Aus dem preuß. Vereinsgesetz vom 11. März 1850
- §. 2. Die Vorsteher von Vereinen, welche eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezwecken, sind verpflichtet, Statuten des Vereins und das Verzeichniß der Mitglieder binnen 3 Tagen nach Stiftung des Vereins und jede Veränderung der Statuten oder Vereinsmitglieder binnen 3 Tagen, nachdem sie eingetreten ist, der Ortspolizeibehörde zur Kenntnißnahme einzureichen.
- §. 8. Für politische Vereine gelten außer den vorstehenden Bestimmungen
nachstehende Beschränkungen …….
- b, sie dürfen nicht mit andern Vereinen gleicher Art zu gemeinsamen Zwecken in Verbindung treten, insbesondere nicht durch Comités, Ausschüsse, Centralorgane, oder ähnliche Einrichtungen oder durch gegenseitigen Schriftwechsel.
- §. 13 bestimmt, daß jeder Vorsteher eines Vereins, der dem §. 2 entgegenhandelt, mit 5-50 reichstaler Geldbuße bestraft wird, die bei Einreichung unrichtiger Statuten oder Mitglieder-Verzeichnisse durch Gefängniß von 8 Tagen bis 6 Wochen verschärft wird.
- §. 16 bestimmt, daß Vorsteher, Ordner & Leiter von politischen Vereinen, die dem § 8 zuwiderhandeln, mit 5-50 reichstalern Geldbuße, event. 8 Tagen bis 3 Monaten Gefängniß bestraft werden.
- Jedes Mitglied, welches sich an einem wenn auch nur vorläufig (d.h. polizeilich) geschlossenen Verein ferner betheiligt, wird ebenfalls mit 5-50 reichstaler Geldbuße, event. 8 Tagen bis 3 Monat Gefängniß bestraft.
- Jeder, der sich als Mitglied eines, wenn auch nur polizeilich geschlossenen Vereins aufnehmen läßt, ebenfalls 5-50 reichstaler Geldbuße.
Zeugenbeschreibung und Überlieferung
Zeugenbeschreibung
Die Beilage besteht aus einem Blatt mittelstarkem, weißem Papier im Format 142 × 220 mm. Die erste Seite wurde von Eichhoff vollständig, die zweite Seite zur Hälfte beschrieben. Schreibmaterial: schwarze Tinte. Archivvermerk auf der ersten Seite mit Bleistift: „Bei 101“.
Anmerkungen zum Dokument
Beilage zu: Wilhelm Eichhoff an Karl Marx in London. Berlin, Mittwoch, 22. Juli 1868.
Zitiervorschlag
Wilhelm Eichhoff: Aus dem preuß. Vereinsgesetz vom 11. März 1850. In: Marx-Engels-Gesamtausgabe digital. Hg. von der Internationalen Marx-Engels-Stiftung. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: http://megadigital.bbaw.de/briefe/detail.xql?id=M0004967. Abgerufen am 28.03.2024.