Inhaltsbeschreibung und Datierung

1Das „Heft d“ enthält ausschließlich Exzerpte aus dem zweibändigen, knapp 1100 Seiten umfassenden Werk „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“ des spanischen Juristen, Journalisten und Politikers Francisco de Cárdenas. Ein einziges Heft genügte Marx nicht zur Aneignung des umfangreichen Stoffes: Insgesamt füllte er 165 Manuskriptseiten in drei Heften. Die Exzerpte aus diesem Werk setzte er anschließend zunächst in „Heft e“ (siehe Entstehung und Überlieferung) und dann am Ende von „Heft c“ (siehe Entstehung und Überlieferung) fort, ehe er sie am Ende von „Heft e“ beendete.

2Nach eigener Auskunft begann Marx die Auseinandersetzung mit Cárdenas im November 1876. Obwohl in „Heft c“ noch Platz gewesen wäre – die Exzerpte aus der „Revue de législation ancienne et moderne française et étrangère“ trug er dort erst ab Dezember 1876 ein –, eröffnete er für Cárdenas ein eigenes Heft. Die vorliegenden Studien zur mittelalterlichen Rechts- und Sozialverfassung der verschiedenen unabhängigen Reiche des heutigen Spaniens fügen sich in seine damaligen Untersuchungen zur Geschichte des Grundeigentums ein. Im Zentrum steht die Analyse unterschiedlicher Entwicklungswege feudaler Eigentumsformen, wobei soziale Struktur und Klassenbeziehungen, Eigentumsordnung, Gewalt- und Rechtsverhältnisse Aufmerksamkeit finden. Nach anderer Richtung hin erweitert Marx seine Kenntnisse der spanischen Geschichte: Während er sich früher mit dieser unter literaturgeschichtlichen und politischen Gesichtspunkten befasst hatte (siehe Einführung zu MEGA IV/24), rückt nun die Geschichte des Grundeigentums als gesellschaftlicher Basis in den Vordergrund.

3Marx erhielt die beiden Bände der „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“ als Leihgabe von Maksim Maksimovič Kovalevskij, der sich zwischen 1872 und 1876 zu Studienzwecken in Berlin, Paris und London aufhielt und dabei in London und Karlsbad auch regelmäßig mit Marx verkehrte. In seinen Erinnerungen an Marx berichtete Kovalevskij: „Man konnte ihn für einen Polyglott halten. Er sprach nicht nur fließend Deutsch, Englisch und Französisch, sondern konnte auch russisch, italienisch, spanisch und rumänisch lesen. Er las eine Unmenge und lieh sich nicht selten auch von mir Bücher aus, darunter eine zweibändige Abhandlung über die Geschichte des Grundeigentums in Spanien […]“.Maxim Kowalewski: Erinnerungen an Karl Marx. In: Mohr und General. Erinnerungen an Marx und Engels. Berlin 1983. S. 383. Schließen [1] Neben den Exzerpten aus den italienisch- und russischsprachigen Werken von Pietro Rota und Ilarion Ignat’evič Kaufmans (siehe MEGA IV/25) belegen die Cárdenas-Exzerpte, dass Marx in dieser Zeit tatsächlich umfangreiche Exzerpte aus italienischen, russischen und spanischen Quellen anfertigte. Marx übersetzt sich den Text meist ins Deutsche, übernimmt jedoch zahlreiche spanische Passagen im Original sowie lateinische Rechtszitate und streut darüber hinaus Begriffe aus dem Lateinischen, Französischen und Englischen ein. So entsteht ein sprachlich gemischter Text aus Deutsch, Spanisch, Latein, Französisch und Englisch, meistens in Sätzen, die mehrere Sprachen verbinden. Dabei benutzte Marx unter anderem ein spanisch-französisches Wörterbuch.

4In den Jahren 1876 bis 1879 exzerpierte Marx eine Reihe von zeitgenössischer Arbeiten auf verschiedenen Gebieten, etwa von dem Physiologen Johannes Ranke (siehe MEGA IV/23), den Ökonomen Rota, Kaufman und Charles Addison Mann (siehe MEGA IV/25), den Wirtschaftspublizisten Rudolf Meyer (siehe MEGA IV/25) und John Yeats (siehe MEGA IV/26) sowie dem Geologen Joseph Beete Jukes (siehe MEGA IV/26). Auch Cárdenas diente ihm dazu, sowohl Neues zu lernen als auch ältere eigene Thesen an neueren Forschungen zu überprüfen, zu präzisieren und zu erweitern. Die Ergebnisse dieser Lektüre machte er unmittelbar fruchtbar: Eine Passage aus dem „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“ zitierte er in Manuskript V zum zweiten Buch des „Kapital“ (MEGA II/11. S. 567).

Francisco de Cárdenas: Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España

  • Francisco de Cárdenas: Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España. T. 1. Madrid 1873. (S. 1–89.)
  • Francisco de Cárdenas: Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España. T. 2. Madrid [1875]. (S. 90–105.)

5Francisco de Cárdenas (1817–1898) studierte Rechtswissenschaften in Sevilla, wo er später auch als Dozent tätig war.Zur Biographie von Cárdenas, siehe Tomás Fernández, Elena Tamaro: Biografia de Francisco de Cárdenas Espejo. Barcelona, España: Editorial Biografías y Vidas, 2004. Online: https://www.biografiasyvidas.com/biografia/c/cardenas_francisco.htm (Zugriff am 5. März 2026). Schließen [2] Sein Werk „Lecciones de filosofía moral“ wurde wegen seiner liberalen Ideen als häretisch eingestuft. In Sevilla arbeitete er als Anwalt und gründete sowie leitete mehrere Zeitschriften. Ab 1841 lebte er in Madrid, wo er als Professor für Strafrecht wirkte und eine bedeutende journalistische und verlegerische Laufbahn begann. Er war Mitglied der gemäßigten Partei, von 1853 bis 1857 Abgeordneter und ab 1864 Senator auf Lebenszeit. Zudem bekleidete er zahlreiche hohe Verwaltungsämter, unter anderem im Innen- und Finanzministerium, sowie als Direktor des Grundbuchamtes und Staatsrat. Während der Restauration wurde er 1874 Justizminister, trat jedoch 1875 zurück, da er mit dem allgemeinen Wahlrecht nicht einverstanden war. Später war er Botschafter beim Heiligen Stuhl und in Paris, Gouverneur der Bank von Spanien sowie Präsident des Rates für öffentliche Bildung. Cárdenas war Mitglied bedeutender königlicher Akademien und verfasste zahlreiche juristische und historische Werke, darunter den zweibändigen „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“, eine nahezu 1100 Seiten umfassende Geschichte des Grundeigentums in Spanien. Der spanische Jurist und Historiker Gumersindo de Azcárate (1840–1917) bezeichnete Cárdenas als „einen der bedeutendsten Rechtsgelehrten“ des 19. Jahrhunderts und „fast den einzigen Historiker des Eigentumsrechts in unserem Land“ sowie den „Ensayo“ als ein meisterhaftes Werk, „das außerhalb Spaniens bedauerlicherweise vielleicht bekannter ist als im eigenen Land“.Gumersindo de Azcárate: Apuntes biográficos del excelentísimo señor don Francisco de Cárdenas. In: ders.: Discursos leídos ante la Real Academia de la Historia en la recepción pública de D. Gumersindo de Azcárate el día 3 de abril de 1910. Madrid 1910. Zitiert nach: Jose Ramon de Urquijo Goitia: Cárdenas Espejo, Francisco de. In: Diccionario biográfico de parlamentarios españoles. 1820–1854. Madrid 2012. Edición digital. Schließen [3]

6Bereits im Vorwort des „Ensayo“ stellt Cárdenas – unter Berufung auf Pierre-Joseph Proudhon – das Eigentum als „grundlegendes Prinzip“ dar, das die Geschichte regiere und Revolutionen erkläre. Der große Gegensatz erscheint ihm als Kampf zwischen Gemeinschafts- und Privateigentum, zwischen kollektivem Prinzip und individueller Freiheit. Sozialismus und Kommunismus gelten ihm als moderne Wiederkehr orientalischer und feudaler Eigentumsformen. Cárdenas betont, keine Theorie oder Kritik der Eigentumslehren liefern zu wollen, sondern die „Wechselfälle dieser Institution“ anhand von Gesetzen, Chroniken und Urkunden darzustellen. In dieser Hinsicht ähnelt sein Vorgehen demjenigen Maurers, auf den er sich allerdings – anders als auf Fustel de Coulange, der später Maurer kritisieren sollte (siehe Einführung zu MEGA IV/24) – nicht bezieht. Er berücksichtigt dazu nicht nur die allgemeinen Gesetze, die seiner Meinung nach nicht ausreichten, ein genaues Bild vom tatsächlichen Zustand des Eigentums zu vermitteln, sondern versucht vielmehr „in das praktische Leben dieses Eigentums einzudringen“ und dabei seine Beziehungen zum Staat und zur Familie „unter Verwendung von Gemeinderechten, Diplomen und zeitgenössischen Dokumenten“ zu behandeln.

7Marx beginnt seine Auszüge aus dem ersten Buch (S. 1–24) – in dem Cárdenas einen Überblick über die Geschichte des Grundbesitzes bei Völkern der Antike und Nationen des modernen Europas gibt – noch ohne strenge Orientierung an der Werkstruktur. Erst ab dem zweiten Buch übernimmt er die Gliederung systematisch. Hier setzt die eigentliche Geschichte des Grundeigentums in Spanien ein: die Entwicklung von der westgotischen Zeit bis in die Neuzeit, getrennt nach den voneinander unabhängigen Reichen Kastilien und León (Buch 3), Navarra (Buch 4), Aragonien (Buch 5), Katalonien (Buch 6), Mallorca und Valencia (Buch 7). Dargestellt werden auf diese Weise unterschiedliche Entwicklungen und Ausprägungen des Feudalismus.

8Die drei allgemeinen Charakterzüge des Feudalismus sieht Cárdenas in: a) dem geteilten Eigentum am Land, wobei der Lehnsherr das Obereigentum (dominium directum) behält und vom Nutzer (dominium utile) Treue sowie militärische und politische Dienste verlangen kann; b) der persönlichen Abhängigkeit (Treuepflicht), die durch diese Trennung von Nutzungs- und Obereigentum begründet wird, da mit dem Obereigentum am Land oft auch die Ausübung der öffentlichen Gewalt verbunden ist und Gerichtsbarkeit und Herrschaftsbefugnisse zu Eigenschaften des Grundeigentums werden; sowie c) der eingeschränkten Verfügungsfreiheit über das Land, durch die sowohl das Obereigentum als auch das Nutzungsrecht nicht völlig frei verkauft oder übertragen werden können, um somit die Erbfolge innerhalb der Familien zu sichern und die Rechte des Lehnsherrn zu schützen (S. 25). Das westgotische Recht enthielt nach Cárdenas bereits die „Keime“ des Feudalismus (S. 25–33). Die arabische Eroberung stellt er als vergleichsweise gemäßigte Machtübernahme dar, die aber zu Veränderungen im Bereich des Grundeigentums führte (S. 28–33): Verlassenes Land, Kirchengüter und erobertes Territorium wurden neu verteilt, Eigentum blieb grundsätzlich frei, wurde jedoch zunehmend abgabenpflichtig.

9Dann exzerpiert Marx Schritt für Schritt die von Cárdenas verfolgte Entwicklung in sechs verschiedenen spanischen Reichen.Auf die Teilung des spanischen Reiches in verschiedene Königreiche ging er bereits 1854 in seiner Artikelserie „Revolutionary Spain“ ein, in der es unter anderem heißt: „There were circumstances in the formation of the Spanish kingdom peculiarly favorable to the limitation of royal power. On the one side, small parts of the peninsula were recovered at a time, and formed into separate kingdoms, during the long struggles with the Arabs. Popular laws and customs were engendered in these struggles. The successive conquests, being principally effected by the nobles, rendered their power excessive, while they diminished the royal power. […] It is also worthy of remark, that the slow recovery from Moorish dominion through an obstinate struggle of almost eight hundred years, gave the Peninsula, when wholly emancipated, a character altogether different from that of cotemporaneous Europe, Spain finding itself, at the epoch of European resurrection, with the manners of the Goths and the Vandals in the North, and with those of the Arabs in the South.“ (MEGA I/13. S. 418.) – Weiter schrieb er, dass das lokale Leben Spaniens, die Unabhängigkeit seiner Provinzen und Gemeinden und seine vielfältige Gesellschaftsstruktur, die „ursprünglich auf der geografischen Beschaffenheit des Landes beruhte“, sich historisch dadurch entwickelte, dass sich die einzelnen Provinzen unabhängig voneinander von der maurischen Herrschaft emanzipierten und kleine unabhängige Gemeinwesen bildeten (ebenda, S. 420). Schließen [4]

10Im dritten Buch (S. 33–66) behandelt Cárdenas Kastilien und León. Die Reconquista wird hier als entscheidender Eigentumsfaktor vorgestellt: Die Kriege wurden zum Ausgangspunkt der Neuordnung des Eigentums (S. 33–37). Alles zurückeroberte Land gilt als Eigentum der Krone; zu ihrer Verteidigung werden große Territorien an Grafen und kirchliche Institutionen übertragen, verbunden mit Verwaltungs-, Gerichts- und Abgabenrechten. Der Landbesitz war eng mit militärischer Pflicht verbunden. Neben freiem Allod (u. a. durch Presura) entstehen herrschaftsgebundene Grundherrschaften (solariegos) und die halbfreie Form der Behetrías (S. 37–42). Letztere verlieren mit der Festigung der Monarchie ihre Funktion. Nach den großen Eroberungen (11.–13. Jh.) folgen die Repartimientos (S. 42–46): systematische Neuverteilungen des Landes zur Besiedlung und militärischen Sicherung. Neben vollem Erbeigentum (dominio de juro de heredad) existierten im mittelalterlichen Spanien auch beschränkte, zeitlich oder funktional gebundene Besitzformen wie Prestimonio und Encomienda (S. 46–48). Spanien entwickelt eine Mischform aus königlichem Oberdominium, erblich gesichertem Privatbesitz und fortbestehenden Abgabenpflichten. Zwischen dem 10. und 16. Jahrhundert vollzieht sich der Übergang vom militärischen Lehensland zum erblichen, veräußerlichen Familienvermögen (S. 49–66). Das Eigentum verliert seine unmittelbare militärisch-politische Funktion und wird zunehmend fiskalisch und privat disponibel.

11Im Gegenteil zu Kastilien und León konnte Navarra (S. 66–78) nicht auf römisch-gotischen Resten aufbauen. In Navarra zeigte sich daher weniger die römische rechtliche Tradition, sondern eine stärkere militärische Ordnung, eine ausgeprägtere Verschmelzung von Eigentum und Jurisdiktion, eine extreme soziale Hierarchisierung und konfliktgeladene Transformation von Hörigkeit zu Vasallität. Marx zieht hier einen Vergleich zum Russischen Reich: „wie die Kopfsteuer der Russen seit Peter I“ (S. 73) erscheint die pecha als persönliche Abgabe des Leibeigenen, deren Höhe unabhängig vom erzielten Ertrag ist.

12Aragón (S. 78–89) zeigt die am stärksten entwickelte feudale Verfassung bei gleichzeitiger aristokratischer Gegenmacht zur Krone. Entsprechend besteht hier eine besonders enge Verbindung von Grundeigentum und Gerichtsbarkeit: Herrschaftsrechte waren in hohem Maße an den Besitz von Land gebunden und wurden von den adeligen Grundherren selbst ausgeübt. Trotz der starken feudalen Strukturen setzte sich allmählich eine Verallgemeinerung der Testierfreiheit durch, wodurch die Verfügungsgewalt des Einzelnen über sein Eigentum erweitert und traditionelle Bindungen des Besitzes teilweise gelockert wurden.

13In Katalonien (S. 90–105) entsteht nach der fränkischen Eroberung ein dreigliedriges Bodensystem; es folgen Feudalisierung, seigneuriale Verdichtung und schließlich die Remensa-Aufstände des 15. Jahrhunderts. An dieser Stelle verdichten sich Marx’ sonst spärliche gedankliche Einschübe in den Exzerpten. Cárdenas schildert die bäuerlichen Erhebungen als schwere Vergehen. Marx kontert mit beißender Ironie: Als Bauern in königliche Orte eindringen, Grundherren enthaupten, Burgen und Kirchen angreifen, kommentiert er zustimmend; die königliche Bestrafung wiederum erscheint ihm teilweise als Geschäftsoperation („immer eye to business“) (S. 101).

14Markant tritt kurz darauf auch Marx’ Selbstzitat hervor: „Nur sehr allmählig verwandeln sich die feudos rückwärts in alodios […] (Negation der Negation).“ (S. 101.) Zuvor seien die alodios in feudos verwandelt worden. Hier scheint Marx die spanische Entwicklung in der Sprache der „Dialektik“ zu fassen: erst Feudalisierung freier Güter, dann ihre Rückverwandlung in veräußerliches Privateigentum. Durch die „Antithese“ des feudalen Lehenswesens wurde das ältere freie Allod „auf höherer Stufe“ in Privateigentum „aufgehoben“. Dass er hier ausdrücklich „Negation der Negation“ notiert, kann als Selbstzitat verstanden werden, weil er zuvor am Ende des ersten Bandes „Kapital“ mit eben diesem Ausdruck das gleiche Bewegungsmuster für die kapitalistische Entwicklung reklamiert hatte (MEGA II/5, S. 609). In Cárdenas’ Darstellung von Aufstieg und Niedergang des spanischen Feudalismus scheint Marx eine historische Analogie gesehen zu haben. Ähnliche Bemerkungen hatte er zuvor zu Maurers Darstellung der Eigentumsentwicklung in Deutschland gemacht („Heft b“, S. 82).

15Die Exzerpte aus dem „Ensayo sobre la historia de la propiedad territorial en España“ setzte Marx anschließend in „Heft e“ (1876) und am Ende von „Heft c“ (1876) fort.

Anmerkungen

  • [1]Maxim Kowalewski: Erinnerungen an Karl Marx. In: Mohr und General. Erinnerungen an Marx und Engels. Berlin 1983. S. 383.
  • [2]Zur Biographie von Cárdenas, siehe Tomás Fernández, Elena Tamaro: Biografia de Francisco de Cárdenas Espejo. Barcelona, España: Editorial Biografías y Vidas, 2004. Online: https://www.biografiasyvidas.com/biografia/c/cardenas_francisco.htm (Zugriff am 5. März 2026).
  • [3]Gumersindo de Azcárate: Apuntes biográficos del excelentísimo señor don Francisco de Cárdenas. In: ders.: Discursos leídos ante la Real Academia de la Historia en la recepción pública de D. Gumersindo de Azcárate el día 3 de abril de 1910. Madrid 1910. Zitiert nach: Jose Ramon de Urquijo Goitia: Cárdenas Espejo, Francisco de. In: Diccionario biográfico de parlamentarios españoles. 1820–1854. Madrid 2012. Edición digital.
  • [4]Auf die Teilung des spanischen Reiches in verschiedene Königreiche ging er bereits 1854 in seiner Artikelserie „Revolutionary Spain“ ein, in der es unter anderem heißt: „There were circumstances in the formation of the Spanish kingdom peculiarly favorable to the limitation of royal power. On the one side, small parts of the peninsula were recovered at a time, and formed into separate kingdoms, during the long struggles with the Arabs. Popular laws and customs were engendered in these struggles. The successive conquests, being principally effected by the nobles, rendered their power excessive, while they diminished the royal power. […] It is also worthy of remark, that the slow recovery from Moorish dominion through an obstinate struggle of almost eight hundred years, gave the Peninsula, when wholly emancipated, a character altogether different from that of cotemporaneous Europe, Spain finding itself, at the epoch of European resurrection, with the manners of the Goths and the Vandals in the North, and with those of the Arabs in the South.“ (MEGA I/13. S. 418.) – Weiter schrieb er, dass das lokale Leben Spaniens, die Unabhängigkeit seiner Provinzen und Gemeinden und seine vielfältige Gesellschaftsstruktur, die „ursprünglich auf der geografischen Beschaffenheit des Landes beruhte“, sich historisch dadurch entwickelte, dass sich die einzelnen Provinzen unabhängig voneinander von der maurischen Herrschaft emanzipierten und kleine unabhängige Gemeinwesen bildeten (ebenda, S. 420).

Zeugenbeschreibung

    • H Originalhandschrift: IISG, Marx-Engels-Nachlass, Sign. B 136/B 124.
    • Beschreibstoff: Notizbuch mit Leineneinband, Außenseiten schwarz. Auf Außenseite des Vorderdeckels von Engels Etikett geklebt.
    • Zustand: Sehr gut erhalten, Papier leicht vergilbt. Keine Textverluste.
    • Schreiber: Karl Marx, Friedrich Engels (Etikett).
    • Schreibmaterial: Schwarze Tinte, leicht verblasst.
    • Beschriftung: Alle Seiten beschrieben. Deutsch und Spanisch in lateinischer Schrift.
    • Paginierung: Marx paginierte (Vorsatz ausgenommen) von 1–105 mit Tinte (dabei die Nummern 82–84 und 95–99 vergessen).
    • Vermerke fremder Hand: Archivstempel IISG. Fotosign. DN (alle mit Bleistift).

Zitiervorschlag

Timm Graßmann: Entstehung und Überlieferung zu „Heft d“ (1876). In: Marx-Engels-Gesamtausgabe digital, Bd. IV/24, hg. v. der Internationalen Marx-Engels-Stiftung. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://megadigital.bbaw.de/M6699429. Abgerufen am 08.08.2026.