römischer Jurist, der um die Mitte des 2. Jahrhunderts wirkte; seine nur in Zitaten anderer Autoren überlieferten Schriften, vor allem die zwischen 161 und 167 entstandenen „libri digestorum“, dienten als wichtige Quellen der römischen Rechtsgeschichte

    Alternative Namen bzw. Schreibungen im edierten Text: 
  • Ulpiuso

Nachweise in bereits erschienenen Bänden der MEGA

III/11

  • S. 550
  • S. 1282