| Lieber Friedrich!

 Zu den Vertragsverhandlungen mit der Firma Robert Funke & Co. siehe Erl. zu H. Engels an Engels, 20.1.1866.
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Der Contract mit Funke
ist uns von Engelskirchen hierher geschickt worden, da man nicht wußte was damit nun zu machen sei; denn  Siehe auch E. Engels an Engels, 13.8.1866.
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Mutter ist für einige Wochen wieder hier
& so ging  Der Brief von Engels an Elisabeth Engels, geschrieben vor dem 10. August 1866 (Engels an E. Engels, vor 10.8.1866), ist nicht überliefert.
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Dein Brief an sie
auch mit hierher. – Bevor wir nun den Contract unterschreiben & am Ende etwas verkehrt dabei machen, sei so gut mir folgende Fragen zu beantworten.

1). Müssen die Unterschriften, sowohl die unsrigen als auch die der Zeugen, in Gegenwart eines Notars unter das Document gesetzt werden & hat dabei der Notar noch etwas zu attestiren, oder ist gar kein Notar dabei nöthig?

2) Welche Eigenschaften müssen die Zeugen besitzen? müssen es selbstständige hiesige Bürger, die nicht in unsern Diensten stehen, sein, oder ist das gleichgültig? und könnten wir somit z. B. allenfalls auch zwei von unsern Commis dazu nehmen?

Dann bitte ich Dich ferner, mir anzugeben wie die Unterschriften zu machen sind:

Der Schluß des Documents sieht nämlich wie folgt aus & sind wie neben angegeben Andeutungen mit Bleistift gemacht: – Anderseits

| In witness whereof the said parties to those presents have hereunto set their hands the day and year first before written.

Signed by the said }
Hermann Engels
[...]

So sieht das Ding bis jetzt am Schluß aus; und ist es nun wie folgt zu vollziehen?

Signed by the said }
Hermann Engels of Barmen Hermann Engels of Barmen
Rudolph Engels " " Rudolph Engels " dto
Emil Engels of Engelskirchen Emil Engels of Engelskirchen
A. v. Griesheim of - " - Adolf von Griesheim " dto
in the presence of

Peter Schmits of Barmen shoemaker
Joh. Abr. Müller " Barmen shopkeeper
Pet. Blumrath of Engelskirchen Overlooker
A. Dörseln " " spinnmaster

oder muß noch etwas hinzugesetzt werden oder kann | irgend etwas, z. B. der Wohnort hinter unsern Unterschriften, weggelassen werden. –

Sei so gut mir eben mal genau vorzuschreiben wie das Ding richtig vollzogen werden muß. Ich verstehe z. B. auch nicht ganz das bei x mit Bleistift Geschriebene, kann es aber auch nicht ganz genau entziffern. –

Uebrigens scheint der Contract ganz neu entworfen zu sein; ob er Alles Frühere berührt, wirst Du wissen, wir können es hier nicht vergleichen, da wir von dem früheren Entwurf keine Copie haben; es scheint uns aber so.

Im Artikel 7 von „And it is hereby u.s.w.“ an ist uns der Zweck nicht verständlich. Artikel 11 sagt, daß Funke für Rechnung der Firma höchstens 200 Reichstaler in Händen haben darf u. daß er für eigene Rechnung gar nicht operiren soll. Thut er dies dennoch, so haben wir das Recht das Gekaufte entweder für unsere Rechnung zu übernehmen oder es ihm für seine Rechnung zu lassen. Ob damit unsere Haftpflicht gegen Dritte beseitigt wird, wissen wir nicht. Ist das in England nicht der Fall, so ist es ein zweifelhafter Trost für uns, daß wir gegen | Privatspeculationen sonst kein Mittel in Händen haben. –

Nun Du wirst ja die ganze Geschichte durchgesehen haben & es für uns möglichst sicher gemacht haben. –

Mutter wird wohl in diesem Jahr in kein Seebad gehen; sie wollte nach Ostende; aber da ist die Colerah & deshalb geht's nicht.

Doch Adieu, eben kommt ein Kunde herein. Es geht übrigens ziemlich gut im Geschäft & Preise sind auch gut. Auch in Liverpool haben wir ein nettes Geschäft gemacht in den letzten 4 Wochen –

Herzlichen Gruß von Deinem

Hermann

B. 13. Aug 1866.

 Elisabeth Engels
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Mutter
&  Emma Engels.
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meine Frau
lassen auch noch grüßen. – Schreibe mir doch umgehend auf meine Anfragen. –

Zeugenbeschreibung und Überlieferung

Dieser Brief wird hier erstmals veröffentlicht.

Absender

Zeugenbeschreibung

Der Standort der Originalhandschrift ist gegenwärtig nicht bekannt. Die Veröffentlichung erfolgt nach einer Fotokopie.

Soweit aus der Kopie zu ersehen ist, besteht der Brief aus einem Bogen. Alle vier Seiten hat Hermann Engels vollständig beschrieben. Ein beträchtlicher Teil (etwa die Hälfte) der zweiten Seite ist nicht mehr lesbar (Bleistift). Schreibmaterial: schwarze Tinte und Bleistift.

Von unbekannter Hand: Nummerierung des Briefes: „593“.

Anmerkungen zum Brief

Der Brief wurde früher geschrieben, als der von Elisabeth Engels an Engels, welcher ebenfalls vom 13. August 1866 datiert (E. Engels an Engels, 13.8.1866, siehe dort: „Ich hatte dem Hermann gesagt ...“).

 

Zitiervorschlag

Hermann Engels an Friedrich Engels in Manchester. Barmen, Montag, 13. August 1866. In: Marx-Engels-Gesamtausgabe digital. Hg. von der Internationalen Marx-Engels-Stiftung. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: http://megadigital.bbaw.de/briefe/detail.xql?id=M0000152. Abgerufen am 19.04.2024.