römischer Jurist, der um die Mitte des 2. Jahrhunderts wirkte; seine nur in Zitaten anderer Autoren überlieferten Schriften, vor allem die zwischen 161 und 167 entstandenen „libri digestorum“, dienten als wichtige Quellen der römischen Rechtsgeschichte
- Alternative Namen bzw. Schreibungen im edierten Text:
- Ulpiuso
Nachweise in bereits erschienenen Bänden der MEGA
III/11
- S. 550
- S. 1282