| Barmen 3. Juli 1867.

Herrn Gotf. Ant. Ermen, Manchester

Nach dem übereinstimmenden Gutachten dreier hervorragender Juristen in Elberfeld, Barmen und Cöln ist unsere Berechtigung die Firma Ermen & Engels in Barmen zu führen, juristisch unumstößlich.

Wir möchten Ihnen aber auch die sittliche Berechtigung zur Führung der Firma darthun, und verweisen Sie somit auf den § 5 des Vertrags vom 20. März [18]52 zwischen Fried. Engels und Peter Ermen, in welchem es wörtlich heißt:

„Herr Peter Ermen ist damit einverstanden, daß die bisherige Firma Ermen & Engels in Barmen fernerhin fortgeführt werde.“

Mit Achtung
Ermen & Engels

Zeugenbeschreibung und Überlieferung

Anmerkungen zum Dokument

Der Standort der Originalhandschrift ist zur Zeit nicht bekannt. Die Veröffentlichung erfolgt nach einer Fotokopie: RGASPI, Sign. f. 9, op. 1, d. 11/22. Fotosign. 653. Der im Brief wortgetreu zitierte Vertrag ist irrtümlich mit 20. März 1852 datiert worden; es geht um den § 5 des Kontrakts, der am 21. Mai 1852 zwischen Friedrich Engels (senior) und Peter Ermen unterzeichnet wurde (siehe Knieriem: „Gewinn unter Gottes Segen“. S. 51).

 

Zitiervorschlag

Abschrift des Briefes von Hermann Engels an Anton Ermen vom 3. Juli 1867. In: Marx-Engels-Gesamtausgabe digital. Hg. von der Internationalen Marx-Engels-Stiftung. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: http://megadigital.bbaw.de/briefe/detail.xql?id=M0005029. Abgerufen am 16.04.2024.