Inhaltsbeschreibung und Datierung

1Das vorliegende Notizbuch ist ein Kalender für das Jahr mit dem Titel „The Illustrated Universal Pocket Diary and Almanack for 1869“. Marx hat einige leere oder fast nicht bedruckte Seiten dieses Kalenders mit Notizen und Exzerpten gefüllt. Das Notizbuch enthält Wohnadressen und Notizen über finanzielle Ausgaben (S. [1]–[4] u. [68]–[70]), bibliographische Notizen (S. [5]/[6], [10] u. [71]) über vor allem Literatur zu Russland (S. [5]) und zu der Zeitschrift „Der Volksstaat“ (S. [71]), ein Exzerpt aus Max Wirths „Geschichte der Handelskrisen“ (S. [8]–[10]) sowie bereits veröffentlichte „Formeln und Berechnungen zu Mehrwert- und Profitrate“ (S. [51]/[52], [63]/[64] u. [66]; veröffentlicht in MEGA² II/14. S. 3–7; siehe auch ebenda. S. 491/492).

2Das Notizbuch wurde von Marx in den Jahren 1869 und 1871 geführt. Für diese Datierung sprechen ein auf S. [3] vermerkter Termin am 20. März 1869 sowie die unter dem Datum 20. Februar 1871 geführten finanziellen Ausgaben auf S. [2]. In den bibliographischen Notizen zu Russland sind drei Titel aus den Jahren 1868, 1869 und 1870 (S. [5]) und in den bibliographischen Notizen zum „Volksstaat“ fehlende Ausgaben dieser Zeitschrift für die Jahre 1870 und 1871 (S. [71]) vermerkt. Die letzte als fehlend ausgewiesene Ausgabe ist die Nr. 3 vom 7. Januar 1871. Auch lassen sich einige Adressen auf S. [1] und [3] mit dem Marx’schen Briefwechsel des Jahres 1871 in Verbindung bringen (siehe Erläuterungen).

Max Wirth: Geschichte der Handelskrisen

3Max Wirth: Geschichte der Handelskrisen. Frankfurt a.M. 1858. (S. [8]–[10].)

4In diesen kurzen Auszügen notiert Marx fünf in seinen Augen offensichtliche Fehler beziehungsweise Fehleinschätzungen aus dem später in mehreren Neuauflagen aktualisierten und bis heute viel zitierten Buch von Max Wirth über die Geschichte der Wirtschaftskrisen. Die von Marx exzerpierten Passagen befinden sich an verschiedenen Stellen des 480-seitigen Buchs, was dafür spricht, dass Marx das gesamte Werk zur Kenntnis genommen und gelesen hat. Auch befand sich die zweite, auf 706 Seiten erheblich erweiterte Auflage des Werks (Frankfurt a.M. 1874) wahrscheinlich im Besitz von Marx, denn sie ist im Katalog der SPD-Bibliothek verzeichnet (Nr. 30454). Das vorliegende Exzerpt könnte 1869 im Rahmen der Marx’schen Krisen- und Konjunkturstudien entstanden sein, aber es gibt keine Anhaltspunkte, anhand derer der genaue Zeitpunkt näher bestimmbar wäre.

5In der ersten von Marx exzerpierten Passage behauptet Wirth, die von der Bank of England ausgestellten „Bank Post Bills“ würden nach acht Tagen fällig und seien auf das Ausland ausgestellt. Tatsächlich war die Bank of England die einzige Bank, die „Bank Post Bills“ ausstellte, aber diese kamen im Inland zum Einsatz und wurden nach sieben Tagen fällig. Die „Bank Post Bills“ waren Schecks beziehungsweise Schuldbriefe der Bank of England, die mit der Post versendet wurden. Sie wurden Mitte des 18. Jahrhunderts als Maßnahme gegen Raubüberfälle auf Postsendungen eingeführt. Der Empfänger hätte im Falle eines Überfalls sieben Tage Zeit gehabt, den Raub anzuzeigen und somit die Einlösung der „Bank Post Bill“ zu verhindern. (Siehe zum Beispiel F. Straker: The Money Market. London 1904; William Thomson: Dictionary of Banking. A Concise Encyclopædia of Banking Law and Practice. London 1911. S. 55; Peter Symes: Bank Post Bills and Post Notes. 2009. In: http://www.pjsymes.com.au/articles/PostNotes.htm.)

6In der zweiten Passage, die Marx notiert, behauptet Wirth unter anderem, dass in einer Geldkrise Zirkulationsmittel fehlen würden. Es ist dagegen eine der Kernannahmen der Marx’schen Krisentheorie, dass das Geld in einer Krise in seiner Funktion als Zahlungsmittel nachgefragt wird. Er schrieb etwa im Manuskript zum dritten Buch des „Kapital“: „Daß in der Periode der Crise es an ‚Zahlungsmitteln‘ fehlt, ist selfevident.“ (MEGA² II/4.2. S. 543.4–5.)

7In der dritten Passage bezeichnet Wirth Treuhänder („trustees“) als Kuratoren und behauptet unter anderem, der „trustee“ wäre „eine Art Ehrencharge, welche mit keiner Verbindlichkeit behaftet ist“. Allerdings erhält der Treuhänder eines Unternehmens sowohl eine Verantwortung (und manchmal auch Haftung) für die Verwendung des Treuhandvermögens als auch eine Rechtsmacht nach Außen, die ihn zu verschiedensten Handlungen legitimiert und verpflichtet. So notierte Marx in Londoner Heft 3 in seinen Exzerpten aus James William Gilbarts „A Practical Treatise on Banking“: „The trustees of the savings banks throughout the country are required to lodge the deposits in the Bank of England to the Credit of the Commissioners for the Reduction of the National Debt, who afterwards invest it in the public funds.“ (MEGA² IV/7. S. 138.3–6.) Auch in seinen Exzerpten im Heft „London. 1868“ hielt Marx auf S. 175 fest, dass es gemeinnützigen Vereinen selbst rechtlich nicht gestattet ist, Klage zu erheben, sondern dies nur ihr Treuhänder unternehmen darf. Tatsächlich waren „trustees“ sogar für ihr eigenes Handeln, Fehlverhalten und Vergehen haftbar. Die Frage der Haftbarkeit von „trustees“ war Gegenstand einer Reihe von 1857/1858 verabschiedeten Gesetzen wie „A Bill to Make Better Provision for the Punishment of Frauds Committed by Trustees, Bankers, and Other Persons Intrusted with Property“ und dem „Fraudulent Trustees’ Act“ (20 and 21 Vict., Cap. 54).

8Die vierte Stelle betrifft die Kredittechniken, die in den 1850er Jahren vorherrschend waren und die Krise von 1857 entscheidend prägten. Wirth behauptet, vor der Krise von 1857 seien Fabrikanten zu Konsignationskredit, das heißt dem Versenden von Ware in ein Konsignationslager gegen ein Zahlungsversprechen, verleitet worden. Marx notiert aus Wirth: „Das erste u. einfachste Manöver der Spekulanten war, die Fabrikanten zu verleiten, ihre Waaren auf eigne Rechnung zu consigniren“ (S. [9]). Marx hatte dies im Manuskript zum dritten Buch des „Kapital“ verneint und hierin einen Unterschied zur Krise von 1847 gesehen. Als Marx dort die Bedeutung des Konsignationskredit für die Krise von 1847 festtstellte, schrieb er: „1857 dagegen hatten die merchants vorzugsweise zu blechen (d.h. bankrottiren), da dießmal die manufacturers ihnen das Overimportiren der fremden Märkte ,auf eigne Rechnung‘ überliessen.“ (MEGA² II/4.2. S. 533.) Mit der in Anführungszeichen gesetzten Formulierung „auf eigne Rechnung“ benutzt Marx sogar die gleiche Wendung wie Wirth, die sich auch im vorliegenden Exzerpt befindet. Es ist also möglich, dass er Wirths Buch schon vor der Abfassung des Manuskripts zum dritten Buch des „Kapital“ in den Jahren 1864/1865 gelesen hatte und an dieser Stelle auf Wirth anspielte. Dass die vorliegenden Exzerpte schon 1865 entstanden sein könnten, kann hingegen ausgeschlossen werden, da das vorliegende Notizbuch ein Taschenkalender für das Jahr 1869 ist.

9In Manuskript II zum zweiten Buch des „Kapital“ wiederholte Marx seine Einschätzung, dass der Konsignationskredit für die Krise von 1847 charakteristisch war: „Wenn dagegen der Producent selbst Consignation od. Credit für lange Zeit verkauft, bis er schließlich gezwungen ist, definitiv loszuschlagen\Verkauf od. Zahlung zu settle (wie 1847), so ist es natürlich sichtbar, daß die Production nicht ‚sound‘ war […]“ (MEGA² II/11. S. 17.34–36). Die Marx’sche Einschätzung wurde später bestätigt von J. R. T. Hughes: Fluctuations in Trade, Industry and Finance. A Study of British Economic Development 1850–1860. Oxford 1960. S. 51/52. Hughes bemerkte zu genau derselben Passage bei Wirth, die Marx vorliegend exzerpiert, keine weitere Quelle für die Behauptungen Wirths gefunden zu haben: Max Wirth „stated that British manufacturers had taken to granting credit on their own accounts in 1856 and 1857 in order to provide foreign markets for their commodities and to have the mercantile profit as well as the manufacturers’ profit on their goods. He thought this had added to the strain on raw material supplies, which caused prices to rise and which in turn caused manufacturers to grant easier credit in order that aggregate profits could be maintained even though until profits fell. If this did in fact happen it was an added element of risky credit, although the present writer knows of no other source corroborating Wirth’s statement.“

10In der fünften von Marx notierten Passage schließlich lobt Wirth das System der beschränkten Haftbarkeit („limited liability“) und unterstellt es als Maßnahme der Krisenvorbeugung. Die Nachteile des Systems der unbeschränkten Haftung („illimited liability“) lägen in seinem reinen Nominalismus: Unbeschränkte Haftung verhindere, dass das Publikum eigene Vorsicht anwendet, sondern lasse es stattdessen den Direktoren vertrauen. Das Publikum werde „gar leicht zu seinem so blinden Vertrauen verleitet […], daß es, alle selbstständige Prüfung vergessend, sein Vermögen aufs Geradewohl Leute anvertraut, die zwar solidarisch haftbar sind, aber dadurch doch nicht von der Sucht, schnell reich zu werden, und von dem Hang zu schwindelhaften Speculationen zurückgehalten werden können“ (Wirth, S. 239). Wirth kritisiert daher die „Unzweckmäßigkeit und Unhaltbarkeit des Princips der unbeschränkten Haftbarkeit der Actionäre bei den Banken“ (Wirth, S. 423). Die Vorzüge des Systems der beschränkten Haftung bestehen in seinen Augen in der Selbstverantwortlichkeit der Akteure. Wirths Befürwortung eines neuen Haftungssystems fand in Großbritannien zu dieser Zeit mit dem „Limited Liability Act“ von 1855 und dem „Companies Act“ von 1862 eine Entsprechung. Das neue System beschränkter Haftung verhinderte allerdings nicht die nächste Krise; im Gegenteil resultierte die Panik von 1866 auch aus dieser neuen Regulierungsweise von Aktiengesellschaften, so dass sich aus Marx’ Sicht die Wirth’schen Äußerungen an der Wirklichkeit blamiert hatten.

11Schon im ersten Band des „Kapital“ belustigte sich Marx an zwei Stellen über Wirth, ihm beide Male einen Mangel an intellektuellen Fähigkeiten beziehungsweise an Sprachbegabung unterstellend: „Alle Beziehungen zwischen Robinson und den Dingen, die seinen selbstgeschaffenen Reichthum bilden, sind hier so einfach und durchsichtig, daß selbst Herr M. Wirth sie ohne besondre Geistesanstrengung verstehn dürfte.“ (MEGA² II/5. S. 45.23–26.) „Die Flause selbst war alt, aber das Wort ‚Abstinenz‘ neu. Herr Roscher hat es richtig durch ‚Enthaltung‘ verdeutscht. Seine minder mit Latein beschlagenen Compatrioten, Wirthe, Schulzen und andre Michels, haben es in ‚Entsagung‘ vermöncht.“ (MEGA² II/5. S. 176.50–52.)

Zeugenbeschreibung

    • H Originalhandschrift: RGASPI, Sign. f. 1, op. 1, d. 2423.
    • Beschreibstoff: Kalender mit 86 Blättern im Format 74 x 115 mm. Schwarzer Ledereinband mit Verschlusslasche, Fadenheftung. Deckel mit Innen- und Bleistifteinstecktasche, Innenseite des vorderen Umschlags/Deckels mit Bleistifteinstecktasche dunkelgrün. Goldschnitt. Umschlag im Format 80 x 120 mm.
    • Zustand: Gut erhalten.
    • Schreiber: Marx, fremde Hand.
    • Schreibmaterial: Schwarze Tinte, Bleistift.
    • Beschriftung: Formeln und Berechnungen zu Mehrwert- und Profitrate auf S. [51], [52], [63], [64] und [66] des Kalenders (bei nicht mitgezähltem Innenumschlag) geschrieben, dazwischen jeweils leere Seiten. Im Kalender neben den Notizen Auszüge aus Max Wirth: Geschichte der Handelskrisen, 1858.
    • Paginierung: In Kopfzeile übliche Datenfolge von Kalendern.
    • Vermerke fremder Hand: Auf den mit den Formeln beschriebenen Seiten Archivzählung IMEL 166/50 bis 166/54 mit Bleistift. Auf S. [52], [63] und [64] Archivstempel IMEL mit Zählung.

Zitiervorschlag

Graßmann, Timm: Entstehung und Überlieferung zum Notizbuch aus den Jahren 1869 bis 1871. In: Marx-Engels-Gesamtausgabe digital, hg. v. der Internationalen Marx-Engels-Stiftung. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://megadigital.bbaw.de/exzerpte/intro.xql?id=M0001263. Abgerufen am 19.04.2024.