Feller/Odermann, S.
470.
Schließen Berechnung der Seeschäden oder
Havarien.
1) Partikulare Havarie. Kleine od. ordinäre
Havarie.
Umfaßt alle auch mit der glücklichsten Fahrt verbundne Unkosten. Diese zusammen addirt. Wurden früher zu 1/3 vom Schiff u. zu 2/3 von der Ladung getragen. Werden jezt:
- Entweder in den Frachtsatz eingerechnet;
- Oder sie werden in Verbindung mit der Primage (dem Kaplaken) procentweis neben der Fracht bedungen.
2) Die Besondre od. Partikulare
Havarie.
Umfaßt die Schäden, welche Schiff oder Ladung od. Beide zufällig, direkt oder indirekt, erleiden.
Die Aufstellung solcher Schäden heißt Partikular-Dispache. Sie besteht aus folgenden 4 Hauptstücken:
- a) Erzählung der facts, die den Schaden verursacht haben. Stützt sich zunächst auf die Verklarung od. den Seeprotest.
- b) Zusammenstellung aller Schäden, die sich theils aus Taxationen, theils aus gehabten Auslagen ergeben. (Zu sehn, ob die Schäden ganz od. theilweis als grosse Havarie (sieh 3) zu betrachten.
- c) Feststellung des Kapitals, worauf der Schaden zu berechnen.
- d) Vertheilung des Schadens auf das Kapital, nicht nur nach dem ganzen Betrag, sondern auch in Procenten. Im allgemeinen Grundsatz: Soviel % vom Ganzen verloren sind, soviel % werden von der versicherten Summe vergütet.
Beispiel.
Berechnung der particularen Havarie auf 277 St. Cambrics u. Jaconets, durch Seewasser beschädigt auf Weg von Hull nach Petersburg u. für Rechnung der Assecuradöre in Petersburg öffentlich versteigert.
Aus der Kiste △ | N. 33 | 50 St. | laut Faktur à 7d. | £17. | 10 | |
Deren Verpackung | 2. | 8. | ||||
34 | 77 St. | à 6/9 | 25. | 19. | 9. | |
Deren Verpackung | 4. | 1 | ||||
38 | 150 St. | zusammen: | 68. | 15 | ||
Deren Verpackung | 12. | 6 | ||||
£113. | 4 | |||||
Spesen hierauf, lt Faktura | 7. | 8. | 8. | |||
Facturabetrag des Beschädigten | £120. | 12. | 8. | |||
Dazu 10% imaginairen Gewinn | 12. | 1. | 3 | |||
£132. | 13. | 11 | ||||
oder à 39d. | Ro. S. 816. | 60 Kopeken. | ||||
Versichert mit £135 oder S. Ro 830. |
(Verte)|
36N. | 33 | 50 St. | à 8 Ro S. | Ro S. 400 |
34 | 77 | 73/4 | 596. 75 | |
38 | 150 | 9 | 1350 | |
Ro S. 2346. 75 |
N. | 33 | 50 St. | Ro S. 312. 75 |
34 | 77 | 442. 25 | |
38 | 150 | 1195 | |
Ro S. 1950 | |||
Da sie aber taxirt waren zu: | 2346. 57 75 | ||
so Schaden = | Ro S. 396. 75 |
Es waren aber die Ro S. 2346. 75 nur versichert mit Ro S. 830, also zahlen die Assecuradöre den Schaden nur im Verhältniß von Ro 2346. 75 : 830.
2346,75 : 830 = 396,75 : x |
x = Ro S. 140. 33 Kop. |
Diese sind also zu zahlen von den Assecuradören nebst den Extraunkosten.
Andre Berechnung: Auf den Werth der Waare im gesunden Zustand (gesunden Werth) von Ro S. 2346. 75 ist Schaden von Ro 396. 75 77 zu berechnen: d.h. Schaden von 17,91% (2346,75 : 100 = 396.75 77 : x)
Aber Schaden von 17,91% macht auf versicherte Ro 830 = Ro 140.35.
Diese Art die Höhe der partikularen Havarie auszudrücken, die üblichre,weil sich dadurch ohne weitres zeigt, ob der Schaden groß genug ist, um „an den Assecuradör zu kommen“ (i.e. Gegenstand des Anspruchs an ihn zu werden.) Denn in der Regel muß der Schaden erst eine gewisse durch die Statuten der betreffenden Assekuranzcompagnie od. durch besondre Uebereinkunft festgestellte Höhe erreicht haben, ehe der Assecuradör denselben vergütet. Man bezeichnet dieß durch den Ausdruck: „frei von (particularer) Havarie unter … Procent“.
3) Die Grosse od. Extraordinaire
Havarie.
Sie besteht in freiwillig u. absichtlich herbei geführten Schäden, ohne welche, allem Anschein nach, das Ganze, nämlich Schiff u. Ladung, verloren gegangen wäre.
Die Berechnung u. Vertheilung solcher Verluste u. Schäden heißt General-Dispache, welche sich von der Partikular-Dispache nur dann unterscheidet, wenn in ihr Schäden abzusondern sind, die als particulare Havarie angesehn werden müssen.
Beispiel.
Ein Schiff, von London nach Hull gehend, war in den Downs genöthigt, ein Tau zu kappen, später noch zur Rettung des Ganzen einen Theil der Güter über Bord zu werfen, wobei auch andre Güter beschädigt wurden. Nachdem es vom Sande losgekommen, war es in Ramsgate eingelaufen, um dort das Ende des Sturms abzuwarten.
Güter der Herrn A et Co über Bord geworfen | £500 |
Beschädigte Güter des Herrn B | 200 |
Fracht auf die über Bord geworfnen Güter | 100. |
Ein neues Tau = 300£. Ab 1/3 neu für alt (i.e. 300 ÷ 100) | 200 |
Das Schiff vom Sand loszubringen | 50. |
Lootsen- u. Hafengelder in Ramsgate, u. Provision auf die vom Agenten bestrittnen Auslagen: | 100 |
Sonstige Ausgaben daselbst: | 25 |
Für Aufmachung der Dispache | 4 |
Porto | 1 |
£1180. |
Güter der Herrn | A et Co | £500 |
Werth der Waaren von B unbeschädigt | 1000 | |
Güter der Herrn | C u. D. | 500 |
Do. | D u. E | 2000 |
Do. | E. u. F. | 5000 |
Werth des Schiffs bei Ankunft in Hull | 2000 | |
Fracht nach Abzug der Volksheuer u. der kleinen Havarie | 800 | |
£11 800 |
Von 11 800£ daher 1180 aufzubringen, von 100 daher 10 od. 10%.
A et Co zahlen | £50. | bekommen also | £450. |
Der Herr B zahlt | 100 | bekommt | 100 |
Der Schiffseigner zahlt | 280 | bekommt | 200 |
Die Herrrn C u. D | 50 | bekommen | 0 |
D u. E. | 200 | dto | 0 |
E u. F. | 500 | dto | 0 |
£1180 |
-
Erklärung dieser selbigen
General-Dispache.
- 1) Die Güter von A et Co waren über Bord geworfen; sie sind nach dem Werth taxirt, den sie am Bestimmungsort gehabt haben würden. Das letztre gilt von den nur z. Th. beschädigten Gütern des B. Zuweilen auch Facturapreis, nebst Spesen, doch ohne Prämie zu Grund gelegt.
- 2) Die Fracht auf die verlornen Güter ausgestellt, nach Abzug der proportionirten kleinen Havarie, d.h. aller mit der Reise verbundnen Unkosten, im Verhältniß zum Verlust.
- 3) Ueber Bord geworfnes od. verloren gegangnes Schiffsgeräth, Utensilien etc gehört eo ipso unter die Schäden. Da aber das Verlorne als mehr od. minder abgenutzt anzusehn ist, zieht man 1/3 für Unterschied zwischen neu u. alt ab.
- 4) Die, deren Güter über Bord geworfen od. beschädigt wurden, müssen nach dem Werth der unbeschädigten Waare contribuiren. Sonst wären gerade sie die einzigen, die keinen Schaden erlitten. Der Schaden durch partikulare Havarie wird ihnen, sobald sie versichert sind, von Assecuradör vergütet.
- 5) Was die Vertheilung des Schadens
betrifft, so hatten:
A et Co. Schaden von £500 Sie müssen beitragen a 10% = 50 Sie erhalten = 450£ The Zusatz von Marx.
Schließen wellknown Mr. B hatte Schaden von= £200 Er trägt bei 10% von 1000£ = 100 Zusatz von Marx.
Schließen The illustrious B erhält also= 100£. Die Zusatz von Marx.
Schließen rogues of Schiffseigner haben zu fordern:für Fracht £100 Anmerkung von Marx.
Schließen ⦗für die über Bord geworfnen Güter⦘diverse Auslagen 180 ein Tau 200 £480 Sie contribuiren 10% Von 2000£. Werth des Schiffs £200 800£. an Fracht 80 Zusatz von Marx.
Schließen Contribuiren also von £2800280 Sie erhalten Zusatz von Marx.
Schließen 480 ÷ 280= £200
4) Feller/Odermann, S.
477.
Schließen Zusammengesetzte Dispache
Hat 3) Rubriken: 1) Die Unkosten u. dann diese unter Rubrik 2) (grosse Havarie) od. unter Rubrik 3) partikulare Havarie od. unter beiden vertheilt.
1) Unkosten | 2) Havarie: Grosse | 3) Particulare Havarie |
1. | x | 0 |
2. | y | 0 |
3 | 0 | b |
etc | z et | 0 et |
etc |
VI Chapter. Application of the Remedy in Ireland.
Das Select Committee, Report, p. 15, sagt:
„Your committee do, in express terms, declare their clear opinion, that it is incumbent on the Directors of the B. o. Ireland, and their indispensable duty, to limit their paper, at all times of an unfavourable exchange, during the continuance of the restriction, exactly on the same principle as they would and must have done in case the restriction did not exist, and that all the evils of an high and fluctuating exchange must be imputable to them if they fail to do so.“ (180)
The Bank of Ireland does not possess a control over the circulating medium of the country. (182)
Schlägt vor that the Bank of Ireland were to pay their notes in B.o.E. notes, or, which is the same thing, in bills on England at par, when the exchange is 18. (183) Lord King proposed dieß in the H. o. Lords, that the B. o. Ireland obliged to pay their paper in notes of the B.o.E. Dieß adopted in principle by the select Committee. (184)
The demand for discounts is not the criterion for which they should regulate their issues. (190)
Inhalt:
-
Wechselrechnung (Contin.)
-
Berechnung der Staatspapiere u. Aktien.
-
Gold- und
Silberrechnung.
-
I)
-
II)
-
III) Münzrechnung.
- 1) Uebersicht der Münzen in Bezug auf
ihr Gewicht.
-
2) Feingehalt der
Münzen nach ihrer gesetzlichen Ausprägungin
Tausendtheilen.
-
3) Uebersicht
der Münzfüsse.
-
4) Berechnung der
Ausmünzungsverhältnisse.
-
5) Berechnung
des Werths der Münzen.
-
I) Münzkursnotirungen nach Procenten u.
Stücken.
-
II) Münzkursnotirung al
marco.
-
IV) Silberscheidemünzen
Kupfermünzen.
- 1) Uebersicht der Münzen in Bezug auf
ihr Gewicht.
-
I)
-
IV) Berechnung des
Gold- u. Silberverhältnisses.
-
Merkantilische Berechnung der
Maaße und Gewichte.
-
Waarenrechnung.
-
Berechnung der Seeschäden oder
Havarien.
-
Preface.
-
Ch. I) General Nature and Effects of the
Balance of Trade
.
-
Ch. II. Operation of the Balance of Debt upon
Exchanges.
-
Ch. III) Causes unconnected with the Balance of Debt
Regulating the Nominal Rates of Exchanges.
-
Chapter IV. Causes and Effects of the Exchange between
Grt. Britain and Ireland.
-
V Chapter. General Remedy for unfavourable
Exchanges.
-
VI Chapter. Application of the Remedy in Ireland.
-
Appendix. N. VII. p. 208.
-
1) Vertheilung des Grundbesitzes.
-
2) Verhältniß der Zahl der
Grundbesitzer zum Flächenraum.
-
3) Schuldbelastung des
Grundbesitzes.
-
4) Agricole Bevölkerung.
-
5) Verhältniß der industriellen Bevölkrung zur
Agricolenbevölkerung.
-
6) Verhältniß der Industriellen Bevölkerung zur
Totalbevölkerung.
-
A. Landwirthschaft.
- B) Bodenerzeugnisse.
-
a) Getreide.
-
b) Reis (blos aus 3 Staaten Angaben)
-
c) Hülsenfrüchte. Hectoliter.
-
d) Kartoffeln.
- e) Runkelrüben.
-
f) Stoppel- u. Futterrüben.
-
g) Kopfkohl (Kraut.)
-
h) Wein.
- i) Rosinen (Cibeben u. Korinthen)
- k) Oel.
- l) Flachs.
- m) Hanf.
-
n) Baumwolle.
-
o) Hopfen.
-
p) Tuback.
-
q) Heu. (Angaben aus 8 Staaten)
-
r) Holz.
-
a) Getreide.
-
C) Thierproduktion.
-
Bodenwerth. (Angaben aus 15 Staaten)
-
Bergbau
-
Recapitulation der Urproduction. Jh. Gesammtwerth
derselb.
-
3) Industrie.