrichtung v. Streithähnen: (zu Pergamus u. Athen Hahnengefecht Volksbelustigung) Nach Vorgang der Meder bes. die Rhodier, Chalkidier auf Euböa, u. Bewohner v. Tanagra in Böotien, die sich dieses Erwerbszweigs befleissigten. (Varro. III.9.  #e*Varro. III.9.°] Marcus Terentius Varro: De rustica … – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 29: Varro R. R. III.9.§6.
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    Columella VIII.2.  #e*Columella VIII.2.°] Columella, L. Junius Moderatus: De re rustica … In Hüllmanns „Handelsgeschichte”, S. 29: Columella VIII.2.§4.
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    Plin. [I.1,] X.21)

Auch an Metallen u. überhaupt Mineralien die Inseln reicher als das feste Land, doch nicht in vorzüglichem Grad.

Sagenhafte Ueberlieferungen v. den ersten Eisenarbeitern u. Schwertfegern auf Kreta, Kyprus, Rhodus, Euböa, Lemnus. Schon bei Homer u. Hesiod bekannt: Eisen, Kupfer, Gold, Silber, Blei, Zinn. Gold, Silber, Zinn wahrscheinlich von Griechen eingetauscht im Handel mit den Phöniziern; dann wohl etwas spätrer Zeit angehörig Betrieb der Goldbergwerke auf Siphnus (Her. III,57) (Pausan XII) u. derer v. den Thasiern besessen auf dem gegenüberliegenden festen Land v. Thracien; ebenso der Silberbergwerke am Thracischen See Prasias. Ebenso späterer Zeit die Gold- u. Silbergruben am Pam Pangäus in Macedonien (Diodor XVI  #e* Diodor XVI°] [Diodorus] Diodor von Sicilien: Bilbliothek der Geschichte. Aus dem Griechischen übersetzt von Fr. Andr. Stroth. Th. 1–6. Frankfurt am Main 1782–1787. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte”, S. 33: Diodor. XVI.8.
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, |39 Strabo VII) u. Silberbergwerke bei Damastium in Epirus. [Die] Attischen Silbergruben (Xenoph. de vectig.  #e*Xenoph. de vectig.°] Xenophon: De redibus, sive vectigalibus civitatis Atheniensis augendis. In: Xenophontis quae extant. Ex librorum scriptorum fide et virorum doctorum coniecturis recensuit et interpretatus est. Jo. Gottlob Schneider. T. 1–6. T. 6. Lipsiae 1815.
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4) nur zu erwähnen in Bezug auf die frühere Zeit, wo ihre Ausbeute noch in Handel kam.

Eisen – Aufsuchung u. Bearbeitung, – am eifrigsten auf den Inseln Kreta, Kyprus, Rhodus, Euböa, Lemnus. (Vgl. auch über Lacedämonier Strabo VIII). Metallfabriken, bes. Waffenschmiede, an vielen Orten.

Magnetischer Eisenstein bei Echium in Böotien (Plin. XXXVI.16), auf der Insel Aethalia od. Ilva (Elba) im Thyrrhen. Meer (Strabo. V. Diodor V.13. Plin. III.6)

Kupferschiefer u. Schmelzhütten auf Kyprus (Strabo XIV. Plin. XXXIV) Von Temesa holten die Taphier Kupfer u. brachten dafür Eisen hin (Odyss. I, 184)

Vitriol u. Grünspan auf Kyprus. Bleiweis auf Rhodus aus einheimischem Mineralstoff bereitet; Mennig bei Ephesus, östlich in Gegend des Kilbianischen Gefildes (Plin. XXXIII 7) Schwefel auf Melus (Plin. XXXV); Alaun, ebendaselbst u. auf Kyprus; Erdharz, (Asphalt) bei Apollonia in Illyrien; Steinflachs (Asbest) (Amiant) aus dessen Geweb Tischtücher, Netze, Kopfbedeckungen der Frauen verfertigt, die man im Feuer vom Schmutz reinigen konnte, bes. bei Karystus (auf Euböa) (Strabo X, Plutarch de orac. defectu.   #e*Plutarch de orac. defectu.°] [Plutarch:] De oraculorum defectu. In: Plutarchi Chaeronensis, quae supersunt, omnia … Vol. 7. Lipsiae 1777, S. 708. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 35: Plutarch. de orac. defectu. Ed. Reisk. VII.708.
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) u. in Arkadien gefunden.

Siedereien v. Seesalz, bes. an Küsten v. Kyprus, Rhodus, Kreta, Euböa, auch in Attika, Megara u. bei Tarentum.

Ammonisches Salz (im kyrenäischen Gebiet gegraben) zu verstehn nicht unser Salmiak, sondern gewöhnliches Steinsalz (Colum. VI.17. §7)

Für den Handel geeignete Stein[-] u. Erdarten:

  • Von edlen Steinen: Jaspis auf Kyprus, Achat ib., u. auf Rhodus, Kreta, Lesbus, Sicilien, auch am Parnassus u. in Messene; auf Kyprus scharfe Kiesel, um Gemmen zu schneiden u. Marmor zu glätten; viel Marmor v. verschiedner Güte u. Farbe bes. parische, der attische aus den Brüchen in den Pentelischen Bergen am Hymettus, der lacedämonische von Taenaron, der auf Rhodus, Chius, Euböa.
  • Gyps, Thon, Bolus, Kreide, Rothstein auf Kyprus, Samus, Rhodus, Melus, Kea, u. bei Sinope.
  • Lemnische Erde, ein Bolus, zu äusserm u. innerm ärztlichen Gebrauch, in abgemessnen Kugeln mit einem Siegel versehn, um gegen Betrug zu sichern, daher auch Siegelerde genannt.
  • Kimolische Erde, ein Seifenstein zum Reinigen der Kleidungsstücke; ähnliche Erde auf Melus.
  • Irdene Geschirre aus Attika, von Aulis u. Tenedos, auch v. Kerkyra auf fremde Märkte verführt.|

40

b) Hauptsitze des mutterländischen griech. Kunstfleisses u. Binnenhandels der früheren Zeit.

Delus:

wurde bedeutender Handelsplatz (wie in Deutschland z. B. Zurzach u. Nürnberg zur Verehrung der Verena u. des Sebaldus) durch Wallfahrt der Pilger. Wurde Mittelpunkt des Handels, bes. der Ionischen Griechen im Aegäischen Meer. (Thucy. III) (Pausan. III.23. Strabo. X) (Plutarch. Nikias. 3  #e*Plutarch. Nikias.°] [Plutarch:] Nicias. In: Plutarchi Chaeronensis, quae supersunt, omnia … Lipsiae 1774–1782.
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 Strabo X )

Ein förmlicher Verein in Beziehung auf die Theilnahme an den Festlichkeiten unter den umliegenden Inseln (davon kykladische benannt) gestiftet; anfänglich 12, woran sich später anschlossen andre jonische Staaten, bes. Athen. Theoren, religiös- diplomatische Personen vertraten bei den Feierlichkeiten ihre Regierungen. Dabei guter Hafen u. günstige Lage. So in Kinderzeit des griechischen Handels [der] delische Jahrmarkt in grossem Ruf:  „Einst war Delos für den Kunstfleiß der Hellenen ein Handelsplatz“
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τῆς Δήλου τότε ἐμπορίου τοίς Ἕλλησιν οὔσης
. ⦗Kunstfleiss (der Delier) in Verfertigung kupferner Geschirre.⦘ Als selbstthätig betriebner Handel erst in folgender Periode; in erster der Verkehr nicht mehr als ein grosser Markt.

Lemnus:

führt schon früh auf eigne Rechnung Zwischenhandel, begünstigt durch die Lage der Insel, zwischen Küste v. Thracien u. der gegenüber liegenden des nordwestlichen Kleinasiens. In letztres brachten sie Wein, z. Th. ihr eignes Gewächs, z. Th. aus Thracien; tauschten ein Eisen, Kupfer ⦗wohl am Ida gewonnen⦘, Häute, Rinder, Sklaven.

Aegina:

Aegineten bedeuteten südlich weit mehr als Lemnier nördlich – Nürnberger des Mittelalters  Zusatz von Marx.
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(nach signore Hüllmann)
Ihr Eiland (Strabo VIII) felsig (von Scheren  #e* Scheren°] (Auch:) Schären; Felszacken, Klippen, Strandklippen.
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umgeben, unfruchtbar), im Saronischen Meerbusen; so auf  Bei Hüllmann, S. 40: Kunstfleiß.
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Industrie
u. Schiffahrt angewiesen.

Sehr früh Verfertigung vieler Metallner Geräthschaften zu Schmuck u. Hausbedarf, wozu sie die ersten Stoffe eintauschten an den Orten wo die Natur sie hervorbrachte. Dies meist s. g. Kurze Waaren (Plin. XXXIV.2.3.); diese Betriebsamkeit stieg in Folge bis zu künstlichen Bildwerken v. Erz.

Salbenbereitung aus Lilien.

In der nackten kleinen Insel sehr ansehnliche Zahl grosser u. mittlerer Handelshäuser; die Firma des Sostratus (Herod. IV.125 152).

470,000 Sklaven auf so kleiner Insel, dadurch erklärt: sie wurden verwendet theils als Matrosen u. Ruderknechte, theils u. besonders in Werkstätten; f. die Zufuhr ihrer Beköstigung stand See offen. So erlangten die Eigenthümer v. Kunstwerkstätten wohlfeile Arbeit, konnten ihre Preise ermässigen, damit Absatz vermehren.

Insel hatte 2 Häfen; von denen nur einer stark v. Fremden besuch besucht. Für Handel auf eigne Rechnung hatten die Aegineten 2 Hauptniederlagen: Kydonia im westlichen Kreta, in der |41 Nähe der Nordküste (Strabo VIII) u. zu Kyllene im nordwestl. Peloponnes, einem Anker- u. Stapelplatz v. Elis, wovon die Güter auf Lastthieren in das Innere der Halbinsel, namentlich nach Arkadien gebracht. (Paus. VIII.5. §5.)

Fahrt der Aegineten bis in die italienischen Gewässer nicht geschichtlich nachweisbar.

Aller Handel der Griechen, sowohl unter sich als mit Ausland insofern Tauschhandel als sie ihre Waaren überall gegen andre umsetzten; nur s. g. Baratto-Handel; i. e. die gewechselten Waaren, zur gegenseitigen Ausgleichung, nach einem  Bei Hüllmann, S. 44: gemeinschaftlichen Maßstabe abgeschätzt wurden, der seit der ältesten Zeit in den beiden edeln Metallen bestanden hat
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gemeinschaftlichen Massstab abgeschäzt
, nur nicht bei dem  Ausdruck von Marx.
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Eisen- u. Blut-[Lakedämon]

Lacedämon:

Dort scheinen nur Schwertfeger (Xenoph. Hell. III.3  #e* Xenoph. Hell. III.3°] Xenophon: Historia graeca (Hellenika). Recensuit animadversiones et indicem adiecit Sam. Frid. Nathan Morus. Lipsiae 1778. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 46: Xenoph. Hellen. III.3. §. 7.
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) Sachen – u. dies in unbedeutendem Grenzverkehr – abgesetzt zu haben.

Ueberhaupt im grössten Theil des Peloponnesus wenig Spur v. industrieller Thätigkeit; auf den Ertrag der Ländereien u. Heerden ihr Ausfuhrhandel fast beschränkt, wozu einige Häfen diente dienten. Meiste Regung in Nauplia, Hafen v. Argos, u. dem v. Trözene, dem s. g. Pogon. (Strabo VIII. Herodot VIII)

Korinth:

An der Spitze aller griech. Handelstaaten, sowohl wegen Wichtigkeit als Umfang der Geschäfte.

Begünstigung durch Lage; dadurch in Besitz v. erheblichem Landzoll, behauptete sich zuerst als Mittelpunkt des Binnenhandels zwischen Festland u. der Halbinsel; vermittelte ferner im ausländischen Zwischenhandel für eigne Rechnung zwischen Asien u. Italien. Zu beiden Seiten der Landenge befand sich ein Hafen; der östliche, am Saronischen Meerbusen, Kenchrea v. dem Vorgebirg und einer dabei liegenden Ortschaft genannt, war für die nach Asien absegelnden u. von da einlaufenden Schiffe; der westliche, Lechnäum, am korinthischen Meerbusen, für den Verkehr mit Italien, bes. mit dem adriatischen Meer u. den griech. Ansiedlungen an den dortigen Küsten. Das Einlaufen in jenen durch das Vorgebirg erschwert. Gedanke, beide Häfen durch Kanal zu verbinden, scheiterte v. Demetrius Poliorketes bis Julius Cäsar , Caligula, Nero incl.; noch zu geringe Kenntniss vom Schleusenbau. (Strabo I.99 94. Sueton Cäsar  #e*Sueton. Cäsar°] Suetonius, Tranquillus Gaius: Vita caesarum XII. Basilae 1533.
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 44. Plut. Cäs.  #e*Plut. Cäs.°] [Plutarch:] C. Julius Caesar. In: Plutarchi Chaeronensis, quae supersunt, omnia … Vol. 4. Lipsiae 1776, S. 271–273.
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 58. Plin. IV.4. Sueton Caligula 21. Nero 19. Plin. u. Plut. Diod. XI.16)

Stand der Künstler u. Handwerker in Korinth (Demosth. Olynth. III.37) (Arist. Pol.  #e* Arist. Pol.°] Aristoteles: De republica libri VIII et oeconomica. (Politica.) Oxonii 1837. (Opera. Ex rec.Immanuelis Bekkeri. T. 10.)
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III. §3.  „Wo sich sämtliche Beschäftigung und Tüchtigkeit ausbreiten, gibt es das pulsierende (lebendige) Leben der Handwerker.“
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„οὐ γὰρ οἷόν τ’ ἐπιτηδεῦσαι τὰ τῆς ἀρετῆς ζῶντα βίον βάναυσον“
u. ib. §2.  „Es versteht sich, daß die beste Polis nicht einen Handwerker mit Bürgerrecht hervorbringt.“
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„ἡ δὲ βελτίστη πόλις οὐ ποιήσει βάναυσον πολίτην.“
[)] |42 Doch f. Staaten oligarchischer Verfassung , die er identificirt mit der timokratischen   #e*timokratischen°] Nach Aristoteles eine Staatsordnung, die den Bürgern die politischen Rechte nach dem Vermögen zuerkennt und eine besondere Form der Oligarchie. Die Einteilung der Bürger in Zensusklassen, nach denen die finanziellen Leistungen und infolge der kostspieligen Bewaffnung und Pferdehaltung die militärische Dienstpflicht, danach die politischen Rechte abgestuft waren, gehört bereits den letzten Jahrzehnten des 7. Jh. v. Chr. an. Folgenreich war die von dem Archon Solon ab 594 v. Chr. auf der Grundlage der bestehenden Wehrverfassung durchgeführte Klasseneinteilung, der die Bodenerträge zugrunde gelegt wurden. Wahrscheinlich hat er die Bürger ohne Grundbesitz nicht ausgeschlossen, sondern ließ ihr Vermögen in Drachmen umrechnen.
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, macht Aristoteles Ausnahme; dort den reichen Fabrikherrn volle Rechte einzuräumen (l. c. §4), weil dort die Schatzung Massstab bei Vertheilung der öffentl. Aemter. Vor der v. Aristoteles betrachten betrachteten Zeit – also als Griechenland Sklaven unterhielt nicht nur zum Feldbau u. zu häuslichen Diensten, sondern auch zu Handwerksarbeiten – (Arist. III [2.] §8 l. c.) Handarbeit auch für den freien Mann ehrenhaft (Hesiod   #e*Hesiod°] In Hüllmanns „Handelsgeschichte”, S. 51: Hesiod. opp. et dies 309 seqq. – Siehe Hesiod: Erga kai hemerai [Werke und Tage] . In: Hesiods moralische und oeconomische Vorschriften (von J. D. Hartmann u. L. Wachler).Lemgo 1792.
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)

Zu Korinth (Herodot II.) – obgleich Zahl der Sklaven daselbst nur um 10,000 Stück geringer als in Aegina – Künstler u. Handwerkerstand zu allen Zeiten in Ehren.

Im späteren griech. u. röm. Zeitalter die künstlichen geschmackvollen Gefässe u. Bildnisse in Thon u. Metall Gegenstand allgemeiner Bewunderung. (Strabo. VIII. Plin. XXXIV).

Korinthisches Erz (Mischung aus Kupfer u. Gold) (Athen. IV.   #e*Athen. IV.°] Athenaeus: Deipnosophistarum libri quindecim. Ex optimis codicibus – emendavit ac supplevit – Joan. Schweighaeuser. T. 1–14. Argentorati 1801–1807. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 51: Athen. VI.272.
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)

Sikyon

(benachbart den Corinther) auch, wenn auch nicht so berühmte metallne Kunstwaaren. Plinius (XXXVI,4:  Sicyon war lange das Vaterland aller Metallwerkstätten
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Sicyon diu fuit officinarum omnium metallorum patria
); auch ihre Maler u. geschickten Wagner (Demosth. adv. Mid.) fallen in die frühere Zeit; in die spätere wohl die Arbeiten ihrer Schuhmacher, denen die der argivischen u. Amykläischen an Zierlichkeit nachstanden.

Insel Chius

schon im 6 Jhdt a. Ch. unter dessen deren Bewohner Meister Glaukus genannt als Erfinder der Kunst zu löthen, Werke v. Meistern in der Plastik (diese gehörten nicht zu den gangbaren Handelsgegenständen)[.] Die Chier sollen die ersten gewesen sein, die Sklaven verwendeten zu gröberen u. anstrengenden Arbeiten in den Werkstätten; wie die Lesbier sich zuerst der Sklavinnen zur Verrichtung weiblicher Arbeiten bedient haben. Chius (Strabo XIV) hatte ansehnliche Seemacht zum Schutz seiner  Bei Hüllmann, S. 54: Gewerbethätigkeit
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industriellen Thätigkeit
.

Attika:

Kunstfleiss u. Handwerke nicht unbedeutend; durch Bürger u. Beisassen   #e*Beisassen°] Ein Beisasse war ein Landflüchtiger, der nur als fremder Nachbar (lateinisch: accola peregrinus) in der Fremde Duldung erlangen konnte. Ein solches Schirmverhältnis bestand unter den Griechen für jemand, der sich einen Bürger zum Mundherren wählen mußte. Wäre dies nicht der Fall gewesen, so wäre er ein Plebejer ohne politische Rechte gewesen und hätte selbst die bürgerlichen Rechte nur unter der Person seines Patrons und Vertreters ausüben können.
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, grossentheils freilich ebenfalls durch Sklaven (Xenoph. memorab. Socrat.) betrieben; ihre Lieferungen für auswärtigen Markt weder an Mannigfaltigkeit den aeginetischen Arbeiten, noch an Feinheit u. Geschmack den korinthischen zu vergleichen. Meisten Ruf [hatten] noch ihre Brustharnische u. Schwerter (Demost. ad. Apohob. Aphob. id. pro Phorm.) Trinkgefässe (Aegineten u. Argiver verboten deren Einfuhr) Putzsachen f. das weibliche Geschlecht. (Xenophon) Wichtiger als die Erzeugnisse der |43 städtischen Industriedie der ländlichen. (Feigen bis nach Persien versandt)

Attische Silbergeld gediegener, v. besserm Korn, als in andren griech. Staaten, wiewohl die einzelnen Stücke kleiner, also leichter waren.

Die v. Athen – so bevölkerter u. starke Seemacht unterhaltender Statt Staat – aus Pontus bezognen Naturerzeugnisse unentbehrlich; v. den attischen an die rohen Skythen nicht so viel abzusetzen als nöthig zur Compensation; hence Bilanz in baribus zu zahlen. (p. 57)

c) Sklavenhandel.

In Athen nur je 5 von 100 frei. Sokrates : »Die Musse sei das edelste Gut« (Diog. Laert. II,5  #e* Diog. Laert.II,5°] Diogenes Laertius: De vitis, dogmatibus et apophtegmatibus clarorum philosphorum libri X. T. 1,2. Curiae Regn. 1739. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 57: Diog. Laert. II. 5. N. 14.
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), sei »die Schwester der Freiheit« (Aelian. var. hist.  #e* Aelian. var. hist.°] [Aelianus, Claudius:] Clavdii Aeliani sophistae varia historia et fragmenta. T. 1.2. Lipsiae 1780.
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X.14) (In Attica nach Verhältniss der Grösse des Gebiets Zahl der Sklaven viel geringer als im gewerbsamen Aegina u. Korinth.) Geldreiche kauften Schaaren v. Sklaven, um sie zu vermiethen auf die Schiffe, in die Mühlen, Bergwerke, auf die Bauplätze. (Xenoph. de rep. Athen.   #e*Xenoph. de rep. Athen.°] Xenophon: De republica Lacedaemoniorum. In: Xenophontis quae extant. Ex librorum scriptorum fide et virorum doctorum coniecturis recensuit et interpretatus est Jo. Gottlob Schneider. T.1–6. T. 6. Lipsiae 1816.
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I.11.17. Id. de Vectig. IV.14.15.20. Theophrast. Charact.   #e*Theophrast. Charact.°] Theophrastus: Characteres ethici, sive morum descriptiones interprete Isaaco Casaubono. Jenae 1635.
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 22 (de illiberalitate) Plut. Nikias.   #e*Plut. Nikias.°] [Plutarch:] Nicias. In: Plutarchi Chaeronensis, quae supersunt, omnia Graece et Latine principibus ex editionibus castigavit, virorumque doctorum suisque annotionibus instruxit Jo. Jacobus Reiske. Vol.1–12. Lipsiae 1774–1782. Vol. 3. Lipsiae 1775, S. 333–408.
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 4. Xenoph. memor. Socrates. II.5. [)] Besondre Stelle angewiesen (zu Athen) zum Einkauf v. Sklaven, zum Zwischenhandel aus Pontus, bes. nach Sicilien.

Die in den Handel kommenden Sklaven z. Th. verkaufte Kriegsgefangne, od. v. Seeräubern Geschnappte; häufigst aber gewöhnliche Ausfuhrwaare wilder GebirgsvölkerThrakien, Scytischen u. kaukasischen Länder, Medien, Armenien, Phrygien lieferten die grössere Zahl; die auf Markt kamen, meist männlichen Geschlechts u. erwachsen. Verhältnissmässig wenig weibliche Sklaven in Griechenland; Contubernium  #e* Contubernium°] Zeltgemeinschaft, Lebensgemeinschaft von Sklaven ohne juristisch anerkannte Ehe.
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 Zusatz von Marx.
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(zwischen Sklaven beider Geschlechter)
selten gestattet; Sklavenzucht kostspielig u. wegen der Kinderkrankheiten misslich ⦗Ueber Chier Painonius Panionius sieh Herod. VIII.105. III.48. 49. 92. VI 32⦘

Menschenhandel der Lemnier fällt in die frühsten Zeiten; war hauptsächlich während der ganzen ersten Periode dieser Geschichte  #e* dieser Geschichte°] Gemeint ist Hüllmanns vorliegende „Handelsgeschichte …”
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in Händen der welthandelnden Phöniker, mit Stapel zu Tyrus, von wo diese Menschenwaare auch in Griechenland abgesetzt wurde; hier rivalisirten mit ihnen die Kilikier; (Strabo XIV); dennoch Phönizier nicht verdrängt vom Hauptmarkt des Sklavenhandels, was erhellt aus gewissen Festsetzungen, worüber sich Tyrische Kaufleute u. Schiffer, die oft dahin kamen, vereinigt hatten. (Corsini fasti Attiki I.375–79 u. Inscript. ap. Spon. in Miscell. erudit. antiquitatis p. 344) An manchen Tagen 10 000 Stück in Delus umgesetzt. (Strabo l. c.) Grade diese Insel rechter Platz f. Sklavenhandel, weil ihr Boden geweiht   #e*geweiht°] Die kleine Insel Delos im Mittelpunkt der sie kreisförmig umgebenden „Kykladen“ war neben Delphi der wichtigste Apollonkultplatz Griechenlands.
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, unverletzlich, keine feindliche Landung zu befürchten, »kein Ort für die gemeinschaftliche Kriegskasse sicherer« u. eben darum Delus tauglich zu »Mittelpunkt des Menschenhandels« (62)|

44

4 2) Auswärtiger Handel.

a) Griechisch-phönikischer Handel.

Waaren eingeführt v. Phöniciern:  Ordnungsziffer von Marx.
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1)
Electrum (Bernstein?)  #e*Electrum (Bernstein?)°] Electrum (latein.) oder Elektron (griech.) war eine natürliche Gold-Silber-Legierung, die besonders zur Münzprägung (erste Münzen aus Lydien) und zur Herstellung von Schmuck- und Gebrauchsgegenständen verwendet wurde.
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(ist es dies im homerischen u. hesiodischen Zeitalter?) war nach Hüllmann ein MineralkörperAeschylus, Sophokles, Euripides kennen das spätere Electrum (Bernstein) (Baumharz gefunden an Südküste des Baltischen Meers), Theophrast (hist. plant. IX.18 (od. 19)[)] erwähnt seine anziehende Kraft⦘ ⦗Erst in viel späterer Zeit (Paus. V,12. Strabo III.217. Plin. XXXIII.4) eine Mischung meist v. 4/5 Gold u. 1/5 Silber, ungefähr neunzehnkarätiges Gold mit weisser Legirung, ditto willkührlich electrum genannt.⦘  Zusatz von Marx.
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Nach Hüllmann
Edelstein. Bei Sophocles kommt „Electrum v. Sardes“ (in Lydien) (Antigone 1037–39) vor (xxxxxx an Sard-Achat, Sard-Onyx Plin. XXXVII. 10 u. 6.7.) In der Waarenkunde des Mittelalters heisst der preussische Bernstein – Agtstein, von Achat. Wie v. der Eigenschaft des Schimmerns Electrum, so derselbe v. der gelben Farbe Achat (Achates pellis leoninae); aber nicht nur der wahre Achat, sondern »überhaupt die Edelsteine, ihres Schimmerns wegen, für das homerisch-hesiodische Electrum zu halten[«]. (p. 71) (daher, unter besondren Namen, keine »Edelsteine« erwähnt worden bei Homer noch Hesiod; das Adamas des letztern, wie bei den meisten späteren Dichtern, bedeutet überhaupt harter undurchdringlicher Mineralkörper, meist Stahl) (Nur Dionys. Perieg. 288 sq. versteht darunter – unter Adamas – einen Stein)

Also Electrum für Edelstein, u. a. für den ins Gelbliche spielenden Achat; Indien u. einige andre asiatische Länder, bes. Arabien noch die Heimath vieler Edelsteine. Aramäische Karavanen brachten sie nach Tyrus; hier u. in Sardes wurden sie bearbeitet, u. von den Phöniciern an die Griechen verkauft.

Bernstein heisst im Waarenverzeichniss des Mittelalters (Guicciardini: Belgium universum p. 95 sq.) Danziger Harz, weil Danzig früher Stapelplatz des Bernsteins. Dan altes Wurzelwort f. Gewässer. Codanus (f. baltisches Meer), wird Gedanum, Gdansk (Danzig): so Danaus, der Bewässerer v. Argos, Urheber der Cisternen (Plin. VII,56)[;] Dardanus durch grosse Wassernoth aus Arkadien vertrieben; die Flüsse Eridanus in Attika, Rhodanus, Jordänes, Tanais, oder Don, Donez, Donau, Duna

Im 13 u. 14 Jhdt unsrer Zeitrechnung war Handelsstrasse von Weichsel an die Donau im Gang die von Thorn über das an Weichsel liegende Wladislav, dann über Gnesen u. Posen lief, weiter über Breslau u. Benschin im Fürstenthum Jägerndorf, endlich durch die Jablunka u. über Kubin im nordwestlichen Ungarn nach Trenschin an der Ober-Waag. Hier endete die Landfracht u. ferneren Weg nahmen die Güter diesen Fluss hinab u. an der Donau hinauf. Mehr als 7 Jahrhunderte früher kommt davon son schon Spur zu Tag, während der Herrschaft des Ostgothischen Theodorich , zu dessen Reich die angeführte Donaugegend in Pannonien gehörte. Um Schutz u. Handelsfreiheit in seinem Gebiet zu suchen kamen Aestier od. Hästier (Namen beigelegt den germanischen Bewohnern der Bernsteinküste (Tac. Germ. 45), ) an sein Hoflager, machten ihm ein Geschenk mit Bernstein. (Cassiodor. variar. l.  #e* Cassiodor. variar. l.°] Flavius Magnus Aurelius Cassiodorus (Cassiodor): Variarum libri XII. Augustae Vindelicorum 1533.
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 5. ep. 2) 51/2 Jhdt weiter zurück, im Röm. Zeitalter, bestand der |45 beschriebne Waarenzug schon. (Plin. XXVII.3 u. ib. sagt er:  Es wird (das Elektrum, das Bestellte) von den Germanen nach Pannonien gebracht.
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affertur (succinum = electrum) a Germanis in Pannoniam.
) In den altpreuss. Ueberlieferungen Kunde erhalten, dass Bernstein in der Röm. Zeit auf Pferden durch Pannonien nach Italien gebracht. (Simon Grunau Tract.  #e*Simon Grunau Tract.°] Simon Grunau: Cronika und beschreibung aller lüstlichen, nützlichen und waren historien des namkundigen landes Zu Prewssen in 24 Tractaten [neu hersg. in 3 Bdn. Leipzig 1876, 1889, 1896.].
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 I. c. 5. fol. 23. B) Den Tauschplatz in Pannonien besuchten Venetische Handelsleute; durch sie kam Bernstein auf der grossen Handelsstrasse durch das heutige Oestreich unter der Ens, Steiermark u. Krain, in die nordöstlichen Küstenländer des adriat. Meers. (Plin. l. c.  von denen (aus Pannonien) empfangen die Venetianer, die Pannonien am nächsten sind, nicht weit vom Adriatischen Meer, (das Elektrum, das Bestellte)
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inde (e Pannonia) Veneti, proximi Pannoniae, id (succinum) accipientes, circa mare Adriaticum
) Weiter nach der altgriech. Periode hin aber no traces dieser Handelsstrasse. ⦗Man weiss, dass eine Anhöhe in der nicht weit v. der Küste entlegnen illyr. Landschaft Liburnien in sehr alter Zeit Mittelpunkt [war] f. die Zusammenkünfte adriatischer (venetischer) Handelsleute mit Kerkyräischen, worin diese ihr bekanntes künstliches Geschirr an jene absetzten⦘ [Die] Seehändler, die den Bernstein v. Kerkyra zu den Griechen führten – Phokäer od. Taphier, am wahrscheinlichsten Phönicier – verstanden was ihnen v. der baltischen Küste erzählt [als] v. der adriatischen ( „Wenn es stimmt, dann erstrecken sich Bernsteininseln verborgen in der Tiefe (bzw. in einem gewissen Teil) der Adria.“
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ἐν ταῖς ἠλεκτρίσι νήσοις, αἳ κεῖνται ἐν τῷ μυχῷ τοῦ Ἀδρίου.
(Pseudo-Arist.  #e* Pseudo-Arist.°] Anonymi oeconomica, quae vulgo Aristotelis falso ferebantur.Ex libris scriptis et versione antiqua emendavit et enarravit Jo. Gottlob Schneider saxo. Lipsiae 1815.
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) u. machten aus Codanus – Eridanus, u. aus diesem dem Adriatischen Meer entsprechen entsprechend den Padus. Diodor. V.23:  „Der jetzige Fluß Padus (oder Po) wurde bald als der schöne verschollene Eridanus erwähnt.“
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τοῦ νῦν Πάδον καλουμένου ποταμοῦ, τὸ δὲ παλαιὸν ᾿Ηριδανοῦ προσαγορενομένου
)

 Ordnungsziffer von Marx.
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2)
Wahrscheinlich auch Phönizier, wovon die Griechen zuerst mit Stahlwaaren versorgt; Kunst Eisen dadurch zu härten, dass man es glüht u. in Wasser abkühlt, frühzeitig bekannt. (Odyss. IX.391–93) u. ihr ältester Sitz Kleinasien. (chalybisches = gehärtetes Eisen, Lydisches, Amisisches, Sinopisches Eisen.) Als Eisenschmidte, Stahlbereiter u. Schwertfeger treten in Kleinasien die Chalybes auf; geschichtlich begründet (Xenoph. Anabas. V,5  #e* Xenoph.Anabas. V,5°] [Xenophon:] Xenophontis Anabasis seu expeditio cyri minoris. Editio stereotypa ex nova tabularum impressione emendatissima curante C.H. Weise. Xenophontis operum tomus III. Lipsiae 1828. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 82: Xenoph. Anabas. V.5. §.1.
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Ammian Marcell XXII.8 etc  #e* Ammian. Marcell. XXII.8 etc°] [Ammianus Marcellinus:] Ammiani Marcellini qvae svpersvnt. Cvm notis integris Frid.Lindenbrogii … Editionem absolvit Car. Gottlob Avg. Erfvrdt. T. 1–3. Lipsiae 1808.
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) einer ihrer Sitze in Gegend zwischen dem Polemonischen u. Kappadokischen Pontus, an dem kleinen Fluss Thermodon, der in das Meer fällt, östlich von Amisus u. dem Nieder-Iris, u. von da südlich hinauf. ⦗Eine Gegend im nordwestl. Spanien hatte erhebliche Stahlhütten: davon hiessen Fluss, worin das glühend gemachte Eisen abgekühlt, Chalybs u. die Hüttenleute = Chalybes; letztres kein bes. Volksname, wovon das Metall benannt, sondern umgekehrt.⦘ Diese Veranlassung des Namens Chalybes auch da vorauszusetzen, wo ihres Gewerbs nicht Erwähnung geschieht, wie im westlichen Kleinasien (bei einer Völkerschaft mit Sitz neben den Bithynischen Mariandynen u. den Paphlagoniern (Herod. I,28), ebenso im östlichsten, einer neben Armenien, od. schon auf dessen Grund u. Boden; die Gegend dieser armenischen Chalybes (Xenoph. Anab. IV. c. 5) trifft zusammen mit dem Land Thogarma od. Thorgama (Ezech.  #e* Ezech.°]Die Bibel. Das Alte Testament. Der Prophet Hesekiel (Ezechiel). – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 83: Ezech. XXVII.14. XXXVIII.6.
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), mit dem wieder jene nordische Gegend als einerlei erscheint, deren Reichthum an Metallen – Eisen, Kupfer, Gold, Silber – von Jeremia , Ezechiel [,] Strabo, Plinius gepriesen wird. Vom obern Euphrat herüber haben Karavanenen Karavanen Armenische u. Kaukasische Natur[-] u. Kunsterzeugnisse nach Tyrus geführt.

 Ordnungsziffer von Marx.
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3)
Schönfärbereien v. Tyrus; Phönicier erhielten Wolle v. aramäischen u. arabischen Hirtenvölkern, deren Schafzucht berühmt (Herod. III.113), z. Th. aber auch v. dem an feiner Wolle reichen Spanien (Strabo III.213)[.] Gefärbte feine Wollzeuge [fanden] starken Absatz: purpurroth, veilchenblau, hellgelb |46 bei frühern Griechen wie bei Morgenländern, die Prachtgewänder, Vorhänge, Teppiche u. andre Decken. Ausser den phönizischen Färbereien auch jonische, namentlich Miletus (nach Tyrus) die besten der in der Wolle gefärbten Stoffe; in einem gewissen Ruf auch die phrygischen. Die Färbstoffe grossentheils aus Pflanzen; ⦗Pflanzenroth u. a. [die] Blüthen der wilden Granatäpfel (Balaustium) bes. häufig auf Samus gesammelt; Hyacynthenblüthe; dann die Scharlachbeeren aus Lusitanien, Hispanien, Attika etc.⦘ dann aus 2erlei Arten Schnecken, grösseren (Porphyra, Purpura) im Meer gefangen, u. kleinern (buccinum) v. Felsen u. Klippen am Strand gesammelt. Sie fanden sich im ganzen östl. u. westl. Theil des Mitländischen Meers, u. im Ägäischen: an den troischen Vorgebirgen Sigeum u. Lectum, an der karischen Küste, im Euripus, v. bes. Güte an Küste von Lacedämon; Auch dort (Lacedämon) Färbereien, ferner sardische u. kretische; doch phönizische die berühmtesten.

 Ordnungsziffer von Marx.
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3 4)
Den Griechen aus den Phönicischen Kunstwerkstätten zugeführte Waaren: Sibergeräth Silbergeräth (Sidon) Kleinoden, Geschmeide, elfenbeinerne Platten zur Bekleidung v. Wänden, Arbeiten u. Zierrathen v. Elfenbein. ⦗Die Phönicier erhielten Elfenbein aus Aethiopien u. Libyen, bes. v. Kerne; ditto die Gazellenhörner, woraus sie Griffe für Saiten-Tonwerkzeuge arbeiteten.⦘ Glaswaaren (Becher etc)

Eine der längsten u. ältesten Karavanenstrassen, deren Anfänge im inneren u. oberen Asien, in Baktrien, Oberpersien, Medien, Assyrien; vereinigten sich an 2 Orten in Ober-Mesopotamien (bei Karrhä) u. etwas westlicher bei Anthemusia; Ebenso Uebergang über Euphrat an 2 Stellen: bei Zeugma ⦗bei Anthemusia, unmittelbar an der Ueberfahrt liegend⦘ u. weiter unten Thapsakus ⦗hebräisch Thiphsach, was auch Furt bedeutet, Trajectus, deutsch verderbt Trecht od. Tricht, als Utrecht (Ultrajectum), Dor-trecht, Maas-tricht⦘; bis nach Thapsakus nahm auch ein aus Indien, über den persischen Meerbusen laufender Waarenzug seine Richtung, wobei Güter entweder den Euphrat herauf bis dahin geführt od. schon in Babylon ausgeladen u. zu Land weiter befördert. Zwischen den genannten Stapelplätzen in Mesopotamien u. am Euphrat – und den phönicischen Städten (bes. Tyrus) vermittelten aramäische Kaufleut, die hierzu eine Menge v. Lastthieren u. Knechten unterhielten u. f. eigne Rechnung u. Gefahr die Güter v. jenen Tauschplätzen durch die Syrische Wüste in die Seestädte führten; ein Verkehr, den die Phönicier, wie ihren gesammten Landhandel, nur passiv führen konnten. Von Thapsakus wandte sich die Caravanenstrasse zuerst südlich, wo erste Hauptlagerstätte Tadmor (griech. Palmyra), (angelegt v. Salomon); weiter lief die Strasse südwestlich nach Damaskus; v. da nach Tyrus. ⦗Nach Verfall desselben ging Zug eine Zeitlang nach Gabba od. Gaba, ein Ankerplatz im westl. Palestina, in der Nähe des Meerbusens u. Hafens v. Ptolemais od. Akko. Die Natur der Steppenländer bringt es mit sich, dass die Strassen durch dieselben an gewisse Richtungen gebunden sind, also nothwendig immer dieselben bleiben p. 92⦘. Vom Ober[-]Euphrat, ja vom Obertigris bis ans mitländ. Meer wurden wahrscheinlich die Handelsgüter nicht von einer u. derselben Karavane geführt, |47 sondern dienten die genannten Zwischenplätze zum Umsatz. Tyrier hatten also schon aus 3ter od. 4t Hand gekauft, allen Zwischenhändlern ihre Auslagen ersetzt. Wie theuer daher erst f. die Griechen; aber die Abnehmer hoffärtige Reiche u. was auf den Markt kam, [waren zum] grossen Theil Sachen des Aufwands: Citronen u. Pomeranzen (i. e. persische u. medische Aepfel); wahrscheinlich Reis (aus Syrien, Persien, Baktrien) Edelsteine, feine Leinwand, Damast (Polymitum), purpurfarbne Kleiderstoffe, schöne Decken; persische Fussdecken mit eingewirkten Thiergestalten.

Tyrus ferner in diesem Zeitraum die einzige Niederlage, woraus die Griechen mit den Reichthümern Indiens, Arabiens u. der Ostküste v. Afrika versorgt wurden.

Strassen der arabischen Unternehmer dieses Handels: seine erste Spur in Südhälfte des westl. Theils v. Arabien; hier nahm lange, v. Natur vorgezeichnete Strasse ihren Anfang, erstreckte sich immer in nördlicher Richtung durch Arabien bis nach Syrien, u. auf der die Waaren weiter u. weiter v. einer Völkerschaft an die andre abgesetzt, (Strabo XVI) bis sie zu den Phöniziern gelangten, die sie dann mit grossem Gewinn verschifften. Viel Antheil an diesem  Bei Hüllmanns, S. 95: Waarenvertrieb
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Waarenbetrieb
die Sabäer u. Dedaniten ⦗im südwestl. u. westl. Theil Arabiens, beide standen in Handelsverbindung mit der gegenüberliegenden äthiop. Küste, u. tauschten von dort ein Gewürze, Ebenholz, Gazellenhörner; auch Schiffahrt fand statt vom nordwestl. arab. Meerbusen bis an die Küste der Sabäer. Nördlich v. den Dedan lief die Fortsetzung der Karavanenstrasse durch das Land der Thema (letztres Volk als ein idumäisches im Peträischen Arabien bezeichnet v. Jeremias u. Ezechiel)[.] Weiter gelangte der Karavanenzug in [das] Land Kedar, angrenzend an die Peträisch-arab. Nebajoth oder Nabathäer. Eine Landschaft dieses nördl. Theils v. Arabien im Zeitalter der Hebräischen Dichter war auch Idumäa.

Wenn der letzte Theil des eben abgehandelten Waarenzugs ebenfalls zu Land stattfand, durch das peträische Arabien, so Petra der Hauptstapelplatz u. nach Griechenland kamen dann die Waaren über Tyrus. Aber auch Spuren vorhanden, dass sie zu Schiff nach Aegypten u. von da durch die Phönizier unmittelbar in die griechischen Häfen geführt. Bei Memphis befindliche umfassende Niederlassung der Tyrier (Herod. II.112), zunächst für Handelsverbindung mit Aejypten; wurde diese ausgedehnt bis nach Aethiopien, so leuchtete Vorzug des Wegs dahin an der Küste hinauf ein, da die Beschiffung des Nil’s mühsam u. gefährlich war, in Aegypten wegen der vielen durch vorspringende Felsen bewirkten Krümmungen, Strudel u. Klippen, u. oberhalb desselben wegen der grossen Wasserfälle (Diodor, Herodot).

Phönicier bezogen u. setzten grossentheils nach Griechenland ab, aus Aethiopien: Elfenbein, Ebenholz, Edelsteine, Silber, Gold, Weihrauch, u. Zimmt. Weihrauch, Balsam u. andre wohlriechenden Harze [gehörten] zu den gangbarsten Handelswaaren im morgenländ. u. griech. Alterthum. Die Thieropfer – unter Hirtenvölkern entstanden –; Andacht lehnte sich daran; da Bauch der Thiere geöffnet werden musste, war Räucherwerk unentbehrlich. Das in Syrien am Libanus gewonnene [ist frühzeitig bekannt gewesen;] |48 als das edelste galt das Arabische; die Sabäer erzeugten v. diesem, verkauften aber ausserdem mit ihrem äthiopischen u. gewonnenen bei Persien, i. e. die im südöstl. Arabien liegenden, an vorzüglichem Weihrauch ergiebigen Küstenländer Kana u. Sachalites, aus deren Häfen in der Folge die vielgesuchte Waare zu Schiff an die Mündung des Euphrat, auf den Stapelplatz Diridotis od. Teredon geführt wurde.

Myrrhen u. Storax ebenfalls Produkte Arabien’s; aus selbigem u. Indien: Heilkräuter (Plin. XXII,24), namentlich Galbanum u. Balsam; doch auch letzterer vorzüglich in dem den Phöniciern benachbarten Syrien.

„Arabischer Kostus“ ⦗in der That nur weniger davon arabisch; meist erhielten ihn die Araber damit nur [durch] Zwischenhandelaus Indien⦘ Dies Gewürz wahrscheinlich Zittwer (Wurzel v. Curcuma Zedoria Zedoaria) ⦗was jezt in den Apotheken unter dem Namen Kostus verkauft, nicht Wurzel, sondern Rinde

Von andern Gewürzen Indiens fallen noch in diesen Zeitraum: Pfeffer, Narde, Amomum, Kardamomum, Komakum (Muskatnuss?) ⦗Theophrast. hist. Dioscor.⦘

Was im heutigen brit. HandelsgebietIndien, waren im Phönikischen die einander gegenüberliegenden Küstenländer der westl. Gegend des mitländ. MeersLibyen u. Hispanien. Aus Lybien Libyen die hesperidischen Aepfel (Punische od. Granataepfel, ῥόαι. Obgleich diese gedeihn in den östl. Gegenden des mitländ. Meers, in Kilikien, Kyprus, Aejypten, sind sie doch zuerst aus Lybien Libyen (Carthago) v. den Phönikern eingeführt worden.

Phönicier rückten allmälich vor, v. Palästina u. Aegypten aus, immer weiter nach Westen, an der Küste entlang, bis unterhalb der Strasse (des Herkules), wo dann die Ueberfahrt in das südwestliche Hispanien nicht schwer fiel. Sehr früh Niederlassung der Tyrier v. den Mündungen des Baetis (Guadaquivir) ostwärts bis Gades (Strabo III.221), unbekannt wie tief sich erstreckend in das innere Land. Tartessus wahrscheinlich der frühere Namen jenes Flusses; ein Landungsplatz gleiches Namens mag an einer v. den Mündungen eingerichtet worden sein. Dann die Benennung übergegangen auf das dortige tyrische Gebiet, Phönikisch, also ursprünglich, Tarsis od. Tartis, griech. Form: Tartessus. Hier f. den phöniz. Activhandel vortreffliche Aussicht: Wein, Getreide, Scharlachbeeren, Oel, Honig, Wachs, feine Schaafwolle, Flachs, Hanf in dem Land in Menge u. Güte. Am wichtigsten aber sein unterirdischer Reichthum. Aus den ergiebigen span. Gruben die meisten Metalle, welche die Tyrier an die Griechen absetzten, namentlich Silber, Blei (Diodor V.35 Pseudo-Arist. Oecon. II ed. Schneid. p. 28); sehr bedeutender Ertrag der Goldbergwerke (Strabo III.216. Plin. XXXIII.4.) u. Silbers (Diodor V.35. Strabo II III. Plin. l. c.) Blei u. Eisen (Strabo III), Rothstein (Ezechiel, |49 Strabo.[)] Zinn (Ezechiel XXVII. Diodor V,38; Strabo III) aber reichere Fundgrube v. Zinn fanden die Phöniker in Britannien (κασσίτερος); suchten ihre Fahrten im atlantischen Meer geheim zu halten.

b) Handel sämmtlicher Griechen mit den Umgebungen des mittelländ. u. aegäischen Meers, mit Spanien, Gallien, Italien, Sicilien, Libyen, Aegypten, Kleinasien.

Gelang den Anstrengungen der Phönicier nicht die Alleinherrschaft in den westlichen Gewässern zu behaupten.

 Ordnungsziffer von Marx.
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1)
Phokäer (Jonier),

einheimisch an der weit entlegnen kleinasiat. Küste, sei es durch nothgedrungne Auswanderung od. Verschlagung  #e* Verschlagung°] Verschlagen, d. h. etwas läßt jemand durch besondere Umstände irgendwohin geraten oder gelangen
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v. Kauffahrteischiffen ⦗so z. B. Herod. IV.125 152: Ein Samisches Schiff auf Fahrt nach Aegypten durch Stürme nach Tartessus gerathen⦘, setzen dem Vordringen der Phöniker entlang der Küste v. Spanien u. Gallien Grenzen. Seeräuberzüge (genannt »Fahrten«) der Phokäer in den Adriatischen, Tyrrhenischen u. Römischen Gewässern (Herodot I,163 etc) machten sie im allgemeinen bekannt mit Zustand des südwestl. Europa’s. Bei Vordringen der Perser nach Jonien verlassen erbitterte Haufen die Heimath, suchen dort neue auf. (Herod. l. c. Justinus XLIII.3 Pausan. X.8) Einer davon gelangt an Mündung des Rhodanus, nimmt Stück Land in Beschlag, lebt v. Fischfang, Plünderung der benachbarten Küsten, verbunden mit einigem Handel. So erwachsen Massilia (Marseilles) [(]Sieh u. a. Strabo, IV.270. Liv. V.34. XXXIV.9.)  Marx schrieb hier zur Orientierung an den Seitenrand: „Massilier
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Sie
zeigten in Anfängen viel Unternehmungsgeist, knüpften Handelsverbindungen an, errichteten Waarenablager, wovon einige erhebliche Ortschaften wurden, sorgten für Kriegsflotte etc[.] Am weitesten dehnten sie ihre Wirksamkeit aus in westlicher u. südwestlicher Richtung, gründeten an den Küsten v. Gallien u. Hispanien Töchter-Anstalten: Rhodanusia (od. Rhadanusia) am gleichnamigen Fluss; Agathe (Agde).

Im heutigen nordöstl. Catalonien »Rhode«, zuerst ein Ankerplatz der Rhodier, woher der Name, u. daneben eine  Marx schrieb hier zur Orientierung an den Seitenrand: „Massilier
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Ortschaft schlechthin
genannt „Niederlage“, Emporium (Strabo III.241. XIV.967, Plin. III.3), bei den Römern Emporiae, jezt Empurias od. Ampurias.

Viel weiter südwestlich, in Valencia, südlich nicht weit vom Fluss Sucro (Xucar), in der Richtung auf Neu Carthago, noch 3 massilische Anlagen, wovon Dianium (Denia) die vorzüglichste. (Strabo III.239. Plin. III.3)

Nach Osten scheinen die  Marx schrieb hier zur Orientierung an den Seitenrand: „Massilier
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Massilier
nicht weiter gekommen als bis Monaco; v. Marseilles bis dahin 4 Töchteranstalten: Tauroëntium, Olbia, Antipolis (Antibes) Nikäa (Nizza) (Strabo IV. Polyb. XXX.4. XXXIII.4. Plin. III.45)

Also Massilier führten activen Zwischenhandel an dem ganzen bezeichneten Küstenstreifen u. ihre Coloniestädte griffen dadurch ein, dass sie die Landesproducte vermittelst eines Passivbinnenhandels bezogen u. in Waarenlagern ansammelten. Auf dies Seegebiet aber, von Mündung des Varus, der Italien u. Gallien scheidet, bis an Sucro, machten die Karthager u. Tyrrhener Anspruch. Früh schon Sieg der Massilier über diese (Thucyd. I.13. Paus. X. c. 8. Herodot I.166)[.] Beweist ihr schnelles Fortschreiten im Seewesen etc (Strabo IV.272.73. Caesar de bello civ. II.22; id. für das gleichfolgende: de bello Gall. V.53. VII.75.)

Einen Hauptzweig des Landhandels bildeten die Geschäfte mit Britannien. Der Vertrieb der Waaren dieses Landes – bisher in Händen der Phönicier zur See[hatte] den Zug durch Gallien nach Massilien genommen. Das nordwestl. gallische Volk der Veneter scheint das Triebwerk in Bewegung gesetzt zu haben, u. ihr Hauptort Dariorigum (Vannes im Meerbusen Morbihan) an der Südküste v. Armorica, der Stapel gewesen zu sein, wohin diese Zwischenhändler die brit. ProdukteZinn, Blei, Schaaffelle – brachten. Zur Weiterbeförderung der Güter zu Land, durch Gallien 30 Tagreisen nöthig. Die Massilier gaben als Equivalent ihre eignen Producte: Salz, irdene Geschirre, Metallwaaren, wozu sie die Stoffe aus ihren spanischen Colonien holten. (Diodor V.22. Strabo III, Plin. IV.16. XXXIV.[)] |

50

Phokäer (Jonier): Ein andrer der beim Vordringen der Perser ausgewanderten Haufen gerieth an Westküste v. Unteritalien, legte dort Grund zu Parthenope (Neapolis); kamen zu diesen Stiftern später hinzu andre Ansiedlergesellschaften: Rhodier, Euböische Chalkidier u. Kumäer, deren Abkömmlinge; auch Athener u. Pithekuser; diese erweiterten die Anlage.

Ebenso: Dikäarchia (später Puteoli, das bes. Wichtigkeit erhielt, soll bewirkt worden sein durch Hinzukommen von Samiern), erst diente der Ort blos den benachbarten Kumäern als Hafen. Ferner: Hyela od. Elea in selber Gegend. Lagaria, auf der Ostküste, in Nähe v. Sybaris, wird den Phokäern in Verbindung mit Epeern zugeschrieben.

 Ordnungsziffer von Marx.
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2)
Dorischer Stamm:

Ihr Feld: die oestliche Küste v. Unteritalien nebst Sicilien, behaupten dort Ueberlegenheit seit 2ten Hälfte des 8ten Jhd a. C. n. Als Mutterland der meisten Anlagen [ist] der Peloponnesus bekannt (Thucyd. I.12)

Dorisches Syrakus: Wichtigste dieser u. aller griech. Colonien: Syrakus (Tochter Korinths) (Thucyd. VI.3 Strabo VI) Syrakus beweist, dass Seeplatz mit geräumigem Hafen u. liegend in einem mit Gütern der Natur reich begabten Land, deren Vertrieb ins Ausland vermittelt auch ohne selbstthätigen u. Zwischenhandel[,] reich u. mächtig werden kann. Passivausfuhr v. Getreide wichtigstes Geschäft; unter gewissen Umständen gingen beträchtliche Vorräthe davon nach Attica (Xenoph. Oecon  #e*Xenoph. Oecon°] [Xenophon:] Xenophontis Oeconomicus … recensuit Jo. Gottlob Schneider. In: Xenophontis quae extant. Ex librorum scriptorum fide et virorum doctorum coniecturis recensuit et interpretatus est Jo. Gottlob Schneider. T. 1–6. T. 5. Lipsiae 1815.
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. XX.27 Demosth. adv. Dionysiod.   #e*Demosth. adv. Dionysiod.°] Siehe Demosthenes adversus Dionysodoros. In: [Demosthenes:] Oratorvm graecorvm princeps est Demosthenes … In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 122: Demosth. adv. Dionysiod. ed. Reisk. p. 1285.
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) Die griech. Schiffe, die in Sicilien diese u. andre Früchte einluden, brachten dafür  Bei Hüllmann, S. 122: Arbeiten des Kunstfleißes
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Industrieproducte
. Syrakus blieb stets erster Handelsplatz der Insel.

 Marx schrieb hier zur Orientierung an den Seitenrand: „Agrigentum
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Dorische Rhodier.
Rhodier auch bedeutende Gründer: Agrigentum od. Akragas; ferner Gela, gemeinschaftlich mit den stammverwandten Kretern.

Sybaris u. Tarentum: An Ostküste Grossgriechenlands standen in der frühern Zeit erst voran Sybaris: gegründet v. Doriern, sei es von Rhodiern od. was glaublicher v. Achäern u. Trözeniern. Milesier mit ihnen einträglichen Handel, holten Sybaritischen Wein ab, brachten dafür, ausser den Arbeiten Kleinasiens, ihre verrufnen, weichlichen Kleiderstoffe. [Der] Sybarit liebte alt zu werden at home, auf den Brücken seiner beiden Flüsse Krathis u. Sybaris. Tarentum, im Grosshandel weit wichtiger; gestiftet v. Lakedämoniern allein od. mit diesen verbunden mit Kretern. Tarent hatte die mächtigste aller Kriegsflotten der Gegend (Strabo VI); Hauptstapel f. die Güter, umgesetzt zwischen den ital. sicil. u. griech. Lagerplätzen (Polybius. X,1) Zunächst ging der Zug dieser Waaren u. der aus Lybien Libyen kommenden, in den Krissäischen u. Korinthischen Meerbusen, v. da geschah Verbreitung mit Landfracht, z. Th. bis nach Böotien.

 Ordnungsziffer von Marx.
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3)
Fahrt nach Libyen

hatten die Griechen den Phönikern abgesehn. Zuerst Samier, in einer Oase eine Colonie v. ihnen erwähnt. (Herod. III.26)

Kyrene: Kyrene, eine Colonie v. Thera (Herod. IV.152. Strabo XVII. Plin. XIX.3) v. ergiebigem Boden, reizender Gegend, Lage in der Nähe des Meers u. Aegyptens. Der Handel seiner Bewohner – auf eigne Rechnung – beschränkt auf Aegypten u. Innere v. Africa. Beschäftigten sich wenig mit Schiffahrt u. Seehandel; liessen die aus Africa eingeführten Waaren u. denen in ihren Werkstätten gefertigten u. die ihr Gebiet hervorbrachte, durch die Griechen, selbst durch Pontische v. Heraclea (Demosth. adv. Callipp.   #e*Demosth. adv. Callipp.°] Demosthenes adversus Kallippos. In: [Demosthenes:] Oratorvm graecorvm princeps est Demosthenes … In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 125: Demosth. adv. Calipp. R[eiske] p. 1236.
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) abholen. Unter ihren Kunstproducten: Salben aus Rosen; geschnittene Steine

 Ordnungsziffer von Marx.
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4)
Verkehr mit Aegypten:

Die äjyptischen Küsten für die Griechen durch Seeräuber zugänglich gemacht; (Her. II. Diod. I.67) solche dienten auch Thronräubern u. Emporkömmlingen als Söldner. Zuerst Verkehr zu See |51 zwischen Griechen u. Aejyptern wahrgenommen im 1st Drittel des 7 Jhdrts (a. C.); erste Spur findbar dabei die von Samiern; (Her. IV.152) (id. III 39–43. Thucyd. I.13. Diodor. I,95. Herod. II.178) erhielten Bewilligung eines eignen Platzes zur Ausübung ihrer Religion, brachen Bahn für andre Griechen, die den eröffneten äjyptischen Markt besuchten. Den Aegineten u. Milesiern ward einzeln dieselbe Vergünstigung.

Dann aber Zusammentritt der Handelsleute aus den übrigen Griech. Colonien in Kleinasien u. benachbarten Inseln; stifteten, obgleich verschiedner Bekennungen, das s. g.  Marx schrieb hier zur Orientierung an den Seitenrand: „Hellenium
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Hellenium
. Mitglieder aller 3 Hauptstämme nahmen daran Theil:

  • Joner (v. Phokäa; Chius; Teus, Klazomenä;)
  • Dorier (v. Halikarnassus, Phaselis, Rhodus, Knidus)
  • Aeoler (blos Mitylener auf Lesbus)

Der kirchliche Verein wurde erweitert zum kaufmännischen; das Hellenium erwarb nicht nur die Erlaubniss einer Handelsniederlassung, genannt  Marx schrieb hier zur Orientierung an den Seitenrand: „Naukratis
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Naukratis
, nebst einem Hafen an der Kanobischen  Bei Hüllmann, S. 128: Nil-Mündung
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Nielmündung
, zu gründen, u. die Aufseher des letztern aus seiner Mitte zu stellen, sondern wirkte auch aus  #e* wirkte auch aus°] erwirkte auch
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Niederlagsrecht für den Platz; so dass eingehende Waaren nirgends anders als in genanntem Hafen gelöscht werden durften. (Herod.III II 178.)

Bewohner v. (Cerigo) Kythera, Insel geraume Zeit unter spartanischer Herrschaft, gelegen südlich vom Peloponnesus, benutzten die Lage zu einer Waarenvermittlung zwischen Griechenland auf der einen Seite, Aegypten u. Libyen auf der andern. Meist aber trieben die Griechen ihre Geschäfte mit Aegyptern unmittelbar u. selbstthätig.

Hauptausfuhrartikel aus Aegypten:

  • 1) Getreide; bezogen v. mehren griech. Staaten, hauptsächlich v. Athen. So oft der Attische Kornwucherer, bei Berechnung der polit. Zustände u. nach Vergleichung der Preise zu gewinnen hoffte, zog er unter den Kornkammern Griechenlands – der Sicilischen, Libyschen u. Pontischen – die Aegyptische vor. (Demosth. adv. Dionysiod. Xenoph. de repl. Ath. II.7.)
  • 2) Papyrus; zu Tauen, Segeltuch, andrem Gewande;
  • 3) Rohr; Heilkräuter; feine Leinwand.

Dagegen lieferte Grieche: Oel u. Wein. (Attica führte am meisten Oel aus, Lesbien am meisten Wein)

 Ordnungsziffer von Marx.
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5)
Verkehr mit Kleinasien

Attika unterhielt mit den südöstl. Gegenden des Mittelmeers nicht unbeträchtlichen Verkehr; selbst Phönizier mussten ihm ihre Häfen öffnen (Thuc. II.69).

Die Phaseliten in Lykien (dorische Colonie), fast so berüchtigt wie die Phöniker der früheren Zeit, reisten selbst nach Athen, doch besuchten auch attische Aktivhändler ihren Hafen. Für eigne Rechnung brachten Kyrier, wie Rhodier, Getreideladungen in den Pyräus; dagegen auch Kaufherrn v. Athen dahin gefahr gefahren , vorzüglich mit Ladungen v. Hymettischem Honig.

Auf Veranlassung der persischen Kriege wurden die Griechen mit dem Innern v. Asien bekannter: eröffnete ihrer Handelsthätigkeit weites u. reiches Feld.

  • 1) die Erzeugnisse v. Lydien u. Phrygien kamen wohlfeiler auf den griechischen Markt, da die gewinnsüchtigen Phöniker nicht mehr im Spiele.
  • 2) Mit Benutzung der durch diese beiden Landschaften führenden bequemen Heerstrassen versuchten die Griechen unmittelbare Unternehmungen nach Persien.|
52

Lydien: Sein Gold im Alterthum fast sprichwörtlich. Ergiebige Gruben davon das Tmolusgebirg; daraus entspringend der Paktolus;

Sardes; lag am Paktolus; welcher früher viel Goldsand lieferte. Ein vorzügliches Geschäft der Sardischen Kaufleute Handel mit unverarbeitetem Gold; eben daher kam ψευδάργυρος, unechtes Silber, nicht zu verwechseln mit Quecksilber, welches – gediegen – die Griechen kannten unter Namen: ἄργυρος χυτός.

Paktolus floss in Hermus; so Wasserverbindung zwischen Sardes u. Meer; Sardes wurde so Mittelpunkt grosser Handelsgeschäfte zwischen Europa u. Asien. ⦗Einem der Stämme, aus welchem die Bürgerschaft v. Sardes zusammengesetzt[,] blieb der Name Asia (soll von einem alten Beherrscher herrühren. Her. IV.45), war auf ganz Mäonien od. Lydien ausgedehnt.[⦘]

Nächsten Handel mit Lydien, bes. Sardes, hatten Phokäa und Smyrna wegen ihrer Lage unfern der Mündung des Hermus. Unter den Staaten des Mutterlands nahm Attika daran Theil.

Ephesus: für Binnen- u. Land-handel Klein-Asiens Seitenstück zu Sardes: Hauptplatz f. den Verkehr der Länder diesseits des Taurus, mit Strassen in das Innere.

Strasse: führend v. Sardes nach Phrygien über Kydrara auf der Grenze beider Länder, u. über Kolossä bis zur grossen u. reichen Stadt Kelänä, am Ursprung des Mäander.

Grösste aller Strassen: von Sardes nach Susa (im westlichen Persien); lief durch Phrygien, Theil Kappadokiens, durch Kilikien, Armenien, Medien, über Halys, Euphrat u. Tigris bis an den Choaspes, mit 111 Ruhestätten u. Herbergen. Dies zunächst bestimmt f. die Züge des Heers u. die Reichsverwaltung; doch die sichre u. bequeme Strasse diente auch zur Waarenbeförderung.

c) Pontischer Handel.

Sage des Argonautenzugs – auf Plünderung ausziehende Abentheurer, u. zwar Griechen, nicht Phönizier. Ueber letztre vieles gefabelt. Z. B. An Mündung des TyrasDnjestr⦘ lag Ort genannt Ophiusa (der aber auch nach dem Flusse (Tyras) benannt wurde, wie das der Fall bei Tanais u. Phasis); aller Wahrscheinlichkeit nach eine der vielen Milesischen Colonien; daraus hier gedeutet: tyrische Niederlassung am Ausfluss des Tyrus.

In Odyssee schon Jason, sein Schiff u. Aeetes erwähnt (Odyss. XII.70.73) Spur v. Ansiedlung im Pontus schon bei Homer , wenn Kytorus (Odyss. II.853) zweifelsohne zu deuten auf die später vorkommende gleichnamige Griech. Stadt, welche eine Waaren-Niederlage v. Sinope. (Strabo XII.)

Bei Hesiod einige Kenntniss der nördlichen Gegenden; Scythen; Istrus u. Phasis genannt, Tauris angedeutet[.] Von Eumelus ein Gedicht nicht viel späteren Ursprungs, worin Kolchis genannt.

Nach Herodot IV.76.77, Aelian. hist. var. V.7., Diog. Laert. I.8 Anacharsis (Scythe) zu Solon’s Zeiten bis nach Athen gereist; Befreundung der Skythen mit den Griechen u. ihrer Sprache zu erklären aus der Verheirathung Skytischer Grossen mit Pontischen Griechinnen. Daher wissen Choerilus (bei Strabo) u. noch mehr der frühere Aeschylus manches vom scyth. Land u. Volke ; Aeschylus kennt, ausser den Skythen u. Kolchis, auch den Kaukasus mit seinen Eisenwerken, u. sogar die Mäotis (sieh Gefesselte Prometheus) Sprichwörtlich galt jedoch als letztes Ziel aller Schiffahrt nach dem Pontischen Norden – der Phasis.

Mit Herodot beginnt eigentlich die Kunde dieser Gegenden, sah einige davon selbst, sammelte an Ort u. Stelle weitere Nachrichten. Er veranschlagt die Fahrt vom thrakischen Bosphorus bis an den Phasis zu 9 Tagen u. 8 Nächten; die |53 Rhodier haben in der späteren Zeit nur 10 Tage von der Mäotis bis in den Hafen ihrer Hauptstadt gebraucht.

Megarer u. Milesier die ersten, die festen Fuss an den Küsten der Propontis u. des Pontus gefasst. (beide Völker verdrängten sich manchmal anfänglich)

Megarer: wahrscheinlich ausgewanderte Missvergnügte u. nothgedrungne Seeräuber, setzten an geeigneten Stellen ihren Streifereien ein Ziel; benutzten die Lage ihrer Niederlassungen zu einem Küstenverkehr.

Heraklea, an Nordküste v. Bithynien, im Land der Mariandynen, erst v. Milesiern als geeigneter Stapelplatz erkannt u. gegründet; dann aber besetzt v. übermächtigen Megaräern Megarern, verbunden mit Böotern, bes. Tanagräern, worauf es zu stark besuchtem Hafen ausgebildet. Unstreitig  Marx schrieb hier zur Orientierung an den Seitenrand: „Megarer
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megarische
Niederlassungen: Astakus (nicht weit v. Nikomedien in Bithynien, unter Theilnahme v. Athenern angelegt; Kalchedon, Selymbria, an Südostküste v. Thracien, u. an der Propontis, Mesembria an der Nordostküste, südlich v. Odessus. Die 3 ersten gegründet gegen Ablauf des 7t u. während des 6t Jhdts, die letzte zur Zeit des Darius.

Milesier: (weit den Megaren voran an Kühnheit der Handelsentwürfe etc) unternahmen sobald die Bahn gebrochen, Entdeckungsreisen, um Lagerplätze für den Handel dahin einzurichten.

Byzantium: erste Anlage scheint v. den Megarern gemacht, diese verdrängt v. den Milesiern.

Milesier: Standen, vermöge ihrer Mutterstadt, mit Innerem v. Klein- u. Vorderasien in Verbindung u. waren bekannt mit den dortigen Handelswegen. Zahl der v. Milet gegründeten Colonien auf 75–80 angegeben; worin wohl einbegriffen die v. milesischen Töchteranstalten gestifteten Colonien, wie Trapezus von Sinope, Anchiale von Apollonia, Kalatis u. Chersonesus v. Heraklea. Milesier rückten allmählich in diesen Nordischen Gewässer Gewässern vor, wie noch im vorigen Jhdt die Franken in die Levante.

Hauptcolonien derselben: Abydus (am Eingang in die Propontis) Lampakus Lampsakus u. Amisus, bei welchem letzteren attische Ansiedler hinzu kamen. ⦗beide irrig f. Phokäische Anlagen gehalten. Phokäer lagen dem Pontus näher durch ihren mehr nördlichen Muttersitz; doch nur mit den Küstenländern u. Inseln des Mittelmeers, bes. den westlichen, beschäftigt.⦘; Niederlassungen zu Prokonnesus u. auf Kyzikus (Strabo XIII. XIV) sind Fortschritte des milesisch-pontischen Handels. Endlich Pflanzstädte in den Umgebungen des verrufnen Meers, [die] wichtigsten an östlichen, nördlichen u. westlichen Küsten:

  • Phasis, an Mündung des gleichnamigen Flusses, erheblich wegen Waarenzug über den Rücken des Kaukasus;
  • Dioskurias (später Sebastopolis), einer der am meisten besuchten pontischen Häfen;
  • Tanais an Mündung des gleichnamigen Flusses.
  • Pantikapäum an Ostküste der Taurischen Halbinsel; weiter südlich, ebendaselbst: Theodosia;
  • Olbia od. Borysthenes an Mündung dieses Flusses, od. eigentlich an der des Hypanis in denselben.
  • Odessus, an der Nordküste v. Thrakien.

Nordische  Zusatz von Marx.
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(i. e. pontische)
Waaren
, eingeführt nach Griechenland; kommen in grösserer od. geringerer Entfernung aus dem grossen Länderbogen vom Kaukasus bis an den Hämus, worin die z. Th. grössten europäischen Stromgebiete liegen, die des Tanais, Borysthenes, Hypanis, Tyras u. Istrus, geschieden durch waldige Gebirgszüge. Durch die beiden Gebirgsstämme, östlichen u. westlichen, Kaukasus u. Hämus, jenes geographische Ganze abgeschlossen, das die Griechen Skythenland nannten, wurde bei erweiterter geograph. Kenntniss immer nördlicher gerückt. ⦗Bei  #e84 Bei bisWalachei.°] Nicht bei Herodot, sondern „Nach der neueren Erdbeschreibung“ umfaßt das Skythenland des angegebene Gebiet. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 145, Fußnote 55.
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Herodot, IV, umfasst das Skythenland: [das] Südliche Europäische Russland; südöstl. Litthauen, Polesien, Wolhynien, Podolien, Bessarabien, Bukowina, Moldau, Walachei.⦘|

54

Die vielen Waldungen dieses Inbegriffs v. Ländern brachten viele Handelsgegenstände hervor, die auf den genannten Strömen hinabgingen, weiter in die Häfen der Coloniestädte geführt. Starke Ladungen theils v. Schiffsbedürfnissen – p. e. Mastbäumen, Planken, Balken, Theer, davon Versendung grössentheils über Pantikapäum;

  • von Honig u. Wachs, jener wegen seines scharfen Beigeschmacks beliebt;
  • Pelzwerk u. Felle für die griech. Gerbereien.

Aus andern Gegenden, wo ebnes Land, ergiebig f. Feldbau u. Viehzucht –, wie bes. in Landstrich zwischen Theodosia u. Pantikapäum – sehr viel Getreide; ferner Flachs, Hanf, Schafwolle, Pferde, Häute zu Schläuchen.

Einfuhren nach Athen. Mit Bezug auf Schiffbauholz starke Ladungen nach Athen aus Thrakien u. Makedonien, grosstheils über Amphibolis Amphipolis . Doch die wichtigste Einfuhr aus Pontus nach Athen war Getreide; Erfahrung hatte gezeigt (Aristot. Problem. XIV.2   #e*Aristot. Problem. XIV.2°] Aristoteles: Problemata. Oxonii 1837. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 147: Aristot. Problem. XIV. 2, ed. Bekker p. 909 A.
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), dass die nordische Frucht länger aufbewahrbar als die aus wärmeren Ländern bezogne.

Sklaven eine Hauptausfuhrwaare, pontische.

Salzfische: häufige Nahrung des ärmern gemeinen Manns in Griechenland; grosse Vorräthe konnte der Norden davon liefern. Hellespont, Propontis, Pontus fischreich; ebenso die Mäotis, vorzüglich um die Mündung des Tanais; am meisten daselbst heimisch: Thunfisch, Barben, Störe; auf Einsalzen die Küstenbewohner schon früh geführt, weil in jenen Gegenden (bes. bei Dioskurias) Siedereien von Seesalz einträglicher Erwerbszweig; solches nicht nur als Handelswaare ausgeführt, sondern auch zum Einsalzen der Fische gebraucht (Demosth. adv. Lacrit. Strabo. XI. Athen. III. Pollux VI.   #e*Pollux VI.°] [Julius Pollux (Polydeukis):] Julii Pollucis onomasticon cum annotationibus interpretum … Vol. 2. Lispiae 1824, S. 16. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 149: Pollux VI. 49.
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)

Pontischer Kaviar od. mit Salz u. Essig eingemachter Rogen vom Thunfisch u. Stör auch Ausfuhrsartikel. (Athenäus IX.1. „γάρον, ὀξύγαρον“)

Goldgewinnung in Kolchis: Alpenland; gab Goldgruben u. Goldwäschen; viele Quellen führten Goldflitterchen mit sich v. den Bewohnern der Thäler in dickwolligen Fellen aufgefangen. (Plin. XXXIII.3) Die Griechen, weniger wegen Pelzhandel, als um Gold einzuhandeln, reisten über Tanais hinaus, weiter nach Nordosten (Herodot. IV), bis an das grosse Kettengebirg des Ural. Von bergmännischer Bearbeitung der in demselben vorhandnen Goldablagerungen, woraus jetzt reiche Ausbeute gewonnen, keine Spur; also nicht Grubengold, sondern Goldsand, wodurch diese nordöstliche Gegend altberühmt, Sagen von Greiffen   #e*Greiffen°] Der Greiff (Greif; griech. gryps, latein. gryphus) war bei den Griechen ein Fabeltier mit einem Löwenleib und Flügeln sowie dem Kopf eines Adlers, das in Indien und auf den Rhipäen die Goldgruben bewachte habe. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 151: 76) Herodot. IV. 13. 27.
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; [das] kolchische Goldfell von Drachen gehütet. Der Weg in d. das Land des v. Greiffen bewachten Golds nahm Anfang auf Ostseite des Tanais, ging im Allgemeinen in nordöstl. Richtung, durch ebnes Land, bis an den Fuss eines hohen Scheidungsgebirgs. (see Herod. III u. IV.) ⦗offenbar UralOestlich jenseit jenseits desselben (Herod.) lag das Land der Issedonen, und |55 nördlich daneben ein anderes, worin Gold; alle diese Angaben führen in die Gegend des Urals, also nicht des viel zu weist weit östlich liegenden Altai. Weiter als bis an den westlichen Abhang des Ural sind die Griechen nicht gekommen.

Wegen Reichthum an goldhaltigem Sand stand [eine Landschaft] im innern Asien in grossem Ruf: nördliche Theil der heutigen grossen Bucharei, das alte Sogdiana, im Norden des Oxus (Amu) u. davon genannt Transoxiana, neben dem westlich angrenzenden Land der Chawaresmier, dem heutigen Charesm, u. dem im Süden des Flusses liegende liegenden Lande Balk, dem alten Bactriana. So weit jedoch haben sich die Handelsreisen der pontischen Griechen nicht erstreckt. Strasse ging immer durch Persien, nördlich vom eigentlichen Indien.

Griechen gaben f. diese nordischen Produkte als Equivalente: theils Fabrikate, wozu jene Völker den rohen Stoff geliefert, den sie dann verarbeitet zurück erhielten, wie in Leder, Leinwand, Wollenzeugen, Metallgeräth. Hierzu einiger Zwischenhandel mit feinen Gewändern, die aus Kleinasien bezogen wurden u. die Lüsternheit der skythischen Herrn erregten.

Bei weitem Grösster Theil der nach dem Pontus verschifften Güter: Erträge des Wein- Oel- Obstbau, so sehr begünstigt durch das Klima.

Weinhandel gehörte zu den vorzüglichsten Geschäften der Athener; beträchtliche Ladungen in Menda u. Skiona, auf der Makedonischen Halbinsel Pallene, u. auf verschiednen Inseln als Peparethus, Kos, Thasus, eingenommen.



3 5) Handelsverfassung.

1) Beaufsichtigung des Handels:

Diebeshafen bei Athen, wo betrügerische Schiffer heimlich landeten um den Zoll zu umgehn; Lügnermarkt, wo gestohlne Sachen feil geboten, wenig verschieden vom Gaunermarkt. Bei den meisten zur Aufsicht über den Verkehr in Athen angeordneten Aemtern Einrichtung, dass die durch das Loos bestimmten Bürger in 2 Abtheilungen zerfielen, deren einer eine in der Stadt selbst das Geschäft verwaltete, die andre im Hafen. Auf dem städtischen Marktplatz durften nur Bürger ihre Waaren zum Verkauf auslegen; die Fremden auf den im Hafen befindlichen angewiesen.

Zwanzig Aichmeister (μετρονόμοι) (f. Mass u. Gewicht); ebenso viele Marktmeister (ἀγορανόμοι) Aufsicht über Verkauf aller Lebensmittel (mit Ausnahme v. Getreide); ebenso viel Getreide- Mehl[-] u. Brodtbeamte (σιτοφύλακες); davon verschieden die σιτῶναι (Verpflegungsbeamten), welche die v. der Regierung unterhaltnen Getreide-Niederlagen verwalteten.

2) Beschränkung der Handelsfreiheit.

Trotz alledem der Kornwucher in keinem Staat soweit gegangen als in Athen. Epidamnus [(] Plutarch quaest. Graec. [)]   #e*Plutarch quaest. Graec.°] [Plutarch:] Questiones Graecae. In: Plutarchi Chearonensis, quae supersunt, omnia … Vol. 7. Lipsiae 1777, S. 191/192. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 163: Plutarch. quaest. Graec. Reisk. VII. 191. 192.
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: »Zur Wahrnehmung der Geschäfte mit dem innern Land v. Illyrien daselbst ein „öffentlicher Kaufmann“, „Poletes“ angestellt, der die Reisen dahin machte, u. allen Waarenumsatz besorgte; denn die obrigkeitliche Behörde wollte bemerkt haben, dass dieser Verkehr, wenn den Bürgern überlassen, ihnen zum Nachtheil gereichte.« Daselbst auch die Gewerbe sämmtlicher Handwerker für Rechnung der Regierung, durch öffentliche Sklaven betrieben (Aristot. Pol. II,4) |56 Die freien Bewohner (v. Epidamnus) blos Ackerbürger u. betrieben Küstenhandel im Adriatischen Meer.

3) Betrieb des Seehandels:

Grosshandel, wie jetzt in Europa u. Nordamerika, beruht hauptsächlich auf Wechselwesen und Commissionshandel; dagegen  Zusatz von Marx. In diesem Jahr erschien Hüllmanns Buch.
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⦗dies 1839⦘
Seehandel nach fernen Erdtheilen, wo Consignationshandel noch unmöglich, da [ist ein] Cargadeur   #e*Cargadeur°] Mit der Begleitung und dem Verkauf oder Einkauf einer Schiffsladung vom Verfrachter beauftragte Person.
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nothwendig, um vortheilhafte Gelegenheit zum Umtausch der Waaren aufzusuchen,  Bei Hüllmann, S. 166: Baarzahlungen
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Baarschaften
in Empfang zu nehmen, Rückladungen anzuschaffen, wovon Gewinn zu hoffen. Aehnlich mit dem griech. Seehandel.

Eigenthümer einer Verladung musste sich selbst mit auf Reise begeben od. durch treuen Bevollmächtigten vertreten lassen. Nur so Geschäfte Rhodischer Häuser nach Borysthenes, Attischer nach Nil zu betreiben. Wie der Cargadeur hatte der Rheder und Befrachter freie Hand, in Nothfällen, wenn Schiff auf der Reise bedeutender Ausbesserung bedurfte, zur Bestreitung der Kosten Schuldsumme aufzunehmen od., bei Creditmangel, Theil der Ladung loszuschlagen. Je oft solche Geschäftsmänner dieselbe Reise wiederholten, desto gewandter [wurden sie] die vortheilhaftesten Märkte aufzufinden.

Zwischen den pontischen Colonien u. den Mutterstädten, so wie zwischen Phokäa u. Massilien wäre Commissionshandel möglich gewesen; fehlte jedoch an gehöriger Gelegenheit Baarschaften zu übermachen. Daher selbst v. den Mutterstädten der pontischen Seeplätze die Eigenthümer der Waare mit an Bord; so wie Bewohner der pontischen Länder die einheimischen Producte für eigne Rechnung u. persönlich nach Griechenland führten. (Isokrat. Trapez.   #e*Isokrat. Trapez.°] Isokrates: Trapezitikes. In: Oratores attici ex recensione Immanuelis Bekkeri. Tomus secundus. Isocrates. Berolini 1823. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 167: Isocr. Trapezit. ed. Bekker. p. 516.
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) Attische Häuser unterhielten aber Commanditen   #e* Commanditen°] Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, d. h. einer Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.
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im Pontus (Demosth. adv. Phorm.)

Rheder od. Schiffseigenthümer meist mehre Rentner in Gemeinschaft; manchmal auch Einzelne; wenn nicht selbst auf Schiff, liess seine Rechte durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen. In seinen Diensten der Schiffer und das Schiffsvolk (dies grösstentheils Sklaven.)

Theil der attischen Kapitalisten verborgten ihre Gelder zu mässigen Zinsen auf liegende Gründe.

Grossentheils Beisassen u. Freigelassene, die unmittelbar u. persönlich, für eigne Rechnung, den Seehandel trieben; verschafften sich die Auslagen durch fremdes Capital u. zwar gegen Verpfändung der Ladung, unter Bedingung hoher Zinsen: der heutige Gross-Aventur-Handel   #e*Gross-Aventur-Handel°] Aventuriers (Abenteurer) oder Aventurierkaufleute hießen seit dem 16. Jahrhundert Kaufleute, welche, ohne eigene Mittel zu besitzen, mit großen geborgten Kapitalien Waren einkauften, die an ferne Küsten geschafft und dort mit reichem Gewinn verwertet wurden. Dazu wurden Großaventurkontrakte abgeschlossen.
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.

Im gleichen Fall mit solchen Befrachtern häufig auch die Rheder; wenn Schiff zu neuer Reise mit allen Nothwendigkeiten zu versehn, nahmen zur Bestreitung der Anschaffungen Kapital auf, wofür sie das Fahrzeug als Hypothek anwiesen, u. sich zu hohen Zinsen verstanden: die ursprüngliche u. eigentliche Bodmerei   #e*Bodmerei°] Die Bodmerei war im alten Seerecht ein eigentümliches Darlehensgeschäft, ein An- und Darlehen auf den Kiel eines Schiffes oder auf dieses selbst zu hohen Zinsen, wenn das Schiff glücklich den Ort seiner Bestimmung erreicht, aber zum Verluste der Anforderung des Darleihers im unglücklichen Fall. Im Englischen bedeutet „bottom“ „Kiel (unterster Boden, Grundbalken) eines Schiffes”.
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. Der Boden des Schiffs wird verpfändet. ⦗jetzt,  Zusatz von Marx.
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sagt Hüllmann,
fällt beides meist zusammen; wenigstens pflegt Gross-Aventure der Waaren nicht mehr ohne Verbodmung des Schiffs vorzukommen.⦘

Je verwickelter in Athen, bei erweitertem Seehandel, Gross-Aventur- u. Bodmerei-Verhältnisse wurden, desto mehr Rechtshändel entspannen sich, hence Gesetzgebung nothwendig. Hauptsache dabei:

Der Bodmerist wie der Gross-Aventurist erklärt in der Vertrags-Urkunde, dass er für das Schiff, u. ebenso für die Ladung, alle Gefahr übernehme, u. für den Fall grossen Unglücks sowohl auf Zinsen wie auf Capital verzichte. Dieses Risico nur übernommen durch Hoffnung abnormalen Zinsgewinns. Wenn dem Gläubiger zu seiner Sicherstellung von dem Befrachter die Ladung, von dem Rheder das Schiff, wohl auch das Frachtgeld (Demosth. adv. Lacrit.) [verschrieben wurden], so dies keineswegs unbedenkliche Hypotheken. Kam vor (Demosthen. adv. Zenothem.), dass betrügerische Schuldner es darauf anlegten, nach getroffnen Anstalten zu ihrer persönlichen Rettung, Schiff zum Sinken zu bringen, weil sie dadurch ihren Vortheil gefunden hätten; verhindert dies durch Entdeckung Seitens der Mitreisenden. Aehnliche Schurkerei bei »das heutige Versicherungswesen – das aus der Bodmerei des Altherthums hervorgegangen ist« (171)|

57

Bei Abfassung des Gross-Aventur- u. Bodmereivertrags in Betracht kommend: Entfernung des Orts, wohin Fahrt bestimmt, davon abhängige ungefähre Dauer der Reise u. eben damit die Zeit auf welche das Darlehn gelten sollte; Beschaffenheit der Jahreszeit, der Gewässer, Gefahr v. Seeräubern u. feindlichen Schiffen. Ward auch berücksichtigt, dass auf der Reise selbst sich günstigere Aussichten eröffnen dürften, wodurch Schuldner bewogen würde, in andre Häfen als die vertragsmässigen zu steuern, die dann ebenfalls namentlich angegeben wurden. Hence alle Richtungen der Reise genau festgesetzt, da in den meisten Fällen das Darlehn für die Hinfahrt u. zugleich für die Rückladungen (ἀμφοτερόπλουν) gegeben wurde; so z. B. von Athen nach Aegypten u. zurück; nach dem Pontus u. zurück, über Mende u. Skione in den Bosporus, und, nach Befinden der Umstände, bis an den Borysthenes und von da zurück. Schuldner machte sich zu Strafsumme anheischig, wenn er die Reise vertragswidrig eingerichtet. Sogleich nach Rückkehr sollte er die eingegangnen Verbindlichkeiten erfüllen, was gewöhnlich vor Zeugen geschah. War er säumig, so konnte sich Gläubiger nicht nur an der Hypothek, sondern auch an dessen Eigenthum halten.

Manche Geldreiche auch, aus Erwerbssucht, nahmen an den Seereisen selbst theil; sie gewährten ihr Darlehn blos zur Hinfahrt nach bestimmtem Seeplatz, ἑτερόπλουν, mit Bedingung, dass nach erfolgter glücklicher Ankunft am Bestimmungsort Kapital zurückbezahlt u. Zinsen entrichtet werden sollten; sie schlugen letztre dann zum Capital, u. mittelten eine Gelegenheit aus, die vergrösserte Summe auf eine neue Reise auszuthun, die sie ebenfalls mitmachten. Indem sie so ein Capital mehrmal während eines Sommers umsetzten, nutzten sie es höher, als auf jene erste Weise des Geldhandels, u. als im Waarenhandel. (Demost. adv. Phorm. id. advers. Dionysiod.)

Wenn Schiff u. Ladung sehr grossen Schaden u. Verlust erlitten: dann was in heutigem kaufmännischen Versicherungsgeschäft der Abandon   #e*Abandon°] Aufgabe eines Rechtes oder einer Sache mit der Absicht, dadurch von einer Verpflichtung (meistens zur Zahlung) entbunden zu sein. Mit der Abandon-Erklärung gehen bei Seeversicherungen die Rechte an dem versichterten Gegenstand auf den Versicherer über, der Versicherungsnehmer erhält dafür die Versicherungssumme. Nach Zugang der Abandon-Erklärung erlischt das Versicherungsverhältnis.
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genannt; vom Versicherer wird der ganze Verlust übernommen u. dem Versicherten vollständig ersetzt; dagegen überlässt dieser ihm das etwa gerettete Gut, nebst Wrack des Schiffs u. sucht sich durch dessen Verkauf möglichst bezahlt zu machen.  Zusatz von Marx.
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Und, dem entsprechend, deutet Hüllmann (p. 173, 174)
die dunkle Stelle bei Demosthenes, wo dieser Stelle aus Bodmereivertrag citirt: „ist dem Schiffe und der Ladung ein grosses Unglück begegnet, so soll das Pfand befreiet sein von allen darauf haftenden Verbindlichkeiten, was jedoch davon übrig geblieben, den Gläubigern gemeinschaftlich gehören.“ (Demost. adv. Lacrit. „σωτηρία ἔσιω τῶν ὑποκειμένων[“]) Auch bei geringern Verlusten, wenn nothwendig Theil der Ladung über Bord zu werfen, od. zum Loskauf v. Seeräubern zu verwendern verwenden, musste Pfandgläubiger einen verhältnissmässigen Abzug erleiden.

Die attische Bodmerei wesentlich unterschieden v. römischem foenus nauticum: nach diesem das Darlehn gegeben in baarem Geld (trajecticia pecunia) od. auch in Waaren, ohne Hypothek, u. der Seegefahr ausgesetzt; hence die hohen Zinsen als Gegengewicht der grossen Wagniss. (Dig.   #e*Dig.°] Digesta; Teil des Codex Justiniani aus dem Jahre 529, seit 1583 auch als Corpus iuris civilis.
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 XXII.2)

4) Geldwesen:

Korn der Münzen = ihr rein Gehalt an Gold od. Silber; Schrot der Münzen, ihr Gewicht.

1 : 13 ältestes bekanntes Verhältniss des Gold zu Silber noch bestehend um Mitte des 5 Jhdts a. C. (Herod. III.95) Darauf 2 mal Veränderung.

1 : 12 in Folge der Perserkriege   #e*Perserkriege°] Nachdem im 6. Jahrhundert v. Chr. von Kyros II. und Kambyses II. Kleinasien, Babylonien und Ägypten erobert worden waren, setzte Darios I. in der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts die persische Expansionspolitik fort. Nachdem die Perser 513 v. Chr. in einem Feldzug gegen die Skythen den Hellespont besetzten und auch Chios und Samos erobern konnten, unterbanden sie den lebenswichtigen Handel der ionischen Küstenstädte. Im Kompromißfrieden des Kallias verblieben 449/448 zwar die ionischen Küstenstädte in Autonomie unter persischer Oberhoheit, aber die Ägäis und z.T. die Küste Kleinasiens wurden für die persisch-phönikische Flotte gesperrt. Damit war der gesamte Handel im Ägäischen und Schwarzen Meer in griechischer Hand. Nach dem Peleponnesischen Krieg, der die Griechen militärisch und politisch geschwächt hatte, erlangten die Perser 387 im „Königsfrieden“ die Oberhoheit über die kleinasiatischen Griechenstädte, doch Philipp II. von Makedonien rüstete 337 zum „Rachefeldzug“ gegen Persien, das Alexander III. nach einem siegreichen Feldzug seinem Weltreich einverleibte.
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, Goldvorrath stieg, ohne entsprechendes Steigen der Nachfrage; fiel daher im Verhältniss zum Silber. ⦗Kaufmann trägt gern in dem Metall seine Schuld ab, in welchem er am wenigsten zahlt⦘ (Platonis Hipparch:   #e*Platonis Hipparch.°] Platon: Hipparchus. In: Platonis dialogi Graece et Latine. Ex recensione Immanuelis Bekkeri. Pt. 1. Vol. 2. Berolini 1816, S. 229–246. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 177: Platonis Hipparch. ed. Steph. p. 231. Bekker. Part. I. Vol. 2. p. 244. – Übersetzung des griechischen Ausdruckes: „Zwölfstand (bzw. Die Stellung oder die Bedeutung der Zwölf“ (Auch waren 12 Stadien – 192m – ein Längenmaß.)
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„δυοδεκαστάσιος“)

1 : 10 mittelbar durch die Eroberungen Alexanders: Fall von Tyrus, damit Erschütterungen der Handelswelt. Silber hatten die Tyrier aus Spanien insonderheit nach Athen geführt; seit ihre Stadt aufhörte erster Handelsplatz der Welt zu sein, ihr Hafen geraume Zeit verödet, ihre Colonien vernachlässigt, fiel die Ausbeute aus den Spanischen Silbergruben grossentheils weg, wodurch ihre Zufuhr nach Griechenland abnahm. Hence abermaliger Fall (zu 1 : 10) v. Gold.|

58

Wie im germanischen Mittelalter, so auch in Griechenland, bes. in früherer Zeit, bei grösseren Zahlungen Silber u. Gold nicht in Münzstücken hingezählt, sondern ungemünzt einander zugewogen.

Talent und Mina immer die grössten Gewichte, nie geprägt. 1 Talent = 60 Minen; 1 Mine = 100 Gewichtdrachmen: hence 1 Talent = 6000 der letzten. Stater u. Drachme (wie Pfund und Marke) ursprünglich u. eigentlich Gewichte, dann aber auch Münzen. Da mit 1 Talent = 6000 Gewichtsdrachmen übereintraf die der Aeginetischen Münz-Drachmen, möglich dass man zuerst auf dieser Insel durch den lebhaften örtlichen Umsatz darauf kam, statt des umständlichen Abwägens, Silberstücke v. Schwere einer Drachme abzutheilen, in runde Platten zu formen, ihr Gewicht durch Stempel zu bezeichnen, so die Zahlungen zu erleichtern. Der stumpfe Rand der griech. Münzen u. das selten grade stehende Gepräg lassen vermuthen, dass die einzelnen Stücke, gleich unsern Denkmünzen, gegossen u. der Stämpel darauf geschlagen wurde. Aeginetische Münzdrachmen laufen um auch in andern peloponnes. Staaten, wie Argos, Elis, Mantinea. In Korinth, wo Regierung eigne Münzen schlagen liess, Münzfuss von Aegina beibehalten. 1 Talent = 6000 Drachmen. In Athen davon abgewichen; die Theile od. Drachmen wurden sehr verkleinert, also leichter ausgeprägt als die aeginetischen u. korinthischen; 6000 v. diesen = 10 000 Attisch. Mittleres Gewicht einer einfachen Attischen Münzdrachme der früheren Zeit = 82 fzs. grains de poids; (fast 1/3 Loth der rauhen Mark nach Cölner Markgewicht.) die späteren etwas leichter; gab aber auch doppelte, 3- 4- 5fache.

Nach Cölnischem Gewicht – in ganz Deutschland u. Preussen eingeführt – Mark = 16 Loth, 1 Loth = 18 Gran; u. Summe der letzteren = 288. Die älteren Attischen Drachmen hatten danach Feingehalt v. 15 Loth + 14 Gran, Silberprobe noch um 2 Gran besser als das gesetzliche bei den Silberbarren worin der Fonds der Hamburger Bank besteht; daselbst: 15 Loth 12 Gran, also 1/48 Zusatz; in Attika nur 1/72. Später die Attischen Drachmen etwas schlechter ausgeprägt, nur zu 11 Deniers + 9 bis 12 Grains (statt + 20 Grains) = 15 Loth + 3–6 Gran.

Einigen Zusatz v. Kupfer in Griechenland alle Münzen, goldne wie silberne, um sie härter zu machen; diese Legirung hier stärker, dort schwächer gewesen. Von unvermischtem Silber, dem s. g.  Bei Hüllmann, S. 184: Aryandischen
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aryandinischen
im eigentl. Griechenland kein Beispiel.

Die Goldmünzen oft schlechthin so, d. i. Gulden genannt, meist aber Stateren; ganze u. halbe, in Kyrene auch 4fache. Daher: „Gold in Stateren einwechseln“ (Isoc. Trapez.   #e*Isoc. Trapez.°] Siehe Erl. ((cdxliii)). – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 184: Isocr. Trapez. ed. Bekker. p. 526: „#G+%(exrys%/vnhsa#G-.”
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), d. h. gegen andres Geld. Lydische, persische, phokäische Stateren (Gulden). Ein attischer Gulden, an Schwere 2 Gewicht Drachmen, im Werth 20 dasigen Silbermünzdrachmen gleich. Auf 1 Kyzikenischen Stater, nur genannt Kyzikener, gingen 28 attische Drachmen.

5) Bankgeschäft.

Geldhändler auf allen grossen Handelsplätzen Griechenlands; von Aegina Strymodor nahmhaft erwähnt; wilder ungemässigter Wucher der athenischen, von denen allein etwas genaues bekannt. Wurzel, woraus das Kraut aufschoss, kleinlicher Münzwechsel, Umsatz der verschiednen Landesmünzen. Machten Geschäfte als Deposit- und Leihbanken. – Vornehme u. Begüterte, wenn durch Reisen u. andre Umstände verhindert, sich selbst mit Führung ihrer Kasse zu beschäftigen, pflegten sie gegen eine Entschädigung diesen bankers zu übertragen, wonach sie ihre Zahlungen durch eigenhändige, auf den Kassenverwalter ausgestellte Anweisungen leisteten. Dieser Zahlungsgebrauch gewann in |59 der Folge weitere Ausdehnung. Geldhändler verschiedner Plätze traten in Verbindung, um auf Gelder, die bei ihnen niedergelegt, gegenseitig Zahlungsanweisungen auszustellen u. zu gewissen Zeiten unter sich abzurechnen. Es bestanden solche Verbindungen zwischen athenischen u. römischen Häusern; (Cicero ad Attic.   #e*Cicero ad Attic.°] Cicero: Epistolae ad Attikum.
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XII,24. XV.15.); überhaupt ging das Bankwesen früh nach Rom über (Plautus, Asinar.   #e*Plautus, Asinar.°] Titus Maccus Plautus: Asinaria.
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 II.4. v. 32. Polyb. XXXII.13[)] Nachdem jene Verbindungen während des Mittelalters in Italien u. Frankreich fortbestanden, sind sie die Veranlassung des Wechselwesens geworden

Die atheniens. Geldtisch-Unternehmer benutzten auch dies Nebengeschäft zu ihrem Vortheil: wenn sie berechnen konnten, nach wie langer Dauer auf eine niedergelegte Summe eine Anweisung einginge, suchten sie selbe in Geschäft anzulegen, das abgelaufen sein musste, wann Zeit der Rückzahlung zu vermuthen war. Wucherten also grösstentheils mit fremdem Capital; manche verfielen in solchen Schwindel u. Missbrauch ihres Credits, dass sie ihre Zahlungen einstellen mussten.

6) Völkerrechtliche Verhältnisse.

Bei aller Reibung, Eifersucht, Hasse etc der griech. Kleinstaaten gegen einander, behauptete sich Ueberzeugung, dass Grosshandel eine Weltanstalt, ein Annäherungsmittel der Völker; hence allerlei nützliche Massregeln, aus Bedürfniss entsprangen.

1) Proxenie. Beispiele (aus Demosth. Aeschines, Xenoph. Pausan. Thucyd. Athenäus, Herodot. Timäus ap. Athen. XII) Proxeni Proxenie: in Athen f. Heraklea in Bithynien, f. Theben, f. Lacedämon [;] in Lakedämon: für Byzantium; in Argos für Heraklea; in Elis für die Lacedämonier; in Pharsalus u. andern Orten in Thessalien für Lacedämonier; in Gortyna auf Kreta für die Athener; ebenso f. letztre auf Chius.

2) Symbola; völkerrechtlich-gerichtsbarkeitliche: i. e. Verträge, worin Bestimmungen festgesetzt über gegenseitige Gerichtsbarkeit in Handels[-] u. andren Streitigkeiten ihrer Bürger. Das Wesentliche (Demosth. de Halonneso) scheint dabei zu sein:

  • a) Vor Schliessung solcher Symbola, wurde streng nach dem heimatlichen Rechte des Verklagten erkannt; in den Symbola dagegen gewisse gemeinschaftliche Rechtsbestimmungen erkannt, worüber sich die beiden den Vertrag eingehenden Staaten vereinigt u. wobei sie ihren Vortheil wahrgenommen haben.
  • b) Zwar erster Rechtsgang vor den ordentlichen Richtern der Verklagten, doch dem Kläger gewisse Befugnisse eingeräumt; früher hatte sich dieser in nichts zu mischen, höchstens konnte der Proxenus sich seiner annehmen, wo seine Bürgerschaft einen solchen unterhielt. In den Symbolis aber ihm zugestanden, sein Recht persönlich zu verfolgen, z. B. Makedonier in Athen, Athener in Macedonien, so dass beide nach Ort u. Stelle reisten.
  • c) Vorgesehn f. Fälle wo unterliegender Theil sich beschwert glaubte; ein dritter Staat ward als schiedsrichterliche Rechtsberufungsbehörde erkannt; hiess der angerufene, ἔκκλητος πόλις. (Aeschin. adv. Timarch etc)|

60

II Periode. Makedonisches u. römisches Zeitalter.

a) Hinzugekommne morgenländische Waaren:

Schon Kriege mit Persien regten Betriebsamkeit, Gewinnsucht, u. Luxus an, indem die Güter des reichen Asiens häufiger u. grossentheils unmittelbar nach Griechenland auf den Markt geführt wurden, anspornend Landbauer u. Kunstarbeiter, um das Verlangen danach zu befriedigen; anderseit anderseits Absatz griechischer Waaren nach Persien eröffnet. Damit schon alte Einfachheit u. Mässigkeit im Leben der Griechen  böse
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bees
erschüttert.

Beides – erweiterte Betriebsamkeit, Markt, Weltbeziehungen etc u. Sittenverfall – in viel stärkerm Grad Folge der Züge Alexanders   #e*Züge Alexanders°] Alexander III. führte von 334 bis 324 Kriege in vier Etappen gegen Vorder- und Mittelasien, Ägypten, Mesopotamien, Persien und Indien.
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in Asien u. Aejypten; wie die 20jährigen Kriege der nach seinem Tod über seinen Nachlass kämpfenden Feldherrn.

Diese Wirkungen, wenn nicht erweitert, doch unterhalten durch die römische Uebermacht – ein Meer, das alle Ströme des Handels der damaligen gebildeten Welt in sich aufnahm. Den griechischen Lüstlingen thatens dann zuvor die macedon. u. röm. Grossen.

Als besondere Muster griech. „Lasters“:

  • Milet u. Ephesus, überhaupt die jonisch. Städte;
  • im griech. Mutterland vor allen: Korinthus;
  • im Pontus: Komana u. Byzantium;
  • in Italien: Tarentum und Sybaris.

In Ephesus, Korinth u. der pontischen Stadt Komana Hurerei u. Religion connex; letztre Stadt – wo auch Menge Buhlerinnen mit priesterlicher Maske unterhalten, um Fremde auf die dortigen Märkte zu locken, hiess – Kleinkorinth. (Strabo XII.)

Nach dem Aufwand sowohl der reichen Handelshäuser in grossen Seeplätzen, als der vornehmen Familien nach dem Untergang so vieler kleiner Freistaaten, fand am meisten seine Rechnung:

Kaufmann, der in morgenländischen Waaren handelte: Dazu gehörten: Die feinen Stoffe zu Kleidungsstücken, prächtige Kopfbinden, kostbare Segeltücher; alle verschieden benannt: Byssus, Polymitus, Carbasae, Molochina, Sindones, Othones od. Othonia; bestanden aus Leinen, Baumwolle, wahrscheinlich auch feiner Tibetanischer Wolle, aus Seide u. Halbseide, u. aus Garn von Seide u. von Wolle.

Seidenzeug u. Seidenhandel: Handelsstrasse aus Macedonien u. Griechenland, über Hierapolis in Syrien bis an Euphrat. Von hier hinüber zum Tigris, dann jenseits desselben durch Assyrien, über Ekbatana in Medien, u. über Hekatompylus im Land der Parther, durch Hyrkanien, in das angrenzende Baktrien; worauf die Windungen der Gebirgszweige, die westlich vom Imaus auslaufen, einige Krümmungen des Wegs, bald nördlich, bald wieder südlich ernöthigten. Nachdem beträchtliche Ebne durchgangen, durch eine Felsenschlucht des Imaus (Mus-tag), aus dieser in eine Gegend der heutigen kleinen Bulgarei, auf der Ostseite des genannten, von Süden nach Norden aufsteigenden Kettengebirgs, etwa 96° östlicher Länge. Daselbst waren Vorkehrungen getroffen, |61 bezüglich auf dort vorgehenden Völkerverkehr. Daselbst stand ganz vereinzelt hohes u. festes steinernes Gebäude – ein Karawan-Serai’s. Auf Treu u. Glauben legten die Seres ihre Waaren aus, nicht nur Seide, roh u. verarbeitet, sondern auch köstliches Pelzwerk (genannt Parthisches u. Babylonisches, weil es über diese Länder zu den Griechen kam), theils in vortrefflichem Eisen; jeden Ballen hatten sie mit einem Zeichen des Inhalts u. Werths versehn; hierauf zogen sie sich zurück. ⦗ähnlich Pelzhandel im Mittelalter zwischen Sibirischen Wilden u. Russen; früher zwischen den Karthagern u. Afrikanern an der Nordküste Libyens⦘; nun traten die Einkäufer herbei, mit welchen die Reihe der Vermittler zwischen den Seres u. Griechen begann; geraume Zeit die Parther im Besitz dieses Einkaufs aus der ersten Hand. Sie beurtheilten die Forderung, wohl auch die Waare, wo es sich thun liess, u. legten den dafür gebotnen Gegenwerth daneben. Wenn Seres damit zufrieden, nahmen sie ihn u. liessen ihre Ladungen dafür zurück. ⦗ „Der Handel, nachdem die Sachen in der Wüste zurückgelassen worden waren, vollzieht sich in Abwesenheit (der Leute).“
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commercium, rebus in solitudine relictis, absent absens peragit (gens).“
Pompon. Mela   #e*Pompon. Mela°] Mela, Pomponius: De situ orbis libri III, ex recensione Gronoviana in usum scholarum edite. Lipsiae 1773.
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, III.7.  „Angesichts der Brauchbarkeit der Waren freuen sie sich, den Vertrag ohne Verhandlung zu erfüllen.“
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Appositione mercium, sine colloquio, gaudent implere contractum.“
(Marcianus Capella l. VI, de Perside.)  „Indessen wird der Wert der vorgelegten Sachen ohne Reden, allein mit den Augen abgeschätzt, und so sind sie (die Seres) gar nicht dabei, so daß sie die Erzeugnisse, die sie bei sich übergeben hatten, gar nicht selber mit den eingetroffenen vergleichen können.“
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nulla sermonum vice, prepositarum propositarum rerum pretia solis oculis aestimantur, et ita sunt abstinentes (Seres), ut apud se tradentes gignentia, nihil ipsi comparent adventitium.“
(Ammian. Marcell. XXIII.4)⦘

Es war aber nicht Grund u. Boden der Serer, worauf dieser Umsatz geschah, sondern dieser Platz lag im Land der Saker, die von den Zusammenkünften Vortheil zogen. Nach Ptol.   #e*Ptol.°] [Ptolemaeus, Claudius:] Claudii Ptolemaei Alexandrini Geographiae libri VIII … Fodocus Hondius excudit sibi et Cornelio Nicolai, in cujus officina prostant. Francofurti, Amtelodammi 1605.
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I.12, soll die immer östlich gerichtete Reise, v. dem steinernen  Bei Hüllmann, S. 206: Niederlagsgebäude
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Niederlagerungsgebäude
, das sie unterhielten, bis in die Heimath der Seres 7 Monate erfordert haben. Der Ausgangspunkt: Indien jenseits des Ganges; Angabe, dass dieses nebst (einem Theil von) dem angränzenden Sina die Südgrenze von Serika (Marcianus Heraclotea Heracleota   #e*Marcianus Heracleota°] Marcianus Heracleota. In: Jean Hudson: Geographiae veteris scriptores graeci minores … T. 1. Oxford 1698. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 207: Marcianus Heracleota, ap. Huds. I. 28. 29.
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); das jenseitig gangetische Indien wird auch als südliche Grenze von Skythien jenseits des Imaus angegeben (Ptol. VI.15.16.); letzteres kann nur sein die nördlich an Indien stossende östliche Hälfte v. Tibet, u. die nördlich neben diesem liegende, östliche kleine Bucharei: u. durch diesen Länderstrich ist die Westgrenze von Serika gegeben; danach machten die Kalmückische Choschotey, das nördliche Sina u. das östl. Tibet zusammen das Land der Seres aus.

Jener Verkehr bei dem grossen Karavanen-Serai im Gebiet der Saker nicht beschränkt auf den Umsatz zwischen den Seres u. den Parthern; auch aus Indien, namentlich von Barygaza (Guzurate) zogen Gesellschaften v. Handelsleuten, ostwärts über den Imaus, auf den im innern Asien weitberühmten Marktplatz. (Peripl. mar. Erythr.   #e*Peripl. mar. Erythr.°] Periplus Maris Erithraei … – Ein anonymer Kaufmann verfaßte – wahrscheinlich im 1. Jahrhundert diese „Die Umschiffung des Erithräischen Meeres”, eine Unterrichtung über die Handelsschiffahrt im Orient. In ihr werden die Seewege von Myoshormos bis zur Insel Menuthias (möglicherweise Sansibar) und von Nelkynda (einer nicht identifizierten Stadt an der Malabarküste) entlang der Südküste von Arabien und dem Golf von Oman beschrieben. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 207: Peripl. mar. Erythr. p. 36.- Siehe Arrian (Arrianus) Flavius: Periplus Maris Erythraei. In: John Hudson: Geographiae veteris scriptores graeci minores, graece et latine … T. 1. Oxford 1698.
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Ptolem. I.17) Zu ihren Einkäufen gehörten gehörte vorzüglich Seide; daher kommen auch über Indien zu Schiffe viel Seidenstoffe nach Griechenland, wodurch diese in späterer Zeit ziemlich allgemeine Tracht [wurden] (Ammian Marcell.)[;] doch dieser Handelsweg zuerst eingeschlagen, seitdem im röm. Zeitalter die Schiffart Schiffahrt nach Indien mehr in Gang [gekommen]; früher der beschriebene Landweg der einzige.

Baumwolle (grossypium), früher nicht ganz unbekannt, so wenig wie ihre Heimath in Arabien, |62 Persien, Indien, (Herodot III Theophrast. hist. plant. IV.7 etc Strabo XV. Virgil Georg. II.   #e*Virgil. Georg. II.°] Virgil (Vergilius) Maro, Publius: Bucolica et Georgica … paraphrasi … ab … Nicodemo Frischlinio. Francofurti ad Moenum 1589. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 208: Virgil. Georg. II. 120.
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Plinius XIX. XII.)

Aus Indien kamen f. die griech. Webereien auch verschiedne Färbestoffe: Indisches Schwarz, und Drachenblut od. Indisches Roth (κιννάβαρι)

Ferner: Edle Steine: Diamanten, Onyx, Sardonyx, Hyakinth, Smaragd, Chrysolith, Beryl, Saphir, Kallais, (Dioscor. V, Plin. XXXVII.10), Chelidonia, Schwalbenstein, von den Farben genannt, Keraunia von dem Blinken. Ferner köstliche Perlen, bes. gefischt an den Ufern von Taprobane u. im Pers. Meerbusen (Arrian)  #e*Arrian°] Arrian (Arianus) Flavius: Expedit[ione] Alexandri libb. VIII et historia Indica. Graec. et Lat. opera Jac. Gronovii. Lugd[uni] Bat[avori] 1704. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 209: Arrian. Ind. 3. ed. Gronov. p. 322.
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, Elfenbein, Schminke, Haarflechten.

Murrhin (= Flussspath) woraus Prachtgeschirre verfertigt; unverfälscht kam es theils aus Indien zu Schiff, theils über Persien zu Land, nach Europa; auch nachgemachter, durch das Zusammenschmelzen geeigneter  Bei Hüllmann, S. 211: Mineralkörper
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Körper
.

Gewürze f. Gaumen, früher nur auf den Tafeln der Reichen u. Grossen, u. [die] arabischen u. indischen Gewächse, theils zur Verbreitung v. Wohlgerüchen, theils verarbeitet zu köstlichen Salben, jetzt häufiger in den Handel [gekommen]; neu in diesem Zeitraum nur: Gewürznelken (Caryophyllum), Ingwer, SesamOel u. Malabathrum (letztres bestand in Lorbeerblättern einer Art des Zimmtbaums)

 Zusatz von Marx.
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nach Hüllmann
die Seres identisch mit den Besadae od. Sesatae, die mit plattem Gesicht u. stumpfer Nase, kalmückisch-mongolischen Stamms (Ptol. VII.2. Peripl. mar. Erythr.)[⦘]

Zahl der Heilmittel od. dafür versehner Dinge wuchs ausserordentlich. Davon kamen aus Morgenland: Aloë, aus Arabien, Persien, Indien; Lykium, Saft gepresst u. verdickt aus den Zweigen eines Strauchs, bei Wunden u. Hautkrankheiten, aus Lykien, Kappadokien, Indien; Bdellium, ein Gummiharz, aus Arabien, Indien, Baktrien, Medien, Babylonien; Sarkokalla, ein Harz aus Persien; Laser, aus Syrien u. Persien, die heutige ferula Persica od. ferula  Bei Hüllmann, S. 216: asa
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assa
foetida
, wovon noch im Mittelalter viel aus Segestan kam. ⦗Cosmas Indopleustes   #e*Cosmas Indopleustes°] [Cosmas (Kosmas) Indikopleustes:] Cosmae Indicopleusteae, christianorum opinio de mundo: sive, topographia christiana. In: Collectio nova patrum et scriptorum, graecorum, Eusebii Caesariensis, Athanasii, & Cosmae Aegyptii. T. 2. Parisiis 1706. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 211, 216: Cosmas Indopleustes, in Montfaucon. collect. PP. et scriptt. Graec. T. II. p. 337.
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; Celsus   #e*Celsus°] Aulus Cornelius Celsus: De medicina libri VIII, cum praefatione Georgii Wolfgangi Wedelii. Jenae 1713. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 216: Celsus V. 30. VIII. 6.
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; etc⦘

b) Handelswege u. Stapelplätze.

(beginnt p. 217)

I) Aus dem Morgenland.

A) Nach dem Mittelmeer.
1) Ueber Alexandria:

Stiftung v. Alexandrien; Lage des alten Rhakotis (einer zur Beschützung der Küste gegen die griech. Seeräuber angelegten Schanze. (Arrian. Exped. Alex.   #e*Arrian. Exped. Alex.°] Flavius Arrian (Arrianus): De Expeditione Alexandri M. R. libri VIII. Graece et latine ex Bonar. Vulcanii Brug. nova interpret. Ap. Henrici Stephani. 1577.
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III.1. Plut. Alex.   #e*Plut. Alex.°] [Plutarch:] Alexander M. In: Plutarchi Chaeronensis, quae supersunt, omnia … Vol. 4. Lipsiae 1776, S. 61–65.
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 26. Strabo XVII. Diodor XVII.52. Tacit. hist.  #e*Tacit. hist.°] Publius Cornelius Tacitus: Historiarum libri V.
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 IV.84
; Diodor XVIII.43. XIX.86,94. Plut. Demetr. 6)

Anwesenheit des Makedonischen Heers in Aegypten wichtig f. Grosshandel; Sohn des Lagus Ptolemäus ⦘ Plan es zum Mittelpunkt des Verkehrs zwischen Arabien u. Griechenland zu machen, das schon gebeugte Tyrus noch mehr zu entkräften etc. Aejypten nach allen Seiten durch natürliche Grenzen abgeschlossen und |63 gesichert, nur offen gegen Nordost, in der Richtung nach Palästina u. Phönicien; hence Wunsch diese Bollwerke mit Aegypten zu vereinigen, zudem Besitz des Libanon lockend wegen des Schiffbauholzes. Die Erobrung dieser Vorlande erfolgte schon geraume Zeit vor Treffen bei Ipsus   #e* Treffen beiIpsus°] Im Jahre 301 v. Chr. kam es bei Ipsos im mittleren Phrygien zu einer großen Schlacht, in der Antigonos den verbündeten Diadochenkönigen unterlag und fiel. Damit war die letzte Fiktion eines einheitlichen Griechenland nach Alexander III. verschwunden, und die Herrschaftsbereiche der einzelnen Heerführer entwickelten sich zu eigenständigen Königreichen.
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(Plut. Demetr. 6) (Diod. XVIII.43. XIX.86); blieben über 100 Jahre bei Aegypten, bis erobert v. Antiochus dem Gr. (Beherrscher des Seleucidischen Reichs.) (Polyb. 5 V, 68–70. 80. 86) ( „Antiochus war König von Syrien, Phoenikien und der übrigen Gebiete von Syrien, als er in die Staaten mit ägyptischem Recht einfiel.“
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„Antiochus, rex Syriae, Phoenicem ceterasque Syriae quidem, sed juris Aegypti civitates quum invasisset.“
(Justin. XXXI.1)[)]

Dem ersten Ptolemäus folgt sein Sohn Ptol. Philadelphus : Bestrebung u. a. den fortbestehenden starken Zug indischer u. arabischer Waaren durch das peträische Arabien an das mitländische Meer nach Alexandrien zu leiten.

Der über den Arab. Meerbusen geführte Handel mit Indischen Waaren ganz in den Händen der Araber, aber getheilt, ging in einigen Absätzen vor sich. Die Handelsleute der Seeplätze – ausserhalb der Strasse Bab el Mandeb – an der Südostküste der Halbinsel holten sie aus den indischen Häfen, brachten sie in gewisse Niederlagen an derselben Küste, besonders nach Kana (Peripl. mar. Erythr. p. 15), od. unmittelbar auf die beiden Hauptstapelplätze Arabia felix, an der Südküste, noch ausserhalb der Strasse, u. Muza, schon innerhalb, an der Südwestküste. Dahin kamen die Schiffe aus den Häfen des Meerbusens, vorzüglich von Aelana u. Leuke Kome. Ptolemäus Philadelphus veranlasste die äjyptischen Griechen, noch wenig bekannt mit dem erythräischen Meer, sich hinüber in diese Häfen zu wagen, u. aus 2ter wohl gar 3ter Hand zu kaufen. (Strabo II,179. XVII.) Er liess Ariston reisen (Diodor III.41.), um die Beschaffenheit des nördl. Meerbusens zu untersuchen.

Der Kanal, erst unternommen v. Pharao Nekos ; Darius (Perser) ihn wieder aufgenommen; (Herodot. II) (IV.39) (Herodot sah ihn in seiner Vollendung; beschreibt dessen Lauf bis ins Erythräische Meer od. Arabischen Meerbusen. Der Kanal nahm Anfang unweit Bubastus, am rechten od. östl. Arm des Nils, aus dem er das Wasser erhielt, u. lief erst ostwärts, dann südwärts nach der Landspitze der Heroopolitischen Bucht des Meerbusens, bei Patumus, einem Grenzort zwischen Aegypten u. Arabien; war breit genug f. 2 neben einander fahrende, 3rudrige Schiffe u. an 4 Tage dauerte die Fahrt. Diodor. (I.33) schreibt dem Philadelphus seine Vollendung zu; bezieht sich auf dessen Unbrauchbargewordenheit durch Versandung u. Anhäufung des Schlamms; Ptolemäus Philadelphus liess ihn reinigen, Schleusen anlegen, ward so der Wiederhersteller. Einrichtung des Hafens v. Arsinoë durch Philadelphus, nicht weit von Patumus, mit dem Ausfluss des Kanals in den Meerbusen in genauer Verbindung (beweist dass Philadelphus keinen neuen Arm graben liess.) Wegen weiteres über selbiges etc sieh Plin. VI.29.23. Plutarch. Anton.   #e*Plutarch. Anton.°] [Plutarch:] M. Antonius. In: Plutarchi Chaeronensis, quae supersunt, omnia … Vol. 5. Lipsiae 1776, S. 128/129.
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 17. Dio Cass.   #e*Dio Cass.°] Cassius Coccejanus Dio: Historiae Romanae quae supersunt graece et lat. ex recens. J.A. Fabricii et Hermanni Sam. Reimari. V. 1, 2. Hamburg 1750, 1752.
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LI.6.7. Strabo XVII, XVI) (Strabo XVII. Er war an Ort u. Stelle)

Flecken Arsinoë als Hafen konnte nicht sehr ziehn (sieh Strabo), arabische Seeräuber machten den nördlichsten Theil des Meerbusens unsicher; die vielen Sandbänke u. Klippen den ägypt. Griechen gefährlich; konnten nicht zur selben Kenntniss des Fahrwasser gelangen wie die Nabathäischen Araber, weil sie nicht beständig wie diese als Seeräuber kreuzten. Daher andrer Plan des Ptolemäus Philadelphus : An Küste der Südgrenze seines Reichs, gegenüber dem Nabathäischen Hauptstapel Leuke Kome (Jambo) gründete er Berenike; dieser Ort bestimmt zur Hauptniederlage der v. der jenseitigen Küste, vorzüglich v. Leuke Kome eingeführten arabischen, persischen u. indischen Güter; zur Weiterbeförderung derselben auf Lastthieren die |64 nöthigen Anstalten getroffen; nämlich v. Berenike nach Koptos, einer in der Nähe des Nils liegenden Stadt. Strasse angelegt, sofern in gewissen Abständen für Lagerungsplätze u. in Folge selbst f. Behälter mit Wasservorräthen gesorgt, die man früher mit sich zu führen genöthigt war. Bei Tag musste man rasten wegen der Hitze; 12 Nachtfahrten gehörten zur Reise. Gleich den Schiffern dienten den Zugführern die Gestirne als Wegweiser. (Strabo XVII. Plin. VI) Man fand bald, dass sich der Meerbusen nordwärts noch gegen 45 geographische Meilen bis Myos Hormos, ohne sonderliche Gefahr u. Beschwerde benutzen liess; daher in diesem Hafen, in der Mitte zwischen Berenike u. Arsinoë, nicht selten die Waaren gelöscht; bildet sich so 2te Landstrasse, von Myos Hormos nach Koptos, wo man nur die Hälfte der Zeit, die der Weg v. Berenike dahin erforderte, den Beschwerden eines dürren Sandbodens ausgesetzt (Plin. VI.29. sieh auch id. V.9) In Koptos wurden die Waaren auf Kähne geladen, gingen dann erst auf einem Kanal (ἡ εἰς Κοπτὸν διῶρυξ, Strabo XVII) in den Nil, endlich v. diesem nach Alexandria.

Alexandria: schräg vor der neuen Stadt die kleine, längliche, v. Ost nach West sich erstreckende Insel Pharus, an jedem End mit einem Vorgebirg, so dass man v. 2 Seiten einlaufen konnte. Stadt u. Insel durch einen 7 Stadien langen Damm verbunden; durch ihn u. die beiden Vorgebirge 2 Häfen gebildet; damit zwischen diesen beiden [eine] Gemeinschaft [bewerkstelligt würde], hatte [der] Damm, zum Durchgang der Schiffe, an 2 Stellen Oeffnungen mit Zugbrücken; der wichtigere der beiden Häfen – der östliche; da aber hier das gegenüberliegende Vorgebirg näher rückt, als das westliche, wodurch, wie durch Klippen, scharfe Strömung entstand, so die Einfahrt nicht ohne Schwierigkeit; hence bei Nacht auf diesem Vorgebirg, genannt Lochias od. Akrolochias, der berühmte Leuchtthurms Leuchtthurm. (Strabo XVII. Plin. XIII.11. XXXVI.12. Caesar bell. civ. III.112 Pomp. Mela. II.7)

Fabel des Plinius (VI,17), dass Ptolemäus Philadelphus einen Dionysius auf Entdeckungsreise bis nach Indien gesandt; noch 100 Jahre später keine unmittelbare Handelsverbindung zwischen Aegypten u. Indien. Nach Posidonius (Strabo II) soll auf Veranstaltung v. König Ptolemäus Euergetes II III der Kyzikener Eudorus Versuch solcher Reise gemacht haben. Der Name Turamayo   #e*Turamayo°] In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 229: Dieser Ptolemäus [Euergetes] könnte es seyn, wenn man annehmen darf, der Name Turamayo […] sei verderbt aus Ptolemäus.
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, auf einer Guzuratischen Felseninschrift, (James Prinsep: Inscription in the old character on the rock rocks of Girnar in Gujerat  #e* Gujerat°] Prinsep, James: VII. – On the edicts of Piyadasi, or Asoka, the Buddhist monarch of India, preserved on the Girnar rock in the Gujerat peninsula, and on the Dhauli rock in Cuttack; with the discovery of Ptolemy’s name therein. In: Jounal of the Asiatic society.Nr. 75. März 1838. Vol. VII. Part I. January to June, 1838. Calcutta 1838, S. 217–282.
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) könnte dieser letzte Ptolemäus (in »verderbter« Wiedergabe) sein.

Erst unter römischer Herrschaft, ohne Zwischenhandel der Araber, kam unmittelbarer Verkehr Aegyptens mit Indien zu Stand. (Strabo XVII. II. Plin. VI.23.28. XII.19) Zwei arabische OrtschaftenOkelis (innerhalb u. nicht fern v. der Meerenge) u. Syagrum (auf einem Vorgebirg, jenseit jenseits derselben) an der südöstl. Spitze der Halbinsel – wurden zu Hauptplätzen wo unterwegs angelegt. Die meisten Geschäfte wurden an der Küste der im Delta des Indus liegenden Insel Pattala gemacht. (Arrian. V.3. VI.18. Diodor III.46. Strabo XV. Plin. II.73. VI.21.23) Weiter hinab od. gar bis an den Ganges zu segeln, entschlossen sich wenig griech.[-]äjypt. Schiffsherrn. (Sieh genaue Beschreibung der ganzen Fahrt bei Plinius VI.23) Diese Fahrt ging längst der Westküste der diesseitigen Halbinsel über Barygaza bis Taprobane (Ceylon), dann weiter über Automela u. Perimula bis an den Ganges. Hier der belebteste Handelsplatz Palimbothra, bei der Vereinigung des |65 Hauptstroms mit einem westl. Nebenfluss genannt Erannoboas od. Jomanes (Dschumna, Gemené). Weil der Aktivhandel der ägypt. Griechen nicht häufig so weit sich erstreckte, führten ihn grosstheils die Bewohner v. Palimbothra, Perimola u. Automela bis an die Mündungen des Indus; rückten selbst weiter nach Westen vor; gründeten Niederlassung (Plin. VI.28) an der Küste der Insel Dioscorida, in Nähe der südöstl. arab. Küste.

2) Ueber Petra:

Am nördlichsten Theil des arab. Meerbusens (aus eben angegebnen Gründen gedieh Schiffahrt nie zur Hauptbedeutung; Arsinoë kam nicht auf gegen Myos Hormos. Selbst die anwohnenden seekundigen Nabathäischen Araber zogen häufig die Landfracht vor u. führten v. Leuke Kome die daselbst zu Schiff eingegangnen Güter auf Kamelen längst längs der Küste, u. weiter hin bis nach Petra. Auch die Bewohner der Hafenstadt Aelana, an der östl. nach Arabien gerichteten Seite des Meerbusens, trieben mehr Land- als Seehandel; bes. nahmen sie starken Antheil am Waarenumsatz zu Petra, wo zu bestimmten Zeiten grosser Zusammenfluss v. Kaufleuten; schon in früher Zeit dahin selbst vom persischen Meerbusen Karavanen von Minäern u. Gerrhäern gekommen, deren Ladungen von da weiter, nach den Häfen des mitländ. Meers, bes. nach Tyrus, befördert. Diesen Geschäftszweig ergriffen die Aelaniten; zogen in das Land der 2 genannten arabischen Stämme, kauften ein u. führten die Güter auf den grossen Markt zu Petra.

Zu Petra; f. die weitere Fortsetzung des Waarenzugs 2 Hauptstrassen:

  •  Ordnungziffer von Marx.
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    1)
    erstere, nördlich ins innere Land, nach Syrien, bes. Palmyra;
  •  Ordnungziffer von Marx.
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    2)
    Zweite, nordwestl. nach Küste des mitländ. Meers; sie theilte sich weiterhin;  Von Marx.
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    a)
    ein Seitenweg nach Rhinokorura, am nordöstlichsten Ende Aegyptens u.  Von Marx.
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    b)
    zweite Strasse nach Gaza (schon auf palästinischem Boden). Die Beziehung der morgenländ. Waaren auf diesem Weg nach Umständen vortheilhafter für die griech. Zwischenhändler, bes. der Rhodier, als über Alexandria, [»]weil zu manchen Zeiten durch die dasigen Zöllen Zölle die Waaren mehr vertheuert als durch die kostspieligere Landfracht über Petra«.

B) Nach dem Pontus.
1) Ueber Seleukia:

Einer der Begleiter Alexanders, Seleukus Nikator ; behauptete die Herrschaft über den grössten Theil der Erobrungen Alexanders v. den Quellen des Euphrat u. Tigris bis an den Indus; als Seitenstück gegen Alexandria für morgenländ. süd-europäischen Handel, sollte Seleukia werden f. morgenländisch-nordischen Handel. (Strabo XVI) Die Leitung von Abzugskanälen aus Euphrat u. Tigris war f. die Mesopotamier nöthig gewesen, theils um den trocknen Boden zu bewässern (regnet in einem grossen Theil des Jahrs nicht), theils um Ueberschwemmungen vorzubeugen, da im Frühjahr, durch das Schmelzen des Schnees in den Armenischen Gebirgen ein drohendes Schwellen der Ströme eintrat; wären sie übergetreten, u. das Wasser auf die Felder gedrungen u. stehn geblieben, so Entstehn v. Sümpfen.

Von diesen Kanälen, f. Lage v. Seleukia, 2 wichtig: einer vom Euphrat ostwärts geleitet, der andre ihm gegenüber vom Tigris westwärts, beide in Gegend nordöstlich v. Babylon, wo sich die Betten der beiden Ströme am meisten nähern. Unter dem Namen Königsfluss, aramäisch Nahar Malkha der westliche am bekanntesten; der östliche als διῶρυξ, Vallis ausdrücklich v. ihm unterschieden. (Ammian Marcellin. XXIV.6, Zosimus III.24.) (sieh Plin. Armalchar)|

66

In Frühern Zeiten die über den persischen Meerbusen u. den Schat al Arab eingehenden Ladungen theils auf dem Euphrat nach Babylon geführt, theils auf dem Tigris nach Opis, einem Waarenablage Waarenablager am westl. Ufer des Tigris, in der Gegend der beiden Kanäle. Bei Verfall der pers. Macht liess die Regierung, aus Besorgniss feindlicher Landungen, wahrscheinlich der kühnen Araber, grosse Felsstücke in die Mündungen beider Flüsse senken, sie dadurch f. die Schiffahrt unbrauchbar machen. Alexander Magnus liess das Fahrwasser, bes. im Nieder-Tigris v. den Massen reinigen, Schiffbarkeit wieder herstellen.

Seleukia lag nicht weit vom Tigris, 3 röm. Meilen v. Ktesiphon, einem Fleck hart am östl. Ufer. Diesem gegenüber, am westlichen, später eine Ortschaft Koche (Arrian) od. Choche (Ammian. Marcell XXIV,5:  „Coche, das man Seleukia nannte“
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Coche, quam Seleuciam nominant
), verderbt Zochase (Zosimus III.23) ⦗Irrthum Coche f. das alte Seleukia zu halten »fällt mit dem zusammen, der diese Stadt dicht an den Tigris setzte« (p. 241)⦘

Nach Weise morgenländischer Städte Seleucia v. sehr grossem Umfang, wurde in kurzem der grosse asiatische Markt für den Tausch des Nordens mit dem Süden. Seit Jhdten waren aus Armenien u. den Wildnissen des Kaukasus viele unentbehrliche, aber schwere, grossen Raum einnehmende Producte des Nordens, schnell u. wohlfeil auf beiden Strömen herabgekommen; aufwärts waren weder Euphrat noch Tigris (Her. I, Plin. VI.27) zu befahren; aber auch die über den persischen Meerbusen bezognen Rückfrachten leichter an Gewicht u. von geringerem Umfang. … Babylon … nur 300 Stadien entfernt v. Seleukia – ging an dieser letzteren Rivalin caput.

Unternehmer der Waarenzüge aufwärts zu Land besonders die weitreisenden Armenier; ihre Rückfrachten gelangten in die griech.[-]pont. Häfen auf 2 Hauptstrassen. Eine lief hinüber nach dem grossen Waarenablager Comana im Pontus, von da hinab auf dem in ihn sich ergiessenden Iris. Die zweite etwas östlicher, durch Armenien; eine dortige Völkerschaft, die Aorsi, deren Sitze am Kaukasus vom kaspischen Meer bis an den Don – nahmen v. den Armeniern die Güter in Empfang, führten sie weiter auf Märkte, nicht nahmhaft gemacht, können aber nur die Häfen des Pontus sein. (Strabo XI)

2) Ueber Baktra:

Kaum 1/2 century behauptete sich Seleukia im Alleinbesitz der Handelsvermittlung zwischen Asiat. Süden u. Norden; erhob sich  das Seleukidische Reich
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es
sehr verkleinernde Macht weiter im Osten: Mitte des 3t Jh. a. Ch. Theodorus , Statthalter v. Baktrien ⦗Sieh: Lassen: Zur Geschichte der Griechischen u. Indoskythischen Könige in Baktrien, Kabul u. Indien. Bonn 1838⦘, benutzte Entlegenheit seines amtlichen Sprengel vom Reichsmittelpunkt, warf sich mit Erfolg zum Selbstherrscher auf; das neue Reich unter viel Krieg etc bestand nur etwas über 100 Jahre; für den Handelsweg, der v. seinen Königen befördert aus Indien durch Baktrien bis an den Pontus gebildet worden, der Umstand wichtig, dass die Erobrungen dieser selbigten einen grossen Theil des westlich. Indiens mit der um die Mündung des Indus liegenden Landschaft Pattalene umfassten.|

67

Der Waarenzug begann in Minnagara, an dem mittelsten der 7 Ausflüsse des Indus, mit tiefstem Bett, allein f. Seeschiffe fahrbar; wahrscheinlich diese Beschiffung des Indus bis zu Einfluss des Hydaspes (von diesem ist die macedonische Schaar bis Pattala hinuntergefahren [)]. (Strabo XV. Plin. VI.17. XIX.1) Von da, wo Schiffbarkeit aufhörte, Landweg nach dem Paropamisus od. dem indischen Kaukasus (Hindukush). Anfang des Wegs über Attok nach Kabul (trifft zusammen mit dem alten Orthospana (Ptol. VI.18); wichtiger Handelsplatz, von welchem aus der Lauf der Pässe über den Paropamisus einen Weg nach Baktrien anweist u. seit undenkbarer Zeit einen Verkehr zwischen diesem Land u. Indien ermöglicht hat; namentlich Pass Schibertu: von dem im Winter eingeschlagen eingeschlagnen Weg nach Abdereh, im Sommer nach Bamian (am nördlichen Fuss des Scheidungsgebirgs); dort Niederlage v. Waaren, wovon Befördrung der Güter zu Schiff weiter nach dem Hauptstapel Baktra (heutigen Balkh) (giebt jezt dort keinen Fluss, vielleicht versiegt); im Alterthum Fluss Baktrus in den Oxus laufend (Curtius. VII.4.  #e*Curtius. VII.4.°] Rufus Quintus Curtius: Historia Alexandri Magni. Halae 1776. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 247: Curtius VII.4. §. 31.
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Strabo XI) Bei den Tataren heisst er jetzt Dehasch; wahrscheinlich des Plinius „Icarus“ (VI.17 Plin.) »in der Richtung v. Indien nach Baktrien, der sich in den Oxus ergoss«. Von Bamia fand Wasserstrasse nach Oxus statt, die bei Baktra vorbei ging; »dieser (Baktra) berühmteste Stapelplatz des innern Asien lag ungefähr 8 geograph. Meilen vom Ufer des Oxus« (p. 248;  Zusatz von Marx.
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Hüllmann beruft sich auf
A. Burnes, Reisen in Indien u. Bokhara. 1832)

Nach Versicherung eines Zeitgenossen (Patrocles ap. Strab. XI) Oxus schon im Zeitalter des Seleukus beschifft; also schon vor dem baktrischen Reich Versendungen indischer Waaren auf Oxus bis in’s Kaspische Meer im Gang. (Oxus mündet jezt in Aral See) ⦗Sieh: Abul Ghasi (bokharischer Fürst) hist. généalog. des Tatars. Traduit Traduite du manuscr. Tatare (Mongole) A. Leyde. 1726⦘ (Östlich an den Kaspischen See od. den See v. Masanderan angrenzende bokharische Landschaft: Chawaresm (Charesm, von der Hauptstadt Chiwa benannt)

Der damaligen Mündung des Oxus in den Kaspischen See schräg gegenüber befand sich Kyrus (Kur), der vom Kaukasus herabkömmt. Auf diesem, soweit er beschiffbar, gingen die Güter tief in das Gebirge, dann über den Rücken desselben mit Landfracht (Strabo XI. Plin. VI.17), angeblich in 5 Tagen, nach Sarapana am obern Phasis; endlich diesen Fluss bis auf den gleichnamigen grossen Stapelplatz an der Meeresküste. Von hier aus vertheilten sich die Ladungen nach Sinope, Amisus u. in andre pontische Häfen.

II) In den südöstlichen u. südlichen europäischen Gewässern.

1) Rhodus:

Rhodier behaupten in griech. Handelswelt ersten Rang, im Macedonischen u. noch mehr im römischen Zeitalter (Cic. Manil.  #e* Cic. Manil.°] Cicero: Oratio de imperio Pompeii s. pro lege Manilia.
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18), nahmen daher gebietende Stellung unter den Seemächten ein. (Diodor. XX.84. Strabo XIV. Livius XXXI.15.46. XXXIII.16. XXXVI.45. Gellius   #e*Gellius°] [Aulus Gellius:] Auli Gelli Noctes Atticae … Vol. 1, 2. Gottingae 1824.
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 VII.3.) |68 Schlau genug auf den Trümmern v. Tyrus, Karthago u. Korinth ihre Macht zu vergrössern (Diodor. XX.81. Id. XIX.61.) Tyrier erholten sich vom Schlag, der sie v. Alexander getroffen; auch Korinth zum Theil wieder hergestellt (Strabo. VIII. X.) aber beide erlangten nicht mehr die alte Macht u. Grösse, denn die Rhodier hatten einen zu grossen Vorsprung gewonnen.

Rhodische Flagge wehte v. Nil bis Pontus, gen gegen Seeräuber geschützt durch drohende Kriegschiffe; die Zollgebühren, die sie am Pharus f. die morgenländ. Waaren vorschossen, musste der Grieche mit Zins zurückerstatten. Getreidehandel [gehörte] zu ihren Hauptgeschäften; holten davon starke Ladungen aus Sicilien (Polyb. V.88. XXVIII.2. (legat. 73)[)]; v. den Küsten der kornreichen pontischen Länder bis an die Mäotis. Auf dieser Fahrt waren sie dem Sundzoll der Byzantier unterworfen. Einmal desswegen Krieg (v. Rhodos geführt) (Polyb. III.2. IV.38.46.47) (Herodian III.1  #e*Herodian III.1°] Herodianus: Lebensbeschreibung der römischen Kaiser … in acht Büchern. Verdeutscht durch Joh. Gli. Conradi. Frankfurt a. M. 1784. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 255: Herodian. III. 1. ed. Irmisch. II. 497.
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)

Seerecht: auch v. den Gesetzen, die bestimmt u. anerkannt dem Rhodischen angehören, hat sich nur das einzige über den Seewurf   #e*Seewurf°] Was in Seegefahr zur Erleichterung des Schiffes über Bord geworfen wird. In Seegefahr darf ein Schiffer nicht eher werfen, als bis der Kaufmann, der in jener Zeit seine Waren begleitete, geworfen hatte. Der Verlust durch den Seewurf wurde über Schiff und Ladung verteilt, wozu das erstere die Hälfte beitrug.
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erhalten, u. auch dies nur im röm. Gewand; schon während der Republik (röm.), wenigstens zu Zeiten des  Bei Hüllmann, S. 256: berühmten Rechtsgelehrten
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Rechtsscheisser
Servius Sulpitius Rufus (Paulus   #e*Paulus fr.°] Paulus Diaconus [eigentlich Warnefried, Paul]: De gestis Romanorum historia Eutropii continuata. Basil 1518.
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fr. 2. pr. et §3. D.  Über das Rhodische Recht zum Werfen.
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de la lege Rhodia de jactu
(XIV.2)[)] in Rom Bestimmungen davon aufgenommen, durch Augustus u. Antoninus ihnen gesetzliche Kraft beigelegt.

Das Gesetz über den Seewurf  Zusatz von Marx.
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(de jactu maris)
⦗wenig verändert, aber sehr erweitert u. vermehrt in den heutigen Haverei-Gesetzen wiedergefunden⦘ wesentlich dies: Wenn bei Seeunfällen aus Noth zur Erleichterung des Schiffs Waaren über Bord geworfen, od. zur Abfindung v. Seeräubern Theil der Ladung geopfert, so sollten die von den Befrachtern, die der Verlust getroffen, v. den übrigen verhältnissmässig entschädigt werden, nach Massgabe des Werths der geretteten Waaren. ⦗Ueber das attische Recht in solchem Fall: Demosth. adv. Lacrit⦘ Bei der Abschätzung des Verlusts nach rhodischem Recht blos der Einkaufspreis zu Grund gelegt; aber bei Bestimmung der verhältnissmässigen Beiträge zum Schadenersatz der wahrscheinliche Verkaufspreis der geretteten Waaren (fr. 2. §4.  „Gewährleistung geschieht durch Verlust, nicht durch Gewinn, nicht (dadurch) wie teuer die gekauften Sachen (Waren) sein mögen, sondern wie viele zufallen werden.“
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detrimenti, non lucri, fit praestatio … non quanti emtae sint (merces), sed quanti venire possint.“
)

Wie vom Seerecht der Rhodier, so v. ihrer Hafenordnung nur Bruchstück u. ebenfalls über Rom, uns überliefert. ⦗Plin. VII.56. u. XXXII.1.⦘ Nämlich wenn die Schiffe in Hafen liefen, so sollte dies nicht mit dem Schnabel geschehn ⦗an Vordertheil πρώρα der Kriegsschiffe eine Spitze befestigt (ἄκρον, ἔμβολον, rostrum), von Holz, aber mit Eisen beschlagen oder ganz von Eisen, diente dazu die feindlichen Schiffe in den Grund zu bohren, angeblich etruskische Erfindung⦘, da diese auch unwillkürlich andren Schiffen Schaden zufügen konnten.

2) Byzantium und Kyzikus:

beiden die Häfen des Pontus als Wirkungskreis ihres Seehandels angewiesen. Im Allgemeinen blieben bis ins Mittelalter die im Handel mit dem Norden |69 ausgetauschten Güter dieselben; blos zu den von den Byzantiern dorthin geführten morgenländischen, kamen einige hinzu.  #e* kamen einige hinzu.°] In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 259: sind einige hinzu gekommen. Durch die Anwesenheit des kaiserlichen Hoflagers ist diese Handelsstadt zur mächtigsten und reichsten im frühen Mittelalter geworden3). … 3) Hier kann sich des Verfassers „Geschichte des Byzantinischen Handels bis zum Ende der Kreuzzüge. Frankfurt a. d. Oder 1808,“ anschließen. - Diese Schrift exzerpierte Marx als nächste im vorliegenden Heft.
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Bewohner v. Kyzikus [gehörten] zu den unternehmendsten der späteren Zeit. Vom Pontus durch das aegäische u. mitländ. Meer bis nach Gades ihre Schiffahrt; Handels- u. Seemacht, fast Nebenbuhlerin der Rhodischen. (Strabo XII)

3) Delus und Puteoli.

Nach dem Pech v. Korinth flohen viele Korinther nach Delus, liessen sich dort häuslich nieder (Strabo X), neu belebten Handel u. Industrie der Insel (Cic. Verr.  #e* Cic. Verr.°] Cicero: Orationes in Verrem.
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 II.34.72) [(]Plin. XXXIV.2.) Märkte von Delus immer stärker besucht; sogar Eigenhandel zur See unternommen, selbst nach Rhodus. Die Athener – mit Erlaubniss des römischen Senats – bemächtigten sich der Delier Ländereien auf Delus u. Insel Lemnus u. zwang die Eigenthümer sie ihnen käuflich zu  Bei Hüllmann, S. 261: überlassen
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hinterlassen
⦗den Deliern wies der röm. Senat Niederlassungen in Achaia an. Die Athener: »noch immer das alte gierige Volk, das sich die goldne Zeit der Kleruchien  #e* Kleruchien°] Ein Kleros war ein Landlos, d. h. ein Anteil am Grund und Boden. Von Athen aus wurden Kleruchen, die Inhaber von solchen Landlosen, auf dem Boden vieler Bundesgenossen (besonders z.  Z. des Attischen Seebundes) in Kleruchien, d. h. Bürgerkolonien, angesiedelt, die zur Sicherung wichtiger Seewege als Stützpunkte sowie zur Niederhaltung widerspenstiger Bundesgenossen dienten. In hellenistischer Zeit waren die Kleruchen Militärsiedler (auch als Katöken bezeichnet), die in geschlossenen Komplexen (z. B. in Ägypten im Fayum) Land erhielten.
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nicht aus dem Sinne schlagen konnte« (261)⦘ Nun der delische Verkehr in attischen Händen. Aber im Krieg des Mithridates gegen Rom die Insel (Delus), nebst den übrigen des aegäischen Meers, v. den Feldherrn jenes Eroberers, bes. v. Archelaus verwüstet u. auf Delus die meisten Einwohner umgebracht; seitdem – gleich Milet, Tyrus, Karthago, Corinth – die Stadt verödet. (Plut. Sulla   #e*Plut. Sulla°] [Plutarch:] Sulla. In: Plutarchi Chaeronensis, quae supersunt, omnia … Vol. 3. Lipsiae 1775, S. 95–97.
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 11. Appian bell. Mithrid.  #e*Appian. bell Mithrid.°] Appianus: Romanarum Historiarum … Lutetiae 1551. – In Hüllmanns „Handelsgeschichte …”, S. 262, 263: Appian. bell. Mithridat. ed. Steph. Paris. p. 188.
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Pausan VIII.33)

Handel v. Delus verzog sich nach Dikäarchia (nachher Puteoli), so weit entlegnem Ort im westlichen Grossgriechenland. Grosser Theil der auf Delischem Markt abgesetzten Güter morgenländische Producte, wahrscheinlich beigeführt theils v. den Kyzikenern u. Byzantiern (die sie aus den pontischen Häfen bezogen, wohin sie über Baktra gelangten), theils v. den Rhodiern (denen der Stapel v. Alexandria näher lag[)]. Die Römer, mit der Schiffahrt in den griech. Gewässern bekannt, u. in polit. Beziehung viel damit beschäftigt, begnügten sich ihre Einkünfte Einkäufe in Delus zu machen; zur Vermittlung dieser Geschäfte daselbst (Appian) verschiedne italische Häuser eingerichtet. (Strabo XVII.) Da der Absatz morgenländischer Waaren besonders nach Italien stattfand, konnte Puteoli die Geschäfte an sich ziehn, alte Handelsstadt, mit gutem Hafen, in geringer Entfernung v. Rom. Dies zur Zeit, wo die Verbindung Roms mit Aegypten lebhafter ward: eine Ermunterung f. die Kaufleute v. Puteoli Activhandel nach Alexandria zu  Bei Hüllmann, S. 263: unternehmen
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. (Strabo. XVII) Sie errichteten Leuchtthurm nach Muster des alexandrinischen). So Puteoli hiess in der damaligen Handelswelt Klein-Delus.|


70

Aus:
Karl Dietrich Hüllmann: Geschichte des Byzantischen Handels bis zum Ende der Kreutzzüge. Preisschrift, gekrönt von der königl. Societät der Wissenschaften zu Göttingen. Frankfurt an der Oder 1808.
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Hüllmann: Geschichte des Byzantinischen Handels. (Preisschrift) Frankfurt a. d. Oder. 1808.

1) Byzanz u. Constantinople.

Zweimal Neurom (Byzanz) eine der höchsten merkantilischen Positionen. Günstige geograph. Lage für Zwischenhandel. Es bezog Die Producte des Pontischen Nordens, grösstentheils erste Lebensbedürfnisse standen ihm zu Gebot: Schlachtvieh, starkwüchsige Sklaven, gesalzne Fische, Honig u. Wachs, in guten Jahren Getreide. Die rauhen Scythischen Völker, nur aus Lüsternheit nach Südfrüchten, bes. Oel u. Wein, pflügten f. die weichlichern Südländer, hüteten das Vieh, irrten umher nach Bienenbeuten in den Wäldern, fingen Fische in Gewässern u. Menschen im Krieg. Früh schon gelang es auch Byzanz an dem Indisch-Chinesischen Verkehr thätigen Antheil zu nehmen; nicht an dem Handel aus Indien u. China über den persischen u. arabischen Meerbusen, sondern 2 Wege, Byzanz näher, durch die Steppen Hochasiens. Seit Urzeit stammt die Bekanntschaft u. der gegenseitige Verkehr der Hirtenvölker, die den Gürtel Asiens einnahmen; von der Mäotis bis nach China. Kaum entdeckten die scharfsichtigen Griechen (in den Coloniestädten Olbia od. Borysthenis, an der Mündung des gleichnamigen Flusses; Theodosia an der Küste v. Taurien; Tanais an der Mündung dieses Flusses) diese Verbindung, so machten sie auf dem Landweg nördlich um das Kaspische Meer Unternehmungen dahin. Tauschplatz – die Gegend zu beiden Seiten des Oxus od. die heutige grosse Bucharey – wo die griech. Kaufleute an die, von den nördlichen Chinesischen Grenzen kommenden Karavanen Nordische u. Griech. Waaren gegen Seide absetzten. (Herodot. Arrian. peripl. mar. Erythr. ap. Hudson geograph. veteris scriptt. graeci minores.) Die Stammväter der heutigen Mongolisch [-]Kalmückischen Völker – mit platter Stirn u. eingedrückter Nase – führten v. Osten her die Seide auf die Sogdianischen u. Bactrischen Märkte. Grosser Theil der Seide ging über Byzanz in die Häfen des Aegäischen u. mitländischen Meers. Indien zu allen Zeiten das f. den Europäischen u. vorderasiatischen Luxus wichtigste Land. (Vgl. Plin. hist. nat. IV. c. 20) ⦗ Kommentar von Marx.
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Dies zeigt Unterschied v. now u. then.
 Zusammenfassender Kommentar von Marx.
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Hüllmann hebt hervor welche Greuel etc die Abendländer sich entschlossen um aus Indien Gewürze, Medikamente, Räucherwerk, Elfenbein, Edelsteine, Perlen, Seidenstoffe, Baumwollzeuge, Leinwand zu beziehn, wofür sie nichts zu geben als »die Ausbeute« ihrer »Bergwerke u. Beiträge zum geschmacklosen Putz der Inder als Korallen, gläserne Sachen [«] etc

Ein Zug dieser Waaren zu Land von Perimula u. Automela, an den Küsten von Hinterindien, und von Palibothra (jetzt Allahabad od. Helabas) am Nieder Ganges, westwärts nach Pattala, an den Ausflüssen des Indus; von da die Waaren den Indus aufwärts über Minnagara (liegend am Indus) nach Bactrien, gebracht dann auf den Icarus, von da auf den Oxus, u. diesen abwärts, durch Aralsee u. den alten Amu, in das kaspische Meer. Soweit |71 Cyrus (Kur) schiffbar, diesen Fluss aufwärts geführt, dann weiter auf Wagen nach Sarapana am Phasis, endlich diesen Fluss hinab zum gleichnamigen Ort an seiner Mündung, dem Stapelplatz der Kolchier. Von da verschifft nach den vorzüglichsten Häfen des Pontus: nördlich nach Dioscurias od. Sebastopol, westlich nach Trapezunt, Amisus, Sinope, Heraclea, bes. aber nach Byzanz, dem Schlüssel zum aegäischen Meer. Byzanz fiel endlich als Opfer eines langwierigen Bürgerkriegs im Römischen Reich; stieg wieder zu voriger Grösse nach 130 Jahren der Erniedrigung.

2) Staatsmonopolien:

Constantin – freigiebige Austheilung v. Lebensmitteln unter dem  Bei Hüllmann, S. 12: Volksmasse
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mob
der neuen  Bei Hüllmanns, S. 11: Hauptstadt der Welt
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Hauptstadt
; die ergiebigen Ernten Aegyptens allein für Constantinopel in Beschlag genommen (Cod. Theodos   #e*Cod. Theodos.°] Codicis Theodosiani libri XVI … Quibus sunt ipsorum principum autoritate … adjectae novellae … Edit. Joh. Sichardi. Basil 1528. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 12: Cod. Theodos. l. XIII. tit. V de naviculariis, l. 7 – l. XIV., tit. XXVI. de frumento Alexandrino, l. 2.
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), Rom so genöthigt sich mit Getreide zu versehn aus andern Provinzen des nördl. Afrika u. aus Sicilien. (Claudian. de bello Gildon. V.52   #e*Claudian. de bello Gildon. V.52°] Claudius Claudianus: De bello Gildonico liber. In: Dichtungen des Claudius Claudianus, übersetzt von Georg Freiherr von Wedekind. Darmstadt 1868. [Eine ältere Ausgabe stand nicht zur Verfügung.] – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 12: Claudian. de bello Gildon. V. 52 seqq.
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) Ausser Brod u. Getreide, Fleisch, Wein, u. Oel zu gewissen Zeiten im kaiserl. Pallast ausgetheilt.

Die Nachfolger v. Constantin mussten xxxxx die Freiheit des Staats mehrmals v. den angrenzenden Barbaren mit viel  Bei Hüllmann, S. 13: Gold
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Geld
erkaufen. Um dies aufzubringen, wie die Kosten f. die eitle Pracht des Hofs, nöthig Finanzkünsteleien, Erpressungen.

Als Compensation für  Bei Hüllmann, S. 13: Volk
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mob
der Hauptstadt, unentgeldliche [Austeilung] v. Getreide u. andern Lebensmitteln (Cassiodor. variar. l. IV. ep. 19) Iustinian: räuberisches Finanzsystem; entzog Privatpersonen – ward Urheber der grausamsten Staatsmonopole – Verkauf der nöthigsten Lebensmittel, bes. des Getreides (Procop. hist. arcana. c. 26   #e*Procop. hist. arcana. c. 26.°] Procopios (Procopius) Caesariensis: Operum tom II. Pars II. Arcana historia, qui est liber IX. Historiarum Gr. et Lat. ex Bibliotheca Vaticana Nie. Alemannus protulit, latine reddidit, notis illustravit, recognovit, varias lectiones adjecit et lacunas fere omnes implevit Claudius Mattretus. Paris 1663. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 14: Procop. hist. arcana, c. 26, Ed. Paris, p. 75.
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) Unterthan durfte v. keinem Landwirth Getreide kaufen, sondern von dem den bei der Verwaltung dieses Regals   #e*Regals°] Hoheitsrechtes
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angestellten Finanzbeamten, die nebst starkem Gehalt u. Befreiung v. manchen öffentlichen Verbindlichkeiten (Digest.   #e*Digest.°] Codex Iustiniani, cum glossa. Lugdunum 1527.
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l. 50. tit. 5. de vacat. et excusat. munerum l. 9. de negotiatoribus frumentariis) ausserdem sich auf Kosten des Volks bei diesem Wuchergeschäft bereicherten (Procop.) Die kornreichen Provinzen leisteten ihre Abgaben in Getreidevorräthen, abgeliefert in die Magazine zu Constantinopel; verkauft v. der Regierung (Iustinian) an die bedrängten Städte um das Zweifache des Preises, der den Landwirthen als Steuer angerechnet worden. Wenn die Vorräthe auf der See verdarben, gleichwohl den Käufern aufgedrungen.

Der Finanzdruck dauerte noch zu Ende des 11t Jhdts (Zeit der Unternehmung des 1st Kreuzzugs) Die gemeinsten Nahrungsmittel, namentlich Getreide, Wein, Oel [waren] noch Staatsmonopolien. (Albert.   #e116Albert. bis T. I°] Albertus Aquensis: Historia Hierosolymitanae expeditionis. In: Jac. Bongarsii gestis Dei per Francos. T. 1. Hanov. 1611.
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Aquens. hist. Hierosol. l. II. a. 1097 in (Bongars.) gest. dei per Franc. t. I, p. 203.  „Kein Lohn, außer dem kaiserlichen, wurde in Wein und Öl, Getreide und Gerste, als auch in allen Nahrungsmitteln in der ganzen Region entrichtet.“
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„Nullius, praeter imperatoris, merces, tam in vino et oleo, quam in frumento et hordeo, omnisque omnique esca, vendebatur in toto regno.“
[)] Daher die Versorgung der Franken mit Lebensmitteln gewöhnl. als Sache des griech. Kaisers i. e. der Finanzbehörden vorgestellt. Nur auf ausdrückliche Erlaubniss des kaiserl. Cabinets bestellten einigemal die Kreutzfahrer selbst die nöthigen Vorräthe bei den Griechen, die u. a. nebst den Armeniern, einst grosse Lieferungen an die Belagerungsarmee v. Antiochien [übernahmen]. (Anonymi   #e118Anonymi bis Ital.°] Anonymi historie belli sacri. In: Museum Italicum. Collectio vet. Scriptorum, ex Bibliothecis Italicis eruta a Jo. Mabillon et D. Mich. Germain. T. 1. Lut. Paris. 1724.
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hist. belli sacri, ap. Mabillon et Germain, Museum Ital. t. I. p. II. p. 161) Wahrscheinlich Monopoliendruck fiel erst durch die grosse Revolution, bewirkt v. viertem Kreuzzug; wie das drückende Regal des Kornhandels der Republik Solothurn erst durch die frz. Revolution Ende des 18. Jh.|

72

2 3) Freier Handel.

A. Morgenländischer Handel. (Zwei Perioden nach den Handelswegen)

1) Erste Periode. Von den frühern Zeiten bis gegen Ende des 12t Jhdts. Waarenzug über Aegypten u. Syrien.

Seit frühen Jhdten indische Producte über persischen u. arab. Meerbusen, u. meist durch Syrien u. Aegypten [geführt worden]; in Hinsicht auf Mittelpunkt der cultivirten Welt diese Strassen die nächsten u. bequemsten; Italiens Küstenplätze, in Mitte zwischen Thracien u. Spanien, hatten den natürlichsten Anspruch auf diesen Handel. Der Waarenzug durch Mesopotamien u. Syrien, im Gang schon in der römischen Periode, gefördert v. Chalif Omar, durch Anlegung von Basra. Wenn Die italien. Städte, namentl. Venedig noch häufiger indische Waaren über Syrien bezogen, vernachlässigten sie die Fahrt nach Alexandrien nicht, rüsteten stets ansehnliche Kauffahrteiflotten dahin ⦗Andreae Danduli Chronicon.   #e*Andreae Danduli Chronicon.°] [Andrea Dandulus:] Adreae Danduli Chronicon, diloma circa anni 818, diploma anni 828, diploma circa anni 880, diploma anni 972. In: Muratori, Lodovico Antonio: Rerum Italicarum scriptores. Collegit Lud. Ant. Muratorius. Milano 1723 ff. T. 12.
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a. 828 (ap. Murator. script. rer. Ital. t. XII p. 170)  „Die venetianischen Großhändler überführten den Körper des Evangelisten Marcus von Alexandria nach Venetien, als sie mit zehn Handelsschiffen Alexandria unterstützten.“
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„Negotiatores Veneti corpus B. Marci, evangelistae, ab Alexandria transtulerunt Venetias“, „cum decem navibus, mercibus oneratis, Alexandriam iverant.“
Ausser Venedig, benutzten Genua, Pisa u. Amalfi am thätigsten ihre Lage zum oriental. Handel; Amalfi wohl zuerst gehandelt nach Aegypten u. Syrien; denn von da sollen zuerst Europäische Fabrikwaaren in diese Länder gebracht worden [sein]. (Wilhelm Tyrius   #e*Wilhelm Tyrius°] [Wilhelm Tyrius:] Incipit historiae rerum in partibus transmarinis gestarum a tempore successorum Mahumeth, usque ad annum domini M.C.LXXXIV. Edita à venerabili Willermo Tyrensi achiepiscopo. In: Gesta dei per Francos, siue Orientalium expeditionum, et regni Francorum hierosolimitani historiae … Orientalis historiae. (Hrsg. von Bongars.] T. 1. Hanoviae 1611, S. 625 ff. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 20: Wilhelm Tyrius l. XVIII. c. 4. in (Bongars.) gest. dei per Franc. T. I. p. 934.
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) Günstige Epochen f. die Genueser u. Venetianer durch die öfteren Kriege zwischen den Griechen u. Arabern; Regierung Venedigs hatte ⦗»von der die neuere Politik die Verbindung des Handels- u. des Staats-Interesse gelernt hat« (p. 21)⦘ schon zu Ausgang des 10 Jhd. durch Verträge mit. griech. Hof u. den Saracenischen Fürsten den Besitz des Zwischenhandels erworben. Besides: Allmähliger Verfall der griechischen Marine durch Fractionen, innere Unruhen, Schwäche der Regierung; griech. Kaufmann konnte immer seltner auf bewaffnete Geleitung seiner Schiffe rechnen, um die Waaren des Orients vermittelst aktiven Handels aus neutralen Häfen abzuholen; die griech. Marine bis in’s 12t Jhdt zwar nicht unbedeutend, aber Politik des griech. Reichs nicht merkantilisch, nicht auf Schutz des Seehandels gerichtet, wie in den Ital. Handelsrepubliken. 1085 gelang den Venetianern die Zollfreiheit im ganzen (byzantinischen) Reich v. allen ein- u. ausgehenden Waaren; (Annae Comnenae Alexiad. l. VI   #e*Annae Comnenae Alexiad. l. VI.°] Anna Comnena: Alexias, sive de rebus, ab Alexio imperatore, vel ejus tempore gestis libri XV … Paris 1651. – In Hüllnanns „Geschichte …”, S. 23: Annae Comnenae Alexiad. l. VI. Ed. Paris. p. 162.
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) dies niederschlagend f. die Griechen. Das Monopolienübel hatte ausserdem den griech. Unternehmungsgeist paralysirt. »Durch blossen Zwischenhandel können nur kleine Staaten hoch aufblühen; in grösseren ist der innere Verkehr Grundlage der Nationalindustrie« (23) »Freistaaten sind die Heimath des Grosshandels« (23[, 24]) Im Mass, wie die Schiffe Constantinopels sich v. aegäischem u. mitländ. Meer zurückzogen, nahmen die rastlosen Italiener ihre Stelle ein. Die Handelshäuser Constantinopels beschränkten ihre activen Unternehmungen immer mehr auf das schwarze u. asow’sche Meer, überliessen grösstentheils den Italienern die Fahrt durch den Hellespont; Venetianer drängten sich am kühnsten vor; seit Anfang des 9 Jhdts Spuren v. Handelsverhältnissen zwischen Venedig u. Constantinopel u. von Beziehungen dieser Verhältnisse auf den Handel nach Syrien u. Aegypten. Manche byzantischen |73 Kaiser   #e*byzantisch. Kaiser°] In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 25: Besitzer des Griechischen Throns
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erliessen Verbot den (nun in den Provinzen des vorderen Asiens) tausenden Feinden des Staats u. der christlichen Religion, Waffen, Eisen, Nutzholz u. andre im Krieg unentbehrliche Dinge im Handel zuzuführenProcop. hist. arcana; daraus ersichtlich; , dass solches Verbot schon in frühen Zeiten mehrmals f. Mittel gehalten, den Barbaren am nördl. Pontus Einhalt zu thun.⦘ Als griech. Kaiser Leo V u. Johann I dasselbe Verbot gegen die Araber in Syrien u. Aegypten erneuerten, bewirkten sie auch im Senat v. Venedig öffentliche Untersagung dieses Handels (a. 818; a. 972), das 2te mal unter Androhung einer Strafe (gegen die Venetier) von 100 Pfund Gold, a. 828,  „gegen die Verordnungen der Venetier“
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„contra Venetorum edicta“
(nicht ahnend … den Schleichhandel!) Häufiger gab die griech. Regierung den Insinuationen der Venetianer nach; bewies auf Kosten der Unterthanen gleiche Schwäche gegen die Handelsrepublik wie einige Jhdte später die Nordischen Fürsten gegen deutsche Hansa. Ende des 10 Jhdts: Venedig erwirbt f. seine nach Constantinopel handelnden Bürger bedeutende Freiheiten u. Rechte, ein Anreiz zur Erweiterung des Specereihandels: (a. 1017 Ditmar. Merseburg  #e*a. 1017 Ditmar. Merseburg°] Ditmarus Merseburg. a. 1017. In: [Leibniz:] Scriptores rerum Brunsvicensium illustrationi inservientes. Cura Godefride Guilielmi Leibnitii. T. 1. Hannoverae 1707, S. 418. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 27: Ditmar. Merseburg. a. 1017, ap. Leibnitz. Scriptt. rer. Bruns. T. I. p. 418:
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:  „Vier große Schiffe der Venezianer, mit verschiedenen (Sachen) und Farbstoffen beladen, haben einen Seeräuberangriff überstanden; in den westlichen Teilen (des Mittelmeeres) ist es friedlich.“
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„quatuor naves Venetorum magnae, diversisque pigmentis refertae, naufragium sunt perpessae; in occiduis partibus pacifica cuncta.“
) Alexius I Commenus Comnenus Zeuge des 1t Kreuzzugs, f. gewisse militär. Unterstützungen der Venetianer, ertheilte ihnen ausser unbedingtem Zollrecht wichtige Besitzungen in Constantinopel . Viele Venetianer liessen sich nun daselbst nieder, verheiratheten sich mit Töchtern aus angesehnen Häusern (a. 1071 1171   #e123 a. bis Venedig°] Johann Friedrich le Bret: Staatsgeschichte der Republik Venedig, von ihrem Ursprunge bis auf unsere Zeiten, in welchem zwar der Text des Herrn Abtes l’Augier zum Grunde gelegt, seine Fehler aber verbessert, die Begebenheiten bestimmter und aus echten Quellen vorgetragen … Th. 1–3 und Register. Riga 1769–1777. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 28: Le Bret, nach l’Augier, Staatsgeschichte der Republ.Venedig, a. 1171. Th. I. p. 329.
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Le Bret, nach l’Augier, Staatsgeschichte der Republik Venedig) 1172 alle Venetianer verhaftet, ihre Schiffe mit den Ladungen confiscirt ⦗nämlich Manuel I. Commenus Comnenus hatte in Krieg gegen Wilhelm II., König v. Sicilien, umsonst das Bündniss Venedig’s nachgesucht; Senat – um die Unterthanen der Republik der Rache zu entziehn – entbot alle venetianischen Kaufleute u. Seefahrer in die Heimath, untersagte jede Unternehmung nach griech. Plätzen, bes. nach Romanien; aber nach einigen feindlichen Schritten des Kaisers erschien ein Parlementairschiff in den Lagunen; Manuel versprach die weggenommnen Dalmatischen Plätze zurückzugeben, lud Venedig ein, den Verkehr mit seinen Staaten wieder aufzunehmen; Senat nahm das Handelsverbot zurück; nun  Bei Hüllmanns, S. 30: erhöhte Geschäftigkeit
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Geschäftswuth
der Venetianer, in deren Waarenlagern die aus Aegypten u. Syrien eingegangnen Güter sich angehäuft u. unverzinst gelagert. Reiche Ladungen gingen ab nach Constantinopel u. in andre griech. Häfen. Darauf  Zusatz von Marx.
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das „Unglück“ od. wie Hüllmann sagt:
»die Schandthat«.⦘ Die Burschen blieben 10 Jahre in Gefangenschaft, bis Andronicus Commenus Comnenus , durch Mord zum Thron gelangt, sie freiliess.  Zusatz von Marx.
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(1182?)
Zum Schadenersatz machte er den Venetianern nur Hoffnung; ebenso sein Nachfolger, der Usurpator Isaak II. Angelus , erneuerte aber zugleich die Privilegien der Venetianer; auch sein Bruder, Ungeheuer Alexius III Comnenus gab endlich um Jahr 1200 den Venetianern den (beharrlich verlangten) Ersatz aus Furcht, Venedig möchten möchte sich zur Partei seiner Gegner schlagen. In den Venetianern entstand unter den byzantinischen Greuel- u. Schwächeverhältnissen [der] Plan, u. obdoch diese Zustände auch dessen Ausführung erleichtert, sich eines Platzes zu bemächtigen, an dem der Hauptzwischenhandel mit orientalischen Waaren haftete.|

74

Auch Genua, Pisa u. Amalfi Geschäfte zu Constantinopel . ⦗Amalfi’s früher Handel mit Constant. circa a. 964   #e124 a.964 bis T. II.°] Luitprand legatus ca. a. 964. In: [Muratorius:] Rerum Italicarum scriptores. Collegit Lud. Ant. Muratorius. Milano 1723 ff. T. 2. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 33: Luitprand, legat. circa a. 964. ap. Murator. scriptt. rer. Ital. T. II. p. I. p. 487.
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Luitprand legat ap. Murator. script. Rer. Ital. t. II. erneuert⦘ Polizei zu Constantinopel wies bereits Mitte des 12. Jhdts (damit sich die Handelsrivalen nicht hieben) jeder Nation abgesonderte Niederlagen an; allen Handelsnationen, die den Platz besuchten u. Factoren dort hielten, eigne Kirchen ihrer Confession erlaubt ⦗sogar beträchtliche Zahl v. Saracenen bis zum Revolutionsjahr 1204 in Constant. ansässig mit Recht eines Medsched od. Muhamedanischen Tempels.⦘ Genueser u. Pisaner hatten ihre bes. Niederlagen. 1155 verspricht der Griech. Hof den Genuesern jährl. Gehalt v. 500 Goldstücken f. die Regierung u. 60 f. den Erzbischof, zudem einige goldgestickte Teppiche jährlich, den Pisanern 500 Goldstücke f. die Regierung, nebst 2 Prachtmänteln, u. 40 Goldstücke nebst 1 Prachtmantel f. den Bischof; leistete jedoch nichts hiervon; Pisaner sogar aus der Stadt u. allen ihren Handelsverhältnissen getrieben. Genueser hielten sich, verlangten sogar nach 15 J. eine Rechnung über die rückständigen Gebühren v. 56 000 Goldstücken; als um dieselbe Zeit  Zusatz von Marx.
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(1172)
die Venetianer verräterisch verhaftet, kamen die Pisaner wieder in Ansehn, erhielten ihre Quartiere zurück; ja der griechische Hof entschloss sich, die versprochnen seit 15 J. rückständigen Summen u. Mäntel zu leisten.

1162 blutige Händel in Constant. zwischen Pisanern und Genuesen⦘

Die Italiener der republikanischen Periode, nicht zufrieden den Handel zwischen Constant. u. den Saracen. Ländern am Mittelmeer sich nach u. nach anzueignen, machten auch Conkurrenz den griechischen Fabrikanten (in Constant.), deren Fabrikate die griech. Kaufleut in Constant. eintauschten u. womit sie den Saracenen die indischen u. levantischen Producte z. Th. zahlten. Die Italiener übernahmen selbst Fabriken in Costantinopel . Gen Ende des 11 Jhdts daselbst Fabrikgebäude f. Rechnung Venetian. Handelshäuser (Vitalis   #e125Vitalis bis t. I.°] Siehe [Vitale Faliero:] Vitalis Faletri, ducis Venetorum, dipl. a. 1090. In: Lodovico Antonio [Muratorius:] Rerum Italicarum scriptores. Collegit Lud. Ant. Muratorius. Milano 1723 ff. T. 1. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 37: Vitalis Faletri, ducid Venetorum, dipl. a. 1090. ap. Murator. antiqq. Ital. T. I. p. 900. 901.
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Faletri, ducis Venetorum diplom. a. 1090. Murat. l. c. t. I); um eben diese Zeit (Annae Comnenae Alexiad. l. VI) erwähnt Werkstätte v. Bürgern aus Melfi; weiterhin kommen pisanische u. nochmals venetian. Fabrikanten vor.

2) Zweite Periode. Vom Ende des 12t bis in’s 14t Jhdt.

I) Waarenzug durch die Bucharey:

1179: Dritte Lateranische Kirchenversammlung: machten das Verbot der griech. Kaiser, an die Araber Waffen, Eisen, Nutzholz, u. andre Kriegsgeräthschaften zu verkaufen, geltend für die ganze kathol. Christenschaft. Vorzügliche Mitwirkung der Venetianer im 4t Kreuzzug u. der dadurch 1204 herbeigeführten Besetzung des griech. Throns mit einem Kaiser germanischer Abkunft  #e* Kaiser German. Abkunft°] Balduin I.
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. Venedig erhielt dafür ansehnliche Küstenbesitzungen u. Inseln mit wichtigen Rechten in Constantinopel. Nun stand nur im Weg das Kirchenverbot (die verbotnen Exporte, über Aegypten u. Syrien nach Indien, womit Indische Producte am meisten bezahlt wurden)[.] Die Producte Ostindiens waren Bedürfniss der Europäer geworden. Ueber das v. Arabern beherrschte Aegypten u. Syrien sollte kein Handelshaus der kathol. Christenheit mehr ziehn; u. Griechenland in der grössern Hälfte des 13 Jhdts unter Herrschaft kathol. Christen. |75 Schon früher waren Venetianer über Constant. hinausgegangen, hatten unmittelbaren Verkehr mit den Völkern am Nieder-Don angeknüpft; versuchten dann Handelsniederlassung an Mündung des Tanais ⦗Lage des alten Tanais⦘, woraus in der Folge Tana, das heutige Asow entstand; ein venetian. Consul daselbst angestellt Ende des 12. Jhdts; die Unternehmungen dahin lenkten Venedig’s Aufmerksamkeit auf die uralte Handelsstrasse durch die Bucharey; bis dahin Weg selber wie vorhin  #e* wie vorhin°] In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 44: wie er oben beschrieben worden – Siehe S. ((000/000; d. h. kurz nach dem Anfang der Exzerpte aus der vorliegenden Schrift: 2 Wege, Byzanz näher bis zur Qellenangabe Herodot. Arrian …)).
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; erhielt sich unter den Völkern des mittleren Asiens; sehr stark besucht nun im 13 u. 14 Jhdt; die bucharischen StädteBuchara, Balk bes. Samarkand – machten immer grosse Geschäfte nach Indien, waren die Niederlagen f. die nach Hochasien gehenden Exporte der Halbinsel  #e* Halbinsel°] Indien.
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. Aus diesen Städten bezog jezt Venedig die in Europa immer stärker gesuchten indischen Waaren u. führte dahin die europäischen , bes. Deutschen, Fabrikate, nach denen am Indus u. Ganges die Nachfrage stieg. Wie in Vorzeit, gingen die aus Bucharey nach Europa bestimmten Exporte Indiens auf Kaspisches Meer, von da aber nicht mehr westwärts auf die Flüsse des Kaukasus geschafft, sondern nordwestliche Richtung nach Tana, (die Wolga aufwärts bis nach Astrakan, darauf zu Land durch einen Theil des südlichen Russlands, hinüber auf den Don;) so dass zu Tana grosse Waarenlager entstanden.

Genuesiche u. Pisanische Häuser zu Constant., (den Venetianern nacheifernd) machten auch Geschäfte in der Bucharey. „d’autres marchands de Constantinople, qui étoient venus de Tartarie par la Russie, de plusieurs des quels il dit les noms, tant Genevois, que Venetiens, Pisans etc“ (Plano Carpini, ap. Bergeron   #e*Plano Carpini, ap. Bergeron°] Pierre Bergeron: Relation des voyages en Tartarie de François-Guillaume de Rubruquis, François-Jean du Plan Carpin, François Ascelin … Paris 1634. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 46: Plano Carpini, ap. Bergeron. p. 66.
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) „sopra il qual fiume (Erdir, Edil, i. e. Wolga) – le spetie et le sete – andavano in Citracan, et da quel luogo alla Tana. In quel tempo ne Venetiani, ne altra natione citramarina, facea mercantia in Soria.“ (Barbaro, apud Ramus   #e*Barbaro bis Vol. II.°] [Giovanni Battista Ramusio:] Delle Navigationi et Viaggi raccolte da G.B. Ramusio … Vol. 1–3. Venetia 1583, 1606. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 46: Barbaro, apud Ramus, delle Navigationi et viaggi, Vol. II. fol. 97, p. 2
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, delle Navigationi et viaggi, Vol. II) „Van ouds is die Handel al uit Sina en Indien over de zelve (Stad Samarkand) gedreven geweest.“ (Witsen   #e129Witsen bis etc°] Nicolas Witsen: Noord en Oost Tartaryen … Twede Druck. Nieuwe Uitgaaf … 2 Deel. D. 1. Amsterdam 1785. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 45, 46: Witsen, Noord en Oost-Tartaryen, Tweede Druck, Nieuwe Uitgaaf, 1785, T. I, p. 352.
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Noord en Oost Tartaryen. Tweede Druck etc. 1785, t. I etc)

Dieser Waarenzug aus Indien durch die Bucharey über Astrakan, Tana und Seitens der Genuesen in der Folge Caffa, nach Constantinopel, – veranlasste auch die erste Reise der Poli  #e* der Poli°] Marco Polo reiste 1271 mit seinem Vater Nicolò und dessen Bruder Matteo über den Pamir nach China, war dort eine Zeitlang Statthalter in der Stadt Yangzhou und kehrte 1292–1295 auf dem Seeweg über den Vorederen Orient nach Venedig zurück.
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– dauert bis Ende des 14 Jhdts – aber je länger, desto schwächer, da, bei verringertem Eindruck des Kirchenverbots, weniger kostspielige Wege aufgesucht wurden.

1261 trat Genua an die Spitze einer Contrerevolution zu Constantinopel , verhalf dem griech. Prätendent zu Nicäa, Michael Paläologus , zum byzantinischen Thron; er liess die in Constant. ansässigen pisan. u. venetian. Kaufleute u. Fabrikanten in Constant.; doch [begaben sich] viele Venetianer heim; Genueser erhielten die beiden Vorstädte Galata u. Pera, umgaben sie mit Gräben u. Mauern, machten daraus befestigte Colonie; beide Vorstädte nun in eins verschmolzen (aber Griechen nannten sie jezt Galata, Italiener Pera); jedes Jahr ward diese Niederlassung der Genueser gefährlicher für den Handel der Stadt. Gegen die (venetian.) Tana wählten die Genueser als vorläufigen Stapel f. die durch die |76 Bulgarei Bucharey kommenden Waaren – Caffa (Lage des alten Theodosia)[.] Venetian. Flagge nun fast ganz v. schwarzen Meer ausgeschlossen. Genua behauptete die Herrschaft u. in Constant. den Markt.

Waarenzug über Tauris. Schleichhandel.

Mit Vortheil die indischen Waaren durch die Bucharey nur beziehbar für Constantinopel u. von dort für Absatz nach Nord u. Nordwest; der Umweg zu gross u. kostspielig für die europäischen Häfen des mitländ. Meers. Versucht andrer Handelsweg wobei, aus Achtung f. das Kirchengebot, das Gebiet der zeitigen Beherrscher v. Aegypten u. Palästina unberührt blieb, nämlich das Gebiet zuerst der ajubischen Kjurden, darauf der Baharitischen Mameluken.

Syrien, seit 2. Hälfte des 13t Jhdts, die Beute v. 2 erobernden Horden; v. Südwest, bemächtigten sich die Mameluken, grossentheils, incl. das heilige Land; von Nordost drangen die Mongolen vor u. besetzten den übrigen [Theil]. Kurz vor Ausbruch der Gegenrevolution hatten die Genueser ihr Augenmerk auf die Vorderasiat. Mongolen gerichtet, deren Chan zu Tauris od. Tabris in der Westpersischen Provinz Aderbidschan; eine Gesandschaft der Mongolen befand sich in Genua (1262) grade als ihm die Gegenrevolution gelang.

Nun Venedig, verdrängt v. Bucharisch-Byzantinischem Handel ergriff nun lebhaft den Waarenzug durch das mongolische Vorder-Asien, da Persien, Armenien, Nordsyrien, sogar Bagdad nicht den Beherrschern v. Palästina (damals die Mameluken), sondern einem mongolischen Fürsten gehorchten. Tauris, Hoflager des Chan’s dieser Länder, hatte sich zu mächtigem Handelsplatz erhoben; indische Waaren, zu Schiff bis in die Strasse von Ormus gebracht, von da zu Land nach Persien od. über den persischen Meerbusen u. den Tigris bis nach Bagdad u. weiter auf Karavanen auf diesen im 13 u. 14 Jhdt berühmten Markt geführt. Die Venetianer machten nun Unternehmungen nach Tauris, weiter nach Bagdad. Auf einem nordöstlich gekrümmten Umweg die morgenländ. Waaren durch Kleinarmenien bis ans mitländ. Meer geführt, ⦗Marin. Sanut.   #e*Marin. Sanut.°] [Marino Sanuto:] Liber secretorum fidelium crucis. Super terrae sactae recuperatione et conservatione … Cuius auctor Marinus Sanutus dictus Torsellus patricius Venetus. In: [J. Bongars:] Gesta dei per Francos, sine orientalium expeditionum, et regni Francorum hierosolitani historia … T. 1,2. T. 2. Hanoviae 1611. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 40, 53: Marin. Sanut. in (Bongars.) gest. dei per Franc. T. II. p. 23.
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 „Aus den Gebieten der Tataren, nämlich aus Baldach und Thoris sind lange Zeit Waren hierher gebracht worden und werden bis heute aus Chaldäa und Persien bis zum Mittelmeer gebracht.“
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„a partibus Tartarorum, ascilicet a Baldach et Thorisio, a magno tempore citra conducta sunt, et conducuntur ad praesens ad mare mediterraneum – mercimonia – de Chaldaea (Bagdad) et de Persia (Tauris)[“]
⦘ wo Ajazzo (Giazza, Glasa, vor Alters Issus), die Hauptniederlage war, ⦗Marini Sanuti epist. quaed. d. a. 1326  „Jene Kaufleute, die das Verbot der heiligen Römischen Kirche fürchten, gehen nach Lajazzo in Armenien.“
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„illi mercatores, qui timent inhibitionem sanctae Romanae ecclesiae, vadunt in Armenia Lajacium
⦘ ein stark besuchter Hafen |77 am Issischen Meerbusen, od. der nordöstlichsten Bucht des mitländ. Meers, im ehemal. Kleinarmenien, zwischen Adana (in ehemal. Kleinarmenien) u. Alexandrette od. Scanderone im nördl. Syrien. Auch die Genueser, den Venetianern überall eifersüchtig zur Seite, bezogen auf diesem Weg indische Waaren f. die Plätze des Südlichen Europa’s.

Steigende Conkurrenz v. Plätzen 2t Rangs f. Handel in morgenländ. Waaren (Nachfrage wonach fortwährend in Europa stieg) veranlasst Venetianer u. Genueser zu den grössten Anstrengungen, um die lang gewohnte Herrschaft zu behaupten.

Kosten der Landfracht auf dem beschriebnen Umweg so gross, dass diese Strasse nur aus Noth für Zeitlang gewählt. Blos die feinen Specereien, von geringem Gewicht u. Umfang, bezog man über Bagdad u. Tauris, viz. Kubeben, Spike, Gewürznelken, Muscatnüsse, Muskatblüthen.

Um die gröberen od. schweren schwereren als Pfeffer, Ingwer, Zimmt, Räucherwerk vermittelst viel wohlfeileren Wassertransports einführen zu können, versuchte man häufig Schleichhandel, auf dem bequemsten u. vortheilhaftesten v. allen damals bekannten Wegen [nach Indien], nämlich über Aegypten.

Ununterbrochen wurden gebracht indische Producte nach Cahira, Damiate, Alexandrien. Auf 3fache Weise zogen in der Periode des Kirchenverbots verschiedene Venetianische u. Genuesische Häuser indische Waaren, sowohl aus Aegypten, als aus Saracenisch-syrischen Häfen.

Seit Antiochia nicht mehr v. Christen besetzt, bildete sich ein Waarenzug v. Bagdad nach Antiochia, u. von da weiter in die seldschukisch-türkischen Küstenstädte des ehemal. Lydiens. Bald an der ganzen Süd- u. Südwestküste v. Kleinasien mehre Plätze mit dem Vertrieb indischer Waaren beschäftigt: von Saleph od. Selefkie am gleichnam. Fluss (dem alten Seleucia aspera od. Trachea) in Cilicien, an der Westgrenze des Theils dieser Provinz, der zu Armenien gerechnet wurde, bis ans westl. Ende der Halbinsel, u. weiter nordwärts bis nach Aja Jani, contrahirt Annia, bei dem alten Ephesus. Dieser passive Zwischenhandel am stärksten getrieben v. 2 Städten: Candelorum (das alte Side) im östlichen Pamphylien, u. Attalea, Satalia, od. Sectalia, ebenfalls in Pamphylien, westlich bei dem vorigen. Hier tauschten die italienischen Schleichhändler die morgenländ. Waaren ein gegen die heimlich ausgeführten europäischen. (Marin. Sanut.  „Viele Inseln und Küstenländer nahmen die Betrüger auf.“
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„plures insulae et terrae marinae recipiebant defraudatores.“
) Kaum wurden diese Plätze als Niederlagen morgenländ. Waaren bekannt, so fanden sich auch aus Aegypten Verkäufer derselben |78 ein, die den Markt benutzten. (Caffari, a. 1289   #e*Caffari, a. 1289°] Caffaro: Annales Genuensis l. 1. In: Rerum Italicarum scriptores. Collegit Ludovicus Antonius Muratorius. T. 4. Mediolani 1723. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 33, 58: Caffari annales Genuens. l. I. ap. Murator. scriptt. rer. Ital. T. VI. … a. 1289. p. 596
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 „In den Gebieten der Candeler in der Türkei haben sie ein Schiff der Saracenen vorgefunden, das aus Alexandria kam.“
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„in partibus Candelorum in Turchia invenerunt navem unam Saracenorum, de Alexandria venientem
) Auch Venetianer luden Waaren in Alexandrien ein u. führten sie nach Satalia. (Capitulare nauticum pro emporio veneto. d. a. 1255 c. 81 ap. Canciani, leges barbarorum t. V. p. 358)

Auch die Genueser – obgleich Besitzer des bucharisch [-]byzantinischen Handels – mogelten auch in dieser Richtung; [um] so mehr, da sie im benachbarten Kleinarmenien (d. i. im östlichen Cilicien) seit geraumer Zeit vortheilhafte Niederlassungen besassen, viz. zu Tarsus, Marlinistra, u. Sis od. Sisia, wo ihnen die Landesregierung eigne Quartiere u. Kirchen, dann auch eigne Gerichtsbarkeit, bewilligt hatte. Genuesische Häuser benutzten das Lokal zum Handel in jene türkischen Küstenstädte: um sich dem Aug der kirchlichen Aufseher u. ihrer Kundschafter zu entziehn, führten sie die europäischen Exporte u. die indischen Rückfrachten, durch das christliche, aber nicht katholische, Kleinarmenien, zu Lande nach u. von den Seldschukisch [-]Türkischen Küstenplätzen; erlangten sogar v. dem Armenischen Fürsten eine Herabsetzung der Zölle bei diesem Transitohandel.

Ebenso häufig – der andre mittelbare Schleichhandel über Tunis u. die Küsten von Barka, getrieben mit Aegypten; mit den stark gesuchten Afrikan. Produkten, bes. Wolle aus der Barbarei, zugleich indische Waaren bezogen.

Endlich im 13. Jhdt viele Beispiele v. unmittelbarem Schleichhandel, bes. nach Aegypten; dem Kirchenverbot zum Trotz v. Venetianern   #e138Venetianern bis 1233)°] Siehe Erl. ((dccxxxiv)). – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 60: Venetianern,1) Pisanern,2) … Genuesern,3) … nach Aegypten.4) … 1) Caffari a. 1264. p. 532. _|¯ 2) Id. a. 1292. p. 603. _|¯ 3) Id. aa. 1202. 1205. 1209. p. 385. 391. 398. Folieta [siehe Folietae historiae Genuensium. In: Johann Georg Graevius: Thesaurus antiquitatum et historiarum Italiae mari Ligustico et Alpibus vicinae. T. 1. Lugduni Batavorum 1704], a. 1210. p. 301. _|¯ 4) Caffari, a. 1200. 1205. 1233. p. 383. 392. 469.
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(Caffari, a. 1264), Pisanern (id. a. 1292), besonders aber v. verwegnen Genuesern (id. 1202. 1205. 1209. 1210 1233) einzelne Schiffe, ganze Kauffahrteiflotten nach Alexandrien ausgerüstet. Die republikanischen Regierungen förderten dies; von Genua nicht selten nach Alexandrien … ⦗1289 alle Genueser daselbst im Gefolg gewisser Irrungen verhaftet, ihre Effekten mit Beschlag belegt, bis 1290 ein Abgeordneter der Regierung alles ausglich u. einen Friedenstractat schloss. Caffari.   #e139Caffari. bis T. II°] Siehe Caffaro: Instrumentum pacis. d.a. 1290. In: Sacy, Sylvestre de: Chrestomathie Arabe … T. 2. Paris 1826. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 61: Caffari, a. 1289. p. 596. _|¯ Instrument. pacis d.a. 1290. ap. Sylvestre de Sacy, Chrestomathie Arabe, T. II. p. 539. seqq.
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Instrum. pacis d. a. 1290 ap. Sylvestre de Sacy, Chrestomathie Arabe t. II⦘

Dahingegen, Einige Kaufleut machten europäische Fabrikate ausfindig, die im Kirchenverbot, i. e. Concilienbeschluss v. 1179 nicht enthalten u. den Aegyptern annehmlich, of course, mit solchen Ladungen genug die verbotnen, meist gesuchten, versandt; Clemens V , 1307, dehnt jenes Verbot auf alle Exporte aus, untersagt mithin allen Verkehr mit Saracenen, unter Androhung des Kirchenbanns. Gewisse Kaufleute (Stella: a. 1326   #e*Stella a. 1326.°] Siehe Stella clericorum cuilibet clerico summe necessaria. [o. O. u. J.] – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 62: Stella, a. 1326, p. 1034.
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) sagten, nicht zum Kriegsgebrauch dienliche Waaren den Saracenen zuzuführen, sei kein geistliches Verbrechen; sie |79 machten kein Geheimniss aus ihren Unternehmungen nach Aegypten u. Syrien. Zum Schweigen gebracht durch päbstliche Bulle v. 1326, wo solch verwegne Ausleger f. Ketzer erklärt u. der heiligen Inquisition [alle Rechte über sie] »eingeräumt« wurden.

Nun Bestechung: Der römische Obergeistliche nicht unempfindlich gegen den Reiz der Früchte des ägyptischen Schleichhandels; wusste Nuntius  Bei Hüllmann, S. 63: reiche Handelsherrn, die verbotene Geschäfte gemacht hatten,
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reiche Handelsherrn
an den Pforten der Ewigkeit, so begab er sich zu ihnen, kein seliger Tod ohne bedeutende nach Rom gezahlte Geldsumme. Die resp. Beichtväter fingen an der päbstlichen Kammer die Regalität dieser Einkünfte zu bestreiten; reichten den Kaufleuten, die nach Aegypten u. Syrien handelten, Absolution ein nur gegen eine Tantième des Gewinns; dann aber, wenn nuntius kam, erfuhr er, dass alles ausgeglichen.

Gegen die Concurrenz der Seelsorger, brachte Benedict VI auf die Ertheilung v. Freiheitsbriefen an einzelne venetian. Häuser. Endlich 1345 verschaffte sich der gesammte Handelsstand Venedig’s durch die 2 Abgeordneten Marino Faliero u. Andreas Cornaro von Clemens VI , gegen starke Gebühren Dispensation vom Kirchenverbot, vorläufig nur auf 5 Jahre , in der Folge verlängert gegen neue hohe Summe. Nun schickte der venetianische Senat Nicolao Zani als Bevollmächtigten nach Aegypten, zur öffentlichen Einrichtung der Fahrt auf Alexandrien, u. zur Abschliessung eines Vertrags mit dem Sultan, worin der venetian. Flagge volle Sicherheit gewährt.

Venedig nun der Hauptpunkt der Morgenländ. Waaren in Europa, der erste Handelsplatz dieses Erdtheils in diesem  Zusatz von Marx.
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(14)
u. folgenden Jhdt
. Der indisch-europäische Handel nun grösstentheils über Aegypten geführt, bis er eine ganz verschiedne Richtung erhielt durch Entdeckung des Wegs um Afrika. (65)

(Iustiniani: hist. Venet.   #e* (Justiniani hist. Venet.)°] Siehe [Justinianus:] Imperatoris Iustini Institutionum libri IV … Venetiis 1664. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 65: Justiniani hist. Venet. l. IV. p. 77. 78. – Bei Hüllmann gehört diese Quellenangabe zum vorangehenden Abschnitt über die Gewährung der vollen Sicherheit für die venitianische Flagge.
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)

II) Gegenstände des Morgenländischen Handels:

Auf verschiednen Wegen eingeführt in Constantinopel »so lange es Stapel derselben für die Osthälfte Europas [war]« (die unmittelbaren Syrischen, Aegyptischen, Bucharischen, als auch die Transitoartikel dieser Länder aus Indien u. China):
Aegypt. Seidenstoffe, halbseidne Zeuge u. Leinwand, ägypt. süsse Getränke, wahrscheinlich Fruchtweine (aus Datteln u. Feigen[)], womit sich die Einwohner f. Rebensaft schadlos hielten; Datteln, Röhren Cassia, Zucker aus Aegypten (Kunst Zucker einzusieden, meist in Mitte des 15 Jhd. gesetzt, schon in der Beschreibung der sicilischen u. spanischen Zuckerpflanzungen, in dem Auszug aus Plataerius, bei Vincent. Belovac. spec. natur.   #e*Vincent. Belovac. spec. natural.°] Siehe [Vincent de Beauvais:] Operis praelari speculi cois (continentis) speculum naturale ab eximo doctore Vincentio … feliciter finit … ann salut. Venetiis 1494.
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XIII, 113, welches Werk geschlossen ist a. 1254. Der Candiszucker heisst daselbst Candia); rohe Seide aus Aegypten u. andren orientalischen Ländern; Flachs aus Aegypten; Medikamente; indische Gewürze (Kubeben, Spike, Gewürznelken, Muscat-nüsse und -blüthen, Galgantwurzel, Ingwer, Zimmt, Räucherwerk, am häufigsten Pfeffer, bes. stark consumirt im Mittelalter); Indische Edelsteine u. Perlen; |80 Silber, eingeführt v. den Genuesen, wahrscheinlich aus Spanien; Pisanische Zeuge, namentlich Scharlach u. Barchent (fustana, verschrieben frustana, gebracht mit venetian. Rhedern; das Kauffahrteischiff, die Rose, begleitet v. einem Kriegsschiff, dem Falken)

Ausgeführt v. Constantinopel, in Orient, bis Indien u. gelegentlich nach Italien – sowohl griechische als Transitogüter des Nordens u. Nordwestens:
Griechische Purpurstoffe, worunter im Mittelalter bes. der Samt verstanden; andre griech. Seidenzeuge; Nüsse, Oel, Safran, Eisen, Bauholz, Pech, Honigaus Norden⦘, Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Blei, Quecksilber, rohe Wolle, wollne Tücher, Leinwand, Waffen, ⦗aus Nordwesten⦘, Sklaven u. Sklavinnen ⦗aus Nord u. Nordwest⦘ (Charta traditionis a. 1278. ap. Schanna. tradd. Fuld, p. 276:  „Purpurstoff, der gewöhnlich als Samt bezeichnet wurde“
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purpura, quae vulgaritur dicitur Samyt [“]
) (die angeführten Waaren kamen aus Constantinople, auch wenn’s heisst aus der Provinz Romania).

Ausfuhr (aus Constant.) der Zeuge zu den Prachtmänteln (purpurnen), dieses griech. Fabrikats, verboten – um die Preise für den inländischen Luxus niedrig zu halten. Die weniger kostbaren mussten besichtigt u. mit einem gestempelten Blei versehn werden, um über die Grenze zu dürfen. Doch Venetianer u. Amalfitaner wussten schon früh [Prachtmäntel] im Schleichhandel hinauszubringen.

B) Abendländischer Handel. (Zwei Perioden, nach den Völkerschaften, Inhabern desselben)

1) Erste Periode. Von den frühern Zeiten bis in’s 12t Jhdt. Eigenthümer: Avaren, Bulgaren, Ungarn.

Diese 3 Völker innig verwandt, nach Angabe der Byzantischen Historiker nicht Finnen, sondern Hunnen; waren successively im Besitz des Handels zwischen Constantinopel u. den nordwestlichen Ländern, v. 6t bis 12t Jhdt. Bedeutender Strom – hier Donau – forderte die Völker zum Handel auf, sobald kultivirte Nachbarn »nur einiges Farbenspiel in das einfache öde Gemälde des Jäger- u. Hirtenlebens derselben gebracht haben«. (p. 74)

Im gegebnen Fall: die 3 Völkerschaften in Mitte zwischen Griechen, die das ererbte Culturcapital noch nicht völlig verschwendet hatten, u. den Deutschen, die anfingen mit Hilfe des Priesterstandes sich solches zu erwerben.

Avaren: bis Anfang des 9t Jhdts in Besitz der Donauprovinzen zwischen dem Deutschen u. dem Byzantinischen Reich, u. des Zwischenhandels von Constantinopel nach Lorch in Niederöstreich, unweit der Donau u. Ens. Der bischöfl. Sitz, später nach Passau verlegt, hatte veranlasst auf diesem Grenzplatz den Stapel der im griech. deutschen Handel umgesetzten Waaren. Dahin, unter einiger Theilnahme der benachbarten Wenden, führten die Avaren die morgenländ. u. griech. über Constant. gekommnen Waaren, zum weiteren Vertrieb durch Deutschland bis in die Niederlande u. den Skandischen Norden, u. nahmen die Deutschen Exporte in Empfang. Unbekannt, ob Activhandel der Avaren bis nach Constantinopel , od. ihnen der Griech. Kaufmann entgegenkam. Werden durch Handel mit Cultur beleckt, nach den Griechen die aufgeklärtesten unter den Barbaren. (Theophylactus Simocatta,  #e* Theophylactus Simocatta°] Siehe Simocatta Theophylactus: Historiarum libri VIII.(Graece et Latine.) Interprete Iacobo Pontano societatis Iesu … Parisiis 1647.
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l. VII, c. 8, p. 175). Hence  #e* Hence°] In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 76: Avaren. Die Hunnen waren Angehörige eines untergegangenen türkich-mongolischen Steppennomadenvolkes; die Hunnen waren Angehörige eines untergegangenen eurasischen Nomadenvolkes. – Marx machte zwischen ihnen also keinen Unterschied.
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unterjocht durch die stammverwandten Bulgaren. Vor Krem od. Krum, den Fürsten der Sieger geführte Gefangne, gefragt was Ursache der Schwäche, des Verfalls ihrer Nation: Antwort, als Hauptquelle des Unglücks: Entartung des Handelsgeistes (Suidas,  #e144Suidas bis I.°] Siehe [Suidas:] Bulgari. In: Sudiae lexicon Graece et Latine. Textum Graecum cum manuscriptis codicibus collatum a quamplurimis mendis purgavit, notisque perpetuis illustravit: versionem Latinam Aemilii Porti innumeris in locis correxit; indicesque auctorum & rerum adjecit Ludolphus Kusterus. Vol. 1–3. T. 1. Cantabrigiae 1705, S. 444/445.
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voce Bulgari. ed. Küster t. I. p. 445)

Bulgaren: traten an Stelle der Avaren, in merkantilischer, polit. u. sittlicher Hinsicht, behaupten it v. dem 9t bis 11 Jhd. Von ihnen bekannt, dass sie activ nach Constantinopel handelten u. Reichthümer erwarben, die den Neid der griech. Kaufleute |81 in Constant. erregten. Zwei constantinopler Handelshäuser, Staurak u. Kosmas [,] planten den Bulgaren den Handel aus den Händen zu spielen, u. selben, da jenes Volk die Territorialherrschaft an der Donau besass, auf einem Umweg über Thessalonich zu führen. Zautzas – Vater des damaligen griech. Kaisers Leo grammaticus – hatte einen Verschnittnen, der alles über ihn vermochte; letztern gewannen die beiden Häuser. Zautzas daher verschaffte ihnen v. Leo – die Zolleinnehmerstellen an der Handelsstrasse nach Pannonien. In Folge Uebermässigen Drückens u. Plage der reisenden bulgar. Kaufleute – um sie von Constant. zu verdrängen – Beschwerde derselben bei ihrem Fürsten Simeon, der endlich zu den Waffen griff; hence ein langwieriger u. für die Griechen verderblicher Krieg.

1019 verloren die Bulgaren ihre Selbstständigkeit; ihre Handelsthätigkeit verschwand immer mehr.

Ungarn treten an die erledigte Stelle, ergriffen den aktiven ungarischen und behaupten bis in 2te Hälfte des 12t Jahdts den Zwischenhandel nach Deutschland; bezogen Markt zu Constantinopel, vermittelten zwischen diesem u. dem donauischen Oberdeutschland. König Stephan der erste (od. heilige) († 1038) baute f. die ungar. Kaufleute prächtige Kirche zu Constant. Griech. Goldmünzen liefen um in Ungarn. Semlin od. Zeugmin – wohl einer der Hauptplätze, worüber der Transitohandel geführt, war reicher Handelsort.

2) Zweite Periode. Vom 12t bis Ende des 13t Jhdt. Eigenthümer: Regensburger u. Oestreicher.

a) Kein Grosshandel zwischen Italien u. Deutschland bis gen Ende der Kreuzzüge:

α) Nicht zu Land, über die Alpen. ⦗Italienische Kaufleute, bes. Lombarden, setzten seit den früheren Jhdten levantische u. oriental. Waaren auf französ., niederländischen u. deutschen Messen ab. Schon im 7t Jhdt die berühmte Messe zu St. Denys u. a. von lombardischen Kaufleuten besucht. Es waren dies aber blos Kleinhändler, Juwelier und Gewürzkrämer, die, meist zugleich Geldwechsler, od. doch in deren Gesellschaft, die vorzüglichsten Messen u. Märkte bezogen, nicht viel besser als die heutigen umherziehenden Mailänder; aber bis gen Ende der Kreuzzüge kein Grosshandel der italienischen Seestädte, unmittelbar nach Deutschland und in die Niederlande

Keine Spur von italisch-oberdeutschem Verkehr, der sich über das Hausiren erhoben hätte. Augsburg u. Nürnberg bis zu Ende des 13t Jhdts noch in keiner Verbindung mit Italien (Meisterlein:   #e146Meisterlein bis Mscr.°] Siehe Meisterlein historia rerum Noriberg. In: Reliquiae manuscriptorum omnis aevi diplomatum ac monumentorum ideditorum adhuc. Ex Museo J. Petri Ludewig. Bd. 1–12. Francof. et Lipsiae 1720–1741.
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historia rerum Noriberg apd. Ludwig. reliq. Mscr t. VIII) Erst seit Anfang des 14. Jhdts bezog Nürnberg Specereien aus Italien, bes. aus Venedig, u. fing überhaupt an, sich auf auswärtigen Handel zu legen (Drey   #e147Drey bis etc°] Siehe Drey Bücher Nürnbergscher Historien. L. 2. c. 15. Manuskript der historischen Bibliothek zu Frankfurth a. d. Oder, scrin. I lin. I. N. 16.
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Bücher Nürnberg’scher Historien   #e*etc°] In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 86: scrin. I lin. I. N. 16. _|¯ Cronica von Nürnberg, a. 1298. Ebendaselbst, scrin. I. lin. III. N. 17.
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etc) Was Augsburg betrifft (von Stetten, Geschichte der Reichsstadt Augsburg) stimmen alle seine Chronisten überein, dass erst Anfang des 14 Jhdts ihre Stadt den orientalisch [-]italienischen Handel ergriffen; erst 1320 erhielten die Augsburger Erlaubniss zum Transitiohandel Transitohandel durch Tyrol. Der Specereihandel über die Alpen kam nicht eher in den Gang als seitdem die Venetianer wieder unmittelbar nach Aegypten handelten. Es waren z. Th. russische Produkte, womit Venedig in Aegypten die orientalischen Waaren zahlte. Da die venetianischen Kaufleute nun geraume Zeit verdrängt aus dem Schwarzen Meer (durch die Genuesen), benutzte Wien den günstigen Umstand. Oestreichische u. Russische Exporte zu verstehn unter den Waaren für die zu Venedig im J. 1268 ein grosses Kaufhaus angelegt ward (Le Bret, nach l’Augier, t. I. p. 627). Zu Anfang des 13. Jhdts hatte dagegen Venedig noch die Oberhand zu Constant.

β) Nicht zur See [,] über Belgien: Von Fahrten italien. Schiffer durch die Strasse v. Gibraltar keine Beispiele vorhanden vor dem 14 Jhdt; erst während der Kreuzzüge wurden die Kriegsflotten der italienischen Republiken bedeutend genug, den arab. Kapern Furcht einzuflössen.

Die Beispiele v. Schiffahrt der Deutschen in das mitländische Meer betreffen nicht Kauffahrtei- sondern Seeräuber- Kriegs- u. Transportschiffe. (89 u. weiteres darüber – p. 92)|

82

Erste Beispiele v. Kauffahrteischiffen, in Italien nach den Niederlanden ausgerüsten ausgerüstet, aus 1stem Viertel des 14t Jhdts, seit die Venetianer, u. ihnen nacheifernd, bald auch die Genueser, ungescheut den aegypt. Contreband[-]Handel im Grossen zu treiben anfingen. 1318 (Lud.   #e151Ludov. bis 1613°] Siehe Ludovico Guicciardini: Omnium Belgii s. inferioris Germaniae regionum descriptio, Regnero Vitellio Zirizaeo interprete. Amstelodami 1613. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 93: Ludov. Guicciardini, Belgii descriptio. Amstelod. 1613 Fol. p. 111.
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Guicciardini, Belgii descriptio, Amstelod. 1613) erste Nachricht v. Ankunft oriental. Gewürze u. Seidenzeuge auf venetian. Fahrzeugen im Hafen v. Antwerpen; 1319 in Genua ein Kauffahrteischiff nach Flandern ausgerüstet. Die Florentiner nahmen Theil an den aufkommenden venetianischen, nach Belgien bestimmten, Ladungen: versandten mit venetianischen Rehdern: Wolle in die brabantischen Fabriken.

b) Starker Verkehr zwischen Constantinopel u. den nordwestlichen Ländern.

Muthig emporstrebender Handelsgeist der Deutschen seit 12. u. 13. Jhdt.

Den Niederdeutschen zu ihrem Handelskreise Belgien u. der Skandische Norden v. Natur angewiesen;

die Oberdeutschen Handelstände Handelsstädte , weniger günstig gelegen; gelangen früher zu Reichthümern u. Kultur, weil sie, seit den Kreutzzügen bekannter mit Constantinopel, sich des Activhandels dahin bemächtigten, u., so lang diese Stadt der Hauptmarkt der indischen Waaren blieb, den Grosshandel damit trieben, der damals von allen Handelszweigen am meisten bereicherte. 1140 die Zahl der in Constant. ansässigen Deutschen schon so gross, dass eine Kirche ihrer Confession für sie bestellt wurde; durch diesen lebhaften Verkehr schnell aufblühend: Wien, Regensburg, Ulm, Augsburg, Nürnberg u. einige andre Städte Oberdeutschlands. Regensburg geraume Zeit Hauptplatz, selbst Wien überlegen, die reichste u. bevölkertste Stadt [in] Deutschland (Vita   #e153Vita bis 1190°] Siehe Vita S. Eberhardi, archiepiscopi Salisburgensis a. 1190. In: Thesaurus monumentorum ecclesiasticorum et historicorum, sive Henrici Canisii lectiones antiquae, ad saeculorum ordinem digestae veriisque opusculis auctae, quibus praefationes historicas, animadversiones criticas, et notas in singulos auctores adjecit Jacobus Basnage, cum indicibus locupletissimis. T. 1–4. T. 3, P. 2. Amtelodami 1725, S. 298 ff. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 95: Vita S. Eberhardi, archiepisc. Salisburg. a. 1190. ap. Canis. ed. Basnage, T. III. P. II. 302.
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S. Eberhardi archiepisc. Salisburg. a. 1190) Die Schiffahrt v. da aus die Donau hinab bis in die heutige Türkei bereits im 12 Jhdt im Gang; als Friedrich I 1189 seinen Zug nach Palästina unternahm, liess er sich v. Regensburg aus Lebensmittel zu Schiff nachführen, bis an die Morava in Serbien.

Der oberdeutsche Activhandel nach Constantinopel zwar nicht ursprünglich veranlasst, aber sehr erweitert durch die Kreuzzüge; v. diesen haben die meisten u. wichtigsten Einflüsse in Hinsicht auf Nationalwirthschaft, Industrie u. bürgerl. Ausbildung erhaltenDeutschland u. Belgien; machten den Weg nach Constantinopel zunächst den Deutschen u. Niederländern geläufig; dadurch verbreitet Kenntniss der gegenseitigen Handelswaaren; die Nachfrage nach deutschen u. niederländ. Fabrikaten stieg in Constantinopel, dagegen die nach oriental. u. griechischen, über Constantinopel kommenden Natur- u. Kunst[-]Producten, auf deutschen u. niederländischen Märkten. Durch Bekanntschaft mit Morgenland u. üppigem griech. Hof in der Kochkunst u. Kleidungsart der Deutschen – grosse Veränderungen; Zunahme des Gebrauchs v. Gewürzen u. Seidenstoffen; lockt den Handelsstand sich dieser Importe zu befleissen. Die Kreutzzüge veranlassten das Kirchenverbot, das dem indischen Handel die unbequeme Richtung durch die Bucharey gab, aber: näher als sonst lag nun Constantinopel an der Strasse, die der Waarenzug nahm. Dadurch, wie durch die Vorherrschaft Venedigs in Constant. seit der Revolution im J. 1204 nahmen eine Zeitlang die Geschäfte auf diesem Platz u. a. in die nordwestlichen Länder ausserordentlich zu. Aber der neue Handelsweg aus Indien war jetzt auch der Donau, der Oder, der Weichsel näher gerückt. Die Städte an diesen Strömen wurden aufmerksam auf ihre Lage, auf diese Conjunctur; lernten die damaligen Vortheile des Activhandels kennen, drangen soweit als möglich an die Quelle vor.  Kaufleute
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Kaufleit
aus Oestreich, Breslau, Polen, vermuthlich Cracau, reisten um die Mitte des 13. Jhdts in die Bucharey, kauften daselbst die indischen Specereien aus einer früheren Hand u. bedienten sich wahrscheinlich venetianischer Gefässe zum Transport bis an die Donau u. den Niester. Die Nothwendigkeit etwas als Equivalent f. die unentbehrlich gewordnen oriental. Waaren zu geben, in Verbindung mit der verstärkten Nachfrage nach abendländ. Exporten in Constantinopel, gaben Landwirth, mechanischem Künstler, Stadt u. Land in Deutschland grossen belebenden Anstoss.|

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c) Gegenstände des abendländischen Handels, Begründung u. Darstellung des Waarenzugs.

Während der Kreuzzüge gingen aus Constantinopel über Ungarn nach Deutschland folgende Waaren, theils griech. Natur- u. Kunstproducte, theils oriental:
Lorbeerblätter, Safran, Haselnüsse, Oel, Lakritz, Rohe Seide, Zindel, seidne u. halbseidne Priester-Ornate, Purpurmäntel, Goldstoffe, Degenkoppeln mit Messing od. Kupfer beschlagen; – Pfeffer, Ingwer, Gewürznelken, Muskatnüsse, Galgantwurzel, Kümmel. ( Zusammenfassende Bemerkung von Marx.
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Hüllmann hat diese Angaben geschöpft (p. 100, 101) aus 2 Zolltarifen von Stain an der Donau, einer Zollstätte an der Hauptstrasse des Transitohandels v. Constantinopel nach Deutschland.
)

Exporte (aus Deutschland) nach Constantinopel: (kamen dorthin im Handel durch Niederöstreich die Donau hinab, u. wurden zum grossen Theil von Constantinopel weiter in den Orient versandt.)

Leibeigne kommen im Donauhandel nur bis in’s 10. Jhdt vor; fast lauter Wenden-Slaven, aus Böhmen u. Mähren herab nach Oestreich verkauft (Ludovici   #e154Ludovici IVbis 904°] Siehe [Ludwig IV., das Kind:] Ludovici IV. regis Germ., leges portoriae, a. 904. In: [Goldast:] Collectio constitutionum imperialium. Industria ac studio Goldasti. Tomus unus. Francof. a. M. 1613. T. I, S. 210.
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IV, reg. Germ.; leges portoriae, a. 904), u. von da nach Griechenland, bes. in die Hauptstadt, wo sie zu schweren Arbeiten gebraucht, u. a. die Blasebälge an den Orgeln treten mussten. (Constant.  #e155Constantin bis Byzant.°] [Constantinus Porphyrogennita:] L. II. de ceremoniis aulae Byzantinae. T. 1. l. I. ed. J.J. Reiskii. Lipsiae 1751. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 107: Constantin. Porphyrog. de cerimoniis aulae Buzant. l. I. c. 72. ed. Reiske, p. 211.
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Porphyrog.:
de cerimoniis aulae Byzant.)

Waffen (eins der ältesten deutschen Fabrikate (Caroli M. Cap.   #e*Caroli M. Cap.°] [Karl I., der Große:] Caroli M. Cap. In: [Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Additae sunt Marculfi monachi et aliorum formulae veteres. Stephanus Baluzius in unum collegit. T. 1,2. Parisiis 1677.
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a. 779. c. 20; Cap. II a. 805. c. 7; Cap. II. a. 812. c. 10) bis gegen Ende der Kreuzzüge am meisten in Norddeutschland u. den Niederlanden verfertigt. Diese Gegenden, u. a. Lüttich[wo] schon im 10. Jhdt Eisen u. andre Metalle gangbare Handelswaaren (Ottonis II dipl. a. 983   #e*Ottonis II. dipl. a. 983.°] [Otto II. (der Rote):] Ottonis II. dipl. a. 983. In: Veterum scriptorum et monumentorum historicorum - amplissima collectio. Studio et opera Edmundi Martene, et Ursini Durand. F. T. I et II. Parisiis 1724. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 108: Ottonis II. dipl. a. 983. ap. Martene et Durand. collect. ampl. T. I. p. 332.
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) – Sitz der Industrie in Metallsachen, den Deutschen nachgerühmt in der Periode der Kreutzzüge. ⦗In Lessing’s   #e156Lessing’s bis prologus°] Gotthold Ephraim Lessing: Zur Geschichte und Litteratur. Aus den Schätzen der herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel. Beiträge 1–6. Beitrag 6. Braunschweig 1781.
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6t Beitrag aus etc Wolfenbüttels Bibliothek: Theophilii presbyteri (dicti Rugeri, germani, sec. XII vel XIII) diversarum artium schedula, prologus:  „Was auch immer aus Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Holz und Stein für Dauerhaftigkeit angefertigt worden ist, das ist ein Lob für Germanien.“
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„quicquid in auri, argenti, cupri, et ferri, lignorum; , lapidumque subtilitate sollers laudat Germania“

Waffenfabriken in 12t. u. 13t. Jhdt zu Magdeburg, Hagen od. Hayn, einer Fuldischen Villa, an der Nesse, unweit Eisenach. Waffen auch unter den Geschenken, die Heinrich der Löwe auf der Reise durch Constantinopel für den griech. Hof mitnahm.

Sattlerarbeit; vorzüglich Industriezweig der Niederländer (Henrici  #e158Henrici bis 1104°] [Heinrich IV.:] Henrici IV. imp. dipl. a. 1104. In: [Hontheim:] Historia Trevirensis diplomatica et pragmatica. Tomus primus. Augustae Vind. et Herbipoli 1750, S. 482.
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 IV
, imp. dipl. a. 1104) ging zufolge des deutschen Zolltarifs, die Donau hinab u. gehörte zu Heinrich’s Geschenken.

Wollenzeuge u. Leinwand (ebenfalls Theils Theile der erwähnten Geschenke) u. in den Zolltarifen enthalten, gehören nebst den Metallwaaren zu den ältesten u. bekanntesten Kunstprodukten der Deutschen.

Tuchfabriken zuerst in Friesland u. den Niederlanden. Von Oberdeutschland her dehnte sich dieser ergiebige Industriezweig in der Nähe der grossen Handelsstrasse fort, laufend zwischen Lorch oder Passau und Niederdeutschland: in Passau u. Regensburg, berühmt durch seinen Scharlach, dann in Franken u. Thüringen, weiter im alten Sachsenland, namentlich zu Quedlinburg (Lothari   #e159Lothari bis 1134°] [Lothar III.:] Lotharii regis dipl. a. 1134. In: Antiquitates Brunsvicenses, hoc est, illustrium monumentorum, domus Brunsvigio-Luneburgicae vetustatem pandentium, sylloge. Cum insigni auctario altera vice edita a. J. J. Madero. Helmstadii 1678. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 110: Lotharii regis dipl. a. 1134. ap. Mader. antiquitates Brunsvic. p. 232.
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regis dipl. a. 1134) Magdeburg (Chron.   #e160Chron. bis 1158°] Anonymi Chronicon Magdeburgense. In: [Meibom:] Rerum Germanicarum Tomi III. Edidit Henricus Meibomus junior. T. 2. Helmaestadii 1688, S. 269 ff. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 108, 111: Chron. Magdeburg. circa a. 1158. ap. Meibom. rer. Germ. T. II. p. 329.
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Magdeburg ca. 1158), Stendal (Johannis  #e161 Johannis bis1233°] [Johann I. und Otto III.:] Johannis et Ottonis, marchionum Brandenb. dipl. a. 1226–1233. In: [Lenz:] Marg-Graeflich Brandenburgsche und andere, in die Märkische Historie einschlagende, bisher ungedruckt gewesene Uhrkunden. [o. O.] 1753, S. 26–32. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 111: Johannis et Ottonis, marchionum Brandenb. dipl. a. 1233 ap. Lenz. Marggraeflich Brandenburgische Uhrkunden, p. 29.
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et Ottonis, marchionum Brandenb. dipl. a. 1233) Salzwedel (eorundem dipl. a. 1131) wurden viele Werkstätten angelegt. Mit Verarbeitung der Wolle hielt die des Flachses grösstentheils Schritt; viele Leinweberstühle in |84 in Gang in Franken u. Thüringen, in Quedlinburg.

Holzwaaren (Theophyl. presbyter  #e* Theophyl. presbyter°] Simocatta Theophylactus. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 108, 111: Theophili presbyteri (dicti Rugeri, germani, sec. XII. vel XIII) diversarum artium schedula, prologus, in Lessings sechstem Beitrage zur Geschichte und Literatur, aus den Schätzen der herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel. S. 294. - Siehe auch Erl. ((dccxci)).
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) auch bekanntes Fabrikat der Deutschen (einer  #e162 einer bis latein.°] Marx’ Rückbezug auf S. 100/101 von Hüllmanns „Geschichte …”: „Die Quellen, aus denen der Verfasser diese Angaben geschöpft hat, sind zwey Zolltarife von Stain an der Donau in Nieder-Oestreich, einer Zollstätte an der Hauptstraße des Transitohandels von Constantinopel nach Deutschland. Der erste,1) in lateinischer Sprache abgefasst, führ die Ueberschrift: ‘forma minoris mutae in Stein, a duce Leopoldo statua.’ Der zweite,2) in Deutscher Sprache, ist überschrieben: „daz sint der Reht ze Stain von der minnern Maut, de man geben soll.’ Aus der Vergleichung des Inhalts von beiden, geht hervor, daß der zweite ein Auszug aus dem ersten ist, höchstens ein halbes Jahrhundert später, angefertigt, doch mit einigen Veränderungen und Nachträgen. … _|¯ 1) Ap. Rauch, scriptt. rer. Austr. T. II. p. 106–109. _|¯ 2) Bei Bruns, Beyträge zu den Deutschen Rechten des Mittelalters aus den Handschriften und alten Drucken der akademischen Bibliothek in Helmstädt herausgegeben. S. 336–340.“ – Auf S. 102 bis 105 zitierte Hüllmann aus dem lateinischen Original und dem deutschen Auszug daraus.
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der 2 oberern Tarife zu Stain in deutsch, der andre in latein) gingen dem lateinischen Zolltarif nach die Donau hinab.

Die Metalle kamen aus Siebenbürgen, Ungarn u. Deutschland; Goldwäschen kommen zuerst vor: an der Donau, in Gegend v. Passau (Arnolfi regis dipl. a. 898   #e*Arnolfi regis dipl. a. 898°] [Arnulf:] Arnolfi regis dipl. a. 898. In: [Hund:] Nobilis et amplissimis viri Wigulei Hund a Salzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus - et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 112: Arnolfi regis dipl. a. 898. Hund. Metrop. sal. T. I. ed. Ratisponae 1719. p. 233.
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), am Rhein (Theophil. presbyt.), in Siebenbürgen (Anonymi   #e163Anonymi bis Hungariae°] Anonymi hist. ducum Hungariae. In: Scriptores rerum Hungaricarum veteres ac genuini cura ac Stud. J. Georg Schwandtneri. P. 1. Vindobonae 1766. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 112: Anonymi hist. ducum Hungariae c. 35. sec. X. ap. Schwandtner. scriptt. rer. Hungar. P. I. p. 22.
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hist. ducum Hungariae); dann Gold- u. Silberbergwerke in Ungarn u. Siebenbürgen (Andreae   #e164Andreae bis 1222°] [Andreas II.:] Andreae II. regis Hungariae dipl. a. 1222. In: Friedrich Dreger: Codex diplomaticus, oder Urkunden, so die Pommerisch-Rügianisch und Camirische auch andre benachbarte Lande angehen. T. 1. Stettin 1748. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 112: Adreae II. regis Hungariae dipl. a. 1222. ap. Dreger. cod. dipl. Pomeran. T. I. p. 102.
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 II, regis Hungariae dipl. a. 1222)

Alle jene Waaren:  „über Teile von Rumänien und Slawonien“
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„de partibus Romaniae et de Slavonia“
gekommen, u. in Romania, i. e. in Constantinopel, dem Hauptstapel eingetauscht als Equivalent f. die Specereien u. andre Rückfrachten aus Indien.

C) Nordischer Handel.

a) Eigenthümer; Veränderungen.

Zum Handel mit den Völkern, die das schwarze Meer umgeben, u. a. mit den nördlichen, Constantinopel am meisten geeignet u. am frühsten benutzt.

An der taurischen Küste lebhafter Umsatz mit den griech. Kolonien; aus Bosporus, einer solchen Koloniestadt auf der Ostküste der Halbinsel, an der gleichnamigen Meerenge, seit 6. Jhdt viel Schlachtvieh eingeführt, wovon dieser Ort der Stapel für die Hirtenvölker in Taurien u. dem benachbarten Continent.

Constantinopel stand beständig in Handelsverbindung mit den türkischen Nationen, die v. Ende des 7t bis Ende des 12 Jhdts nach einander jene Gegenden beherrschten, viz: den Chazaren, Patzinaken (Petschenegen) u. den Kumanen (Uzen, Polovzern); obgleich im 12 Jhdt. die Venetianer einen grossen Theil der Geschäfte an sich zogen ohne Byzanz zu berühren. Anfangs machte Byzanz blos mittelbare Geschäfte dahin, namentlich mit den Patzinaken über Cherson, auf der Westküste der Halbinsel; in der Folge reisten Handelsleute dieser Nation selbst nach Constantinopel, um die Importe daselbst aus erster Hand od. wenigstens mit Umgehung  #e* Umgehung°] In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 116: Uebergehung
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einer Instanz abzuholen. Sie sind zu verstehn unter den Tauro-Scythen, womit die griech. Kaufleute v. Constantinopel 1043 in blutige Händel geriethen, woraus verderblicher Krieg, worin auch die Russen als Feinde der Griechen verwickelt.

Besonders lebhaft war der Verkehr mit den Russen, eigentlich mit den Slaven in Russland[Bei] Constantin. Porphyrog. de cerim. heissts u. a. »dass die Russen nach Constantinopel des Kriegs (meint, um Kriegsdienst zu nehmen) oder Handels wegen eigentlich nur während des Friedens mit den Patzinaken reisen können«⦘ Die russischen Kaufleute v. den Griechen Constantinopels hochgehalten, weil diese Burschen zugleich Geschäftsführer ihrer Magnaten; wurden sogar den diplomatischen Personen beigesellt, weil kundig der griech. Sprache u. Gebräuche, in Verhandlungen geübt. Hatten in Constant. besondres Absteigequartier in der S. Mamants-Vorstadt; im 10t Jhdt wurden sie in Constant. auf öffentl. Kosten verpflegt: erhielten monatlich ein Deputat, bestehend in Brod, Fisch, Fleisch, Wein u. Obst. Die Griechen meist zufrieden diesen Handel in Constant. selbst zu treiben; höchstens bezogen sie den stark besuchten Markt in Pereslaw oder Marcianopel zwischen der |85 Niederdonau u. dem Hämus; meist aber reisten die russ. Kaufleute nach Constantinopel . Von Nowogrod (Nemogard) im baltischen Russland, v. Tschernigow, um den Mitteldniepr, v. Mielniza im westlichen Wolyn (Wolhynien) u. einigen andern Orten, kamen sie in Kiew zusammen, fuhren v. da gemeinschaftlich den Dnjepr hinab, um den möglichen Anfällen der Patzinaken gewachsen zu sein. Constantinopel das Ziel dieser Karavanen. Aber Venetianer, Genueser, Deutsche  Zusatz von Marx.
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Russen etc
– merkantile Constantinopelbesucher – merkten bald, dass es vortheilhafter für sie, ohne Zwischenkunft der Griechen unmittelbar unter sich in Handelsverhältnisse zu treten u. sich der Stadt blos als Tauschplatz zu bedienen. Um dies in Bezug auf den nordischen Handel zu verhindern ward den Russen die Erlaubniss entzogen in Constantinopel zu überwintern, nicht einmal an der Mündung des Dnjepr sollten sie bleiben, sondern im Herbst durchaus in ihre Heimath zurückkehren; nur die 6 Sommermonate bewilligt. ⦗Dies Mittel, aus Handelseifersucht den Aufenthalt auswärtiger Kaufleute abzukürzen, [in] Carthago z. B. So In Deutschland nach Stapelrecht strebende Städte: z. B. Cölln, wo der fremde Kaufmann jährlich nur 3 mal kommen u. jedes mal nur 6 Wochen verweilen sollte (a. 1259   #e* a.1259°] [Conrad (Konrad) von Hochstaden:] Erz-Bischoffs Conradi zu Cölln Satz- und Ordnung, wie es mit der auswärtigen Kauffleute Handel und Wandel in der Stadt Cölln zu halten, de Anno 1259. In: Johann Christian Lünig: Spicilegium ecclesiasticum des deutschen Reichs-Archivs, oder Germania sacra diplomatica … Fortsetzung des I. Theils. Leipzig 1716, S. 920–922. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 122: Conradi, archiepisc. Colon., dipl. a. 1259. ap. Lünig., spicileg. eccl., partis primae continuatio (T. XVI.) p. 921.
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), Wien, wo ihnen höchstens nur Aufenthalt v. 2 Monaten vergönnt etc⦘ Aber, klüger u. thätiger als die Griechen, drangen die Venetianer an die Nordküsten des Pontus vor, kamen den Russen an der Mündung des Dnjepr entgegen, ebenso den türkischen Völkern, successiven Beherrschern von Taurien u. dem Nieder-Don. Im 12. Jhdt waren die Unternehmungen Venedigs an den Mündungen des Dons u. nach Zichien in vollem Gang (Justiniani hist. Ven. a. 1172); mit den Venetianern hielten die spekulirenden Regensburger u. Oestreicher Schritt; sie hatten den Handel nach Russland in Constant. kennen gelernt; fingen an die Quelle der russischen, als erste Bedürfnisse unentbehrlichen Waaren, aufzusuchen u. die ihrigen, nebst den niederländischen auf gradem Weg dahin zu führenOtacheri   #e167Otacheri bis 1190°] [Otaker von Styrum:] Otacheri, ducis Styriae, dipl. a. 1190. In: Origines Guelficae. Opus in lucem emissum a Chr. L. Scheidto. T. I-III. Hannoverae 1750–1752. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 124: Otacheri, ducis Styriae, dipl. a. 1190. ap. Scheid. origg. Guelf. T. III. praef. p. 30
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, ducis Styriae, dipl. a. 1190:  „die von Rußland oder nach Rußland fahrenden Frachtfuhrwerke“
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„plaustra de Ruzia vel in Ruziam tendentia“
Leopoldi   #e169Leopoldi bis 1192°] [Leopold V.:] Leopoldi, ducis Austriae, dipl. Ratispoensibus datum a. 1192. In: Origines Guelficae. Opus in lucem emissum a Chr. L. Scheidto. T. I-III. Hannoverae 1750–1752. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 124: Leopoldi, ducis Austriae, dipl. Ratisponensibus datum a. 1192. ibid. p. 31, 32
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, ducis Austriae, dipl. Ratisponensibus datum, a. 1192:  „Zu welcher Zeit auch immer die Rußlandhändler fuhren, zahlten sie zwei Talente, und bei der Rückfahrt aus Rußland ein halbes Talent.“
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„Ruzarii (Russlandshändler) quocunque tempore vadant, duo talenta solvant, et in reditu ex Ruzia dimidium talentum[“]
⦘. Kiew, ehemals Sammelplatz der russischen nach Constantinopel reisenden Kaufleute, ward jetzt grosser Handelsort, über den viele Russen nicht mehr hinausgingen, seitdem ihnen die Deutschen dahin entgegen kamen u. Factoreien daselbst unterhielten. So verlor Contantinopel beträchtlichen Theil seines bisherigen eignen Zwischenhandels; es zog sich zusammen in unmittelbaren Verkehr der Nationen, zwischen denen es die vermittelnde Stelle eingenommen; dieser neue Handel, mit Vorbeigehung Constantinopels, auf Nordischem Boden selbst, v. den Russen u. den Taurisch-Donischen Völkern passiv, getrieben. (125)|

86

b) Gegenstände des Nordischen Constantinopel Handels

⦗Zu bestimmen 1) aus den gegenseitigen Geschenken der Regenten u. Grossen, 2) aus den Quellen, namentlich: Nestor   #e172Nestor bis Igor. °] Nestor. Russische Annalen in ihrer Slavonischen Grundsprache verglichen, übersetzt und erklärt von August Ludwig Schlözer. Teil 1–5. Göttingen 1802–1809.
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(aa. 907, 912, 955, 969. Nestor t. III. Oleg, t. IV. Igor); Constant. Porphyrog: de administr. imperii; Marin. Sanut. (in Bongars) gest. dei per Franc; Nickephorus Nicephorus Gregoras; Ruysbroeck, a. 1253 ap. Bergeron; Cantacuzenus;  #e*Cantacuzenus°] Johannes Cantacuzenus: Historiarum libri IV. Graece et latine cura Ludov. Schopeni. Vol. 1–3. Bonnae 1828–1832. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 128: Cantacuzenus, l. IV. Paris. p. 812. (Die Pariser Edition konnte nicht ermittelt werden.)
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Günther.   #e175Günther bis Basnage°] Günther: hist. expedit. C[onstantini] P[orphyrog.] litanae a. 1204. In: [Canisius:] Thesaurus monumentorum ecclesiasticorum et historicorum; sive Henrici Canisii lectiones antiquae. Praefationes et notas adjecit J. Basnage. Amstelodami 1725. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 129: Günther, hist. expedit. C. P. litanae a. 1204, c. 8. ap. Canis. Ed. Basnage T. IV. p. X.
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hist. expedit. C. P. litanae a. 1204 c. 8. ap. Canis. ed. Basnage; Reiske, comment. ad Constantini Porphyrog. ceremoniale aulae Byzantini; Arnold   #e177Arnold. bis 633°] [Arnold von Lübeck:] Arnold. Lubec. Chron. Slav. l. I, c. 4. In: [Leibniz:] Scriptores rerum Brunsvicensium illustrationi inservientes. Cura Godefride Guilielmi Leibnitii. T. 1–3. Hannoverae 1707. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 130: Arnold. Lubec. l. I. c. 4. ap. Leibnitz. scriptt. rer. Bruns. T. II. p. 633.
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Lubec. apd Leibnitz. script. rer. Bruns. t. II. p. 633; Andr. Danduli Chron.; Ramnusius; Chalcocondylas   #e*Chalcocondylas°] Laonicus Chalcocondylas: Corpus universae historiae, praesertium Byzantinae … Lutetiae 1567. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 131: Chalcocondylas, Paris. p. 72.
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.⦘

Ausfuhr nach Taurien u. Zichien, u. Russland folgende griech. u. orientalische Waaren: Gold u. Silber, Griech. u. ägypt. Seidenzeuge, Tressen, gestickte Gürtel, Griech. Saftan  #e* Saftan°] In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 126: Saffian; es handelte sich um benarbtes, gefärbtes feines Ziegen-, Bock- oder Schafleder.
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, Griech. Früchte u. Weine, orientalische Gewürze, bes. Pfeffer.

Einfuhr aus dem Norden: Eisen, Bauholz, Pech, Wachs, Häute, getrocknete u. gesalzene Fische, Getreide, Pelzwerk, Sklaven beiderlei Geschlechts.

Auf Fisch- u. Getreideeinfuhr in spätern Zeiten beschränkt der aktive Eigenhandel der Constantinopolitaner nach dem Norden; auch Getreidehandel, sehr einträglich, kam zuletzt auch meist in die Hände der Genueser.

Die Schiffahrt der Griechen an den nördl. Küsten des schwarzen Meers vorzüglich zum Object: Fang oder blossen Einkauf v. Fischen. An Mündung des Don’s häufigst eingekauft: Thunfische, Barben u. Störe. Meersalz zum Einsalzen ward früh an der Taurischen Küste gesotten. Der Umfang der Fischeinfuhr in Constant. ersichtbar aus Höhe des daraus eingehenden Zolls u. grosse Zahl v. Fischerei-Fahrzeugen, die Anfang des 13t Jhdts auf 1600 angegeben.

Russische Pelze in Constant. mehrmals als Geschenke erwähnt, v. Igor (a. 945) Olga (a. 955)[.] Ferner ihre Einfuhr bewiesen dadurch: Heinrich der Löwe auf Reise durch Constant. nach Palästina erhielt v. der griech. Kaiserin f. alle ihn begleitende Ministerialen Grauwerk u. Zobelpelze; auch bei der Eroberung Constantinopels (v. den Franken) Pelzwerk v. mancherlei Werth erbeutet. ( „im Jahre 24 des Kaisers Ottos I.“
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„anno XXIV imperatoris Ottonis I[“]
)

Menschenhandel, ein früher Schandfleck der Venetianer (Marin. Sanut.) u. andrer Italiener, ward nicht stark über Constantinopel betrieben; dort wahrscheinlich blos der Ankauf der Sklaven, die aus christl. Ländern dahin auf auf den Markt eingeführt wurden. Eigentlich, zufolge Regierungsbeschluss vom J. 960, den Venetianern Handel mit christl. Sklaven untersagt, dies auch dem Hof zu Constant. mitgetheilt, damit dieser in den Gegenden des Pontus auf die Befolgung achte. Die meisten Sklaven eingekauft an den nordöstl. Küsten des schwarzen Meers in der Heimath der Mamelucken u. der Haremgirls. Noch um Mitte des 14. Jhdts kauften hier die Venetianer u. Genueser Leibeigne, die sie nach Aegypten führten.

D.) Verfassung des freien Handels.

1) Grösstheils Passivhandel der griech. Häuser zu Constantinopel:

(Die Bedingungen u. Einrichtungen des kaufmänn. Verkehrs während der Kreuzzüge gehören noch in die erste Periode (vor dem Umschwung  #e* Umschwung°] In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 132/133: „Die ganze Geschichte der Handelsverfassung zerfällt blos in zwey, sehr ungleiche, Perioden, deren erste durch die lange Reihe der Jahrhunderte des Alterthums und der mittlern Geschichte bis zu dem höchst merkwürdigen Zeitpunkte herabläuft, wo ein Zusammenfluß vieler entscheidenden Umstände, vieler Früchte der Arbeiten des Mittelalters, eine völlige Umwandlung des Handels, eine durchaus neue Constitution desselben, bewirkte. So viele Erleichterungsmittel des Großhandels, erfunden und allmählig ausgebildet in den Italienischen und Hansischen Comtoirs: Wechsel, Girobanken, Assekuranzen, Buchhalten in doppelten Posten, Erleichterungen der Correspondenz durch den Gebrauch des Linnenpapiers, Siegellacks etc.; so viele Erfindungen und Entdeckungen zur Verbesserung der Schiffahrt und der Communication zu Lande, zur großen Erweiterung der kaufmännischen Unternehmungen: Compas, Posten, Amerika, Weg nach Indien um das Vorgebirge: ein fruchtbares, einziges Zusammentreffen, Anfang der zweiten Periode der Verfassungsgeschichte des Großhandels.“ – Siehe Erl. ((dccliv)).
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durch Weg |87 nach Indien um Vorgebirg der guten Hoffnung etc)[.] Griechen zu schlaff u. träg, um sich viel am Activhandel zu betheiligen. In der betrachteten Periode (seit ältester Zeit) dies viel schwieriger, gewagter; fehlten die Vortheile der neuern Zeit, Conti finti   #e*Conti finti°] Fingierte oder simulierte Rechnungen, die man auf Handelsplätzen auswärtigen Geschäftspartnern erteilte, damit diese schon vor der wirklichen Beziehung der Waren sich berechnen konnten, wie hoch ihnen der betreffende Artikel zu stehen kommen wird, oder vor einer Warensendung zum Kommissionsverkauf, wie hoch ungefähr der Ertrag sien wird. Spediteure gaben conti finti aus, damit man in gleicher Weise die Transport- und Speditionskosten sich im voraus berechnen konnte.
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, Preiscouranten, Börsenversammlungen, Courszettel etc[.] Beschwerden u. Gefahren weiter Reisen u. grosser Waarentransporte zu übernehmen, fremde, barbarische Sprachen zu erlernen etc. Im Verhältniss mit dem Risico aber auch viel einträglicher als jetzt: die Activhändler konnten die Preise der Ein- u. Ausfuhr, u. der Münzen, willkührlich bestimmen, höchstens in Schranken gehalten durch ihre eigne Concurrenz.

Dahingegen verliessen sich die Griechen auf die Lage Constantinopels , glaubten es [sei] ewiges Centrum des Grosshandels.

2) Zwischenhandel Constantinopels. – Ausfuhr einheimischer Natur- u. Kunstproducte. Einfuhr fremder Waaren zum inländ. Verbrauch. [–] Balance.

Hauptverkehr der griech. Kaufleute hatte bestanden in dem sehr einträglichen eignen, wenn gleich passiven Zwischenhandel, vermöge dessen sie:

a) die orientalischen u. occidentalischen [,] b) die orientalischen u. nordischen, c) die occidentalischen u. nordischen Waaren f. eigne Rechnung ausgewechselt hatten.

Dies bereichernde Geschäft nahm immer mehr ab.

Erst verloren sich die Russen v. dem Markt, indem die Italiener über Constant. hinaus u. die Deutschen an ihm vorbei gingen u. beide ihren Activhandel bis nach dem Norden erweiterten;

Zweitens: gegen Ende der Kreutzzüge traten italien. u. deutsche Handelsnationen auch unter sich selbst in merkantile Verbindungen, nicht mehr am dritten Ort, noch durch das Medium des Proprehandels griech. Häuser in Constantinopel, sondern unmittelbar über die Alpen u. durch die Strasse v. Gibraltar ihre Waaren umsetzend.

Drittens. Endlich blieb den Griechen in Constant. blos die (passive) Ausfuhr der einheimischen Natur- u. Kunstproducte u. die (ebenfalls passive) Einfuhr der zum inländischen Verbrauch bestimmten Waaren (mit Ausnahme v. Getreide u. Fischen vom Norden)

Da nun Einfuhr edler Metalle u. orientalischen Specereien überwiegend ward, Balance gegen Constantinopel . Das jährl. Deficit gedeckt durch die Summen die der Hof in Umlauf setzte. Dadurch, u. den äusserst lebhaften Consumtionshandel u. kleinen Verkehr, u. durch Wichtigkeit seiner Fabriken, war Constantinopel die reichste u. üppigste Stadt des Mittelalters.

3) Proprehandel:

In der erstenbis zu der Umwälzung im 15 u. 16 Jh.Handelsperiode musste aller Handel für eigne Rechnung betrieben werden; das Capital, womit Geschäft gemacht, gehörte zwar bei weitem nicht immer ganz dem Unternehmer, insbes. beim Seehandel nicht immer dem, oft in Einer Person vereinigten Befrachter u. Rheder; vielmehr Gross-Aventur-Handel, bei Seefahrten, insbes. Bodmerei, sehr gewöhnlich.

Im Aufkommen des Commissionshandels fehlte es an allen dazu erforderlichen Einrichtungen; keine Posten zur Erleichterung der Correspondenz, keine Mäkler u. Güter-Bestäter, keine Speditions-Anstalten, kein Wechselwesen zum Behuf der Zahlungen.

Unternehmer musste daher alles für eigne Rechnung u. zwar selbst besorgen; der Activhändler selbst sich aufmachen u. Waaren begleiten, od. einen zuverlässigen Diener |88 mitschicken. Bei Mangel an merkantilischem Völkerrecht, allgemeinem Misstrauen im Handel, würde auch der Unternehmer keinem Commissionär bei Berechnung der Preise u. Provision, keinem Dispacheur   #e*Dispacheur°] Person, die bei einer Havarie den eingetretenen (See-) Schaden formgerecht feststellt und anteilmäßig verteilt.
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in Havereyfällen getraut haben.

4) Verkehr der Ausländer zu Constantinopel; nicht periodisch; Cargason-Factorey-Commandit-Handel.  #e*Cargason-Factorey-Commandit-Handel°] Es handelt sich um den Handel mit See-, Fluß- oder Landfrachten zu bestimmten Versicherungsbedingungen; um den Handel in fremden Gebieten mittels Handelsniederlassungen, deren Einrichtungen unter der Verwaltung von eigenen, mit besonderen Vollmachten ausgestatteteten Beamten (Faktoren) stehen, und um den Handel mittels auf gemeinsame Firmenziele gerichtete Personengesellschaften mit stillen Teilhabern.
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In den germanischenReichen, bes. Deutschland u. Frankreich, in den mittleren Jhdten jede Provinz kleines Reich, wo ein Herzog auf einer Patrimonal-Villa, Pfalzgraf auf königlicher Domäne, Bischof in seiner amtlichen Pfalz Hof hielt; die meisten dieser Hoflager wurden der Mittelpunkt des kleinen Verkehrs der Provinz u. der Sitz eines periodischen Grosshandels; das erstere, weil Aufenthalt eines Magnaten u. seiner wohlhabenden Ministerialen, häufiger Besuch v. Fremden, auf kgl. Pfalzen dazu öftere Anwesenheit des Königs u. seines zahlreichen Gefolgs, einen gewissen Luxus verbreiteten, den Geldumlauf befördert beförderten; das zweite (Sitz eines periodischen Grosshandels) weil jedes Hoflager eine Hauptkirche, das bischöfliche insbes. eine Cathedralkirche besass, geweiht einem berümten Heiligen, dessen Tag, durch den grössten Aufwand sinnlich-religiöser Feierlichkeit ausgezeichnet, alle Stände der Gegend herbeizog. Kaufleute benutzten, wie der Muselmann die Wallfahrt nach der Kaaba, die fromme Reise zum Absatz ihrer Waaren u. zum Einkauf v. Rückfrachten: jene feierlichsten kirchlichen Messen veranlassten die merkantilischen.

In Griechenland nicht der Zustand, worauf gegründet dieser periodische Messhandel; hence Grossverkehr so wenig an eine Zeit gebunden wie Kleinverkehr. Blos die Russen, so lange sie Constant. besuchten, beschränkten ihren Umsatz auf den Sommer, da im Winter der Wassertransport wegfiel.

Anfänglich die Unternehmungen der auf Constantinopel handelnden Ausländer – in beträchtlichen Ladungen zu Land meist v. den in Gesellschaft reisenden Eigenthümern selbst, zur See durch einen sichern Cargateur, auf den Markt geführt u. daselbst gegen Retourladungen abgesetzt.

In der Folge wurden die mitreisenden Cargateurszu Factoren, seit die meisten Ausländer versuchten die Handelsinstanz der griech. Häuser zu umgehn u. unmittelbar mit einander Geschäfte zu machen. Um sich bei Ein- u. Verkäufen nicht zu übereilen, die besten Verhältnisse der Concurrenz u. der Nachfrage abzuwarten, erwarben sich die Ausländer Grundstücke in Constant. zum Behuf v. Waarenlagern, grosse Höfe mit Gewölben, durch Mauern geschützt (Folietae   #e184Folietae bis Ital.°] Folietae historiae Genuensium. In: Johann Georg Graevius: Thesaurus antiquitatum et historiarum Italiae mari Ligustico et Alpibus vicinae. T. 1. Lugduni Batavorum 1704. – In Hüllmanns „Geschichte …”, S. 143: Folietae hist. Genuens. l. II. ap. Graev. in thesau. antiqq. et hist. Ital. T. I. P. I. p. 268.
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hist. Genuens. l. II apd Graev. in thesaur. antiq. et hist. Ital.  „Die Genuenser (hatten) zum Schutz der Mauern ihre Märkte (mit Dächern) bedeckt“
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„Genuenses, praesidio murorum fori sui tecti“
) u. richteten daselbst Factoreien ein, zuletzt vermuthlich Commandit-Handel, da blosse Factoren nicht Vollmacht genug hatten um die Conjuncturen zu benutzen.

5)  Bei Hüllmann, S. 143: Zahlungen
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Zahlungsmittel
:

Im Oströmischen Reich, also auch zu Constantinopel Metallgeld überall eingeführt. Selbst Baratto-Verkehr   #e*Baratto-Verkehr°] Tauschhandel ohne Zuhilfenahme des Geldes.
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scheint nicht mehr stattgehabt zu haben. Ist der bei Ed. Schlözer t. III (Oleg) vorkommende völkerrechtliche Vertrag vom J. 912 echt, so die baare Zahlung fast 2 Jahrhunderte vor den Kreuzzügen schon gebräuchlich. Es heisst nämlich bei Schlözer l. c. p. 330, 31: „Hat er (ein in |89 griechischen Diensten gewesner u. dort verstorbner Russe) eine Verordnung (wegen seines Vermögens) gemacht, so fällt das Vermögen an den, dem er es schriftlich als Erben vermacht hat; und dieser soll es von den Russen einziehn, die in Griechenland Handlung treiben, u. da schuldig sind.“

Wenn dies echt, enthälts also auch Spuren von Handel auf Credit, doch ohne den Gebrauch trockner Wechsel  #e* trockner Wechsel°] Eigener, auf sich selbst ausgestellter Wechsel.
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; u. zweitens von Assignationen   #e*Assignationen°] Schriftliche Anweisungen (zur Tilgung von Schulden).
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. Die Gewohnheit baarer Zahlung folgt auch aus Niederlassungen venetianischer Wechsler schon im 12 Jhdt. (Le Bret, nach Augier) , t. I. p. 357) Weiter das Zahlungssystem nicht ausgebildet; keine Spuren v. Deckungen, Wechselbrief.



Aus:
Karl Dietrich Hüllmann: Deutsche Finanz-Geschichte des Mittelalters. Berlin 1805.
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K. D. Hüllmann: Deutsche Finanzgeschichte des Mittelalters. Berlin. 1805.

(Dies geht bis gegen Ablauf des 13. Jhdts, wo die vielen u. sehr verschiednen Territorial-Finanzsysteme sich zu bilden anfang(?) en, u.  Bei Hüllmann, S. VI: die politische Einheit des Reichs mehr oder minder noch bestand
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in fact schon foutu die deutsche Reichseinheit
)

I) Einkünfte aus Domainen:

Landesdomänen (d. Landesfürsten im Unterschied zum Reichskaiser) sind Mischung v. fürstlichen Stamm- u. Familiengütern, von angemassten mittel- u. unmittelbaren Reichsdomänen, v. angefallnen Reichspfandschaften u. v. secularisirten Stifts- und Kloster-Gütern. (11)

Mehrfach die Schicksale der alten Reichsdomänen in Deutschland: viele an Klöster u. Abteien, an Verwandte u. Getreue der Könige verschenkt; viele, v. den Königen bes. begünstigt, zu Reichsstädten geworden. Die übrigen in den stürmischen Zeiten der Gewaltthätigkeiten u. Umgriffe dem Territorial-Zwang unterworfen worden. Von den letztern die, welche mit Palatiis (herrschaftlichen Wohngebäuden) versehn, meist zu Landstädten erhoben; die Vorwerke blieben blosse Dörfer. So namen nahmen Naturaleinkünfte der Könige aus den Domänen immer mehr ab; bis, nach Auflösung Deutschlands in einzelne landesherrliche Gebiete, kein einziges Reichsdomänengut übrig geblieben.

⦗König Rudolph I   #e*Rudolph I°] Rodolph I. von Habsburg.
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dipl. a. 1279 Verordnung  #e*dipl. a. 1279 Verordnung°] [Rudolph I. von Habsburg:] Rudolfus imperator Saxoniae ducem & principes Brandenburgicos mandato instruit, reuocandi bona imperii, per Saxoniam & Thuringiam iniuste alienata, an. 1279. In: Reliquiae manuscriptorum omnis aevi diplomatum ac monumentorum ineditorum … ex museo Jo. Petri a Ludewig. T. 1–12. T. 2. Francofurti et Lipsiae 1720. – In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 10: a. 1279. ap. de Ludwig, Rel. Mscr. T. II. p. 250.
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an Herzog Albrecht v. Sachsen u. die Markgrafen Johann, Otto und Conrad von Brandenburg die veräusserten Reichsgüter in Sachsen u. Thüringen einzuziehn, blieb erfolglos. (p. 9, 10.)[⦘]

Auf den Domaenengütern heisst der Wirthschafter in der ganzen Periode des Mittelalters meist Villicus, in der frühern Zeit of oft auch Actor u. Domesticus ([38,] 39)

Das Rechnungswesen geht aus v. den Bürgerschaften grosser Handelsstädte; es ist eine erweiterte, auf ganze Länder ausgedehnte, Copie der Kämmerei-Rechnungsführung. Die Magistratspersonen hatten ein gemeinschaftliches Vermögen zu bewirthschaften; unter ihnen fortdauernd mehre Kaufleute, die über alle Ausgaben u. Einnahmen Buch u. Rechnung zu führen,  Bei Hüllmann, S. 40: Balancen
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Bilanzen
anzustellen gewohnt waren. Unvermerkt drang diese kaufmänn. Behandlung eines Vermögens (wenngleich nicht die wirkl. Doppel-Buchhaltung) in die Kämmereywirthschaft ein, u. als Nachbildung endlich in die Staatswirthschaft  Bemerkung von Marx.
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⦗als Finanz⦘
, letztres erst in den späteren Jhdten. (40)

Die Jagdprivilegien erst Usurpation der Könige, die v. ihnen dann auf die andern grossen Grundeigenthümer etc übergeht. ⦗zunächst schon viel Privatpersonen u. Corporationen Gehägejagd (mit den ihn ihnen v. der Krone abgetretnen Gütern) als abgetretenes Regal besitzend[⦘] ⦗An die Pfaffen verschenken die Könige reichlich die Forstprivilegien. Die kgl. Forsten gehn an die Landsherrn über.[⦘] [»]Im 13 Jhdt in Niederdeutschland nur noch 3 Reichsforsten: |90 ein Theil des Thüringer Waldes zu Kagne Kayne (in der Gegend v. Weissenfels); ein Theil des Harzwaldes; und die Magdeburger oder Brettiner Heide (v. Dorf Brettin, im Jerichowschen Kreise des Herzogthums Magdeburg, an der Elbe hinab, bis Blekede im Lüneburg’schen.« (50)

Die Verwandlung der anfänglich allgemeinen freien Pirs in den Wildbann od. das Alleinrecht der Grundherrschaften das Wild innerhalb ihres Gebiets zu schiessen, stufenweise. Erst legten sich die Könige in ihren Waldungen ein Forstprivilegium bei; auf diesen selbigen Holzgründen einmal haftend, gings auf die Reichssassen über, die durch Schenkung od. Belehnung v. den Königen solche Waldungen mit allen Nutzungsrechten erwarben; dann Nacheiferung der übrigen Grundherrschaften, schlossen, wenn mächtig genug, die Nachbarn eigenmächtig v. der Mitjagd aus; od. erwarben sich v. Königen das Privilegium der Gehägejagd. Erst unter den Territorialregenten entstanden Jagdregal, i. e. ein Recht in den Waldungen der Privatpersonen sich anschliessend das Hochwild zuzueignen. Als nämlich die Reichssassen, die auf angegebnem Weg das Forstprivilegium erlangt, zu Landesherren emporstiegen, zerschlugen sie, bei dem immer weiter verbreiteten System des Lehnswesens, ihre Gebiete in einzelne Güter, vertheilten sie unter ihre Dienst- und Lehnmannen; behielten sich meist das s. g. Hochwild in den Waldungen vor, die sie mit verlehnten, u. auf die übertragenen Lehne ward dies künstlich ausgedehnt. So entstand Unterschied zwischen hoher u. niedrer Jagd: jene, der Reichssassen vormals privativ v. den Königen ertheilt, blieb ein Reservatrecht der neuen Lehns- u. Landesherrn; diese ward v. den letztern den landessässigen Vasallen als Guts-Zugehörung abgetreten. (51, 52)

II) Von den Einkünften aus gewissen Regalien:

Münze: Könige verschleudern an die Reichsstände (wodurch diese allmählig zu wirklichen Landesherrn heranwuchsen) das Markt- Zoll- u. Münzrecht; drei zueinander gehörige Regalien. (57)

Salz u. Bergwerke.Fischerei.

Durch die Verbindung der Würde eines Röm. Kaisers mit der eines deutschen König’s entstand Verwirrung in den Begriffen: alles was ein kaiserlicher König verfüge, sei recht. (das römische Recht in dieser Weise,  Zusatz von Marx.
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nach Hüllmann
, bes. seit Kaiser Heinrich IV ausgelegt)

Berg- u. Salzwerke daher f. Regalien erklärt, aber in Lombardei wie in Deutschland, brachten Prälaten, wie die weltlichen Reichsvasallen, selbige von den Königen an sich. ([76,] 77)

III.  #e202 III. bisFriede)°] Marx’ Übersicht zu Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 78–162. – Anschließend exzerpierte Marx den Zweiten Abschnitt „Geld-Leistungen“ detaillierter.
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) Von den öffentlichen Leistungen der Unterthanen.

1) Naturalleistungen: Hoflieferungen  #e* Hoflieferungen°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 78.
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; Einquartierung  #e* Einquartierung°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 88.
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; Militairverpflegung; Vorspann; Landfrohnen  #e* Militairverpflegung; Vorspann; Landfrohnen°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 92, 93.
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; Kriegsdienst  #e* Kriegsdienst°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 97.
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.

2)  #e203 2) bisBeden.°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 114–132.
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Geldleistungen   #e*Geldleistungen°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 114: Geld-Leistungen. _|¯ Erstes Hauptstück. _|¯ Untersuchungen über die Benennungs-Arten der meisten öffentlichen Geldleistungen des Mittelalters.
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  • A) Eigentliche Abgaben viz:
    • [1)] Bitten. Bedegüter  #e* Bedegüter°] Beden (Bitten) erklärte Hüllmann in „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 116, 117, 132/133 so: „Wenn Jemand einem Andern etwas unentgeldlich zu unbestimmtem Gebrauche auf unbestimmte Zeit, also ohne Abschliessung eines schriftlichen Vertrags überließ: so gebrauchten die Römer bekanntlich für diese Handlung den AusdruckPrecarium [d. h. tatsächliche Leihe bei beliebigem Widerruf]… Aber je länger, desto mehr, ging dabey das ursprüngliche Wesen des Römischen Precarium verloren; es kam die Gewohnheit auf, einen förmlichen Contrakt abzuschließen, in welchem besonders die Zeit der Nutzung bestimmt wurde … Herkömmlich ward dieselbe auf fünf Jahre angesetzt … So verschieden die öffentlichen und Privat-Abgaben, Leistungen und Erpressungen, sind, die unter den Ausdrücken Bede, Precaria, precatio, petitio, demanda, im Mittelalter vorkommen; so haben sie doch sämmtlich die Eigenschaft mit einander gemein: es war eine, wegen des Besitzes von Grundstücken geforderte, Leistung; eine Grund-Abgabe.”
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      (gegebne, übertragne, erzwungne) Bede-pfründen – Bedegelder (Orbede) Vermischte Beden
    • [2)] Kerben   #e204Kerben bis Accise°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 134–139.
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      (Incisio, Incisura, Tallia u. Cise, Accise)|
    • 91
    • 3)  #e205 3) bisadjuvo°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 143, 144.
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      Hülfen, viz:
      • a) Subsidium, adjutorium, adjumentum, adjuvo.
      • b) Steuer.   #e*Steuer.°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 146.
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    • 4) Zins.   #e*Zins. °] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 148.
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    • 5) Tribut.   #e*Tribut.°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 150.
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  • B) Gerichtsfälle   #e*Gerichtsfälle°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 152: Gerichtsgefälle
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    (1)   #e*Bann°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 152: „Der Grundbegriff dieses Worts ist ohne Zweifel: Befehl oder Gesetz.”
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    Bann,  #e* B)Gerichtsfälle (1) Bann°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 152.
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    2) Friede  #e*2) Friede°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 156.
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    )


[A) Eigentliche Abgaben]

[1)] Bedetage (jornales precatorii) in der Getreide- u. Heu-Erndte (a. 1274 und a. 1479) in der Getreide- und Heuerndte, für Dienstage Diensttage, die den Landleuten von den Grundherrschaften ausser den gewöhnlichen aufgebürdet worden. (132)

[2)] Kerbe; die Stöcke, worauf sie eingeschrieben, Kerbstöcke. Seit Jhdten an die Benennungen Kerbe u. Stock gewöhnt, noch lange Zeit fortgebraucht, als die Rechnungen schriftlich geführt, ebenso Quittungen, Schuldscheine etc ausgestellt. So noch die Staatsschuldscheine in England den altherkömmlichen Namen – Stocks. ([134,] 135)

Kerbe, immer lateinisch ausgedrückt durch Incisio, Incisura, Tallia; od. durch Cisa u. Accisa.

(Die Einnehmer merkten die Zahlungen der Contribuenten auf Kerbstöcken an; sie dienten zugleich als Belege, Quittungen, Controllen, Schuldscheine. Ein Stock ward der Länge nach in 2 gleiche Theile gespaltet, wovon der eine dem Leistungsberechtigten, der andre dem Leistungspflichtigen, gehörte; indem man jedesmal, bei Ableistung einer Pflicht, beide Hälften an einander gepasst, u. auf beiden zugleich die Kerbe, als Beweis der Ableistung eingeschnitten, besass der Leistungspflichtige in seinem Kerbholz zugleich sein Quittungsbuch. Dasselbe Verfahren bei Administration der landesherrlichen Güter beobachtet, seitdem die Fürsten u. deren Räthe sich genauer um die Domaineneinkünfte zu bekümmern anfingen u. die Kameralbeamten zu sorgfältigerer Rechnungsführung verpflichtet. Auch als die Rechnungen schriftlich geführ geführt, dauerte Zeitlang noch der Name fort. Controllen u. Abschriften v. Rechnungen wurden oft noch so beigenannt, z. B. in der Pfalz noch gegen Ende des 16t Jhdt: „Zwei gleichlautende Kerffzettel, den einen dem Kammermeister, den andern dem verrechnenden Amtmann.“ (Churfürstl. Palz-Landts-Ordnung. Heidelberg. 1582. tit. 13 B )

Ursprünglich die unter den Namen Incisio, Incisura, Tallia vorkommende Leistung mit Bede einerlei, also ebenfalls eine Grundabgabe. (136) (auch für städtische Grundabgaben an Kaiser etc) Ursprünglich Tallie aber auch identisch mit Bede. (137) (z. B.  „Ein Pächter, der von jeder Vermögensabgabe oder Beisteuer (zu einer Gemeinschaftsaufgabe) frei und vom öffentlichen Dienst befreit (sein möchte)“
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„Colonus, qui ab omni tallia seu collecta – liber sit et immunis“
(Sigfridi   #e210Sigfridi bis diplom.°] Sigfridus Dei gratia Sancte Moguntine Sedis Archiepiscus: der Fron Hof. An. 1219. In: [Guden:] Codex diplomaticus exhibens anecdota ab anno 881, ad 1300. Moguntiaca … Ex latebris in lucem protraxit notasque addidit Valent. Ferd. de Gudenus. T. 1. Goettingae 1743. – Hervorhebung von Marx.
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, archiepisc. Mogunt. dipl. a. 1219 [)] (Guden. Cod. diplom. t. I p. 459)  „Forderungen und unrechtmäßige Abgaben von Gütern und dem, was den Kirchen zusteht, verlangen sie und pressen sie heraus.“
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„Exactiones et tallias indebitas de bonis et redditibus ecclesiarum exigunt et extorquent.“
(Caroli IV   #e212Caroli bis 1377°] [Karl IV.:] Caroli IV. dipl. a. 1377. In: [Pistorius:] Rerum Germanicarum scriptores aliquot insignes. Primum collectore Joanne Pistorio, Nidano, in lucem producti; nunc – editione tertia ad usus publicos reducti, curante B.G. Struvio. T. I-III. Ratisbenae 1726. – Hervorhebungen von Marx.
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dipl. a. 1377)

Domprobst, Domdechant u. Canonici zu Hamburg vom dortigen Senat 1337 von der Kerbe befreit, die auf ihren Curien od. Wohnungen, nebst deren Zugehörungen, haftete. (Tabulae compositionis inter Capitulum et Senatum Hamburgensem. a. 1337)

Im Mittelalter nahm man es jedoch mit wenigen Ausdrücken ganz genau; f. Gegenstände v. einiger Aehnlichkeit brauchte man die Benennungen durch einander. Z. B. Beispiele wo Tallia gebraucht f. die »Abgiften v. Erbschaften« ( „Kein Kleriker wird im Erbfalle mit Erbschaftssteuern belegt.“
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„nullus clericus tallietur occasione hereditatis
) (Consuetudines  #e215 Consuetudines bis fortis°] Consuetudines provinciae Montis fortis, c. 3. In: [Martene et Durand:] Thesaurus novus anecdotorum. Studio et opera Edmundi Martene, et Ursini Durand. T. I-III. Lutetiae Parisiorum.1717.
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provinciae Montis fortis) |92 auch für Kopfgeld ( „Die Kleriker nöthigt ihr in keiner Weise zur Leistung von persönlichen Steuern.“
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„clericos – ad contribuendum in taliis personalibus – nullatenus corpellatis compellatis
) (Philippi,  #e217Philippi bis 1297°] [Philippe IV, le Bel:] Philippi, regis Franciae dipl. circa a. 1297. In: [Martene et Durand:] Thesaurus novus anecdotorum. Studio et opera Edmundi Martene, et Ursini Durand. T. I-III. Luteciae Parisiorum 1717.
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regis Franciae, dipl. circa a. 1297
) In der Folge auch Tallia oder Incisio v. Consumtions-Abgaben gebraucht ( „Die Gelder, von denen die Magister und Scholaren von Heidelberg unterhalten (ernährt) werden mußten, woher und was auch immer an Wege- und Brückengeld, Zoll, Auflagen, Steuern, Salzsteuern und anderen Geldforderungen (existierte), konnten sie in unsere Stadt Heidelberg durch alle Distrikte, Gebiete und zugehörigen Ländereien frei mit sich nehmen und ein- und ausführen. – Die Scholaren, die in der Bursa (im Internat) bleiben, können von ihren Mitteln, wenn sie derer zu viel haben, von Jahr zu Jahr eine oder zwei Fuhren Wein verkaufen ohne Auflagen, Steuern oder irgendwelche oben genannten Zahlungen.“
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„bona, de quibus (magistri et scholares Heidelbergenses) sustentari debebant, absque quocunque pedagio, thelonio, impositionibus, talliis, gabellis, et aliis exactionibus quibuscunque, ad oppidum nostrum Heidelberg, et per omnes fines, districtus, et terras nobis subjectas, deducere in accessu et recessu libere poterunt. – Scholares in Bursa manentes, de provisionibus suis, si superfuerint eis, unum vel duo plaustra vini singulis annis possint vendere sine impositionibus, talliis, vel solutionibus quibuscunque supradictis.“
[)] (Ruperti   #e219Ruperti bis 1386°] [Rupert I.:] Ruperti, comitis palatini Rheni et electoris, dipl. a. 1386. In: [Tolner:] Codex diplomaticus Palatinus. Opera et studio C.L. Tolneri. Francofurti a. M. 1700. – Hervorhebung von Marx.
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, comitis palatini Rheni et electoris, dip. a. 1386) An dieser Leistung (den Consumtionsabgaben) blieb der Ausdruck incisio unter der Modification Accise ausschliesslich haften. (139) (Also nicht Accise v. den Assisen od. Sitzungen der französ. Stände)

Cise das verderbte Incisie Incisio u. Accise zusammengezogen v. Adcisio. (Cise mit Tallia identisch; Beleg u. a. das fzs. Wort Ciseaux) Accise von ad u. incisio, also eine Vermehrung der Cise, ein später hinzugekommner Zusatz zur Cise (der Grundabgabe); nämlich Abgabe, gefordert nicht nur vom Grund u. Boden, sondern vom Ertrag derselben, von den Producten (140) ⦗wenn diese nämlich roh verkauft od. zum Genuss zubereitet wurden⦘ (= Ueber-Kerbe)

 Zusatz von Marx.
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Als Belege führt Hüllmann u. a. an:
Accise nicht selben selten als identisch gebraucht mit der berüchtigten s. g. Mala Tolta od. Mala Touta, in Frankreich, Niederlanden, Lüttich etc. (Tolta od. Touta ist das verderbte Tallia) ⦗ „Als die Bürger von Lüttich einen Gerichtshof oder „Übelmacher“ für die Verkaufsangelegenheiten eingesetzt hatten“
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„cum Leodienses assisiam seu malatoutam super venalibus posuissent“
(Hocsemius, in Henrico, episc. Leod., c. 5, apd Cangium, v. Assisa)  „betreffs des Gerichts, nämlich desjenigen bei Duai, welches „Übelbringer“ genannt wird“
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„super Assisia quadam apud Duacum, quar quae vocatur Malatolta
(Comitis   #e225Comitis bis 1230°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 141: Comitis Flandriae dipl. a. 1230., in Joannis Rogerii hist. mon. S. Remens., ap. Cangium v. Tolta. – Siehe: Charles Du Fresne Du Cange: Glossarium …, [Eintrag:] Tolta.
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Fland. dipl. a. 1230)  „das Gericht oder Gefängnis, welches in jenem Ort und ringsum in den benachbarten Orten allgemein Unheilbringer genannt wird“
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assissiam assisiam seu coustumam. quae in illo loco et locis circum vicinis Malatolta vulgariter nuncupatur.“
(Philippi pulchri   #e*Philippi pulchri°] Philippe IV (le Bel).
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dipl. a.   #e*1309°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 141: 1309. ap. Cangium, v. Tolta. - Siehe Charles Du Fresne Du Cange: Glossarium …, [Eintrag:] Tolta.
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1309)[⦘] Verhält sich mit der Accise od. Mala Tolta (Tallia) wie mit Un-Geld im Gegensatz von Geld; dieses eine frühere Leistung, jenes spätere, zusätzliche, darüber hinaus.

Ursprünglich das Wort nicht Accisa geschrieben, sondern Accisia od. Assisia, worin incisio noch ziemlich kenntlich. (142) Endlich Ar-rende, von Ad u. Rente; Accensa von Ad u. Census ( „Unser Geschäft in Remagen mit seinen Anhängseln (Nebenbauten) zur Festigung und Vergrößerung ist bis zu einem gewissen Zeitpunkt einzurichten und zu verpachten.“
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„curiam nostram de Remago, cum suis appendiciis – ad Firmam seu Accensam, usque ad certum temporis spacium – dandum et locandum.“
(Monasterii   #e228Monasterii bis 1344°] Monasterii Stabulensis Charta a. 1344. In: Val. Ferd. de Guden: Codex diplomaticus, exhibens anecdota Moguntiaca. T. I,II. T. II. Francof. et Lipsiae 1747.
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Stabulensis charte a. 1344)[)]

Unter Accise v. jeher die Consumtions-Abgabe entstanden verstanden; in Lüttich 1283 eine Accise auf die zum Verkauf eingehnden Lebensmittel, Geistlichkeit darüber so aufgebracht, dass sie die Stadt verliess u. sie in Kirchenbann that; ein andermal selber Versuch mit bessrem Erfolg, weil des Bischofs Eigennutz dabei im Spiel; in Aachen war die Wein-Accise eine bekannte Leistung. In Frankreich entstand Sache u. Namen; von da nachgeahmt die Auflage in den benachbarten Niederlande, Lüttich, Nieder-Rheinländen Rheinlanden , darauf allmählig in den meisten deutschen Territorien eingeführt. (143)|

93

[3)] Hülfen:

[a)] subsidium, adjutorium, adjumentum, adjuvo; in Deutschland der Name Steuer der gebräuchlichste von allen Arten der Benennung landesherrlicher Abgaben geworden.

  • Subsidium,  „uneigennützige Hilfsmittel, weil sie vom Klerus gefordert werden“
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    subsidia karitativa, cum a clero petuntur
    . (Johannis   #e231Johannis bis 1354°] Johannis, episcopi Misnens., dipl. a. 1354. In: [Schöttgen et Kreysig:] Diplomataria et scriptores historiae Germanicae medii aevi. Opera et studio Chr. Schöttgenii, et G. Chr. Kreysigii. Accedunt praefationes Chr. G. Buderi. T. 2. Altenburgi 1755, S. 244.
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    episcopi Misnens. dip. a. 1354) (ditto in Henrici VI   #e232Henrici bis etc.°] [Heinrich VI.:] Henrici VI. dipl. a. 1193. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S. 251.
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     Zusatz von Marx.
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    (engl. german King)
    dipl. a. 1193 etc etc.[)]
  • Adjutorium: (Carlomanni   #e233Carlomanni bis 743°] [Karlmann:] Carlomanni principis Capit. a. 743. c. 2. In: [Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Addittae sunt Marculfi monachi et aliorum formulae veteres. Stephanus Baluzius in unum collegit. T. 1. Parisiis 1677, S. 149.
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    principis capit. a. 743) ( „Die Kirchenfürsten, die Grafen, die Barone und Ritter fordern und erpressen nach ihren Bedürfnissen aus ihrer freien Willkür mit Unterstützung von ihren Leuten.“
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    „Praelati ecclesiarum, comites, barones, et milites, in necessitatibus suis pro suae voluntatis arbitrio ab hominibus suis adjutoria exigunt et extorquent.“
    (Const. utriusq. Siciliae   #e*Const. utriusq. Siciliae°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 144: Const. utriusq. Siciliae, l. III tit. 20, 21. Ed. Muzill., p. 238–242. – Siehe Constantia. – Siehe auch [Iohannes Baptist Muzillus:] Vtrivsqve Siciliae constantvtiones, capitvla, retvs, et pragmaticae, … congestae … per ioan. Baptistam Muzillum. Venetiis 1590.
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    )[)]
  • Adjumentum, in Italien verderbt Adhomentum Adhoamentum (dies für Kriegsgeld) an Stelle des persönlichen Kriegsdienstes gegeben)
  • Adjuvo ward:
    • 1) adoube, adoba, adoha. ⦗Wo das A ( als Anfangsbuchstab beibehalten, bezeichnet es wie Adhoamentum das Kriegsgeld statt des Naturalkriegsdienstes; u. dies Adoha noch jetzt im Neapolitanischen
    • 2) Aus adoha wurde wieder: Dohana, Dogana, Douane (wo das A verschwunden, Zoll, schon im Mittelalter Dohana)
    • 3) Aide. (p. 145, 46)

[b)] Steuer, Modification des altgermanischen Stjor, Stor, Stur (stark, gross)

  • hence:
    • Steura (Ludovici   #e237Ludovicibis 879°] [Ludwig III., der Jüngere:] Ludovici regis dipl. a. 879. In: [Schöttgen et Kreysig:] Diplomataria et scriptores historiae Germanicae medii aevi. Opera et studio Chr. Schöttgenii, et G. Chr. Kreysigii. Accedunt praefationes Chr. G. Buderi. T. 1. Altenburgi 1753, S. 15.
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      regis diplom a. 879)
    • Steora (Arnolfi   #e238Arnolfi bis 889°] [Arnulf:] Arnolfi regis dipl. a. 889. In: Johann Georg Eckart: Commentari de rebus Frankiae orientalis et episcopatus Wirceburgensis. T. 2. Wirceburgi 1729, S. 896.
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      regis diploma a. 889)
    • Stiura (Poponis   #e239Poponis bis 1212.°] Poponis, abbatis monast. Altahensis inferioris, dipl. circa a. 1212. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 2. Ratisponae 1719, S. 21.
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      , abbatis monast. Altahensis inferioris, dipl. circa a. 1212.)
    • Stura (Martini   #e240Martini bis 1282°] [Martin IV (Simon von Brie):] Martini IV. dipl. a. 1282. In: In: Val. Ferd. de Guden: Codex diplomaticus, exhibens anecdota Moguntiaca. T. 2. Francof. et Lipsiae 1747, S. 222.
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      IV. dipl. a. 1282)
    • = Stärkung, Unterstützung.
  • Ist
    • a) die ländliche Grundabgabe = Bede (precaria) ( „Das Gehöft, die Ländereien, die Weinberge und andere Güter (Besitztümer) von allem zusammengenommen, und als Wegegeld oder eine andere Art von Geldforderung, Stura oder auch auf Widerruf gewährtes Besitztum für gewöhnlich genannt, nimmt einer es weg (kauft einer es auf).“
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      „curtem, terras, vineas, et alia bona – ab omni collecta, et pedagogio, seu exactione, stura sive precaria vulgariter appellatis – exemit.“
      Martini IV. dipl. 1282)
    • b) Naturaltribut, den die Bewohner mancher entlegnen Provinz an das kgl. Hoflager ablieferten.  „Den zehnten Teil der Steuer, welche sie aus den Gegenden der Ostfranken oder der Slawen jährlich in die herrschaftliche (kaiserliche) Kasse einzuzahlen pflegen, was in deren Sprache Steora oder Ostarstuopha genannt wird, so daß von jener Steuer gleichsam ein ermäßigter (reduzierter) zehnter Teil gezahlt wurde.“
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      „decimam tributi, quam de partibus Orientalium Francorum vel de Sclavis ad fiscum dominicum annuatim persolvere solebant, quae secundum illorum linguam Steora vel Ostarstuopha vocatur, ut de illo tributo sive redita reditu pars decima – persolveretur“
      (Arnolfi regis dipl. a. 889)
    • c) Auflage auf Nutz[-] u. Zugvieh (a. 1344 Beispiel gegeben)
    • d) Eine Auflage des Magistrats zu Regensburg zur Unterhaltung der Stadtmauer (a. 1296)
    • e) Die gewöhnlichen Kriegsgelder. (Henrici  #e245 Henrici bis1193°] [Heinrich VI.:] Henrici VI. dipl. a. 1193. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S. 251.
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       VI. (diplom. a. 1193)  „Mit königlicher Unterstützung , gleichsam Hilfsleistung , sozusagen Steura, was im Volksmund Königsteuer genannt wird“
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      „cum regio subsidio sive |94 supplemento, seu Steura, quod in vulgari Kunigsteur dicitur“
      ) Frederic.   #e247Frederici bis 1219°] [Friedrich II.:] Friderici II.dipl. a. 1219. In: [Goldast:] Collectio constitutionum imperialium. Industria ac studio Goldasti. T. 1. Francof. a. M. 1613, S. 292.
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      II. dipl. a. 1219:  „Damit (so daß), wenn der Kaiser von denselbigen (den Nürnbergern) die Steuer erhebt, nicht einzeln, sondern in Gemeinschaft, jeder nach dem, was er kann, zahlen muß (zu zahlen schuldig ist).“
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      „ut, si dominus imperii ab ipsis (Norimbergensibus) steuram exigit, non particulatim, sed in communi, quilibet pro pose posse suo, persolvere debeat.“

[4)] Zins: (sehr gebräuchlich f. herrschaftliche Grundablage Grundabgabe) aber auch für dem Landesherrn geleistete Abgaben, namentlich für:

  • a) Kopfgeld. In verschiednen Capitularien der pipinisch-karolingischen Familie:  „Die königliche Einschätzung vom persönlichen Eigentum eines Mannes“
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    Census regalis de propria persona hominis
    (Caroli   #e251Caroli bis IV.°] [Karl I., der Große:] Caroli M. Cap. In: [Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Additae sunt Marculfi monachi et aliorum formulae veteres. Stephanus Baluzius in unum collegit. T. 1,2. Parisiis 1677, Capitul. II, a. 805, c. 20; Capitul. III, a. 805, c. 22; Capitul. IV, a. 805, c. 14.
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     M., c. II, a. 805; id. cap. III, selben Jahr, id. cap. IV.)  „Die Franken, die ihre Kopfsteuer zum königlichen Anteil schuldig sind.“
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    „Franci qui censum de suo capitead partem regiam debent
    (Caroli calvi.)
  • b) Zoll:  „Zoll oder Steuer wird nicht erhoben usw.“
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    „teloneus at aut census non exigatur etc“
    (Carol. M. a. 803),  „Zollstellen mitten auf einem Wege, wo weder Wasser noch Sumpf oder irgend etwas anderes gewesen ist, von wo aus eine richtige Einschätzung errechnet werden könnte“
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    telonei in media via, ubi nec aqua, nec palus, nec aliquid tale fuerit, unde juste census exigi possit“
    (Ludovic.   #e255Ludovic. bis 819°] [Ludwig I., der Fromme:] Ludovici pii Capitul. V. a. 821. c. 3. In: [Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Additae sunt Marculfi monachi et aliorum formulae veteres. Stephanus Baluzius in unum collegit. T. 1,2. Parisiis 1677.
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    pii Cap. V. a. 819)  „Der Zoll ist nach der Schätzung zu entrichten“ (oder: „Der geschätzte Zoll ist zu entrichten“)
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    Censum telonii persolvere
    (Ottonis I, diplom. a. 956   #e*Ottonis I, diplom. a. 956°] [Otto I.:] Ottonis I. dipl. a. 956. In: [Leibniz:] Scriptores rerum Brunsvicensium illustrationi inservientes. Cura Godefride Guilielmi Leibnitii. T. 2. Hannoverae 1707, S. 374.
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    )  „Ebendort an der Brücke ist mehr an Zoll zu entrichten.“
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    „de eodem ponte majorem censum exigere.“
    ( Ludovici pii c. V a. 819. Ejusd. Cap. a. 821. c. 3.)
  • c) Gerichtsgefälle; theils v. Strafgeldern insbesondre:  „Woher auch immer eineAbgabe kam, irgendwie ist sie immer in die öffentliche Kasse gelangt, sei es als Friedensgeld, sei es als irgendein anderes Bußgeld.“
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    „undecunque census aliquid ad fiscum pervenerit, sive in frido, sive in qualicunque banno“
    (Caroli M. a. 789); theils v. Jurisdictionsgebühren überhaupt:  „Die Gerichtsbarkeit, und dazu die Steuer, die in Sachsen [Gemeint sind das heutige Niedersachsen und Westfalen.] Mal genannt werden.“
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    justitia ac census, qui saxonice Mal vocatur.“
    (Otto I. dip.   #e*Otto I. dipl. a. 958°] [Otto I.:] Ottonis I. dipl. a. 958. In: [Meibom:] Rerum Germanicarum Tomi III. Edidit Henricus Meibomus junior. T. 1. Helmaestadii 1688, S. 742.
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    a. 958) Mal = Gericht, Mallus; hence Malmannen, i. e. Gerichtsmannen, od. unfreien, der Ortsgerichsbarkeit Ortsgerichtsbarkeit unterworfnen Hintersassen.
  • d) die friedlichen Erpressungen, mit Tribut identisch:  „Die Normannen, die nach Friesland eindrangen, sind bis Dorestad vorgedrungen und haben nach einer ganz beliebig erhobenen Abgabe auch gleichsam Kriegstrbute erpreßt.“
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    Normanni, Frisiam irruentes, censu prout libuit exacto, ad Dorestatum pervenerunt, et tributa similiter exegerunt.“
    (a. 837)

[5)] Tribut für

  • a) Grundabgabe, landesherrliche u. grundherrliche:  „Der König Childebert hat aus großer Frömmigkeit sowohl den Kirchen als auch den Klöstern jede Einnahme zugestanden.“
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    Childebertus rex omne tributum tam ecclesiis, quam monasteriis, – larga pietate concessit.“
    (Gregor. Tur.   #e* Gregor. Tur.°] [Gregor von Tours:] Gregorius Turensis Historiae Fracorum libri X. Basileae 1568.
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    l. X. c. 7)  „Jeweder Abgabe von den Klöstern, Dörfern, Weinbergen usw.“
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    „Omne tributum de monasteriis, villis, et vineis etc“
    (Ludovic. IV. dipl.   #e*Ludovici IV. dipl.°] [Ludwig IV., das Kind:] Ludovici IV. dipl. a. 902. In: Johann Christian Lünig: Specilegium ecclesiasticum des deutschen Reichs-Archis, oder Germania sacra diplomatica. 1.–3. Theil nebst Continuatio I-III. (7 Bde.) Leipzig 1716–1721. – In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 150: Ludovici IV. dipl. a. 902. ap. Lünig, spic. eccl. Fortsetzung des ersten Theils, p. 196.
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    a. 902)  „Die Diener der Kirche bezahlen ihren Tribut (ihre Abgaben) mit Recht
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    „Servi ecclesiae tributa sua legitime reddant
    (Lex Alam. c. 22)  „Ich habe die Tributpflichtigen (Steuerpflichtigen) erwartet“
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    „Mansi tributales
    (Arnonis   #e263Arnonis bis M.°] [Arnon:] Arnoni, episcop. Salisburg. tempore Caroli Magni, annot. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S. 26, 27, 29.
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    episc. Salisburg, tempore Carol. M.)  „Die tributpflichtigen (steuerpflichtigen) Römer“
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    „Romani tributarii
    (id.)  „Bezugnehmend auf die Familien, die Tributpflichtigen (Steuerpflichtigen), die Dienerschaft usw.“
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    „Pertinentia in familia, in Tributariis, in ministerialibus etc“
    (Adelberti,   #e265Adelberti bis 1124.°] [Adelbert:] Adelberti, archiepiscopi Moguntiae, diploma anni 1124. In: [Guden:] Codex diplomaticus exhibens anecdota ab anno 881, ad 1300. Moguntiaca … Ex latebris in lucem protraxit notasque addidit Valent. Ferd. de Gudenus. T. 1. Goettingae 1743, S. 66 (fälschlich S. 62).
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    archiep. Mogunt. dipl. a. 1124.[)] |
  • 95
  • b) Der Zoll:  „Tribut (Steuer) oder Zoll“
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    tributum seu telonium“
    (Carol. M.   #e266Caroli bis Westera°] [Karl I., der Große:] Caroli M. traditio de Westera. In: [Schöttgen et Kreysig:] Diplomataria et scriptores historiae Germanicae medii aevi. Opera et studio Chr. Schöttgenii, et G. Chr. Kreysigii. Accedunt praefationes Chr. G. Buderi. T. 1. Altenburgi 1753, S. 5.
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    traditio de Westera)  „Tribute (Steuern) und Zölle auf der mittleren Straße“
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    tributa et telonei in media via“
    (Ludovici pii. C. V. a 819.[)]  „über den Marktzoll, so auch über die Salzsteuer, so auch über andere Dinge usw.“
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    „de teloneo fori, sive in tributo salis, sive aliarum rerum etc“
    (Frideric. I, dipl. a 1158   #e* Friderici I. dipl. a.1158.°] [Friedrich I. (Barbarossa):] Friderici I. dipl. a. 1158. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S. 78.
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    )
  • c) Weggeld:  „Ein Tribut (eine Steuer), den (die) man als den Vorübergehenden (die Vorübergehende) bezeichnete“
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    tributum, quod transituras vocant“
    (Ludov. pii C. V. a. 819. c. 16)

[ad 6)] Vermischte Benennungen f. die öffentlichen Leistungen:

  • Recht (jus), u. justitia:  „damit sie uns die ganze Gerechtigkeit, die uns von ihnen gesetzmäßig zukommt, erweisen“
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    „ut omnem justitiam, quae nobis legitime ab eis debetur, persolvant“
    (Ludovic. regis dipl. a. 879)  „Wie niemand sie zwingen kann, irgendeine andere Gerechtigkeit (Rechtsordnung) zu machen oder einzuführen“
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    „ut nemo eos aliquam justitiam cogat facere“
    (Henrici II dipl. a. 1003   #e*Henrici II. dipl. a. 1003°] [Heinrich II.:] Henrici II. dipl. a. 1003. In: [Lindenbrog:] Erpoldi Lindenbrogii scriptores rerum Germanicarum septentrionalium, vicinorumque populorum, veteres diversi. Hamburg 1706, S. 136.
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    ).
  • ferner: Dienst (servitium) ( „Weil er selber zum Dienst an den Brüdern (den Mönchen) den Dienst verpflichtet worden ist, zahlt er vollständig“
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    „quod ipse ad servitium debuit fratrum, plenissime persolvat
    Henric. III. dipl. a. 1056  #e* Henrici III. dipl. ad. 1056°] [Heinrich III.:] Henrici III. dipl. a. 1056. In: [Zylles:] Defensio Abbatiae S. Maximini.Per Nicolaum Zyllesium. Ediderunt religiosi fratres imperialis monasterii S. Maximini juxta muros Trevirenses. – Pars tertia, exhibens diplomata de juribus monasterii. 1638, S. 40.
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    )  „Eine Dienstleistung, die mit hundert Mark bezahlt wird“
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    servitium centum marcarum“
    (Chron. Lauresh.   #e*Chron. Lauresh.°] Chron. Lauresham. circa 1064.In: [Freher:] Rerum Germanicarum scriptores aliquot insignes. Ex bibliotheca Marquardi Freheri. Editio tertia. Curante Struvio. T. 1. Argentorati 1717, S. 91.
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    )  „Die Güter haben sie zusammengelegt, das Recht (oder die Befugnis) des Anwaltes ist auch, aus der Leibeigenschaft zu lösen“
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    „bona quae jus advocati et servitia solvere consueverunt“
    (Philippi de Hohenfels. dipl. a. 1263. [)]  „Wenn einer vergessen hat, seinen Pflichtbeitrag von zwei Scheffeln abzuliefern“
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    „Si tale servitium duorum modiorum persolvere neglexerint.“
    (Instrumentum locationis, a. 1286   #e*Instrumentum locationis, a. 1286°] Instrumentum locationis, a. 1286. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 3. Ratisponae 1719, S. 27.
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    ) od. auch: Gesetz, Gewohnheit, Collecte etc.



[B)] Gerichtsgefälle:

Bann-pfennig, d. i. Gerichtsgebühren, Sporteln. Ferner: Zur Bestrafung der Uebertretung v. Gesetzen; Geldbussen in Polizei[-] u. Kriminalsachen; in dieser Bedeutung Bann frühzeitig u. unverändert in allen Jahrhunderten des Mittelalters gebraucht. In zahllosen Freiheitsbriefen eine Bannsumme auf die Verletzung des Privilegii gesetzt.

In Fällen der Militäruntreue: der berüchtigte Heerbann (drückende Geldleistung)

Friede: im Sinn von Geldbusse für die Uebertretung gewisser Criminalgesetze: Wärgeld: Ausser dem Geld, das als compositio dem Beleidigten etc od. seiner Familie zu zahlen, gesetzliche Summe zu zahlen an die unmittelbare Herrschaft des Beleidigten, als Polizeibehörde: hiess Frieden; war es eine Mediatherrschaft, so hiess die Strafsumme  „herrschaftliches Lehen“
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fredum dominicum“
(Carol. M. Cap. III. a. 813 c. 16. Lex Bajuvar. Tit. XII. C. 3. §1.6.;)

Stand aber der Beleidigte unmittelbar unter dem Könige, so erhielt der Fiscus die Strafsumme:  „Das dem Fiskus geschuldete Sühnegeld, das sie fredum nennen“
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„compositionem fisco debitam, quam fredum vocant“
(Gregor.   #e278Gregor. bis 591°] [Gregor von Tours:] Gregorius Turonensis: De miraculis S. Martini libri IV, c. 26, a. 591. In: [Bouquet:] Recueil des historiens des Gaules et de la France. Par Dom Martin Bouquet. T. 2. à Paris 1739, S. 470.
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Tur. de miraculis S. Martin. a. 591)  „Dem Fiskus soll er zwölf Solidi schuldig sein“
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„in fisco pro fredo duodecim solidis sit culsiabilis culpabilis
(lex bajuwar. tit. VIII. C. 13. §2.)  „Woher auch immer irgendeine Vermögensabgabe zum Fiskus gelangt ist, sei es als Lehen, sei es als irgendeine Art von Bußgeld“
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„undecunque census aliquid ad fiscum pervenerit, sive in frido, sive in qualicunque banno
(Carol. M. Cap. Sax. a. 789. c. 16)

Oft complicirte sich das. Z. B. Priester in der Kirche misshandelt: dann zu zahlen [»]an ihn das Wärgeld, an Geistlichkeit der Friede, u. an König der Bann«  dreimalige
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3×lige
Geldstrafe (Ludovic. Pii Cap. I. a. 819)|

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Wer kein Grundstück besass, musste dem Staat v. seiner Person eine Abgabe errichten.  „Was den königlichen Zensus betrifft, woher auch immer diese Gesetze gekommen sind, so wollen wir, daß man davon befreit werde, sei es von dem besonderen Stand von Menschen (der Leibeigenschaft), sei es von (der Abgabe) von Sachen“
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Census regalis, undecumque legitime exiebat, volumus, ut inde solvatur, sive de proria persona hominis, sive de rebus
(Carol. M. Cap. II. a. 805. c. 20) Dies betrifft nicht nur Leibeigne, z. B.  „Damit jene Franken, die bei der Kopfsteuer zu einem königlichen Teil verpflichtet sind, sich ohne unsere Erlaubnis nicht zur Kirche oder zur Dienstleitung von irgend jemand anderes begeben“
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ut illi Franci, qui censum de suo capite – ad partem regiam debent, sine nostra licentia ad casam dei, vel ad alterius cujuscunque servitium, se non tradant“
(Caroli Calvi)

Auch das Juden-Schutzgeld Bei Hüllmann, S. 172: „Auch die Juden mußten an die kayserliche Kammer eine persönliche Abgabe leisten […], wovon sie lange den bekannten Namen der Kammerknechte des Kaisers geführt haben […]“
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Kammerknechte des Kaisers
– ging schliesslich vom deutschen König auf die Landesherrn über. (172)

Die Strafgelder ungewöhnlich hoch; dazu noch die Richter an ihrer Höhe interessirt, wie interessirt die Angeklagten schuldig zu finden, da sie Theil davon (der Geldstrafe, u. zwar sehr bedeutenden) zu erhalten [hatten], nach der lex bajuvar. z. B. 1/9; nach einer Verordnung Carol. M. erhielt der Graf v. den Kriminalfällen, wo er selbst die Untersuchung geführt hatte, 1/3 der fiscalischen Strafsumme (Carol. M. Cap. a. 793 c. 5) Auch v. dem Strafgeld für das eigenmächtige Ausbleiben von der Armee ward ihm 1/3 verabfolgt. (Carol. M. Cap. II. a. 812 c. 7 2)

Zoll und Geleit.

I) Aelteste Mittelpunkte des Verkehrs.

a) Königliche Pfalzen:

Einerseits gewisse Aussicht auf Umtausch u. Absatz der Waaren an einem Ort, wo starker Zusammenfluss v. Menschen aus allen Ständen u. v. allen Gegenden Statt fand; aber ebenso: solche Orte zugleich die, wo es allein die Handelsleute wagen konnten mit ihren Waaren öffentlich auszustehn, da die Grundherrschaften durch eine beträchtliche Zahl bewaffneter Ministerialen einige Sicherheitspolizei handhaben liessen; f. diesen Schutz hatten die Kaufleut hohe Abgaben zu zahlen.

Auf den kgl. Domänenämtern herrschte schon früh ein gewisser Luxus: die Wirthschaftsbeamten u. die Ministerialen der obern Klasse lernten durch die öftere Gegenwart des Hofes u. der fremden Herrschaften u. der Kaufleute manche Genüsse, Kleidungsstücke u. Geräthschaften kennen, woran sie sich bald gewöhnten.

Seit Karl dem Grossen theils überhaupt Märkte auf kgl. Pfalzgütern erwähnt (Carol. M. Cap. a. 808:  „Vom Markt unserer Pfalz“
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„de mercato palatii nostri“
; id. Cap de villis. c. 62:  „jeder einzelne Richter möge uns bekannt geben, was ervon den Märkten gehalten haben wird.“
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„unusquisque judex nobis notum faciat, quid de mercatis habuerit.“
Id. Cap. de ministerialibus palatinis:  „Die Nachtlager aller Händler, gleichsam auf dem Markt usw.“
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„mansiones omnium negotiatorum, sive in mercato etc“
 „Helmigar, der Zollverwalter des Pfalzmarktes“
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„Helmigarius, mercati palatii tolonearius“
(Hincmar, opusc. 35   #e*Hincmar. opusc. 35°] Hincmar, Remensis: Opuscula et epistolae … Lut. Paris 1615.
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);

theils einige Domänen insbesondere als Markt- u. Stapelplätze angegeben, wie Westera (Carol. M.); u. Regensburg (dies: Car. M. a. 805) Id. Cap. de villis (das Gesinde der kgl. Güter soll nicht auf den Märkten herumlaufen, sondern fleissig arbeiten)

In der Folge kommen mehre kgl. Pfalzen als Handelsplätze vor: z. B. Duisburg (Henrici IV dipl. a. 1065   #e*Henrici IV dipl. a. 1065°] [Heinrich IV.:] Henrici IV. dipl. a. 1065. In: [Lindenbrog:] Erpoldi Lindenbrogii scriptores rerum Germanicarum septentrionalium, vicinorumque populorum, veteres diversi. Hamburgi 1706, S. 180.
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) Sinzich (Henric. IV. ibid.) Frankfurt a/M; Tysenfurt (Henr. IV. a. 1067   #e*Henrici IV. a. 1067°] [Heinrich IV.:] Henrici IV. dipl. a. 1067. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S. 245.
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), verschiedne in Baiern (id. a. 1062   #e* id.a. 1062°] In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 185: Ejusd. [d. h. desselben] dipl. a. 1062. ap. eund. [d. h. dasselbe Werk] T. I. p. 103.
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), Erwitte in Westphalen (Conrad. II. a. 1027  #e* Conradi II. a. 1027°] [Konrad II. (der Salier):] Conradi dipl. a. 1027.In: [Schaten:] Annalium Paderbornensium Pars I. Opus posthumum, auctore Nicolao Schaten. Neuhusii 1693, S. 471.
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)|

97

Mehre davon zugleich Bischofsitze, wie z. B. Mainz, Worms, Speyer, Strassburg, Regensburg etc

b) Bischöfliche Pfalzen:

dort meist im Mittelalter bedeutende Handelsplätze, (Messen, berühmte Jahrmärkte)

Schon vor Ablauf des 10t Jhdts ausser den bereits angeführten: Hamburg (bequem f. den Waarenzug bei dem Verkehr zwischen Normannen u. Frisen); Kölln, stets wichtig für den Rheinhandel ( „Solch eine Friedfertigkeit und solch eine Rechtstreue, wie sie jene einhalten, die in Köln Handel treiben.“
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„talem pacem, talemque justitiam, qualem illi detinent, qui – Coloniae – negotium exercent.“
( Conrad II. a. 1033   #e*Conrad II. a. 1033°] [Konrad II. (der Salier):] Conradi dipl. a. 1033. In: [Schaten:] Annalium Paderbornensium Pars I. Opus posthumum, auctore Nicolao Schaten. Neuhusii 1693, S. 492.
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); Augsburg, einer der ersten grossen Handelsplätze in Oberddeusdeutschland Oberdeutschland:  „solch eine Bannmeile, welche man einrichtete und so den Markt in Regensburg und Augsburg störte (beunruhigte).“
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„talem bannum, qualem componeret, ac si mercatum Ratisponae aut Augustae (Augsburg) inquietaret“
(Conrad II. dipl. 1030   #e*Conrad II. dipl. 1030°] [Konrad II. (der Salier):] Conradi II. dipl. a. 1030. In: Johann Christian Lünig: Das Deutsche Reichs-Archiv. Pars specialis, nebst dessen Iv. continuation. Th. I., Absatz X. Leipzig 1714, S. 403.
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); Passau, spielt schon im 9. Jhdt neben Regensburg, wichtige Rolle im Donauhandel (Arnulfi. dipl.  #e*Arnulfi. dipl.°] [Arnulf:] Arnulfi dipl. a. 898. In: Johann Christian Lünig: Das Deutsche Reichs-Archiv. Specilegium ecclesiaticum. T. I-III. Leipzig 1716–1721. T. II, S. 758.
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a. 898
. Otto III dipl. a. 999   #e*Otto III dipl. a. 999°] [Otto III. (das Wunder der Welt):] Ottonis dipl. a. 999. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S. 242.
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)

Freisingen, seit 996 (Otto. III dipl. 996   #e*Otto. III. dipl. 996°] [Otto III. (das Wunder der Welt):] Ottonis dipl. a. 996. In: [Hund:] Nobilis et amplissimi viri Wigulei Hund a Sulzemos, Metropolis Salisburgensis. Cum diplomatibus – et notis Christophori Gewoldi. T. 1. Ratisponae 1719, S. 94.
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); Magdeburg seit 965 dipl. 965 (Otto I. dipl. 965  #e* Otto I. dipl. 965°] [Otto I.:] Ottonis I. dipl. a. 965.In: [Meibom:] Rerum Germanicarum Tomi III. Edidit Henricus Meibomus junior. T. 1. Helmaestadii 1688, S. 749.
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) Halberstadt seit 995 (Chron.   #e292Chron. bis 995°] Chron. Halberstad circa a. 995. In: [Leibniz:] Scriptores rerum Brunsvicensium illustrationi inservientes. Cura Godefride Guilielmi Leibnitii. T. 1–3. Hannoverae 1707. – In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 187: Chron. Halberstad, circa a. 995. ap. Leibnitz. l. c. T. II. p. 118.
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Halberstad circa a. 995. apd Leibnitz), Trier, für den Handel auf der Mosel (Henrici III. dipl. 1056  „Auf dem Markt von Mainz, Köln und Trier“
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„mercato Moguntiae, Coloniae et Treviris
)

Bremen, seit 966 (Otto I dipl. a. 966;  #e*Otto I. dipl. a. 966.°] [Otto I.:] Ottonis I. dipl. a. 966. In: [Lindenbrog:] Erpoldi Lindenbrogii scriptores rerum Germanicarum septentrionalium, vicinorumque populorum, veteres diversi. Hamburgi 1706, S. 131.
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Henric. II dipl. a. 1003   #e*Henrici II. dipl. a. 1003°] [Heinrich II.:] Henrici II. dipl. a. 1003. In: [Lindenbrog:] Erpoldi Lindenbrogii scriptores rerum Germanicarum septentrionalium, vicinorumque populorum, veteres diversi. Hamburg 1706, S. 135.
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); Verden, seit 985 (Chronic.   #e294Chronic. bis Leibn.°] Chronic. episc. Verdens. a. 985. In: [Leibniz:] Scriptores rerum Brunsvicensium illustrationi inservientes. Cura Godefride Guilielmi Leibnitii. T. 1–3. Hannoverae 1707. – In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 187: Chron. episc. Verdens. a. 985. ap. Leibnitz. II. 215.
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episc. Verdens. a. 985. ap. Leibn.); Lüttich, seit 994. (Otto III dipl. a. 994  #e*Otto III dipl. a. 994°] [Otto III. (das Wunder der Welt):] Ottonis dipl. a. 994. In: Johann Christian Lünig: Das Deutsche Reichs-Archiv. Specilegium ecclesiaticum. T. I-III. Leipzig 1716–1721. T. II, S. 490.
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)

c) Abteien:

bedeutendes Kloster mit Prälat; [die] meisten zum Andenken eines Heiligen od. Märtyrers gestiftet, der häufig daselbst begraben war, seit Jahresfest mit grossen Feierlichkeiten begangen, Zuzug v. oft fernen Gläubigen. Religions- u. Volksfest; bequeme Gelegenheit, theils f. die Krämer, ihre Waaren abzusetzen, theils f. die Grosshändler sich zum Behuf des Waaren-Umtausches zu treffen:  „Alle Kaufleute sind beim Fest des heiligen Märtyrers Dionysius auf demselben Markt usw.“
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„omnes necuciantes – – ad festivitate sancti Dionysii martyris – in ipso mercato etc
(Pipin. dipl. a. 753  #e*Pipini dipl. a. 753°] [Pipin (Pippin), der Kurze oder der Kleine:] Pipini dipl. a. 753. In: [Bouquet:] Recueil des historiens des Gaules et de la France. Par Dom Martin Bouquet. T. 5. à Paris 1739, S. 699.
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) (noch jetzt daher viele Messen nach den Heiligen benannt) Selbst mehre Pilger benutzten schon lange vor den Kreuzzügen ihre Wallfahrten zu Handelsspekulationen; ob dies gleich verboten war (Carol. M. epist. ad Offam, regem Merciorum u. Capitularium l. VII   #e*Capitularium l. VII°] Capitularium l. VII, c. 62. In: [Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Additae sunt Marculfi monachi et aliorum formulae veteres. Stephanus Baluzius in unum collegit. T. 1,2. Parisiis 1677.
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)  „Eine Markthalle ist errichtet worden für die Bequemlichkeit und Sicherheit der Kaufleute, die zum Fest des Heiligen Vitus kommen“
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domus mercatoria structa, pro commoditate et securitate mercatorum, in festo sancti Viti adventantium“
(Annal. Corbejens. a. 950   #e*Annal. Corbejens. a. 950°] Annal. Corbejens. a. 950. In: [Leibniz:] Scriptores rerum Brunsvicensium illustrationi inservientes. Cura Godefride Guilielmi Leibnitii. T. 2. Hannoverae 1707, S. 300.
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)  „An diesen Tagen, an welchen daselbst der Jahrmarkt gefeiert wird und das gewaltigste Zusammenströmen der Leute stattfindet, offensichtlich am Fest des heiligen Märtyrers Vitus“
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„his diebus, quibus annualis mercatus inibi celebrari, et confluentia populi maxime solet fieri, videlicet in festivitate sancti Viti martyris
(Conrad. II. dipl. a. 1038   #e*Conrad. II. dipl. a. 1038°] [Konrad II. (der Salier):] dipl. a. 1038. In: [Lindenbrog:] Erpoldi Lindenbrogii scriptores rerum Germanicarum septentrionalium, vicinorumque populorum, veteres diversi. Hamburg 1706, S. 137.
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) Andres Mittel für Kloster: Aufbewahrung heilbringender Reliquien; wenn es an Leichen religiöser Helden, Knochen etc fehlte, dann: an festlichen Tagen feierliches Hochamt vom Prälat gehalten u. dadurch Zug des Volks nach dem Kloster geleitet. Am zahlreichsten u. üppigsten die Versammlung bei Feier der Christnacht; daher kommen |98 die vielen, z. Th. sehr bedeutenden Christmärkte. Ueberhaupt ist die Gewohnheit davon herzuleiten, dass die Märkte in den früheren Zeiten an Sonntagen gehalten, was schon dem Carol. M. Cap. I. a. 809. c. 18 anstössig schien; jedenfalls soll es nicht weiter verbreitet werden (l. c. Cap. II. a. 809. c. 8)

Die Abteien, wo am frühsten ein beträchtlicher Verkehr sich bildete, so dass Prälaten  das Abteigebiet
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es
benutzten, um sich v. den Königen, Markt- Münz- u. Zollprivilegium zu erwerben:
Corvey (Ludov. pii dipl. a. 833   #e*Ludovici pii dipl. a. 833°] [Ludwig I., der Fromme:] Ludovici pii dipl. a. 833. In: [Schaten:] Annalium Paderbornensium Pars I. Opus posthumum, auctore Nicolao Schaten. Neuhusii 1693, S. 92.
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) Herford (Otton. II dipl. a. 974   #e*Otton. II. dipl. a. 974°] [Otto II. (der Rote):] Ottonis dipl. a. 974. In: Johann Christian Lünig: Das Deutsche Reichs-Archiv. Specilegium ecclesiaticum. T. I-III. Leipzig 1716–1721. T. III, Kap. VII „Von Aebtissinnen”, S. 124.
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), Werden (ejusd. dipl. a. eod.) Gandersheim (Otton. III. dipl. a. 990   #e*Otton. III. dipl. a. 990°] [Otto III. (das Wunder der Welt):] Ottonis III. dipl. a. 990. In: [Leuckfeld:] J. G. Leuckfeldi Antiquitates Gandersheimenses. Wolfenbüttel 1709, S. 108, 109.
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), Quedlinburg (ejusd. a. 993   #e* ejusd.a. 993°] [Otto III. (das Wunder der Welt):] Ottonis dipl. a. 993. In: Johann Christian Lünig: Das Deutsche Reichs-Archiv. Specilegium ecclesiaticum. T. I-III. Leipzig 1716–1721. T. II, Kap. VII, S. 190.
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), Thorn (Henrici II dipl. a. 1007) St. Maximin (Henric. III. dipl. a. 1096 1056 ), Lorsch (a. 1064)

d) Hauptvillen einiger Dynasten

Die vorzüglichsten Villen grosser Ländereibesitzer, die zugleich kgl. Beamte waren: bot den Kaufleuten Gelegenheit zum Waarenvertrieb, an die vielen wohlhabenden Ministerialen, wie an die herrschaftliche Familie, die sich oft daselbst aufhielt u. bei ihren Gelagen viel Aufwand trieb. Beispiele solcher reichsfreiherrlichen Villen:

  • Bardewick (erbeigenthümliche Villa der Familie der Herzoge v. Sachsen)
  • Sulza, in Thüringen an der Ilm, eigenthümliche Villa eines Pfalzgrafen v. Sachsen, Friedrich (Henric. IV dipl. a. 1064   #e* Henrici IV. dipl.a. 1064°] [Heinrich IV.:] Henrici IV. dipl. a. 1064. In: Johann Christian Lünig: Das Deutsche Reichs-Archiv … Pars specialis, nebst dessen I. II. III. IV. continuation. Leipzig 1713, 1714 (10 Bde.) – In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 190: Henrici IV. dipl. a. 1064. ap. Lünig, Reichs-Archiv, part. spec. Cont. II. Abtheil. IV. supplement. p. 761.
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    )
  • München, gehörig zu den welfischen Alodialgütern   #e*Alodialgütern°] Allodialgüter waren solche Güter, die durch Umwandlung eines Lehens in Privateigentum entstanden waren.
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    (Friderici I. dipl. a. 1158)



I II) Aelteste Richtung des Waarenzugs.

a) Oestlicher Waarenzug.

Eine Hauptstrasse im östlichen Deutschland zwischen Bardewick u. Lorch. Bardewick bis in’s 12. Jhdt [der] vorzüglichste Stapelplatz f. die Nordischen Waaren, die v. Normannen u. Slaven dahin geliefert. Lorch, unweit der Ens u. Donau in Oestreich in den frühern Zeiten bis Anfang des 9. Jhdts der äusserste Platz f. Importhandel mit indischen u. Levantischen Waaren (Hauptstapel derselben f. Europa: Constantinopel; von da die Waaren v. den Griechen abgesetzt an die Avaren, seit 2t. Hälfte des 6 Jhdts herrschend an Mitteldonau; v. den Avaren nach Lorch geführt, wo sich die Deutschen theils als Einkäufer derselben einfanden, theils als Verkäufer deutscher u. nordischer Waaren).

Waarenzug v. Lorch: zunächst nach Regensburg; von da nach dem benachbarten Kalmünz (Brennberg, Breemberg, Brianberg) im Pfalz-Neuenburgschen, am Zusammenfluss von Vil Vils u. Naab; dann nach Forchheim, Reichsdomäne im Bambergschen; nächste Handelsstation v. da das weiter nördlich liegende Schesslitz, ebenfalls im Bambergschen (Schessla C. M. Cap. II. a. 805, c. 7) Ceslic (Capitul. l. VI   #e*Capitul. l. VI°] Siehe Capitularium l. VI, c. 273. In: [Baluzius:] Capitularia regum Francorum. Additae sunt Marculfi monachi et aliorum formulae veteres. Stephanus Baluzius in unum collegit. T. 1,2. Parisiis 1677.
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); von da starker Absatz der Indischen u. Levantischen Waaren nach Erfurt; dies vertrieb wieder grossen Theil davon nach Magdeburg, welches selbst wieder in unmittelbarer Handelsverbindung mit Bardewick. Umgekehrt über dieselben Handelstationen Zug der nordischen Waaren aus nordwestl. Deutschland in südliches (Carol. M. Cap. II. a. 805. c. 7 u. Cap. III. a. 805. c. 9.)

b) Mittlerer Waarenzug.;

grosse Handelsstrasse mitten durch das Reich: [zwischen] Venedig u. Niederdeutschland. Seit 2. Hälfte des 8. Jhdts Constantinopel nicht einziger Stapel für levantische u. indische Waaren; Venedig gewann ihm bald den Rang ab. Venetian. Kaufleute spielten gewisse Rolle zu Ravenna (Hadriani   #e302Hadriani bis M.°] [Hadrian I.:] Hadriani Papae epist. ad Carolum M. In: [Bouquet:] Recueil des historiens des Gaules et de la France. Par Dom Martin Bouquet. T. I-VIII. à Paris. 1739. T. V, S. 588.
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Papae epist. ad Carol. M.) Machten den Handelsgeist reg in den Städten der Lombarden, wo sie bald den stärksten Absatz ihrer Handelsartikel fanden, anfänglich bes. in Pavia.  „Welche nur aus Pavia gekommen waren, zu welcher (Stadt) vor einiger Zeit die Venetier alle Reichtümer der Orientalen aus den Gebieten jenseits des Meeres herbeigeschafft hatten.“
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„qui modo de Papia (= Pavia) venissent, ad quam nuper Venetiani Venetici de transmarinis partibus omnes Orientalium divitias |99 advectassent.“
(Monachus   #e304Monachus bis Magn.°] Monachus San-Gallensis, de rebus bellicis Caroli Magni, l. II, C. 27. In: [Bouquet:] Recueil des historiens des Gaules et de la France. Par Dom Martin Bouquet. T. I-VIII. à Paris. T. V, S. 133.
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San-Gallensis, de rebus bellicis Car. Magn.)

Seit Ende des 8 Jhdts hört Herrschaft der Avaren an der Mitteldonau ganz auf (ihr Name verschwand aus Geschichte); damit auch Verfall des bisherigen oriental. Importhandels an Donau. Ausserordentliche Erweiterung der Wirksamkeit der Venetianer; fingen an mit Griechen u. Arabern die grössten Geschäfte zu machen; versorgten die europäischen Märkte Zeitlang fast allein mit orientalischen Waaren, bis Amalfi, Genua u. einige andre KüstenStädte Italiens anfingen ihnen nachzueifern. Die lombardischen Städte spielen bei Aufleben des italien. Handels , untergeordnete aber sehr wichtige Rolle; fanden ihre Abnehmer jenseits der Gebirge, in benachbartem Helvetien u. in den Gegenden des Bodensees u. Oberrheins. Waarenzug nahm diesen Strom hinab seine Richtung, veranlasste im Rheinischen Deutschland die Entstehung vieler Handelsplätze, mehr od. minder theilnehmend an weiterem Vertrieb der oriental. Waaren in die benachbarten östl. u. westl. Provinzen. In Oberdeutschland war Strassburg eine der ersten u. wichtigsten Städte, die den Rheinhandel ergriffen; Kaufleute dieser Stadt machten schon auf ihre Rechnung Geschäfte bis in die Niederlande. (Lud. Pii. dipl. a. 831.   #e*Lud. pii dipl. a. 831.°] [Ludwig I., der Fromme:] Ludovici pii dipl. a. 831. In: [Bouquet:] Recueil des historiens des Gaules et de la France. Par Dom Martin Bouquet. T. I-VIII. à Paris 1739 ff. T. VI, S. 572.
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)

Am Mittelrhein theilte sich die Handelsstrasse zwischen Venedig u. Niederdeutschland in 2 Arme: 1) In das nordwestliche Deutschland (das heutige Westphalen u. die rheinischen Niederlande) erstreckt sich der eine Arm: den Strom hinab bis in den Grenz-Stapelplatz Wyck de Duurstede, wo der Rheinhandel eingriff in den Norwestl. Küstenhandel. Denselben Weg nahmen auch die nordischen nach Oberdeutschland bestimmten Producte. 2) In das nördliche Deutschland, bes. in die Gegenden der Elbe u. Saale lief der andre Arm des mittleren Handelswegs. Hauptvermittlerin: Frankfurt a. M., Waaren von da durch Hessen u. über den Harz an die Elbe, namentl. nach Magdeburg befördert. ⦗Herzog Ludolf v. Sachsen , Grossvater von Heinrich I stiftete die Abtei Gandersheim. Ludwig der Jüngere, Sohn Ludwigs des Deutschen u. Schwiegersohn Ludolfs, begünstigte – in 2ter Hälfte des 9 Jhdts – diese Abtei, u. a. auch mit Vorrecht einen Zoll v. den Waaren zu nehmen, »die, bei Gandersheim vorbei, vom Rhein her, an die Elbe u. Saale geführt« würden (Ottonis I dipl. a. 956)[⦘] Eine merkantilische Mittelinstanz zwischen Gandersheim u. Magdeburg schon zu Karl des Gr. ZeitHalberstadt (Halagestadt, Car. M. Cap. III. a. 805. c. 9), Alagastadt (Capitular. l. IV VI) Halarstadt (Capitular. l. III)

c) Westlicher Waarenzug:

Wenigstens seit 7 Jhdt im damalig. nordwestl. Deutschland – i. e. dem heutigen Niedersachsen u. den gesammten Niederlanden, noch weiter bis in das nordwestliche Frankreich [–] ansehnlicher Küstenhandel über die Watten geführt, namentlich zwischen Schleswig u. den Mündungen der Seine. – Schleswig [hatte] schon in der Zeit der Karolinger lebhaften Verkehr; normännische u. sächsische Kaufleut handelten v. da aus, meist zu Schiff, in die heutigen batavischen Provinzen; dafür der wichtigste Stapelplatz Wyck de Duurstede; so bedeutend weil hier der Rheinische Handel in Verbindung mit dem Nordischen trat; hier versahen sich Dänen, Sachsen u. Frisen mit Levantischen u. indischen Waaren, u. lieferten dahin ihre Debitartikel, zur Versendung nach Oberdeutschland. Früh ergreifen Sachsen u. Frisen den Zwischenhandel; exportirten nicht nur ihre eignen Kunst- u. Natur-producte, sondern vertrieben auch viele aufgekaufte, sowohl den Rhein herab gekommne, als über Schleswig eingeführte Waaren, weiter nach Westen (Ludov. pii dipl. a. 828; ditto a. 831). In dem Waarenzug Haupthandelsrollen daher gespielt von: Briel (damals Witlam Annal. Fuld. a. 836 etc) u. SluisSclusae, Clusium⦘ (Zu Sluis: Lud. pii. dipl. a. 828 u. 831) (In Annal. Fuld. a. 836; [zu] Briel noch Herrmann Contract. a. 836. Siegbert Gemblac. a. 836   #e*Siegbert Gemblac. a. 836°] [Sigebert de Gembloux à Jean de Saint-Victor (Sigebertus Gemblacensis):] Sigeberti Gemblacensis … Chronicon ab anno 381 ad 1113 cum insertionibus es historia Galfridi & additionibus Roberti abbatis Montis centum et tres sequentes annos complectentibus promoue[n]te … G. Paruo … nunc primum in lucem emissum … Parisiis 1513.
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)[.] Die Sachsen u. Frisen reisten ins nordwestl. Frankreich, die Seine herauf, bezogen unter andern die Märkte zu Paris u. St. Denis, nahmen als Rückfracht dortige Producte, z. B. Wein. Pipin. regis dip. a. 753:  „Alle Einwohner des Gebietes von Paris bezahlen auf dem Fest zu Ehren des heiligen Dionysius – bei dem alle Kaufleute sind, sowohl Sachsen, als auch Frisen usw.“
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„omnes telloneos infra pago Parisiaco, de illa festivitate sancti Dionysii – de omnes necutiantes, tam Saxones quam Frisiones etc

II III) Weitere Verbreitung des Verkehrs:

a) In Niederdeutschland:

In den nördl. Provinzen Deutschlands Erweiterung des Verkehrs durch alle 3 Handelslinien gefördert, die die Grundzüge des älteren deutschen Handels ausmachten. Lübeck der erste u. wichtigste v. den Plätzen, die dem nordischen Handel ihren Ursprung u. Reichthum verdanken. Wie Constantinopel durch Venedig besiegt, so Bardewick durch Lübeck (Helmold. Chron. Slav.   #e*Helmold. Chron. Slav.°] [Helmold:] Chronica Slavorum Helmoldi et Arnoldi, in quibus res Slavicae et Saxonicae fere a tempore Caroli M. usque ad Ottonem IV. exponuntur. Lubecae 1659, c. 57.
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) ⦗1151 Gewaltthätigkeiten – vergebliche – v. Heinrich dem Löwen gegen Lübeck; that dann alles um den Hafen u. die Burg durch Unterhandlungen vom Graf v. Holstein an sich zu bringen.⦘ Frühe Versuche der Lübecker u. Bremer in Schiffahrt; schon gen Ende des 12 Jhdts, bei Gelegenheit des |100 3t Kreuzzugs dreist genug zu unternehmen Transportschiffahrten ins Mitländ. Meer. Auch Hamburg, seiner schon gedacht um Mitte des 9. Jhdts bei Gelegenheit des Verkehrs zwischen Schleswig u. den Niederlanden; ebenso Stade (Conradi II. dipl. a. 1058 1038 ) benutzten ihre Lage zu beständiger Erweiterung ihrer Geschäfte. Handelsgeist erwacht an den Ufern der Elbe, namentlich an vielen Plätzen der heutigen Altmark (  #e*Alberti°] Möglicherweise Fehler in der Quelle; wahrscheinlich gemeint: Albrecht I.
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Alberti, ducis Sax. dipl. a. 1248   #e*Alberti, ducis Sax. dipl. a. 1248°] [Albrecht I.:] Alberti, ducis Saxoniae, dipl. a. 1248. In: [Lenz:] Marg-Graeflich Brandenburgsche und andere, in die Märkische Historie einschlagende, bisher ungedruckt gewesene Uhrkunden. [o. O.] 1753, S. 46, 47.
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), gehörten daher auch in der Folge zu den wichtigern Gliedern der Hansa. Magdeburg trieb erheblichen Handel zu Schiff schon zu Otto’s I Zeiten (Otto I. dipl. a. 965); Halle, am Elbfluss gelegen, ward das merkantilische Band zwischen Thüringen u. der Niederelbe. Auch, am meisten geweckt durch den Verkehr aus dem Norden in die Niederlande, Handel aufblühend an der Weser: Bremen (Otto I dipl. a. 966) (Henrici II dipl. a. 1003) (Adam   #e307Adam bis 183°] [Adam von Bremen:] Adamus Bremensis: Hiostoria ecclesiastica, c. 183. In: [Lindenbrog:] Erpoldi Lindenbrogii scriptores rerum Germanicarum septentrionalium, vicinorumque populorum, veteres diversi. Hamburg 1706, S. 49.
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Brem. hist. eccles. c. 183); andere Orte an der Weser participirten an dem erwachenden Gewerb; auch Braunschweig u. Goslar fingen an sich zu heben. Endlich verschiedne westphälische, niederrheinische u. niederländische Orte, als Meppen (Otto I. dipl. a. 946.   #e*Otto I. dipl. a. 946°] [Otto I.:] Ottonis I. dipl. a. 946. In: [Schaten:] Annalium Paderbornensium Pars I. Opus posthumum, auctore Nicolao Schaten. Neuhusii 1693, S. 228.
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Von selbem Jahr Annal. Corbej.), Staveren, Tiel, Aachen, Dortmund, Soest.

b) In Oberdeutschland:

Ebenso früh, wenn nicht früher als in Niederdeutschland – Aufleben v. Verkehr u. städtischer Betriebsamkeit, veranlasst durch den wichtigen an Donau u. Rhein geführten Europäisch-Orientalischen Handel. Zu Anfang des 10 Jhdts in den Provinzen zu beiden Seiten der Oberdonau in Baiern, Böhmen, Oestreich, Mähren schon beträchtlicher Umsatz im Gang (Ludovic. IV, leges portoriae a. 904) Auf der Donau herunter Salz u. Lebensmittel aus Baiern nach Oestreich geführt, u. an die Böhmischen u. Mährischen Wenden abgesetzt, die dagegen Pferde u. Leibeigne verkauften. Die Böhmischen kamen zu Land mit Frachtwagen an die Donau, die Mährischen zu Schiff die March herunter. Auch auf der andern Seite der Donau, von Oberöstreich herab, kamen Handelsleute an das Ufer, u. nahmen Theil am Gewerb; u. a. bestand ein Waarentransport auf dem Traunfluss. Denselben Gang auf beiden Seiten der Donau, an deren Nebenflüssen aufwärts, bes. an der Iser, nahm auch der Binnenhandel in Baiern. Zwischen München u. dem Freising’schen Marktplatz Veringen erhob sich eine Handelseifersucht; wobei Herzog Heinrich der Löwe (dem Mercantilsystem ergeben) ebenso  Bei Hüllmann, S. 201: eigenmächtig
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eifersüchtig
verfuhr als vormals in Lübeck. (Friderici I dip. a. 1158). Auch in vielen Plätzen v. Franken Erwachen des Handelsgeists; die Lage zwischen dem Schauplatz des Donau- u. Rheinhandels, der frühe Waarenzug durch diese Provinz über Forchheim u. Schesslig Schesslitz nach Thüringen, endlich der Mainfluss ermunterten zur thätigen Theilnahme; hence bald sehr ansehnliche Plätze: Würzburg, Bamberg, Nürnberg u. der benachbarte damals Bamberg’sche Flecken Fürth (Henrici IV. dipl. a. 1062  #e*Henrici IV. dipl. a. 1062°] Siehe [Heinrich IV.:] Henrici IV. dipl. a. 1062. In: Anton Faber [d. i. J. C. von Gritsch und J. F. von Tröltsch]: Neue Europäische Staats canzley, welche die wichtigsten öffentlichen Angelegenheiten vornehmlich des deutschen Reichs in sich fasset. Th. 1–30 hrsg. von J.C. von Gritsch, Th. 31–50 hrsg. von J.F. von Tröltsch. Ulm, Frankfurt u. Leipzig 1761–1780. – Siehe auch Antonius Faber: Haupt-Register zu Anton Fabri Staats-Kanzley. Th. 1–100. Nürnberg 1729–1764. – In Hüllmanns „Deutsche Finanz-Geschichte …”, S. 201: Henrici IV. dipl. a. 1062. ap. Fabrum, Staatskanzley, T. 31. S. 136.
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)

[IV)] Exporte:

Die Deutschen gehörten zu den frühsten europäischen Handelsnationen, daher ihr Handel grösstentheils activ, sowohl v. Importen wie Exporten u. die benachbarten Nationen – save die Venetianer u. Lombarden – spielten untergeordnete Rolle. Exporthandel grösstentheils gerichtet nach Nord u. Ost; man importirte v. da weniger als man dorthin absetzte; hence Handelsbilanz mit Normannen u. Slaven vortheilhaft f. die Deutschen; durch diesen Ueberschuss ward gedeckt das Deficit im Handel mit dem Süden, wo Summe der Einfuhr v. da weit übertraf die des deutschen Exports dahin.

Meist nach Ost u. Nord gehende Exporte: Getreide (nicht selten diese Frucht v. Aufkäufern noch auf dem Halm in Beschlag genommen. (Carol. M. Cap. I. a. 809 c. 37); in schlechten Zeiten die Ausfuhr verboten (C. Mag. Capit. III. a. 805. c. 6); Salz meist aus Baiern (Ludovic. IV leges portoriae); dann aus LüneburgHeinrich der Löwe, eifersüchtig über den Fortgang der Salinen zu Oldesloh im Holsteinschen liess sie zerstören⦘; Bier (kommt schon in 7 u. 8 Jhdt in Deutschland vor. (lex Alam); ob schon damals mit Hopfen vermischt, zweifelhaft; aber urkundlich sicher, dass wenigstens seit 8 Jhdt Hopfengärten im Frankenstaat, bes. in Deutschland, vorhanden; |101 z. B. im heutigen nördl. Frankreich (Pipin. regis dipl. a. 768); in Gegend v. Corvey (Adalardi Statuta abbat Corbej.   #e*Adalardi Statuta abbat Corbej.°] [Adalard:] Adalardi Statuta abbat Corbej. P. I. c. 7. a. 822. In: Acta Sanctorum ordinis S. Bendedicti in saeculorum classes disributa. T. 1–5. Lutet. P. 1777 ff., T. 5.
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a. 822), in Baiern (Instrumentum   #e311Instrumentum bis Frising.°] Instrumentum commutationis inter Annonem, episc. Frising. († 875), et Cotascalum comitem. In: [Meichelbeck:] Historiae Frisingensis Tomus I et II. Cum erudito orbe communicantur a Carolo Meichelbeck. Augustae Vindelicorum 1724, 1729, T. I. P. II. S. 359.
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commutationis inter Annonem   #e*Annonem°] Annon
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episc. Frising. († 875) et Cotascalcum comitem; ap. Meichelbeck, hist. Frising.) Deutsches Bier scheint später Hopfenbier gewesen zu sein, denn stand in Ruf sich lang zu halten, desshalb in grosser Menge auswärts verschifft, bes. aus  Bei Hüllmanns, S. 204: Niederdeutschland
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Norddeutschland
, u. a. aus den Städten der Altmark, die auch rohen Hopfen ausführten (Alberti, ducis Sax. dipl. a. 1248), über Lübeck u. Hamburg nach Schweden u. vermuthlich auch England (hier (England) durfte noch im 15. Jhdt, unter Henry VI Regierung zu den einheimischen Bieren kein Hopfen genommen werden, weil dessen Anbau – als schädlichen Gewächses – streng verboten (Archaeologia, or miscellan. tracts, relating to antiquity, publ. by the society of antiquaries of London t. III. N. 21)[)]

Waffen: früher Bergbau in Deutschland, führte zu Bearbeitung v. Metallen, bes. Verfertigung v. Waffen. Die deutschen Waffenschmiede gehörten zu den ältesten in Europa. In frühern Zeit, Verkauf der Waffen ausserhalb Landes also in der Regel an Reichsfeinde, bes. unter Karl dem Gr. verboten (Car. M. Cap. a. 779 c. 20); öftere Erneuerung des Verbots beweist (Carol. M. Cap. a. 805; a. 812 u. Caroli Calvi) dass die Ausfuhr nicht unterblieb. Namentlich kommt zuerst eine Waffenschmiede vor in Thüringen, an der Nesse, zwischen Gotha u. Eisenach.

Leinwand: Flachsbau u. Leinwandweberei ursprünglich einheimisch im wendischen Deutschland, bes. in der nördl. Hälfte desselben; in den Gegenden zwischen Oberelbe u. dem rechten Ufer der Saale, dann jenseit jenseits der Mittelelbe bis an die Ostsee. Sehr früh in diesen Gegenden Leinwandweberei erwähnt; u. noch jetzt die Provinzen Lausitz, Böhmen, Schlesien vorzügliche Sitze dieser Weberei. Zuerst kömmt der Anbau u. Verarbeitung des Flachses vor im Wendischen Thüringen, an rechter Seite der Obersaale, ja bis jenseit jenseits derselben an der Unstrut. In der Folge oft weiter unten zwischen Elbe, Oder u. Ostsee u. a. Wagrien, Pommern u. auf Rügen. Leinwand daher einer der ältesten u. stärksten Exportartikel Deutschlands, geliefert am meisten auf der Elbe herab, u. a. aus Schlesien u. Böhmen, nach Hamburg u. Lübeck, versandt grossentheils auf Vermittlung der altmärkischen Städte (Alberti, duc. Sax. a. 1248) u. von da abgesetzt theils in das westl. Europa, theils nach Schweden.

Tuch: Aelteste Spuren v. Verfertigung wollner Tücher in der ehmals deutschen Provinz v. Friesland; die heutigen s. g. »Friesen« ziemlich in der Art gebliebene Abkömmlinge der ältesten friesischen Tücher, waren beliebt – aus Mangel an besseren; Karl der Gr. glaubte mit einigen weissen u. bunten friesischen Wollenmänteln einem Persischen König ein angenehm Geschenk zu machen u. Ludwig der Schwache beschenkte seine Dienerschaft damit. Nächst den Friesen – theils die Wenden in den angeführten Gegenden, bes. im Wendischen Thüringen, theils u. vorzüglich die Niederländer Marx beendet die Auszüge aus Hüllmanns „Deutscher Finanzgeschichte“ in Heft VIII.
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frühzeitig [in diesem Zweig des Kunstfleisses.] (p. 206)
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[Bibliographische Notizen]

Otto Harassowitz: Buchhandlung u. Antiquariat. Leipzig. 30 Querstrasse. Antiquarischer Catalog

Ermanno Loescher. Fundo di libri antichi e moderni (Storia e le sue scienze ausiliari) Torino.

Kirchhoff u. Wigand. (Leipzig. 7 Marienstrasse.[)] Antiquar. Bücherlager. Geschichte etc

R. L. Prager N. 138. Linienstrasse. Berlin N. Katalog der klass. Philologie etc

Alarming State of the Nation etc By a Country Gentleman. Lond. 1830 ⦗Great Britain and Ireland. b.(?) 8132 (df. 6 k.(?))

„The Rationale of Market Fluctuations“ (1875) (Effingham Wilson, Royal Exchange)

Dr. Sterry Hunt: „Chemical and Geological Essays“ 2nd ed. 1878.

Léon Metchnikoff: L’Empire Japonais (published at Genova)

Report   #e*Report°] Report of the Royal commission on noxious vapours. Appointed July, 1876, signed August, 1878. Queen’s University Belfast Library. [Belfast] 1878.
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of the Royal Commission „on Noxious Vapours“ (1878)

  #e*Professor von Miaskowski (Basel) Treatise°] Wahrscheinlich gemeint: August von Miaskowski: Die Verfassung der Land-, Alpen-, und Forstwirtschaft der deutschen Schweiz in ihrer geschichtlichen Entwickelung vom 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Basel 1878. – Siehe auch derselbe: Die schweizerische Allmend in ihrer geschichtlichen Entwickelung vom 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Leipzig 1879. (= Staats- und socialwissenschaftliche Forschungen, hrsg. von Gustav Schmoller, Bd. 2, Heft 4; der ganzen Folge 9. Heft.) Darin, S. XI, bezog er sich auf „M. Kowalewski: Umriss einer Geschichte der Zerstückelung der Feldgemeinschaft im Kanton Waadt. Zürich 1877”, dessen russische russische Ausgabe (London 1876) sich in der Bibliothek von Marx befand (siehe MEGA IV/32, S. 385).
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Professor von Mialowski Miaskowski (Basel) Treatise on the Rise and Development of the Rural Communities of German Switzerland. (Dec. 1878 published the first instalment)

Fortnightly Review f. Dec. ’78 (Glasgow Bank)   #e*Fortnightly Review f. Dec. ’78 (Glasgow Bank)°] The failure of the City of Glasgow Bank and its lessons. In: The Fortnightly Review. Nr. 181 (Alte Serie), 144 (Neue Serie). 1. Dezember. London 1878, S. 882–901.
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Rossiter W. Raymond, Commissioner of Mining Statistics and President of the American Institut of Mining Engeneers: „An account   #e*An account°] Rossiter Worthington Raymond: Silver and gold. A account of the mining …
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of the mining and metallurgical industries of the U. St.“ etc 1873

W. S. Robinson („Warrington“):   #e*The Salary Grab°] Während der ersten Amtszeit als Präsident der USA (der 21., 1869–1873) von General Ulysses S. Grant entstand als Resultat der Reaktion gegen die extreme Machtkonzentration in den Händen der Bundesregierung in Folge der kritischen Lage während des Bürgerkrieges (1861–1865) eine neue politische Partei, die Liberale Republikanische Partei. Ein neues Bank- bzw. Münzgesetz, von Anfang an von den Verteidigern des freien, ohne Einschränkung geltenden, Silbergeldes als „Verbrechen von 1873“ denunziert und die Goldmünzen und nur einen Teil der Silbermünzen schützend, wurde am 5. Dezember 1873 vom Kongreß angenommen. Dieses Gesetz wurde auch als „salary grab” bezeichnet, was man als Gier des Ausverkaufs, profitreiches Aneignen oder Schnäppchenjagen übersetzen kann. Am Ende der zweiten Amtsperiode von Präsident Grant (der 22., 1873–1877) war eine sehr bestimmt auftretende und mächtige Opposition entstanden, die vornehmlich auf des Präsidenten scheinbarer Strenge gegenüber dem Süden basierte, sowie auf Skandalen der Legislative wie der „Crédit Mobilier”-Affäre und dem „Salary grab”-Skandal im Kongreß, dem Whisky Ring-Skandal und der öffentlichen Anklage im Kongreß gegen den Kriegs-Sekretär (Minister) William Belknap (der noch vor einer Verurteilung zurücktrat) wegen Korruption und Bestechung im Amt; sie basierte auf der allgemeinen Demoralisierung der Regierung, verursacht letzten Endes durch des Präsidenten Ernennung einer Reihe von Offiziellen entgegen der Empfehlung von politischen Führern. Außerdem gab es eine breite Unzufriedenheit in Folge der verhängnisvollen wirtschaftlichen Krise von 1873. – Der von Marx erwähnten Publikation von 1875 ging voraus: W[illiam] S[tevens] Robinson: The salary grab: a history of the passage of the act increasing the salaries of members of Congress: with full lists of the yeas and nays in both branches, with a sketch of the debates, and a review of the apologies for the bill: with special reference to the responsibility of Gen B. F. Butler therefor: not neglecting, however, Senator Carpenter and the other accomplices … Boston, New York 1873.
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„The Salary Grab. A complete History of the Great Congressional Theft of $1,256“ (1873)

Elizur Wright (late Insurance Commissioner): Politics and Mysteries of Life Insurance (1873) (Deide Bücher published by Lee and Stepard)|

[103]

Scheltema. (J.) Rusland en de Nederlanden in derselver wederkeerig wederkeerige betrekkingen. 4 Bde. Amsterd. 1817–19 (1613–1725)

Schreiber (H.) Der deutsche Bauernkrieg 3 Bde 1863–66 Freiburg.

Wagenaar (J.) Amsterdam in zijne opkomst etc 3 Bde. Amsterdam 1760–76 67.

Enquête sur les principes et les faits généraux qui régissent la circulation monétaire et fiduciaire. 5 vls. Paris. 1867.

Hippeau (G C) L’industrie, le commerce et les traveaux publics en Normandie aux 17e et 18e siècles. Paris 1870

Sjoerds (Foeke) Historische jaarboeken van Ould Oud en Nieuw Friesland. 5 Bde. Leuwarden 1768–71.

Helms (H.) Die Eiswelt u. der hohe Norden etc 4 Th. Leipz. 1869

Philippe (A.) Geschichte der Apotheker etc 2 Bde. Jena 1859 1855

Poppe, (J H M) Geschichte der Erfindungen. Dresden 1848 1828.

Gutberlet (C) Die Pfahlbauten. 1871 1872.

Ruehl (K.) Californien. New York. 1867.

Donaldson: The American Colonial History. Baltimore 1849.

Müller (W.) Gross-Nowgorod. Berlin. 1843.

Sacchi (De G.) Della condizione economica etc degli Italiani nei bassi tempi. 2 vl. Milano 1828–29

Glaser u. Klotz. landwirthschaftl. Ungeziefer etc. Mannheim 1867.

  #e*Bank-Statistik.°] Bank-Statistik. Hrsg. v. der Redaction des Deutsch-Amerikanischen Oekonomist. Imp.-Fol. (2 Blatt.) Frankfurt a. M. 1873. [2., verm. Aufl. 1874, 5 Blatt. Gr. 2°]
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Bankstatistik. Deutsch Amerikanischer Oekonomist. Frankfurt 1873.

Hönn (G. W.) Betrugslexikon. Coburg 1753.

Baeumer (W.) Ueber das bürgerliche Wohnhaus bei den Griechen u. Römern, im deutschen Mittelalter u. im 16 u. 19 Jhdt. Stuttgart 1862.

Kraft (Fr. K.) Zeittafeln zur griech. Geschichte. (1835) Ditto zur römischen. 1855 1835 . (beides Hamburg)

Böhner (A. N.) Naturforschung u. Culturleben. Hannover 1864.

Vambery (H.) Skizzen aus Mittelasien. Leipzig 1868. |

[104]

Horn: Annuaire international du Crédit. Paris 1859 (See Appendix in): Courcelle Seneuil: Les Opérations de Banque.

L. Wolowski: La Question des Banques. Paris. 1864. (sieh p. 248)

Plebano e Sanguinetti: La questione delle Banche ed il Servizio di Tresoreria Tesoreria (p. 90) Firenze, 1869

Bergius: Grundsätze der Finanzwissenschaft. Berlin 1871

 Mit Bleistift geschrieben.
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Güterbock, Die englischen Actiengesellschaften v. 1856 u. 1857.

8205. ecc. The rights of necessity. London. 1839. 8° (The Reformer’s Library John Brooks. Oxfordstr.)

1157.G.8 The rights of nations etc London. 1832. 12°.

Albert Babeau „Le village sous l’ancien régime.“ Paris. 1878)

Alfred Rambaud: „Histoire de la Russie“ (Hachette) Paris 1878

Georges Picot: Histoire des Etats Généraux.

Paul Lacroix: Sciences et lettres au Moyen Âge et à l’époque de la Rénaissance. 1877

Le Bret (Nach Augier)  #e* Le Bret (Nach Augier)°] Johann Friedrich Le Bret: Staatsgeschichte der Republik Venedig, von ihrem Urprunge bis auf unsere Zeiten, in welchem zwar der Text des Herrn Abtes l’Augier zum Grunde gelegt, seine Fehler aber verbessert, die Begebenheiten bestimmter und aus echten Quellen vorgetragen … Th. 1–3 und Register.Riga 1769–1777.
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Arthur Crump. British Manual of Banking

Studnitz (Arthur v.) Nordamerikanische Arbeiterverhältnisse. Leipzig, 1879 |

[105]

Nicola Nisco, deputato al parlamento: Il banco di Napoli. Torino. 1862.

Im Reading Room:   #e*Reading Room: 2023. C.°] Marx’ Hinweis auf den Standort des Buches in der British Library für die Aufgabe seiner Bestellung im dortigen Lesesaal.
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2023.c. MacLeod. Dictionary of Polit. Econ. 1863.

ditto: McLeod. 2023.c. Theory and Practice of Banking. 3 ed. 1st vol. 1875 u. 2nd. 1876.

Aus:
Pietro Rota: Storia delle banche. Milano 1874. S. 406.
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Das italienische Ministero d’Agricoltura publicirt seit 1869: Bolletino delle situazioni dei conti degli istituti di credito.

Aus:
Pietro Rota: Storia delle banche. Milano 1874. S. 406.
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  #e30a«Relazione bis 1871)°] Luigi Luzzati: Relazione sommaria sullo svolgimento del credito e del commercio con l’estero, presentata dai ministri delle finanze (Sella) e d’agricoltura, industria e commercio (Castagnola) alla Camera dei deputati nella tornata 21 Dicembre 1871. [Die Quelle konnte nicht ermittelt werden.]
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„Relazione Sommaria sullo svolgimento del credito etc[“] v. Luigi Luzzatti Luzzati (präsentirt der Deputirtenkammer 12 Dec. 1871)

Aus:
Pietro Rota: Storia delle banche. Milano 1874. S. 406.
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Stato attuale del Credito in Italia (Padova. 1874) v. Tullio Martello u. Augusto Montanari .|

[106]

  #e*8226.g. Phillips°] Diese und die nächsten drei Quellenangaben entnahm Marx aus dem Katalog der British Library.
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8226.g. Phillips (Henry) of   #e*Philadelphia. Roxbury°] Im Catalogue of the British Library: Philadelphia. Historical scetches of the paper currency of the American colonies, prior to the adoption of the federal constitution. First (-second) series. L. P. Roxbury
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Philadelphia. Roxbury, Mass. 1865–6. 4°.

7755.b. id. Some Observations on the Early Currency of Maryland. 1867. Philadelphia. 8°

8205.b. Jacini (Stephano)   #e314Jacini bis °] Stefano Jacini: La proprietà fondiaria e le popolazioni agricole in Lombardia. Studj economici. 2. ed. Milano 1856. – Die erste Auflage (1854) hatte Marx im vorangehenden Exzerptheft notiert. – Von der 3. Auflage (1857) machte Marx Exzerpte auf den Seiten 66–77 in einem 169 Seiten starken Heft, das Auszüge enthält, die zwischen dem 12. November 1878 und April 1881 entstanden sind (siehe MEGA IV/28).
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La proprietà fondiaria etc in Lombardia. Milano e Verona. 1856. 8°

8225bb. Jacini (Stephano) Sulle condizioni economiche della Provincia di Sondrio etc. Sec. ed. Milano. 1858. 8° |

[107]

Leonard Montefiore. 18 Portman Square.

Inhalt:

  • Inhaltsverzeichnis von Engels
  • Heft IV
  • Aleksandr Nikolaevič Engelhardt: Chimičeskija osnovy zemledlija
  • R. Wagner: Die Metalle etc Leipzig. 1866.
  • Pietro Rota: Storia delle Banche etc Fortsetzung (Schluss v. p. 21 Voriges Heft.)
  • Karl Dietrich Hüllmann: Handelsgeschichte der Griechen. 1839.
  • Pietro Rota: Storia delle Banche (Fortsetzung v. p. 16a)
  • Hüllmann HandelsGeschichte der Griechen. Fortsetzung v. p. 17)
  • Hüllmann: Geschichte des Byzantinischen Handels. (Preisschrift) Frankfurt a. d. Oder. 1808.
  • K. D. Hüllmann: Deutsche Finanzgeschichte des Mittelalters. Berlin. 1805.
  • Bibliographische Notizen
  • Zitiervorschlag

    Karl Marx: Heft VII (1878/1879). In: Marx-Engels-Gesamtausgabe digital, Bd. IV/25, bearb. v. Timm Graßmann, hg. v. der Internationalen Marx-Engels-Stiftung. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://megadigital.bbaw.de/M0012515. Abgerufen am 08.08.2026.

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