Wilhelm I.: „Allerhöchster Erlaß vom 2. Oktober 1866 – betreffend die Amnestie für diejenigen Personen, welche von Civilgerichten vor dem Eintritte resp. Wiedereinziehung in den aktiven Dienst wegen Vergehen etc. zu 6 Monaten resp. 100 Thlr. Strafe verurtheilt worden sind und statutenmäßiges Anrecht auf das Erinnerungskreuz für den Feldzug 1866 haben“, Königlich Preußischer Staats-Anzeiger 1866. Vom Juli bis Ende Dezember, 05.10.1866, S. 3455.

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Erwähnungen in Erläuterungen zu Briefen

Datum Korrespondent Ort
25.03.1867 Von Sigismund Ludwig Borkheim
An Friedrich Engels
London

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