93, Bishopsgate Street, E. C.
65, Fenchurch Street E.C.
London, 2ten Juni 1869.
Lieber Marx,
Siehe vermutlich S.
L. Borkheim an Marx, 28.5.1869.
Entsprechend wäre ein nicht überlieferter Brief von Marx an S. L. Borkheim, kurz vor 2.6.1868
anzunehmen.
Schließen Unsere letzten Briefe haben
sich gekreuzt.
Endlich habe ich Nachricht, daß meine Streitsache in
dieser Woche endgültig erledigt werden soll. Über die Trennung ist kein Zweifel
– nur über die Höhe der Schmerzensgelder. Wenn ich von den Richtern Urlaub
erhalte, komme ich vielleicht morgen Donnerstag oder
Freitag Abends nach Manchester. Jedoch unter den obwaltenden Verhältnissen ist
schwer etwas zu bestimmen. Grüßen Sie
|
Engels und sagen ihm, daß Nicht
überlieferter Brief von Engels an S. L. Borkheim,
vor 2.6.1869. Borkheims Anfrage Oskar
Graf von Reichenbach-Goschütz betreffend siehe S.
L. Borkheim an Engels, 11.5.1869 und S.
L. Borkheim, 28.5.1869.
Schließen die R.
betreffende Nachricht, wofür
ich bestens danke, mich gefreut hat.
Hier ist das Wetter leidlich gut.
IhrBorkheim.
Zeugenbeschreibung und Überlieferung
Dieser Brief wird hier erstmals veröffentlicht.
Zeugenbeschreibung
Der Brief besteht aus einem Bogen mittelstarkem, weißem Papier im Format 270 × 210 mm. Borkheim hat die vierte Seite vollständig, die erste zur Hälfte beschrieben, die übrigen zwei Seiten sind leer. Schreibmaterial: schwarze Tinte.
Ovaler Aufdruck „Schröder & Schÿler & Co Established 1739 Bordeaux.“ auf der vierten Seite oben links, rechts daneben Adressaufdruck „65, Fenchurch Street E.C.“ (gestrichen, darüber roter Stempel mit neuer Anschrift) und Datumszeile „London, ___18_“.
Von unbekannter Hand: Nummerierung des Briefes oben links auf der ersten Seite mit Bleistift: „198“.
Zitiervorschlag
Sigismund Ludwig Borkheim an Karl Marx in Manchester. London, Mittwoch, 2. Juni 1869. In: Marx-Engels-Gesamtausgabe digital. Hg. von der Internationalen Marx-Engels-Stiftung. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: http://megadigital.bbaw.de/briefe/detail.xql?id=M0001052. Abgerufen am 24.04.2024.